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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Pflegeeltern'
Ministerin Manuela Schwesig SPD will mehr Stabilität für Pflegekinder. Gerichte sollen leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel. Elternrechte werden dadurch weiter geschwächt.
Streit um SorgerechtLeistet die Politik einer „Enteignung der Kinder“ Vorschub?
Wenn Pflegekinder plötzlich zurück zu ihren leiblichen Eltern müssen, ist das für die Kleinen oft eine emotionale Katastrophe. Ein neues Gesetz soll die Kinder besser vor einer erzwungenen Rückkehr schützen.
Quelle: N24/ Eybe Ahlers
Ministerin Schwesig will mehr Stabilität für Pflegekinder. Deshalb sollen Gerichte leiblichen Eltern das Sorgerecht einfacher auf Dauer entziehen können. Kritiker sehen einen gefährlichen Systemwechsel.
Manuela Schwesig war SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, als die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin im November 2007 in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte und verdurstete – unter den Augen des Jugendamtes.
Ein Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte – und die Familienministerin bis heute beschäftigt. Eine regelrechte Häufung von tödlichen Kindesmisshandlungen hatte es damals gegeben, nicht selten waren die Kinder vorher in Pflegefamilien untergebracht und dann doch zurück zu ihren gewalttätigen Eltern gekommen. So wie Yagmur aus Hamburg, die aus der liebevollen Obhut ihrer Pflegemutter zurückmusste zu den leiblichen Eltern – und dort 2013 totgeprügelt wurde.
„Ich finde es kaum zu ertragen, wenn Pflegekinder zurück in ihre Herkunftsfamilien müssen, dort wiederholt schwere Gewalt erleben und in manchen Einzelfällen sogar sterben“, sagt Schwesig. Auch deshalb hat die Familienministerin sich als eines ihrer letzten großen Projekte in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgenommen, der unter anderem die Rechte von Pflegekindern besser absichern soll.
Ihre Zahl steigt seit Jahren kontinuierlich an: 71.501 Kinder waren im Jahr 2015 in Familienpflege, weitere 81.310 im Kinderheim.
Am 18. Mai soll das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Reform des Sozialgesetzbuches VIII sieht vor, Pflegekindern mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität zu sichern. Künftig soll bereits frühzeitig geklärt werden, ob ein Kind nur vorübergehend oder dauerhaft aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen wird.
Beziehungsabbrüche und Bindungsverluste
Zudem sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, den dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie oder einem Heim auch gegen den Willen der leiblichen Eltern anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie „weder erreicht wurde noch zu erwarten ist“. Vorausgehen soll eine „am kindlichen Zeitempfinden orientierte Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder“.
Für die Kinder und ihre neuen Ersatzeltern soll dadurch die jahrelange Hängepartie vermieden werden, die oft entsteht, wenn die leiblichen Eltern ihren Anspruch auf das Kind aufrechterhalten. „Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebensverlauf ausgesetzt“, meint Schwesig. „Jedes Kind muss wissen: Wo komme ich her? Wo gehöre ich hin, und wo kann ich mich sicher und geschützt fühlen?“
Für Michael Lezius, den Gründer der Yagmur-Gedächtnisstiftung in Hamburg, geht mit dem Gesetzentwurf ein „jahrzehntelanger Traum endlich in Erfüllung“. Durch die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in der Pflegefamilie gerichtlich anzuordnen, werde dem Kontinuitätsbedürfnis von Pflegekindern Rechnung getragen. Und wegen der im Gesetzentwurf vorgesehenen Kooperation zwischen Jugendämtern, Gesundheitswesen, Strafverfolgung und Justiz könne auch kein Kind mehr ins „Niemandsland“ fallen wie die kleine Yagmur, für die letztlich jede Hilfe zu spät kam.
Ein Optimismus, den der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ganz und gar nicht teilt. Er sieht in dem Gesetzentwurf den Versuch des Staates, sich noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder zu verschaffen.
„Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist, den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen, auf den Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz einen Anspruch haben“, sagt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk. „In der Praxis stehen Gutachter, Jugendamt und Pflegeeltern geschlossen den leiblichen Eltern gegenüber, die entsprechend auch vor Gericht im Nachteil sind.“
Ein Eingriff in die Familie sei zwar manchmal zumindest vorübergehend nötig. Durch das Gesetz würden die ohnehin schon mächtigen Pflegeeltern weiter gestärkt – und die Gerichte würden „als Orakel missbraucht“ und sollten „gleichsam die Rechtfertigung für die Enteignung der Kinder liefern“, kritisiert der Verband. Dadurch würden Eltern ganz legal rechtlos gegenüber dem eigenen Kind gemacht.
Bauchschmerzen hat auch die CDU – vor allem hinsichtlich der nach dem neuen Paragrafen 36a SGB VIII vorgesehenen frühen „Perspektivklärung“, wie es mit dem Kind weitergeht, sagt der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg. „Unsere Sorge ist, dass die für das Kind so wichtige, aber auch kostenintensive und zeitintensive Arbeit mit den Herkunftseltern mit dem Ziel der Rückkehr eingespart wird, wenn eine dauerhafte Fremdunterbringung geplant ist“, fürchtet Weinberg.
„Auch Eltern, die viel falsch machen, sind wichtig“
Für die Union bleibe es weiterhin Aufgabe des Staates, die leiblichen Eltern durch Unterstützung wieder in die Lage zu versetzen, die Erziehung ihrer Kinder selbst zu gewährleisten. „Wir wissen unter Bindungsgesichtspunkten, wie wichtig leibliche Eltern sind, auch solche, die nicht alles richtig oder sogar viel falsch machen“, glaubt Weinberg.
Im Gegensatz zu den Pflegeeltern hätten die leiblichen, meist ressourcenarmen Eltern in Deutschland keine Lobby. Ihre Rechte dürften deshalb aber nicht unter den Tisch fallen, meint der Familienpolitiker. „Es wäre zutiefst ungerecht, wenn nur die Eltern, die sich teure Anwälte leisten können, ihr Kind zurückbekommen. Wir wollen, dass auch diejenigen, die keine Kraft und kein Geld haben, für ihre Rechte und die ihres Kindes zu kämpfen, eine Chance bekommen, ihr Kind wieder selbst zu erziehen.“
Hier müsse jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Vor allem aber müsse die Pflicht zur Arbeit mit den Herkunftseltern fest im Gesetz verankert werden – ebenso wie eine Pflicht zur Weiterqualifizierung von Richtern und Verfahrensbeiständen.
Im Dialogforum Pflegekinderhilfe, einem von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) moderierten Beraterkreis von Experten, ist man sich bewusst, dass das Gesetz nicht weniger zu leisten hat als die Quadratur des Kreises. „Letztlich geht es darum, wie man zwischen den Interessen des Kindes, den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern einen Ausgleich hinbekommt“, sagt IGFH-Geschäftsführer Josef Koch.
Deutschlands berühmtestes Pflegekind
Tim ist das berühmteste Pflegekind Deutschlands. Er ist kein kleiner Junge mehr. Am 6. Juli feiert er seinen 18. Geburtstag. Der Tag, an dem er zur Welt gekommen ist, sollte eigentlich sein Todestag sein.
Quelle: adeo Verlag
Für die leiblichen Eltern sehe das Gesetz jetzt zumindest einen Beratungsanspruch vor. Für ihn ein wichtiger Schritt, da sich die Arbeit der Jugendämter in der Vergangenheit oft darauf beschränkt habe, sie zur Herausgabe des Kindes zu bewegen – um dann abrupt abzubrechen. „Ein solches Vorgehen wie eine verdeckte Adoption ohne Kontakt mit den Eltern – das kann keiner wollen.“
Wichtig sei auch die Klarstellung, dass Eltern nach wie vor das Recht haben sollen, ihr Kind auf dem Klagewege wieder zu sich zu holen, wenn sich die Verhältnisse zu Hause gebessert haben. „Die Richtung stimmt schon“, sagt Koch. „Es darf nicht so willkürlich sein wie heute, dass Eltern ihr Kind jederzeit zurückfordern können. Kinder, die tief beheimatet sind in einer Pflegefamilie, müssen auch geschützt werden. Aber es darf auch nicht auf eine verwirkte Elternschaft hinauslaufen.“
Stefan Rücker, Psychologe am Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen, hat die Erfahrung gemacht, dass der Umgang mit den leiblichen Eltern oft an einem bestimmten Punkt zumindest zeitweise ausgesetzt werden muss, wenn Kinder unter den Begegnungen zu stark leiden. „Diese Kinder haben Anspruch auf Ruhe und Entwicklung ohne den schadhaften Umgang mit den leiblichen Eltern“, sagt Rücker. Dennoch sei es wichtig, dass es auch Rückkehrmöglichkeiten gebe, wenn die kindeswohlgefährdenden Lebensbedingungen abgestellt seien.
Von Sabine Menkens | Stand: 09.05.2017 | Lesedauer: 6 Minuten
Wieder Schicksalsschlag für Luca-Vater Bernhard Haaser
Vater Berhard Haaser des Luca Kinderschutzverein Home
Wieder Schicksalsschlag für Luca-Vater Bernhard Haaser
Erst musste Bernhard Haasers Sohn Luca in den Händen der Mutter und seines Stiefvaters sterben.
Dieses Schicksal erschütterte ganz Österreich.
Im Jahr 2011 eröffnete die Tiroler Jugendwohlfahrt, nach zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter der Fürsorgebehörde – unter Federführung von Leiterin Silvia Rass-Schell – den Gegenschlag. Beide in der Obsorge des Tiroler Bernhard Haaser befindlichen Töchter werden abgenommen, und Vorwürfe laut. Heute leben die Mädchen bei ihren Müttern.
Nach einer jahrelangen Odyssee, eine neue Beziehung, und drei gemeinsame Kinder mit einer in Wien lebenden Polin.
Vor wenigen Tagen rücken gleich 5 Mannschaftsfahrzeuge der Polizei im Tiroler Imst an, um Bernhard Haaser seine jüngsten drei Kinder zu entreißen.
Ein Mädchen will die Behörde am Wochenende zu “anonymen Pflegeeltern” verbringen. Bernhard Haaser am FAZIT-Telefon völlig aufgelöst “Die rissen meine Autotüre auf, zerrten mich aus dem Wagen, und die Kinder schrien”.
Nicht im Schlaf hätte sich Bernhard Haaser dieses Martyrium erträumen können.
Doch der unvorstellbare Alptraum ist Realität.
Während Beamte der Polizeiinspektion Imst und Sozialarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaft die Kinder entreißen und in das Landeskinderheim Axams schaffen, wird Haasers Lebensgefährtin Alexandra Dalewska festgenommen – wegen Verdachts auf Entführung ihrer eigenen Kinder. Es sei von der Staatsanwaltschaft Innsbruck beabsichtigt U-Haft zu verhängen. Soweit kommt es schlussendlich nicht, denn die gebürtige Polin wird auf freiem Fuß angezeigt.
Laut Behörden seien den Kindeseltern viele Aufenthalte an unterschiedlichen Standorten in Österreich und dem Ausland zum Verhängnis geworden. Offiziell wolle man das Kindeswohl im Auge behalten, und bat die Kindeseltern zum Gespräch, wie es aus der Bezirkshauptmannschaft Baden, der zuständigen Behörde, heißt.
Helfer der jungen Familie orten im aktuellen Vorgehen der Bundesland übergreifenden Behörden einen neuen Rachefeldzug gegen den Obmann des Kinderschutzverein Luca, Bernhard Haaser, der nach dem grausamen Tod seines Sohnes Luca wiederholt die Untätigkeit der Behörden anprangerte. Im März 2011 war im vorgeworfen worden er habe seine Töchter geschlagen.
Das Perfide zu allem Überdruss: Am 3. November jährte sich der Tod des erst 17 Monate alten Luca zum 9. Mal. Einen Tag zuvor griffen die Behörden ein weiteres mal bei Luca-Vater Bernhard Haaser zu, und raubten seine drei jüngsten Kinder.
Wie die Behörden den Todestag um Luca begehen, lässt sich nur erahnen.
So erreichen Sie uns +43 720-51-889-0 redaktion@fazit.tirol
Ich behaupte, dass jede Adoption von Kindern unter 14 Jahren eine ZWANGSADOPTION ist, weil der „Wille des Kindes“ NICHT berücksichtigt wird!!!
Die gesamte Adoption unter 14 Jahren gehört m.M. nach verboten.
Die derzeitige Anonymität der leiblichen Eltern ist ein Verbrechen an den Kindern und ist eindeutig eine Mescherrechtsverletzung. Deutschland hat durch die Bundesverfassung im Jahr 2015 und Druck des Verein Spenderkinder, per Gesetz die Anonymität aufgehoben. Durch eine 100 jährige Datenbank muss spätestens jeden Volljährigen ermöglicht werden den Namen, Geburtsdatum, letzten Wohnort zu erfahren. Jedes Kind hat das Recht regelmässigen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern von Geburt an lt. UN-Kinderrechtskonventionen.
Admin Familie & Familienrecht, am 26.10.2015
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Heime, Schläge, Zwangsarbeit: Maria Magdalena Ischer erlebte den Terror der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die bis 1981 in der Schweiz praktiziert wurden. Ein erschütternder Lebensbericht – aufgezeichnet vor ihrem Tod im Frühling.
«Geboren wurde ich im Sommer 1949 im Frauenspital Bern unter dem Namen Maria Magdalena Nadalet. Das ist der Name meiner Mutter, einer Italienerin aus Limana, nördlich von Venedig. Später hat mein Vater sie wegen mir geheiratet. Aber die beiden hatten es nie gut. Der Mutter gelang es später, zwei Freundinnen zur Aussage zu bewegen, mein Vater habe meine Mutter gezwungen, auf den Strich zu gehen. Er wurde deshalb als Zuhälter verurteilt und sass einige Zeit im Gefängnis Thorberg. Aber für mich blieb er während meiner Kindheit die einzige Person, die zu mir hielt und der ich vertraut habe. Obwohl ich ihn selten sah, war er mein Ein und Alles. Und ich war seine Sissi, seine Prinzessin. Wir hatten eine fast telepathische Zusammengehörigkeit.
Aufgewachsen bin ich vor allem in Heimen, meistens also hinter Mauern: Schon mit einem Jahr war ich im Klösterli Baden, dann im baselländischen Mariahilf Laufen, im berühmt-berüchtigten Kinderzuchthaus Rathausen im Luzernischen, im Jugendheim Bümpliz bei Bern, im Sankt-Gallischen in Altstätten und Rebstein, in einer Pflegefamilie im aargauischen Sins.
Ich erinnere mich, dass wir in Baden als Zwei- oder Dreijährige wegen einer Kissenschlacht von den Klosterfrauen kniend an die Heizkörper gebunden und gezwungen worden sind, auf den seitlich ausgestreckten Händen je einen Schuh zu halten, in meiner Erinnerung stundenlang. Ich erinnere mich, dass man uns in Laufen immer wieder kopfüber in die grossen Waschzuber gesteckt hat, bis wir fast erstickten, wenn wir zu spät aus dem Kindergarten ins Heim zurückgekommen sind. Ich erinnere mich, dass ich in Rathausen mit dem Rohrstock verprügelt wurde und dass mich dort mein Vormund zwang, Randensalat, den ich nie vertragen habe und deshalb erbrochen hatte, noch einmal zu essen. Und zwar hat er mich so lange immer wieder geschlagen, bis der letzte Rest weg war. Und wenn ich in Rathausen am ganzen Körper blau gewesen bin von den Schlägen, hat man meinen Vater angerufen und ihm seinen angekündigten Besuch abgesagt, weil ich böse gewesen sei. Man konnte mich ja in meinem zerschlagenen Zustand nicht gut vorzeigen.
Angedrohte Zwangssterilisation
Maria Magdalena Ischer, Zwangsversorgte: «Damit ich überleben konnte, musste ich Seele und Körper trennen.»
Ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Ich musste während der ersten zwanzig Jahre kämpfen, um überhaupt zu überleben. Und damit ich überleben konnte, musste ich irgendwann Seele und Körper trennen. Sonst wäre ich kaputtgegangen. Sonst hätte ich Selbstmord gemacht. Oft habe ich mich in jenen Jahren wie von aussen gesehen. Andere sind damals zerbrochen. Mich konnte man nicht brechen. Ich wollte immer wieder wissen, wieso man mit mir so umging. Und dafür wurde ich wieder bestraft.
Als ich knapp vierzehn Jahre alt war, lebte ich in einer Pflegefamilie in der Nähe des luzernischen Nottwil. Dort versuchte der Pflegevater, mich zu vergewaltigen. Ich konnte mit knapper Not fliehen, nachts, barfuss. Irgendeinmal stand ich in der Gaststube eines Wirtshauses. Auf meine Bitte hin telefonierte man dort meiner Mutter. Sie holte mich mit ihrem zweiten Mann ab. Kurz darauf wurde ich in die Psychiatrische Klinik Münsingen im Kanton Bern eingeliefert, angeblich, weil man ein Gutachten machen müsse, ob ich die Wahrheit sage. Obschon das Gutachten ergab, dass ich tatsächlich die Wahrheit gesagt hatte, steckte man mich in eine geschlossene Abteilung und pumpte mich mit Medikamenten voll.
Knapp zwei Jahre später, im Herbst 1965, lernte ich Peter M. kennen. Er verführte mich. Ich hatte keine Ahnung, weil ich nie aufgeklärt worden war. Mein Pech war, dass ich gleich schwanger wurde. Meine Mutter und ihr zweiter Mann sagten: ‹Dieser Bastard kommt uns auf keinen Fall ins Haus.› Deshalb kam ich zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik Münsingen. Weil ich laut den Akten, die es dort ja bereits gab, psychotisch war, sah man für mich einen Schwangerschaftsabbruch und eine Zwangssterilisation vor. Peter M., der Vater meines Kindes, war in jener Zeit im Militär.
Mir war klar, dass ich als Katholikin eine einzige Chance hatte, nämlich mit dem katholischen Priester in Kontakt zu kommen, der auf dem Areal verkehrte. Das gelang, und ich sagte ihm, man wolle das Kind in meinem Bauch ermorden. Der Priester half mir. Weder Schwangerschaftsabbruch noch Zwangssterilisation wurden durchgeführt. Dafür kam ich in Münsingen ins Loryheim. Für mich war das ein Gefängnis, und bald einmal haute ich ab. Die Polizei verfolgte mich mit Schäferhunden, fing mich ein und schickte mich mit dem Gefängniswagen der Eisenbahn nach Bern. Und von dort brachte man mich in die Erziehungsanstalt Lärchenheim in Lutzenberg über dem Rheintal. Dort war es so, dass die Eltern für das Heim bezahlten und ich hochschwanger Zwangsarbeit machen musste. Am Tag vor der Geburt war ich krank und fiebrig und musste den ganzen Tag mithelfen, ein Einfamilienhaus zu putzen.
Mein Sohn kam tags darauf, am 31. Juli 1966, im Spital Heiden zur Welt. Ich hatte hohes Fieber. Die Hebamme sagte bloss, ich hätte ja auch das Vergnügen gehabt, sonst wäre ich nicht schwanger geworden. Deshalb müsse ich jetzt nicht jammern. Bei der Geburt hat man nicht geschnitten, deshalb war danach der ganze Dammbereich zerrissen. Im Geburtsraum spottete jemand, kaum war der Bub auf der Welt, wegen der leicht dunkleren Haut: ‹Typisch, auch noch ein Neger!› Sie nahmen mir den Buben sofort weg. Weil ich aber wusste, dass mein Kind eine dunklere Haut haben musste, fand ich es im Säuglingszimmer sofort, holte es zu mir und nahm es bei der Rückkehr ins Lärchenheim mit. Die einzige Person, die mich damals im Spital besucht hat, war mein Vater. Weil er sich einen Thomas wünschte, habe ich den Buben Thomas genannt.
Einige Zeit später kam es im Lärchenheim zu einer Nacht- und Nebelaktion. Eines Abends beim Einnachten fuhr ein Auto vor. Leute der Vormundschaftsbehörde Bern kamen ins Heim, packten meinen Sohn in eine blaue Tasche und gingen sofort wieder. Ich rannte ihnen nach und hinter dem Auto her. Seit jenem Abend habe ich Thomas nie mehr gesehen. Hundertprozentig sicher bin ich, dass ich nie eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.
Gefängnisausbruch, dann Einzelhaft
2010, während der Suche nach meinen Akten, ist mir ein Brief von Peter M. ausgehändigt worden. Er stammt vom 3. August 1966. Darin heisst es: ‹Madelaine, Du darfst unseren Sohn nie und nimmer weggeben! Denn das könnte ich Dir nie verzeihen! Nur Mut, Madelaine, Du wirst Deinen Sohn immer bei Dir haben. Bitte Madelaine, hab noch ein paar Tage Geduld. Denn ich werde noch diesen Monat zu Dir kommen.›
Ich habe ihn nie mehr gesehen. Ihm hat man damals offenbar gesagt, ich hätte den Buben zur Adoption freigegeben; mir, Peter wolle nichts mehr von mir wissen. Letzthin habe ich ihn angerufen. Es war ein unangenehmes Telefon. Er hat gesagt, es sei ja nicht sicher, dass das Kind damals von ihm gewesen sei.
Nach dem Raub meines Sohns bin ich im Lärchenheim durchgedreht. Ich habe derart getobt, dass man mich schliesslich in den Kanton Bern abgeschoben hat. Ich kam zuerst ins Bezirksgefängnis der Stadt Bern und danach direkt ins Frauengefängnis Hindelbank. So konnte ich mein Kind nicht mehr suchen, und man hatte vor mir Ruhe. Das war Anfang Juli 1967.
Ich erinnere mich, dass ich in Hindelbank den Direktor Meyer angefallen habe. Obschon ich klein und schmal war, gelang es mir, ihn zu Boden zu werfen und zu würgen. Ich schrie ihn an, wenn ich schon hier sein müsse, könne ich ihn geradeso gut umbringen, dann könne ich zumindest einmal mit der Polizei reden. Man hat mir durch die Kleider hindurch eine Spritze in den Hintern gemacht und mich dann im Keller ins Cachot geworfen.
In Hindelbank träumte ich, dass mein Vater bei einem Autounfall ums Leben komme. Zwei, drei Monate später ereignete sich zwischen Lausanne und Murten genau dieser Unfall. Mein Vater starb. Die Beerdigung fand in Murten statt. Ich durfte hingehen, und zwar im Gefängniswagen der Eisenbahn, in Begleitung einer Wärterin. Am Grab meines Vaters stand ich dann gefesselt mit Handschellen. Mit siebzehn und ohne dass ich zuvor je ein Delikt begangen hatte.
Dann bin ich in Hindelbank ausgebrochen. Ich war gut im Klettern. Durch das WC-Fenster in den Innenhof und von dort über den hohen Zaun. Ich bin mehrere Meter hinuntergesprungen, mir war es scheissegal, ob ich mich verletze. Auch der Tod konnte nicht schlimmer sein, er wäre eine Erlösung gewesen. Ich habe mich nach Winterthur durchgeschlagen und kam bei einem Pfarrer unter. Er überzeugte mich, nach Hindelbank zurückzukehren, indem er mir versprach, er setze sich dafür ein, dass ich wegen der Flucht nicht bestraft würde. In Hindelbank kam ich danach zuerst ins Cachot und danach drei Monate in Einzelhaft.
Viele Jahre Zwangsarbeit
Insgesamt sass ich fünfzehn Monate in diesem Frauengefängnis, dauernd gequält von der Frage: Wo ist mein Bub? Und hat er nun dasselbe Schicksal, das ich gehabt habe? Unterdessen besitze ich einen Briefwechsel aus diesen Monaten zwischen dem kantonalbernischen Jugendamt und der Justizdirektion. Daraus geht hervor, dass es bis zum Schluss meiner Haftzeit kein rechtsgültiges Dokument für meine Einweisung ins Gefängnis gab. Der Briefwechsel endet mit einem Schreiben des Polizeidirektors an den Regierungsrat Robert Bauder vom 20. November 1968. Darin steht: ‹Die Überführung der Maria Magdalena Ischer vom 4.7.1967 in die Anstalten von Hindelbank erfolgte ohne unsere Zustimmung; der Einweisungsbeschluss der Vormundschaftsbehörde Bern vom 28.3.1967 wurde von uns nicht akzeptiert. Die Tochter hielt sich somit während über eines Jahres ohne gültigen Rechtstitel in der Erziehungsanstalt auf.›
Viele Jahre lang musste ich in diesem Land Zwangsarbeit leisten, vom Kartoffelnauflesen mit fünf bis zur Arbeit in der Wäscherei des Frauengefängnisses mit achtzehn. Wobei: Die strafrechtlich Verurteilten dort verdienten immerhin ein Pekulium, wir Administrativen verdienten gar nichts. Ich erinnere mich, dass ich dort mehr als einmal Brot gegessen habe, das Fäden zog und voller Maden war. Als ich im Herbst 1968 entlassen wurde, drückte man mir eine Zwanzigernote in die Hand und sagte, ich käme ja sowieso schnell wieder. Als ich zwanzig wurde, hatte ich keine Ausbildung, und der Staat hat für mich keinen Rappen AHV einbezahlt. Mein Berufswunsch wäre gewesen, Juristin zu werden. Später habe ich zeitweise angeschafft, um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen. Heute lebe ich von einer Minimalrente mit Ergänzungsleistungen. Mir hat die Schweiz mein ganzes Leben versaut. Ich habe nie eine Chance bekommen.
Letzthin war ich in Bern auf dem Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz, weil ich endlich einen Kontakt zu meinem Sohn Thomas will. Man sagte mir nur, mein Sohn habe zwei Töchter und wolle keinen Kontakt mit mir. Aber ich kann nicht abschliessen, solange ich nicht sicher bin, dass er die Wahrheit weiss. Man hat ihm ja sicher immer erzählt, seine Mutter sei eine Hure und eine Verbrecherin gewesen. Aber ich war beides nicht. Ich hätte ihn nie freiwillig hergegeben, nie. Um kein Geld der Welt. Und jetzt weiss ich nicht einmal, ob mein Sohn von den Behörden nicht verkauft worden ist. Er war ja ein schönes Kind, schwarze Haare, blaue Augen. Und man weiss ja, dass die schönen Kinder damals verkauft worden sind.
Ich kann akzeptieren, wenn Thomas mich heute nicht mehr sehen will. Alles, was ich mir von ihm wünsche, ist ein handgeschriebener Brief, in dem er schreibt, wie ers gehabt hat, und mir bestätigt, dass er meine Geschichte kennt, und ein Foto. Wenn er ein bisschen etwas von meinem Herzen hat, wird er mir das nicht verweigern. Sobald ich diesen Brief habe, werde ich alles akzeptieren können.»
Maria Magdalena Ischer ist Ende März dieses Jahres im Zürcher Sterbehospiz an Krebs gestorben. Laut einer guten Freundin habe sie es dort so schön gehabt wie noch nie in ihrem Leben. Ihren Sohn hat sie nie getroffen. «In anderen Sphären werde ich ihn aber wiederfinden», habe sie zuletzt gesagt.
Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Der Vorschlag des Bundesrats
Endlich wird es konkret: Ende September ist die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf für die Entschädigung von Verdingkindern und anderen Opfern von Zwangsmassnahmen abgeschlossen worden. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, die im Dezember 2014 unter Federführung von Guido Fluri, einem ehemaligen Heimkind, eingereicht worden war.
Die InitiantInnen begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats, die «ganz im Zeichen der historischen Gerechtigkeit» stehe, zumal viele ihrer Forderungen aufgenommen seien – in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Archivierung ebenso wie in der Akteneinsicht für betroffene Personen. Gewürdigt wird zudem, dass möglichst viele betagte und gesundheitlich angeschlagene Opfer noch von der «Wiedergutmachung» profitieren sollen.
In einem wesentlichen Punkt jedoch gehen die Vorstellungen auseinander: beim Gesamtbetrag für die Solidaritätsbeiträge. Derweil der Bundesrat hierfür 300 Millionen Franken vorsieht, beharren die InitiantInnen auf einem Fonds von 500 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit maximal 15 000 lebenden Opfern rechnet, gehen sie von rund 20 000 Anspruchsberechtigten aus: «Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25 000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffenen nicht akzeptabel», schreiben die InitiantInnen. Neben den rund 10 000 lebenden Verdingkindern erwähnen sie insbesondere die gegen 10 000 ehemaligen Heimkinder, die körperlich und/oder seelisch misshandelt, missbraucht oder mittels Zwangsarbeit ausgebeutet wurden.
Im Dezember soll die Botschaft bereit sein. Voraussichtlich wird die Vorlage ab dem Sommer 2016 im Parlament behandelt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine sechsmonatige Frist zum Einreichen der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag vorgesehen, sodass frühestens im Herbst 2017 mit den Auszahlungen begonnen werden könnte.
Die Vernehmlassungsantworten machen Hoffnung, dass der Gegenvorschlag parlamentarisch abgesegnet und das Bekenntnis, die Aufarbeitung voranzutreiben und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, umgesetzt wird. Momentan stemmt sich einzig die SVP dagegen.
Im Lauf der letzten Jahre gab es zwar erste Schritte zur Rehabilitierung: An einem Gedenkanlass im April 2013 bat Justizministerin Simonetta Sommaruga die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung; ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Derzeit gibt es nur einen Soforthilfefonds, aus dem bislang 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt wurden (durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person).
Adrian Riklin
Zeitgeschichtliche Recherche
Wegen «Liederlichkeit» weggesperrt
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt; wieder andere als Kinder ihren Müttern entrissen und zwangsadoptiert. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.
Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Zwangsadoption kaum aufgearbeitet ist, erteilte der Verein Netzwerk-verdingt dem Journalisten und ehemaligen WOZ-Redaktor Fredi Lerch einen Rechercheauftrag. Lerch hat darauf im Stadtarchiv Bern rund vierzig Adoptionsdossiers aus der Zeit bis Ende der siebziger Jahre studiert. Mit zwei betroffenen Müttern hat er ausführliche Gespräche geführt (das eine davon ist hier ungekürzt abgedruckt).
Beeindruckt habe ihn bei dieser Arbeit, so Lerch, neben der Tragik der Einzelschicksale insbesondere die Unvereinbarkeit von mündlichen und schriftlichen Quellen: «Abgesehen davon, dass unbestrittenermassen nicht jede Adoption eine Zwangsadoption gewesen ist, ist aus den schriftlichen Dokumenten Zwang im Sinn von Drohung, Einschüchterung, Nötigung, Erpressung, Gewaltanwendung höchstens ausnahmsweise ersichtlich.» Ausübung von Druck auf die zumeist ledigen und mittellosen Mütter müsse aus den Dokumenten implizit, mit «logischer Fantasie» erschlossen werden und bleibe so ein Stück weit spekulativ. Andererseits wurde Lerch in den Gesprächen «mit der Schilderung von gnadenlosen Zwangslagen und einer behördlichen Brutalität konfrontiert, die auch dann noch unmenschlich gewesen wäre, wenn sie in allen Teilen vom Gesetz gedeckt gewesen sein sollte».
Aus dem zusammengetragenen Material hat Lerch einen grossen Text verfasst, der im Oktober 2014 als Broschüre veröffentlicht wurde. Es ist die bislang fundierteste monografische Darstellung der Zwangsadoption in der Schweiz.
Adrian Riklin
Fredi Lerch: «Zwangsadoption. Eine zeitgeschichtlich-journalistische Recherche im Auftrag des Vereins Netzwerk-verdingt». Bern 2014. Als PDF unter: tinyurl.com/zwangsadoption
Einsamkeit durch Gewalt und Misshandlung: Die Pflegekinder aus Wien wurden jahrzehntelang alles andere als kindgerecht behandelt (Symbolbild)
Nach den Kinderheimen geraten die Pflegeeltern ins Visier. Viele Kinder wurden ausgebeutet. Einige wollen klagen.
Sabine spricht von Zwangsarbeit. Als kleines Kind war sie von der Gemeinde Wien zur Pflege aufs Land geschickt worden. „Wir wurden von den Pflegeeltern ausgebeutet“, sagt sie. Ihre Anwältin bereitet bereits eine Klage vor.
Sabine war kein Einzelfall. Hunderte, wenn nicht Tausende Kinder sind in der Nachkriegszeit nicht nur in Heime, sondern auch zu Pflegefamilien verschickt worden. Da wie dort gab es aus heutiger Sicht menschenunwürdige Zustände. Die Ersatzeltern am Land waren oft in vieler Hinsicht nicht besser als die Erzieher in den Heimen.In seinem von der Stadt Wien beauftragten Historiker-Bericht über Kinderheime streift Univ. Prof. Reinhard Sieder auch die Situation der Pflegekinder der 1940er- bis 70er-Jahre. Pflegefamilien, so berichtet Sieder, gehörten meist der sozialen Unterschicht an. „Die meisten der Wiener Pflegekinder wurden in Familien auf dem Land untergebracht.“ In Jennersdorf und Radkersburg im Burgenland seien regelrechte Pflegeeltern-Kolonien entstanden. Bauernfamilien nahmen bis zu zehn Kinder aus Wien in Pflege. Die Historiker-Kommission vermutet, dass das vom Jugendamt bezahlte Pflegegeld für die „Großpflegefamilien“ eine Rolle gespielt hat. Kinder wurden zudem von der Fürsorge in unmenschlichen Zuständen vorgefunden: Verlaust, verwanzt, verkotet.
Bettnässen
Sozialforscher R. Sieder– Foto: Julia Schrenk
Alexandra G. kam 1971 im Alter von zwei Jahren vom Wiener Zentralkinderheim zu Pflegeeltern im Südburgenland, wo sie bis zu ihrem sechsten Lebensjahr untergebracht war. „Die haben eine Art Wirtschaft gehabt.“ Stallarbeit stand an der Tagesordnung. Alexandra wurde bald Bettnässerin. „Wenn es wieder passiert ist, hab ich das Leintuch selber waschen müssen.“ War es nicht sauber, rollte die Pflegemutter den nassen Stoff zusammen und schlug damit auf den Rücken des Mädchens ein.
Später kam Alexandra ins Heim in Biedermannsdorf: Prügelstrafen, Essen von Erbrochenen, kaum Schulbildung. Die heute 43-Jährige hat zwei Selbstmordversuche hinter sich und versucht ihr Trauma als Pflege- und Heimkind mit Psychotherapie zu überwinden.
Nach dem Aufbrechen der Vergangenheit von Heimkindern könnte mit dem Historiker-Bericht eine neue Welle der Entschädigungsforderungen auf die Stadt Wien zukommen. Bisher haben sich 117 ehemalige Pflegekinder bei der Opferschutz-OrganisationWeisser Ringgemeldet. Alleine im Jahr 1970 waren allerdings 540 Wiener Kinder bei Pflegeeltern in der Hauptstadt und 1341 am Land untergebracht.
Eine Mitarbeiterin der MA 11 (Wiener Jugendamt) habe den Sozialforscher Sieder „überreden“ wollen, „diese kritischen Passagen über die Pflegekinder (aus dem Historiker-Bericht, Anm.) wieder rauszunehmen“, sagt er im KURIER-Interview. Aber Josef Hiebl, Rechtsexperte der MA 11, und Stadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) hätten auf der umfassenden Darstellung der Jugendwohlfahrtsgeschichte bestanden. „Es ist dringend notwendig, dass wir uns dieser Geschichte auch annehmen“, sagt Hiebl. Ein weiteres Forschungskonzept zum Thema „Pflegefamilien“ sei in Ausarbeitung.
Dass blanker Horror bei Pflegeeltern nicht allgegenwärtig war, zeigt das Beispiel von Maria A., 41. Sie kam 1972 mit eineinhalb Jahren zu Pflegeeltern nach Baden bei Wien. Im Gegensatz zu später, als der Lebensgefährte ihrer leiblichen Mutter ihr das Leben zur Hölle machte, wurde sie von dem kinderlosen Paar „liebevoll aufgenommen“. „Ich habe sie bis zum Tod der Pflegemutter regelmäßig besucht.“
„Rechtlos“
Harte Arbeit: Autor F. J. Stangl– Foto: Kurier
„Wir waren rechtlose Knechte“, erinnert sich hingegen Franz Josef Stangl, 59. Er wurde im Alter von fünf Jahren von der Grazer Fürsorge zu Pflegeeltern aufs Land geschickt. Mehrmals wechselte der Pflegeplatz, ehe er bei einer Bäuerin landete, die er nur mehr als „die Hexe“ beschreibt.
„Wir mussten arbeiten wie die Großen.“ Stall ausmisten, Heu einholen. Den ganzen Tag. Zuneigung? Fehlanzeige. Stattdessen gab es Prügel mit dem Ochsenziemer, Essensentzug, schlafen im Stall. Stangl hat diese Erlebnisse in einem Buch verarbeitet („Der Bastard“, Bibliothek der Provinz).
Anerkannt: Pflegeeltern werden gut ausgebildet
„Aufarbeitung“: J. Hiebl, MA 11– Foto: APA/HERBERT NEUBAUER
Die Situation vor 30, 40 Jahren, könne man mit heute nicht mehr vergleichen, heißt es seitens des Wiener Jugendamtes (MA 11). „Wir haben heutzutage ein international anerkanntes Pflegewesen“, sagt Josef Hiebl, Rechtsexperte der MA 11. Gemeinsam mit Fachleuten der EU sei ein Ausbildungsverfahren für Pflegeeltern ins Leben gerufen worden. Etwa die Hälfte der rund 3200 vom Wiener Jugendamt im Obhut genommenen Kinder werden in Pflegefamilien betreut. Die andere Hälfte lebt längst nicht mehr in Heimen, sondern in betreuten Wohngemeinschaften.
„Es ist ja gar nicht so einfach, ein fremdes Kind mit eineinhalb, zwei Jahren aufzunehmen“, sagt eine Sprecherin der MA 11. „Es wurde möglicherweise schlecht betreut oder war von Gewalt betroffen“, zollt sie engagierten Paaren, die Kinder in Pflege nehmen, Respekt.
Derzeit gib es in Wien rund 500 Pflegefamilien. Durch eine Werbekampagne konnten im Vorjahr 77 neue gewonnen werden.
2011 wurden 711 Kinder von der Stadt in Obsorge genommen, 140 kamen zu Pflegeeltern.
(KURIER/GEORG HÖNIGSBERGER, JULIA SCHRENK )ERSTELLT AM 01.07.2012, 17:21