Jugendamt – Kindesabnahme wegen Epilepsie?

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Schwere Menschenrechtsverletzung
lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !

Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung.
Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017

Artikel:

Sorgerechtsentzug

Jugendamt nahm ihr das Baby weg –
weil sie an Epilepsie leidet

Suzane K. leidet unter Epilepsie – deshalb wurde ihr zwei Tage nach der Geburt ihres Sohnes Igor ihr Neugeborenes vom Jugendamt weggenommen.
Suzanne K. (35) aus Berlin-Charlottenburg leidet an Epilepsie. Weil sie offen damit umgeht, darf sie ihren Sohn nicht mal mehr im Arm halten. Nun soll das Gericht entscheiden.

Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.

Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.

Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.

Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen

Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.

2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.

Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite
Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite (Foto: Stefanie Herbst)

Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.

Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf: 

„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“

Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.

Der Versorgung eines Babys steht nichts im Weg

Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.

Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.

Fragwürdige Entscheidung

Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“

Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“

Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.

+ + + Koalitionsvertrag beinhaltet Doppelresidenz / Wechselmodell + + +

Koalitionsvertrag 2017-2022 beinhaltet #Doppelresidenz

Koalitionsvertrag 2017-2022
Koalitionsvertrag NRW 2017-2022 mit Doppelresidenz / Wechselmodell (siehe Seite 6)

CDU und FDP einigen sich auf Leitbild Wechselmodell!

Im Juni 2017 haben Christdemokraten und Freie Demokraten sich in Nordrhein-Westfalen auf einen Koalitionsvertrag verständigt und danach eine neue Landesregierung gebildet.

 

Die NRW Koalition hat das Wechselmodell als Leitbild übernommen. Dazu wurde explizit auf Seite 6 des Koalitionsvertrages folgender Text aufgenommen:

Ehen können scheitern. Doch von Kindern darf nicht erwartet werden, sich zwischen

ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der

Betreuungspflicht für beide Elternteile. Kinder sollen einen Anspruch darauf haben,

auch im Trennungsfall mit beiden Eltern zu leben, idealerweise im regelmäßigen

Wechsel (Doppelresidenz / Wechselmodell).

Tags: Scheidung – Trennung – Erziehung – NEWS Politik CDU FDP Koalitionsvertrag – Europarat – Council of Europe Resolution 2079 – Familie – Familienrecht family law germany – Gleichberechtigung Gleichstellung – EGMR Urteil Gerichtshof Rechtsprechung Art.8 – NRW Koalition

Parental Alienation Awareness Day 25 April 2017

International Parental Alienation Awareness Day 25 April 2017

Tomorrow is another awareness day but this one is marked from Australia to Zanzibar and back again.

The phrase parental alienation is the situation where one parent no longer sees their child on a regular basis, often due to influence of the parent who has custody. Some of that influence is brought to bear on the child themselves, and it can affect the whole family including grandparents.

Families Need Fathers Scotland is an organisation based in Edinburgh, and they are using the day to highlight the issue to politicians, judges, lawyers and other professionals who work with families.

Ian Maxwell, National Manager of FNF Scotland, says:

“As awareness grows of parental alienation and the damage that it does to all the parties concerned – even the alienating parent – we hope that ways of working with affected families to counteract and undo alienation can be developed and improved in Scotland. The family courts also need to develop an understanding of how best to handle such cases.

Families Need Fathers Scotland is marking Parental Alienation Awareness Day by launching a crowdfunding campaign to raise funds to support innovative work to counter alienation. We also are seeking to raise the topic in the Scottish Parliament on the Awareness Day.”

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