„Rückführung Lara“ u. Stellungnahme des Vater Thomas Karzelek‎

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Ich hoffe Deutschland  ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen Rückführung“ lt. (Haager Kindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018

Facebook posting vom Vater:

   Thomas Karzelek an Help Find Lara
3 Std. ·Administrator

Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:

Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek

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Kommentieren 46, 28-5-2018, Quelle:

https://www.facebook.com/groups/helpfindlara/permalink/2119420858330182/

Tags: europäisches Familienrecht“ oder Väter sind für Angela Merkel ein Fremdwort.
Angela Merkel rücktrittsreif

Jugendamt – Kindesabnahme wegen Epilepsie?

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Schwere Menschenrechtsverletzung
lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !

Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung.
Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.

Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017

Artikel:

Sorgerechtsentzug

Jugendamt nahm ihr das Baby weg –
weil sie an Epilepsie leidet

Suzane K. leidet unter Epilepsie – deshalb wurde ihr zwei Tage nach der Geburt ihres Sohnes Igor ihr Neugeborenes vom Jugendamt weggenommen.
Suzanne K. (35) aus Berlin-Charlottenburg leidet an Epilepsie. Weil sie offen damit umgeht, darf sie ihren Sohn nicht mal mehr im Arm halten. Nun soll das Gericht entscheiden.

Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.

Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.

Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.

Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen

Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.

2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.

Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite
Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite (Foto: Stefanie Herbst)

Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.

Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf: 

„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“

Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.

Der Versorgung eines Babys steht nichts im Weg

Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.

Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.

Fragwürdige Entscheidung

Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“

Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“

Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.