Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Attacke durch Kinderbande in Wels: Entziehung der Obsorge bei gewalttätigen Kindern

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Bestürzt zeigen sich Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger als zuständige Referentin für die Kinder und Jugendhilfe über die Attacke einer Kinderbande in der Freizeitanlage Wimpassing.

Wie die LPD OÖ mitteilte, kam es bereits am 11.3.2018 in der Freizeitanlage Wimpassing zu einer Rauferei unter Kinder bzw. Jugendlichen, bei der ein 12-jähriger die anderen Kinder sogar mit einem Messer bedrohte. Bei den aggressiven Angreifern handelt es sich großteils um Kinder tschetschenischer Herkunft.

Ein derartiger Vorfall stellt eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dar und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit wäre die Entziehung der Obsorge für die Eltern derart gewalttätiger Kinder. Ebenso wird erneut die Forderung der Entziehung der Wohn­beihilfe für Integrationsverweigerer in den Raum gestellt, um auch Maßnahmen zu setzen, die Wir­kungen zeigen. Auch eine Heranziehung der Eltern derart gewaltbereiter Kinder und Jugend­­licher zu Sozialstunden wäre eine Lösung, um zu zeigen, dass eine Gesellschaft Gewalt nicht einfach hinnimmt.

Immer wieder ersucht die Stadt Wels um mehr Polizei im öffentlichen Raum und bei derartigen Fällen sieht man, wie aktuell diese Forderung ist. Zusätzlich wird es notwendig sein, die Präventionsoffensive gemeinsam mit der Polizei zu erweitern. Bereits jetzt nimmt sich das Quartier Gartenstadt verstärkt tschetschenischer Jugendlicher an und versucht zu vermitteln, dass Gewalt kein legitimes Mittel zur Problemlösung sei. Hier muss man noch rascher Maßnahmen setzen um die kriminelle Entwicklung dieser Kinder zu stoppen. Gleichzeitig ist bei derartig groben Verletzungen der Aufsichtspflicht, wo bereits ein 12-jähriger als polizeilich amtsbekannt geführt wird, der Entzug von Sozialleistungen notwendig.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: Erziehungsberechtigte, die es zulassen, dass bereits Kinder mit Messer bewaffnet andere Kinder attackieren, tragen die volle Verantwortung für deren Handlungen und gehören strengstens bestraft.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: Eltern, deren Kinder bereits in diesem frühen Alter zu Gewalttätigkeit neigen, muss die Obsorge und Sozialleistungen entzogen werden, um solchen Entwicklungen entgegen zu steuern.

 

Quelle: Stadt Wels, 14 Mär16:192018 von Gerhard Repp Print This Article

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Tags: Jugendamt – Wien Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol Kärnten Steiermark Burgenland Vorarlberg – Flüchtlinge – Asylwerber – Tschetschene – Erziehung – Kindererziehung – Familienrecht – Kindeswohl – Gesetze Österreich – Jugendwohlfahrt – Justiz – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung 

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