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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Sozialarbeiterin'
Ein Jugendlicher will in einem tranceähnlichen Zustand seine Mutter getötet haben.
NÖ. Bislang ist bekannt, dass Christine Z. (†56) kein einfaches Leben hatte. Sie litt an den Folgen eines Autounfalls, musste sich nach dem Tod ihres Mannes vor etwa 6 Jahren als Alleinerzieherin durchschlagen, verlor ihren Job und hatte ein Suchtproblem entwickelt.
Spannungen. Dadurch kam es häufig zu Spannungen im Zusammenleben mit ihrem pubertierenden Sohn Lukas Z. (14, Name geändert), die in der Bluttat vom 22. Juli gipfelten.
Jetzt ist ein weiteres Detail in diesem betrübenden Fall bekannt geworden. In einem Gespräch mit dem Bruder des 56-jährigen Opfers, Franz Z., erfuhr ÖSTERREICH, dass auch der Sohn mit einem Suchtproblem zu kämpfen hatte.
Onkel. „Er spielte Computerspiele bis in die Nacht. Am nächsten Tag schrieb seine Mutter Entschuldigungen an die Schule. Es könnte sein, dass sie ihm das Computerspielen verbieten wollte oder sogar das Internet abdrehte, weil seine schulischen Leistungen bereits sehr darunter litten“, so Franz Z.
Fall war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt
Tatsächlich kam der 14-Jährige immer seltener in die Schule. Dort war man „in Sorge“ gewesen, wie es im Bericht einer zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe NÖ heißt. Darin steht auch, dass die Anzahl der Fehlstunden „überdurchschnittlich hoch“ war. Wieso trotz der vielen Fehlstunden nicht mehr unternommen wurde, ist nicht bekannt. Laut eigenen Angaben unterstützte die Kinder- und Jugendhilfe NÖ die Mutter finanziell, etwa bei Skikursen, und betont immer wieder, dass der Kontakt mit der Mutter nur „lose“ und die Bluttat auch für sie „völlig unvorhersehbar“ war.
Psychiatrisches Gutachten in vier bis fünf Wochen
Lukas Z. gab später an, in einem tranceähnlichen Zustand gehandelt zu haben. Erinnerungen an die Bluttat sollen erst bei der polizeilichen Befragung zurückgekommen sein. Jetzt wird ihn ein Psychiater auf seine Zurechnungsfähigkeit untersuchen. Sein Anwalt Ernst Schillhammer rechnet in vier bis fünf Wochen mit einem Ergebnis.
Begräbnis. Wie berichtet, griff Lukas Z., als es wieder zum Streit in der Wohnung in Kirchschlag (Bez. Wr.Neustadt-Land) kam, zu einem Küchenmesser und verletzte seine Mutter tödlich. Der Körper der verstorbenen Christine Z. ist von der Gerichtsmedizin für ein Begräbnis freigegeben worden. Am 7. August wird die 56-Jährige auf dem Ortsfriedhof ihre letzte Ruhe finden.
Die Kriminellen wollen keine kompetenten Beistände. Ein Anwalt der den Betrug durchschaut, wird kurzerhand vom Gespräch ausgeschlossen. Um den Druck auf die Kindesmutter zu erhöhen, wird sie wieder mit dem Kontakt zu ihrer Tochter geködert. Sie will nichts unterschreiben ohne ihren Anwalt, also darf sie ihr Kind nicht sehen. Man darf gespannt sein, wie nun dem Kind erklärt wird, warum der Umgang nicht stattfindet. Das Kind wartete im Auto und konnte die Mutter aus der Entfernung sehen. Werden die Jugendamt Leute dem Kind die Wahrheit sagen? Wird die Familienrichterin dem Kind die Wahrheit sagen … oder der Anwalt des Vaters? Jeder darf seiner eigenen Phantasie freien Lauf lassen.
Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!
Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.
Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.
Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,
wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.
Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.
Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!
Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.
Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.
Am 12. November 2007 brachte die NGOResistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]
. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]
Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018
Artikel:
Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.
Jugendamt
Kinder- und Jugendhilfe
Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.
Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.
Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann
Mann schummelte sich an Haft vorbei und ist nun Hauptverdächtiger bei Kinderpornoring.
Ein 25-jähriger Mann wird im LandesgerichtInnsbruck wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon muss er im Gefängnis verbringen. Tatsächlich wird er keinen einzigen Tag dieser Strafe hinter Gittern verbüßen. Er ist Ersttäter, gut in die Gesellschaft integriert, hat einen fixen Arbeitsplatz und besucht seine psychotherapeutischen Sitzungen.
15 Jahre später: Ein riesiger, internationaler Kinderpornoring wird ausgehoben. Im Rahmen der Operation Elysium finden auch in Österreich zwei Verhaftungen statt. Darunter ist auch der jetzt 40-jährige Mann. Er soll einer der führenden Mitglieder dieses Ringes gewesen sein und Kinder sexuell missbraucht haben. Die Videos davon landeten im Netz, wurden zum Teil auf „Bestellung“ gedreht.
Filme auf Bestellung
87.000 Mitglieder hatte die Kinderporno-Plattform im Darknet. 14 Täter wurden ausgeforscht, 29 Opfer identifiziert. Darunter auch zwei kleine Kinder aus Wien – ein fünfjähriger Bub und seine siebenjährige Schwester. Ihr eigener Vater soll sie in der Wohnung in Wien-Favoriten sexuell missbraucht, zum Missbrauch vermittelt und die Bilder und Videos davon veröffentlicht haben. Finanzielles Motiv war laut den Ermittlern keines dahinter. „Das Motiv war eindeutig Pädophilie“, erklärten Ermittler bei einer Pressekonferenz.
Der Familienvater und der einschlägig Vorbestrafte lernten sich im Internet kennen. Und bald traf man sich persönlich – in der Wohnung der Familie. Laut Ermittlungen dürfte der Mann öfters zu „Besuch“ nach Wien gekommen sein. Denn zuletzt lebte der Hühnerbauer in einem kleinen Ort im Südburgenland.
Seine Verurteilung lag zu diesem Zeitpunkt lange zurück: 2003 sprach das Landesgericht Innsbruck die teilbedingte Haftstrafe aus. Der Angeklagte legte Berufung ein. Als das nichts brachte, beantragte er Strafaufschub. Dieser wurde ihm wegen seiner Lebensumstände und der Bereitschaft, sich therapieren zu lassen, für ein Jahr genehmigt.
Noch bevor der Aufschub zu Ende ging, brachte er einen Antrag auf Milderung der Freiheitsstrafe ein. Das LandesgerichtInnsbruck gab auch diesem Begehr im Dezember 2005 statt. Therapeuten attestierten ihm eine gute Zukunftsprognose. Die Strafe wurde komplett in eine bedingte umgewandelt.
Nachsicht
Tatsächlich fiel der Sexualstraftäter in der Folge nicht mehr auf. Und deshalb wurde ihm im Jahr 2009 die Strafe endgültig nachgesehen.
Seit Juli allerdings befindet er sich in der Justizanstalt. Allein das belastende Datenmaterial, das Ermittler bei ihm und dem Familienvater gesichert haben, soll mehrere Terabyte umfassen. Die Auswertungen sind noch lange nicht abgeschlossen.
Die Ausforschung der Männer war schwierig. In den Videos tauchten ihre Gesichter nicht auf. Dafür die der Kinder. Ermittler konnten auch die Region eingrenzen, in der die Aufnahmen gemacht wurden. Bald war klar: Zumindest das Mädchen muss schulpflichtig sein. Also klapperten die Polizisten die Volks- und Sonderschulen ab. Im vergangenen Mai erzielten sie einen Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Mädchen aus dem Kinderporno.Wenig später standen die Ermittler in der Wohnung der Kinder – und der des Vaters. Zeit, die Aufnahmen auf seinem Computer zu löschen, hatte er keine mehr.
Pädophilen-Prozess: Kinder leben bei mitangeklagter Mutter
Vor der Verhandlung um einen betroffen machenden Fall von Kindesmissbrauch – ein achteinhalb Jahre altes Mädchen und ein sechseinhalb Jahre alter Bub sollen jahrelang vom eigenen Vater missbraucht und anderen pädophilen Männern überlassen worden sein – gibt es Aufregung um den Wohnort der Geschwister. Diese sind bei der Mutter untergebracht, die als angebliche Mitwisserin mitangeklagt wurde.
SN/APA (Symbolbild/dpa)/Patrick Ple Die Umstände des Falles sind erschütternd
Einigen Medienvertretern war dieser Umstand seit längerem bekannt, sie machten diese Information aus Opferschutzgründen allerdings nicht publik. Das Ö1-„Morgenjournal“ ging damit am Donnerstag an die Öffentlichkeit. Die Kinder sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die versichert, sie hätte nichts vom Treiben des Vaters gewusst, von dem sie sich Anfang 2016 scheiden hatte lassen. Daher wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut. Sie verfügen auch über juristische Prozessbegleitung.
Das Jugendamt wusste allerdings nicht, dass die Frau Ende März als angebliche Beitragstäterin mitangeklagt wurde, bestätigte Behördensprecherin Herta Staffa der APA den Bericht des Ö1-„Morgenjournal“: „Wir wussten, dass es gegen sie Ermittlungen gibt. Wir wussten nicht, dass es zu einer Anklage kommen wird. Uns gegenüber hat die Mutter immer betont, dass sie von den Übergriffen nichts gewusst und nichts mitbekommen hat.“
Dabei bleibt die Frau weiterhin, wie ihre Verteidigerin Sonja Scheed der APA versicherte: „Sie hat es nicht gewusst. Sie hätte so etwas nie zugelassen.“ Die Tochter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt wurde, hätte angegeben, ihre Mutter wäre nie im Zimmer gewesen, als es zu den inkriminierten Vorgängen kam, schilderte Scheed. Dass dem so war, will die Anwältin mit zwei Zeugen beweisen, die die körperlich schwerstens beeinträchtigte 29-Jährige, die im Rollstuhl sitzt und der beide Arme und inzwischen auch die Unterschenkel amputiert werden mussten, betreut hatten. Ein Betreuer, der sich vor der Scheidung rund um die Uhr um die Frau gekümmert hat, und eine Helferin, die seither die Familie unterstützt, sollen laut Verteidigerin die Angaben der Frau bestätigen.
Belastet wird die Mutter vor allem von einem als unmittelbarer Täter mitangeklagten Pädophilen, der sich nach seiner Inhaftierung im vergangenen Mai im August an die Polizei gewandt hatte. Der Mann – ein 31-jähriger Landwirt, der sich in der Wohnung des Vaters an den Kindern vergangen haben soll – bezichtigte bei diesem Termin die Mutter der Mitwisserschaft. Ihr Ex-Mann – der 29-Jährige soll sich an seiner Tochter erstmals zwei Monate nach ihrer Geburt vergangen haben – wiederum meinte in einem Chat im Internet, die Frau wisse „alles“. Ob das so war, muss bei der Verhandlung geklärt werden, die am kommenden Montag am Wiener Landesgericht stattfindet.
Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Kinder weiter bei ihrer Mutter bleiben. „Es ist Sache des Prozesses, Klarheit in diese Sache zu bringen“, meinte Jugendamts-Sprecherin Staffa. Nach der Verhandlung „werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und die Situation neu beurteilen“, kündigte sie an.
Die Polizeioperation “Elysium” sorgte vor einem Jahr für Aufsehen: Österreichischen und deutschen Ermittler gelang es, ein breit angelegtes Pädophilennetzwerk sprengen. Am Montag mussten sich drei Beteiligte vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, darunter ein 29-Jähriger, der seine Kinder, die er selbst missbrauchte, an andere Pädophile vermittelte. Sie wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Angeklagt waren neben dem Vater auch die Mutter der Kinder sowie ein pädophiler Bekannter, der das Mädchen und den Buben bei Übernachtungsbesuchen missbrauchte. Der Vater fasste eine 14-jährige Freiheitsstrafe aus, der 41-jährige Freund zwölf Jahre, die Mutter der Kinder muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die beiden Männer werden zudem aufgrund der vom Gutachter Karl Dantendorfer attestierten hohen Rückfallquote in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Hohe Strafe auch für Mutter als Mitwisserin
Vor allem die hohe Strafe für die Mutter als Beitragstäterin überraschte. Laut Urteilsbegründung hatte die 29-Jährige von August 2014 bis Frühjahr 2017 zumindest teilweise von den Übergriffen gewusst. “Sie haben als Mutter die Verpflichtung, Ihre Kinder lebenslänglich zu schützen. Aber Sie haben nichts dagegen unternommen”, sagte Richterin Nina Steindl. Dass die Frau in vollem Umfang davon Kenntnis hatte – die Tochter etwa wurde acht Jahre lang missbraucht -, glaubt das Gericht allerdings nicht.
Der Vater nahm das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig. Die beiden anderen Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, ebenso wie Staatsanwalt Gerd Hermann.
Der 29-jährige Hauptangeklagte bemerkte bereits im Alter von 13 Jahren seine pädophilen Neigungen und begann Kinderpornos zu sammeln. Als er seine Frau kennenlernte und 2009 heiratete, habe er ein Jahr lang seinen Drang unterdrücken können. Als jedoch bald seine Tochter zur Welt kam, kehrten seine Neigungen zurück. Bereits als das Kind zwei Monate alt war, verging er sich an ihm, führte Staatsanwalt Hermann aus. Als zwei Jahre später sein Sohn geboren wurde, missbrauchte er auch ihn. “Ich kann es nicht mehr ändern. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen”, sagte der Vater im Prozess unter Tränen.
Kinderpornographie angefertigt
Ab 2010 tauschte der Frühpensionist von dem Mädchen und dann auch von dem Buben angefertigte Kinderpornos mit anderen Pädophilen über eine Chatplattform aus. Als sich der Wiener 2016 von seiner schwer behinderten Frau scheiden ließ, zog er mit den Kindern allein in eine Wohnung. “Auch wenn es mir schwer fiel, hab’ ich die Kinder in seine Obhut gegeben, weil er sich besser kümmern konnte”, sagte die 29-Jährige, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Zu dieser Zeit lernte der Vater über das Darknet einen Deutschen und einen Landwirt aus Tirol mit ähnlichen Neigungen kennen, die er ab dem Sommer 2016 regelmäßig zu sich nach Hause einlud, damit sich diese an den wehr- und hilflosen Kindern vergehen konnten. Während die Männer die Kinder missbrauchten, filmte ihr Vater die abscheulichen Szenen.
Bei einem weiteren mehrtägigen Aufenthalt des Landwirts Anfang Jänner 2017 hatten die Kinderschänder offenbar sogar geplant, den Buben und das Mädchen zu betäuben, um auf keinen Widerstand zu stoßen. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt, der Vater der Kleinen schüttete das vorbereitete Schlafmittel in den Abfluss.
29-Jähriger verging sich an eigenen Kindern
Der deutsche Verdächtige, der sich in Frankfurt am Main in U-Haft befindet und dort auf seinen Prozess wartet, wurde auf einer sichergestellten Datei anhand auffälliger körperlicher Merkmale als Täter identifiziert. In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, das betroffene Wiener Mädchen auszuforschen. Da sich das auf dem Foto abgelichtete Kind im Volksschulalter befand, wurde vonseiten der Polizei in Schulen nachgefragt. Eine Volksschullehrerin erkannte schlussendlich ihre Schülerin, so kam man auf die Spur des Vaters, der sich seit Mai 2017 in U-Haft befindet.
Auf die Frage der Schöffensenatsvorsitzenden Nina Steindl, warum er Kinderpornos von seinem Sohn und seiner Tochter angefertigt habe, meinte der 29-Jährige: “Weil ich krank bin!” Er übernehme die “volle Verantwortung”, erklärte er.
“Ich hab’ geschaut, dass es die Kinder verkraften”, meinte er. Allerdings leiden der Bub und das Mädchen an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, wie eine von der Justiz eingeholte Expertise einer klinischen Psychologin ergeben hat. Die Gutachterin kam zu dem Schluss, dass die Kinder seelisch derart massiv beschädigt worden sind, dass die eingetretenen Folgen einer schweren Körperverletzung gleichkommen.
Auch Kinder von Bekannten und Verwandten betroffen
Damit sich die Kinder nicht jemandem anvertrauten, setzte der Vater sie unter Druck. “Ich hab’ gesagt, dass sie nichts sagen sollen, sonst müsste ich ins Gefängnis”, sagte der bisher unbescholtene 29-Jährige. Seit 2010 fertigte der Wiener auch pornografische Fotos und Videos von Kindern von Bekannten oder Verwandten an, die man ihm zur Aufsicht überlassen hatte.
Auf der Anklagebank nahmen aber nicht nur der Vater der Kinder und der Tiroler Platz. Der 29-jährigen Mutter des Buben und des Mädchens wurde von der Anklage Beitragstäterschaft vorgeworfen. Die Frau bestritt, etwas von den inkriminierten Vorgängen gewusst zu haben. Während ihr Ex-Mann beteuert, dass die 29-Jährige nichts von seinen Übergriffen mitbekam, wurde sie in der Verhandlung vom Landwirt schwer belastet. Bei einer Situation wurde er demnach von der Frau mit dem nackten Kind am Schoß erwischt, sie verdrehte jedoch nur die Augen und verließ das Zimmer. Zudem gebe es ein Video eines Übergriffes, auf dem die Frau im Hintergrund zu sehen ist. “Da war mir klar, dass sie ziemlich sicher Bescheid wusste”, sagte der Landwirt.
Urteil nach Prozess am Wiener Straflandesgericht
Den beiden Männer wurden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger verurteilt. Der Vater bekam zudem wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Kuppelei die Haftstrafe, der Landwirt auch wegen versuchter Anstiftung zur Vergewaltigung.
Die Kinder lebten bis zuletzt bei der 29-jährigen schwer behinderten Frau. Der sechsjährige Bub und das achtjährige Mädchen sind einem Gutachten zufolge aufgrund des erlebten Martyriums schwer traumatisiert, die psychischen Folgen sind einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen. Die einzige Bezugsperson, bei der sie sich aufgehoben fühlen, dürfte ihre Mutter sein, die stets die Schuld von sich wies. Deshalb wurde vom Jugendamt entschieden, zum Wohl der Kinder diese vorerst bei der 29-Jährigen zu belassen. Die Kinder werden von einer Opferschutzeinrichtung und einer Sozialarbeiterin betreut.
Für die Zeit des Prozesses habe das Jugendamt die Kinder allerdings “geschützt untergebracht”, sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl auf APA-Anfrage. Somit könnten die Kinder in Ruhe gelassen und die Mutter entlastet werden. Wie es nach der Verurteilung der Mutter und des Vaters weitergeht, wird erst entschieden. Den betroffenen Kindern – laut Gericht insgesamt 13 – wurde ein Schmerzengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen.
Prozess gegen Kinderschänder
Die eigenen Kinder von Geburt an missbrauchen, sie auch noch anderen überlassen und das alles als Kinderpornografie ins Netz stellen – es sind widerwärtige Details, die beim Pädophilen-Prozess in Wien bekannt wurden. Am Montag fiel das Urteil: 15 Jahre sind die Höchststrafe:
Für den Haupttäter gab es 14 Jahre und Einweisung; für den Mittäter 12 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt und für die Mutter sieben Jahre Gefängnis.
Live-Schaltung zum Landesgericht
„Wien heute“-Reporter Lukas Lattinger meldet sich live vom Wiener Straflandesgericht und schildert, wie die Angeklagten die Urteile aufgenommen haben.
Berufung gegen Urteil im Pädophilen-Prozess. Sowohl die Frau als auch der Bekannte des verurteilten Vaters haben Berufung gegen ihre langjährigen Haftstrafen eingelegt. 7-5-2018
Schwere Vorwürfe erhebt die Volksanwaltschaft gegen die Verantwortlichen einer Wohngemeinschaft im burgenländischen Bezirk Neusiedl am See. Ältere Jugendliche sollen mehrfach jüngere Kinder sexuell belästigt haben. In dem Bericht ans Land ist von inakzeptablen Zuständen die Rede. Das Landeskriminalamt ist eingeschaltet.
„Die Einrichtung scheint mit der Aufgabe der Betreuung, Versorgung und dem Schutz der Kinder völlig überfordert zu sein“, so Volksanwalt Günther Kräuter. Bei einer unangekündigten Überprüfung der Wohngemeinschaft hätten die befragten kleineren Kinder unter Tränen gebeten, die Einrichtung verlassen zu dürfen, und zum Teil von Übergriffen älterer Kinder und einem Klima der Angst berichtet.
Foto: dpa/Uwe Zucchi
Jüngere Mädchen und Buben belästigt
Die Vorwürfe von Kräuter sind massiv. Denn obwohl die Bezirkshauptmannschaft und das Land von den Missständen gewusst hätten – ganz konkret von einem 15-Jährigen, der immer wieder jüngere Mädchen und Buben sexuell belästig habe – sei nichts unternommen worden. „Dass jetzt endlich am 1. Dezember der Bursche in eine andere Einrichtung verlegt werden soll, ändert nichts an dem Behördenversagen“, ist der Volksanwalt empört.
Dem widerspricht nun die leitende Sozialarbeiterin im Land, Bettina Horvath: „Es sind von den Behörden bereits vor einiger Zeit Schritte unternommen worden, um die offenbar auftretenden grenzüberschreitenden Handlungen der Jugendlichen zu beenden. Natürlich hat uns der Bericht der Volksanwaltschaft sehr betroffen gemacht.“
„Fehler in der Betreuung unterlaufen“
Im Auftrag des zuständigen Landesrates, Norbert Darabos, werden durch die Abteilung für Soziales weiterhin alle notwendigen Maßnahmen gesetzt, um die betroffenen Kinder vor weiteren Übergriffen zu schützen. „Zur Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe, wonach seitens der Betreiber der Wohngemeinschaft Fehler in der Betreuung und Beaufsichtigung der Jugendlichen unterlaufen sind, arbeiten die Sozialarbeiter und Juristen des Landes intensiv mit dem Landeskriminalamt zusammen, das derzeit in dieser Angelegenheit ebenfalls ermittelt“, so Horvath.
Foto: APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
Die Sozialarbeiterin weist zudem darauf hin, dass es bei vorangegangenen Überprüfungen der Wohngemeinschaft bis Juni 2016 keine Beanstandungen gegeben habe. Jetzt habe der Schutz der betroffenen Kinder für alle Beteiligten aber oberste Priorität.
Schwere Menschenrechtsverletzung lt. EGMR Art.8 durch das deutsche Jugendamt !
Eine Kindesabnahme darf nur erfolgen bei permanenter Kindeswohlgefährdung oder bei akuter Kindeswohlgefährdung. Eine permanete Kindeswohlgefährdung ist nicht vorhanden, da die Mutter regelmäßig ihre Medikamente nimmt. Eine akute Kindeswohlgefährdung ebenso nicht.
Admin Familie & Familienrecht, am 13-11-2017
Artikel:
Sorgerechtsentzug
Jugendamt nahm ihr das Baby weg – weil sie an Epilepsie leidet
Suzane K. leidet unter Epilepsie – deshalb wurde ihr zwei Tage nach der Geburt ihres Sohnes Igor ihr Neugeborenes vom Jugendamt weggenommen.
Suzanne K. (35) aus Berlin-Charlottenburg leidet an Epilepsie. Weil sie offen damit umgeht, darf sie ihren Sohn nicht mal mehr im Arm halten. Nun soll das Gericht entscheiden.
Auf dem Gesicht von Suzane K. (35) liegen Schatten tiefer Traurigkeit. Leise sagt sie: „Ich möchte Igor an mich drücken, seine Haut berühren, sein Herz pochen hören, sein Bäuchlein streicheln, seinen Atem spüren.“ Mutterliebe, die keine Erfüllung findet.
Zwei Tage nach Igors Geburt stand das Jugendamt am Bettchen auf der Neugeborenenstation und nahm das Baby einfach mit! Die Begründung: Suzane K. sei Epileptikerin, könne sich nicht um ihren Sohn kümmern.
Die Charlottenburgerin ging stets offen mit ihrer Krankheit um. Vor Jahren, als die Epilepsie noch schlimmer war, wandte sie sich selbst ans Amt, weil sie Hilfe brauchte. So erfuhren die Mitarbeiter von ihrer Erkrankung.
Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen
Als Sozialarbeiter des Amtes dann ins Krankenhaus kamen und Igor (4 Monate) mitnahmen, war Suzane K. starr und fassungslos. Tage später brach sie völlig zusammen – Atemnot, Zittern, krampfhaftes Weinen. Der Notarzt brachte sie in die Psychiatrie. Dort war sie zwei Tage.
2100 Kinder werden in Berlin jedes Jahr in Obhut genommen. Rund 12.100 Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche und sexuelle Gewalt) werden angezeigt. Das heißt, in 80 Prozent der Fälle verbleiben die betroffenen Minderjährigen in den Familien, oft unter Auflagen.
Ehemann Iwan ist immer an ihrer Seite (Foto: Stefanie Herbst)
Im Fall von Suzane K. wurde ein rigoroser Sorgerechtsentzug per einstweiliger Anordnung durchgeführt.
Auf B.Z.-Nachfrage sagt ein Referent der zuständigen Jugendstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf:
„In der Tat bestand die Sorge, dass bei der vorliegenden Form der Epilepsie, die bereits zu Aufenthalten auf der Intensivstation führte, bei einen Anfall eine ausreichende Versorgung des Kindes über mehrere Stunden nicht sichergestellt werden kann.“
Die Vormundschaft für Igor hat seitdem das Jugendamt. Der Ort seiner Unterbringung wird geheim gehalten – offenbar ist das üblich.
Der Versorgung eines Babys steht nichts im Weg
Suzane K. erkrankte im Alter von 18 Jahren an Epilepsie. Anfangs erlitt sie mehrere Anfälle pro Tag.
Doch seit einer Operation 2010, bei der Erregungsleitungen im Gehirn unterbrochen wurden, hat sie nur noch selten Krämpfe.
Mit Medikamenten ist sie so gut eingestellt, dass der Versorgung eines Babys nichts im Wege stehe – das bescheinigen ihr alle behandelnden Ärzte.
Und obwohl Ehemann Iwan (33), ein Kfz-Mechaniker, so oft wie möglich an Suzanes Seite ist, und auch Verwandte im gleichen Haus leben, bleibt das Amt hart.
Fragwürdige Entscheidung
Suzane K.s Psychotherapeut findet die Entscheidung sehr fragwürdig. „Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder sie zu verwahrlosen drohen“, sagt er. „Hier gibt es weder Anhaltspunkte für ein Versagen noch für eine Verwahrlosung.“
Einmal in der Woche dürfen Suzane und Iwan K. den kleinen Igor für eine Stunde im Beisein einer Sozialarbeiterin sehen.
Die Mutter darf ihren Sohn dann nicht einmal im Arm halten. „Das ist schrecklich“, sagt Suzane K. „Bei Igor ist bereits die Entfremdung spürbar.“
Nun soll das Familiengericht entscheiden, ob die Eltern das Sorgerecht bekommen oder ob es ihnen weiter entzogen bleibt.
BIRGIT BÜRKNER
Tags: Charlottenburg-Wilmersdorf – Berlin Aktuell – Berlin News – Charlottenburg – Jugendamt – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Gewalt – Justiz – Richter – Justizopfer – Kinderhandel – Kinderrechte – Kindeswohlgefährdung
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin
Mosaik – Werkstätten für Behinderte gGmbH
Berlin
27.06.2017
2.179–2.918 €
schätzt Gehalt.de
SozialpädagogIn / SozialarbeiterIn im Betreuten Jugendwohnen
Jugendwohnen im Kiez – Jugendhilfe gGmbH
Berlin
28.06.2017
2.039–2.731 €
schätzt Gehalt.de
Sozialpädagoge / Sozialarbeiter, Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin für die soziotherapeutische Betreuung
Gesellschaft für Ambulante Psychiatrische Dienste GmbH
Bremen
23.06.2017
2.293–3.071 €
schätzt Gehalt.de
SozialpädagogIn/SozialarbeiterIn
BTZ Berlin der FAW – Berufliches Trainingszentrum – FAW gGmbH
Sozialarbeiterin Jugendamt – Gehalt und Verdienstmöglichkeiten
Klicken Sie unten in der Gehaltsliste Sozialarbeiterin Jugendamt Gehalt einfach auf einen Datensatz und wir zeigen Ihnen die Details des Gehalts für Sozialarbeiterin Jugendamt. Die Zusammensetzung des Gehalts für Sozialarbeiterin Jugendamt ist wichtig, wenn Sie konkret über Ihr Gehalt verhandeln wollen. Denn für den Arbeitgeber (und auch für Sie) spielt es natürlich eine große Rolle, ob Sie ein Gehalt fix bekommen, oder nur als variable Zahlung, also nur, wenn Sie es auch zuvor verdient haben. Wenn Ihre Tätigkeit Sozialarbeiterin Jugendamt ist, dann können Sie bei uns übrigens auch ganz genau Ihr potenzielles Gehalt ermitteln, wenn Sie zuvor unseren Fragebogen ausfüllen. Schauen Sie hier mal auf die entscheidenden Einflussfaktoren für Ihr Gehalt
90 vergleichbare Gehälter für Sozialarbeiterin Jugendamt gefunden
„Zusammenhänge und Auswirkungen im Geschehen sexuellen Missbrauchs und Gewalt an Kindern„
Psychotherapeutin in freier Praxis, Klinische- & Gesundheitspsychologin, Aktive Einsatzkraft des AKUTteams NÖ, Leiterin des Psy-Beirats von IPS-WIEN – www.ips-wien.at
Mag.(FH) Marlies Tegel:
Wegbegleitung – Was muss professionelle Beratung leisten, um Betroffene aus einer Krisensituation heraus zu begleiten? Fallbeispiele aus der Praxis
Kinderrechte zwischen Immigration und Integration am Beispiel der Muslime in Österreich
Islamexperte, Mitbegründer d. Initiative Liberaler Muslime Österreich- ILMÖ u. der beim Kultusamt beantragten Islamischen-Europäischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IEGÖ) – www.initiativeliberalermuslime.org
Der leibliche Vater dieses Mädchens sagt, er hätte dem Jugendamt mehrmals gemeldet, dass die Sechsjährige von ihrer Mutter geschlagen wird. Es gab also doch Hinweise auf Gewalt?
>>>
„Für das Jugendamt gab es vorher keine Hinweise auf Gewalt“
Kärntens Jugendwohlfahrts-Chefin Christine Gaschler-Andreasch sieht keine Fehler beim Jugendamt, obwohl die Familie den Behörden bekannt war.
Ein Baby starb. Der Vater des zwei Monaten alten Kindes ist in Untersuchungshaft, weil er das Neugeborene totgeschüttelt haben soll. Die Familie war dem Jugendamt bekannt. Warum wurde das Baby nicht besser geschützt?
CHRISTINE GASCHLER-ANDREASCH: Seit zehn Monaten war eine Familienhilfe zwei Mal wöchentlich bei den Betroffenen. Es gab keine Hinweise auf Gewalt.
Warum wurde das Jugendamt dann überhaupt auf die Klagenfurter Familie aufmerksam?
GASCHLER-ANDREASCH: Das verstorbene Baby hat eine sechsjährige Halbschwester. Es gab eine Meldung von der Kinderbetreuungseinrichtung an das Jugendamt, weil diese ältere Schwester auffallend war. Dadurch bekamen die Betroffenen eine Familienhilfe. Diese unterstützen die Familien sozialpädagogisch, etwa um eine bessere Struktur ins Familienleben zu bringen. Derzeit ist das sechsjährige Mädchen in der Kinderpsychiatrie.
Der leibliche Vater dieses Mädchens sagt, er hätte dem Jugendamt mehrmals gemeldet, dass die Sechsjährige von ihrer Mutter geschlagen wird. Es gab also doch Hinweise auf Gewalt?
GASCHLER-ANDREASCH: Der Vater war zwar mehrmals beim Jugendamt. Aber es ging dabei nur um das Besuchs- und Kontaktrecht. Von Übergriffen hat er nie etwas erwähnt, da steht auch nichts in den Akten.
Aber die Familie war problematisch und sie war im Fokus des Jugendamtes. Dann kam noch Nachwuchs, ein weiteres Kind. Hat das Jugendamt die Betreuung in dieser sensiblen Phase mit dem Neugeborenen intensiviert?
GASCHLER-ANDREASCH: Nein. Rund um die Geburt lief alles gut. Vater und Mutter, das geht aus den Akten hervor, waren sehr bemüht. Die Mutter hielt Kontakt zu Ärzten und zur Mutterberatungsstelle.
Wenn alles so gut lief, warum kam es dann zum Drama?
GASCHLER-ANDREASCH: Ich kann heute um 17 Uhr bei einer Familie zur Tür hinaus gehen und eine Stunde später passiert was, das ist leider so.
Wie erfahren und professionell war denn die Familienhilfe, die bei den Betroffenen war? Vielleicht wurden Alarmzeichen übersehen?
GASCHLER-ANDREASCH: Noch einmal: Es gab keine Wahrnehmungen von Gewalt. Die Familienhilfe war sehr erfahren, die fallführende Sozialarbeiterin des Jugendamtes auch. Ich kann da keine Fehler finden.
Am Klinikum Klagenfurt, wo am vergangenen Freitag ein Baby offenbar nach schweren Misshandlungen gestorben ist, sind in den vergangenen zwei Jahren insgesamt sechs schwere Säuglingsmisshandlungen aufgedeckt worden.