Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

Select another language!  PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

Pädophile Lehrerin wurde verurteilt

Kindesmissbrauch in Österreich
Artikel >>>

Sex mit Schülern: Vier Jahre Haft für Lehrerin

Die Angeklagte am Dienstag vor Gericht

Die Angeklagte am Dienstag vor Gericht / Bild: APA/STRINGER 

Die 31-Jährige soll mit Schülern Sex gehabt und teilweise mitgefilmt haben. Sie wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Zu vier Jahren Haft ist am Dienstag eine 31-jährige Lehrerin aus der Steiermark in Leoben verurteilt worden. Die Frau gestand den schweren sexuellen Missbrauch von mehreren Schülern sowie das Ausnutzen ihres Autoritätsverhältnis. Sie hatte mit den Minderjährigen auch Sex und machte davon Handy-Aufnahmen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten Strafberufung an.

Die junge Lehrerin aus der Obersteiermark soll von Jänner bis Mai in Spielberg (Bezirk Murtal) und anderen Orten mit den 13- und 14-jährigen Mädchen und Buben Beischlaf oder gleichzusetzende Handlungen vollzogen haben. Manches davon zeichnete sie in Form von Videos und Fotos mit ihrem Mobiltelefon auf. Die 31-Jährige hatte sich bisher weitgehend geständig gezeigt. Ihr Verteidiger sprach am Dienstag von einem dreimonatigen „psychotischen“ Schub als Ursache für ihre Taten. Der Prozess fand weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ermittlungen um Drogen eingestellt

Neben den sexuellen Übergriffen und der Anfertigung von pornografischen Darstellungen von Minderjährigen soll die junge Lehrerin an einer neuen Mittelschule im Bezirk Murtal ihren Schülern auch selbst hergestellte Süßigkeiten, die mit Drogen versetzt waren, gegeben haben. Das entsprechende Ermittlungsverfahren wurde aber aus Mangel an Beweisen eingestellt. Einerseits konnte nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie Suchtmittel an die Schüler weitergegeben hat. Anderseits wurden bei ihr auch keine verbotenen Substanzen sichergestellt.

Das Schöffengericht befand sie im Fall von vier Schülern für schuldig, im Falles eines weiteren Kindes wurde die Lehrerin freigesprochen. Außerdem verhängte das Gericht ein Tätigkeitsverbot auf unbestimmte Zeit: Die 31-Jährige darf daher keine vergleichbaren Tätigkeiten wie Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von Kindern mehr ausüben.

Für Nachhilfe bei Lehrerin übernachtet

Aufgeflogen war der Missbrauch im Frühjahr, nachdem Schüler und Schülerinnen ihren Eltern von den sexuellen Aktivitäten erzählt hatten. Sie sollen passiert sein, als die Kinder für Nachhilfe bei der Lehrerin zu Hause waren und auch bei ihr übernachtet hatten. Die Pädagogin galt als besonders engagiert.

(APA)

17.11.2015 | 14:46 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4868138/Sex-mit-Schulern_Vier-Jahre-Haft-fur-Lehrerin
Tags: Österreich,  weibliche Gewalt Frauen, Kinder, Kinderporno, Kindesmissbrauch,  Pädo Videos, Pädophile, Staatsanwaltschaft, Vergewaltigung

Verzweifelte Mütter, OÖ-Gerichte, Gutachter Barnabas Strutz

Sexuelle Gewalt an Kindern – Gutachterwillkür in Linz

Weinende Frau – Vincent van Gogh

Ein achtjähriges Kind schildert seit Jahren, wie es von seinem Vater während mehrerer Besuchskontakte sexuell missbraucht wurde. Das Kind lebt bei seiner Mutter, ist überdurchschnittlich intelligent, macht gerne Sport und ist in der Klassengemeinschaft gut integriert. Der Junge spricht über konkrete Missbrauchshandlungen und kann etwa den Raum im Haus des Vaters beschreiben, in dem solche Handlungen geschehen sind und den nur das Kind und der Vater kennen.
Trotz eindeutiger Angaben zum Missbrauch schenkten zwei von Linzer Justizbehörden bestellte Gutachter dem Kind keinen Glauben.
Der Vater versucht nun, beim Linzer Bezirksgericht die alleinige Obsorge für das Kind zugesprochen zu bekommen – nachweislich unter Angabe falscher Tatsachen
Der vom Bezirksgericht Linz bestellte Gutachter ( Barnabas Strutz) übernimmt die falschen Angaben des Kindesvaters ungeprüft. Als die Mutter dieses Gerichtsgutachten auf eigene Kosten überprüfen lässt, stellt sich heraus, dass es fachlich völlig unzureichend ist!
Das Gericht verweigert jedoch die Beiziehung eines anderen Gutachters und droht der Mutter, ihr das Kind wegzunehmen und es zwangsweise ins Spital einweisen zu lassen – eine Vorgehensweise, die mehrere Fachleute als desaströs für die Psyche des Kindes bezeichnet haben.
Die – völlig gesunde – Mutter soll laut Beschluss des Linzer Bezirksgerichts auch gleich psychiatrisch untersucht werden – nur, weil sie ihrem Sohn Glauben schenkt. Die Missbrauchsvorwürfe hat das Kind allerdings nicht nur der Mutter erzählt, sondern auch Psychologen und Psychotherapeuten, die ihn begutachtet haben
________________________________________________________________________
Ähnlich wie in dem Fall der Wiener Zwillinge ist jetzt diese Linzer Mutter der Willkür von Gericht und Gutachtern ausgesetzt. Dies erinnert stark an den Fall jener burgenländischen Mutter, der man nach einem psychiatrischen Gutachten zwei Jahre lang ihre Zwillinge entzog, bevor ein weiteres Gutachten feststellte, dass sie gesund war !
Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat einer Mutter und ihrem Kind, das über Missbrauch spricht, vom Gericht verweigert wird, dass seiner Entscheidung fachlich korrekt erstellte Gutachten zugrundegelegt werden. Es genügt offensichtlich, dass Richter und Gutachter – auch in der Verhandlung – das vertraute Du-Wort pflegen, dass auch noch so offenkundig unrichtige und sogar mit Auswertungsfehlern behaftete Gutachten nicht bekämpft werden können.
Dass ein völlig gesundes Kind zur Vertuschung der Gutachterfehler sogar in die Psychiatrie gesteckt und von seiner Mutter getrennt wird, ist dem Linzer Gericht offensichtlich völlig gleich. Wenn das Kind einen Schaden davonträgt, werden halt seine Mutter und der Minderjährige damit leben müssen. Richter und Gutachter haften hierzulande ohnehin nur theoretisch selbst.

Frau soll Mann in Bauch gestochen haben

Oberösterreich Wels

Offenbar bei einem Streit hat ein 53-jähriger Mann am Sonntag gegen 21.50 Uhr in Wels ein Messer in den Bauch bekommen.

(Symbolfoto) Bild: Weihbold

In der Wohnung eines 53-Jährigen aus Wels soll es zwischen ihm und seiner 49-jährigen Bekannten zu einem Streit gekommen sein. Weshalb sich die beiden gestritten hatten, konnte bis dato noch nicht erhoben werden.

Dieser Streit eskalierte, sodass der 53-Jährige durch einen Biss am rechten Ohr und durch einen Stich mit einem Messer im Bauchbereich verletzt wurde. Schwer verletzt wurde der Mann mit der Rettung ins Klinikum Wels gebracht und dort stationär aufgenommen. Die 49-jährige Lebensgefährtin des Opfers wurde gegen Mitternacht in ihrer Wohnung angetroffen, zeigte sich aber nicht geständig. Die Frau konnte vorerst keine weiteren Aussagen machen, da sie stark alkoholisiert war. Das Opfer wie auch die 49-jährige Verdächtige sollten noch am Montag einvernommen werden, teilte die Landespolizeidirektion OÖ mit.

09. Februar 2015 – 07:39 Uhr
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Frau-soll-Mann-in-Bauch-gestochen-haben;art4,1643366

Tags: Gewalt weibliche Frauen