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Schwere Menschenrechtsverletzung lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !
Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung.
Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.
Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017
Artikel:
Sorgerechtsentzug
Jugendamt nahm ihr das Baby weg –
weil sie an Epilepsie leidet
Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.
Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.
Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.
Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen
Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.
2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.

Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.
Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf:
„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“
Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.
Der Versorgung eines Babys steht nichts im Weg
Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.
Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.
Fragwürdige Entscheidung
Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“
Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“
Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.