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TheStudebaker1955, Published on Jan 19, 2019
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TheStudebaker1955, Published on Jan 19, 2019
Das ist nichts anderes als Nötigung. Vielleicht doch mal eine Strafanzeige??
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Wenn eine Jugendhilfe-Maßnahme gewährt und bezahlt wird, ohne daß es einen faktischen Bedarf gibt, liegt Sozial- Leistungs- Betrug vor !
Strafbar nach § 263 StGB
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hallo, meine kind ist auch mir weggenommen in Obhut weil ich bin Körperlichkrank geworden, mit Lüge würde meine sohn von mir getrennt, er glaubt das ich will ihm abgeben.ich möchte kontakt mit the Studebaker 1955 und beate. ich brauche hilfe danke
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