Ist Kinderarbeit wirklich verboten? Nein . . .

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Dürfen, müssen, sollen: Ist Kinderarbeit wirklich verboten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Nachwuchs zur Mithilfe im Haushalt

Solange er dem

Solange er dem „elterlichen Haushalt angehört“, ist dieser junge Mann „verpflichtet, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise“ zu helfen, so heißt es im Gesetz. Zwingen wird ihn jedoch kein Richter.© Denizo71/shutterstock.com

Die Spülmaschine ausräumen oder den Müll aus dem Haus tragen – keine Aufgaben, die bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Schließlich sind Fernseher oder Computer doch viel wichtiger, wenn Mutter oder Vater an der Zimmertüre klopfen und um Hilfe im Haushalt bitten.

Dabei könnten genervte Eltern ihrem Kind das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, unter die Nase halten, wenn sie ein genervtes „Ja, gleich“ zu hören bekommen.

Denn rechtlich gesehen, so erklärt Brigitte Schuberth, Nürnberger Fachanwältin für Familienrecht, verpflichtet Paragraf 1619 Kinder dazu, im Haushalt mitzuhelfen.

Was das heißt? Hilft es, dem Sohn oder der Tochter mit dem Paragrafen zu kommen? Räum bitte dein Zimmer auf – sonst verklagen wir dich nach Paragraf 1619. Leere endlich die Spülmaschine, und schau doch mal, was in Paragraf 1619 steht…

Brigitte Schuberth: „Art und Umfang dieser familienrechtlichen Pflicht ist – ganz nach Alter und Fähigkeit der Kinder – unterschiedlich.“ Sie verdeutlicht mit Beispielen: Grundschüler könnten etwa verpflichtet werden, zu helfen, den Tisch abzuräumen. Ältere Kinder könnten Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ein- und ausräumen. Die Gerichte, so die Fachanwältin, haben dreieinhalb bis sieben Wochenstunden bei einem Zwölfjährigen für zumutbar erachtet – bis zu sieben Wochenstunden sind es ab Vollendung des 14. Lebensjahres. In einer Notlage, oder weil beide Elternteile berufstätig sind, kann sich auch eine höhere Wochenstundenzahl ergeben.

„Theoretisch kann man seine Kinder verklagen. Aber wer macht das? Zwangsmittel wäre in solchen Fällen beispielsweise eine Geldstrafe.“ Geldstrafen wegen nicht eingeräumter Spülmaschine? So weit kann es dann doch nicht kommen. „Selbst wenn man einen richterlichen Beschluss erwirken würde, wird das Urteil nicht vollstreckt — von dem häuslichen Frieden ganz zu schweigen“, wendet Brigitte Schuberth ein. Schließlich verbietet die Zivilprozessordnung („Nicht vertretbare Handlung“) das Urteil zu vollstrecken.

„Es wäre ja auch total sinnlos, wenn man sein eigenes Kind verklagen würde, weil es nicht mithilft. Dann hat man es sich wohl vollkommen verscherzt“, sagt Schuberth, die einen solchen Fall in all ihren Jahren als Anwältin noch nicht erlebt hat.

Das Gesetz legt ohnehin bereits Grenzen der Mitwirkungspflicht fest, beispielsweise wenn das Kind in Ausbildung ist. Pflicht zur Rücksichtnahme lautet die Definition. „Steht beispielsweise am nächsten Tag ein wichtiger Mathe-Test für die Schule an, muss das natürlich bedacht werden„, ergänzt die Juristin: „Im Regelfall besteht aber trotzdem noch Zeit, um der Mitwirkungspflicht im Haushalt nachzukommen.“

Ohrfeigen sind verboten

Völlig tabu ist in jedem Fall Gewalt – seit dem Jahr 2000 hält Paragraf 1631 BGB fest: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Klartext: Schläge, Ohrfeigen oder das Schütteln des Kindes ist verboten – aber angemessene Erziehungsmittel wie Hausarrest, Kürzungen des Taschengeldes oder Fernseh- oder Computerverbot sind denkbar, so Anwältin Schuberth. Ihr Tipp: Ganz unabhängig von Paragrafen sollten Eltern bedenken, dass Provokationen von Jugendlichen das Testen von Grenzen signalisieren kann – der Hinweis auf das BGB kann so auch den Eltern als „frecher Spruch“ dienen.

Micha Schneider und Ulrike Löw, 11.01.2018 08:00 Uhr
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/durfen-mussen-sollen-ist-kinderarbeit-wirklich-verboten-1.7091098
Tags: Kinderarbeit nicht verboten – Fernsehverbot – Erziehung – Kindererziehung – familienrechtlichen Pflicht- Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Mutter – Vater – Jugendliche 

Film: Die Kinder lassen grüssen – 9 Heimkinder von Österreich

Sie waren Ministranten, Schüler, Schutzbefohlene, Heimkinder und wurden von Priestern und Nonnen sexuell, emotional und körperlich misshandelt.

Premiere am 10.11.2016 – Urania Kino Wien
Trailer:

Ein Dokumentarfilm von Patricia Marchart

Begleitet von der Kamera suchen die Betroffenen die Tatorte von damals auf, viele machen ihre Geschichten erstmals öffentlich, auch ihre Familien erfahren zum ersten Mal von diesem verschwiegenen Schmerz.
Ein beklemmender Einblick in das wohl größte Verbrechen der Nachkriegszeit. Der nicht aufgearbeitete Missbrauch bleibt ein Trauma quer durch die Gesellschaft, ermöglicht durch ein Milieu der Unterdrückung und der Gottesfürchtigkeit. Eine Anklage, die sprachlos macht, aber auch Hoffnung.
Begleitet von der Kamera suchen die Betroffenen die Tatorte von damals auf, viele machen ihre Geschichten erstmals öffentlich, auch ihre Familien erfahren zum ersten Mal von diesem verschwiegenen Schmerz.
Ein beklemmender Einblick in das wohl größte Verbrechen der Nachkriegszeit. Der unaufgearbeitete Missbrauch bleibt ein Trauma quer durch die Gesellschaft, ermöglicht durch ein Milieu der Unterdrückung und der Gottesfürchtigkeit.
Bis heute sind Kirche und Staat Verbündete dieser Vertuschung. Eine Anklage, die sprachlos macht, aber auch Hoffnung: „Ich habe alles gesagt, ich bin jetzt kein Opfer mehr“, sagt Jo, einer der Protagonisten des Films.

http://die-kinder-lassen-gruessen.at
https://www.facebook.com/kindergruesse/
http://www.betroffen.at/

Sorgerecht und Obsorge bei Flüchtlingskinder?

Ausländische unbegleitete Kinder sind lt. Gesetz genauso zu betrachten wie inländische Kinder.

D.h. an sich wäre eine Obsorge von der zuständigen Behörde zu übernehmen, dass geschieht seit Anbeginn nicht wirklich und schafft natürlich riesige Probleme, sagt Volksanwalt Günther Kräuter

Nach dem ABGB ist die Jugendwohlfahrt Leoben dafür verantwortlich . . .
In ganz Europa seien in den vergangenen zwei Jahren 10.000 minderjährige Flüchtlinge verschwunden, vermutet die europäische Polizeibehörde Europol, auch in Österreich haben einige hundert ihre Unterkunft verlassen.

Sind diese Flüchtlingskinder tatsächlich verschwunden, vielleicht sogar Verbrechern in die Hände gefallen, haben sie bei Verwandten Zuflucht gefunden oder sind sie in andere Länder weitergezogen?
Und wer übernimmt Verantwortung für diese Kinder?

 

2016 02 23
Tags unbegleitete minderjährige Flüchtlinge UMF – Familienrecht Familie – vermisst – Suchdienst Rotes Kreuz – Daniel Bernhard – UNHCR – Katharina Glawischnig – Flucht nach Vorn – Obfrau Anahita Tasharofi – Leiterin Drehscheibe – Mag Elf – MA11 Jugendamt Karin Hirschl – Volksanwaltschaft Günther Kräuter – Obsorge – Video – Gesetze Österreich – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gleichberechtigung Gleichstellung von Kinder – Jugendwohlfahrt – Kinderrabeit – Amnesty International – Kindersextourismus – Kindeswohlgefährdung – leaks – Menschenhandel – Obsorge – Sorgerecht – 

Terror Zwangsadoption «Sie nahmen mir den Buben sofort weg»

Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.

Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben.
Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren.
Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an  lt. UN-Kinderrechtskonventionen.

Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015

Artikel >>>

Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.

von Fredi Lerch

Schlafraum im Loryheim Münsingen: Eine der Stationen auf Maria Magdalena Ischers unglaublicher Odyssee in Zeiten der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Aufnahme von 1970. Foto: Reto Hügin © StAAG/RBA

«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.

Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.

Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.

Angedrohte Zwangssterilisation

Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»

Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.

Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.

Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.

Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.

Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.

Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.

Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft

2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›

Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.

Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.

Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.

In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.

Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.

Viele Jahre Zwangsarbeit

Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›

Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.

Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.

Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»

Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.

Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Der Vorschlag des Bundesrats

Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.

Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.

In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.

Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.

Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.

Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).

Adrian Riklin

Zeitgeschichtliche Recherche

Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).

Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».

Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.

Adrian Riklin

Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. 
Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption

Nr. 43/2015 vom 22.10.2015
https://www.woz.ch/-63b9

 

Kindersklaven – Kinderarbeit . . .

Ein Zuhause für Kindersklaven
Am größten Markt Westafrikas, in Benin, in der Stadt Cotonou, arbeiten Schätzungen zufolge rund 14.000 Kindersklaven. Auch wenn die Sklaverei seit mehr als 60 Jahren offiziell abgeschafft ist, werden in erster Linie Mädchen zwischen vier und acht Jahren hier als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Eve

Tags: Menschenhandel, Kinderhandel, Kindesmissbrauch,  Kinderarbeit, Familienrecht, Sklaven
15.08.2015

Pflegekinder wurden oft wie Sklaven gehalten

Pflegemutter
Einsamkeit durch Gewalt und Misshandlung: Die Pflegekinder aus Wien wurden jahrzehntelang alles andere als kindgerecht behandelt (Symbolbild)

Nach den Kinderheimen geraten die Pflegeeltern ins Visier. Viele Kinder wurden ausgebeutet. Einige wollen klagen.

 

Sabine spricht von Zwangsarbeit. Als kleines Kind war sie von der Gemeinde Wien zur Pflege aufs Land geschickt worden. „Wir wurden von den Pflegeeltern ausgebeutet“, sagt sie. Ihre Anwältin bereitet bereits eine Klage vor.
Sabine war kein Einzelfall. Hunderte, wenn nicht Tausende Kinder sind in der Nachkriegszeit nicht nur in Heime, sondern auch zu Pflegefamilien verschickt worden. Da wie dort gab es aus heutiger Sicht menschenunwürdige Zustände. Die Ersatzeltern am Land waren oft in vieler Hinsicht nicht besser als die Erzieher in den Heimen.In seinem von der Stadt Wien beauftragten Historiker-Bericht über Kinderheime streift Univ. Prof. Reinhard Sieder auch die Situation der Pflegekinder der 1940er- bis 70er-Jahre. Pflegefamilien, so berichtet Sieder, gehörten meist der sozialen Unterschicht an. „Die meisten der Wiener Pflegekinder wurden in Familien auf dem Land untergebracht.“ In Jennersdorf und Radkersburg im Burgenland seien regelrechte Pflegeeltern-Kolonien entstanden. Bauernfamilien nahmen bis zu zehn Kinder aus Wien in Pflege. Die Historiker-Kommission vermutet, dass das vom Jugendamt bezahlte Pflegegeld für die „Großpflegefamilien“ eine Rolle gespielt hat. Kinder wurden zudem von der Fürsorge in unmenschlichen Zuständen vorgefunden: Verlaust, verwanzt, verkotet.

Bettnässen

Univ-Prof Dr. Reinhard Sieder ist Vorstand des Instituts für Wirfts- uts- und Sozialgeschichte di Wien und Vorsitzer der Hier Historikerkommission.
Sozialforscher R. Sieder – Foto: Julia Schrenk

Alexandra G. kam 1971 im Alter von zwei Jahren vom Wiener Zentralkinderheim zu Pflegeeltern im Südburgenland, wo sie bis zu ihrem sechsten Lebensjahr untergebracht war. „Die haben eine Art Wirtschaft gehabt.“ Stallarbeit stand an der Tagesordnung. Alexandra wurde bald Bettnässerin. „Wenn es wieder passiert ist, hab ich das Leintuch selber waschen müssen.“ War es nicht sauber, rollte die Pflegemutter den nassen Stoff zusammen und schlug damit auf den Rücken des Mädchens ein.

Später kam Alexandra ins Heim in Biedermannsdorf: Prügelstrafen, Essen von Erbrochenen, kaum Schulbildung. Die heute 43-Jährige hat zwei Selbstmordversuche hinter sich und versucht ihr Trauma als Pflege- und Heimkind mit Psychotherapie zu überwinden.

Nach dem Aufbrechen der Vergangenheit von Heimkindern könnte mit dem Historiker-Bericht eine neue Welle der Entschädigungsforderungen auf die Stadt Wien zukommen. Bisher haben sich 117 ehemalige Pflegekinder bei der Opferschutz-Organisation Weisser Ring gemeldet. Alleine im Jahr 1970 waren allerdings 540 Wiener Kinder bei Pflegeeltern in der Hauptstadt und 1341 am Land untergebracht.

Eine Mitarbeiterin der MA 11 (Wiener Jugendamt) habe den Sozialforscher Sieder „überreden“ wollen, „diese kritischen Passagen über die Pflegekinder (aus dem Historiker-Bericht, Anm.) wieder rauszunehmen“, sagt er im KURIER-Interview. Aber Josef Hiebl, Rechtsexperte der MA 11, und Stadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) hätten auf der umfassenden Darstellung der Jugendwohlfahrtsgeschichte bestanden. „Es ist dringend notwendig, dass wir uns dieser Geschichte auch annehmen“, sagt Hiebl. Ein weiteres Forschungskonzept zum Thema „Pflegefamilien“ sei in Ausarbeitung.

Dass blanker Horror bei Pflegeeltern nicht allgegenwärtig war, zeigt das Beispiel von Maria A., 41. Sie kam 1972 mit eineinhalb Jahren zu Pflegeeltern nach Baden bei Wien. Im Gegensatz zu später, als der Lebensgefährte ihrer leiblichen Mutter ihr das Leben zur Hölle machte, wurde sie von dem kinderlosen Paar „liebevoll aufgenommen“. „Ich habe sie bis zum Tod der Pflegemutter regelmäßig besucht.“

„Rechtlos“

KurierFranz Josef Stangl,Missbrauchskinder
Harte Arbeit: Autor F. J. Stangl – Foto: Kurier

„Wir waren rechtlose Knechte“, erinnert sich hingegen Franz Josef Stangl, 59. Er wurde im Alter von fünf Jahren von der Grazer Fürsorge zu Pflegeeltern aufs Land geschickt. Mehrmals wechselte der Pflegeplatz, ehe er bei einer Bäuerin landete, die er nur mehr als „die Hexe“ beschreibt.

„Wir mussten arbeiten wie die Großen.“ Stall ausmisten, Heu einholen. Den ganzen Tag. Zuneigung? Fehlanzeige. Stattdessen gab es Prügel mit dem Ochsenziemer, Essensentzug, schlafen im Stall. Stangl hat diese Erlebnisse in einem Buch verarbeitet („Der Bastard“, Bibliothek der Provinz).

Anerkannt: Pflegeeltern werden gut ausgebildet

APA/HERBERT NEUBAUERAPA5587162-2 - 17102011 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 317 CI - Josebl von der MA11 anl. der Pressekonferenz denz des Amts für Juged Famd Familie (MA 11) zu den "Mrauchsvorw&orwür Kindem Wiem Wilenberg" am Mon Mg, ag, 17. Oktober 2011 201
„Aufarbeitung“: J. Hiebl, MA 11  Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Die Situation vor 30, 40 Jahren, könne man mit heute nicht mehr vergleichen, heißt es seitens des Wiener Jugendamtes (MA 11). „Wir haben heutzutage ein international anerkanntes Pflegewesen“, sagt Josef Hiebl, Rechtsexperte der MA 11. Gemeinsam mit Fachleuten der EU sei ein Ausbildungsverfahren für Pflegeeltern ins Leben gerufen worden. Etwa die Hälfte der rund 3200 vom Wiener Jugendamt im Obhut genommenen Kinder werden in Pflegefamilien betreut. Die andere Hälfte lebt längst nicht mehr in Heimen, sondern in betreuten Wohngemeinschaften.

„Es ist ja gar nicht so einfach, ein fremdes Kind mit eineinhalb, zwei Jahren aufzunehmen“, sagt eine Sprecherin der MA 11. „Es wurde möglicherweise schlecht betreut oder war von Gewalt betroffen“, zollt sie engagierten Paaren, die Kinder in Pflege nehmen, Respekt.

Derzeit gib es in Wien rund 500 Pflegefamilien. Durch eine Werbekampagne konnten im Vorjahr 77 neue gewonnen werden.

2011 wurden 711 Kinder von der Stadt in Obsorge genommen, 140 kamen zu Pflegeeltern.

 

(KURIER/GEORG HÖNIGSBERGER, JULIA SCHRENK ) ERSTELLT AM 01.07.2012, 17:21
http://kurier.at/politik/pflegekinder-wurden-oft-wie-sklaven-gehalten/792.174

Kinderarbeit war damals legal – Jedoch keine Pensionsversicherung

Martinsbühel in Tirol

Ort: Zirl
Ort: Zirl –

Arbeit von Tiroler Heimkindern war legal

Ein aktueller Bericht des Landes Tirol zeigt die Missstände eines Tiroler Jugendheims auf. Sein ernüchterndes Ergebnis: Damals war alles im legalen Rahmen. Ein Prüfbericht aus dem Jahr 1960 stellt das infrage

Innsbruck – Wenn Adelheid Färber heute an ihre Kindheit im Heim denke, könne sie das halbwegs abgeklärt, sie möchte sich nicht mehr als Opfer sehen. Und dennoch beschäftigen sie diese Jahre bis heute. Färber verbrachte ihr achtes bis 16. Lebensjahr im Kinderheim Martinsbühel der Benediktinerinnen in Zirl in Tirol – eines der Heime, gegen das schwere Vorwürfe wegen Kinderarbeit und Gewalt erhoben werden.

Die heute 43-Jährige spricht von „struktureller, verbaler, psychischer, physischer und sexueller Gewalt“, die sie und andere Kinder in dieser Einrichtung erlebt hätten. Sie erzählt von unbezahlter Schwerstarbeit im landwirtschaftlichen Großbetrieb, in dem es kein Personal gegeben habe und von täglichem Kochen, Schrubben, Putzen. Auch sei sie für die Betreuung behinderter Kinder herangezogen worden. Sie erzählt von nacktem Strafestehen, Mädchen, die von Schwestern aufgrund ihrer Brustgröße verhöhnt wurden und von Übergriffen.

Über ein anderes betroffenes Heim, St. Martin in Schwaz in Tirol, stellte am Freitag Landesrätin Christine Baur (Grüne) den ersten Bericht der landesinternen Arbeitsgruppe „Arbeit in Heimen“  vor. Das Land Tirol hat sich 2010 offiziell zu verschiedenen Formen von Gewalt und Missbrauch in Tiroler Kinder- und Jugendheimen bekannt und eine historische Aufarbeitung eingeleitet.

Legale Heimarbeit

Für den nun vorliegenden Bericht wurden vorhandene historische Unterlagen durchgearbeitet und 89 Frauen befragt, die sich bei der Opferschutzstelle gemeldet hatten. Beschwerden hinsichtlich der Arbeit und Fürsorgeerziehung fallen in die Jahre zwischen 1953 und 1987. Das für die Betroffenen ernüchternde Ergebnis: Die Heimerziehung habe in einem damals legalen Rahmen stattgefunden.

„Die Maßstäbe in der Pädagogik legten fest, Jugendliche mittels Arbeit und Disziplin zu erziehen“, sagt Baur. Darüber hinaus könne der Vorwurf der Kinderarbeit widerlegt werden: Alle dort untergebrachten Mädchen seien über 14 Jahre alt gewesen und für ihre Arbeit mit wöchentlich 15 Schilling und der Möglichkeit auf einen Bonus entlohnt worden.

Nähere Auskunft über Vorwürfe der Kinderarbeit für Firmen wie Darbo und Swarovski gibt der Bericht nicht. „Ohne die Erinnerungen der Heimbewohnerinnen entkräften zu wollen, dokumentieren Berichte aus den Jahren 1960, 1977 und 1987, dass einerseits für die dort erbrachten Arbeitsleistungen Entgelte ausbezahlt wurden, andererseits für jedes Mädchen bei der Aufnahme in das Heim ein sogenanntes ‚Zöglingskonto‘ für alle künftigen Einnahmen und Ausgaben des Mädchens eröffnet wurde“, fasste das Amt der Landesregierung zusammen.

In einem Finanzprüfbericht des Landes aus 1960, der dem ­Standard vorliegt, wurden jedoch schwere Mängel in der Buchhaltung des Kinderheims St. Martin festgestellt. Konkret seien Einnahmen aus Ernteeinsätzen der Mädchen nicht verbucht, sondern in bar in einem Panzerschrank verwahrt worden. Den jungen Frauen sei der ihnen zustehende Anteil nicht ausbezahlt worden.

Nicht pensionsversichert

Fest steht, dass viele Frauen und Männer, die über Heime einer oft verpflichtenden Erwerbstätigkeit nachkamen, diese heute nicht als Pensionsversicherungsjahre angerechnet bekommen. Schon der damals zuständige Landesrat Gerhard Reheis habe Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) die Problematik geschildert. Die Antwort: Für eine beitragsfreie Anrechnung von Ersatzzeiten sei eine Gesetzesänderung notwendig – und diese in Zeiten von Budgetkonsolidierung und Einsparungsmaßnahmen nicht möglich.

„Das Allerwichtigste ist aber, dass wir in die Zukunft schauen, damit all so etwas nicht mehr passieren kann. Denn die heutige Situation ist zwar besser, aber auch noch nicht ideal“, sagt Baur.

(Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 16./17.11.2013)

http://derstandard.at/1381372279821/Arbeit-von-Tiroler-Heimkindern-war-legal