Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

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Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

Neue Ausgehzeiten für Kinder in Österreich

Jugendschutz in Österreich

Jetzt kommen neue Ausgehzeiten für Kinder

Die Länder unternehmen am Donnerstag einen neuen Anlauf, um sich auf einen einheitlichen Jugendschutz zu einigen. Das Ausgehverbot könnte zum Streitpunkt werden.

Rauchverbot, Ausgangssperren und gebrannter Alkohol ? das sind die großen Bereiche, auf die man sich einheitlich einigen will. (Bild: imago stock & people)Rauchverbot, Ausgangssperren und gebrannter Alkohol ? das sind die großen Bereiche, auf die man sich einheitlich einigen will. (Bild: imago stock & people)

Hochprozentiger Alkohol soll österreichweit erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen, Jugendliche unter 14 Jahren sollen bis 23 Uhr ausgehen dürfen und Rauchen unter 18 soll verboten werden – das sind die Jugendschutzmaßnahmen, die bald im ganzen Land einheitlich gelten sollen.

Sollen sich die Länder auf einheitliche Jugendschutzmaßnahmen einigen?

 Ja, das ist längst überfällig.

 Ja – aber die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht die richtigen.

 Nein, jedes Land soll weiterhin selbst über den Jugendschutz bestimmen.

Am Donnerstag und Freitag treffen sich deshalb in Hall in Tirol die Jugendreferenten der Länder, um die Regeln anzugleichen. Die Maßnahmen, die die Bereiche Rauchen, Ausgehzeiten und gebrannter Alkohol betreffen, beruhen auf einem Vorschlag der Bundesjugendvertretung und sollen wunschgemäß ab 1. Jänner 2019 verbindlich sein.

Auf das Rauchverbot für unter 18-Jährige hatte man sich eigentlich schon im Vorjahr geeinigt. Umgesetzt wurde es allerdings noch nicht, obwohl das bis Mitte 2018 passieren hätte sollen. Nur das Burgenland oder Oberösterreich könnten die Umsetzung noch vor dem Sommer schaffen.

Gebrannten Alkohol dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Steiermark, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg schon jetzt nicht konsumieren. Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist gebrannter Alkohol bereits ab 16 Jahren erlaubt. Hier soll es demnach zu einer Verschärfung kommen.

Streitpunkt Ausgehsperre?

Was die Ausgehzeiten betrifft, so würde die „neue Regelung“, die vorsieht, dass unter 14-Jährige bis 23 Uhr aus sein dürfen, fünf Bundesländer betreffen. In Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Burgenland und Tirol müssen Jugendliche unter 14 aktuell um 22 Uhr zuhause sein. In Salzburg gilt die gleiche Regelung an Tagen unter der Woche, am Wochenende bzw. an Nächten vor Feiertagen dürfen die Teenies bis 23 Uhr ausbleiben.

Für 14- bis 16-Jährige gelten wiederum je nach Bundesland andere Ausgangssperren. Diese liegen bei 23 Uhr (in der Steiermark und in Salzburg), bei Mitternacht (in Vorarlberg und Oberösterreich) oder 1 Uhr (in den restlichen Ländern).

Grundsätzlich geben sich alle Jugendreferenten der Länder zuversichtlich, sich auf eine einheitliche Regelung zu einigen. Das sei jedenfalls das angestrebte Ziel. Einziger Streitpunkt könnten die Ausgehzeiten werden, da diese für einige Länder eine Lockerung bedeuten würde. Das sei laut dem oberösterreichischen Jugendschutz-Landesrat Elmar Podgorschek (FP) beispielsweise ein falsches Signal: „Ich glaube, dass eine Liberalisierung das falsche Signal wäre.“

19. April 2018 09:46; Akt: 19.04.2018 10:23Print

Die beliebtesten Leser-Kommentare

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    Mona am 19.04.2018 10:25 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    Frau

    Die Regeln mach noch immer ich als Mutter ! Alkohol und Rauchen würde ich ohnehin nicht erlauben und die Ausgehzeiten unter 14 finde ich zu lang.. mein Sohn muss mit 14 um 21 Uhr zu Hause sein.

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    Renate am 19.04.2018 11:02Report Diesen Beitrag melden

    zu lange

    Unter 14 bis 23 Uhr? Finde ich zu lange… meine Tochter hatte um 21 Uhr zu hause zu sein! Und bitte das Wahlalter wieder auf 18 hinaufsetzen!

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    alterwiener am 19.04.2018 10:33Report Diesen Beitrag melden

    Freiwillige vor

    Wer geht in diesem Land nach Einbruch der Dunkelheit noch freiwillig außer haus?

Die neusten Leser-Kommentare

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    Cecilia am 19.04.2018 12:13 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    Keine Macht den Drogen!

    Ich wäre für ein generelles Verbot aller Drogen. Egal ob Alkohol, Tabak, Cannabis, Extasy, u.s.w. Bei zuwiederhandlung lebenslange haft. Wer mit diesen Drogen dealt. Lebenslange Verwahrung.

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    Edith am 19.04.2018 12:12 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    Kinder

    Ausgehzeiten unter 14 bis 23 Uhr ist zu spät . Unter 14 bis 21 Uhr , denn das sind noch KINDER .

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    schurkraid am 19.04.2018 12:01 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    aha

    unter 14 bis 23 uhr?? in der heutigen zeit eh schon schlimm genug nachts irgendwo rumzuspazieren. aber ein kind mit 12 jahren hat sowieso nicht auszugehen und schon garnicht bis 23 uhr?

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    Susi am 19.04.2018 12:01 via via MobileReport Diesen Beitrag melden

    mir ist es egal wie sie das machen. meine Tochter ist mit 14 sicher spätestens um 21 Uhr daheim.

 

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http://www.heute.at/politik/kaernten-wahl/story/Jugendschutz-in-Oesterreich-Laender-besprechen-einheitliche-Regelung-Rauchverbot-Alkohol-Ausgehen-53106736
Tags: Gesetze Österreich – Jugendschutzgesetz – Kindeswohl – Obsorge –  Polizei

Salafist kümmerte sich um 13 jährigen Bombenleger?

Salafist kümmerte sich um 13-Jährigen Der Betreuer des mutmaßlichen Bombenlegers aus Ludwigshafen soll Salafist sein.

Das haben Recherchen von REPORT MAINZ ergeben.

Der 30-Jährige sei unter anderem an der inzwischen verbotenen Koranverteilaktion „Lies“ beteiligt gewesen.

 

Tags: Terror – Weihnachtsmarkt – Familienrecht Familie Kinder – Video Radikalisierung Gesetze Österreich –  Jugendlichen – Integration – Gewalt – Strafgesetz – JugendschutzStrafrecht – Justiz – Politik – Erziehung – Missbrauch mit dem Missbrauch – Kindeswohlgefährdung – Entfremdung – Islamisierung – Radikalisierung – Gehirnwäsche Dr. Michael Kiefer – Islamwissenschaftler Universität Osnabück

Karmasin überzeugt von Rauchverbot für Unter-18-Jährige

Karmasin ist von den Plänen überzeugt

Karmasin ist von den Plänen überzeugt – © APA

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ist erfreut über die Fortschritte beim geplanten Rauchverbot für Unter-18-Jährige. Derzeit werde intensiv mit den Bundesländern an der Abstimmung des Gesetzestexts gearbeitet.

Es handle sich um eine “ganz wichtige” gesundheitspolitische Maßnahme, erklärte sie am Donnerstag im Gespräch mit der APA.

“Wir haben viele positive Reaktionen von Experten, Ärzten und Jugendorganisationen und von den Ländern, dass jetzt wirklich dieser Schritt umgesetzt werden muss”, so die Ministerin. Man sei in “guter Abstimmung und Verhandlung”, hofft sie auf ein einstimmiges Ergebnis Ende März beim Treffen der Jugendlandesräte in Krems.

Die Anhebung der Altersgrenze sei nötig, denn die Zahl der rauchenden Jugendlichen sei hoch. “Wir sind damit leider Europameister, das ist bedauerlich”, stellte Karmasin fest und verwies darauf, dass Österreich eines der letzten Länder mit einer Altersgrenze von 16 ist.

“Dreiklang” bei Rauchverbot

Die Ressortchefin zeigte sich davon überzeugt, dass es einen “Dreiklang” brauche: Neben den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit der Anhebung auf 18 Jahre sei dies das Verbot in der Gastronomie ab nächstem Jahr und die Prävention. “Wir arbeiten an einem wirksamen Konzept, das gemeinsam mit Verhaltenswissenschaftern ausgearbeitet wurde”, kündigte sie eine Präsentation bei der Konferenz Ende März an. Eine Summe, die für dieses Paket zur Verfügung steht, nannte sie noch nicht. Dies hänge davon ab, was die Länder beisteuern.

Apropos Bundesländer – Karmasin sieht aktuell auch eine gute Möglichkeit, wieder über die bundesweite Harmonisierung des Jugendschutzes zu diskutieren. Sollten sich die Länder hier finden, würde sie dies unterstützen, meinte die Ressortchefin.

Auf eben diese Vereinheitlichung des Jugendschutzes pochte in einer Aussendung die Bundesjugendvertretung, außerdem forderte sie einen Gipfel. Die Ausweitung des Rauchverbotes sieht die BJV allerdings kritisch, denn Altersgrenzen alleine würden nicht ausreichen. Wolle man das Rauchverhalten junger Menschen ändern, brauche es Investitionen in Prävention und Bewusstseinsarbeit, hieß es.

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Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Verteidigt hat Karmasin auch die Änderungen beim neuen Kinderbetreuungsgeld. Das System des Wochengeldes und der einkommensabhängigen Variante sei nun wieder darauf zurückgeführt worden, wofür es ausgestellt wurde, erklärte sie.

Das einkommensabhängige Modell sei dafür konzipiert worden, dass die Mütter wieder rasch ins Erwerbsleben einsteigen: “Dem wollen wir wieder entsprechen.” Wenn zwischen zwei Kindern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde, müsse die Familie das Kindergeldkonto-System in Anspruch nehmen – “das auch attraktiv ist”, betonte die Ressortchefin. “Natürlich bekommen alle Frauen nach der Geburt Geld, das ist gewährleistet. Wir wollen aber motivieren, dass man, wenn man das einkommensabhängige System nimmt, rasch wieder in den Beruf einsteigt.” Damit erwerbe die Frau Anspruch auf das einkommensabhängige Modell für das nächste Kind.

9. März 2017 12:25, (APA)
http://www.vol.at/karmasin-ueberzeugt-von-rauchverbot-fuer-unter-18-jaehrige/5179271
Tags: Kinderschutz – Gesundheit – Kindeswohlgefährdung- Familie –  Gesetze Österreich -Jugendschutzgesetz