Jugendamt – „Verstoß gegen Kinderrechte“ – Kinderheim

Debatte nach Heim-Schließung

„Verstoß gegen Kinderrechte“

Jugendheime mit Stufenvollzug und straffer Tagesstruktur sind unpädagogisch und unsinnig, sagt Erziehungswissenschaftlerin Leonie Wagner.

Eingangstor von Haus Jessern der 2013 geschlossenen Haasenburg. Dort mussten die Bewohner rote, gelbe und grüne Phasen durchlaufen.  Foto: dpa

taz: Frau Wagner, die gerade geschlossenen ,Friesenhof‘-Mädchenheime Nana und Campina arbeiteten mit Stufenmodellen. Ähnliches gibt es in anderen Heimen. Sie sagen, das sei nicht mehr ,State of the Art‘?

Leonie Wagner: Ich glaube, das war es noch nie. Und wenn das auch noch so strukturiert ist wie bei der Barbara Janssen GmbH, mit drei verschiedenen Einrichtungen, die jeweils auch für unterschiedliche Phasen stehen, dann ist meine Kritik, dass das für die Jugendlichen einen räumlichen Wechsel bedeutet. Es ist ein Rausreißen aus der Wohnsituation und dem Bindungskontext. Wenn es im Idealfall zuvor gelang, dass ein Mädchen dort jemanden fand, zu dem es eine Vertrauensbeziehung aufbaute, ist es fatal.

Ist das fachlicher Konsens?

Es ist Konsens, das zu einer guten Arbeit eine Bindung gehört. Wir Pädagogen sind Beziehungsarbeiter. Pädagogik gelingt nur, wenn es eine Bindung gibt.

Wenn Mädchen und Betreuer gemeinsam die Stufe wechseln?

Es wäre denkbar, aber kaum zu organisieren: Wenn zwei Mädchen, die den gleichen Erzieher haben, zu unterschiedlichen Zeiten wechseln, können nicht beide die Bezugsperson behalten.

Der Friesenhof stellte laut Leiterin die letzte Anlaufstelle für viele Mädchen dar. Wohin sonst mit schwierigen Fällen?

Schwierige Jugendliche gibt es nicht, sondern nur schwierige Situationen, wenn es in pädagogischen Kontexten zu Eskalationen kommt. Mir liegt ein Bericht eines Mädchens vor, das aus einer Wohngruppe flog. Zuvor kam es zu Demütigungen durch große Machtungleichheiten, beispielsweise weil zwei Fachkräfte vehement auf das Mädchen einredeten. Da wurden professionelle Grundsätze verletzt. Das konnte nur eskalativ enden. Das ist leider öfter der Fall, als man denkt.

im Interview:

Leonie Wagner

43, ist Erziehungswissenschaftlerin und Referentin des Verbands Kinder- und Jugendarbeit Hamburg sowie Redakteurin der Fachzeitschrift Forum.

Wo kam das Mädchen hin?

Zunächst in eine Krisenwohnung. Die Jugendhilfe ist ein Verschiebebahnhof. So lange es für Fachkräfte möglich ist, Jugendliche in eine höher sanktionierende Form auszulagern, machen sie davon Gebrauch, wenn sie überfordert sind. Statt zu überlegen, wie man professionell mit der Lage zu Rande kommt.

In dem Mädchenheim herrscht in den ersten Wochen Kontaktverbot zu Dritten. Ist das zeitgemäß?

Nein. Aber das ist leider ziemlich gängig.

Warum?

Diese verhaltenstherapeutischen Ansätze fußen auch darauf, jemanden zu brechen, um die ungeteilte Macht ausüben zu können. Das gelingt besser, wenn man denjenigen auch sozial isoliert. Kollegen, die dies befürworten, sagen, dass sich die Jugendliche damit besser auf die neue Situation einlassen könnten und aus ihren ach so schädlichen Bezügen erst mal herauskämen, bla, bla. bla. Aber de facto ist es aus meiner Sicht ein eklatantes Missachten des Menschen, den man da vor sich hat. Das darf spätestens dann nicht passieren, wenn jemand psychisch drunter leidet. Das passiert in den meisten Fällen.

Und wenn Mädchen aus dem Zuhälter-Milieu raus sollen?

Tja. Meine These wäre die: In dem Moment, wo sich eine junge Frau in einer Einrichtung gut aufgehoben fühlt, entwickelt sie ein Eigeninteresse, aus diesen Bezügen rauszukommen. Gegen ihren Willen wird es jedenfalls bestimmt nicht fruchten. Aber man sollte in der Pädagogik nicht über Gruppen sprechen. Man muss die Person anschauen und gucken: Was ist da konkret los. Skeptisch muss man immer sein, wenn solche rigiden Maßnahmen in Konzepten stehen.

Sind Heime noch zeitgemäß?

Besser wären wohn- und lebensweltnahe individuelle Hilfesettings. Bringt man Menschen, die sich in krisenhaften Situationen befinden, zusammen, gibt es negative Peer-Effekte.

Bestandteil des Friesenhofs ist eine straffe Tagesstruktur, die halbstundengenau vorsieht, was wann passiert. Zum Beispiel Aufstehen um 5.45 Uhr.

Das darf nicht sein und verstößt nach meiner Auffassung gegen die Kinderrechtskonvention. Oft sind diese jungen Menschen auch erschöpft, weil sie aus Notsituationen kommen. Da habe ich Verständnis, wenn sie erstmal nur schlafen möchten. Tagesstruktur lernt man nicht, wenn aufgezwungen wird, was man um 5.45 Uhr tut.

Was sagt die Forschung zu Stufenmodellen?

Es gibt keine empirischen Belege dafür, dass es nützt. Was aber in Studien erkennbar wurde, ist, dass sich Stufenmodelle auf das Selbstverständnis der Mitarbeiter auswirken. Die denken schnell nur noch in diesem Prinzip der Verregelung. Mit Pädagogik hat das nichts mehr zu tun.

7. 6. 2015
http://www.taz.de/!5202976/

 

Skandal Kinderheim Haasenburg – Was sind die Lehren daraus ?

Symbolbild: Schatten eines Jungen, der ein Mädchen an der Hand hält (Quelle:dpa)

Misshandlungen in Haasenburg-Heimen Grüne fordern Lehren aus dem Haasenburg-Skandal

Nach Misshandlungsvorwürfen gegen die Heime der Haasenburg GmbH, die 2013 zur Entziehung der Betriebserlaubnis führten, fordern die Brandenburger Bündnisgrünen Konsequenzen. Für die Unterbringung schwer erziehbarer Kinder verlangt die Fraktion nach einem neuen Konzept.

Nach dem Skandal um die Heime der Haasenburg GmbH, der 2013 zur Schließung mehrerer Einrichtungen führte, verlangen die Brandenburger Bündnisgrünen Konsequenzen. Die rot-rote Landesregierung müsse Lehren aus dem Skandal für die künftige Unterbringung von schwer erziehbaren Kindern ziehen, betonte die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, Marie Luise von Halem, am Sonntag in einer Mitteilung.

„Brandenburg ist seiner Verantwortung nicht nachgekommen“

Den Kindern und Jugendlichen mit besonders intensivem pädagogischen Betreuungsbedarf müsse eine positive Entwicklung ermöglicht werden. Das Land trage die Verantwortung für das psychische und physische Wohl der Bewohner, die zum Teil aus zerrütteten Familien stammten, sagte von Halem.

„Auch wenn die Verfehlungen selbst dem freien Träger anzulasten sind, hat der Haasenburg-Skandal gezeigt, dass das Land dieser Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen ist.“, so die jugendpolitische Sprecherin. Auch schwierige Kinder und Jugendliche müssten die Chance  erhalten, ein selbstbestimmtes, verantwortliches Leben zu führen. „Das erreicht man nicht dadurch, dass ihnen das ‚Recht des Stärkeren‘ als Rollenmodell vorgelebt wird“, sagte von Halem.

Die Heime des freien Trägers sind mittlerweile geschlossen. In einem Antrag, der in der kommenden Landtagssitzung Ende April debattiert wird, setzt sich die Fraktion für eine engmaschige Begleitung der Kinder und Jugendlichen unter anderem durch Betreuer und die Jugendämter ein. Auf freiheitsentziehende Maßnahmen soll möglichst weitgehend verzichtet werden. Außerdem soll es auch die Möglichkeit für Beschwerden geben.

Stand vom 19.04.2015

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/04/haasenburg-skandal-heime-gruene-fordern-konsequenzen.html

Tags: Jugendamt – Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch –

Erziehungsarbeit im Kinderheim mit Hämatomen – Haasenburg-Prozess

Erzieher wurde freigesprochen

Nach der Schließung der Haasenburg-Heime ist es nun zum Prozess wegen Körperverletzung gekommen.

Der 27-jährige Angeklagte Dirk Sch. im Gerichtssaal.  Bild: dpa

LÜBBEN taz | Im zweiten Prozess vor dem Amtsgericht Lübben gegen ehemalige Mitarbeiter der Haasenburg GmbH konnte dem Angeklagten Dirk Sch. nicht nachgewiesen werden, den heute 18-jährigen S. bei einer „Anti-Agressionsmaßnahme“ mit dem Ellbogen niedergeschlagen zu haben. Es kam zum Freispruch.

Richter Rainer Röhrig ließ sich nach dem Prozess zu der Bewertung hinreißen, er habe von dem Opfer, dem schüchtern wirkenden S., „keinen einzigen brauchbaren Satz“ gehört, obschon durchaus Interessantes zu vernehmen war. Doch warum kam es dann zu diesem Prozess?

Beobachter stellten vor allem Staatsanwältin Jessica Hansen ein schlechtes Zeugnis aus. Eine Beobachterin sprach von „schlampiger Arbeit“. Hansen war es trotz langen Ermittlungen nicht einmal gelungen, ihren Hauptbelastungszeugen S. dazu zu bringen, dass er seine erste Aussagen von vor einem Jahr erneut im Gericht wiederholt. Offenbar hatte die Ermittlerin mit dem Jungen gar nicht mehr gesprochen. Dieser gab an, von dem Prozess aus der Presse erfahren zu haben.

S. hatte in seiner ersten Vernehmung den Erzieher so schlüssig belastet, dass die Staatsanwältin genügend Anhaltspunkte darin für einen Prozess erkannt hatte. Im Kontrast dazu verstieg sich Richter Röhrig später zu der rhetorischen Frage, ob es sich bei S. überhaupt „um einen Geschädigten“ handeln würde. Dem Angeklagten konnten schließlich keine Schläge mit dem Ellbogen nachgewiesen werden. Zudem wirke der Hauptbelastungszeuge sichtlich fahrig.

Blutungen am Ohr

Dabei hatte der Richter nur zuvor aus einem ärztlichen Protokoll zitiert, das den Besuch von S. in der Notaufnahme in Lübben nach dem Vorfall in der Haasenburg GmbH dokumentiert. Dort waren Blutungen im Ohr und eine Handprellung diagnostiziert worden. Offenbar keine Schädigung nach Lesart des Richters. Schon vor Prozessbeginn hatte das Amtsgericht Lübben in einer Pressemeldung angekündigt, die Anti-Aggressionsmaßnahme sei „infolge des vorherigen Verhalten des Jugendlichen notwendig gewesen“. Das ließ aufhorchen.

Der Haasenburg-Skandal

Die Vorwürfe: Im Juni 2013 berichtete die taz als erste Zeitung erstmals umfassend über Misshandlungsvorwürfe in Jugendheimen der Haasenburg-GmbH in Brandenburg. Der freie Träger hatte in Brandenburg drei Heime mit 114 Plätzen, wo Kinder und Jugendliche geschlossen untergebracht waren.

Die Schließung: Die damalige brandenburgische Jugendministerin Martina Münch (SPD) ordnete daraufhin eine Untersuchung an. Eine Kommission stellte im Oktober 2013 gravierende Mängel fest, sodass die Haasenburg-Heime im Dezember 2013 geschlossen wurden.

Die Ermittlungen: In rund 50 Verfahren wird gegen Erzieher und Betreiber der Haasenburg-Heime Vorwürfe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung ermittelt.

Denn genau die Legitimität dieser Maßnahmen wird von den Fachleuten der Expertenkommission, die die Vorgänge in der Haasenburg untersuchten, in Abrede gestellt. Das dokumentieren sie in ihren Empfehlungen, die für das damalige Potsdamer Bildungsministerium als Grundlage dienten, dem fragwürdigen Betreiber der Haasenburg GmbH die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Auch das Verwaltungsgericht Cottbus, das im Januar 2014 die Heim-Schließung bestätigte, formulierte „Anti-Aggressionsmaßnahmen“ stellten „kein zulässiges Erziehungsmittel und Regelinstrument der Grenzsetzung dar“.

Das Gericht bezog sich auf den Bericht der Untersuchungskommission. Dieser lagen Zeugenaussagen vor, die es als „gesichert“ erscheinen ließen, dass Anti-Aggressionsmaßnahmen von Betreuern „auch mitprovoziert wurden und dass dabei Bestrafungsabsichten für Verweigerungen wirksam wurden“. Ebenso könne der Eindruck entstehen, dass sie auch als „pädagogisches Mittel etwa zur Durchsetzung von Regeln eingesetzt wurden.“

Vier äußerst kräftige Haasenburg-Mitarbeiter

Davon jedoch weiß Richter Röhrig wenig: Hämatome, Blutungen am Ohr eines 16-Jährigen, verursacht von vier äußerst kräftigen Haasenburg-Mitarbeitern, hält der Richter womöglich für hinnehmbare Folgen der Erziehung. Nach den Einlassungen von S. attestierte der Richter dem Jungen gar einen „problematischen Intellekt“.

Zusammenfassend schilderte der Jugendliche den Vorfall so: Er sei in seinem Zimmer gewesen und war wütend, weil er nicht auf die Toilette durfte. Er habe die Fäuste geballt und bis zehn gezählt, weil das eine Übung seines früheren Anti-Aggressionstrainers gewesen sei, um sich zu beruhigen. Doch Erzieher K. habe das als Aggression gedeutet und Alarm ausgelöst. Dann sei ein kräftiger Erzieher von hinten gekommen und er habe einen Schlag am Kopf gesprüht. Er habe keine Faust, sondern Stoff gespürt. Dann sei er „kurz weg“ gewesen und habe sich auf dem Boden in der Begrenzung wieder gefunden. Er habe in der Lippe und aus der Nase geblutet. Es habe nur einen kräftig gebauten Erzieher in der Gruppe gegeben, nämlich Sch.

Doch diese Verletzungen, gab der Richter später an, würden sich nicht in dem ärztlich Attest des Krankenhauses finden. Auf die Nachfrage der taz, ob Staatsanwältin Jessica Hansen den Notarzt befragt habe, der S. untersucht haben muss, gab sie keinen Kommentar ab.

Arme umgedreht, Beine gekreuzt

Als Zeugen waren auch drei ehemalige Erzieher der Haasenburg-GmbH geladen. Zwei von ihnen gaben Erinnerungslücken an. Deren Aussagen wiesen nach Meinung des Richters wie auch der Staatsanwältin „auffällige Ähnlichkeiten“. Deutlich wurde auch, dass sie die Art und Weise der Anti-Agressionsmaßnahmen bestätigten. Um S. zu „beruhigen“, wie der Angeklagte erklärte, wurden dessen Arme von zwei Leuten umgedreht, dann wurde er „sanft auf den Boden gelegt“. Dabei hielt einer den Kopf, einer kreuzte die Beine in Richtung Rücken und zwei hielten die Hände.

Und nun stellt das Amtsgericht Lübben schon vor Beginn der Verhandlung klar, dass die Maßnahmen, innerhalb derer ein Junge ins Gesicht geschlagen wurde, „notwendig“ war. Schon bei dem ersten Prozess im Januar, bei dem es um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen ging, hatte das Gericht den Sachverhalt mit dem Hinweis auf eine „Liebesbeziehung“ zwischen einem Erzieher und Mädchen bagatellisiert, das in dem Heim geschlossen untergebracht war.

Anders als Richter Röhrig kamen die Verwaltungsrichter in Cottbus bei ihrem Urteil, das die Schließung der Einrichtung bestätigte, zu dem Ergebnis, dass die ihnen vorliegenden Protokolle den Eindruck entstehen ließen, das Anti-Aggressionsmassnahmen „als Mittel Grenzsetzung, Machtausübung und Unterwerfung missbraucht wurden“. Die Entgegnung der Haasenburg GmbH, diese Maßnahmen so respektvoll wie möglich und nur in seltenen Fällen durchgeführt zu haben, bleibt für die Cottbusser Richter eine „bloße Behauptung, der schon die von ihr selbst zitierten Beispielsfälle widersprechen“.

25..03.2015, http://www.taz.de/!157010/

Haasenburg- Kinderheime bleiben geschlossen – Ministerium hält an Entscheidung fest

Ministerium hält an Entscheidung fest

Haasenburg-Heime bleiben geschlossen

Brandenburgs Bildungsministerium verweist darauf, dass in den ehemaligen Jugendheimen regelmäßig Misshandlungen vorgekommen seien.

Die Haasenburg GmbH betrieb zuletzt drei Einrichtungen in Brandenburg.
Patrick Pleul Die Haasenburg GmbH betrieb zuletzt drei Einrichtungen in Brandenburg.

Brandenburgs Bildungsministerium hat den Widerspruch der Haasenburg-Heime gegen den Entzug der Betriebserlaubnis zurückgewiesen.

Die angewandten Maßnahmen gegenüber den dort untergebrachten Jugendlichen hätten das Kindeswohl gefährdet, sagte der Sprecher des Ministeriums am Montag auf Anfrage.

Das Ressort hatte der Haasenburg GmbH nach Misshandlungsvorwürfen im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entzogen.

In ihren drei Brandenburger Heimen hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung.

17.02.2015
http://www.nordkurier.de/brandenburg/haasenburg-heime-bleiben-geschlossen-1713061202.html

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Gewalt – Jugendamt –

Erster Prozesstag im Skandal um Haasenburg Kinder-Heime

Erster Prozess im Skandal um die Haasenburg-Heime: Ein Erzieher der mittlerweile geschlossenen Heime ist vom Amtsgericht Lübben zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Kinderheim – Heimkinder – Jugendamt – Kindesmissbrauch – Menschenrechtsverletzung 
20_01_2015

„Heute glaube ich meinem Sohn“

Haasenburg -Mütter über verlorenes Vertrauen

Eva Lobermeyer und Regina Schunk zeigten Mitarbeiter der Haasenburg-Heime an. Hamburger Behörden hatten ihre Söhne dorthingeschickt.

Ehemaliges Haasenburg-Heim in Müncheberg (Brandenburg): Hier waren die Söhne von Eva Lobermeyer und Regina Schunk untergebracht. Bild: dpa

taz: Frau Lobermeyer, Frau Schunk, Ihre Söhne waren in den Heimen der Haasenburg, die vor einem Jahr geschlossen wurden. Wie denken Sie heute darüber?

Eva Lobermeyer: Mein Eindruck ist, das Erlebte geht nie wieder aus den Kindern raus. Mein Sohn kam 2009 mit zwölf dorthin. Heute ist er 18 Jahre und hat große Probleme. Er wirft mir vor, dass ich zugelassen habe, dass er in dieses schreckliche Heim musste. Heute sehen das auch Experten so. Die Leiterin einer Jugendhilfeeinrichtung, der ich davon erzählte, war empört und sagte, es war nicht nötig, dass mein Sohn in ein geschlossenes Heim kommt.

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Frau Schunk, wie war das mit Ihrem Kind?

Regina Schunk: Mein Sohn war schon mit elf in einem Heim. Er galt schon im Kindergarten als schwierig, aber nach der Trennung vom Vater ist er mir richtig entglitten. Ich hatte eine Teilzeitstelle. Da hat das Jobcenter viel Druck gemacht, dass ich ganztags arbeite. Dass ich ein problematisches Kind habe, hat die nicht interessiert.

Lobermeyer: Das ist typisch Hamburg. Du kriegst so viel Druck als alleinerziehende Mutter. Ich denke heute: Hätte man doch mehr Verständnis für uns.

Schunk: Präventiv braucht man Hilfe, nicht erst hinterher. Ich finde auch, dass das Jugendamt nach wie vor zu wenig Geld hat und das Familieninterventionsteam (Spezialamt für delinquente Jugendliche, Anm. d. Red.) damit rumschmeißt. Ich hatte für meinen Sohn um einen Schulbegleiter gebeten. Das lehnte das Jugendamt ab: zu teuer. Als dann das Familieninterventionsteam unseren Fall übernahm, kam er relativ schnell in die Haasenburg. Ich hab die Rechnung gesehen. Über 260.000 Euro haben die anderthalb Jahre dort gekostet.

Sie haben nach einer Hilfe gefragt und sie nicht bekommen?

Schunk: Ja. Damals war mein Sohn schon in zwei Heimen gewesen. Auch die haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. In dem ersten war eine Leiterin, die wirkte taff. Neulich habe ich mit meinem Sohn einen Film geguckt, da schrie eine Person jemanden ganz doll an. Da sagte er: „Oh, wie Frau G., da hatten wir immer alle Herzklopfen, wenn die geschrien hat.“ Da dachte ich: Würde ich mein Kind so anschreien, wird die Polizei geholt. Mein Sohn war da jedenfalls todunglücklich und lief immer wieder weg. Im zweiten Heim haben die Erzieher ihn „Spasti“ und „Arschloch“ beschimpft und das mir gegenüber auch noch zugegeben.

IM INTERVIEW:

EVA LOBERMEYER

47, ist gebürtige Dänin, angelernte Bürohandelskauffrau und allein erziehende Mutter von vier Kindern im Alter von 12 bis 20 Jahren. Ihr heute 18-jähriger Sohn war von Anfang 2009 bis bis März 2010 im Haus Müncheberg der Haasenburg.

Und dann?

Schunk: Mein Sohn begann sich zu verletzen und kam in die Psychiatrie. Dort rieten Ärzte, wir sollen es zu Hause versuchen. Aber ich arbeitete Vollzeit und konnte mich kaum kümmern, deshalb wollte ich diesen Schulbegleiter. Das Jugendamt lehnte das ab. Später sagte die Dame zu mir: „Wir wollten, dass sie scheitern.“ Aber ich denke, hätte ich die Hilfe gehabt, hätte es sich vielleicht anders entwickelt. Ich bedauere das sehr. Dass mein Sohn in die Haasenburg kam, war ein schlimmer Bruch. Das prägt unser Verhältnis bis heute.

Lobermeyer: Unsere Kinder hassen uns dafür. Sie sagen: Du, Mama, hast uns da reingesteckt. Ich war gezwungen. Es hieß, gebe ich ihn nicht weg, nehmen sie mir die anderen drei Kinder.

Schunk: Ich dachte damals, mein Sohn ist so ein schwerer Fall, da müssen die Profis ran. Heute würde ich mein Kind nicht weggeben. Mein Vertrauen in diese Profis ist nicht mehr da.

IM INTERVIEW:

REGINA SCHUNK

50, ist Angestellte der Hamburger Hochschulverwaltung und Mutter von zwei Kindern. Ihr heute 18-jähriger Sohn war von 2010 bis Mitte 2012 im Haus Müncheberg der Haasenburg.

Sie beide haben Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Haasenburg gestellt. Weswegen?

Lobermeyer: Wegen Freiheitsberaubung. Wegen Körperverletzung. Das waren viele Punkte. Die haben meinen Sohn vom ersten Tag an gedemütigt, manipuliert, niedergemacht, verletzt, sowohl psychisch wie physisch.

Und wird ermittelt?

Lobermeyer: Ja. Die Vernehmung bei der Kripo war anstrengend und verlief über Tage. Wir saßen Stunden da, jedes Mal. Ehrlich gesagt, wurde das ein bisschen zu viel für meinen Sohn.

Ist es denn überhaupt gut, dass dieses Thema hochkommt?

Lobermeyer: Definitiv ja. Mein Sohn ist erleichtert, dass die Heime dicht sind. Und es ist leider wichtig, dass die Strafanzeigen laufen. Dadurch merkt er, die Leute, die Macht über ihn hatten, kommen nicht so davon. Aber es ist ein harter Prozess.

Frau Schunk, wie ist das bei Ihnen?

Schunk: Mein Sohn war erst ganz euphorisch. Er wollte aussagen und hat das Thema auch auf Facebook thematisiert. Später hat er das bedauert. Er ist ein Junge, er ist in der Pubertät. Da ist man cool und nicht ein Opfer. Das hat ihn überrollt. Diese erste Euphorie, die kriegen ihre Strafe, endlich passiert was, ist verflogen.

Lobermeyer: Die Ermittlungen dauern zu lange. Das hatte alles zack, zack gehen müssen.

Es beginnen doch jetzt Prozesse.

Schunk: Unsere noch nicht.

Wollte Ihr Sohn nicht im Heim Anzeige erstatten?

Schunk: Stimmt. Und das ging nicht, weil ich das damals nicht unterstütze. Ich konnte nicht glauben, dass alle Erzieher auf einen Jungen draufgehen. Und ich wurde auch vom Jugendamt gewarnt, die Kinder würden Missstände erfinden. Heute glaube ich meinem Sohn.

Wissen Sie, ob die Jugendlichen vor Gericht aussagen müssen?

Lobermeyer: Unsere Kripobeamte sagte, die Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass wir vor Gericht aussagen müssten.

Schunk: Unsere Kripobeamtin war wirklich erschüttert.

Und wann kommt Ihr Prozess?

Lobermeyer: Die Staatsanwaltschaft in Cottbus sagt, es dauert noch. Unsere Vernehmung ist schon über ein Jahr her.

Schunk: Bei uns auch. Es waren viele Termine. Mal sollte ich auch alleine kommen, mal Mike.

Hilft es Ihren Söhnen, dass Sie ihnen zur Seite stehen?

Lobermeyer: Jein. Eigentlich schon. Mein Sohn macht mir eben immer wieder zum Vorwurf: Du hast mich da reingebracht. Meinst du, du kannst es wieder gutmachen? Er ist froh, dass ich ihn unterstütze. Trotzdem ist er wütend.

Schunk: Auch meinen Sohn haben die Vernehmungen zugesetzt. Man muss sich erinnern, da kommt alles wieder hoch.

Gibt es von staatlicher Seite eine Begleitung der Opfer?

Schunk: Nein. Die Jungs sind jetzt 18. Da sieht sich das Jugendamt nicht mehr zuständig.

Lobermeyer: Da kommt nichts. Nicht mal eine Entschuldigung.

Schunk: Auch von den Parteien der Bürgerschaft hören wir nichts. Dabei hatten die unsere Akten angefordert, wozu wir extra zustimmen mussten.

Lobermeyer: Die Politiker haben die Vorgänge nicht weiter untersucht. Obwohl über 50 Hamburger Kinder dort waren.

Sie haben im April 2009 die Heimaufsicht eingeschaltet.

Lobermeyer: Ich bin damals in die Hamburger Straße und hab Terz gemacht. Hab erzählt, dass die Kinder begrenzt werden, dass Telefon- und Briefgeheimnis missachtet werden. Dass meinem Kind seine Sachen genommen wurden.

Und dann fuhr die Hamburger Aufsicht nach Brandenburg?

Lobermeyer: Das hat Wochen gedauert. Die haben das immer auf Brandenburg geschoben, dass dort die Behörden zuständig seien. Ich hab denen gesagt: Das sind Hamburger Kinder, macht was! Zufällig war unser Familienhelfer an dem Tag vor Ort, als die Kontrolle aus Hamburg kam, und hat mir berichtet. Da sind die mit mehreren Autos hin. Da wurden auch die Fixierbetten abgebaut, die Riemen rausgemacht. Das hatte ich auch bemängelt. Dass Fixierbetten da waren, dass die Kinder große Angst davor hatten. Ich hab gesagt: Mein Kind muss keine Angst haben, irgendetwas falsch zu machen, mit dem Gedanken im Hinterkopf: Ich werde dann festgemacht auf dieser Liege mit einer Windel um.

Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) hat 2013 erklärt, nach seiner Kenntnis seien keine Hamburger misshandelt worden.

Schunk: Das ist ja leicht nach Aktenlage zu behaupten, wenn man die Betroffenen nicht fragt. Mit uns hat keiner gesprochen.

Lobermeyer: Die hätten dort keinen mehr hinschicken dürfen.

Was erwarten Sie von der Stadt?

Lobermeyer: Das, was passiert ist, können sie nicht wieder gut machen. Die Jugendlichen, die da waren vor Ort, die kannst du nicht in eine Therapie schicken. Die machen das nicht freiwillig. Weil Haasenburg hieß offiziell auch Therapeutisches Zentrum. Schickt sie besser in den Urlaub, mit Leuten, die ihnen gut tun.

Brandenburgs Ministerin Martina Münch (SPD) hat sich bei den Jugendlichen entschuldigt.

Lobermeyer: Stimmt. Aber hier in Hamburg kam nichts dergleichen. Die sind zu feige dafür.

Schunk: Als ich beim Familieninterventionsteam bekanntgab, dass ich Strafanzeige stelle, wurde mir gesagt: „Machen Sie das, vielleicht fühlen Sie sich dann besser.“ Das fand ich unpassend. Es geht ja nicht um mein Befinden, sondern darum, dass mein Sohn misshandelt wurde. Die Mitarbeiter waren so feindselig und ohne Mitgefühl. Dabei sind sie mitverantwortlich. Das, was in der Haasenburg passierte, hat gegen Kinderrechte verstoßen.

Lobermeyer: Vielleicht haben wir doch was bewirkt. In der Haasenburg waren über 50 Hamburger Kinder. Ich habe gehört, inzwischen sind gar keine mehr in geschlossenen Heimen.

Es gibt die Ankündigung für ein neues geschlossenes Heim.

Lobermeyer: Das wäre erbärmlich. Die sollten für die Kinder, die, die jetzt geboren werden, sich was Besseres einfallen lassen. Wir Alleinerziehenden brauchen mehr Unterstützung.

Schunk: Ich finde es beschämend, wie sich der zuständige Senator verhielt. Zumindest als der Bericht der Untersuchungskommission vorlag, der ja Missstände benennt, hätte er ein Wort des Bedauerns äußern können.

Lobermeyer: Der wollte sich mit uns Müttern nicht abgeben. Eigentlich könnte er seinen Posten verlassen. Oder einen Fonds gründen für die jungen Menschen, die jetzt echt Schwierigkeiten haben. Ich habe über 20 aus Hamburg kennengelernt. Es geht allen schlecht.

Wie finden die es, dass das Heim geschlossen ist?

Lobermeyer: Genial. Aber sie fragen: Warum passierte das nicht, als wir drin waren?

taz Hamburg  – ‎11.01.2015‎

http://www.taz.de/!152589/
Tags: Kinderheim – Heimkinder – Jugendamt – Kindesmissbrauch – Behörde – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung –

Jugendamt – 3 Anklagen gegen Erzieher, Betreiber des Kinderheim Haasenburg

Strafprozesse nach Heim-Skandal

Bis heute stehen Misshandlungsvorwürfe gegen Erzieher und Betreiber der Hassenburg GmbH im Raum. In 50 Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nun gibt es drei Anklagen.

Nun brauen sich wahrlich dunkle Wolken über den Haasenburg-Heimen zusammen.
Patrick PleulNun brauen sich wahrlich dunkle Wolken über den Haasenburg-Heimen zusammen.

Ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg kommt der Skandal vor Gericht. Am 20.  Januar  2015 sei der erste Prozess gegen einen Erzieher geplant, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Lübben. Ein weiterer solle am 3. Februar beginnen. Insgesamt liegen dem Gericht drei Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. Diese ermittelt in rund 50 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung. Die umfangreiche Prüfung könne wohl nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, sagte eine Behördensprecherin.

Mehr als ein Dutzend Verfahren wurden eingestellt. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben. Auch für das Jugendministerium ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Der Heimbetreiber weist die Vorwürfe von sich und wehrt sich juristisch dagegen. Das Widerspruchsverfahren gegen die Schließung der Heime dauert an, sagte ein Sprecher.

Verhandlung zu Betriebserlaubnis steht aus

Die damalige Ministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. Diese Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Mai bestätigt. In der Hauptsache steht noch eine Verhandlung aus, der Uckermark Kurier berichtete.

In den drei Haasenburg-Heimen in Brandenburg hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Heime hatten zuletzt 114 Plätze, davon 60 in der geschlossenen Einrichtung. Der Skandal hatte eine bundesweite Debatte über die Unterbringung schwer erziehbarer Kinder in geschlossenen Heimen ausgelöst.

 

POTSDAM · 12.12.2014 · 1

http://www.nordkurier.de/brandenburg/strafprozesse-nach-heim-skandal-1211682412.html

 

Erste Anklagen gegen Erzieher der Haasenburg-Heime fertig

MISSHANDLUNGEN

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in rund 50 Fällen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung gegen Erzieher und Heimbetreiber.
Nun liegen die ersten drei Anklagen gegen Erzieher vor.

Foto: dpa


Der Skandal um angebliche Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in den Heimen der Haasenburg erschütterte im Sommer 2013 die Brandenburger Politik

Der Skandal um angebliche Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in den Heimen der Haasenburg erschütterte im Sommer 2013 die Brandenburger Politik

Ein Jahr nach der Veröffentlichung von Missständen in den Brandenburger Haasenburg-Jugendheimen hat die Staatsanwaltschaft Anklagen gegen ehemalige Erzieher fertiggestellt.

Die ersten drei Anklagen würden bis Anfang Juli den zuständigen Amtsgerichten zugestellt, sagte Behördensprecherin Petra Hertwig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in rund 50 Fällen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung gegen Erzieher und Heimbetreiber. 15 Verfahren wurden eingestellt. Die „tageszeitung“ hatte vor genau einem Jahr Missstände in den Haasenburg-Heimen veröffentlicht. Nach dem Skandal wurden die drei Heime Ende 2013 geschlossen.

Seit Juli 2013 hätten die Ermittler rund 100 Zeugen und 12 Beschuldigte vernommen, sagte Hertwig. Zudem wurden 160 Ordner mit Unterlagen von Jugendämtern und Krankenakten sowie 150 Personalakten sowie weitere beschlagnahmte Unterlagen ausgewertet. Dabei seien 50 ehemalige Heimbewohner ermittelt worden, die mutmaßlich Quälereien und Zwangsmaßnahmen erdulden mussten. Die Staatsanwaltschaft prüft zudem, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben.

Schwer erziehbare Kinder und Jugendliche

In den drei Heimen in Jessern, Neuendorf am See (Dahme-Spreewald) und Müncheberg (Märkisch-Oderland) hatten Jugendämter aus ganz Deutschland schwer erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht. Zuletzt gab es 114 Plätze, davon 60 geschlossene.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im Mai in einem Eilverfahren den Widerspruch der Haasenburg GmbH gegen den Entzug der Betriebserlaubnis abgewiesen. Nun wird ein langwieriges Hauptsacheverfahren erwartet.

Das Brandenburger Bildungsministerium hat in einer ersten Reaktion die Zahl der Stellen in der Heimaufsicht von drei auf fünf erhöht. Zudem werden die Richtlinien für die Heimaufsicht überarbeitet. Am 8. Juli hat das Ministerium zu einer bundesweiten Fachtagung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen Problemen eingeladen. Dort solle auch über Alternativen zu einer geschlossenen Unterbringung der Betroffenen diskutiert werden, sagte Ministeriumssprecher Stephan Breiding.

Quelle: dpa/sei
© Berliner Morgenpost 2014 – Alle Rechte vorbehalten
15.06.14
http://www.morgenpost.de/brandenburg/article129088269/Erste-Anklagen-gegen-Erzieher-der-Haasenburg-Heime-fertig.html