Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Zahl-Väter in Brandenburg – Unfassbar?

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Familie

Eltern müssen bei Familienproblemen vierte Ausbildung zahlen

Direkt aus dem dpa-NewskanalBrandenburg (dpa/tmn) – Ein volljähriges Kind kann ausnahmsweise Anspruch auf Kindesunterhalt für eine vierte Ausbildung haben. Voraussetzung ist, dass die vorherigen Ausbildungen aufgrund besonderer familiärer Umstände erfolglos waren.Die häuslichen Verhältnisse müssen sich negativ auf die Entwicklung und Ausbildung des Kindes ausgewirkt haben. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt (Az.: 10WF19/16).In dem verhandelten Fall verlangte der mittlerweile volljährige junge Mann von seinem Vater Kindesunterhalt. Drei vorherige Ausbildungen hatte er abgebrochen, nun absolvierte er eine vierte. Die erste Ausbildung war aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Begabung ungeeignet gewesen. Der Abbruch der Fachoberschule war durch den Umzug der Mutter in ein anderes Bundesland bedingt. Der gerade volljährig gewordene Sohn begleitete sie. Die nach einem Vierteljahr abgebrochene dritte Ausbildung zum Hotelfachmann erwies sich ebenfalls als Fehlschlag. Es war die erste Ausbildung, die der Sohn im Erwachsenenalter aufgenommen hatte.Nach Auffassung des Gerichts steht dem Sohn Ausbildungsunterhalt vom Vater zu. Und zwar auch dann, wenn dies die vierte Ausbildung sei. Die Eltern hätten eine erhöhte Finanzierungspflicht. Grund für den dreimaligen Ausbildungsabbruch seien schwierige häusliche Verhältnisse. Deshalb müsse ihm eine Orientierungsphase zugestanden werden.Bei der dritten abgebrochenen Ausbildung handele es sich um die erste Ausbildung, die der junge Mann als Volljähriger aufgenommen habe. Während der Zeit habe er im Wesentlichen seinen Unterhalt auch selbst bestritten, das müsse berücksichtigt werden. Die vierte Ausbildung sei somit die zweite Ausbildung, die er als Erwachsener beginne. Daher stehe ihm auch ein Ausbildungsunterhalt zu. Im Normalfall haben volljährige Kinder nur bis zum Ende der ersten Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.
http://www.sueddeutsche.de/news/leben/familie-eltern-muessen-bei-familienproblemen-vierte-ausbildung-zahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180216-99-101017
Tags: Justiz – Familienrecht 

Nach Kindesentführung – Flüchtlingskind Mohamed tot

Vermisster Flüchtlingsjunge tot – mutmaßlicher Entführer (32) festgenommenMutter des Verdächtigen rief die Polizei

In diesem Auto versteckte er den kleinen Mohamed

Vergrößern In diesem Auto versteckte er Mohamed

Das Auto des Festgenommenen wird am Donnerstag in einem Ort in Brandenburg abgeschleppt: Zuvor fanden Ermittler im Kofferraum eine Kinderleiche

Berlin – In diesem Auto in Brandenburg versteckte der Entführer (32) offenbar den kleinen Mohamed! Am Donnerstagvormittag wurde der mutmaßliche Täter festgenommen. Wenig später fanden Ermittler im Kofferraum des weißen Dacia Lodgy die Leiche des vermissten Flüchtlingsjungen.

Der Tatverdächtige selbst hatte der Polizei den Hinweis gegeben, dass sich in seinem Kofferraum die Leiche eines Kindes befindet. Nach BILD-Informationen schweigt er derzeit zu den Vorwürfen, verlangte nach anfänglicher Einlassung einen Anwalt.

In einer Pressekonferenz teilte die Polizei am Donnerstag Nachmittag mit, dass der Mann sich „seiner Mutter offenbart“ hat. Die Mutter rief dann die Polizei, die den Mann in Niedergörsdorf bei Jüterbog (Brandenburg) festnehmen konnte. Er zeigte den Beamten sofort die Leiche des Kindes, die im Kofferraum seines Autos lag – bedeckt mit Katzenstreu.

► Die Polizei teilte mit, dass die Identität des Kindes sowie die Todesumstände am Donnerstag endgültig durch eine Obduktion geklärt werden sollen.

Die PK der Polizei im Livestream

Mit diesen Bildern einer Überwachungskamera suchte die Polizei zuletzt nach dem Entführer des kleinen Mohamed (4). Jetzt wurde der mutmaßliche Täter festgenommen

  • Berlin

Entführter Flüchtlingsjunge Wie starb Mohamed (4)?

Der entführte Junge Mohamed (4) ist tot. Am Donnerstag gab die Polizei Berlin eine Pressekonferenz und stellte neue Ergebnisse vor.

► Nach noch unbestätigten Informationen handelt es sich bei dem 32-Jährigen um den bislang Unbekannten, den Bilder mehrerer Überwachungskameras in Berlin-Moabit zeigten. Demnach könnte sich der Verdächtige tatsächlich die ganze Zeit in Berlin aufgehalten haben.

Vergrößern Mohamed Januzi (4) wird seit dem 1.10. in Berlin vermisst
Mohamed (4) wurde seit dem 1. Oktober in Berlin vermisst. Jetzt ist klar: Der Junge ist tot
Foto: Facebook Icke Amaru Doro
Vergrößern Der Tatverdächtige auf einer Aufnahme vom Tag der Entführung
Vergrößern

Neue Bilder aus der Überwachungskamera vom 1. Oktober zeigen den Tatverdächtigen

Fotos: Polizei

Mohamed verschwand am 1. Oktober an der Hand seines Entführers vom Gelände des Lageso an der Turmstraße. Die Mutter des Vermissten (28), war mit ihren Kindern (5 Monate, 4 und 9 Jahre) gegen 12 Uhr dort gewesen. Die 28-Jährige hatte im Chaos den vierjährigen Mohamed aus den Augen verloren.

Die Familie kam vor rund zwei Jahren aus Bosnien nach Berlin.

Vergrößern Ein Hinweis aus der Familie hatte die Polizei auf die Spur des Kindesentführers gebracht.
Der Hinweise der eigenen Mutter hat die Polizei auf die Spur des Kindesentführers gebracht
Foto: Spreepicture
Vergrößern Mit dieser Aufnahme fahndete die Polizei zunächst: Der vierjährige Mohamed verlässt an der Hand des Unbekannten das Gelände in Berlin-Moabit
Mit dieser Aufnahme fahndete die Polizei zunächst: Der vierjährige Mohamed verlässt an der Hand des Unbekannten das Gelände in Berlin-Moabit
Foto: Polizei

Wochenlang fahndete eine Sonderkommission nach dem Unbekannten. Trotz mehr als 350 Hinweisen, dass der Verdächtige im Kiez bekannt war, war es der Polizei nicht gelungen, seine Identität zu ermitteln.

Der Fall Mohamed

Mit diesen Bildern einer Überwachungskamera suchte die Polizei zuletzt nach dem Entführer des kleinen Mohamed (4). Jetzt wurde der mutmaßliche Täter festgenommen

  • Berlin

Festnahme Entführter Mohamed ist tot

Im Fall des entführten Flüchtlingsjungen gab es am Donnerstag eine Festnahme. Die traurige Nachricht: Der Vierjährige ist tot.

  • Berlin

Vermisster Flüchtling Mohameds Entführer festgenommen

30.10.2015 – 01:21 Uhr
http://www.bild.de/regional/berlin/vermisste-personen/entfuehrter-fluechtlingsjunge-mohamed-tot-43197310.bild.html

Pädophile Polizisten – Prozess

 
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Pädophile Polizisten –
Kinderpornos angeschaut:
Urteil zu Polizisten erwartet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will heute entscheiden, ob das Anschauen von Kinderpornografie in der Freizeit Polizisten ihren Beamten-Job kostet. Verhandelt werden die Fälle von drei Polizisten aus Thüringen, Brandenburg und Berlin.

Sie waren wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien zu Geld- und Bewährungsstrafen sowie in einem Fall zu einer Geldauflage verurteilt worden.

Kinderpornografie, Polizist, Bundesverwaltungsgericht, Urteil, Freizeit, Thüringen, Dienstvergehen, BVerwG, Bundesgericht, Arbeitszeit, Kriterium

dpa/Kay Nietfeld- und Symbolbild

Bundesgericht vor Grundsatzfrage nach außerdienstlichem Fehlverhalten

In den folgenden Disziplinarklageverfahren verloren sie ihren Beamtenstatus. Die Gerichte sahen ein Dienstvergehen, obwohl sich die Polizisten die Kinderpornos nicht während der Arbeitszeit beschafft hatten.

Das Bundesgericht muss nun nach eigenen Angaben grundsätzlich klären, „wann und nach welchen Kriterien ein außerdienstliches Fehlverhalten als Dienstvergehen bewertet werden kann“. (Az.: BVerwG 2 C 9.14, BVerwG 2 C 25.14, BVerwG 2 C 19.14)

18.06.2015, 07:45

 http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-kinderpornos-angeschaut-urteil-zu-polizisten-erwartet_id_4758505.html

Jugendamt – 3 Anklagen gegen Erzieher, Betreiber des Kinderheim Haasenburg

Strafprozesse nach Heim-Skandal

Bis heute stehen Misshandlungsvorwürfe gegen Erzieher und Betreiber der Hassenburg GmbH im Raum. In 50 Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nun gibt es drei Anklagen.

Nun brauen sich wahrlich dunkle Wolken über den Haasenburg-Heimen zusammen.
Patrick PleulNun brauen sich wahrlich dunkle Wolken über den Haasenburg-Heimen zusammen.

Ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg kommt der Skandal vor Gericht. Am 20.  Januar  2015 sei der erste Prozess gegen einen Erzieher geplant, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Lübben. Ein weiterer solle am 3. Februar beginnen. Insgesamt liegen dem Gericht drei Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. Diese ermittelt in rund 50 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung. Die umfangreiche Prüfung könne wohl nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, sagte eine Behördensprecherin.

Mehr als ein Dutzend Verfahren wurden eingestellt. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben. Auch für das Jugendministerium ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Der Heimbetreiber weist die Vorwürfe von sich und wehrt sich juristisch dagegen. Das Widerspruchsverfahren gegen die Schließung der Heime dauert an, sagte ein Sprecher.

Verhandlung zu Betriebserlaubnis steht aus

Die damalige Ministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. Diese Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Mai bestätigt. In der Hauptsache steht noch eine Verhandlung aus, der Uckermark Kurier berichtete.

In den drei Haasenburg-Heimen in Brandenburg hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Heime hatten zuletzt 114 Plätze, davon 60 in der geschlossenen Einrichtung. Der Skandal hatte eine bundesweite Debatte über die Unterbringung schwer erziehbarer Kinder in geschlossenen Heimen ausgelöst.

 

POTSDAM · 12.12.2014 · 1

http://www.nordkurier.de/brandenburg/strafprozesse-nach-heim-skandal-1211682412.html