Stadt Wien schickt 6-Jährige allein durch die Stadt

Schule

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Viele „Taferlklassler“ (first grader) müssen den Weg von der Schule in den Hort ohne Begleitung zurücklegen.

dpa/Seeger

 dpa/Seeger
Wien. Der erste Schultag ist ein bedeutender Tag im Leben eines jungen Menschen. Ein Tag, an den man sich ewig erinnert. Die große Tafel, die Sitzreihen, die Schultasche auf dem Rücken, die vielen neuen Gesichter in der Klasse. Mit dem ersten Schultag wird das Leben eines Sechsjährigen ernster, beschwerlicher. Sein Tun wird ab sofort benotet. Kein sorgloses Herumkugeln, Spielen, Zeichnen mehr, so wie in den Jahren davor im Kindergarten. Die Eltern sind angespannt, das Kind will ihnen beweisen, dass es sich in all dem Trubel zurechtfindet. Und dann ist da noch der Weg in den Hort, der jeden Tag um die Mittagszeit alleine bewältigt werden muss.

Die Wiener Nachmittagsbetreuung kennt zwei Modelle. In der Ganztagsschule verteilen sich Freizeit und Unterricht über den gesamten Tag bis 16 Uhr. In der Halbtagsschule endet die Betreuung jedoch zu Mittag. Für den Nachmittag ist der Hort zuständig. In der Regel befindet sich dieser im Schulgebäude. Doch nicht immer können alle Schüler untergebracht werden. Wer keinen Platz bekommt, wird dem nächstliegenden Hort zugewiesen. Anders als ihre Mitschüler müssen die betroffenen Kinder das Schulgebäude verlassen.

Kinder werden nicht abgeholt

Wie weit die Horte entfernt sind, ist unterschiedlich. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, drei Gassen weiter oder mehrere Straßenbahnstationen entfernt. Viele Kinder werden nicht abgeholt und begleitet. Die Gemeinde Wien schickt sie alleine durch die Stadt. Egal, ob mit zehn oder im Alter von sechs Jahren.

Bei der zuständigen Magistratsabteilung 10 (MA10) nimmt man diese Tatsache gelassen. „Also ich bin auch mit sechs Jahren alleine von der Schule in den Hort gegangen“, sagt eine Sprecherin. „Ich habe das auch geschafft.“ Einige Schulen und Horte würden die Kinder aber ohnehin begleiten, erklärt sie. „Das Service dauert einen Monat lang ab Schulbeginn.“

Wie viele Bildungseinrichtungen ihre Sechsjährigen in dieser Zeit begleiten, ist jedoch unklar. Es bleibt den Pädagogen überlassen, ob sie das Service anbieten. „Wir können das nur in dem Ausmaß machen, wie es unser Personal erlaubt“, sagt die Sprecherin. „Es ist ein Entgegenkommen, ein Goodwill von der MA10, dass es das tut.“ Denn der Weg von der Schule in den Hort falle nicht in den Verantwortungsbereich der Bildungs- und Betreuungseinrichtung. Verantwortlich seien die Eltern für diesen Zeitraum.

Doch diese müssen arbeiten. Das sind schließlich auch die Bedingungen, um Anspruch auf einen Hortplatz zu haben. Beide Elternteile müssen berufstätig sein, damit ihr Kind einen Platz bekommt. Die Sprecherin empfiehlt: „Eltern sollten vor Beginn der Schule mit ihrem Kind den Hortweg abgehen.“

Rechtsanwältin: „Die Stadt ist dran, falls etwas passiert“

Für die Rechtsanwältin Astrid Wagner ist die Verantwortungssache damit nicht geklärt. „Da klar ist, dass man den Hort nur bekommt, wenn beide Elternteile arbeiten, ist die Gemeinde verantwortlich.“ Wagner spricht von einem Organisationsverschulden der Stadt. „Wenn die Stadt Wien nicht in der Lage ist, das gut zu regeln, dann sind sie dran, falls etwas passiert.“

Im Büro des Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Sechsjährigen. „Es ist gut, wenn Kinder selbstsicher und eigenkompetent werden, den Hortweg selbst zu gehen“, sagt ein Sprecher. Auch er verweist auf das Begleitservice am Schulanfang. Angesprochen darauf, dass viele Kinder nicht begleitet werden, sagt er: „Es ist natürlich nicht immer möglich für jede individuelle Situation, zu jedem Standort eine Lösung zu finden.“

Auch in Zukunft werden sechsjährige „Taferlklassler“ (first grader) allein durch die Stadt geschickt. Denn: „Maßnahmen, diese Situation zu ändern, sind derzeit nicht geplant.“

Von Bernd Vasari; Update: 27.02.2018, 07:48 Uhr

Kommentar: 

Gerhard, 24.02.2018, 12:44 Uhr
Die Situation wird durch die Gepflogenheiten, Trennungskinder wie den übrigen Hausrat aufzuteilen, noch verschlimmert.
Der staatliche Umgang mit Trennungskindern hat sich zu einem System entwickelt, in dem Gerichte und Behörden alles daran setzen, die alleinige Verfügungsmacht über ein Kind einem Elternteil ohne Wenn und Aber zu übertragen und den anderen zu entfremden.
Mit dem anderen Elternteil verlieren Kinder aber auch dessen gesamte Familie. Von Omas und Opas ist plötzlich nur mehr die Hälfte da.
Und daher funktioniert die Schulbegleitung nicht mehr. Dass Eltern überreagieren können und Kinder bei Scheidungen als Waffe einsetzen, ist zwar ein Verbrechen, das aber nachvollziehbar ist.
Warum der Staat im Familienrecht aber auch versagt, ist nicht nachvollziehbar. Das ist nur ein Verbrechen.

 

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/949078_Stadt-Wien-schickt-Sechsjaehrige-allein-durch-die-Stadt.html

Tags: Kindeswohlgefährdung – MA10 – 

Neues Pflichtschulfach „Feminismus“ ab 2018 – SPÖ Bildungsministerin Sonja Hammerschmid

SPÖ Bildungsministerin Sonja Hammerschmid u. Frauenministerin Rendi-Wagner

Verlässliche Quelle:

Pflichtfach „Feminismus“

Der WIENER streut Gerüchte. Die wer erzählt hat, der wen kennt, der wen kennt. Wahr oder falsch? Man weiß es nicht … Knalleffekt noch vor der Wahl: Unterrichtsministerium und Regierung beschließen das neuen Pflichtschulfach „Feminismus“!

 Text: Markus Höller

Damit hat selbst in gewöhnlich gut informierten Kreisen keiner ­gerechnet, doch die Verlässliche Quelle konnte in Erfahrung ­bringen, dass eine beispiellose Gesetzesänderung im Schulunterrichts­gesetz geplant ist: Aus dem Ministerium von Sonja Hammerschmid ist durchgesickert, dass bereits ab nächstem Jahr, wahrscheinlich sogar schon im Sommersemester 2018, das Fach „Feminismus“ Pflicht in der achten und neunten Schulstufe werden soll!

Auf Nachfrage gibt sich das Ministerium bedeckt, jedoch deuten bereits Angehörige eines anderen Parlamentsklubs vollen Rückhalt für das ­Projekt an. Demnach sollen im Ausmaß von einer Stunde pro Woche den Schülern im Rahmen eines mehrstufigen Lehrplans Geschichte und angewandte Praxis des Feminismus nähergebracht werden. Ebenso soll jeweils am Ende eines Semesters in einem eintägigen Workshop das Erlernte von einer Schulkommission überprüft werden. Auch wenn die Inhalte noch sehr vage klingen, machen bereits einige Details die Runde: Unterschied zwischen Kompliment und sexueller Belästigung, Quoten vs. Qualifikation, gendergerechte Korrespondenz und die Praxis des Abstandhaltens.

Kritiker, vor allem aus den Reihen von FPÖ und der Liste Sebastian Kurz, greifen diese Gesetzesänderung schon jetzt massiv an. Es handle sich nur um eine Blendgranate, um von der ins Stocken geratenen Schulreform abzulenken, so der Tenor. Außerdem beklagen die wenigen Eingeweihten auf Seiten der Pädagogen die Schlagseite des Unterrichtsplans, wonach hauptsächlich Burschen aktiv in die Pflicht genommen würden, während Mädchen fast nur passiv am Unterricht teilnehmen müssen. Noch ist ­allerdings das letzte Wort ohnehin nicht gesprochen, denn die Lehrer­gewerkschaft hat bereits angekündigt, den Mehraufwand für die in Frage kommenden Lehrer bei der nächsten Lohnrunde aufs Tapet zu bringen.

 

Dem Verein wurde heute dieser Artikel aus der Zeitschrift “ Wiener “ zugespielt.
Diese Pläne sind Unsererseits klar zu verurteilen!

Pflichtschulfach „Feminismus“ ab 2018 in Österreich
20-8-2017
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik SPÖ – Erziehung – Schule

Jugendamt – Missbrauch mit dem Missbrauch

München Möglicher Millionenschaden: Jugendamt pfuschte bei Verträgen zur Flüchtlingsbetreuung

  • Es gibt eine neue Wendung im Streit um die umstrittenen Vereinbarungen des Sozialreferats zur Flüchtlingsbetreuung.
  • Es geht um die Zusatzvereinbarungen zwischen dem Stadtjugendamt und neun Trägern, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in München betreuen.
  • Nach der Einschätzung des städtischen Revisionsamts sind die Verträge, die dazu geschlossen wurden, unwirksam.
Von Thomas Anlauf

 

Ungültige Verträge und womöglich ein Millionenschaden für die Stadt: Die Affäre um die umstrittenen Vereinbarungen des Sozialreferats zur Flüchtlingsbetreuung zieht weitere Kreise. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das städtische Revisionsamt nun die Verträge als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um Zusatzvereinbarungen zwischen dem Stadtjugendamt und neun Trägern, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen.

Das im August von Oberbürgermeister Dieter Reiter eingeschaltete Revisionsamt kommt nach Angaben von Sozialreferentin Dorothee Schiwy zu dem Schluss, dass die Vereinbarungen vor der Unterzeichnung dem Stadtrat hätten vorgelegt werden müssen. Der damalige kommissarische Jugendamtsleiter Markus Schön muss seit Bekanntwerden der Vorwürfe sein Amt ruhen lassen, jetzt drohen dem Juristen personalrechtliche Konsequenzen.

Das Millionenloch im Sozialreferat

Die Schlampereien im Jugendamt bei der Abrechnung von Flüchtlingskosten haben ein viel größeres Ausmaß als befürchtet. Von Sven Loerzer mehr …

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach München kommen, werden nicht in normalen Unterkünften untergebracht, sondern in speziellen Einrichtungen. Diese werden von freien Trägern, zum Beispiel Vereinen, im Auftrag der Stadt betrieben. Mit neun dieser Träger hat Schön im Mai vergangenen Jahres Verträge aufgesetzt und auch selbst unterzeichnet. Diese sahen vor, dass bei der Betreuung durchschnittlich eine Fachkraft auf zweieinhalb Jugendliche kommen sollte.

Zuvor lag der Betreuungsschlüssel bei nur 1:5, was offenbar auch am enormen Flüchtlingszuzug im Sommer und Herbst 2015 lag: Damals konnten gar nicht so viele Betreuer eingestellt werden, wie in kurzer Zeit benötigt wurden. Als sich die Lage entspannte und deutlich weniger Flüchtlinge betreut werden mussten, beschäftigten die freien Träger trotzdem noch Hunderte Sozialarbeiter und Pädagogen – als am 31. Mai 2016 die Zusatzverträge mit den Trägern abgeschlossen wurden, waren es nach SZ-Informationen 380 Fachkräfte.

Die Vereinbarungen sahen deshalb eine Personalreduzierung von jeweils zehn Prozent in drei Monaten vor. Trotzdem war offenbar auch weiter viel mehr Personal im Einsatz als eigentlich nötig und vertraglich vorgesehen.

Die Träger treten im Verbund auf – das erschwert die Abrechnung

Weshalb die Verträge zu diesem Zeitpunkt dennoch so abgeschlossen wurden, ist auch in der Referatsspitze bis heute unklar. Zum damaligen Zeitpunkt leitete noch Brigitte Meier das Sozialreferat, die Ende Juni ihren Posten wegen verschleppter Erstattungsanträge für die Flüchtlingsunterbringung räumte. Klar ist nun nach Ansicht des Revisionsamts, dass die Verträge mit den freien Trägern vom Stadtrat hätten gebilligt werden müssen. Denn in der Vergangenheit war es üblich, dass die Träger nach Tagessätzen finanziert wurden.

Nun aber wird pauschal bezahlt, was eine korrekte Abrechnung erschwert. Zudem treten die neun Träger als Verbund auf, sodass nach Angaben des Sozialreferats überhaupt nicht überprüft werden kann, welcher Träger welche Leistungen erbringt. Die Folge: Die Stadt zahlte über Monate hinweg offenbar viel zu viel Geld an die einzelnen Träger aus. Wie viel genau, ist unklar – das zu ermitteln, war nicht Aufgabe des Revisionsamts.

Die Forderungen könnten in die Millionen gehen

Sein Bericht wurde am Dienstag den Stadträten zugestellt. Darin fordert es das Sozialreferat auf zu prüfen, ob Geld von den Trägern zurückgefordert werden kann. Die Forderungen könnten in die Millionen gehen, was insbesondere kleinere Organisationen in den Ruin treiben könnte. Denn das Geld ist längst als Gehalt an die Mitarbeiter der Träger ausgezahlt. Sozialreferentin Schiwy will deshalb dem Stadtrat am 31. Januar vorschlagen, die bislang „schwebend unwirksamen“ Verträge nachträglich zu billigen, um einzelne Organisationen nicht in die Insolvenz zu treiben. Nach SZ-Informationen will sich zumindest die SPD-Fraktion Schiwys Vorschlag anschließen.

Die Sozialreferentin will im Kinder- und Jugendhilfeausschuss darüber hinaus vorschlagen, dass angesichts der anhaltend geringen Zahl neu ankommender jugendlicher Flüchtlinge nur noch dem Young Refugee Center eine pauschale Betriebserlaubnis erteilt wird, unabhängig davon, wie viele junge Flüchtlinge dort betreut werden müssen. Die Verträge mit den bisherigen Trägern der Jugendhilfe, die noch bis Ende Juni laufen, sollen danach offenbar nicht verlängert werden, sondern künftig mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege verhandelt werden, zumal da sich die Stadt und die Jugendhilfeträger derzeit offenbar in einem Rechtsstreit befinden.

Da Markus Schön seit August, dem Beginn der Untersuchung über die Verträge, sein Amt als kommissarischer Jugendamtsleiter ruhen lassen muss, hat Schiwy seinen Posten vorübergehend zusätzlich übernommen. Es werden nun offenbar personalrechtliche Konsequenzen aus dem Fall geprüft. Schön will sich auf SZ-Anfrage nicht zur Sache äußern.

18. Januar 2017, 10:59 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-moeglicher-millionenschaden-jugendamt-pfuschte-bei-vertraegen-zur-fluechtlingsbetreuung-1.3336960

Neues Kinderheim mit Fesseln u. Zwangsmaßnahmen

Geplantes Heim mit Zwangsmaßnahmen Fesseln inklusive. In einem Papier über ein geplantes Kinderheim erklärt Hamburg Zwangsmaßnahmen für rechtens – auch die Fixierung durch Klettbänder.

Vorbild Feuerbergstraße: Auch im geplanten Heim sollen Fesselungen möglich sein. Foto: dpa HAMBURG taz | Hamburg und Bremen planen ein Heim. Doch während Bremen forsch voranschreitet und im April bekannt gab, dass die „Burg“ als 2.000-Quadratmeter-Neubau schon im Herbst 2017 eröffnen soll, hielt sich Hamburg bisher auffallend zurück. Dabei hat die Elbe-Stadt eigens einen Heim-Träger gegründet und ist für das Inhaltliche zuständig. Doch nun wurde über den Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) ein „Eckpunkte-Papier“ öffentlich. „Wir kommentieren das Papier nicht“, sagt Sozialbehörden-Sprecher Marcel Schweitzer. Es handele sich um ein erstes Papier aus dem Jahr 2013, das im Hamburger LJHA bereits im April 2014 „intern diskutiert“ worden sei. Gleichwohl räumt er ein: „Das Eckpunktepapier wird Hamburgs Grundlage für die Gespräche mit Bremen.“ Das seit 26. Mai in der Transparenzdatenbank als Anhang eines Protokolls publizierte Papier liest sich so, als ob die Behörde an die Praxis der Heime Feuerbergstraße und Haasenburg anknüpft. So heißt es zum Beispiel beim Punkt „Sicherheitskonzept“: „Zwangsmaßnahmen sind nur zur Durchsetzung des Erziehungsrechts zulässig.“

Sie sollten zwar „keinen Strafcharakter haben“, aber „der Neutralisierung von Fehlverhalten dienen“. Schon diese Sätze erzeugen Diskussionsbedarf, legen sie doch nahe, dass Eltern Zwangsmaßnahmen erlaubt sind. Und dass es „Fehlverhalten“ von Kindern gibt, das diesen Zwang rechtfertigt. Üblicherweise dient ein Sicherheitskonzept nur der Abwehr von Selbst- oder Fremdgefährdung. Der Begriff „Fehlverhalten“ ist viel weiter gefasst und lässt mehr Deutungsspielraum zu. Etwa, dass mit Zwang in Form von eines Griffs an die Schulter reagiert werden dürfte, wenn Betreute nicht am verbindlichen Tagesablauf teilnehmen. So zu lesen im Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Feuerbergstraße (PUA), der von 2005 bis 2008 die Zustände in dem damals von Hamburger Landesbetrieb Erziehung (LEB) betriebenen Heim untersuchte.

Da „Zwangsmaßnahmen“ mit Grundrechtseingriffen verbunden seien, so weiter im Eckpunkte-Papier, sei es „empfehlenswert“, eine Übertragung des Erziehungsrechts von den Sorgeberechtigten „auch im Hinblick auf Zwangsmaßnahmen vorzunehmen“. Sprich: Eltern sollen dem Heim eine Zustimmung erteilen.

DIE NEUE BURG Bremen und Hamburg planen ein Heim mit 32 Plätzen. Das Haus soll wie eine Burg mit Innengrünfläche zur freien Bewegung gebaut sein. Geplant ist ein Drei-Phasen-Modell. In den ersten sechs Wochen dürfen die Kinder gar nicht raus. Als Zielgruppe nennt das Eckpunkte-Papier 13 Kriterien. Kandidaten sind Kinder ab zwölf Jahren, die auffällig wurden, zum Beispiel Gegenstände zerstören, Schule verweigern oder auf der Straße leben. Bremen möchte straffällige junge Flüchtlinge unterbringen.

Dabei ist strittig, ob Eltern das dürfen. Die Behörden-Autoren glauben sich im Recht. „Nicht vom Erziehungsrecht gedeckt“, so schränken sie ein, seien Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ein Kind bei Aufenthalten außerhalb des Heims wegläuft. Das „erkennbare Tragen von Klettbändern“ zum Beispiel, stelle außerhalb des Heims eine „entwürdigende Maßnahme“ dar. Innerhalb eines Autos aber sei dies ausnahmsweise zulässig, etwa, wenn die Gefahr bestehe, dass das Kind ins Fahrgeschehen eingreift. Nun kann man diese Gefahr bei einem jungen Menschen, der gegen seinen Willen in ein Heim gefahren wird, immer unterstellen.

Die taz fragte, ob die Klettfesseln stets bei Autofahrten angelegt werden sollen. Die Frage wird von der Behörde nur „grundsätzlich“ beantwortet. „Klettbänder werden keinesfalls regelhaft eingesetzt“, sagt Schweitzer. Wenn aber andere Maßnahmen zur Beruhigung einer Situation fehlschlügen, und die Gefahr bestünde, dass der Betreute sich oder andere verletzt, könnten Klettbänber „als letztes Mittel erforderlich sein“.
Die Auskünfte legen die Frage nahe, ob die Fesseln nicht nur im PKW, sondern auch im Heim eingesetzt werden sollen, wie es schon einmal Praxis war. Der Skandal um die Feuerbergstraße, mit dem sich besagter PUA beschäftigte, wurde durch Berichte zweier Jungen ausgelöst, die sich über Misshandlung beschwerten. Man habe ihm die Füße „mit Klettband verschnürt“, sagte ein 15-Jähriger damals. Klettbänder waren Bestandteil der Feuerbergstraße, das erwähnt der LEB in seinem Abschlussbericht. Sofern Mitarbeiter in Ausnahmesituationen nicht in der Lage gewesen wären, einen Jugendlichen mit Handgriffen zu halten, wurden „kurzfristig Klettbänder eingesetzt“, heißt es dort. Mit denen wurden „die Hände und ggf. zusätzlich auch die Füße fixiert“. In einer Dienstanweisung hieß es: „Jede Gruppe hält ein Klettband für den Notfall bereit.“ Der von damals von der CDU dominierte PUA führt in seinem Bericht zahlreiche Klettband-Einsätze auf.

Er fand die Fesselung nur skandalös, wenn diese von Security-Männern ohne Beisein eines Pädagogen geschah. Die Diskussion könnte heute eine andere sein. Der Jugendhilfeausschuss in Bremen will sich mit dem Heim nach der Sommerpause beschäftigen.

 

5. 6. 2016 http://www.taz.de/!5307098/
Tags:  Deutschland, Erziehung, Gewalt, Jugendamt Artikel,Kinder, Kinderheim – Heimkinder – Internate, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesabnahme Gefährdungsmeldung, Kindeswohlgefährdung, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, psychische Gewalt

Pädophile Lehrerin wurde verurteilt

Kindesmissbrauch in Österreich
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Sex mit Schülern: Vier Jahre Haft für Lehrerin

Die Angeklagte am Dienstag vor Gericht

Die Angeklagte am Dienstag vor Gericht / Bild: APA/STRINGER 

Die 31-Jährige soll mit Schülern Sex gehabt und teilweise mitgefilmt haben. Sie wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Zu vier Jahren Haft ist am Dienstag eine 31-jährige Lehrerin aus der Steiermark in Leoben verurteilt worden. Die Frau gestand den schweren sexuellen Missbrauch von mehreren Schülern sowie das Ausnutzen ihres Autoritätsverhältnis. Sie hatte mit den Minderjährigen auch Sex und machte davon Handy-Aufnahmen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten Strafberufung an.

Die junge Lehrerin aus der Obersteiermark soll von Jänner bis Mai in Spielberg (Bezirk Murtal) und anderen Orten mit den 13- und 14-jährigen Mädchen und Buben Beischlaf oder gleichzusetzende Handlungen vollzogen haben. Manches davon zeichnete sie in Form von Videos und Fotos mit ihrem Mobiltelefon auf. Die 31-Jährige hatte sich bisher weitgehend geständig gezeigt. Ihr Verteidiger sprach am Dienstag von einem dreimonatigen „psychotischen“ Schub als Ursache für ihre Taten. Der Prozess fand weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ermittlungen um Drogen eingestellt

Neben den sexuellen Übergriffen und der Anfertigung von pornografischen Darstellungen von Minderjährigen soll die junge Lehrerin an einer neuen Mittelschule im Bezirk Murtal ihren Schülern auch selbst hergestellte Süßigkeiten, die mit Drogen versetzt waren, gegeben haben. Das entsprechende Ermittlungsverfahren wurde aber aus Mangel an Beweisen eingestellt. Einerseits konnte nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie Suchtmittel an die Schüler weitergegeben hat. Anderseits wurden bei ihr auch keine verbotenen Substanzen sichergestellt.

Das Schöffengericht befand sie im Fall von vier Schülern für schuldig, im Falles eines weiteren Kindes wurde die Lehrerin freigesprochen. Außerdem verhängte das Gericht ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit: Die 31-Jährige darf daher keine vergleichbaren Tätigkeiten wie Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von Kindern mehr ausüben.

Für Nachhilfe bei Lehrerin übernachtet

Aufgeflogen war der Missbrauch im Frühjahr, nachdem Schüler und Schülerinnen ihren Eltern von den sexuellen Aktivitäten erzählt hatten. Sie sollen passiert sein, als die Kinder für Nachhilfe bei der Lehrerin zu Hause waren und auch bei ihr übernachtet hatten. Die Pädagogin galt als besonders engagiert.

(APA)

17.11.2015 | 14:46 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4868138/Sex-mit-Schulern_Vier-Jahre-Haft-fur-Lehrerin
Tags: Österreich,  weibliche Gewalt Frauen, Kinder, Kinderporno, Kindesmissbrauch,  Pädo Videos, Pädophile, Staatsanwaltschaft, Vergewaltigung

Jugendamt – „Verstoß gegen Kinderrechte“ – Kinderheim

Debatte nach Heim-Schließung

„Verstoß gegen Kinderrechte“

Jugendheime mit Stufenvollzug und straffer Tagesstruktur sind unpädagogisch und unsinnig, sagt Erziehungswissenschaftlerin Leonie Wagner.

Eingangstor von Haus Jessern der 2013 geschlossenen Haasenburg. Dort mussten die Bewohner rote, gelbe und grüne Phasen durchlaufen.  Foto: dpa

taz: Frau Wagner, die gerade geschlossenen ,Friesenhof‘-Mädchenheime Nana und Campina arbeiteten mit Stufenmodellen. Ähnliches gibt es in anderen Heimen. Sie sagen, das sei nicht mehr ,State of the Art‘?

Leonie Wagner: Ich glaube, das war es noch nie. Und wenn das auch noch so strukturiert ist wie bei der Barbara Janssen GmbH, mit drei verschiedenen Einrichtungen, die jeweils auch für unterschiedliche Phasen stehen, dann ist meine Kritik, dass das für die Jugendlichen einen räumlichen Wechsel bedeutet. Es ist ein Rausreißen aus der Wohnsituation und dem Bindungskontext. Wenn es im Idealfall zuvor gelang, dass ein Mädchen dort jemanden fand, zu dem es eine Vertrauensbeziehung aufbaute, ist es fatal.

Ist das fachlicher Konsens?

Es ist Konsens, das zu einer guten Arbeit eine Bindung gehört. Wir Pädagogen sind Beziehungsarbeiter. Pädagogik gelingt nur, wenn es eine Bindung gibt.

Wenn Mädchen und Betreuer gemeinsam die Stufe wechseln?

Es wäre denkbar, aber kaum zu organisieren: Wenn zwei Mädchen, die den gleichen Erzieher haben, zu unterschiedlichen Zeiten wechseln, können nicht beide die Bezugsperson behalten.

Der Friesenhof stellte laut Leiterin die letzte Anlaufstelle für viele Mädchen dar. Wohin sonst mit schwierigen Fällen?

Schwierige Jugendliche gibt es nicht, sondern nur schwierige Situationen, wenn es in pädagogischen Kontexten zu Eskalationen kommt. Mir liegt ein Bericht eines Mädchens vor, das aus einer Wohngruppe flog. Zuvor kam es zu Demütigungen durch große Machtungleichheiten, beispielsweise weil zwei Fachkräfte vehement auf das Mädchen einredeten. Da wurden professionelle Grundsätze verletzt. Das konnte nur eskalativ enden. Das ist leider öfter der Fall, als man denkt.

im Interview:

Leonie Wagner

43, ist Erziehungswissenschaftlerin und Referentin des Verbands Kinder- und Jugendarbeit Hamburg sowie Redakteurin der Fachzeitschrift Forum.

Wo kam das Mädchen hin?

Zunächst in eine Krisenwohnung. Die Jugendhilfe ist ein Verschiebebahnhof. So lange es für Fachkräfte möglich ist, Jugendliche in eine höher sanktionierende Form auszulagern, machen sie davon Gebrauch, wenn sie überfordert sind. Statt zu überlegen, wie man professionell mit der Lage zu Rande kommt.

In dem Mädchenheim herrscht in den ersten Wochen Kontaktverbot zu Dritten. Ist das zeitgemäß?

Nein. Aber das ist leider ziemlich gängig.

Warum?

Diese verhaltenstherapeutischen Ansätze fußen auch darauf, jemanden zu brechen, um die ungeteilte Macht ausüben zu können. Das gelingt besser, wenn man denjenigen auch sozial isoliert. Kollegen, die dies befürworten, sagen, dass sich die Jugendliche damit besser auf die neue Situation einlassen könnten und aus ihren ach so schädlichen Bezügen erst mal herauskämen, bla, bla. bla. Aber de facto ist es aus meiner Sicht ein eklatantes Missachten des Menschen, den man da vor sich hat. Das darf spätestens dann nicht passieren, wenn jemand psychisch drunter leidet. Das passiert in den meisten Fällen.

Und wenn Mädchen aus dem Zuhälter-Milieu raus sollen?

Tja. Meine These wäre die: In dem Moment, wo sich eine junge Frau in einer Einrichtung gut aufgehoben fühlt, entwickelt sie ein Eigeninteresse, aus diesen Bezügen rauszukommen. Gegen ihren Willen wird es jedenfalls bestimmt nicht fruchten. Aber man sollte in der Pädagogik nicht über Gruppen sprechen. Man muss die Person anschauen und gucken: Was ist da konkret los. Skeptisch muss man immer sein, wenn solche rigiden Maßnahmen in Konzepten stehen.

Sind Heime noch zeitgemäß?

Besser wären wohn- und lebensweltnahe individuelle Hilfesettings. Bringt man Menschen, die sich in krisenhaften Situationen befinden, zusammen, gibt es negative Peer-Effekte.

Bestandteil des Friesenhofs ist eine straffe Tagesstruktur, die halbstundengenau vorsieht, was wann passiert. Zum Beispiel Aufstehen um 5.45 Uhr.

Das darf nicht sein und verstößt nach meiner Auffassung gegen die Kinderrechtskonvention. Oft sind diese jungen Menschen auch erschöpft, weil sie aus Notsituationen kommen. Da habe ich Verständnis, wenn sie erstmal nur schlafen möchten. Tagesstruktur lernt man nicht, wenn aufgezwungen wird, was man um 5.45 Uhr tut.

Was sagt die Forschung zu Stufenmodellen?

Es gibt keine empirischen Belege dafür, dass es nützt. Was aber in Studien erkennbar wurde, ist, dass sich Stufenmodelle auf das Selbstverständnis der Mitarbeiter auswirken. Die denken schnell nur noch in diesem Prinzip der Verregelung. Mit Pädagogik hat das nichts mehr zu tun.

7. 6. 2015
http://www.taz.de/!5202976/

 

Kinder als Geschäft – Pflegefamilie – Jugendamt – Träger – gemeinnützige Gesellschaft

Jugendhilfe Eifel: Alles nur schöner Schein?

(Daleiden) Hat die Jugendhilfe Eifel gegen Kinderrechte verstoßen? Die Vorwürfe des Landesjugendamts gegen den privaten Träger wiegen schwer. Deswegen soll jetzt auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies das Aus für die erst vor drei Jahren gegründete gemeinnützige GmbH bedeuten.
  • Alex und Sandra Mayer haben die Jugendhilfe Eifel aufgebaut. Jetzt steht die Daleidener Einrichtung gehörig unter Druck. Das Landesjugendamt fordert die Schließung. Das Foto wurde im März dieses Jahres aufgenommen. Foto: TV-Archiv/Frank Auffenberg Foto: Frank Auffenberg (aff) („TV-Upload Auffenberg“ <cci_repl)< span=““>
Daleiden. Fröhliche, glückliche junge Menschen in einem gemütlichen Zuhause inmitten einer intakten Natur – so zeigt ein Anfang des Jahres im SWR-Fernsehen ausgestrahlter Beitrag die von der Jugendhilfe Eifel in Daleiden betreuten Kinder und Jugendlichen. „Wir haben Kinder hier, die Schlimmes erlebt haben“, erklären die beiden Jugendhilfe-Gründer Alex und Sandra Mayer den Moderatoren, um dann zu erläutern, wie den traumatisierten Kindern von versierten Pädagogen und Erziehern geholfen wird.
Glaubt man dem rheinland-pfälzischen Landesjugendamt, gab es in der für zehn Kinder und Jugendliche ausgelegten Daleidener Jugendhilfeeinrichtung aber auch eine andere Seite der Medaille, die so gar nicht zur Selbstdarstellung des Trägers passen mag. Wie unserer Zeitung jetzt auf Anfrage bestätigt wurde, wurden von den Jugendämtern der Stadt Trier und des Kreises Trier-Saarburg schon vor einigen Tagen mehrere Kinder aus der Einrichtung herausgeholt.
Der ungewöhnlichen Maßnahme vorausgegangen war eine Info des Landesjugendamts. Nach Hinweisen hatte die Behörde das Daleidener Haus überprüft und war dabei offenbar auf zahlreiche Mängel gestoßen. „Es wurden ,pädagogische Maßnahmen\‘ praktiziert, die gegen Kinderrechte verstoßen“, sagte Behördensprecher Matthias Bolch unserer Zeitung. Zusätzlich seien auch Vorgaben der Betriebserlaubnis und gesetzliche Meldepflichten missachtet worden. Es war nicht das erste Mal, dass die Daleidener Einrichtung auffiel. „Es gab schon vor zwei Jahren Hinweise auf pädagogisch unangemessenes Verhalten“, sagt der Sprecher der Stadt Trier, Ralf Frühauf. Allerdings sei der zurückliegende und vom Träger selbst gemeldete Vorfall „nicht mit den aktuellen Mängeln zu vergleichen“, sagt Landesjugendamtssprecher Bolch.

Welche Vorwürfe konkret im Raum stehen, ist von den Jugendämtern nicht zu erfahren. Der Geschäftsführer der Jugendhilfe Eifel, Alex Mayer, spricht in diesem Zusammenhang von der beabsichtigten Bestrafung eines 12-jährigen Kindes durch eine Mitarbeiterin. Zu dieser Bestrafung – ein Tag bei Wasser und Brot – sei es aber nicht gekommen, weil Kolleginnen dies verhindert hätten. Beabsichtigt oder praktiziert – zwischen den Ausführungen des Trägers und der Wortwahl des Landesjugendamts klafft eine ziemliche Lücke.
Auch an anderer Stelle gehen die Schilderungen auseinander. Während Jugendhilfe-Eifel-Chef Alex Mayer unserer Zeitung sagte, der Mitarbeiterin, die mit der Wasser-und-Brot-Bestrafung gedroht habe, sei gekündigt worden, spricht das Landesjugendamt von mehreren Mitarbeiterinnen, denen wegen der bedenklichen pädagogischen Maßnahmen gekündigt worden sei. So oder so: Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde sind „die bislang erfolgten Maßnahmen nicht ausreichend“.
Hört sich das so an, als könnte der Träger die Missstände in Daleiden noch beheben, macht das Landesjugendamt auf TV-Anfrage deutlich, dass das Haus wohl keine Zukunft mehr hat. „Dem Träger wurde dringend geraten, die Einrichtung stillzulegen“, sagt Behördensprecher Matthias Bolch.
Daneben prüfe das Landesjugendamt den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Geschäftsführer Alex Mayer kann das massive Vorgehen der Behörden nicht verstehen. Nach seinen Angaben hat es in den vergangenen zwei Wochen neun Überprüfungen gegeben, darunter auch von Bauaufsicht und Lebensmittelkontrolle, und alles sei okay gewesen. „Für uns war die Sache damit eigentlich erledigt“, sagt der Jugendhilfe-Eifel-Geschäftsführer.
Die Aufsichtsbehörden sehen das aber offenbar anders.

Extra

Die Jugendhilfe Eifel wurde vor drei Jahren von den Pädagogen Alex und Sandra Mayer gegründet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Hauptsitz in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm) bietet laut Eigenwerbung an über 30 Standorten in Deutschland, Luxemburg, Belgien und der Türkei sogenannte familienanaloge Jugendhilfe im stationären Rahmen an. Hinzu kommen ambulante und therapeutische Hilfen. Laut Geschäftsführer Alex Mayer hat die Jugendhilfe 82 Mitarbeiter und bietet 110 Plätze für Kinder und Jugendliche an (Stand: März 2015). sey

Extra

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen steigen von Jahr zu Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts flossen 2013 für Kitas, Tagesmütter, Heimerziehung und Jugendarbeit 32,8 Milliarden Euro aus den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Von den Ausgaben wurden bundesweit allein 4,7 Milliarden Euro für die Unterbringung junger Menschen in Heimen oder betreuten Wohngemeinschaften gezahlt. In Rheinland-Pfalz flossen in diesen Bereich laut Statistischem Bundesamt knapp 253 Millionen Euro. Nach Angaben des Landesjugendamts arbeiten in Rheinland-Pfalz 220 Träger im Bereich der stationären und teilstationären Jugendhilfe. 6000 Betreuungsplätze stehen in diesem Bereich für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

sey, 1.5.2015
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Jugendhilfe-Eifel-Alles-nur-schoener-Schein;art806,4201476
Tags: Erziehung – Freier Träger – Pflegefamile –  Alexander Mayer – Kinderrechte – Menschenrechtsverletzung – Kinderhandel

Der „Heinisch- HoSEX-Plan“

Heinisch-Hosek (SPÖ) SEX-Plan

Frau Minister Heinisch-Hosek will per erlass alle Schüler ab Schulleintritt und während der gesammten Schulzeit hindurch vom Staat „sexuell erziehen“ lassen.
Die massive „Zwangs-Sexualisierung“ aller Kinder und Jugendlichen soll unter Ausschaltung der Rechte der Eltern und durch Nichtfachleute erfolgen.
Diese Bevormundung sollten wir uns keinesfalls gefallen lassen.

vergrößern:

Krone, am 3.Mai 2015

Tags: Feminismus – Frauenpolitik – Frühsexualisierung – Kindesmissbrauch – Elternrechte – Heinisch-Hosek – SPÖ -Genderwahn – Kindesmissbrauch – Zwangssexualisierung – Schule – Kindergarten – Rechtsanwalt – Dr. Tassilo Wallentin – PISA – Politiker – transgender – Pädagogen – Sexualerziehung