100 Millionen Steuergeld-Einsparungen bringt Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland

Danke an HC Strache FPÖ und Sebastian Kurz ÖVP, dieses Steuergeld verschenken hätte schon vor 20 Jahren reduziert gehört.
😉
Admin
Familie & Familienrecht, 28.April 2018

Select another language! PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английский
Artikel:

Regierung macht ernst: Weniger Geld für Kinder im Ausland

Die Indexierung der Familienbeihilfe wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen und soll 2019 in Kraft treten. ÖVP und FPÖ gehen davon aus, dass die Neuregelung EU-rechtskonform ist, und rechnen mit Einsparungen von 100 Millionen Euro im Jahr.

Archivbild
Archivbild – (c) imago/Jochen Tack

Trotz Bedenken der EU-Kommission halten ÖVP und FPÖ an ihrem Plan, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder zu kürzen, fest. Der Ministerrat wird am Mittwoch eine Gesetzesvorlage beschließen, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag anhand eines Eurostat-Indikators an das Preisniveau jenes Staates angepasst werden, in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Der Fachterminus lautet Indexierung.

 Ein Einzelkind in Ungarn etwa bekommt künftig nur noch 93,61 Euro monatlich (Familienbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag) – derzeit sind es 172,4 Euro. Bei einem Einzelkind mit Lebensmittelpunkt in Griechenland ist der Verlust nicht ganz so groß – der indexierte Betrag fällt von 172,4 auf 136,54 Euro.

Ministerin: „Europarechtskonform, nicht diskriminierend“

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) rechnet mit Einsparungen von 100 Millionen Euro im Jahr und ist überzeugt, dass die Vorlage „europarechtskonform und nicht diskriminierend“ ist. Das Gesetz soll im Herbst beschlossen werden und 2019 in Kraft treten.

Hintergrund: Aufgrund der EU-Koordinierungsregelungen werden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag auch für Kinder gewährt, die sich ständig in einem EU- beziehungsweise EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten. Im Jahr 2016 hat Österreich deshalb für 132.00 Kinder in Europa 273 Millionen Euro bezahlt.

(pri),

https://diepresse.com/home/innenpolitik/5414240/Regierung-macht-ernst_Weniger-Geld-fuer-Kinder-im-Ausland
Tags: Steuergeldverschwendung – Gesetze Österreich –

Opferschutz u. Jugendschutz fehlt – Kinder dürfen 1h länger ausbleiben

Select another language!  PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz
Symbolbild Kinderschutz Opferschutz

Wenn es nach der Regierung geht, dann dürfen jetzt Kinder bis 14 Jahre  1h länger unbegleitet ausbleiben. Statt wie bisher 22h jetzt bis 23h.

Ein 14 oder 15 jähriges Mädchen kann bis 1h Nachts alleine ausbleiben.

Ab 16Jahre darf man unbegrenzt ausbleiben.

Wer sein 14 jähriges Kind bis 1h Nachts alleine ausgehen lässt, handelt unverantwortlich, so denken sehr viele Elternteile! Solche und ähnliche Reaktionen findet man vorwiegend in den österreichischen Zeitungskommentaren der letzten Tage massenhaft.
Das letzte Wort  haben natürlich die Eltern selbst.

Ich frage mich, was hat ein 14 jähriges Mädchen um 0:45 Uhr Nachts alleine in einer Disko oder in einem unbeleuchteten Weg nach Hause zu suchen?
Diese Doppelmoral der FPÖ ÖVP Regierung kann man leider nicht verstehen. Anderseits schreien dann einige FPÖ Leute sofort laut auf, wenn  in Tulln, um 1h Nachts, ein 14 jähriges Mädchen beim Heimweg vergewaltigt wird.
Wie passt das zusammen?

Hr. Sebastian Kurz und Hr. HC Strache, WO IST HIER DER KINDERSCHUTZ ODER OPFERSCHUTZ?
Ich sehe keinen.
Eher provoziert dieses neue  Gesetz den Kindesmissbrauch und eine Kindeswohlgefährdung.

m.f.g.
Admin Familie Familienrecht, am 21-4-2018

Artikel:

Eine Stunde länger ausgehen

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Ab Jänner 2019 gilt das Rauchverbot bis 18. Darauf haben sich die Landesjugendreferenten am Freitag geeinigt. DPA

Einheitlicher Jugendschutz in acht Bundesländern. Längere Ausgehzeit für 14- bis 16-Jährige.

Wien Acht Bundesländer vereinheitlichen den Jugendschutz. Ihnen ist es nach 35 Jahren gelungen, gleiche Ausgehzeiten für die Unter-18-Jährigen festzulegen. Wie die Bundesjugendvertretung vorgeschlagen hat, dürfen Jugendliche bis 14 Jahre künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 bis ein Uhr und ab 16 Jahren unbegrenzt. Nur Oberösterreich reißt aus. Dort sind drei Landesräte für den Jugendschutz zuständig, einer davon ist der Freiheitliche Elmar Podgorschek. Er bezeichnet die Ausgehzeiten als verantwortungslos. ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer hätte den Vorschlägen der Bundesjugendvertretung gerne zugestimmt, auch SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer, wie ihr Büro auf VN-Anfrage bestätigt. Es scheint also dem fehlenden Konsens geschuldet zu sein, dass aus Oberösterreich alle politischen Vertreter beim Treffen der Jugendlandesräte am Freitag fehlten. Lediglich Vertreter aus der Beamtenschaft haben teilgenommen und erklärt, dass die Sache in Oberösterreich weiter diskutiert werden müsse. Die Freiheitlichen scheinen auf ihrer Position zu beharren. „Vernünftige Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts ausgehen zu lassen“, schreiben Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner und Podgorschek in einer Aussendung am Freitag.

„Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen.“

Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die Bundesjugendvertretung sowie der Vorarlberger Jugendreferent und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprachen hingegen von einem Meilenstein. „Oberösterreich soll das intern klären, wir werden uns durch sie nicht aufhalten lassen“, sagte Wallner. Für Vorarlbergs Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bedeutet die Einigung, dass sie eine Stunde länger ausgehen dürfen. Bisher lag die Grenze bei Mitternacht. Die Vereinheitlichung der Ausgehzeiten soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, ebenso wie das Verbot von Hochprozentigem bis 18, das es in Vorarlberger ohnehin schon gibt, und das Rauchverbot bis 18. Bei diesen beiden Punkten geht auch Oberösterreich mit.

Kein Gesamtkonzept

Auf Bundesebene wünscht sich der Landeshauptmann weiterhin ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie. „Das Allerliebste wäre mir, wenn die FPÖ in dieser Frage zur Vernunft kommt. Jetzt gibt es halt Einzelmaßnahmen“, sagt Wallner, der für ein Gesamtkonzept in Sachen Raucherprävention und Jugendschutz gewesen wäre. Es mache nämlich wenig Sinn, das Rauchen bis 18 zu verbieten, gleichzeitig aber jene Jugendlichen, die früher in der Gastronomie arbeiten, dem Raucherbereich auszusetzen. Ob es doch eine Volksabstimmung oder -befragung zum Rauchverbot braucht? Wallner überlässt das der Bundesregierung: „Wenn beim Volksbegehren eine gewisse Zahl an Unterschriften erreicht wird, muss sie sich sowieso entscheiden, wie sie vorgeht. Wenn überhaupt keine Entscheidung möglich ist, sollte man eine Befragung oder Abstimmung nicht ausschließen.“

21. April 2018, von Birgit Entner, Wien
https://www.vn.at/politik/2018/04/20/eine-stunde-laenger-ausgehen.vn
Tags: Gesetze Österreich – Kindesmissbrauch – Kindeswohlgefährdung – Ausgehzeiten – Jugendschutzgesetz

Sebastian muss abschreiben von HC – Im Familienrecht völlig blank

Select  another  Language ! (PC-User see right above the logo „Translate ..)
         english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Im Familienrecht ist der Sebastian Kurz völlig blank
und hat keine Ahnung von der Realität . . .

Sebastian muss abschreiben von der FPÖ
Sebastian muss abschreiben von der FPÖ

 

ÖVP #Wahl-Programm – Kapitel1, Kapitel 2 . . . ?


Im #Familienrecht hat der Sebastian Kurz geschwänzt oder hat er nicht abschreiben können von HC Strache?
1.
#Doppelresidenz – Exekutions-Änderung #Anspannung und Strafgesetz für #Entfremdung Eltern Kind – PAS = Psychische Gewalt fehlt beim ÖVP-Wahlprogramm.
Stattdessen macht er eine NEUE #Diskriminierung für entsorgte Väter, welche Kindesunterhalt zahlen und koppelt die 1500,- Euro Steuerentlastung pro Kind an die #Familienbeihilfe???
Im Sinne der #Gleichberechtigung wäre eine Steuerentlastung bei geschiedenen oder getrennten Eltern zu 50% für den leiblichen Vater und 50% der leiblichen Mutter FAIR.
2.
Alleinerziehende Mütter welche 300-1000 Kindesunterhalt vom Vater kassieren sollten gar keine #Familienbeihilfe bekommen dürfen, weil sie an eine solche Sozialleistung nicht angewiesen sind.
Fairness u. Gerechtigkeit für Vater u. Mutter ist ein Fremdwort beim ÖVP für Sebastian Kurz derzeit.
Es schaut so aus als ob hier sich einige linke #Feministinnen in sein Liste #KURZ– ÖVP-ParlamentsklubTeam eingeschleust haben.

– mit HC Strache, Sebastian Kurz, Karl Maier, FPÖ und ÖVP.

 

 

EuGH bestätigt „ILLEGALE Grenzübertritte“ von Flüchtlingen nach Österreich

Der europäische Gerichtshof EuGH  bestätigt jetzt die Aussagen der FPÖ, welche von HC Strache schon vor Jahren getätigt worden sind!
„Der Asylantrag MUSS im ersten EU-Land lt. DublinIIIVerordnung erfolgen.
 Zur Erinnerung auch lt. Genfer Flüchtlingskonvention  KANN ES NICHT SEIN, dass ein Flüchtling der über 3 SICHERE Staaten flüchtet und dann behauptet er flieht vor Verfolgung!

Admin Familie & Familienrecht, am 27-7-2017

Select  another  Language !
           english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Artikel:

Massen-Grenzübertritte waren eindeutig illegal

Massenansturm in Spielfeld Ende 2015
Foto: EPA

Massen- Grenzübertritte waren eindeutig illegal

26.07.2017, 14:00

Im Streit um aus Österreich nach Kroatien abgeschobene Flüchtlinge hat der Europäische Gerichtshof womöglich ein wegweisendes Urteil gesprochen. Der EuGH betonte am Mittwoch, dass auch der außergewöhnliche Migrationsstrom in den Jahren 2015 und 2016 keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin- Verordnung biete, wonach ein Flüchtling im ersten EU- Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Neben Österreich war auch Slowenien mit Klagen von Flüchtlingsanwälten konfrontiert worden, die den beiden Staaten unrechtmäßiges Abschieben vorwarfen. In der Urteilsbegründung schrieb nun der EuGH, dass das Überschreiten der Grenze nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum „illegal“ gewesen sei.
Flüchtlingsankünfte in Spielfeld
Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Eine Rücküberstellung an den zuständigen EU- Staat sei nur dann nicht erlaubt, wenn die Überstellung für die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

 Österreichische Position „vollinhaltlich bestätigt“

Das Innenministerium in Wien sieht sich durch das Urteil zur Gültigkeit der Dublin- Regeln auch bei einem Massenzustrom von Flüchtlingen „vollinhaltlich bestätigt“. Der Sprecher des Ministeriums, Karl- Heinz Grundböck, erklärte, die österreichischen Asylbehörden seien bei ihrem Vollzug davon ausgegangen, dass die Dublin- Verordnung gültig und anzuwenden ist.

Konkret ging es um einen syrischen Staatsbürger und zwei afghanische Familien, die die Grenze zwischen Serbien und Kroatien überschritten hatten, obwohl sie keine gültigen Visa gehabt hatten. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere EU- Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Registrierung eines Flüchtlings in Spielfeld
Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Der syrische Flüchtling stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag, die Mitglieder der afghanischen Familie taten dies in Österreich. Sowohl Österreich als auch Slowenien waren aber der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist waren, sodass nach der Dublin- III- Verordnung die Behörden dieses EU- Landes ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten.

Flüchtlinge in einem kroatischen Zug unmittelbar nach Überquerung der slowenischen Grenze
Foto: AFP

Visum ist keine bloße Duldung

Die Betroffenen fochten die Entscheidungen der slowenischen und österreichischen Behörden gerichtlich an und machten geltend, ihre Einreise nach Kroatien könne nicht als illegal angesehen werden. Damit hätten die österreichischen und slowenischen Behörden ihre Anträge zu prüfen. Der EuGH verweist in seinen Urteilen darauf, dass ein Visum im Sinn von Dublin eine Erlaubnis oder Entscheidung eines EU- Landes ist, die im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses EU- Landes oder mehrerer Mitgliedsstaaten verlangt wird. Daher nehme der Begriff des Visums auf einen förmlichen Rechtsakt einer nationalen Verwaltung Bezug und nicht auf eine bloße Duldung, wobei das Visum nicht mit der Gestattung der Einreise in das Hoheitsgebiet eines EU- Staates zu verwechseln sei, da es gerade im Hinblick auf diese Gestattung verlangt werde.

Hunderte Asylwerber könnten abgeschoben werden

Laut Stephan Klammer von der Rechtsberatung des Flüchtlingsdienstes des evangelischen Hilfswerks Diakonie in Österreich dürften nun „mehrere Hundert“ Asylwerber von einer Rückführung nach Kroatien betroffen sein. Offizielle Zahlen wollte Klammer nicht nennen.

Ein abgeschobener Flüchtling beim Besteigen eines Flugzeugs in Österreich
Foto: BMI/Egon Weissheimer (Symbolbild)

Flüchtlingsquoten: Schlappe für Ungarn und Slowakei?

Unterdessen zeichnet sich im Streit um die EU- Flüchtlingsquoten eine Schlappe für Ungarn und die Slowakei ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.

Droht Orbans Flüchtlingspolitik vor dem EuGH zu scheitern?
Foto: APA/Erwin Scheriau, AFP/Thierry Charlier

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU- Staaten überstimmt worden.

 

27.07.2017 – 1301
http://www.krone.at/oesterreich/massen-grenzuebertritte-waren-eindeutig-illegal-eugh-zur-asylkrise-story-580408

siehe auch
Video:  EuGH bestätigt Asylregeln Dublin in der EU

 Tags: Wirtschaftsflüchtlinge – EuGH Urteile – Gesetze Österreich – Asylwerber – Menschenhandel