Welche Familienförderungen gibt es in Österreich 2019

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Zitat:

Familienförderungen in Österreich 2019

Hier eine Auflistung dessen, was Familien in Österreich bekommen. Einfach, weil ich weiß, dass es uns hier als Familie finanziell wirklich gut geht und es vielen Ländern dieser Erde nicht so ist. Danke Österreich!

Familien werden in Österreich besonders finanziell bedacht. Was gut und richtig ist, denn ohne gesunde, stabile Familien, kein gesundes Land!

Logisch, dass nicht allein der Staat für eine gesunde, stabile und intakte Familie verantwortlich, sondern jeder Einzelne gefragt, ist. Der Staat kann durch finanzielle Zuwendungen jedoch dafür sorgen, dass wenigstens dieser Punkt kein Hindernis für Familienplanung darstellt.

Ein paar aufgelistete Förderungen sind nicht speziell auf Familien ausgelegt, können also auch aufgrund anderer Lebensumstände beantragt werden.

  • Wochengeld: Die ersten acht Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung erhält Frau weiterhin ihr volles Gehalt und hat ein absolutes Beschäftigungsverbot.
  • Familienbeihilfe (Kindergeld): Jede Familie bekommt einen monatlichen Betrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausbezahlt wird. Je älter das Kind, desto höher die Familienbeihilfe. Höhe der Familienbeihilfe
  • Familienzuschuss (Land Vorarlberg- speziell bei uns jetzt): Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Familienzuschuss Vorarlberg
  • Um alle Bundesländer mit aufzuzählen: Hier die Familienunterstützung der einzelnen Länder (Österreich). Viele Bundesländer haben noch eigene Regelungen als Zusatz zu dem staatlichen Geld.
  • Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Varianten und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Es besteht die Möglichkeit eines Zuverdienstes, dessen Maximalhöhe jedoch genau festgelegt ist.
  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende.
  • Elternteilzeit: Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Bis 2019 gibt es noch den Alleinverdienerabsetzbetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsgeldern. Dies wird jedoch durch die neue Steuerreform hinfällig.
  • Steuererleichterung für Familien: „Familienbonus Plus tritt ab 2019 in Kraft: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende beziehungsweise Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
  • Familienzeitbonus (Familienmonat): Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin) unterbrechen, ist ein „Familienzeitbonus“ vorgesehen.
  • Familienhärteausgleich aufgrund von Notsituationen- ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
  • FamilienhospizkarenzZuschuss, wenn z.B. ein Kind schwer erkrankt ist und seiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann, kann man diese Förderung beantragen.
  • Kindererziehungszeiten für die Pension: Für jedes Kind werden vier Jahre ab der Geburt weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt. Falls während der vier Jahre ein weiteres Kind auf die Welt kommt, verfällt es jedoch vom vorherigen Kind.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfen: Eltern werden bezüglich der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmittel unterstützt und entlastet.
  • AMS- Kinderbetreuungsbeihilfe: Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kost­en­pflicht­ig­en Kinderbetreuungsplatz.
  • Geringverdiener können einen Heizkostenzuschuss beantragen.
  • Wohnbeihilfe kann zudem noch beantragt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind bzw werden. (Allerdings ist die Seite grad nicht abrufbar, daher bin ich verunsichert, ob es diese Förderung überhaupt noch gibt).
  • Kosten für den Kindergarten ist Bundesländer abhängig. Das letzte Kindergartenjahr ist in Österreich verpflichtend und daher kostenlos. Hier im Land Vorarlberg werden die Beiträge ab 3 Jahren bezuschusst, davor müssen die Eltern komplett selbst für die Betreuung aufkommen- wenn erforderlich. Es besteht kein Recht auf einen Betreuungsplatz.

Alles in allem haben Familien in Österreich einen guten finanziellen Start, egal welches Familienmodell sie leben, daher bin ich froh und glücklich meine Kinder in Österreich aufziehen zu dürfen.

Besonders unsere konservative Familienform: Vater, Mutter, Kinder und die Mutter zu Hause kann oft aufgrund finanzieller Diskrepanzen nicht mehr umgesetzt werden, auch wenn Familien sich dies vielleicht wünschen würden. Hier ist es laut uns gut möglich. Wenigstens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und mit Durchschnittgehalt.

Falls ich Förderungen vergessen haben sollte, bitte im Kommentarfeld angeben. Danke!

Quelle:
https://andererseitsblogazin.wordpress.com/2018/12/23/familienfoerderungen-in-oesterreich/

Tags: Armut – Gesetze Österreich – Kindeswohl – Obsorge –

Vater in Österreich – Parental Alienation Entfremdung

Menschenrechtsverletzung in Österreich

Eine Entfremdung eines Elternteil ab 6 Monaten entspricht lt. EGMR einer
Menschenrechtsverletzung lt. Art. 8 EMRK in Europa!!!

Admin Familienrecht, am 16-09-2018

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Vater Österreich
Vater in Österreich

 

Kommentar von D.Kurt Pinter, 

Meine Tochter ist seit Juli 2018 volljährig, wurde von ihrer Mutter seit ihrem 4.Lebensjahr von mir getrennt, intensiv gegen mich aufgehetzt ; ich habe in diesem Zeitraum (14 Jahre gerade 4 kurze Kontakte, jeweils 1 Stunde, zuletzt im März 2011) gehabt, seitdem hat meine Tochter, bedingt durch weitere Manipulation (seit jeher unwahre „Schauergeschichten!) der Kindesmutter erklärt, mich „verdrängt zu haben“ und auch total abzulehnen.
Ich habe seit Beginn der Trennung bis heute (tw. auch erhöht) Unterhalt gezahlt und frage mich, wie ich unter diesen Umständen schaffe, wenigstens den reduzierten Familienbonus zu lukrieren (Meine Pension ist wegen der Verfahrenskosten relativ niedrig).
–>

https://familiefamilienrecht.wordpress.com/2018/09/04/familienbonus-ab-2019-auch-fuer-getrennt-lebende-eltern/comment-page-1/#comment-3199

Tags: Familie Familienrecht- family law austria  Art. 8 EMRK, Österreich Familienrecht, Bezirksgericht, Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kindes-Entfremdung, Kindeswohl, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Missbrauch mit dem Missbrauch, Mobbing, Mobbing, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, PAS Großeltern – Trennung Enkelkinder, psychische Gewalt, Richter, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Vaterschaft, Vaterschaft, Väter Artikel – Justiz

Familienbonus – bis zu 1500,- Euro Lohnsteuer-Gutschrift pro Kind

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Ab 2019

Familienbonus: So viel bekommen Sie!

Der Familienbonus ist auf Schiene. Er bringt pro Kind und Jahr bis zu 1.500 € Lohnsteuer-Gutschrift. Für alleinerziehende Kleinverdiener gibt es eine Entschädigung.

Kinderzimmer? Nein, Kanzleramt: Familien sprachen gestern mit Kanzler Kurz über den Familienbonus. (Bild: Denise Auer)

Kinderzimmer? Nein, Kanzleramt: Familien sprachen gestern mit Kanzler Kurz über den Familienbonus. (Bild: Denise Auer)

Wer kriegt den Bonus? Eltern, die Lohnsteuer zahlen (ab Einkommen 1.200 Euro brutto/Monat). Profitieren sollen rund 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern. Was gibt es maximal? Ab einem Einkommen von 1.750 Euro und 1 Kind oder ab 2.300 Euro und 2 Kindern können Sie den Steuerbonus voll ausschöpfen (siehe Tabelle).

Gibt es Altersgrenzen? Für Kinder bis 18 Jahre gilt der volle Bonus. Für ältere gibt es 500 Euro
Steuerbonus im Jahr, wenn noch Familienbeihilfe bezogen wird (etwa Studierende).

Wer erhält nichts? Jene, die keine Lohnsteuer zahlen (weil sie zu wenig verdienen). Das sind aktuell 1,4 Millionen Österreicher. Für alleinerziehende Geringverdiener gibt es aber einen Extra-Bonus: mindestens 250 Euro Entlastung pro Kind/Jahr.

Bonus für Mama oder Papa? Bei (Ehe-)Partnern erhält
entweder ein Elternteil den vollen Bonus oder der Betrag wird halbehalbe aufgeteilt (das steht zur Wahl).

Bei getrennt lebenden Eltern ist eine Aufteilung je zur Hälfte vorgesehen.

Wie suche ich um den Bonus an? Entweder rückwirkend über den Lohnsteuerausgleich oder beim Arbeitgeber (Formular ab 2019, ähnlich wie jenes für den nun abgeschafften Kinderfreibetrag).

Gibt es für Kinder im Ausland den Bonus? Für Kinder in der EU und Schweiz ja. Der Betrag wird aber den Lebenserhaltungskosten angepasst. Für Kinder in Drittstaaten (nach dem Brexit auch England) gilt der Bonus aber nicht.

(red), 02. März 2018 06:00; Akt: 01.03.2018 20:45Print
http://www.heute.at/politik/news/story/Familienbonus–So-viel-bekommen-Sie–48690096
Tags: Familienförderung – Steuerentlastung – Scheidung – Trennung – Trennungseltern – Vater – Väter –

+ + + Familienbonus erhöht Kindesunterhalt + + +

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Kinderbonus erhöht Unterhaltspflicht

Alimente. Unterhaltsexperte Günter Tews rechnet mit einer Flut an Gerichtsverfahren über eine Erhöhung des Kindesunterhalts als Folge der neuen Steuerbegünstigung.

Günter Tews. – (c) Stanislav Jenis

Wien. Die Freude mancher Elternteile über den von der türkis-blauen Regierung geplanten Familienbonus wird wohl nur kurz anhalten. Wer nämlich von seinen Kindern getrennt lebt und deshalb Geldunterhalt zahlt, muss möglicherweise den neuen Steuervorteil in voller Höhe an den betreuenden Elternteil weiterreichen.

Die Steuerentlastung von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr – sie setzt eine Steuerpflicht mindestens in dieser Höhe voraus – erhöht das Nettoeinkommen und damit die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt. Nach Berechnungen des Rechtsanwalts und Unterhaltsexperten Günter Tews steigt beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 1950 Euro 14-mal jährlich der monatliche Unterhalt für ein achtjähriges Kind um mindestens 15 Euro.

Steuervorteil weitergeben

Wenn die Gerichte von den Unterhaltspflichtigen aber verlangen, den Steuervorteil zur Gänze den Kindern zukommen zu lassen – und dazu neigt die Rechtsprechung –, dann können die Alimente um bis zu 125 Euro monatlich (= 1500 durch zwölf ) steigen. Kleiner wäre der Aufschlag nur dann, wenn der Unterhaltszahler weni- ger als 1500 Euro pro Kind an Steuern zahlt, denn dann fällt auch der Bonus kleiner aus.

Teilen sich die Eltern den Familienbonus, sind es immer noch 62,50 Euro. Das setzt aber voraus, dass beide entsprechend steuerpflichtig sind. „Mich wundert es nicht, wenn sich die Unterhaltspflichtigen von der Politik an der Nase herumgeführt fühlen“, sagt Tews zur „Presse“. Er rechnet mit einer Flut an Gerichtsverfahren zur Erhöhung des Unterhalts. Allein im Vorjahr gab es bei den Gerichten knapp 90.000 Anträge auf Unterhaltsfestsetzung (davon betrafen rund 50.000 Unterhaltsvorschuss von staatlicher Seite).

Tews räumt ein, dass der Kinderbonus den Zweck hat, zu- mindest teilweise auch den Kindern zugutezukommen. Während der Bonus aber dem Geldunterhaltspflichtigen de facto mit Zwang abgenommen wird, bleibt es dem betreuenden Elternteil letztlich selbst überlassen, wofür er das Geld ausgibt. „Das Ganze als eine große Entlastung der Unterhaltspflichtigen zu verkaufen stört mich schon sehr“, sagt Tews. Ehrlicher wäre es schon, das Geld direkt den Kindern zukommen zu lassen.

Verzicht ginge ins Geld

Könnte ein Unterhaltspflichtiger, der seine Exfrau ärgern will, einfach darauf verzichten, den Familienbonus geltend zu machen? Das wäre keine gute Idee. Im Unterhaltsrecht gilt der Anspannungsgrundsatz. Demnach muss der Verpflichtete alles ihm realistisch Mögliche tun, um Geld zu verdienen. Tut er es nicht, werden die Alimente dennoch nach den höheren Verdienstmöglichkeiten berechnet.

„Der Vater würde mit Sicherheit auf die Inanspruchnahme des Kinderbonus angespannt werden“, sagt Tews. Es gebe bereits eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach ein Unterhaltspflichtiger gezwungen war, eine Arbeitnehmerveranlagung zur Rückvergütung von Lohnsteuer zu beantragen (7 Ob 97/08b).

Die Presse, VON BENEDIKT KOMMENDA
https://www.pressreader.com/austria/die-presse/20180113/281621010737582

 Artikel als pdf

Ministerratsbeschluss Familienbonus Plus vom 10.1.2018

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Familienbonus Plus

Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10. Jänner 2018 haben wir erste Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammen gestellt

Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Familienbonus Plus?

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Wie funktioniert die Regelung…
…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Insgesamt werden 700.000 Familien und 1,2 Mio. Kinder profitieren, die künftig von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Diese Maßnahme soll mit 1.1.2019 in Kraft treten.

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um den Familienbonus um?

Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Der Familienbonus Plus kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV 2019 d.h. ab 2020) beantragt werden.

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?

Ja.

Wie funktioniert die Regelung…

…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?

In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partnern in Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partnern verteilt werden.

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?

Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

Haben Alleinerziehende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag umgesetzt werden.

Haben Alleinverdienende, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus?

Um auch geringverdienende Alleinverdiener, die keine Steuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der Vereinfachung und Transparenz im Gegenzug entfallen.

Weitere Details zum Familienbonus und seiner genauen Ausgestaltung werden im Zuge des legistischen und parlamentarischen Prozesses definiert. Das Bundesministerium für Finanzen wird Sie unter http://www.bmf.gv.at auf dem Laufenden halten.

https://www.bmf.gv.at/top-themen/FamilienbonusPlus.html#heading_Was_ist_der_Familienbonus_Plus_

Ministerratsvortrag 3/20 vom 10. 1. 2018 zum Familienbonus Plus:

Ministerratsvortrag „Familienbonus Plus“ als pdf

Dr. Juliane Bogner-Strauß
Bundesministerin
Hartwig Löger
Bundesminister

GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018 BMF-280806/0003-I/4/2018
ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT
3/20

Vortrag an den Ministerrat
Betreffend der Einführung eines Familienbonus Plus
In einer alternden Gesellschaft ist die Kindererziehung eine wichtige Leistung, die für die Gesellschaft erbracht wird.
Gerade jene Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig sind, sollen bessere Anerkennung erfahren, auch indem es eine Änderung der österreichischen Familienpolitik gibt – weg von der Förderungslogik sowie weg von der Logik, dass bürokratische Nachweise erbracht werden müssen, hin zu mehr individuellem Freiraum und einer ehrlichen Steuerentlastung.
Dies soll insbesondere durch einen hohen Steuerabsetzbetrag für Kinder („Familienbonus Plus“) erreicht werden.
Ausgestaltung des Familienbonus Plus:

* Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und
Jahr (d.h. die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert).

* Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf
Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

* Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen
Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

* In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Partner in
Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partner verteilt werden.

* Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Familienbonus (Plus) nach
der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibetrages auf beide Eltern aufgeteilt
werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken.

* Der Familienbonus (Plus) ist nicht negativsteuerfähig.

* Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der
Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der
Vereinfachung und Transparenz zur Gänze entfallen.

* Um auch geringverdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die keine
Einkommensteuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer
Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für geringverdienende Alleinverdienerinnen und
Alleinverdiener ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

* Die Maßnahme soll mit 01.01.2019 in Kraft treten.

Wir stellen daher den

Antrag,

der Bundesminister für Finanzen soll gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend eine entsprechende Gesetzesvorlage unter Einhaltung der oben genannten Ausgestaltung erstellen und der Bundesregierung vorlegen.
10. Jänner 2018
Dr. Juliane Bogner-Strauß
Hartwig Löger

Symbolbild

Familienbonus Plus - Ministerratsvorrat BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß
Familienbonus Plus – Ministerratsvortrag BM. Hartwig Löger BM. Dr. Juliane Bogner-Strauß

Tags: Trennungseltern – Unterhaltsabsetzbetrag 2018 – Kinderfreibetrag – Unterhaltszahler – Familien – Familienrecht 2018 – Parlament ÖVP FPÖ – GZ: BKA-510101/0003-V/1/2018

Reduzierung der Familienbeihilfe im Ausland lebender Kinder

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Regierungsklausur Regierung wie ein „Rot-Weiß-Roter-Schnellzug“
Strache und Kurz über Themenschwerpunkte
Video: apa

Die Regierung ist von heute bis Freitag in Klausur. Kanzler Sebastian Kurz und sein Vize Heinz-Christian Strache traten zu Mittag vor die Presse.

ÖVP und FPÖ werden zwei Tage lang in der Steiermark die Schwerpunkte für das neue Jahr festlegen. Auf Schloss Seggau tagt die Regierung.
Die Themenschwerpunkte

„Wir haben ein ambitioniertes Regierungsprogramm“, sagte Kurz bei der Pressekonferenz. Darum wolle man sich auch gleich an die Arbeit beziehungsweise an die Umsetzung machen. Besprochen werden sollen fünf Themenschwerpunkte: Entlastung der kleinen Einkommen, Kürzung der Familienbeihilfen für Kinder im Ausland, eine Deregulierungsoffensive und Klima-und Energiestrategie, der Erhalt des Militärgymnasiums Wiener Neustadt sowie Budget und Finanzielles.

Vizekanzler Strache wies ebenfalls noch einmal auf eine „zügige und konsequente Arbeit“ mit einer raschen Umsetzung hin. Die Regierung müsse ein „Rot-Weiß-Roter-Schnellzug“ sein, der in Umsetzung geht.

»Wir wollen sicherstellen, dass die Abgabenbelastung kleiner und mittlerer Einkommen sinkt«

Die Themenschwerpunkte sollen auf der Klausur besprochen werden und schon am Freitag im Ministerrat beschlossen werden, wie Kurz verkündete. Vor allem zwei Bereiche seien entscheidend: die Entlastung der kleinen Einkommen und die Familienbeihilfe-Kürzungen. „Wir wollen sicherstellen, dass die Abgabenbelastung kleiner und mittlerer Einkommen sinkt“, teilte Kurz mit. Für den Einkommensbereich zwischen 1.350 bis 1.950 Euro brutto sei konkret eine Entlastung von rund 300 Euro im Schnitt pro Monat geplant. Eine Maßnahme sei unter anderem der Familienbonus.

Auch wolle man Familienbeihilfezahlungen ins Ausland reduzieren.

Hier müsse man „endlich für mehr Gerechtigkeit sorgen„, sagte Kurz. Die Zahlungen sollen nicht mehr im selben Ausmaß wie früher ins Ausland stattfinden. Dadurch würde sich der Staat am Ende über 100 Millionen Euro einsparen Konkret ist die Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten im betreffenden Land angedacht. So seien die Lebenserhaltungskosten in Ungarn beispielsweise anders als hier in Österreich, argumentierte Kurz. In Rumänien entspreche eine Familienbeihilfe von 200 bis 300 Euro im Monat fast schon dem Durchschnittseinkommen des Landes.
Familienbeihilfen ins Ausland

© APA/Walter Longauer

Details zu den Besprechungen und geplanten Beschlüssen würde man morgen im Rahmen der Pressekonferenz bekanntgeben, wie Strache mitteilte. Die Unterbringung von Asylwerbern sei bei dieser Klausur kein Thema, erklärte der Vizekanzler auf Journalistennachfrage. Es gebe klare Schwerpunktthemen, „für die wir gemeinsame Beschlüsse sicherstellen wollen.“
EU will Familienbeihilfe-Kürzung prüfen

Die EU-Kommission hat unterdessen angekündigt, sich die von der Regierung geplante Kürzung der Familienbeihilfe im Ausland näher ansehen. „Wir nehmen diese Ankündigung zur Kenntnis und werden die Gesetze auf ihre EU-Rechts-Konformität prüfen, wenn sie einmal angenommen sind“, sagte eine EU-Kommissionssprecherin in Brüssel am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Kritik von Neos und Liste Pilz

Die Pläne zur Familienbeihilfe stoßen bei den Neos und der Liste Pilz auf Kritik. Die ebenfalls angekündigte Entlastung der Arbeitnehmer wird zwar von der pinken Fraktion begrüßt, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sollten aber für alle gesenkt werden, fordern die Neos in einer Aussendung am Donnerstag zum Start der Regierungsklausur von ÖVP und FPÖ.

Von der Beitragssenkung würden vor allem Teilzeitkräfte profitieren. „Es ist also ein zusätzlicher Anreiz, in Teilzeit statt in Vollzeit zu arbeiten“, warnt Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker und pocht auf eine Senkung der Beiträge für alle Arbeitnehmer.

Familiensprecher Michael Bernhard wiederum zeigte sich über die angekündigte Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder verärgert: „Das System der Familienbeihilfe wird nicht reformiert, indem europäische Grundfreiheiten außer Kraft gesetzt und ein massives Pflegeproblem riskiert werden.“ Es brauche Reformen, aber: „Statt faktenbasierte Sachpolitik zu betreiben, werden von der schwarz-blauen Regierung rechtswidrige Maßnahmen gesetzt, die sukzessive die europäische Idee zu Grabe tragen und Unionsbürger zu EU-Ausländern machen“, sagte Bernhard, der ein „massives Pflegeproblem“ fürchtet.
Konkretes Arbeitslosengeld-Konzept noch offen

Unklar blieb am Rande der Klausur, wie das Arbeitslosengeld in Zukunft organisiert wird. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte zuletzt gesagt, dass Langzeitarbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen werden, sondern „dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben“, es also unbefristet beziehen können. Das wurde vom Kanzler auf Nachfrage so nicht bestätigt. „Es gilt immer das, was im Regierungsprogramm steht und was wir gemeinsam verhandelt haben“, stellte Kurz klar. Es werde ein „Arbeitslosengeld Neu“ geben, das gerechter werde: Wer lange einbezahlt hat, soll länger profitieren, wer nur kurz eingezahlt hat, soll das Arbeitslosengeld auch nur kurz bekommen. Bestehe kein Anspruch, gebe es ja noch die Mindestsicherung.

Das konkrete Konzept wolle man noch heuer präsentieren. Die Einführung des deutschen Hartz IV-Modells plane man jedenfalls nicht, versicherte wie davor schon die Sozialministerin auch Kurz. Klar sei, dass man bei der Notstandshilfe etwas ändern werde, das sei „gemeinsame Linie“.

Für Unmut unter Medienvertretern sorgte, dass bei der Klausur kein direkter Zugang zu den eintreffenden Regierungsmitgliedern möglich war – auch die Fotografen mussten den Großteil der Mannschaft durch eine Glasscheibe fotografieren. Außenministerin Karin Kneissl schaute dagegen mit ihren beiden Hunden Jackie (Onassis) und Winston (Churchill) im Journalistenbereich vorbei. Ihre Regierungskollegen habe sie schon näher in der langen Parlamentsnacht der Regierungserklärung kennenlernen können, die Regierungsklausur sei nun aber eine „gute Gelegenheit, gemeinsam durchzustarten“, meinte Kneissl.

Außenministerin Karin Kneissl mit ihren Hunden „Winston“ und „Jackie“
APA/ROLAND SCHLAGER Außenministerin Karin Kneissl bei der Klausur mit ihren Hunden „Winston“ und „Jackie“
Regierungsklausur-Torte

APA/ROLAND SCHLAGER, Donnerstag, 4. Januar 2018 von apa/red
https://www.news.at/a/regierungsklausur-kurz-strache-kameras-8602261
Tags: Sebastian Kurz – Heinz Christian Strache

Frauenministerin: „Ich bin pragmatische Feministin“

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Juliane Bogner-Strauß (Bild: Zwefo)

Frauenministerin:

„Ich bügle meinem Mann nicht die Hemden“

Die neue Frauen- und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (46) spricht mit Conny Bischofberger über den Spagat zwischen Kindern und Job, Blondinenwitze und das neue Sex-Gesetz in Schweden und ihren „pragmatischen Feminismus“.

Das ehemalige BMFJ (Ministerium für Familien und Jugend) am Donaukanal im zweiten Wiener Gemeindebezirk. In Kürze wird das Logo ein weiteres „F“ für die Frauen dazubekommen, gestaltet nach einer „Corporate Identity“ für alle neuen türkis-blauen Ressorts. Die Büros sind hier nicht so feudal wie im Regierungsviertel. „Aber ich mag das Moderne“, sagt Juliane Bogner-Strauß und nimmt in einem der lindgrünen Sessel am großen weißen Tisch Platz.

Sie trägt eine schwarz-weiße Bouclé-Jacke über einer cremefarbenen Bluse, dazu Silberschmuck. Ihr Blick streift durch den noch nackt wirkenden Raum. „Es werden noch sehr viele Grünpflanzen kommen, weil wir zu Hause auch einen Dschungel haben.“ Die Ministerin lächelt. „Und ein paar frische Bilder an die Wand, vielleicht sogar von meinen Kindern. Die malen sehr viel Acryl auf Leinwand.“ Dann werde sie sich als Steirerin hier in Wien fast wie zu Hause fühlen.

„Krone“: Frau Bogner-Strauß, wie würden Sie sich in drei Eigenschaftsworten als Mensch beschreiben?
Juliane Bogner-Strauß: Offen, konsequent und gerecht, würde ich sagen.

Und als Politikerin?
Modern-konservativ. Ich bin eine moderne Frau, die aber traditionsverankert aufgewachsen ist. Werte sind mir deshalb sehr wichtig. Ich vereinbare das Frausein, die Karriere, die Familie und die Kinder.

Dass Sie einen Doppelnamen tragen, ist das ein Statement?
In der Wissenschaft publiziert man ja sehr viel. Mein Mädchenname „Strauß“ war in der Wissenschaft schon bekannt, weshalb ich nicht den Namen „Bogner“ annehmen wollte.

Hätte Ihr Mann sich darüber gefreut?
Ich muss ganz ehrlich sagen, das war gar kein Thema. Ich wollte einfach in der Wissenschaft sichtbar bleiben.

Sie sind Biochemikerin und dreifache Mutter. Sehen Sie sich als Vorzeigefrau?
Wenn andere das so sehen, dann bitte! Gerne. Wichtig ist für Frauen, dass sie sich selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.  Eine Vorzeigefrau kann auch eine Frau sein, die zu Hause bleibt, um sich ganz den Kindern zu widmen. Beides soll möglich sein!

Viele Frauen haben aber gar nicht die Wahl. Sie müssen arbeiten, um ihre Kinder zu versorgen. Können Sie sich mit Ihrem Hintergrund überhaupt vorstellen, wie es vielen Frauen, vor allem Alleinerzieherinnen, in Österreich geht?
Ich denke schon, dass ich das kann. Sehr gut sogar. Ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen, damals war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigentlich noch kein Thema. Meine Mutter hat das durchwegs geschafft, und zwar ohne Kinderbetreuung. Weil das gab es am Land damals gar nicht. Nur ein familiäres Netzwerk, das alle Schwierigkeiten abgefedert hat. Großeltern, Großtanten, die aufgrund des Krieges unverheiratet geblieben sind, das hat gut funktioniert. Heute brauchen Mütter und Väter, weil sie oft beide berufstätig sind, Unterstützung, um den Spagat zwischen Job und Karriere zu schaffen.

Der Staat macht es ihnen mitunter nicht leicht. Was planen Sie als neue Familienministerin, um solche Eltern stärker zu unterstützen?
Wir entlasten sie durch den Familienbonus, aber auf der anderen Seite zahlen jene, die durch ihr niedriges Einkommen nicht von der Steuerentlastung profitieren, weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Details besprechen wir noch.

Was hat eine Alleinerzieherin von den Maßnahmen dieser neuen Regierung, die froh sein muss, wenn sie Kinder und Beruf auch nur halbwegs unter einen Hut bringen kann? Sie findet im schlimmsten Fall nur Halbtagsjobs und keine Kinderbetreuung.
Die Kinderbetreuung müssen wir ausbauen, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Mit flexibleren Öffnungszeiten, auch am Land. So gibt man Alleinerzieherinnen auch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vielleicht auszuweiten.

Das hätte jetzt auch eine sozialdemokratische Frauenministerin sagen können. Was unterscheidet Sie von Ihren Vorgängerinnen?
Die Aufgabe ist immer dieselbe: Frauen zu fördern, gute und ambitionierte Politik im Sinne der Frauen zu machen. Mir ist dieser Dreiklang wichtig, nach dem auch mein Ministerium benannt ist: Frauen, Familie und Jugend. Alle drei Bereiche sind wichtig und eigenständig, aber am Ende gibt es auch Berührungspunkte.

Was gehört zu guter, ambitionierter Frauenpolitik?
Es gibt natürlich vieles, was wir angehen möchten, aber ein wichtiger Punkt ist: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Deshalb brauchen wir transparente Gehälter. Im öffentlichen Bereich ist das ja schon so. Aber gerade dort, wo es diese Lohnschere noch immer gibt, muss Einkommenstransparenz da sein.

Reichen dafür fünf Jahre?
Es ist ein ambitioniertes Ziel, aber es ist zu schaffen. Ich würde das schon gerne in drei bis vier Jahren schaffen, nicht erst in fünf Jahren. Im fünften Jahr würde ich mir schon gerne neue Ziele stecken (lacht).

Sind Sie auch für eine verpflichtende Frauenquote?
Nicht generell. Aber gerade in Bereichen, wo Frauen noch unterrepräsentiert sind, wäre es wünschenswert. An der technischen Universität hatten wir eine Frauenquote. Weil das noch immer eine Männerdomäne ist.

Würden Sie sagen, dass Sie in mancher Hinsicht privilegiert waren?
„Privilegiert“ möchte ich nicht sagen, aber ich hatte Glück. Auf der Universität gab es die sogenannte Nanoversity, da waren meine Kinder vom ersten Geburtstag an. Das war eine Krippe, die hat um sieben Uhr morgens aufgemacht und war bis 19 Uhr offen. Ich hatte Glück, dass ich einen Platz bekommen habe. Solche Einrichtungen wünsche ich mir für alle, die es brauchen. Wie gesagt: Nicht nur quantitativ muss sich da viel ändern, sondern auch qualitativ.

Ihre Kinder sind noch relativ klein. Wie oft werden Sie zu Hause sein?
Ich möchte pendeln. Also wird die Familienministerin einen Tag pro Woche nicht in Wien, sondern in der Steiermark sein. Ich hoffe, das wird mit meinen Terminen gehen.

Frau Bogner-Strauß, Sie haben in der „Presse“ auf die Frage, ob Sie Feministin seien, nicht sofort „Ja“ gesagt. Was ist das für ein Zögern?
Natürlich bin ich Feministin, aber ich bin pragmatische Feministin. Das habe ich aus meiner Kindheit mitgenommen: Da wurde nie unterschieden, ob ich ein Mädchen bin oder nicht, jeder musste alles machen. Ich war sogar die erste in der Familie, die Matura gemacht hat.

Ist „Emanze“ ein Kompliment für Sie?
Es ist in meinen Augen für mich zu weit gegriffen. Lassen wir es bei pragmatischer Feministin.

Läuft es zu Hause bei Ihnen auch so? Dass jeder alles machen muss?
Natürlich! Halbe-halbe. Das ist bei uns selbstverständlich. Und rührt vielleicht auch daher, dass er einen damals vierjährigen Sohn in die Beziehung mitgebracht hat.

Bügeln Sie ihm die Hemden?
Nein.

Warum nicht?
Ich kann überhaupt gar nicht bügeln. Meistens macht das die Oma, aber auch unser 18-Jähriger bügelt seit drei Jahren seine Sachen selbst, und die Neunjährige fängt auch schon damit an.

Wie halten Sie es mit dem Gendern?
Gendern schafft Awareness.

Heißt so viel wie ..?
Eine Sprache, die nicht unterscheidet zwischen den Geschlechtern, schafft Bewusstsein. Genauso wie #metoo oder die Töchter in der Bundeshymne. Das Thema Gleichberechtigung ist nämlich noch lange nicht gegessen.

Hat #metoo die Frauen nicht erst recht wieder in die Opferrolle gedrängt?
Das sehe ich anders. Das war eine wichtige Bewusstseinsschaffungs-Kampagne. Oft muss man zur rechten Zeit die rechten Dinge sagen und so Grenzen setzen.

Apropos Grenzen setzen: Wenn Ihnen ein Machomann einen blöden Blondinenwitz erzählt, was machen Sie dann?
Passiert eigentlich kaum mehr, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn doch, würde ich sagen: „Das ist jetzt politisch unkorrekt.“ Genau so.

Das neue Sex-Gesetz in Schweden wird heftig diskutiert. Ist es in Ihren Augen richtig, dass beide Partner vor dem Sex eine mündliche Einwilligung geben sollen?
Beide Partner müssen damit einverstanden sein. Ob man jetzt mit einer verbalen Einwilligung nicht etwas über die Stränge schlägt, ist die Frage. Klar ist jedoch, dass es null Toleranz bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen und Kinder geben muss.

Wünschen Sie sich, dass so etwas auch bei uns kommt?
Eine „Was wäre wenn“-Frage. Das wird man sich anschauen müssen.

Sie sind auch Jugendministerin. Kommt endlich ein einheitliches Jugendschutzgesetz?
Das ist unser großer Wunsch. Wir wollen das gemeinsam mit den Bundesländern harmonisieren. Weil keiner versteht, wieso ein Jugendlicher in der Steiermark weniger lange ausgehen darf als im angrenzenden Burgenland.

Werden Sie bei den Bundesländern nicht auf Granit beißen?
Natürlich wird das nicht leicht, aber Herausforderungen sind dazu da, um sie anzupacken.

Frau Bogner-Strauß, von Ihrem wissenschaftlichen Hintergrund hätte auch das Forschungsministerium sehr gut zu Ihnen gepasst. Sind Sie ein wenig traurig, dass es doch das Frauen- und Familienministerium geworden ist?
Nein, überhaupt nicht. In meinen Gesprächen mit Sebastian Kurz in den vergangenen Monaten haben wir immer über dieses Ressort gesprochen. Als dann das Angebot kam, sind wir wieder unter vier Augen zusammengesessen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe keine Sekunde überlegt, sondern es einfach mit Freude angenommen.

Chemikerin und Patchwork-Mama
Geboren am 3. November 1971 in der Südsteiermark. Die Tochter eines Weinguts hat zwei jüngere Brüder. Ab 1992 Studium der Chemie mit Auszeichnung. Fachgebiet: Molekolarbiologie und Genomik. Ab 2013 war Bogner-Strauß Professorin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Biochemie der TU Graz. Abgeordnete der „neuen Volkspartei“ seit November 2017. Verheiratet mit Erik Bogner, der in einem Technik-Unternehmen arbeitet und einen Sohn in die Ehe mitbrachte: Julian (18).

02.01.2018 06:12, Conny Bischofberger, Kronen Zeitung
http://www.krone.at/1604270
Tags: ÖVP – Feminismus – feministische – Feministin – 

Sebastian Kurz: Väter-Diskriminierung, Steuerbenachteiligung

Als grausamen Scherz (milde ausgedrückt) muss empfunden werden, wenn die Mehrheit der Väter nach Trennung zwischen 500 und 1.000,- Euro pro Kind an Alimente im Monat bezahlen und dann lediglich einen steuerlichen Unterhaltsabsetzbetrag (Kinderfreibetrag) pro Monat von  29,20 Euro (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) geltend machen können.

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Steuerbonus
Symbolbild Steuerbonus – Familienbonus

 

So  sagte Sebastian Kurz am Mittwoch 6.9.17 gegenüber der APA zum Familienbonus:

„90 Prozent der Alleinerzieherinnen haben Kinder, die einen Vater haben, der bekannt ist“,
„Wenn der den Steuerbonus bekommt, muss er ihn weitergeben.“

Offenbar nach dem Motto für (entsorgte) Väter: „Wenn schon wer am Boden liegt muss man fest hintreten bis er sich nicht mehr bewegt“ …

 

Fakten:

Die Mehrheit der Väter (Unterhaltszahler/innen) zahlen nach der Prozentsatzmethode zwischen 16 % (bis 6Jahre)  und 22% (ab 15 Jahre) Kindesunterhalt.

Alter: Regelbedarf zweifacher Regelbedarf:
bis 3 Jahre: 204 408,- Euro
bis 6 Jahre: 262 524,- Euro
bis 10 Jahre 337 674,- Euro
bis 15 Jahre 385 770,- Euro
bis 19 Jahre 454 908,- Euro
bis 28 Jahre: 569 1.138,- Euro

Grundsätzlich liegt die Obergrenze zwischen den 2,0 und 2,5 fachen Regelbedarf mit (maximal  1.375,00 Euro), Entscheidung im Einzelfall.

 Sind steuerzahlende Väter ( aber auch Mütter ) die Melkkühe der Nation?

 

Zitat Seite 50 – „Wahlprogramm – Liste Sebastian Kurz – neue Volkspartei – Nationalratswahl 2017„:

Wir schlagen daher einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Österreich lebt und für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind zahlt man damit als Familie bis zu 1.500 Euro weniger Steuern.
1.500 Euro Steuerbonus für jedes Kind einführen . . .

Dieser Steuerbonus soll im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Gesamtsteuerlast der Familie abgezogen werden. Der Steuerbonus ersetzt den derzeitigen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro. Den aktuell geltenden Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wollen wir unverändert lassen.

 

Admin Familie & Familienrecht, 12.September 2017
Tags: Familienbonus – Alleinerziehende – Fairness – unfair – Familienpolitik ÖVP FPÖ Steuerentlastung
Tags: Familienpolitik – Wählerstimmen – Gesetze Österreich – Mobbing – Gleichberechtigung – Scheidung – Trennung