Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

Kindesunterhalt: Müssen Eltern das Studium finanzieren?

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei finanziellen Streitigkeiten zu beachten sind
Ein Großteil der Studierenden geht neben dem Studium einem Ferialjob oder einer geringfügigen Teilzeitarbeit nach. Allerdings sind nicht alle Studenten dazu bereit, sich ihr Studium selbst zu finanzieren. Wenn die Studien- und Familienbeihilfe nicht ausreicht und die Eltern keinen Beitrag leisten (wollen), kommt es oft zu Streitigkeiten wegen des Unterhalts.

Gibt es eine Altersgrenze für den Unterhaltsanspruch?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung endet die Unterhaltspflicht nicht mit der Volljährigkeit des Kindes oder einem bestimmten Alter, sondern erst mit der Selbsterhaltungsfähigkeit: Das Kind muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu bestreiten. Dies ist grundsätzlich erst bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung der Fall. Das Kind darf die Selbsterhaltungsfähigkeit aber nicht schuldhaft hinauszögern, sonst verliert es seinen Unterhaltsanspruch.

Müssen die Eltern den Kindern ein Studium finanzieren?
Nach der (AHS-)Matura müssen die Eltern ein Studium finanzieren, und zwar unabhängig von ihrem eigenen Bildungsgrad oder den bisherigen schulischen Leistungen des Kindes. Das Studium muss aber ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Einen Studienabschluss in Mindestzeit können die Eltern allerdings nicht verlangen. Als Richtlinie gilt: In jedem Semester muss die Hälfte der sogenannten ECTS-Punkte erreicht werden, die durchschnittliche Studiendauer darf insgesamt nicht überschritten werden (außer aus gerechtfertigten Gründen wie etwa Schwangerschaft oder Krankheit). Auch ein einmaliger Studienwechsel in den ersten beiden Semestern wird von der Rechtsprechung toleriert. Bei einem späteren Wechsel verkürzt sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs für das neue Studium entsprechend.

Unterhaltsanspruch auch während Masterstudium oder Doktorat?

Sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht schon beim Bachelorstudium deutlich überschritten wurde, besteht auch für ein anschließendes Masterstudium ein Unterhaltsanspruch. Für das Doktorat, Post-Graduate-Lehrgänge oder ein Zweitstudium gelten hingegen strengere Maßstäbe. Die Rechtsprechung verlangt hier einerseits eine besondere Begabung (zum Beispiel einen überdurchschnittlichen Studienerfolg im bisherigen Studium), zum anderen müssen sich auch die Berufsaussichten beziehungsweise Verdienstmöglichkeiten deutlich verbessern. Außerdem muss den Eltern die finanzielle Belastung zumutbar sein.

Können Kinder die Finanzierung eines Auslandsstudiums oder einer Privatuni verlangen?

Wenn ein Auslandssemester Voraussetzung für den Studienabschluss ist oder die Berufsaussichten deutlich verbessert, müssen die Mehrkosten von den Eltern grundsätzlich übernommen werden. Bei einem Studium im Ausland oder an einer Privatuni kommt es einerseits darauf an, ob die gewählte Studienrichtung auch im Inland beziehungsweise an einer öffentlichen Universität angeboten wird. Andererseits sind auch die Einkommensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Einkommensschwachen Eltern wird in der Regel nicht zugemutet, dass sie ihren Kindern ein Auslandsstudium oder eine Privatuni finanzieren. Bei gut verdienenden Eltern sieht die Sache schon anders aus, vor allem wenn das Kind über eine besondere Begabung oder Neigung verfügt.

Wie hoch ist der Unterhalt, und welcher Elternteil muss die Alimente bezahlen?

Solange das Kind mit beiden Eltern in einem Haushalt lebt, hat es grundsätzlich nur einen Anspruch auf Naturalunterhalt. Dieser umfasst aber neben Wohnung, Kleidung, Essen et cetera auch ein angemessenes Taschengeld. Sind die Eltern getrennt, muss der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, Geldunterhalt zahlen. Der Unterhalt beträgt bei Studierenden im Regelfall 22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Hat der Unterhaltspflichtige weitere Sorgepflichten, reduziert sich dieser Prozentsatz. Der Unterhalt ist aber mit der sogenannten Luxusgrenze gedeckelt. Diese beträgt bei volljährigen Kindern derzeit knapp 1.500 Euro. Wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt, hat es gegenüber beiden Elternteilen einen Anspruch auf Geldunterhalt, der von den Eltern anteilig im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu bezahlen ist. Bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen steht ein Unterhalt in Höhe des doppelten Regelbedarfs (derzeit also 1.160 Euro) zu.

Können Eltern verlangen, dass ihre Kinder neben dem Studium arbeiten?

Eigene Einkünfte reduzieren den Bedarf und damit auch den Unterhaltsanspruch. Die Studienbeihilfe, Leistungsstipendien und kurzfristige Einkünfte aus einem Ferialjob werden allerdings nicht berücksichtigt. Auch wenn das Kind nur deshalb einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, ist das Einkommen nicht auf den Unterhalt anzurechnen. Nach der Rechtsprechung sind Studierende grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Nur bei einer weiterführenden Ausbildung (zum Beispiel bei einem Zweitstudium) können die Eltern unter Umständen verlangen, dass das Kind einer zumutbaren Nebenbeschäftigung nachgeht und selbst einen finanziellen Beitrag leistet. Wer als Student nebenbei arbeiten geht, entlastet also seine Eltern, hat aber selbst finanziell nicht unbedingt etwas davon. Für viele Studenten besteht daher kein besonderer Anreiz, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Dass während des Studiums auch dann ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn die Eltern wenig verdienen, ist sehr zu befürworten. Es darf nicht von den finanziellen Verhältnissen oder dem Status der Eltern abhängen, ob die Kinder studieren können. Und die Investition in Bildung zahlt sich jedenfalls aus. Allerdings kann man gerade in einkommensschwächeren Familien von den Kindern durchaus verlangen, dass sie neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In den meisten Studienrichtungen ist das zeitlich problemlos möglich, und es erhöht in der Regel auch die Berufsaussichten. Das sollte auch in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. (Carmen Thornton, 22.1.2019) Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

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KOLUMNE CARMEN THORNTON 22. Jänner 2019, 13:40 237 POSTINGS

https://derstandard.at/2000096815102/Kindesunterhalt-Muessen-Eltern-das-Studium-finanzieren

Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Othmar Karas könnte „Merkel-Schicksal drohen“

Indexierung Familienbeihilfe im Ausland …

ÖVP-Europaabgeordneter Othmar Karas
ÖVP EU-Abgeordneter Othmar Karas

Artikel:

Familienbeihilfe: Auch ÖVP-EU-Abgeordneter Othmar Karas blamiert sich mit EU-Gesetzen

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus. Foto: unzensuriert.at

Nicht einmal der ÖVP-Politiker und EU-Abgeordnete Othmar Karas kennt sich mit den entsprechenden Gesetzen bezüglich Familienbeihilfe aus.
Foto: unzensuriert.at

Mehr zum Thema:   Familienbeihilfe

Nun blamiert sich auch der ÖVPler und EU-Abgeordnete Othmar Karas in Sachen Familienbeihilfe. Entgegen der Parteilinie behauptet er, dass eine Indexierung „widerwärtig, rechtswidrig und diskriminierend“ sei. Karas dürfte ansscheinend weder das Gesetz kennen, das die Familienbeihilfe regelt – das sogenannte Familienlastenausgleichsgesetz –, noch die entsprechende EU-Verordnung 883/2004, die Beihilfen im EU- und EWR-Raum regelt.

Fakt ist nämlich, dass die Indexierung der Familienbeihilfe insofern weder rechtswidrig noch diskriminierend ist, weil die Familienbeihilfe eine vom österreichischen Staat bezahlte teilweise Refundierung von Unterhaltskosten darstellt, die Eltern aufgrund ihrer Kinder haben. Und Unterhaltskosten, die ein Elternteil einem anderen Elternteil ins Ausland zahlen muss, werden bereits indexiert. Man spricht vom sogenannten Mischunterhalt.

Erwerbstätigkeit löst keine Familienbeihilfe aus

Außerdem ist vielmehr die derzeitige Form der Auszahlung der Familienbeihilfe an diverse Staaten sowohl rechtswidrig als auch diskriminierend. Öffentlich wird behauptet, dass die Tatsache, dass ein EU-Bürger in Österreich arbeitet, einen Anspruch auf eine Familienbeihilfe auslöst. Das ist aber so nicht der Fall. Denn die österreichische Familienbeihilfe ist keine Leistung, die aufgrund eines Einkommens bezahlt wird. Die entsprechende EU-Verordnung besagt lediglich, dass, wenn mehrere Staaten für einen Anspruch einer Beihilfe in Frage kommen, jener Staat zuerst zuständig ist, in dem eine Beihilfe aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird. Das ist aber in Österreich eben nicht der Fall. Sie wird bezahlt aufgrund der Tatsache, dass ein Kind im EU- bzw. EWR-Raum wohnt. Eine Erwerbstätigkeit ist für den Bezug der Leistung irrelevant.

Dass also eine Person eine Leistung bekommt, die aufgrund eines Wohnorts des Kindes ausgelöst wird, während eine andere Person für die selbe Leistung arbeiten MUSS, stellt ganz klar eine Diskriminierung dar, die nicht einmal so in der EU-Verordnung steht.

Karas wäre gut beraten, einmal die Gesetze zu lesen, bevor er gegen die Regierung und in diesem Fall gegen seine eigene Partei wettert.

„Karas droht ein Merkel-Schicksal“

„ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas hat die Zeichen der Zeit anscheinend noch immer nicht erkannt, was bedeutet, dass ihm ein Merkel-Schicksal drohen könnte. Die jetzige Bundesregierung ist seit fast einem Jahr im Amt und langsam aber sicher sollte auch zu Herrn Karas durchdringen, dass die abgewählte rot-schwarze Politik des Geldverteilens an Nicht-Österreicher in anderen EU-Staaten vorbei ist und wir Politik für die Österreicher im eigenen Land machen“, so der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament, Generalsekretär Harald Vilimsky.

Zahl der Beihilfen-Kinder im Ausland explosionsartig gestiegen

Vilimsky wies darauf hin, dass sich die Zahl der Kinder, für die im Ausland Familienbeihilfe gezahlt wurde, in den vergangenen 15 Jahren auf 130.000 verhundertfacht habe. „300 Millionen Euro für diese Gruppe sind eindeutig zu viel. Da geben wir das Geld lieber den Familien in Österreich. Denn der Geist der FPÖ besteht darin, die einheimische Bevölkerung in den Vordergrund des politischen Handelns zu stellen. Und das wird auch immer so bleiben“

29. Oktober 2018 – 11:40

https://www.unzensuriert.at/content/0028093-Familienbeihilfe-Auch-OeVP-EU-Abgeordneter-Othmar-Karas-blamiert-sich-mit-EU
Tags: Angela Merkel – Kinderbeihilfe

Familienbonus ab 2019 auch für getrennt lebende Eltern

Die österreichische Regierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ)
haben ihr Versprechen von Fairness und Gerechtigkeit umgesetzt und eingehalten!
Admin Familie & Familienrecht, am, 4-9-2018:

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HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP

Bild Pressekonferenz mit HC Strache und Sebastian Kurz! FPÖ und ÖVP haben sich heute auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die nächsten fünf Jahre geeinigt.ARTIKEL:

9. Wie wird der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt?

Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.

Das heißt, eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird statt dessen zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).

Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, komm es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird.

10. Was passiert, wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltsverpflichtete Partner keinen Unterhalt zahlt? Steht diesem trotzdem der Familienbonus Plus zu?

Ein Unterhaltsverpflichteter kann der Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm eine Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zu Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zu Gänze zu.

Wird der Unterhalt während des Jahres aber nicht zu Gänze bezahlt, steht er dem Unterhaltszahler nur in vermindertem Ausmaß zu.

Wird gar kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Partner kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen.

WEITERE Fragen und Antworten zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 vom 13. Juni 2018 haben wir für Sie aktuelle Informationen zusammen gestellt

weiterlesen – Bundesministerium für Finanzen –>
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html#heading_5__Wie_kann_man_den_Familienbonus_Plus_in_Anspruch_nehmen_

Tags: Gesetze Österreich – Steuergesetz – Scheidung – Trennung – 2019 Steuerrecht – Unterhaltsabsetzbetrag – Vater – Väter – soziale Gerechtigkeit

Ministerratsbeschluss Familienbonus Plus vom 10.1.2018

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Familienbonus Plus

Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10. Jänner 2018 haben wir erste Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammen gestellt

Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Familienbonus Plus?

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Wie funktioniert die Regelung…
…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Insgesamt werden 700.000 Familien und 1,2 Mio. Kinder profitieren, die künftig von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Diese Maßnahme soll mit 1.1.2019 in Kraft treten.

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Der Familienbonus Plus kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV 2019 d.h. ab 2020) beantragt werden.

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Ja.

Wie funktioniert die Regelung…

…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partnern in Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partnern verteilt werden.

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag umgesetzt werden.

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinverdiener, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der Vereinfachung und Transparenz im Gegenzug entfallen.

Weitere Details zum Familienbonus und seiner genauen Ausgestaltung werden im Zuge des legistischen und parlamentarischen Prozesses definiert. Das Bundesministerium für Finanzen wird Sie unter http://www.bmf.gv.at auf dem Laufenden halten.

https://www.bmf.gv.at/top-themen/FamilienbonusPlus.html#heading_Was_ist_der_Familienbonus_Plus_

Ministerratsvortrag 3/20 vom 10. 1. 2018 zum Familienbonus Plus:

Ministerratsvortrag „Familienbonus Plus“ als pdf

Dr. Juliane Bogner-Strauß
Bundesministerin
Hartwig Löger
Bundesminister

GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018 BMF-280806/0003-I/4/2018
ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT
3/20

Vortrag an den Ministerrat
Betreffend der Einführung eines Familienbonus Plus
In einer alternden Gesellschaft ist die Kindererziehung eine wichtige Leistung, die für die Gesellschaft erbracht wird.
Gerade jene Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig sind, sollen bessere Anerkennung erfahren, auch indem es eine Änderung der österreichischen Familienpolitik gibt – weg von der Förderungslogik sowie weg von der Logik, dass bürokratische Nachweise erbracht werden müssen, hin zu mehr individuellem Freiraum und einer ehrlichen Steuerentlastung.
Dies soll insbesondere durch einen hohen Steuerabsetzbetrag für Kinder („Familienbonus Plus“) erreicht werden.
Ausgestaltung des Familienbonus Plus:

* Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und
Jahr (d.h. die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert).

* Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf
Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

* Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen
Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

* In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partner in
Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partner verteilt werden.

* Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach
der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt
werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

* Der Familienbonus (Plus) ist nicht negativsteuerfähig.

* Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der
Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der
Vereinfachung und Transparenz zur Gänze entfallen.

* Um auch geringverdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die keine
Einkommensteuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer
Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für geringverdienende Alleinverdienerinnen und
Alleinverdiener ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

* Die Maßnahme soll mit 01.01.2019 in Kraft treten.

Wir stellen daher den

Antrag,

der Bundesminister für Finanzen soll gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend eine entsprechende Gesetzesvorlage unter Einhaltung der oben genannten Ausgestaltung erstellen und der Bundesregierung vorlegen.
10. Jänner 2018
Dr. Juliane Bogner-Strauß
Hartwig Löger

Symbolbild

Familienbonus Plus - Ministerratsvorrat BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß
Familienbonus Plus – Ministerratsvortrag BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß

Tags: Trennungseltern – Unterhaltsabsetzbetrag 2018 – Kinderfreibetrag – Unterhaltszahler – Familien – Familienrecht 2018 – Parlament ÖVP FPÖ – GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018

Frauenministerin: „Ich bin pragmatische Feministin“

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Juliane Bogner-Strauß (Bild: Zwefo)

Frauenministerin:

„Ich bügle meinem Mann nicht die Hemden“

Die neue Frauen- und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (46) spricht mit Conny Bischofberger über den Spagat zwischen Kindern und Job, Blondinenwitze und das neue Sex-Gesetz in Schweden und ihren „pragmatischen Feminismus“.

Das ehemalige BMFJ (Ministerium für Familien und Jugend) am Donaukanal im zweiten Wiener Gemeindebezirk. In Kürze wird das Logo ein weiteres „F“ für die Frauen dazubekommen, gestaltet nach einer „Corporate Identity“ für alle neuen türkis-blauen Ressorts. Die Büros sind hier nicht so feudal wie im Regierungsviertel. „Aber ich mag das Moderne“, sagt Juliane Bogner-Strauß und nimmt in einem der lindgrünen Sessel am großen weißen Tisch Platz.

Sie trägt eine schwarz-weiße Bouclé-Jacke über einer cremefarbenen Bluse, dazu Silberschmuck. Ihr Blick streift durch den noch nackt wirkenden Raum. „Es werden noch sehr viele Grünpflanzen kommen, weil wir zu Hause auch einen Dschungel haben.“ Die Ministerin lächelt. „Und ein paar frische Bilder an die Wand, vielleicht sogar von meinen Kindern. Die malen sehr viel Acryl auf Leinwand.“ Dann werde sie sich als Steirerin hier in Wien fast wie zu Hause fühlen.

„Krone“: Frau Bogner-Strauß, wie würden Sie sich in drei Eigenschaftsworten als Mensch beschreiben?
Juliane Bogner-Strauß: Offen, konsequent und gerecht, würde ich sagen.

Und als Politikerin?
Modern-konservativ. Ich bin eine moderne Frau, die aber traditionsverankert aufgewachsen ist. Werte sind mir deshalb sehr wichtig. Ich vereinbare das Frausein, die Karriere, die Familie und die Kinder.

Dass Sie einen Doppelnamen tragen, ist das ein Statement?
In der Wissenschaft publiziert man ja sehr viel. Mein Mädchenname „Strauß“ war in der Wissenschaft schon bekannt, weshalb ich nicht den Namen „Bogner“ annehmen wollte.

Hätte Ihr Mann sich darüber gefreut?
Ich muss ganz ehrlich sagen, das war gar kein Thema. Ich wollte einfach in der Wissenschaft sichtbar bleiben.

Sie sind Biochemikerin und dreifache Mutter. Sehen Sie sich als Vorzeigefrau?
Wenn andere das so sehen, dann bitte! Gerne. Wichtig ist für Frauen, dass sie sich selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.  Eine Vorzeigefrau kann auch eine Frau sein, die zu Hause bleibt, um sich ganz den Kindern zu widmen. Beides soll möglich sein!

Viele Frauen haben aber gar nicht die Wahl. Sie müssen arbeiten, um ihre Kinder zu versorgen. Können Sie sich mit Ihrem Hintergrund überhaupt vorstellen, wie es vielen Frauen, vor allem Alleinerzieherinnen, in Österreich geht?
Ich denke schon, dass ich das kann. Sehr gut sogar. Ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen, damals war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigentlich noch kein Thema. Meine Mutter hat das durchwegs geschafft, und zwar ohne Kinderbetreuung. Weil das gab es am Land damals gar nicht. Nur ein familiäres Netzwerk, das alle Schwierigkeiten abgefedert hat. Großeltern, Großtanten, die aufgrund des Krieges unverheiratet geblieben sind, das hat gut funktioniert. Heute brauchen Mütter und Väter, weil sie oft beide berufstätig sind, Unterstützung, um den Spagat zwischen Job und Karriere zu schaffen.

Der Staat macht es ihnen mitunter nicht leicht. Was planen Sie als neue Familienministerin, um solche Eltern stärker zu unterstützen?
Wir entlasten sie durch den Familienbonus, aber auf der anderen Seite zahlen jene, die durch ihr niedriges Einkommen nicht von der Steuerentlastung profitieren, weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Details besprechen wir noch.

Was hat eine Alleinerzieherin von den Maßnahmen dieser neuen Regierung, die froh sein muss, wenn sie Kinder und Beruf auch nur halbwegs unter einen Hut bringen kann? Sie findet im schlimmsten Fall nur Halbtagsjobs und keine Kinderbetreuung.
Die Kinderbetreuung müssen wir ausbauen, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Mit flexibleren Öffnungszeiten, auch am Land. So gibt man Alleinerzieherinnen auch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vielleicht auszuweiten.

Das hätte jetzt auch eine sozialdemokratische Frauenministerin sagen können. Was unterscheidet Sie von Ihren Vorgängerinnen?
Die Aufgabe ist immer dieselbe: Frauen zu fördern, gute und ambitionierte Politik im Sinne der Frauen zu machen. Mir ist dieser Dreiklang wichtig, nach dem auch mein Ministerium benannt ist: Frauen, Familie und Jugend. Alle drei Bereiche sind wichtig und eigenständig, aber am Ende gibt es auch Berührungspunkte.

Was gehört zu guter, ambitionierter Frauenpolitik?
Es gibt natürlich vieles, was wir angehen möchten, aber ein wichtiger Punkt ist: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Deshalb brauchen wir transparente Gehälter. Im öffentlichen Bereich ist das ja schon so. Aber gerade dort, wo es diese Lohnschere noch immer gibt, muss Einkommenstransparenz da sein.

Reichen dafür fünf Jahre?
Es ist ein ambitioniertes Ziel, aber es ist zu schaffen. Ich würde das schon gerne in drei bis vier Jahren schaffen, nicht erst in fünf Jahren. Im fünften Jahr würde ich mir schon gerne neue Ziele stecken (lacht).

Sind Sie auch für eine verpflichtende Frauenquote?
Nicht generell. Aber gerade in Bereichen, wo Frauen noch unterrepräsentiert sind, wäre es wünschenswert. An der technischen Universität hatten wir eine Frauenquote. Weil das noch immer eine Männerdomäne ist.

Würden Sie sagen, dass Sie in mancher Hinsicht privilegiert waren?
„Privilegiert“ möchte ich nicht sagen, aber ich hatte Glück. Auf der Universität gab es die sogenannte Nanoversity, da waren meine Kinder vom ersten Geburtstag an. Das war eine Krippe, die hat um sieben Uhr morgens aufgemacht und war bis 19 Uhr offen. Ich hatte Glück, dass ich einen Platz bekommen habe. Solche Einrichtungen wünsche ich mir für alle, die es brauchen. Wie gesagt: Nicht nur quantitativ muss sich da viel ändern, sondern auch qualitativ.

Ihre Kinder sind noch relativ klein. Wie oft werden Sie zu Hause sein?
Ich möchte pendeln. Also wird die Familienministerin einen Tag pro Woche nicht in Wien, sondern in der Steiermark sein. Ich hoffe, das wird mit meinen Terminen gehen.

Frau Bogner-Strauß, Sie haben in der „Presse“ auf die Frage, ob Sie Feministin seien, nicht sofort „Ja“ gesagt. Was ist das für ein Zögern?
Natürlich bin ich Feministin, aber ich bin pragmatische Feministin. Das habe ich aus meiner Kindheit mitgenommen: Da wurde nie unterschieden, ob ich ein Mädchen bin oder nicht, jeder musste alles machen. Ich war sogar die erste in der Familie, die Matura gemacht hat.

Ist „Emanze“ ein Kompliment für Sie?
Es ist in meinen Augen für mich zu weit gegriffen. Lassen wir es bei pragmatischer Feministin.

Läuft es zu Hause bei Ihnen auch so? Dass jeder alles machen muss?
Natürlich! Halbe-halbe. Das ist bei uns selbstverständlich. Und rührt vielleicht auch daher, dass er einen damals vierjährigen Sohn in die Beziehung mitgebracht hat.

Bügeln Sie ihm die Hemden?
Nein.

Warum nicht?
Ich kann überhaupt gar nicht bügeln. Meistens macht das die Oma, aber auch unser 18-Jähriger bügelt seit drei Jahren seine Sachen selbst, und die Neunjährige fängt auch schon damit an.

Wie halten Sie es mit dem Gendern?
Gendern schafft Awareness.

Heißt so viel wie ..?
Eine Sprache, die nicht unterscheidet zwischen den Geschlechtern, schafft Bewusstsein. Genauso wie #metoo oder die Töchter in der Bundeshymne. Das Thema Gleichberechtigung ist nämlich noch lange nicht gegessen.

Hat #metoo die Frauen nicht erst recht wieder in die Opferrolle gedrängt?
Das sehe ich anders. Das war eine wichtige Bewusstseinsschaffungs-Kampagne. Oft muss man zur rechten Zeit die rechten Dinge sagen und so Grenzen setzen.

Apropos Grenzen setzen: Wenn Ihnen ein Machomann einen blöden Blondinenwitz erzählt, was machen Sie dann?
Passiert eigentlich kaum mehr, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn doch, würde ich sagen: „Das ist jetzt politisch unkorrekt.“ Genau so.

Das neue Sex-Gesetz in Schweden wird heftig diskutiert. Ist es in Ihren Augen richtig, dass beide Partner vor dem Sex eine mündliche Einwilligung geben sollen?
Beide Partner müssen damit einverstanden sein. Ob man jetzt mit einer verbalen Einwilligung nicht etwas über die Stränge schlägt, ist die Frage. Klar ist jedoch, dass es null Toleranz bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen und Kinder geben muss.

Wünschen Sie sich, dass so etwas auch bei uns kommt?
Eine „Was wäre wenn“-Frage. Das wird man sich anschauen müssen.

Sie sind auch Jugendministerin. Kommt endlich ein einheitliches Jugendschutzgesetz?
Das ist unser großer Wunsch. Wir wollen das gemeinsam mit den Bundesländern harmonisieren. Weil keiner versteht, wieso ein Jugendlicher in der Steiermark weniger lange ausgehen darf als im angrenzenden Burgenland.

Werden Sie bei den Bundesländern nicht auf Granit beißen?
Natürlich wird das nicht leicht, aber Herausforderungen sind dazu da, um sie anzupacken.

Frau Bogner-Strauß, von Ihrem wissenschaftlichen Hintergrund hätte auch das Forschungsministerium sehr gut zu Ihnen gepasst. Sind Sie ein wenig traurig, dass es doch das Frauen- und Familienministerium geworden ist?
Nein, überhaupt nicht. In meinen Gesprächen mit Sebastian Kurz in den vergangenen Monaten haben wir immer über dieses Ressort gesprochen. Als dann das Angebot kam, sind wir wieder unter vier Augen zusammengesessen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe keine Sekunde überlegt, sondern es einfach mit Freude angenommen.

Chemikerin und Patchwork-Mama
Geboren am 3. November 1971 in der Südsteiermark. Die Tochter eines Weinguts hat zwei jüngere Brüder. Ab 1992 Studium der Chemie mit Auszeichnung. Fachgebiet: Molekolarbiologie und Genomik. Ab 2013 war Bogner-Strauß Professorin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Biochemie der TU Graz. Abgeordnete der „neuen Volkspartei“ seit November 2017. Verheiratet mit Erik Bogner, der in einem Technik-Unternehmen arbeitet und einen Sohn in die Ehe mitbrachte: Julian (18).

02.01.2018 06:12, Conny Bischofberger, Kronen Zeitung
http://www.krone.at/1604270
Tags: ÖVP – Feminismus – feministische – Feministin – 

FPÖ schlägt Doppelresidenz für Trennungskinder vor

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Justiz – Parlamentarische Materialien – Stichworte: Nationalrat/Anträge – Vorlagen: Justiz

Antrag der Opposition zu den Themen Trennungskinder:

FPÖ schlägt „Doppelresidenz“ (Shared parenting) für Trennungskinder vor

Bedenken gegen die derzeitige Regelung des Aufenthaltsorts von Trennungskindern melden die Freiheitlichen an. Wie Abgeordneter Norbert Hofer erinnert, schreibt das Gesetz zwingend die Festlegung eines „hauptsächlichen Aufenthaltsorts“ des Kindes vor, was dazu führt, dass derjenige Elternteil – in der Praxis meist die Mutter – , dem dieser Aufenthaltsort zugesprochen wird, alleine über den Wohnort des Kindes entscheiden kann und gegenüber dem anderen Elternteil unterhaltsbezugsberechtigt ist. Dies fördere alte Rollenbilder und verhindere die Erwerbstätigkeit und finanzielle Selbstständigkeit der Frau, warnt Hofer. Männern wiederum werde dadurch weder Anreiz noch die Möglichkeit gegeben, die Versorgung der Kinder zu gleichen Teilen zu übernehmen. Der FPÖ-Abgeordnete fordert nun in einem Entschließungsantrag (835/A(E)) die Einführung einer Doppelresidenz für Trennungskinder, die auf dem Grundsatz der annähernd gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile aufbaut. Vorstellbar ist für Hofer dabei u.a. auch die Aufteilung der Familienbeihilfe, des Familien- und Unterhaltsabsetzbetrags sowie aller mit dem Aufenthaltsort zusammenhängenden Sozialleistungen und Beihilfen auf beide Elternteile.

Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 17.12.2014

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1231/

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG.pdf
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des
KindNamRAEG2013 hinsichtlich der Einführung der Doppelresidenz für
Trennungskinder und damit folgende Punkte beinhaltet:


• Die Festlegung einer annähernd gleichteiligen Betreuung, der Doppelresidenz
als erstes Ziel im Scheidungs- und Obsorgeverfahren.

• Die Bestimmung eines Betreuungsanteils als Schlüsselzahl für das Ausmaß
der Doppelresidenz. Der Betreuungsanteil ist das Ausmaß in Prozent, welches
ein Elternteil an Naturalunterhalt leistet. Der Betreuungsanteil kann gerichtlich
oder durch Einigung der Eltern festgelegt und verändert werden.

• Die automatische Anwendung der Gemeinsamen Obsorge bei jedem
Beschluss einer Doppelresidenz.

• Die gesetzliche Schaffung zweier Wohnadressen des Kindes im Falle der
Doppelresidenz.

• Die ausschließlich einvernehmliche Veränderung jedes der beiden Wohnorte,
falls ein Elternteil eine Veränderung des Wohnortes, an dem das Kind bei
Ausübung seines Betreuungsanteiles lebt, anstrebt, und diese Veränderung
die Ausübung der Doppelresidenz beim anderen Elternteil behindert oder den
Bedürfnissen des Kindes, insbesondere des stabilen Besuchs der gleichen
Schule, im Wege steht. Bei der Auswahl des Schulstandortes ist die
Erreichbarkeit von beiden Elternteilen zu berücksichtigen.

• Die Unterstützung von Eltern bei der Einführung und Aufrechterhaltung der
Doppelresidenz. Zu diesem Zweck hat ein entsprechender richterlicher Auftrag
an die Familiengerichtshilfen im Rahmen der Verhängung der Doppelresidenz
zu ergehen, Eltern bei einvernehmlicher Entscheidungsfindung zu
unterstützen und diese dazu anzuhalten, die Pflegeleistung und Erziehung
auch des anderen Elternteils zu akzeptieren und zu unterstützen.

• Die Änderung des Natural- und Geldunterhalts § 231. (2): „Der Elternteil, der
den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag.“
Ist eine Doppelresidenz festgelegt, so gilt der festgelegte Betreuungsanteil
jedes Elternteils als anrechenbar auf den Geldunterhalt. Bei annähernd
gleichteiliger Betreuung entfällt die Unterhaltsverpflichtung zu Gänze. Die
Judikatur spricht bei 1/3 bereits von einer gleichteiligen Betreuung. die
Rechnung mit 50% stimmt insofern nicht, als bereits ab geringer
Betreuungsquote Kosten für Zimmer, Bett, Spielsachen anfallen. Unabhängig
davon ob dies 1 oder 7 Tage pro Woche genutzt wird.)“

• Die Aufteilung von Familienbeihilfe, Familien- und Unterhaltsabsetzbetrag
sowie aller, mit dem Aufenthaltsort zusammenhängender Sozialleistungen und
Beihilfen.


2 von 3 835/A(E) XXV. GP – Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version)
http://www.parlament.gv.at
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

• Die Aufnahme der Pflicht beider Eltern, gleichteilige Betreuung im Sinne der
Doppelresidenz nach Kräften zu unterstützen, in das Wohlverhaltensgebot (§
159) Das Wohlverhaltensgebot muss endlich durchsetzbar sein und bei
Verstößen strafrechtliche Konsequenzen haben!

• Beschlüsse zur Doppelresidenz sind tatsächlich durchsetzbar, als Verstoß
gegen das Wohlverhaltensgebot, zu gestalten. Die Durchsetzung ist
konsequent mittels Androhung von Ordnungsstrafen und nötigenfalls
Umsetzung derselben zu gestalten (siehe Cochemer Praxis).“


In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.

Tags: Familienpolitik – Familienrecht – Familie – Gesellschaftspolitik – Trennung – Eltern – Eltern-Kind-Entfremdung – Väter – Obsorge – KindNamRÄG 2013 – Kindeswohl – Gesetzgeber – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft –  Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 – Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Handels-, Wettbewerbs- und Urheberrecht) – Familienpolitik

Gute Idee – Unterhaltsersatzleistung im Wege der Mindestsicherung

Email PERSÖNLICH

Sehr geehrte ÖVP, Justizminister Wolfgang Brandstetter, zukünftiger Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Die von ihnen vorgeschlagene Förderung, halte ich für eine langfristige professionelle Lösung, schließlich soll ein solcher staatlicher Zuschuss. bzw. Ersatz von Kindesunterhalt lt. UVG 1985 auch kontrolliert ablaufen.
Derzeit wird die Wohnbeihilfe genauso wie die Mindestsicherung abgehandelt, dies wäre für den Kindesunterhalt genauso sinnvoll und wünschenswert.

Eine SPÖ Husch- Pfusch-Lösung als Wahlzuckerl sollte man ablehnen, wie der zukünftige Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits mit einem generellen Verbot von zusätzlichen Ausgaben vor der Nationalratswahl bereits mehrfach begründet hat.
Sehr wichtig wäre auch ein Selbstbehalt von 1080,- Euro für den Unterhaltspflichtigen, wie es bereits in der Düsseldorfer Tabelle seit vielen Jahren Usus ist, dies verhindert ein abrutschen von KMU’s, welche eine wesentliche Stütze in unserer Wirtschaft darstellen, diese Arbeitsplätze sollten erhalten bleiben!

Deshalb mein Appell an die neue ÖVP, mit diesen Selbstbehalt wäre das Abschlittern der unterhaltspflichtigen Personen in Armut gewährleistet. Prinzipiell  sollten alle Alimente bei der Höhe des Unterhalts österreichweit genauso in die Summe der Mindestsicherung einberechnet werden, in einem Bundesgesetz. Grundsatz, jedes Kind soll gleich viel Wert sein!

schönen Tag noch, wünscht Ihnen
Admin Familie & Familienrecht, am 4-10-2017

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 Artikel:

 Kindesunterhalt: Pilz ortet ÖVP-Sabotage
Wolfgang Brandstetter
Foto: Kurier/Juerg ChristandlVizekanzler Wolfgang Brandstetter.

Vizekanzler Wolfang Brandstetter legte einen eigenen Initiativantrag vor.

Die ÖVP legt nun einen eigenen Initiativantrag für die Reform des Kindesunterhalts vor. Den Vorschlag der SPÖ für eine Unterhaltsgarantie lehnt Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ab, denn er fürchtet, dass damit hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden.
Die SPÖ hat vergangene Woche einen Antrag ausgearbeitet, der Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Eine entsprechende Korrektur der gegenwärtigen Regelungen hatten davor alle Partei befürwortet.

Der Justizminister sprach sich am Dienstag in einem Statement gegenüber der APA grundsätzlich für Änderungen aus: „Eine Unterhaltsgarantie, wie die SPÖ sie vorschlägt, scheint mir aber der falsche Weg zu sein.“ Dem Noch-Koalitionspartner wurde daher ein Vorschlag zu einem Unterhaltszuschuss-Gesetz übermittelt, der bei allen Kindern in Österreich ankommen soll. Dabei handle es sich um einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Unterhaltsanspruch nach objektiven Richtsätzen vorsieht, erklärte Brandstetter.

Kritik und Appell

Trotz der Einigkeit bei dem Thema dürfe man beim Unterhalt nicht den selben Fehler wie bei der Familienbeihilfe machen: „Nach dem SPÖ-Modell laufen wir Gefahr, dass wir ähnlich wie bei der Familienbeihilfe über den FLAF hunderte Millionen Euro ins Ausland zahlen“, kritisierte Brandstetter. Eine Differenzierung nach den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Aufenthaltslandes sei daher sinnvoll, wie dies auch in Unterhaltsverfahren bei den Gerichten gemacht werde. Der Justizminister lehnt auch eine Beschränkung der Leistung auf fünf Jahre ab: „Wir haben daher einen Vorschlag erstellt, der weder zeitlich beschränkt ist, noch einzelne Familienkonstellationen ausschließt.“

Die Umsetzung will die ÖVP sinngemäß an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, was eine „budgetschonende“ und unbürokratische Lösung wäre. Dass diese Anpassung an das Niveau im Ausland derzeit auf EU-Ebene nicht möglich ist, wurde gegenüber der APA eingeräumt.

Brandstetter appelliert in dem Statement außerdem, auch im Wahlkampf, „ruhig und besonnen zu agieren“. Der ÖVP-Vorschlag wurde dem SPÖ-Klub übermittelt.

Pilz: Ärger über ÖVP

Peter Pilz, der in einer Fernsehdiskussion die Debatte über den Kindesunterhalt neu entflammt hatte, ist verärgert über die ÖVP. Während der SPÖ-Vorschlag aus seiner Sicht nur „repariert“ gehört, „sabotiere“ die Volkspartei. „Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern“, stellte er am Dienstag auf Twitter fest.

 Folgen

Peter Pilz

@Peter_Pilz

Unterhalt: Das SPÖ-Papier hat 5 Löcher. Das lässt sich reparieren. Aber die ÖVP sabotiert. Wahlkampf auf dem Rücken von 70.000 Kindern.

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Der Grüne Klubobmann Albert Steinhauser erklärte am Rande einer Pressekonferenz, er kenne den Vorschlag der ÖVP noch nicht. Man prüfe gerade den Entwurf der SPÖ, wobei man diesen tendenziell unterstützen würde.

SPÖ-Frauen kritisieren Kurz

Die SPÖ ärgert sich über die Ablehnung des eigenen Antrags zur Unterhaltsgarantie durch die ÖVP. Parteiobmann Sebastian Kurz solle zu seinem Wort stehen, forderte Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek am Dienstag in einer Aussendung. Die Behauptung, der ÖVP, Kinder im Ausland könnten laut dem SPÖ-Vorschlag eine Unterhaltsgarantie beziehen, sei falsch.

„Kinder im Ausland können bei unserem Vorschlag keine Unterhaltsgarantie beziehen, da die Voraussetzung der Wohnsitz im Inland sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist“, so die SPÖ-Frauenchefin. Im ÖVP-Vorschlag ortet sie hingegen Unklarheiten und rechtliche Probleme. So solle laut ÖVP der Bund in die Mindestsicherung der Länder eingreifen und die Unterhaltsgarantie dort verankern – wie das gestaltet sein soll, lasse der Noch-Koalitionspartner aber offen. „Sicher ist, dass viele Alleinerziehende davon überhaupt nicht profitieren werden“, kritisierte Heinisch-Hosek.

(apa / best) Erstellt am 

Liste Sebastian Kurz entwickelt sich zur Feministinnen-Partei –>

So wie die ÖVP im Familienrecht auch bisher ständig versagt hat (6 monatige Entfremdungsphase im KindNamRÄG2013, keinerlei Sanktionen im Gesetz) wird sie mit Sebastian Kurz auch weiter versagen, wenn diese Diskriminierung nicht entfernt werden sollte!

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Sebastian Kurz - Diskriminierung , Ausschließung d. Steuerbonus bei Väter nach Trennung
Sebastian Kurz – „Diskriminierung , Ausschließung des Steuerbonus bei Väter nach Trennung“ im Wahlprogramm 2017 Kapitel1
Familie & Familienrecht – family law germany austria youth office stinksauer.  16 Std. ·

Bodenlose Frechheit – Eine größere Diffamierung von Trennungsväter ist wohl kaum möglich?

Zitat Sebastian Kurz:
„Wenn sie nicht beruflich tätig sei und der Vater gehe arbeiten, habe dieser die Möglichkeit, den Steuerbonus in Anspruch zu nehmen. „Und er muss diesen weitergeben an die Mutter“, sagte Kurz, genauso wie Alimente zu leisten seien.“

Admin Familie & Familienrecht – family law austria germany, am 10.Sept.2017
–>

http://www.noen.at/niederoesterreich/politik/nationalratswahl-kurz-steuerbonus-auch-fuer-alleinerzieherinnen/60.144.578

Tags: Feminist – Feministen -Partei – Unterhalt – Liste Sebastian Kurz – Frauenpolitik – Gleichberechtigung  – alleinerziehende – Väter – Trennung – Scheidung – Vater – Steuerbonus 1500,- Euro – Familienbeihilfe – Mobbing an Trennungs-Väter – Kindesunterhalt – Alimente – Steuerfreibetrag- Vaterlose Gesellschaft

Familienbeihilfe – Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein!

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Thema ist Familienbeihilfe:
„Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

•deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
•deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen
zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.“

 

Warum gibt es daher
a.) überhaupt einen Anspruch für Kinder, die im Ausland leben und
b.) weshalb soll das ein Lohnbestandteil sein? Der Anspruch ist doch gar nicht an ein Einkommen gebunden…

Kann da mal jemand mir bitte aushelfen?

>>

Familienbeihilfe Vorrausetzungen

Familienbeihilfe Voraussetzungen

 

Tags: Kinderbeihilfe – Familienbeihilfe – ÖVP – Anspruch