SPÖ Gier – Luxusgagen für Kopietz aufgedeckt – Rechnungshofbericht …

Sumpf aus Gier

Wien: Rote Affäre um Luxusgagen aufgedeckt

Jetzt bricht das alte SPÖ-System in Wien auf und fördert in vielen Ecken der Partei einen brodelnden Sumpf aus Gier, Skandalen und politischer Einflussnahme zutage. Der „Krone“ wurde ein aktueller Rechnungshof-Rohbericht zugespielt, der sich wie ein Finanzkrimi liest. Im Zentrum der Ereignisse: die Ehefrau von SPÖ-Grande Harry Kopietz und ihr Gespür für fremdes Geld.

Aus jeder Seite des Berichts rinnt die Gier. Im Mai 1995 wurde Brigitte Kopietz Geschäftsführerin des von der Stadt Wien finanzierten Vereins der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung, der heute 1000 Mitarbeiter umfasst. Ihr Mann: der berühmte SPÖ-Grande Harry Kopietz, damals leitender Sekretär der SPÖ Wien, ein Jahr später wurde er Landesparteisekretär der SPÖ Wien, bis er 2008 schließlich zum Landtagspräsidenten aufstieg. Wieso seine Frau den Job erhielt, lässt sich nur erahnen. Wichtig ist Seite 20 des neuen Berichts: Kritisiert wird da die Aufnahme von Bediensteten in der Zentrale des Vereins „ohne vorangegangene Stellenausschreibungen“. „Politische Einflussnahme“ sei erkennbar gewesen, heißt es.

790.0000 Euro an Jubiläumsgeldern
Obwohl Frau Kopietz damals schon 65.000 Schilling brutto pro Monat (rund 4700 Euro) verdiente, war es wohl nie genug. Im Laufe der Jahre baute sie mit einem Personalreferenten und zwölf Mitarbeitern der Zentrale ein Privilegien-Netzwerk auf, das sich gekonnt selbst Geld zuschanzte. Laut Bericht geht es dabei um unzulässige Jubiläumsgelder, Sonderdienstverträge über dem Kollektivvertrag sowie um außerordentliche Vorrückungen und damit verbundene Gehaltserhöhungen. Von 2010 bis 2017 zahlte der Verein 790.000 Euro an solchen Jubiläumsgeldern aus, dazu kommen noch Bilanzgelder von rund 25.800 Euro.

Aber all das war wohl noch immer nicht genug für das Haushaltseinkommen der Familie Kopietz.
Die Vereinschefin gönnte sich kurz vor der Pensionierung (Letzt-Gage 9600 Euro brutto pro Monat) im November 2016 eine Gehaltserhöhung, rückwirkend ab Jänner 2016. Zusatzkosten aller Gier-Aktionen pro Jahr: etwa 200.000 Euro.

„Neue Vereinsorganisation schafft Transparenz“
Der Nachfolger von Frau Kopietz stieß bereits im Frühjahr 2018 auf den Skandal und informierte sofort Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (im Amt seit 2017). Der legte augenblicklich den Vereinssumpf trocken. Der Ressortchef zur „Krone“: „Die neue Vereinsorganisation schafft umfassende Transparenz sowie Kontrolle und schließt solche Vorgänge aus.“

Kopietz verteidigt Ehefrau: „Immer Leistung gebracht“
Auch die amtierende SPÖ-Landesparteisekretärin Barbara Novak ist über die Machenschaften vor ihrer Amtszeit empört: „Ich lehne das ab. So etwas kommt unter meiner Führung bestimmt nie vor.“ Die „Krone“ erreichte auch SPÖ-Grande Harry Kopietz. Seine Frau sei „einer der korrektesten Menschen, die er kenne“. Der Bericht ist ihm unbekannt, seine Gattin habe „immer Leistung gebracht“.

Und sich dann geholt, was ihr nicht zusteht …
Video: krone.at

Michael Pommer und Philipp Wagner, Kronen Zeitung, 21.12.2018 05:55
https://www.krone.at/1831116
Tags: – SPÖ-Frauen – Brigitte Kopietz – Korruption – Berreicherung – sozialistische Partei Österreichs – SPÖ Frauenpension – Kinderbetreuung

 

Eltern kämpfen gegen das Jugendamt – Missbrauch mit dem Missbrauch

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Das Kind weggenommen! Die verzweifelten Eltern Stefanie Schwarz und Manuel Szuhan haben nur noch ein Bild von ihrer Felicitaz. Foto: Classen –

Solinger Eltern völlig verzweifelt Jugendamt nahm ihnen ihr Baby weg

Sie wollten nur mit ihrem kränkelnden Kind in die Klinik. Seitdem ist Felicitaz Mercedez weg. Vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gesteckt. Der Vorwurf: Die Eltern Manuel Szuhan und Stefanie Schwarz (beide 27) sollen den Säugling geschüttelt haben.

Sie bestreiten das, sind entsetzt, und verweisen auf Ungereimtheiten bei den Diagnosen der Klinik und im Antrag des Jugendamts.
Eltern brachten Kind in Notaufnahme

Gerade einmal drei Wochen ist Felicitaz alt, als ihre Eltern Angst bekommen. Das Kind wirkt kränklich, trinkt nicht richtig. Vater Manuel, ausgebildeter Rettungssanitäter, bringt das Baby am 16. Dezember in die Notaufnahme des Solinger Klinikums.

Seitdem ist der Säugling weg, vom städtischen Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht. Jetzt kämpfen die verzweifelten Eltern darum, ihr Kind wiederzubekommen.

Was war der Anlass für die Inobhutnahme?

Ein Kinderarzt will neben anderen Hinweisen anhand einer Kopfaufnahme und eines winzigen Hämatoms eine Hirnblutung bei Felicitaz erkannt haben. Diagnose: Schütteltrauma! Das Jugendamt wurde informiert. Weiterer Vorwurf: Das Kind sei vernachlässigt worden, habe mit 2350 Gramm weniger als das Geburtsgewicht gehabt.

So ging das Jugendamt vor

Das Baby wurde ohne Information der Eltern aus dem Klinikum zu einer Pflegefamilie gebracht. Danach holte sich das Amt einen Gerichtsbeschluss.

Begründet auch mit einer Bewertung der Rechtsmedizin Düsseldorf, dass es sich „hochwahrscheinlich“ um ein Schütteltrauma handele. Was das Gericht nach EXPRESS vorliegenden Unterlagen nicht erfuhr: Das war nur eine Bewertung unter Vorbehalt, wie die Düsseldorfer Rechtsmedizin bestätigt.

Das sagen die Eltern

„Natürlich haben wir Felicitaz nicht geschüttelt. Es gab entgegen angeblich gesunder Befunde schon nach der Geburt mehrere gesundheitliche Auffälligkeiten bei ihr und Stefanie bekam ein riskantes Wehenmedikament“, sagt Vater Manuel.

„Mir ist das Kind beim Flasche geben einmal aus dem Arm gerutscht, ich konnte es aber auffangen. Das habe ich in der Klinik freiwillig gesagt. Jetzt unterstellt uns das Jugendamt Misshandlung. Absurd! Was uns wundert: Das Kind kam trotz der angeblichen Diagnose Schütteltrauma binnen weniger Tage in die Pflegefamilie. Wie geht das?“

Die Ungereimtheiten

Während die Klinik von 2350 Gramm Gewicht des Säuglings spricht, zeigen die Unterlagen der Stationen, die das Kind betreuten, ein Gewicht von 2950 Gramm.

Arztbrief Felicitaz

Die Aufnahme-Gewichtsangaben: Im Arztbrief 2350 Gramm (!) und richtige 2950 Gramm auf der Intensiv- und Kinderstation.

Eine Ultraschallaufnahme des Klinikums datiert vom 11.10.2017. Da war das Kind noch nicht geboren, dennoch steht auf der Aufnahme der Vorname des Babys.

„Dabei hatten wir den zu dem Zeitpunkt noch gar nicht ausgewählt“, sagt Mama Stefanie. Wurde das Baby verwechselt?

Ultraschall Felicitaz

Ultraschallbild von „Felizitas“ (falsch geschrieben), die am 11.10.17 noch nicht geboren war, es gab noch keinen Vornamen!

Die Reaktion von Jugendamt und Klinik

EXPRESS ließ Jugendamt und Krankenhaus durch die Eltern von ihrer Schweigepflicht entbinden, schickte einen umfangreichen Fragekatalog. Das Jugendamt blieb alle Antworten schuldig: „Ein schwebendes Verfahren. Aber wir prüfen die Vorwürfe.“

Das Klinikum schickte Anwälte vor: Weil das Kind in Obhut des Jugendamtes sei, hätten die Eltern kein Recht mehr, das Krankenhaus von der Schweigepflicht zu entbinden…

So geht es jetzt weiter

Die Anwaltskanzlei der Familie, Dimsic & Tasci aus Düsseldorf, versucht am Donnerstag in einer Anhörung vor dem Solinger Amtsgericht, Felicitaz zurückzuholen. EXPRESS wird berichten.

Von classen Günther Classen 18.01.18, 14:39 Uhr

(exfo)
– Quelle: https://www.express.de/29514752 ©2018

Säugling misshandelt? Solinger Eltern kämpfen gegen das Jugendamt Lokalzeit Bergisches Land | 14.02.2018
Tags: Kinderhandel – Korruption – Missbrauch mit dem Missbrauch – Jugendamt – Falschbeschuldigung – Menschenhandel – Mafia

Jugendamt – Vormund plündert Kinder-Konten

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Artikel:

Jugendamt Göttingen

Maserati, Porsche, Ferienhaus:
Vormund plündert Kinder-Konten

Foto: picture alliance / dpa / picture alliance / dpa/dpa

Das Einkommen reichte nicht für seinen Lebensstil. Der frühere Mitarbeiter des Jugendamtes plünderte deshalb Konten der ihm anvertrauten Kinder.

Göttingen. Ein früherer Mitarbeiter des Göttinger Jugendamtes hat gestanden, jahrelang die Konten ihm anvertrauter Kinder und Jugendlicher geplündert zu haben. Weil ihm die Kosten für seinen Lebenswandel über den Kopf gewachsen waren, habe er im Jahr 1997 damit begonnen, Geld für sich abzuzweigen, sagte der 56-Jährige am Montag vor dem Landgericht Göttingen. Das Geld hat der inzwischen aus dem Dienst geschiedene Mann unter anderem für einen Maserati, einen Porsche und eine Ferienwohnung an der Nordsee verwendet.

Wegen seiner kriminellen Machenschaften soll der ehemalige Amtsinspektor voraussichtlich am Donnerstag unter anderem wegen Untreue und Betrug zu knapp vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten am Montag einem Vorschlag des Gerichts zu, auf eine höhere Strafe zu verzichten, wenn der Angeklagte zur Vereinfachung des Verfahrens ein umfassendes und glaubwürdiges Geständnis ablegen sollte.

Das tat der 56-Jährige anschließend dann auch. Im Detail schilderte er, wie er bereits 1997 damit begonnen hatte, ein ausgeklügeltes System zu entwickeln, um unbemerkt von Kollegen und Kontrolleuren Unterhaltsgelder auf Sparbücher umzuleiten, von denen die Jugendlichen – auf deren Namen die Konten liefen – nichts ahnten.

Von dort hob der Amtsinspektor, der mehr als 300 Schützlinge als Vormund oder Beistand betreute, dann kontinuierlich über Jahre hinweg Beträge zwischen jeweils einigen Dutzend und mehreren Hundert Euro ab und steckte sie in die eigene Tasche. Zum Teil manipulierte er auch das elektronische Buchungssystem der Stadt und fälschte die Unterschriften seiner Mündel. Zudem vergriff er sich an kleineren Vermögen und Erbschaften der Kinder und Jugendlichen, die er eigentlich treuhänderisch hätte verwalten sollen.

Allein für den von der Anklage erfassten Zeitraum von 2004 bis 2009 listete die Staatsanwaltschaft 578 einzelne Straftaten auf. Der Gesamtschaden soll mehrere Hunderttausend Euro betragen.

22.08.11

https://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article108086236/Maserati-Porsche-Ferienhaus-Vormund-pluendert-Kinder-Konten.html

Tags: Erbschaft – Mündelkonto – Heimkinder – Bankkonto – Bankdirektor – Kinderheim – DSA -Strafverahren – schwerer Betrug – Korruption – Jugendamt – Unterhaltskonto – Waisenkinder- Unterschriftenfälschung

Justiz macht Urteil mit Entfremdung

Justiz - Entfremdung - Vater Wien
     Justiz – Entfremdung – Vater Wien
Robert Holzer

23 Std. · Wien ·

 Nachdem meine Ex-Frau unsere beiden gemeinsamen Kinder im August 2007 ohne mein Einverständnis in eine andere Stadt mitgenommen hat und die Justiz absolut nichts dagegen unternommen hat, sondern im Gegenteil, ALLES nur Erdenkliche an Unterstützung der Kindesmutter zukommen ließ, zahle ich nun schon seit 9 Jahren Unterhalt für meine Kinder, die ich seit Jänner 2008 aufgrund der massiven Entfremdungsstrategien der KM nicht mehr sehen kann. Da die KM seit Jahren nicht nur jegliche Kontaktmöglichkeit mit Hilfe der Justiz und einer willfährigen Sachverständigen unterbunden hat und auch das Informationsrecht untergräbt, weiß ich de facto nichts über meine Kinder. Hauptsache ich bin verpflichtet Unterhalt in Höhe von 1.860,- EUR monatlich zu bezahlen! Das nur zur Relativierung der permanenten Hinweise auf den ach so tollen Rechtsstaat in Österreich, den ja alle immer so vehement ins Gespräch bringen, wenn es um andere Sachthemen geht. Aus meiner Sicht ist das alles nur Verblendung, man möchte uns einreden, dass hier alles vorbildlich abläuft und Korruption geahndet wird. Alles Lüge!

Tags: Zahlvater – Vaterlose Gesellschaft – Familienrecht – Gesetze Österreich – Justizopfer – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

KESB – Bewaffnete Bodyguards schützen sie und ihre Kinder

Nach Flucht auf die Philippinen meldet sich erstmals Margie Kast (30)Irre Kampf-Ansage an die Kesb

BLICK erreicht die Mutter von Alina und Queen in einer philippinischen Metropole. Nach wie vor ist die Kesb ihr Feindbild Nummer eins. Sie spricht von «Trauma», «Folter» und «Korruption»

Seit drei Wochen lebt Margie Kast (30) mit ihren Töchtern Alina (2) und Queen (6) auf den Philippinen. Ohne Ehemann Christian (46), der alleine in Sisseln AG zurückblieb. Aber auch auf den Philippinen, 10 000 Kilometer von der Schweiz entfernt, hat Margie Kast Angst und eine Wut auf die Behörden: «Die Kesb ist der Vater aller Teufel.»

BLICK erreicht die dreifache Mutter in einer philippinischen Metropole. Wo genau sie ist, will sie nicht verraten. «Ich traue niemandem mehr», sagt sie. Nur so viel: «Ich lebe mit den Kindern in einer Wohnung direkt an der Küste.»

Den Mädchen gehe es gut, behauptet Kast: «Sie bekommen die ganze Liebe meiner Grossfamilie.» Aber die Trennung von Ehemann Christian belastet die Filipina: «Ich bin oft traurig.» Dafür ist sie wieder mit ihrer ältesten Tochter vereint: Naomi (10) lebte bei Kasts Schwester und zog damals nicht mit in die Schweiz.

Kinder lernen weiterhin Deutsch

Ganz angekommen sind Margie Kast und ihre Kinder dennoch nicht: «Queen sagt immer, dass sie die Sprache so schwierig fände. Die Kinder reden nicht gerne mit anderen Leuten hier. Sie haben sich sehr an Schweizer gewöhnt.» Margie Kast sucht jetzt eine deutschsprachige Schule: «Ich will nicht, dass sie es verlernen.» Im Moment geht die Ältere in eine lokale Schule, denn die internationale ist zu teuer.

Die Kesb ist immer noch Margie Kasts Feindbild Nummer eins. Sie spricht von einem «Trauma», das alle davongetragen hätten. Von «Folter» und «Korruption». Ihre Mädchen seien von einer «mittelalterlichen Institution entführt worden». Sie selbst sei gegen ihren Willen und mit gefesselten Händen in die Psychiatrie von Königsfelden AG gebracht worden. Sie redet sich in Rage: «Die von der Kesb sind Lügner

«Fremde werden sofort erschossen»

Das Gespräch gipfelt in einer Kampfansage an die Behörde: «Ich habe bewaffnete Bodyguards an meiner Seite. Wenn Fremde hierherkommen, werden sie erschossen. Sofort! Alle Filipinos sind Soldaten. Hier wissen auch die Frauen, wie man schiesst.»

Von ihren Aggressionen versucht sie sich mit Ausflügen abzulenken. Auf Facebook zeigt sich die junge Familie bei Restaurantbesuchen, im Schwimmbad, mit Freunden. Vor einer Woche feierte Margie Kast ihren 30. Geburtstag, weit weg von Ehemann Christian. Die Töchter malten ihr eine Karte. Darauf zu sehen: die vereinte Familie Kast.

An eine Rückkehr in die Schweiz denkt Margie dennoch nicht. «Nach allem, was ich durchmachen musste, will ich nicht mehr in die Schweiz», sagt sie.

Sie betont: «Wir brauchen kein Geld. Wir brauchen nur endlich unsere Ruhe.» Ihr Wunsch: «Ich möchte das alles vergessen. Und endlich alleine gelassen werden.»

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Vater Kast: «Bin froh, dass so viele Leute hinter mir stehen»
17.08.2015

 

Korrupter Richter – verkaufte Prüfungslösungen an schlechte angehende Juristen – 5 Jahre Haft

Richter kommt hinter Gitter

Fünf Jahre Haft, das Aus für die Karriere als Jurist und der Verlust der Pensionsansprüche. Für den ehemaligen Richter, der am Freitag 49 Jahre alt wird, hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. Foto Schulze/dpa

Lüneburg. Weil er Prüfungslösungen für Jura-Staatsexamen verkauft hat, ist ein Richter in Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall ist beispiellos in Deutschland. Die berufliche Karriere des Juristen ist damit vorbei. Für viele seiner Kunden ist das Verfahren noch nicht ausgestanden.

Vollkommen regungslos sitzt der Richter auf der Anklagebank, als er die Urteilsbegründung entgegennimmt. Grauer Anzug, blaues Hemd, die Hände gefaltet. Emotionen hat er während des Verfahrens kaum gezeigt, nur am Tag des Geständnisses war das anders.
Zu fünf Jahren Haft hat das Landgericht Lüneburg ihn gerade verurteilt – das dürfte auch das berufliche Aus für den Familienvater bedeuten, inklusive Verlust der Pension. Eine Zukunft als Rechtsanwalt ist ihm damit ebenfalls verbaut.

Die Vorfälle waren beispiellos:
Der ehemalige Referatsleiter im niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt in Celle gestand, dass er angehenden Juristen Prüfungslösungen für das entscheidende Zweite Staatsexamen verkaufte, teilweise bot er sie auch nur für hohe Summen an.
Er habe den Referendaren helfen wollen, sagte der 48-Jährige. Die meisten Betroffenen hatten einen Migrationshintergrund, für sie seien die Prüfungen besonders schwer gewesen.

Vor dem beruflichen Nichts

Die Vorsitzende Richterin Sabine Philipp findet das verwerflich, wie sie am Donnerstag betont: „Er hat sich auch noch die Schwachen und Schlechten herausgesucht“, sagt sie. „Respekt gebührt denen, die das Angebot abgelehnt haben.“ Viel Mitleid mit den übrigen Referendaren hat sie nicht: „Es gehören zu solchen Unternehmungen ja immer zwei.“

Mindestens 15 Nachwuchsjuristen soll nun das Zweite Staatsexamen nachträglich aberkannt werden, gegen die Betroffenen wird gesondert verhandelt. Nach jahrelangem Studium stehen die einstigen Referendare damit vor dem beruflichen Nichts. Nach Zeitungsberichten sollen zwei Betroffene kurzzeitig als Proberichter im Justizdienst tätig gewesen sein, einer als Staatsanwalt und eine als Verwaltungsrichterin.

Richterin Philipp betont, der Jurist habe nicht als Samariter gehandelt. „Außerdem hatte der Angeklagte durchaus seinen eigenen Vorteil im Blick, nämlich Geld und die Anbahnung sexueller Kontakte“, sagte sie. In seinem Geständnis räumte der Ex-Richter eine intime Beziehung zu einer der Referendarinnen ein.

„Mit den Taten hat der Angeklagte das niedersächsische Prüfungswesen verraten und verkauft“, sagte Oberstaatsanwalt Marcus Röske. „Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in Deutschland möglich ist“, sagte eine Zeugin.

Die Justiz hasse ihren Mandanten, behaupteten dagegen die Verteidiger, ein Exempel solle statuiert werden. Das wies die Vorsitzende zurück. Und tatsächlich war während des Verfahrens bei den Juristen eher ein ungläubiges Staunen zu beobachten – einer von ihnen soll es gewesen sein.

26.02.2015 – 17:06 Uhr Von Peer Körner

http://www.zevener-zeitung.de/startseite_artikel,-Richter-kommt-hinter-Gitter-_arid,1623414.html
Tag:  Korruptiom  – Niedersachsen-

Disziplinaranzeige gegen unfähige Richter fordert unser neuer OGH Präsident Dr. Eckart Ratz

Der OGH entscheidet nach den österreichischen Gesetzen und nicht nach der Willkür mancher Bezirksrichter!!!

 

Gebutrstagswünsche an meine Tochter Leonie Novalee Fuchs.

8-3-2015
Tags: Tags: vaterlose‬ Gesellschaft – PAS‬Entfremdung‬ – entsorgter Vater‬ Österreich – Korruption – Justizopfer –  Dr. Eckart Ratz 

OGH-Präsident Eckart Ratz – Disziplinaranzeigen für unfähige Richter – Feb.2012

Neuer OGH-Präsident: Disziplinaranzeigen für unfähige Richter

INTERVIEW | MARIA STERKL
 8. Februar 2012, 14:21
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  • foto: derstandard.at

    „Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben“: Eckart Ratz

Es seien „immer dieselben wenigen Richter, die ständig negativ auffallen“, meint Eckart Ratz – Reduktion von Bezirksgerichten schade dem Vertrauen in die Justiz

Eckart Ratz ist seit Jahresbeginn neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Im Gespräch mit derStandard.at erklärt er, wie er sein Amt anlegen will.

derStandard.at: Sie orten in der Justiz „eine Handvoll Richter, die Sorgen bereiten“. Können Sie Beispiele nennen?

Eckart Ratz: Als OGH-Richter sehe ich, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. Solche Menschen gibt es natürlich in jeder Berufsgruppe – bei den Richtern sind es sogar auffällig wenige, die die Anforderungen nicht erfüllen.

derStandard.at: Aber Richter sind unabhängig und unversetzbar. Wie gehen Sie als Vorgesetzter damit um, wenn jemand schlechte Leistung erbringt?

Ratz: Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift – dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten.

derStandard.at: Welche Verfahren haben Sie als unstrukturiert wahrgenommen – denken Sie da zum Beispiel an den Tierschützerprozess?

Ratz: Die Richterin hatte den Tierschützerprozess anscheinend wirklich nicht im Griff. Ich spreche nicht von der Endentscheidung, sondern vom Verfahren, das war schlicht unwürdig. Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, wie am Jahrmarkt. Dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das eine einstündige Herabwürdigung – und die Richterin hört sich das an. Das habe ich als Richter doch abzustellen. Dass das Verfassen des Urteils neun Monate gedauert hat, ist nicht normal und auch verboten. Ich kann mir das mit rechtskonformem Verhalten nicht erklären. Im Gesetz ist von einer Ein-Monats-Frist die Rede.

derStandard.at: Die Justizministerin ortet ein schwindendes Vertrauen in die Justiz. Viele Menschen sind der Meinung, dass Angeklagte mit ausreichend Geld und Einfluss es „sich richten“ könnten. Stimmt das?

Ratz: Wenn man eine Klage formulieren will, dann ist dafür zweifellos Fachwissen erforderlich, und insofern gilt: je besser der Anwalt, desto größer die Chancen. Das Prozessrecht muss also einen möglichst guten sozialen Ausgleich schaffen, und bei uns funktioniert das im Vergleich zum angelsächsischen Raum sehr gut. Die völlige Gleichheit mag schwer erreichbar sein. Aber ist es wirklich so, dass ein mutmaßlicher Täter mit einem teuren Anwalt ein wesentlich anderes Ergebnis erzielen wird als ein mutmaßlicher Täter mit einem schlechten Anwalt? Das würde ich in Abrede stellen. Vielleicht dauert das Verfahren unterschiedlich lange. Aber bei einem guten Richter ist das Ergebnis dasselbe.

derStandard.at: Wodurch lassen Sie sich als Richter beeinflussen?

Ratz: Ich bin natürlich durch hunderte Dinge beeinflussbar, aber ich bin geschult. Ich habe vor 30 Jahren einen Richter gekannt, der gesagt hat: „Wenn ein Angeklagter frech ist, kriegt er eine höhere Strafe.“ Das finde ich unmöglich. Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter am Bezirksgericht die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben. Und dann kam der Vater, und irgendwie war es dann doch wieder anders. Das muss man erst lernen – dass es wirklich wichtig ist, die andere Seite zu hören. Aber natürlich kann es auch sein, dass man dann in die Gegenrichtung geht und sagt, die jungen Frauen dürfen mich möglichst wenig beeinflussen, und dann bin ich vielleicht strenger. Auch das darf nicht passieren.

derStandard.at: StaatsanwältInnen sind weisungsgebunden, ihre Beeinflussbarkeit ist systemimmanent. Wie nehmen Sie das wahr?

Ratz: Ich kenne viele Staatsanwälte, und ich muss sagen, aus meiner Erfahrung agieren sie völlig unabhängig. Die oberste Weisungsspitze macht seit 30 Jahren von ihrem Recht, Einfluss zu nehmen, keinen Gebrauch.

derStandard.at: Man hört, als Staatsanwalt weiß man oftmals auch ohne Weisung, was erwünscht und unerwünscht ist.

Ratz: Kann sein, dass Sie das hören, aber ich verstünde es nicht. Kein Staatsanwalt wird in seiner Karriere dadurch behindert, dass er eine sachliche Entscheidung getroffen hat. Behindert wird man, wenn man faul ist, sich nicht fortbildet, keine eigene Meinung vertritt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein höherer Staatsanwalt Interesse an Lemmingen hat.

derStandard.at: In Österreich gibt es 83 Bezirke, aber 141 Bezirksgerichte. Sind die wirklich alle notwendig?

Ratz: Für mich war das ein Kulturschock, als ich nach Wien gekommen bin und ständig Rufe nach mehr Zentralisierung gehört habe – weil die kleinen Verwaltungseinheiten in Vorarlberg so erstklassig laufen. Das sind kleine Strukturen, da redet man miteinander. Alles, was überzentralisiert ist, vernichtet die Entwicklung im Kleinen. Die Leute sind dann demotiviert, sie können ja nichts mehr einbringen. Wenn ich aus einem Landstrich die Intellektualität abziehe, dann …

derStandard.at: Sind Bezirksgerichte der Hort der Intellektualität?

Ratz: Nein, aber das sind genau gleich gescheite Leute wie bei den anderen Gerichten. Glauben Sie wirklich, dass der Gerichtsvorsteher am Bezirksgericht Bezau weniger gescheit ist als ein Richter an einem übergeordneten Gericht?

derStandard.at: Braucht es sieben Bezirksgerichte in Vorarlberg? Ist es nicht zumutbar, für eine Familienrechtssache eine Dreiviertelstunde zu fahren?

Ratz: Es geht um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit. Wenn ich nie einen Richter in Fleisch und Blut gesehen habe, dann bin ich angewiesen auf Zeitungen, die mir das schnell, schnell berichten. Und dann passiert irgendwo in Österreich ein Skandal, dann gibt es einen Richter, der Kinderpornografie aus dem Internet herunterlädt, und schon sind für unkritische Leser alle Richter so.

derStandard.at: Amtsträger als Vertrauensstifter in den Regionen – reicht das als Legitimation einer teuren Struktur?

Ratz: Wenn ich das Gymnasium in Egg im Bregenzerwald abreiße und nach Bregenz verlege, dann werden die Lehrer nach Bregenz ziehen, und dann gibt es in Egg niemanden mehr, mit dem man über Physik und Mathematik reden kann. Unterschätzen Sie das nicht. Man kann natürlich alles ausdünnen – aber irgendwann ist es zu spät und der Prozess ist nicht umkehrbar. Die Richtervereinigung sagt, ungefähr drei Richter sollte ein vernünftiges Bezirksgericht schon haben, das würde ich auch befürworten. Im Einzelfall können es auch zwei sein, das kommt darauf an, wie disloziert das Gericht ist. In Wien, wo ein paar Straßen weiter gleich das nächste Gericht ist, brauche ich sicher nicht drei Richter.

derStandard.at: Soll die Staatsanwaltschaft mehr über die Medien kommunizieren?

Ratz: Es ist Aufgabe der Medien, den Public Watchdog zu spielen. Es wäre gut, diesen Wachhund etwas schärfer zu machen. Schärfer kann er aber nur sein, wenn er mit seriöser Information gefüttert wird und alle Seiten hört, nicht nur die des Opfers oder des Beschuldigten.

derStandard.at: In der Causa Karl-Heinz Grassers hat man nicht gerade den Eindruck, dass die Öffentlichkeit der Argumentation des Grasser-Anwalts folgen würde. Allein schon die im Raum stehende Anklage prägt die öffentliche Meinung.

Ratz: Ich will nicht auf das Grasser-Verfahren eingehen. Aber in vielen Fällen ist es so, dass ein Angeklagter oder ein Opfer ganz laut schreit, und die Staatsanwaltschaft kann bestimmte Dinge nicht ins rechte Licht rücken. Derzeit steht ja im Gesetz, Staatsanwälte sind strikt zur Geheimhaltung verpflichtet.

derStandard.at: Wie weit soll die Freiheit der Staatsanwälte gehen? Sollen sie die Medien über bevorstehende Hausdurchsuchungen informieren können?

Ratz: Man muss ja nicht sagen: „Heute wird eine Hausdurchsuchung stattfinden.“ Aber man könnte zum Beispiel sagen: „Gestern hat es eine gegeben.“ Wie weit die Information gehen soll, ist eine Sache politischer Meinungsbildung. Das sollte der Gesetzgeber möglichst genau vorgeben.

derStandard.at: Sie werden im OGH einen eigenen Fachsenat für Korruption gründen. Was werden die Aufgaben sein?

Ratz: Der Fachsenat soll versuchen, das dogmatisch noch zu wenig beackerte Feld der Amtsdelikte in ein System zu bringen. Er soll für den Amtsträger leichter vorhersehbar machen, was sicher verboten und was sicher erlaubt ist. Vieles ist da ungeklärt.

derStandard.at: Korruption „passiert“ den Beteiligten also, ohne dass sie es merken?

Ratz: Jeder sollte aufgrund der Gesetze so handeln können, dass es später zu keinem Prozess kommt – das ist der Sinn von Gesetzen. Und Fakt ist, dass es Amtsträger gibt, die nicht wissen, was Sache ist. Was ist ein Geschenk, wo beginnt der Missbrauch der Amtsgewalt?

derStandard.at: Sie haben im Justizausschuss als Experte der ÖVP keine grundrechtlichen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Warum?

Ratz: Ich habe ja nur über den Bereich der Strafprozessordnung gesprochen. Zum Rest habe ich – da ich in diesem Bereich kein Experte bin – nichts gesagt. Und in dem Bereich, über den ich mich geäußert habe, gibt es keine Bedenken. Die Experten des Justizausschusses werden zwar jeweils von einer Partei nominiert, aber dann von allen Parteien einstimmig beschlossen. Ich war also nicht Experte der ÖVP, sondern des Justizausschusses.

derStandard.at: Unterm Strich bleibt die Information: „Eckart Ratz hat als ÖVP-Experte keine grundrechtlichen Bedenken geäußert.“ Stört Sie das nicht?

Ratz: Ich habe gesagt, was ich gesagt habe – und wenn die Medien das anders berichten, dann kann ich das nicht beeinflussen. Wir haben Gott sei Dank Medienfreiheit. Wenn ich nicht hingegangen wäre, dann wäre womöglich irgendjemand gekommen, der viele Dinge nicht sieht. Denn so furchtbar viele wirkliche Fachleute gibt es nicht. Es gibt nämlich zwei Arten von Grundrechtszugängen: Der eine Zugang ist der Schutz vor dem Staat, und der andere Zugang ist die Gewährleistungspflicht des Staates – der Staat hat nämlich zu gewährleisten, dass sich im Internet nicht nur Kriminelle tummeln. Dass nicht jeder seine Kinderpornografie herunterladen darf. Und dass der Persönlichkeitsschutz nicht über allem steht.

derStandard.at: Eingriffe in Grundrechte müssen durch ein dringendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Durch welches Interesse ist die Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen? Das deutsche Max-Planck-Institut kommt zu dem Schluss, dass sie die Verbrechensaufklärung nicht verbessert. Wozu also dann?

Ratz: Meinen Sie wirklich, dass man das methodisch einwandfrei sagen kann? Ich würde der Aussage jedenfalls nicht blind vertrauen. Man sollte sich methodisch genau anschauen, wie sie zu dieser Aussage kommen.

derStandard.at: Sie glauben also, dass die Vorratsdatenspeicherung etwas bringt?

Ratz: Ich glaube das nicht, sondern ich höre das aus vielen Gesprächen mit Leuten, von denen ich annehme, dass sie anständige Leute sind. Außerdem gibt es ja verschiedene Grundrechtseingriffe. Wenn Sie die konkret anschauen, ist das oft viel entspannter zu sehen. Dass es unter den Beamten Verbrecher geben könnte, die ein Gesetz missbräuchlich anwenden, davon will ich ja nicht ausgehen.

derStandard.at: Kritisiert wird aber nicht, dass das Gesetz missbraucht werden könnte – sondern dass es so weit gefasst ist, dass schwere Grundrechtseingriffe vom Gesetz gedeckt sind.

Ratz: Dafür sind dann die Gerichte da. Man kann ein Gesetz sehr eng formulieren, dann gibt man dem potenziellen Verbrecher den Vorsprung. Oder man formuliert es weit, geht mit einem gewissen Vertrauen in staatliche Organe heran und sagt: Schauen wir uns das an. Wenn es zu weit geht, dann wird es auch Gerichte geben, die sagen, dass das zu weit geht.

derStandard.at: Im Tierschützerprozess hat dieses „Schauen, wie weit es geht“ Millionen an Verfahrenskosten verschlungen. Ist das sinnvoll?

Ratz: Sie sprechen das Problem von Vorfelddelikten an, also die Frage, ob man sozial adäquates Verhalten bereits strafrechtlich fassen soll, wenn es die Gefahr in sich birgt, sich später als besonders sozial schädlich herauszustellen. Das ist eine sehr komplexe Frage. (Maria Sterkl, derStandard.at, 8.2.2012)

ECKART RATZ (58) ist seit Jahresbeginn Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Er ist seit 1997 Richter am OGH, vor einem Jahr wurde er zu dessen Vizepräsident bestellt. Ratz ist zudem (Co-)Herausgeber zahlreicher Gesetzeskommentare im Bereich Strafrecht und Honorarprofessor für Strafrecht an der Uni Wien.

 

8. Februar 2012, 14:21
 http://derstandard.at/1328507138029/Justiz-Neuer-OGH-Praesident-Disziplinaranzeigen-fuer-unfaehige-Richter#

 

Familienbeihilfe wird ohne Kontrolle ins Ausland bezahlt ?

Österreich zahlt 205 Millionen Euro Familienbeihilfe für Kinder ins Ausland ?

Kinder in Rumänien - Symbolfoto: US Marine Corps / Wikimedia (PD)

Viele Kinder in Rumänien leben von österreichischer Familienbeihilfe.
Symbolfoto: US Marine Corps / Wikimedia (PD)

Warum sollen österreichische Familienleistungen in voller Höhe an Familien ausbezahlt werden, die ihre Kinder im Ausland haben und daher wegen der geringeren Lebenserhaltungskosten besser profitieren, als Familien in Österreich? Diese Frage beschäftigt die FPÖ schon seit langem und sie hat jetzt erhoben, um welche Summe es konkret geht. Der Tiroler Nationalrat Peter Wurm (FPÖ) weiß nun aufgrund der Beantwortung seiner Anfrage durch Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), dass allein im Jahr 2013 205 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland geflossen sind. Soviel zahlte der Staat also für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren Eltern den Lebensmittelpunkt in Österreich hatten.

Konkret flossen beispielsweise über 65 Millionen Euro Familienbeihilfe nach Ungarn, über 48 Millionen in die Slowakei, rund 31,5 Millionen Euro nach Polen, nach Tschechien über 13 Millionen und für Kinder in Rumänien wurden über elf Millionen Familienbeihilfe bezahlt. „Gerade in diesen Ländern sind die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger als in Österreich: In Rumänien und Polen etwa liegen sie rund bei der Hälfte, in der Slowakei und in Tschechien machen sie nicht einmal 70 Prozent aus, in Ungarn nicht einmal 60 Prozent, wie Daten des Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte (2012) zeigen“, so Wurm.

FPÖ will Herkunftslandprinzip

Er spricht sich daher für eine Auszahlung nach dem Herkunftslandprinzip aus. „Die Höhe muss an die Höhe der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst werden. Die zig Millionen, die wir uns dadurch sparen, sollten wir in österreichische Familien investieren“, so Wurm.

Karmasin kann der Idee allerdings nichts abgewinnen. Sie meint, dass es problematisch sei, die Höhe der Familienleistungen an die Lebenserhaltungskosten des Staates zu koppeln. Dies würde im Gegensatz zu Diskriminierungsverbot stehen, das im EU-Vertrag verankert ist. Gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wäre ein Herkunftslandprinzip nicht zulässig. „In England allerdings wurde eine Auszahlung einer Familienbeihilfe für einen Österreicher abgelehnt“, so Wurm.

Anfragebeantwortung

Berichtigung der Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin zu der schriftlichen Anfrage (1245/J) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum

Beantwortet durch: MMag. Dr. Sophie Karmasin Regierungsmitglied Bundesministerium für Familien und Jugend

beantwortet Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum (1245/J)

Zusatz zu: Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum (1146/AB)
Quelle:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01146_U1/

Tags: Familienleistung, Familienbeihilfe, Peter Wurm, FPÖ, Sophie Karmasin, ÖVP, Ungarn, Polen, Tschechien,Rumänien, Slowakei, EU, Europäischer Gerichtshof, EuGH, Europa, Herkunftsland,Herkunftslandprinzip, Beihilfe, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot – Finanzminister Jörg Schelling – Missbrauch – Korruption Förderungen 

Volksgefährdung – Menschenrechtsverletzung – Schweiz

Am 23. Januar 15 findet im Bezirksgericht Zürich Saal 4, Wengistr. 28 ab 08: 15 Uhr die Hauptverhandlung gegen die beiden Stadtpolizisten Sommerhalder u. Hofer wegen schwerer Körperverletzung statt.
Wir hoffen auf rege Anteilnahme – also viel Publikum.

Infos zum Film von Monika Brunschwiler :

http://polizeierfahrungbrunschwiler.weebly.com/

 

 

Tags: Korruption – Schweiz – Menschenrechtsverletzungen – Prozessbegleitung