SKANDAL – Machtmissbrauch Jugendamt

Ehemaliger Jugendamtsleiter packt aus . . .

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
          Italia – lingua italiana (traduzione di Google)
            France – français (traduction Google)
       ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Artikel:

Ex-Abteilungsleiter für Jugendhilfe über Heimkinder

„Macht wird missbraucht“

Der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer kritisiert, dass Kinder ohne triftigen Grund aus der Familie genommen werden.

Neuer Trend: Jugendämter trennen häufiger Kinder von ihren Familien Foto: dpa

taz: Herr Hammer, die taz hat über einen Jungen berichtet, der seiner Mutter weggenommen wurde, weil sie sich zu nahe waren, und nun im Heim lebt. Kennen Sie solche Fälle?

Wolfgang Hammer: Leider ja. An mich sind in den letzten fünf Jahren Beschwerden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen herangetragen worden, die sich von früheren deutlich unterscheiden. Als ich noch Abteilungsleiter der Jugendhilfe in der Sozialbehörde war, ging es häufig um kommunikative Missverständnisse, aber es stand immer auch eine Kindeswohlgefährdung im Raum. Bei den 14 Fällen, die ich seither kennenlernte, wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substantielle Kindeswohlgefährdung gab.

Was ist da der Unterschied?

Es ging bei diesen Fällen immer um eine Einschätzung der Qualität der Erziehung. Es sind alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Mitarbeiters eines Jugendamtes psychische Erkrankungen, zu große Nähe zum Kind, Überversorgung haben oder zu oft zum Arzt gehen. Das sind Begründungen, die eher einer Haltung entsprechen: Ich bin jetzt der Ober-Erzieher und beurteile, wie gut die Erziehung in Familien ist. Aber gewisse Unzulänglichkeiten oder Fehler passieren in jeder Familie, in allen Schichten. Selbst wenn diese oft auf Laien-Theorien basierenden Diagnosen stimmen würden, ist ein bloßes Werturteil kein Grund dafür, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an, wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.

Anzeige

Ist der Trend neu?

Ja, das ist absolut neu. Sowohl in der Häufung als auch in der Ausschließlichkeit. Bitter ist, dass so eine Einschätzung von Laien substantiell ausreicht, um auch familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen.

Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?

im Interview:

Wolfgang Hammer

69, leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Sozialbehörde, ist heute freier Autor und hat einen Projektauftrag bei der Linksfraktion für die Enquete-Kommission für Kinderrechte und Kinderschutz.

Wenn wir Menschen mit Macht ausstatten, besteht die Gefahr, dass sie diese Macht missbrauchen. Das müssen Führungskräfte wissen, die hier leider versagen, weil sie dem Druck von der unteren und der oberen Ebene nicht standhalten. Ich habe das vor Jahren mit meinem Pflegesohn erlebt. Er war damals zehn Jahre alt und da meinte die Sozialarbeiterin, er müsse zum Ballett, was er nicht wollte. Sie hat gedroht, dass er ins Heim komme. Die Ausübung solcher Macht muss über die Hierarchie-Ebene korrigiert werden. Und zwar in dem Augenblick, in dem die Beschwerde da ist. Der aktuelle Fall, über den die taz berichtet hat, ist typisch. Das Jugendamt begleitet die Mutter und hat eine positive Einschätzung. Plötzlich kommt ein Personalwechsel und es gibt eine gegensätzliche Entscheidung.

Die hat auch noch vor dem Familiengericht bestand.

Leider. Ich habe den Fall eines zwölfjährigen Mädchens, die wurde nie vor Gericht angehört. Oder der eines zwölfjährigen Jungens. In seinem Fall liegt nur die Aussage der Sozialarbeiterin vor, dass das Kind nicht einsehe, dass es von zu Hause weg müsse, und man hoffe, dass das bald geschehe.

Wie haben Sie von den 14 Fällen erfahren?

Die Leute sind an mich herangetreten. Zum Teil sind es ehemalige Jugendamtsmitarbeiter, die das auch kritisch sehen. Oder auch beteiligte Mütter. In drei Fällen ist es gelungen, dass die Kinder wieder nach Hause konnten. Die Mütter haben allerdings Angst, weil das Jugendamt über sie wacht, dass es irgendwann zurückschlägt.

Wo wurden die Kinder hingebracht?

Alle Kinder, deren Fälle ich kenne, wurden außerhalb und weit weg von ihrem Wohnort untergebracht. Alle in Einrichtungen mit rigiden Strukturen und starken Einschränkungen. Oft wird der Kontakt zur Familie untersagt.

Was sollte die Politik tun?

Sie sollte zur Kenntnis nehmen, dass hier etwas schiefläuft. Das hier was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wir haben bisher die Diskussion, dass die Hürde zu hoch sei, Kinder aus Familien zu nehmen und dass das Kindesrecht zu kurz komme. Jeder Fall, in dem ein Kind zu spät aus der Familie genommen wurde, scheint denen Oberwasser zu geben, die gern früher in Familien eingreifen wollen.

Aber was erwarten Sie jetzt ganz konkret von der Politik?

Sie sollte dies zum Thema machen. Statt in solchen Fällen nach außen wie ein Kadersystem aufzutreten, sollten die Jugendämter zugeben, wenn Fehler passieren und sich entschuldigen. Wir gucken mit Argusaugen, wie die Polizei agiert. Wenn da einer von 100 was falsch macht, ist das ein großes Thema. Aber im Jugendamt ist die Macht, in das Leben von Menschen einzugreifen, viel größer. Wir müssen beim Kinderschutz über diesen Aspekt wachen.

Nord  Hamburg  12. 12. 2017

https://www.taz.de/!5465133/

Tags: Familienpolitik – Kinderheim – Heimkinder Missbrauch mit dem Missbrauch – Familienrecht – Inobhutnahmen – DE – Kindeswohlgefährdung – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Menschenrechtsverletzung

Kinder als Geschäft – Pflegefamilie – Jugendamt – Träger – gemeinnützige Gesellschaft

Jugendhilfe Eifel: Alles nur schöner Schein?

(Daleiden) Hat die Jugendhilfe Eifel gegen Kinderrechte verstoßen? Die Vorwürfe des Landesjugendamts gegen den privaten Träger wiegen schwer. Deswegen soll jetzt auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies das Aus für die erst vor drei Jahren gegründete gemeinnützige GmbH bedeuten.
  • Alex und Sandra Mayer haben die Jugendhilfe Eifel aufgebaut. Jetzt steht die Daleidener Einrichtung gehörig unter Druck. Das Landesjugendamt fordert die Schließung. Das Foto wurde im März dieses Jahres aufgenommen. Foto: TV-Archiv/Frank Auffenberg Foto: Frank Auffenberg (aff) („TV-Upload Auffenberg“ <cci_repl)< span=““>
Daleiden. Fröhliche, glückliche junge Menschen in einem gemütlichen Zuhause inmitten einer intakten Natur – so zeigt ein Anfang des Jahres im SWR-Fernsehen ausgestrahlter Beitrag die von der Jugendhilfe Eifel in Daleiden betreuten Kinder und Jugendlichen. „Wir haben Kinder hier, die Schlimmes erlebt haben“, erklären die beiden Jugendhilfe-Gründer Alex und Sandra Mayer den Moderatoren, um dann zu erläutern, wie den traumatisierten Kindern von versierten Pädagogen und Erziehern geholfen wird.
Glaubt man dem rheinland-pfälzischen Landesjugendamt, gab es in der für zehn Kinder und Jugendliche ausgelegten Daleidener Jugendhilfeeinrichtung aber auch eine andere Seite der Medaille, die so gar nicht zur Selbstdarstellung des Trägers passen mag. Wie unserer Zeitung jetzt auf Anfrage bestätigt wurde, wurden von den Jugendämtern der Stadt Trier und des Kreises Trier-Saarburg schon vor einigen Tagen mehrere Kinder aus der Einrichtung herausgeholt.
Der ungewöhnlichen Maßnahme vorausgegangen war eine Info des Landesjugendamts. Nach Hinweisen hatte die Behörde das Daleidener Haus überprüft und war dabei offenbar auf zahlreiche Mängel gestoßen. „Es wurden ,pädagogische Maßnahmen\‘ praktiziert, die gegen Kinderrechte verstoßen“, sagte Behördensprecher Matthias Bolch unserer Zeitung. Zusätzlich seien auch Vorgaben der Betriebserlaubnis und gesetzliche Meldepflichten missachtet worden. Es war nicht das erste Mal, dass die Daleidener Einrichtung auffiel. „Es gab schon vor zwei Jahren Hinweise auf pädagogisch unangemessenes Verhalten“, sagt der Sprecher der Stadt Trier, Ralf Frühauf. Allerdings sei der zurückliegende und vom Träger selbst gemeldete Vorfall „nicht mit den aktuellen Mängeln zu vergleichen“, sagt Landesjugendamtssprecher Bolch.

Welche Vorwürfe konkret im Raum stehen, ist von den Jugendämtern nicht zu erfahren. Der Geschäftsführer der Jugendhilfe Eifel, Alex Mayer, spricht in diesem Zusammenhang von der beabsichtigten Bestrafung eines 12-jährigen Kindes durch eine Mitarbeiterin. Zu dieser Bestrafung – ein Tag bei Wasser und Brot – sei es aber nicht gekommen, weil Kolleginnen dies verhindert hätten. Beabsichtigt oder praktiziert – zwischen den Ausführungen des Trägers und der Wortwahl des Landesjugendamts klafft eine ziemliche Lücke.
Auch an anderer Stelle gehen die Schilderungen auseinander. Während Jugendhilfe-Eifel-Chef Alex Mayer unserer Zeitung sagte, der Mitarbeiterin, die mit der Wasser-und-Brot-Bestrafung gedroht habe, sei gekündigt worden, spricht das Landesjugendamt von mehreren Mitarbeiterinnen, denen wegen der bedenklichen pädagogischen Maßnahmen gekündigt worden sei. So oder so: Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde sind „die bislang erfolgten Maßnahmen nicht ausreichend“.
Hört sich das so an, als könnte der Träger die Missstände in Daleiden noch beheben, macht das Landesjugendamt auf TV-Anfrage deutlich, dass das Haus wohl keine Zukunft mehr hat. „Dem Träger wurde dringend geraten, die Einrichtung stillzulegen“, sagt Behördensprecher Matthias Bolch.
Daneben prüfe das Landesjugendamt den Widerruf der Betriebserlaubnis sowie weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Geschäftsführer Alex Mayer kann das massive Vorgehen der Behörden nicht verstehen. Nach seinen Angaben hat es in den vergangenen zwei Wochen neun Überprüfungen gegeben, darunter auch von Bauaufsicht und Lebensmittelkontrolle, und alles sei okay gewesen. „Für uns war die Sache damit eigentlich erledigt“, sagt der Jugendhilfe-Eifel-Geschäftsführer.
Die Aufsichtsbehörden sehen das aber offenbar anders.

Extra

Die Jugendhilfe Eifel wurde vor drei Jahren von den Pädagogen Alex und Sandra Mayer gegründet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Hauptsitz in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm) bietet laut Eigenwerbung an über 30 Standorten in Deutschland, Luxemburg, Belgien und der Türkei sogenannte familienanaloge Jugendhilfe im stationären Rahmen an. Hinzu kommen ambulante und therapeutische Hilfen. Laut Geschäftsführer Alex Mayer hat die Jugendhilfe 82 Mitarbeiter und bietet 110 Plätze für Kinder und Jugendliche an (Stand: März 2015). sey

Extra

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen steigen von Jahr zu Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts flossen 2013 für Kitas, Tagesmütter, Heimerziehung und Jugendarbeit 32,8 Milliarden Euro aus den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Von den Ausgaben wurden bundesweit allein 4,7 Milliarden Euro für die Unterbringung junger Menschen in Heimen oder betreuten Wohngemeinschaften gezahlt. In Rheinland-Pfalz flossen in diesen Bereich laut Statistischem Bundesamt knapp 253 Millionen Euro. Nach Angaben des Landesjugendamts arbeiten in Rheinland-Pfalz 220 Träger im Bereich der stationären und teilstationären Jugendhilfe. 6000 Betreuungsplätze stehen in diesem Bereich für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

sey, 1.5.2015
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Jugendhilfe-Eifel-Alles-nur-schoener-Schein;art806,4201476
Tags: Erziehung – Freier Träger – Pflegefamile –  Alexander Mayer – Kinderrechte – Menschenrechtsverletzung – Kinderhandel

Video – Studie – Misshandlungsbericht – Schüler Internat Kremsmünster

Kremsmünster: Misshandlungsbericht

Der 273 Seiten starke Abschlussbericht zu den Missbrauchs- und Misshandlungsfällen im Benediktinerstift Kremsmünster soll belegen, dass die Übergriffe System hatten und die Schüler jederzeit in Gefahr gewesen seien. Prior Stift Kremsmünster Maximilian Bergmayr, Abt Stift Kremsmünster Ambros Ebhart

Betroffener Franz Staudinger spricht über schwarze Pädagogik, einer Kultur des Wegschauen, verschweigen, nicht Wissen wollen . . .

Tafel:

„Niemand soll traurig werden im Haus Gottes“ Regula Benedicti 31,19 In Erinnerung an jene Schüler, die in Internat und Schule, physische und psychische und sexuelle Gewalt erfahren haben. Ihr Leid ist uns Mahn und Ansporn für dei Zukunft.

Missbrauch Sift Kremsmünster

Studie – Schweigen Aufdeckung Aufarbeitung Sexualisierte, psychische und physische Gewalt in Konvikt und Gymnasium des Benediktinerstifts Kremsmünster
Studienautor Institut IPP München Florian Straus
http://www.ipp-muenchen.de

2015 03 27 1705 heute oesterreich Stift Kremsmuenster Familienrecht Familie Gewalt Schüler Pädo Missbrauch Österreich – Kirchenmissbrauchsopfer – Kirche -Hsexueller Missbrauch – Heimkinder – Kinderheim Internat

Erziehungsarbeit im Kinderheim mit Hämatomen – Haasenburg-Prozess

Erzieher wurde freigesprochen

Nach der Schließung der Haasenburg-Heime ist es nun zum Prozess wegen Körperverletzung gekommen.

Der 27-jährige Angeklagte Dirk Sch. im Gerichtssaal.  Bild: dpa

LÜBBEN taz | Im zweiten Prozess vor dem Amtsgericht Lübben gegen ehemalige Mitarbeiter der Haasenburg GmbH konnte dem Angeklagten Dirk Sch. nicht nachgewiesen werden, den heute 18-jährigen S. bei einer „Anti-Agressionsmaßnahme“ mit dem Ellbogen niedergeschlagen zu haben. Es kam zum Freispruch.

Richter Rainer Röhrig ließ sich nach dem Prozess zu der Bewertung hinreißen, er habe von dem Opfer, dem schüchtern wirkenden S., „keinen einzigen brauchbaren Satz“ gehört, obschon durchaus Interessantes zu vernehmen war. Doch warum kam es dann zu diesem Prozess?

Beobachter stellten vor allem Staatsanwältin Jessica Hansen ein schlechtes Zeugnis aus. Eine Beobachterin sprach von „schlampiger Arbeit“. Hansen war es trotz langen Ermittlungen nicht einmal gelungen, ihren Hauptbelastungszeugen S. dazu zu bringen, dass er seine erste Aussagen von vor einem Jahr erneut im Gericht wiederholt. Offenbar hatte die Ermittlerin mit dem Jungen gar nicht mehr gesprochen. Dieser gab an, von dem Prozess aus der Presse erfahren zu haben.

S. hatte in seiner ersten Vernehmung den Erzieher so schlüssig belastet, dass die Staatsanwältin genügend Anhaltspunkte darin für einen Prozess erkannt hatte. Im Kontrast dazu verstieg sich Richter Röhrig später zu der rhetorischen Frage, ob es sich bei S. überhaupt „um einen Geschädigten“ handeln würde. Dem Angeklagten konnten schließlich keine Schläge mit dem Ellbogen nachgewiesen werden. Zudem wirke der Hauptbelastungszeuge sichtlich fahrig.

Blutungen am Ohr

Dabei hatte der Richter nur zuvor aus einem ärztlichen Protokoll zitiert, das den Besuch von S. in der Notaufnahme in Lübben nach dem Vorfall in der Haasenburg GmbH dokumentiert. Dort waren Blutungen im Ohr und eine Handprellung diagnostiziert worden. Offenbar keine Schädigung nach Lesart des Richters. Schon vor Prozessbeginn hatte das Amtsgericht Lübben in einer Pressemeldung angekündigt, die Anti-Aggressionsmaßnahme sei „infolge des vorherigen Verhalten des Jugendlichen notwendig gewesen“. Das ließ aufhorchen.

Der Haasenburg-Skandal

Die Vorwürfe: Im Juni 2013 berichtete die taz als erste Zeitung erstmals umfassend über Misshandlungsvorwürfe in Jugendheimen der Haasenburg-GmbH in Brandenburg. Der freie Träger hatte in Brandenburg drei Heime mit 114 Plätzen, wo Kinder und Jugendliche geschlossen untergebracht waren.

Die Schließung: Die damalige brandenburgische Jugendministerin Martina Münch (SPD) ordnete daraufhin eine Untersuchung an. Eine Kommission stellte im Oktober 2013 gravierende Mängel fest, sodass die Haasenburg-Heime im Dezember 2013 geschlossen wurden.

Die Ermittlungen: In rund 50 Verfahren wird gegen Erzieher und Betreiber der Haasenburg-Heime Vorwürfe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung ermittelt.

Denn genau die Legitimität dieser Maßnahmen wird von den Fachleuten der Expertenkommission, die die Vorgänge in der Haasenburg untersuchten, in Abrede gestellt. Das dokumentieren sie in ihren Empfehlungen, die für das damalige Potsdamer Bildungsministerium als Grundlage dienten, dem fragwürdigen Betreiber der Haasenburg GmbH die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Auch das Verwaltungsgericht Cottbus, das im Januar 2014 die Heim-Schließung bestätigte, formulierte „Anti-Aggressionsmaßnahmen“ stellten „kein zulässiges Erziehungsmittel und Regelinstrument der Grenzsetzung dar“.

Das Gericht bezog sich auf den Bericht der Untersuchungskommission. Dieser lagen Zeugenaussagen vor, die es als „gesichert“ erscheinen ließen, dass Anti-Aggressionsmaßnahmen von Betreuern „auch mitprovoziert wurden und dass dabei Bestrafungsabsichten für Verweigerungen wirksam wurden“. Ebenso könne der Eindruck entstehen, dass sie auch als „pädagogisches Mittel etwa zur Durchsetzung von Regeln eingesetzt wurden.“

Vier äußerst kräftige Haasenburg-Mitarbeiter

Davon jedoch weiß Richter Röhrig wenig: Hämatome, Blutungen am Ohr eines 16-Jährigen, verursacht von vier äußerst kräftigen Haasenburg-Mitarbeitern, hält der Richter womöglich für hinnehmbare Folgen der Erziehung. Nach den Einlassungen von S. attestierte der Richter dem Jungen gar einen „problematischen Intellekt“.

Zusammenfassend schilderte der Jugendliche den Vorfall so: Er sei in seinem Zimmer gewesen und war wütend, weil er nicht auf die Toilette durfte. Er habe die Fäuste geballt und bis zehn gezählt, weil das eine Übung seines früheren Anti-Aggressionstrainers gewesen sei, um sich zu beruhigen. Doch Erzieher K. habe das als Aggression gedeutet und Alarm ausgelöst. Dann sei ein kräftiger Erzieher von hinten gekommen und er habe einen Schlag am Kopf gesprüht. Er habe keine Faust, sondern Stoff gespürt. Dann sei er „kurz weg“ gewesen und habe sich auf dem Boden in der Begrenzung wieder gefunden. Er habe in der Lippe und aus der Nase geblutet. Es habe nur einen kräftig gebauten Erzieher in der Gruppe gegeben, nämlich Sch.

Doch diese Verletzungen, gab der Richter später an, würden sich nicht in dem ärztlich Attest des Krankenhauses finden. Auf die Nachfrage der taz, ob Staatsanwältin Jessica Hansen den Notarzt befragt habe, der S. untersucht haben muss, gab sie keinen Kommentar ab.

Arme umgedreht, Beine gekreuzt

Als Zeugen waren auch drei ehemalige Erzieher der Haasenburg-GmbH geladen. Zwei von ihnen gaben Erinnerungslücken an. Deren Aussagen wiesen nach Meinung des Richters wie auch der Staatsanwältin „auffällige Ähnlichkeiten“. Deutlich wurde auch, dass sie die Art und Weise der Anti-Agressionsmaßnahmen bestätigten. Um S. zu „beruhigen“, wie der Angeklagte erklärte, wurden dessen Arme von zwei Leuten umgedreht, dann wurde er „sanft auf den Boden gelegt“. Dabei hielt einer den Kopf, einer kreuzte die Beine in Richtung Rücken und zwei hielten die Hände.

Und nun stellt das Amtsgericht Lübben schon vor Beginn der Verhandlung klar, dass die Maßnahmen, innerhalb derer ein Junge ins Gesicht geschlagen wurde, „notwendig“ war. Schon bei dem ersten Prozess im Januar, bei dem es um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen ging, hatte das Gericht den Sachverhalt mit dem Hinweis auf eine „Liebesbeziehung“ zwischen einem Erzieher und Mädchen bagatellisiert, das in dem Heim geschlossen untergebracht war.

Anders als Richter Röhrig kamen die Verwaltungsrichter in Cottbus bei ihrem Urteil, das die Schließung der Einrichtung bestätigte, zu dem Ergebnis, dass die ihnen vorliegenden Protokolle den Eindruck entstehen ließen, das Anti-Aggressionsmassnahmen „als Mittel Grenzsetzung, Machtausübung und Unterwerfung missbraucht wurden“. Die Entgegnung der Haasenburg GmbH, diese Maßnahmen so respektvoll wie möglich und nur in seltenen Fällen durchgeführt zu haben, bleibt für die Cottbusser Richter eine „bloße Behauptung, der schon die von ihr selbst zitierten Beispielsfälle widersprechen“.

25..03.2015, http://www.taz.de/!157010/

Haasenburg- Kinderheime bleiben geschlossen – Ministerium hält an Entscheidung fest

Ministerium hält an Entscheidung fest

Haasenburg-Heime bleiben geschlossen

Brandenburgs Bildungsministerium verweist darauf, dass in den ehemaligen Jugendheimen regelmäßig Misshandlungen vorgekommen seien.

Die Haasenburg GmbH betrieb zuletzt drei Einrichtungen in Brandenburg.
Patrick Pleul Die Haasenburg GmbH betrieb zuletzt drei Einrichtungen in Brandenburg.

Brandenburgs Bildungsministerium hat den Widerspruch der Haasenburg-Heime gegen den Entzug der Betriebserlaubnis zurückgewiesen.

Die angewandten Maßnahmen gegenüber den dort untergebrachten Jugendlichen hätten das Kindeswohl gefährdet, sagte der Sprecher des Ministeriums am Montag auf Anfrage.

Das Ressort hatte der Haasenburg GmbH nach Misshandlungsvorwürfen im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entzogen.

In ihren drei Brandenburger Heimen hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung.

17.02.2015
http://www.nordkurier.de/brandenburg/haasenburg-heime-bleiben-geschlossen-1713061202.html

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Gewalt – Jugendamt –

Jugendamt – 3 Anklagen gegen Erzieher, Betreiber des Kinderheim Haasenburg

Strafprozesse nach Heim-Skandal

Bis heute stehen Misshandlungsvorwürfe gegen Erzieher und Betreiber der Hassenburg GmbH im Raum. In 50 Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nun gibt es drei Anklagen.

Nun brauen sich wahrlich dunkle Wolken über den Haasenburg-Heimen zusammen.
Patrick PleulNun brauen sich wahrlich dunkle Wolken über den Haasenburg-Heimen zusammen.

Ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg kommt der Skandal vor Gericht. Am 20.  Januar  2015 sei der erste Prozess gegen einen Erzieher geplant, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Lübben. Ein weiterer solle am 3. Februar beginnen. Insgesamt liegen dem Gericht drei Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. Diese ermittelt in rund 50 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung. Die umfangreiche Prüfung könne wohl nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, sagte eine Behördensprecherin.

Mehr als ein Dutzend Verfahren wurden eingestellt. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben. Auch für das Jugendministerium ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Der Heimbetreiber weist die Vorwürfe von sich und wehrt sich juristisch dagegen. Das Widerspruchsverfahren gegen die Schließung der Heime dauert an, sagte ein Sprecher.

Verhandlung zu Betriebserlaubnis steht aus

Die damalige Ministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. Diese Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Mai bestätigt. In der Hauptsache steht noch eine Verhandlung aus, der Uckermark Kurier berichtete.

In den drei Haasenburg-Heimen in Brandenburg hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Heime hatten zuletzt 114 Plätze, davon 60 in der geschlossenen Einrichtung. Der Skandal hatte eine bundesweite Debatte über die Unterbringung schwer erziehbarer Kinder in geschlossenen Heimen ausgelöst.

 

POTSDAM · 12.12.2014 · 1

http://www.nordkurier.de/brandenburg/strafprozesse-nach-heim-skandal-1211682412.html