Update zur aktuellen Diskussion um die „Ehe für alle“

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IEF, 11.9.2018 – Ein Interview mit Justizminister Josef Moser in der Tageszeitung Die Presse vom 30.8.2018 löst seither vehemente Diskussionen über die Umsetzung des „Ehe für alle“-Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus. VfGH Erkenntnis aus Dezember 2017 Mit Erkenntnis von 4.12.2017 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf, so dass gleichgeschlechtliche Paare ab dann heiraten können.  Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. In dem Erkenntnis heißt es dazu wörtlich: „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.“ Das diskriminierende „Zwangsouting“ solle durch die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) für heterosexuelle Paare sowie der Ehe für homosexuelle Paare beseitigt werden. Die Rolle der Politik VP-Justizminister Josef Moser kündigte nun im Presse-Sommerinterview  an, dem Erkenntnis des VfGH zu folgen, „das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle.“ Denn, „wenn man die Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen.“, so Moser. Tags darauf am 31.8.2018 teilte der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthalallerdings mit, dass eine definitive Entscheidung über die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses noch nicht gefallen sei. Wie Der Standard berichtet, machte Launsky-Tieffenthal deutlich, es liege „an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren“ unterstrich aber, dass VfGH-Urteile zu respektieren seien.  Gegenüber Der Presse erklärte FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile: „Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist“. Über einen Vorschlag der Regierung sollte man dann auch Gespräche mit der Kirche führen, meinte Strache außerdem. VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte zuvor ebenfalls, dass es Aufgabe der Bundesregierung, aber auch des Parlaments sei, mögliche Wege zu finden, das Erkenntnis des VfGH umzusetzen. Beim ORF-Sommergespräch am 10.9.2018 verwies der Kanzler wiederum auf die Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die damit verbundene Verpflichtung der Politik, eine rechtskonforme Umsetzung des Erkenntnisses zu gewährleisten. Bleibt die Regierung tatenlos und unterlässt eine Sanierung, wird das Erkenntnis durch die Öffnung von EP und Ehe ab 1.1.2019 in Kraft treten. Alternativen zur Öffnung von EP UND Ehe Um dem VfGH-Urteil zu entsprechen, gäbe es aber auch die Möglichkeit, die Ehe der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten und nur die EP als Lebensgemeinschaft für alle Paare zu öffnen, erläutert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Auf diese Weise würden homosexuelle Paare nicht mehr einem „Zwangsouting“ ihrer sexuellen Orientierung unterworfen, da ja auch heterosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft leben könnten. Gleichzeitig wäre die Ehe nach wie vor Mann und Frau vorbehalten. Andere Varianten wären etwa die Abschaffung der (Zivil-)Ehe unter Beibehaltung einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) oder eben die Abschaffung der EP unter Abänderung des Ehebegriffs im Zivilrecht. Für alle Varianten wäre eine Gesetzesänderung durch die Regierung nötig, so die Juristin Merckens. Da sich die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch im Wahlkampf noch gegen eine „Eheöffnung“ ausgesprochen haben, geht u.a. Der Standard davon aus, dass jedenfalls die FPÖ keine die Wählerschaft enttäuschende Gesetzesänderung mittragen möchte, an deren Ende die „Ehe für alle“ stünde. In einem Kommentar in Die Presse vom 7.9.2018 verweist auch der Journalist Martin Leidenfrost auf die Meinung der Wähler von ÖVP und FPÖ zum Thema „Ehe für alle“. Laut Leidenfrost seien 66 Prozent der FPÖ-Wähler und 61 Prozent der ÖVP-Wähler gegen die „Homo-Ehe“. Leidenfrost kritisiert die „anpasslerische[n] Signale“ der letzten Monate, die den Eindruck erweckten, die Regierung denke sich: „Geh lass, dann is wenigstens a Ruah!“. Ruhe gäbe es aber nicht. Denn die Eheleute erklärten ihren Willen, Kinder zu zeugen. Damit sei Tür und Tor für Leihmutterschaft geöffnet, so Leidenfrost. In einem weiteren Presse-Kommentar vom 9.9.2018 mahnt der Jurist Andreas Kresbach: „Das Gebot der sachlichen Differenzierung, das übrigens auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot innewohnt, erfordert es dagegen, dass Unterschiedliches nicht mutwillig und populistisch gleich zugeordnet, sondern zumindest auch verschieden definiert werden muss.“ Auch er begründet, warum es aufgrund des  VfGH-Erkenntnisses nicht notwendig sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Die Ehe auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern, würde nicht nur heißen, das biologische Faktum, dass nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann, nicht zu berücksichtigen. Es würde auch ihrer Ausrichtung auf das Wohl des Kindes zuwiderlaufen, dem in der Regel – von der ein Gesetz auszugehen hat – mit einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung am besten gedient ist“, so Kresbach. Kath. Familienverband: Warnung vor Legalisierung der Leihmutterschaft als nächstem Schritt Die Sorge der Legalisierung von Leihmutterschaft als logische Konsequenz der „Ehe für alle“ teilt mit Journalist Leidenfrost auch Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands Österreich. Wenn zwei homosexuelle Männer eine Ehe – bisher als offen für die Weitergabe des Lebens definiert – eingehen könnten, könnte der nächste Liberalisierungsschritt sein, diesen die Möglichkeit der [partiellen] leiblichen Elternschaft einzuräumen. Dies wäre aber nur durch eine für Frauen und Kinder höchst problematische Leihmutterschaft denkbar, die zu Recht verboten sei, äußerte sich Trendl gegenüber kathpress. Wenn die Ehe Mann und Frau vorbehalten bliebe, würde dies den Widerspruch zwischen dem VfGH-Entscheid und der bisherigen Legislative in Österreich ausräumen, so Trendl. Laut dem geltenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts definiert, die u.a. ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Diese Frage der Weitergabe des Lebens, die Schaffung eines gesetzlich geschützten Rahmens für Kinder, habe der VfGH offen gelassen. Für den Familienverband sei genau diese Frage zentral, betonte Trendl. Kritik des AKV an Moser Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) zeigte sich in einer Presseaussendung über die Äußerungen Mosers „überrascht und enttäuscht“. AKV-Präsident Helmut Kukacka verwies darauf, dass die Regierungsparteien im Wahlkampf ein „Nein zur Ehe für alle“ erklärt hätten und erwartet werden könne, dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt werde, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung zulasse, als die vom Justizminister vorgeschlagene. Kukacka verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt hatte, kein Land könne dazu verpflichtet werden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Eine rechtliche Nivellierung des Begriffs der Ehe, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspricht, scheint daher nicht erforderlich“, so der AKV-Präsident. Es gebe schließlich die rechtliche Möglichkeit die Eingetragene Partnerschaft im Sinne der Judikatur zu öffnen und die Ehe durch gesetzliche Konkretisierung als alleinige Verbindung von Mann und Frau zu bewahren, verweist auch Kukacka auf diese Option. „Für die AKV ist es jedenfalls wichtig, dass die besondere Natur der Ehe, als Verbindung von Mann und Frau bewahrt bleibt, denn keine andere Verbindung ist besser geeignet, Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern“, macht Kukacka deutlich. https://www.ief.at/update-zur-aktuellen-diskussion-um-die-ehe-fuer-alle/

Frauenministerin: „Ich bin pragmatische Feministin“

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Juliane Bogner-Strauß (Bild: Zwefo)

Frauenministerin:

„Ich bügle meinem Mann nicht die Hemden“

Die neue Frauen- und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (46) spricht mit Conny Bischofberger über den Spagat zwischen Kindern und Job, Blondinenwitze und das neue Sex-Gesetz in Schweden und ihren „pragmatischen Feminismus“.

Das ehemalige BMFJ (Ministerium für Familien und Jugend) am Donaukanal im zweiten Wiener Gemeindebezirk. In Kürze wird das Logo ein weiteres „F“ für die Frauen dazubekommen, gestaltet nach einer „Corporate Identity“ für alle neuen türkis-blauen Ressorts. Die Büros sind hier nicht so feudal wie im Regierungsviertel. „Aber ich mag das Moderne“, sagt Juliane Bogner-Strauß und nimmt in einem der lindgrünen Sessel am großen weißen Tisch Platz.

Sie trägt eine schwarz-weiße Bouclé-Jacke über einer cremefarbenen Bluse, dazu Silberschmuck. Ihr Blick streift durch den noch nackt wirkenden Raum. „Es werden noch sehr viele Grünpflanzen kommen, weil wir zu Hause auch einen Dschungel haben.“ Die Ministerin lächelt. „Und ein paar frische Bilder an die Wand, vielleicht sogar von meinen Kindern. Die malen sehr viel Acryl auf Leinwand.“ Dann werde sie sich als Steirerin hier in Wien fast wie zu Hause fühlen.

„Krone“: Frau Bogner-Strauß, wie würden Sie sich in drei Eigenschaftsworten als Mensch beschreiben?
Juliane Bogner-Strauß: Offen, konsequent und gerecht, würde ich sagen.

Und als Politikerin?
Modern-konservativ. Ich bin eine moderne Frau, die aber traditionsverankert aufgewachsen ist. Werte sind mir deshalb sehr wichtig. Ich vereinbare das Frausein, die Karriere, die Familie und die Kinder.

Dass Sie einen Doppelnamen tragen, ist das ein Statement?
In der Wissenschaft publiziert man ja sehr viel. Mein Mädchenname „Strauß“ war in der Wissenschaft schon bekannt, weshalb ich nicht den Namen „Bogner“ annehmen wollte.

Hätte Ihr Mann sich darüber gefreut?
Ich muss ganz ehrlich sagen, das war gar kein Thema. Ich wollte einfach in der Wissenschaft sichtbar bleiben.

Sie sind Biochemikerin und dreifache Mutter. Sehen Sie sich als Vorzeigefrau?
Wenn andere das so sehen, dann bitte! Gerne. Wichtig ist für Frauen, dass sie sich selbst entscheiden können, wie sie leben wollen.  Eine Vorzeigefrau kann auch eine Frau sein, die zu Hause bleibt, um sich ganz den Kindern zu widmen. Beides soll möglich sein!

Viele Frauen haben aber gar nicht die Wahl. Sie müssen arbeiten, um ihre Kinder zu versorgen. Können Sie sich mit Ihrem Hintergrund überhaupt vorstellen, wie es vielen Frauen, vor allem Alleinerzieherinnen, in Österreich geht?
Ich denke schon, dass ich das kann. Sehr gut sogar. Ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen, damals war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eigentlich noch kein Thema. Meine Mutter hat das durchwegs geschafft, und zwar ohne Kinderbetreuung. Weil das gab es am Land damals gar nicht. Nur ein familiäres Netzwerk, das alle Schwierigkeiten abgefedert hat. Großeltern, Großtanten, die aufgrund des Krieges unverheiratet geblieben sind, das hat gut funktioniert. Heute brauchen Mütter und Väter, weil sie oft beide berufstätig sind, Unterstützung, um den Spagat zwischen Job und Karriere zu schaffen.

Der Staat macht es ihnen mitunter nicht leicht. Was planen Sie als neue Familienministerin, um solche Eltern stärker zu unterstützen?
Wir entlasten sie durch den Familienbonus, aber auf der anderen Seite zahlen jene, die durch ihr niedriges Einkommen nicht von der Steuerentlastung profitieren, weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Details besprechen wir noch.

Was hat eine Alleinerzieherin von den Maßnahmen dieser neuen Regierung, die froh sein muss, wenn sie Kinder und Beruf auch nur halbwegs unter einen Hut bringen kann? Sie findet im schlimmsten Fall nur Halbtagsjobs und keine Kinderbetreuung.
Die Kinderbetreuung müssen wir ausbauen, und zwar nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Mit flexibleren Öffnungszeiten, auch am Land. So gibt man Alleinerzieherinnen auch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vielleicht auszuweiten.

Das hätte jetzt auch eine sozialdemokratische Frauenministerin sagen können. Was unterscheidet Sie von Ihren Vorgängerinnen?
Die Aufgabe ist immer dieselbe: Frauen zu fördern, gute und ambitionierte Politik im Sinne der Frauen zu machen. Mir ist dieser Dreiklang wichtig, nach dem auch mein Ministerium benannt ist: Frauen, Familie und Jugend. Alle drei Bereiche sind wichtig und eigenständig, aber am Ende gibt es auch Berührungspunkte.

Was gehört zu guter, ambitionierter Frauenpolitik?
Es gibt natürlich vieles, was wir angehen möchten, aber ein wichtiger Punkt ist: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Deshalb brauchen wir transparente Gehälter. Im öffentlichen Bereich ist das ja schon so. Aber gerade dort, wo es diese Lohnschere noch immer gibt, muss Einkommenstransparenz da sein.

Reichen dafür fünf Jahre?
Es ist ein ambitioniertes Ziel, aber es ist zu schaffen. Ich würde das schon gerne in drei bis vier Jahren schaffen, nicht erst in fünf Jahren. Im fünften Jahr würde ich mir schon gerne neue Ziele stecken (lacht).

Sind Sie auch für eine verpflichtende Frauenquote?
Nicht generell. Aber gerade in Bereichen, wo Frauen noch unterrepräsentiert sind, wäre es wünschenswert. An der technischen Universität hatten wir eine Frauenquote. Weil das noch immer eine Männerdomäne ist.

Würden Sie sagen, dass Sie in mancher Hinsicht privilegiert waren?
„Privilegiert“ möchte ich nicht sagen, aber ich hatte Glück. Auf der Universität gab es die sogenannte Nanoversity, da waren meine Kinder vom ersten Geburtstag an. Das war eine Krippe, die hat um sieben Uhr morgens aufgemacht und war bis 19 Uhr offen. Ich hatte Glück, dass ich einen Platz bekommen habe. Solche Einrichtungen wünsche ich mir für alle, die es brauchen. Wie gesagt: Nicht nur quantitativ muss sich da viel ändern, sondern auch qualitativ.

Ihre Kinder sind noch relativ klein. Wie oft werden Sie zu Hause sein?
Ich möchte pendeln. Also wird die Familienministerin einen Tag pro Woche nicht in Wien, sondern in der Steiermark sein. Ich hoffe, das wird mit meinen Terminen gehen.

Frau Bogner-Strauß, Sie haben in der „Presse“ auf die Frage, ob Sie Feministin seien, nicht sofort „Ja“ gesagt. Was ist das für ein Zögern?
Natürlich bin ich Feministin, aber ich bin pragmatische Feministin. Das habe ich aus meiner Kindheit mitgenommen: Da wurde nie unterschieden, ob ich ein Mädchen bin oder nicht, jeder musste alles machen. Ich war sogar die erste in der Familie, die Matura gemacht hat.

Ist „Emanze“ ein Kompliment für Sie?
Es ist in meinen Augen für mich zu weit gegriffen. Lassen wir es bei pragmatischer Feministin.

Läuft es zu Hause bei Ihnen auch so? Dass jeder alles machen muss?
Natürlich! Halbe-halbe. Das ist bei uns selbstverständlich. Und rührt vielleicht auch daher, dass er einen damals vierjährigen Sohn in die Beziehung mitgebracht hat.

Bügeln Sie ihm die Hemden?
Nein.

Warum nicht?
Ich kann überhaupt gar nicht bügeln. Meistens macht das die Oma, aber auch unser 18-Jähriger bügelt seit drei Jahren seine Sachen selbst, und die Neunjährige fängt auch schon damit an.

Wie halten Sie es mit dem Gendern?
Gendern schafft Awareness.

Heißt so viel wie ..?
Eine Sprache, die nicht unterscheidet zwischen den Geschlechtern, schafft Bewusstsein. Genauso wie #metoo oder die Töchter in der Bundeshymne. Das Thema Gleichberechtigung ist nämlich noch lange nicht gegessen.

Hat #metoo die Frauen nicht erst recht wieder in die Opferrolle gedrängt?
Das sehe ich anders. Das war eine wichtige Bewusstseinsschaffungs-Kampagne. Oft muss man zur rechten Zeit die rechten Dinge sagen und so Grenzen setzen.

Apropos Grenzen setzen: Wenn Ihnen ein Machomann einen blöden Blondinenwitz erzählt, was machen Sie dann?
Passiert eigentlich kaum mehr, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn doch, würde ich sagen: „Das ist jetzt politisch unkorrekt.“ Genau so.

Das neue Sex-Gesetz in Schweden wird heftig diskutiert. Ist es in Ihren Augen richtig, dass beide Partner vor dem Sex eine mündliche Einwilligung geben sollen?
Beide Partner müssen damit einverstanden sein. Ob man jetzt mit einer verbalen Einwilligung nicht etwas über die Stränge schlägt, ist die Frage. Klar ist jedoch, dass es null Toleranz bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen und Kinder geben muss.

Wünschen Sie sich, dass so etwas auch bei uns kommt?
Eine „Was wäre wenn“-Frage. Das wird man sich anschauen müssen.

Sie sind auch Jugendministerin. Kommt endlich ein einheitliches Jugendschutzgesetz?
Das ist unser großer Wunsch. Wir wollen das gemeinsam mit den Bundesländern harmonisieren. Weil keiner versteht, wieso ein Jugendlicher in der Steiermark weniger lange ausgehen darf als im angrenzenden Burgenland.

Werden Sie bei den Bundesländern nicht auf Granit beißen?
Natürlich wird das nicht leicht, aber Herausforderungen sind dazu da, um sie anzupacken.

Frau Bogner-Strauß, von Ihrem wissenschaftlichen Hintergrund hätte auch das Forschungsministerium sehr gut zu Ihnen gepasst. Sind Sie ein wenig traurig, dass es doch das Frauen- und Familienministerium geworden ist?
Nein, überhaupt nicht. In meinen Gesprächen mit Sebastian Kurz in den vergangenen Monaten haben wir immer über dieses Ressort gesprochen. Als dann das Angebot kam, sind wir wieder unter vier Augen zusammengesessen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe keine Sekunde überlegt, sondern es einfach mit Freude angenommen.

Chemikerin und Patchwork-Mama
Geboren am 3. November 1971 in der Südsteiermark. Die Tochter eines Weinguts hat zwei jüngere Brüder. Ab 1992 Studium der Chemie mit Auszeichnung. Fachgebiet: Molekolarbiologie und Genomik. Ab 2013 war Bogner-Strauß Professorin und stellvertretende Leiterin des Instituts für Biochemie der TU Graz. Abgeordnete der „neuen Volkspartei“ seit November 2017. Verheiratet mit Erik Bogner, der in einem Technik-Unternehmen arbeitet und einen Sohn in die Ehe mitbrachte: Julian (18).

02.01.2018 06:12, Conny Bischofberger, Kronen Zeitung
http://www.krone.at/1604270
Tags: ÖVP – Feminismus – feministische – Feministin – 

FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen?

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar

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Wie fühlt es sich an, wenn Mama und Papa sich trennen? Die Familie zerbricht, das Versprechen „Wir bleiben für immer zusammen“ nicht mehr zählt.
Die wirklich Leidtragenden sind doch zu meist die Kinder.
Renata Kochta erzählt uns mehr davon.

Mama ist nicht genug, Papa ist unverzichtbar, 

eine Gemeinschaft auf Facebook, ins Leben gerufen von Renata Kochta, deren Mitgliederanzahl täglich wächst.
Es geht um das Thema „Eltern Kind Entfremdung“.

Eine Art Kummerkasten, in dem verzweifelten Vätern Mut gemacht wird nicht aufzugeben, es werden Tipps und Ratschläge geteilt und Erfahrungen ausgetauscht. Nicht aufgeben! Weiter kämpfen! Kämpfen für ein Umgangsrecht mit den eigenen Kindern.

Wenn der Umgang abgelehnt und boykottiert wird… Unzählige traurige Geschichten von hilflosen Vätern, die nur eines wollen, ihre Kinder sehen!

Von Renata Kochta – verheiratet, Mutter von 3 Kindern, Stiefmutter

8 Jahre lange Praxiserfahrung mit massivem Umgangsboykott – Erfahrung mit PAS

Zur Information: PA – S ist nicht als „Syndrom“ anerkannt, es wäre wünschenswert zukünftig nur das PA zu nennen (Parental Alienation) oder EKE – Kinder Eltern Entfremdung.

In meinem Bericht schreibe ich jedoch weiterhin PAS, da dieses doch für viele schon ein Begriff ist.

Es fängt mit einer Liebesgeschichte an und endet in einer Tragödie.

Scheidung und Trennung gehören zu den belastendsten Ereignissen im Leben von Menschen. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, die damit verbundenen Emotionen zu verarbeiten. Da liegt es nahe, daß es Kindern noch viel schlechter gehen muß wenn eine Familie zerbricht.

Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. 2014 waren es 166.199, 2015 waren es 163.350 Scheidungen. Dies ist eine Quote von 40,82%!! Bei normalen Trennungen kann man mit der Zahl um ein vielfaches höher gehen.

Laut Statistik für 2014 waren 887.514 Eltern vor dem Familiengericht um für Ihr Recht zu kämpfen, davon 146.862 nur wg. Umgangsrecht!! Man geht davon aus, daß bei jeder sechsten Scheidung oder Trennung, bei dem auch Kinder im Spiel sind, ein chronischer „Rosen/Beziehungskrieg“ ausbricht, und andauernder Kampf um jeden Preis steht an der Tagesordnung. Wie geht es dann erst einem Kind wenn ihm danach auch noch ein Elternteil gezielt „weggenommen“ wird? Hier wird die Elternebene von der Paarebene nicht getrennt.

„Kinder befinden sich sodann in einer akuten Gefährdungssituation.“

Einer Studie zufolge fürchten sich 37 bis 48% der Kinder und Jugendlichen in einer Scheidungssituation davor, einen Elternteil zu verlieren. 32% weisen psychische Veränderungen auf, wie zb. Trennunsängste, Schlafstörungen, Einnässen, sozialen Rückzug, Leistungsabfall in der Schule etc… Etwa 20% werden auffällig aggressiv oder flüchten in eine Sportart. Je konfliktreicher eine Trennung verläuft, desto größer ist die Gefahr, daß die Grundbedürfnisse des Kindes massiv verletzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kontakt zu einem Elternteil durch Umgangsboykott komplett abbricht.

Ein gesunder Menschenverstand fragt sich sodann, warum eine Mutter ihr eigenes Kind vom Vater entfremdet oder umgekehrt? Warum tut eine Mutter so etwas? 
Hier geht es um Schädigungen, Hass und Rache. Weitere Gründe dafür sind häufig Betrug oder Fremdgehen des anderen, oder die Machtausspielung. Das Kind wird als Machtmittel missbraucht um sich am Partner zu rächen und ihn seelisch und psychisch so zu verletzen, wie man selbst verletzt wurde. Das Kind wird als Privatbesitz angesehen, der Ex hat da nichts mehr zu melden. Des Weiteren entstehen Verlustängste. Kinder werden zu Instrumenten oder gar als Schachfiguren in diesem perfiden Spiel benutzt. Ich möchte nicht behaupten, dass es nur die Mütter sind die entfremden – auch Väter entfremden und boykottieren Umgänge -, aber Studien belegen dies jedoch: 82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. Damit scheren wir nicht jede Mutter, die sich getrennt hat, über einen Kamm. Gott sei Dank gibt es kluge Frauen, die einen Umgang nach einer Trennung nicht unterbinden. Es ist natürlich genauso schlimm wenn sich ein Vater „nicht kümmern“ will – aber hier müsste man eine gesonderte Gruppe gründen, denn ein Boykott und Manipulation sind weitaus schlimmer als wenn ein Vater nicht will und das Kind in Ruhe gelassen wird. Hier wird einem Kind nicht bewusst psychischer Schaden zugeführt. In dieser Gruppe sprechen wir ausschließlich nur von „entsorgten“ Vätern, die einen Umgang haben „wollen“, dieser jedoch massiv seitens der Mutter boykottiert wird.

„82% sind es die Frauen, die ihre Wunden durch einen Umgangsboykott heilen, und es somit dem Ex Partner „heimzahlen“ wollen. „

Durch meine Praxiserfahrung, auch aus dem Bekanntenkreis etc., kann ich bestätigen dass es dieses Phänomen „Kindesentzug und den damit verbundenen PAS Schaden am Kind“ tatsächlich gibt und auch knallhart durchgezogen wird.

Dieses traurige Thema gewinnt mit der Zeit immer mehr an Tragik: Tagtäglich werden Verstöße der ehemals liebenden Müttern begangen! Sie werden sozusagen „kriminell“ und zeigen typische Verhaltensweisen einer gezielten Umgangsvereitelung wie Narzissmus oder Borderline mit dem Ziel den Partner zu vernichten. Es folgen Anzeigen wie:

§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 234 Menschenraub
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 238 Nachstellung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 253 Erpressung

Am schlimmsten finde ich persönlich die ungerechtfertigten Strafanzeigen – zum größten Teil erfundene Kindesmisshandlungsanzeigen wo Kinder auf eine schlimme Art und Weise von einem boykottierenden Elternteil gegen den anderen manipuliert werden sowie regelrecht zu einer Falschaussage angestiftet werden. Der angezeigte Elternteil ist erstmal ohnmächtig ausgeliefert. Im Wissen daß nichts passiert ist, muß er sich trotzdem verteidigen und darf erstmal für mindestens ein halbes Jahr das eigene Kind nicht sehen. Er muß mit der Angst leben was das Kind dann vor Gericht aussagt, mit dem Wissen es wurde von dem boykottierenden Elternteil – somit von der Mutter – manipuliert. Das Kind entfremdet sich immer mehr, bis es irgendwann das PAS entwickelt und den Kontakt komplett abbricht. Die Konsequenzen für die Kinder sind extrem belastend und haben gravierende Folgeschäden. Desweiteren werden diese erfundenen Anzeigen mit den echten Fällen in einen Topf geworfen. Dies ist ein hochsensibles Thema und man geht damit höchst respektlos und kriminell um.

Die Empörung der Betroffenen über die Tatenlosigkeit unserer Regierung in Bezug auf Kinderrechte, ihre Einführung und Durchsetzung ist nachvollziehbar. Einem boykottierenden Elternteil passiert NICHTS, denn es ist ja das Kind was ausgesagt hat. Wenn ein Vater bei seinem Umgang vor einer verschlossenen Tür steht, sind ihm die Hände gebunden. Auch wenn der Vater 600 Km fährt. Wenn ein Kind bei jedem Umgang krank ist, kann der Vater nichts machen. Er kann nur wieder vors Gericht gehen und wieder vergehen Monate bis ein Termin ansteht. Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte“. Eine Manipulation ist nicht strafbar. Wenn ein Kind aufgrund dessen – der Entfremdungsstrategie und dem Loyalitätskonflikt – „nicht will“, wird dies vor Gericht als der „eigene Wille“ des Kindes angesehen. Das Kind entwickelt mit der Zeit das PA Syndrom – genannt PAS.

„Wir haben in der Gruppe Väter die bis zu 18 mal vorm Gericht waren, und ein Umgang war irgendwann gar nicht mehr möglich, da das Kind dann nicht mehr „wollte““

  • Das Kind bleibt dem psychischen Missbrauch ausgesetzt.
  • Das Kind erlebt sich in seinem Denken, Fühlen und Handeln als unzumutbar und falsch und entwickelt daraus resultierend ein mangelndes und fehlendes Selbstwertempfinden
  • Durch die ständige Manipulation des boykottierenden Elternteils nimmt das Kind seine eigene Wahrnehmung als falsch wahr und verliert das Vertrauen in diese.
  • Kinder erkennen die Abneigung der Mutter gegen die Besuche des Vaters und werden somit in unfassbare Stresssituationen gebracht. Um diesen Stressor zu reduzieren, überidentifizieren sich die Kinder mit dem boykottierenden Elternteil und distanzieren sich von dem getrennt lebenden Elternteil.
  • Das Kind weiß nicht mehr was richtig oder falsch ist, dies vermittelt die Reaktion der Bezugsperson. Unsicherheit, Angst, Druck, Trauer und Hilflosigkeit werden für das Kind so zum ständigen Begleiter.
  • PAS Kinder führen eine ambivalente Beziehung zu ihren Eltern. Das bedeutet daß ihre Mutter beispielsweise „Mamadiebeste“ ist – somit nur positive, der Vater im Gegenzug „Papaderschlechte“ – somit nur negative Eigenschaften besitzt.
  • Diese Spaltung des Person Schemas ist eine typische Reaktion bei PAS.
  • Das Kind übernimmt automatisch Partei für den instrumentalisierenden Elternteil, obwohl dieser z.B. gar nicht vor Ort ist oder über den gesprochen wird. Dies geschieht bei Freunden, Familie, Schule etc…
  • Das Kind lernt seine Existenz durch Aufmerksamkeit auf Bezugspersonen abzusichern und nicht durch Selbstwahrnehmung, was gravierende Folgen für die eigene Identitätsbildung hat, die dadurch komplett gestört wird.
  • Das Kind lebt mit schlimmen, zum Teil jahrelang andauernden Loyalitätskonflikten
  • Die Vorwürfe, z.B. das der Vater lügt kann ein Kind auf Anfragen „warum lügt der Papa“ nicht konkretisieren. Hier finden sich Parallelen mit der unbegründeten Zurückweisung des Kindes.
  • Das Kind ist zum Teil auf sich allein gestellt, da die Mutter arbeitet, das Kind wird zum „Hort“ oder „ Schlüssel“ Kind.
  • Die Mutter praktiziert Techniken, die über Androhungen, Verbote wie z.B. dass das Kind den Vater nicht anrufen darf etc…oder der Papa wird nur noch per Vorname genannt etc…, Abwertungen bis hin zu absoluten Fehlinformationen an den entfremdeten Elternteil. Das Kind funktioniert wie eine Marionette und schenkt der Mutter Glauben und gehorcht.
  • Das Kind muß die Geschenke vom Papa wegschmeißen, oder sie werden weggeschmissen. Wie auch Fotos mit dem Papa. Fotos werden den Kindern weggenommen, die Mutter versucht den Vater komplett aus dem Kopf des Kindes „auszulöschen“
  • Sie erleben mehrfache Befragungen durch Jugendamt, Verfahrensbestand, Polizei, Kripo, Gericht, Anwälte, Sachverständig, Psychologen, Ärzte, Mutter…. Es entwickelt sich eine pathologische Beziehungsbildung im Kind.

Es entwickelt sich eine irreparable seelische Störung in der Persönlichkeit des Kindes, mit Spätfolgen wie: neurotische Störungen, Partnerschaftsprobleme, Störungen in der eigenen späteren Elternrolle, Suchterkrankungen, Drogenabhängigkeit, Alkoholmißbrauch bis hin zur Kriminalität, Depressionen und Selbstmord.

Neben dem entfremdeten Elternteil lehnt das Kind sowohl Großeltern, Freunde aus dem persönlichen Umfeld des Vaters, Tanten, Cousins, Stiefgeschwister etc.. ab, obwohl es zu diesen vor der Entfremdung eine positive Beziehung gab. Einem Kind wird somit nicht nur ein Elternteil weggenommen, sondern 50% der eigenen Persönlichkeit. Dadurch entsteht eine fehlende Verwurzelung, das Kind verdrängt die auftretenden Schuldgefühle. Diese negative und vor allem irrationale Sichtwiese auf den Entfremdenden Elternteil ist für das Kind schlimmer, als den Verlust dieses Elternteils durch den Tod ertragen zu müssen. Dieser psychischer Druck dem die Kleinsten von uns ausgesetzt sind ist schwer vorstellbar und schon für uns Erwachsene kaum zu ertragen. Das Kind weiß dass sein Papa existiert und sich im Umkehrschluß aber auch bewußt darüber ist, dass es keinen Kontakt zu ihm haben darf, weil es sonst die Beziehung zur Mama riskiert.

Diese Auswirkungen der psychischen Entwicklung, der zum Verlust des Selbstwertgefühls führt, werden in die nächste Generation übertragen. Die komplette Entwicklung des Kindes ist gestört.

Als ich es im Bekanntenkreis mit ansehen mußte, wie Kinder entfremdet und psychisch mißhandelt wurden und sodann meine Recherchen über PAS begannen, war es für mich nicht vorstellbar, daß es das geben kann. Das Kinder die jahrelang ihren Papa hatten und liebten wirklich solche Phänomene zeigten, und nach einigen Jahren massiver Entfremdungsstrategie und Unterstützung der Behörden den Vater irgendwann nicht mehr sehen wollten. Genau aus diesen und ähnlichen Gründen wie oben genannt. Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen. Sie haben kaum Verständnis, weil sie es nicht kennen oder sich vorstellen können. Eine Mutter tut sowas nicht.

„Wenn ich mit Menschen darüber spreche, finden sie sich in einer hilflosen Lage, da sie es nicht kennen, sie nehmen es nicht ernst. Antworten: „ach das wird schon wieder“, oder „dann soll doch der Vater vorbeifahren und mit der Mutter sprechen“ oder ähnliche naive Aussagen.“

Viele Väter haben von sich aus den Umgang und den damit verbundenen Kampf aufgegeben, damit sie Ihren Kindern nicht noch mehr Schaden zufügen. Sie haben losgelassen, aber im Herzen lieben sie Ihre Kinder wie am ersten Tag. Irgendwann werden alle entfremdeten Kinder Fragen stellen, und auf die Wahrheit stoßen. Aber das bringt ihnen ihren Vater und die gemeinsame Kindheit nicht wieder. Stattdessen wird es sie noch mehr traumatisieren, wenn sie erfahren was ihre Mutter alles getan hat um ihnen „ihren“ Vater vorzuenthalten.

Ich persönlich habe mir zum Ziel gesetzt, diese Unwissenheit der Praxis offensiv an die Öffentlichkeit zu bringen. Nur derjenige der die Praxis durchgemacht hat, weiß wie das System funktioniert. Es geht unter anderem nicht nur um Kinder, es geht auch um Millionen von Geldern, die letztendlich mit Kindern gemacht werden. Alle verdienen mit einer Scheidung und dem damit verbundenen Streit ums „Kind“ Geld. Die Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrensbeistände, Psychologen, Strafrechtler, Jugendämter, Ärzte – Hundertausende von Euros fließen pro Fall. Alles so unnötig!! Warum muß ein Kind irgendwann zum Psychologen? Warum muß nach Jahren Streit ein Gutachten erstellt werden? Warum klappt man nicht beim ersten Gerichtstermin die Akten zu und alles ist geregelt? Warum muß ein fürsorglicher Vater mehrmals vor Gericht, nur um sein eigenes Kind sehen zu dürfen und sich dafür auch noch erklären?
Warum muß ein Vater zahlen, wenn er sein Kind nicht sehen darf?

Warum entscheiden Fremde ob er es darf oder nicht? Laut Gesetz hat das Kind Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist verpflichtet dazu beizusteuern, den Umgang zu fördern und nicht zu boykottieren. Wir haben es zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder erschwert. Sollte nicht eine Mutter – oder wir Eltern – am besten wissen was für das Kind das BESTE ist? Nämlich eine Mutter und ein Vater. Ein Kind hat sich nicht getrennt.

Ich wünsche mir:

dass betroffene Familien, die in Hochkonflikttrennungen die Gerichtssäle füllen, möglichst schnell aus dem Familiengericht in systemische Familientherapie überwiesen werden. Ich wünsche mir, daß vor allem Frauen  – die sich auch dann noch Mütter nennen – aufwachen und das eigene Fleisch und Blut nicht als gefühlsregulierendes Objekt mißbrauchen, nur um ihre niederen Bedürfnisse zu befriedigen. Es geht hier nicht um einen selber, es geht ums eigene Kind!!

Es geht um die Zukunft der Kinder, letztendlich um unser all Zukunft.

Wir dürfen nicht wegschauen, Schweigen ist tabu, Reden ist Gold.

Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema, es ist für mich eine Straftat und für den Schutz aller Kinder setze ich mich ein, gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder und der kommenden Generationen.

Vielen Dank liebe Renata! Ein erschreckendes Thema, dessen ich mir selbst auch nicht so bewusst war und mit dem ich in Zukunft definitiv sensibler umgehen werden. Wir finden Euren Zusammenhalt sowie die gegenseitige Unterstützung großartig! Facebook

Renata Kochta
Renata Kochta

10 Kommentare

  • Karl Otto sagt:

    Liebe Renata,

    vielen Dank für diese tolle Seite und Dein riesiges mutiges Engagement dieses oftmals irrationale und für nichtbetroffene Menschen schwer verständliche Thema weiter in die Öffentlichkeit zu bringen.

    Leider kann und muss man die obigen Ausführungen bestätigen.

    Für betroffene und entfremdete Elternteile – egal ob Mutter oder Vater -, ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten in Deutschland an dem contra-diktatorischen Familienrecht festhalten und eine weiter steigende Zahl von Entfremdungen von Kindern dabei in Kauf nehmen.

    Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, wie man die ansteigende Zahl von PAS-Fällen PRÄVENTIV eindämmen könnte.

    Warum ist es nicht möglich auch in Deutschland ein für die Kinder Kind-zentriertes-Familienrecht einzuführen?
    Jedes entfremdete Kind, mit den für die Kinder oftmals lebenslang traumatisch belastenden und begleiteten Problemen, wird oftmals die aus den Fugen geratene Gesellschaft zusätzlich belasten.

    Ein entfremdeter Vater , der seit sieben Jahren, jetzt in einem zweiten Umgangsverfahren, um und für seinen Sohn „kämpft“, der hilflos zuschauen muss, wie sein Sohn weiterhin einer emotionalen und psychischen Misshandlung ausgesetzt ist.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Deinem Engagement zukünftigen Kindergenrationen eine Entfremdung zu ersparen!

    K.O.

    PS: Never, never, never give up!

  • Sandra Furner sagt:

    Unfassbar aber wahr!!! Ich bin selber Stiefmutter und denke dass ich über unseren Fall lese… es gleicht sich eins zu eins… seit 6 Jahren kämpft mein Mann, aber hoffnungslos. Kinder sind manipuliert und entfremdet. Bei der Trennung waren sie 6 und 8 Jahre alt… 6 Jahre später „wollen“ sie von sich aus ihren eins geliebten Papa nicht mehr sehen. Unabhängig davon dass auch ich massiv angegriffen wurde, wurde den Kindern 50 Prozent der eigenen Familie weggenommen…. im Bericht fehlt mir die Erwähnung, dass auch Oma, Opa etc entfremdet werden…. tragisch. Hoffentlich passiert bald was! Danke für den Bericht, zumindest schön zu wissen dass man nicht alleine ist…..

  • Gerit Konrad sagt:

    Ich bin auch ein entsorgter Vater von 2 wundervollen Töchtern. auch ich wurde mit Geld erpresst und als das nicht so wie von der mutter gewünscht floß, wurde ich wegen kindesmißhandlung angezeigt. es war eines mit der schlimmsten erfahrungen in meinem leben. eher würde ich mir einen finger abhacken als meinen kindern ein haar zu krümmen. auch ich war 8 mal vorm gericht, auch ich habe verzweifelt gekämpft und mehrere umgangspfleger durchmachen müssen – die es sogar selber nicht geschafft haben den umgang durchzusetzen. das was im text steht = diese psychische mißhandlung – stimmen zu 100%. ein leie kann es sich nicht vorstellen, er kann einfach nicht. egal wie man es versucht zu erklären, er versteht es nicht. und DAS ist dann wo man am schluß komplett die hoffnun gaufgibt. wie soll es dann ein richter verstehen??? ich liebe meine 2 kleinen über alles, er zerreißt mir das herz, daß ich sie nicht sehen kann, oder zumindest ein foto geschickt bekomme…. bei der trennung waren sie 4 und 5 jahre alt. nun 5 jahre später sagen beide aus, daß sie mich nicht mehr sehen wollen….. ihr leben und psyche wurde für immer von der mutter systematisch zerstört. hoffentlich gehen mehr menschen an die öffentlichkeit, hoffentlich trauen sich mehr väter oder auch mütter zu sagen was ihnen passiert ist. wir haben doch nichts mehr zu verlieren??? ….außer daß unsere kinder uns mal im alter aufsuchen ….. solange ich nicht gestorben bin, stirbt dieser hoffnungsschimmer nie….

  • Leon —- sagt:

    Sehr geehrte Frau Kochta, danke für Ihren Mut! Danke für den Hoffnungsschimmer. Danke dass sie an die Öffentlichkeit gehen!!! Stellen Sie sich vor jeder dem dies widerfährt würde dies tun. Aber wer gibt schon freiwillig zu: Ja, ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt…..?? Ja, auch ich wurde wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Laut Anzeige habe ich meinen Sohn jedesmal stark geohrfeigt, gewürgt und ihm Tritte gegeben. Mir ist bei der Anzeige schlecht geworden. Allein die Vorstellung dass dies meinem Kind passiert wäre …..mein Kind war 8 Jahre alt. Wir waren 7 Jahre verheiratet!! Es hat halt nicht funktioniert und ich habe mich getrennt. Eine neue Frau kennengelernt und ab da an ging es an…. mein Gott, was für eine Wut und Rache muss da in einer Frau die sich Mutter nennt brodeln?? UNSER Kind wird für die eigene Rache hergenommen? ….. Fast ein Jahr hab ich meinen Jungen daraufhin nicht sehen dürfen…. beim Verhör vor Gericht als mein Kind aussagen musste und ich ohnmächtig hinter einer Glaswand zuschauen durfte sagte er: ….“ich habe immer mit Papa Fußball gespielt und einmal hat er mir in mein Fuß getreten…aber ich habe trotzdem das Tor gemacht – und hat dabei gelacht ..“ …. nach einer Stunde Verhör kam die entscheidende Frage vom Richter: „was hat denn die Mama dazu gesagt, ist ja ganz schlimm was alles passiert ist?“ ….mein Junge: „ich soll es so sagen dass es mir passiert ist….“ Anzeige eingestellt, Mutter nichts passiert, mein Kind für immer geschädigt und sehen tue ich ihn weiterhin nicht. Jeder Umgang sei es mit Umgangspfleger oder Psychologe wurde vereitelt…. ich zahle jeden Monat pünktlich Kindesunterhalt UND die Krankenkasse. Einmal habe ich eine Woche zu spät überwiesen, aber da hatte ich zwischenzeitlich die nächste Anzeige, dass ich zu spät überweise. Unseren Sohn sehe ich nun seit 3 Jahren nicht mehr, ich habe losgelassen…. DAS ist Deutschland – unser VATERLAND!!!

  • Burkhard Röttger sagt:

    Liebe Renata
    Jedes Wort ist leider wahr. …ein krankes Familienzerstörungssystem …Bei mir gleich zweifach, angewandt.
    Die Öffentlichkeit muss teilhaben und noch mehr berichten, so daß die Täter und Täterinnen unter Druck kommen.

    Mögen deine Wünsche , die auch meine Wünsche sind für die Kinder und Eltern in Erfüllung gehen…

    Burkhard Röttger

  • Liebe Renata, erstmal danke für deinen unermüdlichen Einsatz . Was hier abläuft ist wirklich ein Alptraum, es ist eine globale Gesundheitskrise. Kinder werden missbraucht, liebevollen Eltern wird gerichtlich der Kontakt zu ihren Kindern verboten, Kinder werden instrumentalisiert und entfremdet, inkompetente psychologische Gutachter die unprofessionelle Gutachten machen, Jugendämter die Kinder oft grundlos aus Familien herausreissen, Pädophilenringe, Korruption und Täterschutz vor Opferschutz… aber die Öffentlichkeit lacht uns aus, ignoriert uns oder bekämpft uns wenn wir uns erlauben die Wahrheit auszusprechen. Die Ignoranz ist richtig unheimlich, was muss noch alles passieren bis das Familienministerium, die Politik uns endlich ernst nimmt und anhört? Was ist los mit den Medien? Eltern-Kind Entfremdung ist kein Sorgerechtsthema, es ist ein Kinderschutzthema. Wieso werden die Kinder nicht besser geschützt? Wieso finden wir nicht mehr Gehör? Liebe Grüsse aus der Schweiz http://www.juno-movement.org/

  • Liebe Renata, ich finde es sehr schön, wie du dich für Kinderrechte einsetzt. Wir fordern die bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechtpartner in Erziehnungsfragen und mehr Zeit mit dem Kind. Das Wechselmodell wird kommen in Deutschland. Die Kinder haben sich Eltern verdient. Schön, dass immer mehr Personen, Eltern, Mütter und Väter sich einsetzen. Es ist kein Tabu Thema mehr und es wird noch groß in den Medien kommen. Die ganzen schrecklichien Geschichten. Lieben Gruß

  • Was erlaubt sich die Bundesregierung eigentlich, den Kindern ihre Väter zu nehmen? Welche Barbaren haben sich ausgedacht, dass Kinder ihre Papas nach Trennung zu verlieren haben?
    Wieso leben die Kinder nicht selbstverständlich bei ihrem männlichen Elternteil weiter? Warum DISKRIMINIERT CDU/CSU/SPD Männer und VÄTER?
    Herr Marcus Weinberg, durch welches Menschenrecht ist gedeckt, dass man Väter und Kinder foltern darf, ihr Familienleben zerstören?

    Wieso waren Sie Generationen lang untätig und haben das unterstützt statt bekämpft?
    Zu jedem Kind gehört sein Vater, wussten Sie das nicht? ‍♀‍♂

    Fiktives, erfundenes Einkommen, (in Österreich Anspannung), haben sich Rassisten, Sadisten und Menschenfeinde ausgedacht.
    Früher gab es Nazis, die haben KZ’s gebaut, Menschen in den Ofen geschoben. Heute gibt es die gleichen Leute noch immer. Sie denken sich Einkommen aus welches NICHT existiert, um Väter damit auszulöschen! Als Strafe dafür, weil Mütter und Staat sie von der Vaterschaft ausschließen und ihnen ihre Kinder nehmen.

    Fiktives Einkommen ist Zwangsarbeit, Familienzerstörung, Freiheitsberaubung, Sklaverei, kriminelle Folter und DISKRIMINIERUNG.

    Große Worte, von wegen „Menschenrecht auf freie Wahl von Beruf, Ausbildung und Familie“. Wird mit Füßen getreten, drauf geschissen, um Männer zu zwingen, durch ihre Arbeit Geld zu verdienen, über dessen Ausgaben sie nicht bestimmen oder mitbestimmen können. Diese Beschreibung trifft nur auf zwei Missstände zu: Auf Zwangsarbeit und auf dieses Unterhaltsrecht in Deutschland.
    Können Sie die WUT und die Ohnmacht überhaupt verstehen???

    Woher nehmen Sie als Familienpolitiker die Arroganz Väter auf Unterhaltszahlungen zu reduzieren, wo Sie doch genau wissen, dass Väter ihre Kinder genauso lieben und die Kinderzimmer leer bleiben, weil Sie meinen dass einem Kind nur im Einzelfall ein Familienleben mit seinem Papa zu steht.
    Sie sitzen auf einem Pulverfass was gerade hoch geht!

    Sie können Väter auf ihrem Profil sperren wie Sie wollen, was uns nun mehrfach berichtet worden ist. Sowas macht die Runde und spricht sich herum Herr Weinberg!!! Ihre Partei kann sich nicht mehr verstecken und die Probleme ignorieren die Ihre Kinder- und Familienfeindliche Politik angerichtet hat.

    Väter zu Gericht zu schicken damit Sie auf eigene Kosten ihrer Erziehungs- und Elternpflichten nachkommen können ist tiefe Menschenverachtung, ist verfassungswidrig! Sie machen Unterschiede zwischen Kindern danach, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, Sie machen Unterschiede zwischen Sorge- und Betreuungrecht, sind Sie noch zu retten? Was soll ein Vater mit einem Zettel? Nur ein anwesendes Kind was Zuhause bei Papa lebt ist lebendig Sohn oder Tochter, für die man dann auch sein letztes Hemd gibt.

    “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
    und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
    (Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

    Wir fordern, dass die neue Bundesregierung ein Wiedergutmachungsprogramm auflegt und die ganzen Väter und Kinder die für den Rest ihres Lebens traumatisiert sind entschädigt! An welche Schadensersatzzahlungen pro Sorgerechts- Betreuungsrechtsverfahren hatten Sie denn so gedacht?

    Was wäre angemessen für ein zerstörtes Leben?
    10.000 oder 100.000 Euro? Sie haben keine Ahnung was Sie angerichtet haben.
    Die Medien und die Wissenschaft haut ihnen gerade ihre Familienzerstörungspolitik um die Ohren!
    Sie haben „Alleinerziehung“ groß gemacht statt die Nachtrennungsfamilie zu retten, entgegen aller Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Nun sehen Sie zu, dass Sie endlich dieses gescheiterte Isolationsmodell ABSCHAFFEN! Es gibt keine Alleinerziehenden, Eltern müssen als Getrennterziehende volle Unterstützung erhalten, damit sie ihren Elternpflichten NACHEINANDER nachkommen können.
    Mit jedem Tag den Sie länger Kinder diesem Desaster aussetzen rückt die Menschenrechtsverletzung näher an einen Verweis an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
    Die Vorgabe des Europarates auf gesetzliche Umsetzung der Resolution 2079 aus 2015 ist klar, eindeutig und unmissverständlich, der hatte die Bundesregierung zugestimmt, wo steht der Termin für die Gesetzliche Umsetzung in Ihrem Parteiprogramm?!

    Hier der Film des ZDF zu den Auswüchsen der DISKRIMINIERUNG in Deutschland:

    https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html

    Dieser Kommentar wurde auf der Seite des Familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion
    Herr Marcus Weinberg veröffentlicht.
    https://www.facebook.com/Marcus.Weinberg/

  • Kim Wenzel sagt:

    Liebe Renata, Du sprichst nicht nur mir aus der Seele!!!

    ich, Kim Wenzel, bin seit 2013 getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber
    zwei Kinder zusammen. Nils (11) und Finlay (7) Nach der Trennung folgte die
    Totalverweigerung der Kindesmutter. Über das Jugendamt waren vier
    gemeinsame Termine angesetzt – die KM erschien zu keinem.
    Daraufhin musste ich notgedrungen vor Gericht. Das war im Dezember 2013
    kurz vor Weihnachten. Es gab völlig haltlose Vorwürfe und Erfindungen der KM
    (würde keinen „Draht“ zu den Kindern haben, hätte sie bei IKEA auf dem Parkplatz
    im Dunkeln eine Stunde „vergessen“ usw. usf. alles schriftlich in den Akten.
    Kurz vor Weihnachten in dem 1. Amtsgerichtstermin in Erfurt entschied die Richterin,
    dass ein „Weihnachtsumgang“ stattfindet, weil nichts gegen mich vorliegt.
    Leider wurde der Termin am 2. Weihnachtsfeiertag auf ganze 4 Stunden begrenzt.
    Von 10 bis 14 Uhr. Der Umgang fand „natürlich“ nie statt, weil die KM ihn verweigerte
    mit fadenscheidenen Ausreden, wie Kinder angeblich krank. Bla…bla.
    Von Februar an gab es das ganze Jahr hindurch weitere Gerichstermine, wo erneut
    kein Umgang normal stattfand. Stattdessen wurde eine Verfahrenspflegerin und auch
    eine Gerichtsgutachterin hinzugezogen. Sie alle haben positive Berichte verfasst, dass die
    Kinder ihren Papa lieben und gern auch bei ihm schlafen würden.
    Dann kam 2015 ein Urteil, dass bei weiterer Umgangsverweigerung die KM bis 25.000 Euro
    Strafe zahlen oder bis ein halbes Jahr ins Gefängnis muss.
    Natürlich gab es weitere Umgangsverweigerung und es wurde NIE eine Strafe vollstreckt.
    Dann ging es nach Jena zum Oberlandesgericht. Erneut gescheiterte Umgangsversuche.
    Beim letzten Termin Februar 2016 wurde ich gefragt, ob ich wegen der Verweigerungshaltung
    der KM einer Familientherapie zustimmen würde. Na klar sagte ich, alles was hilft meine
    Kinder wiederzusehen! Am 1. April wurde damit begonnen. Nur mit der KM. ABER die Kinder
    „darf“ ich während dieser Zeit NICHT sehen wegen des „Kindeswohls“ weil sie Ruhe brauchen
    und wenn zwei Elternteile auf sie einreden ist das nicht gut. Toll!!! Im Sommer//Herbst war auch
    ich dann dreimal bei den Familientherapeuten. Diese teilten mir „eventuelle Fortschritte“
    seitens der KM mit. Dennoch müssten sie die Therapie, die eigentlich nur bis 31.12.2016
    gehen sollte, verlängern. Das wurde genehmigt bis Ende Mai 2017. Am 29. Mai gab es
    dann ein Treffen beim Jugendamt mit den Therapeuten aus Weimar der KM und mir.
    Dabei wurde mir erklärt, dass es doch „irgendwie“ eine mehr oder weniger erfolgreiche
    Therapie war und die KM nun bereit sei, die Kinder doch zu mir zu lassen.
    Allerdings gibt es nun das Problem, dass die Kinder ja nun nicht mehr wollen.
    Wer bitteschön will ihnen das verdenken, wo ich sie doch seit fast zwei Jahren
    nicht mehr gesehen habe??? ABER die KM würde sich jetzt bemühen, doch auf die
    Kinder positiv einzuwirken, damit sie wieder Kontakt zu mir aufnehmen sollen.
    Damit war a) die Thearpie für die Therapeuten und b) für das Jugendamt
    abgeschlossen. Ab jetzt wird sich alles andere ja schon einstellen.
    Na klar, habe ich weiterhin versucht, Kontakt aufzunehmen (zum Geburtstag
    anzurufen, gemeinsame Termine zu finden usw.usf.) Natürlich kam bis zum
    heutigen Tag NICHTS zustande und wird auch NICHTS zustande kommen.
    Bin nicht nur ich fest von überzeugt. Die KM verweigert erfolgreich bis zum
    völligen „Entfremden“ weiter.
    Ich zahle seit der Trennung pünktlich am 1. des Monats meinen Unterhalt
    von knapp 600 Euro. Was hier stattfindet ist ein Verbrechen!
    Man hat Recht und bekommt dennoch kein Recht. Es ist nach wie vor
    sooooo einfach Kinder vom Ex-Partner gegen seinen Willen und den
    Willen der Kinder fern zu halten.
    Da hilft Dir keine „positive Bewertung“ einer Verfahrenspflegerin noch einer
    Gerichtsgutachterin oder sonst wem. Um DAS genau zu ändern MUSS das
    Wechselmodell nach Trennung als Standard eingeführt werden.
    Ich sehe es ein, wenn ein Vater, als Trucker-Fahrer um die Welt düst und
    das so nicht umsetzen kann, dann muss eine andere Lösung gefunden
    werden. Aber alles andere hilft nur, wenn nach einer Trennung klare Verhältnisse
    herrschen, auch bei Unstimmigkeiten der Ex-Partner, die die „kleinen Seelen“
    ausnutzen! Oder der verhinderte Umgang wird sofort und hart bestraft mit
    der Androhung und dann auch Umsetzung des Sorgerechts-Entzugs.
    Deshalb Wechselmodell und jeder//jede, der//die dagegen ist,
    wünsche ich meine Situation!!! Warum geht es in unzähligen anderen Ländern
    nur nicht in Deutschland? Warum sind uns die Skandinavier schon wieder voraus,
    obwohl wir Deutschen doch so „modern und fortschrittlich“ sein wollen??
    (Aktuellen Studien zu Folge liegt Deutschland in den „Kinder-Rechten“ auf Platz 66)

    https://www.dkhw.de/presse/schlagzeilen-archiv/schlagzeilen-details/deutsches-kinderhilfswerk-deutschland-vernachlaessigt-die-rechte-von-kindern-in-gerichtsverfahren/

  • Ellen Bornemann sagt:

    Vielen Dank für diesen Bericht!
    Als ich meinen Mann 2002 kennen lernte, war ich entsetzt, was Mütter sich alles erlauben dürfen, von öffentlicher Verleudmung des Vaters, Unterstellung von Kindesmisshandlungen, Umgangsboykott bis hin zur offensichtlichen Manipulation des Kindes!
    Es interessierte weder das Gericht, das Jugendamt noch die
    Mediationsstelle! Ständig gab es Umgangsverfahren, da die Mutter meinte, sie habe die Alleinmacht.
    Wie sollte sie auch anders denken? Sie bekam PKH, der Vater musste zahlen, obwohl er recht bekam. Genutzt hat es nichts, der nächste Boykott kam! Warum sollte sich die Mutter auch an Beschlüsse halten? Es passierte ja nichts!
    Selbst als sie meinte, sie will mit dem Kind in ihre Heimat, hörte den Vater niemand. Es gab zwar ein Gutachten, dass sogar besagte, das Kind solle zum Vater, damit ihm beide Eltern erhalten bleiben, aber Richter sind ja wesentlich kompetenter, als ein Gutachten von 2 Jahren!
    Und somit war die Mutter weg!
    Alle waren ganz erschrocken, das hätten sie nicht gedacht! Nein, warum auch? Es war ja nur der Vatet, der immer davor gewarnt hatte! Nach ungefähr 5 Jahren Schikane schaffte die Mutter Tatsachen!
    Der Vater erhielt zwar das ABR und einen Herausgabebeschluss, aber das wiederum tangierte die spanische Behörden peripher! Gemeinsames Sorgerecht? Noch nixht einmal mehr auf dem Papier, da die Mutter mit einer gefälschten Übersetzung des Scheidungsurteils arbeitete. Selbst als dies klar war , gab es für die Mutter keine Konsequenzen! Im Gegenteil, sie erhielt zur Belohnung der Kindesentziehung und der Entfremdung nach 2, 5 Jahren das ABR zurück, auf Grund von Kontinuität und fehlender Bindung des Kindes zum Vater!
    Die Krönung ist allerdings, sie kam 6 Jahre nach dem Kindesentzug mit ihrer neuen Familie zurück nach Deutschland, um genau das gleiche Spiel mit ihrem zweiten Ehemann durch zu ziehen!
    Wieder wollte keine Behörde die Warnungen hören, bis zum erneuten Kindesentzug! Diesmal allerdings erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht und per HKÜ die Kinder zurück!
    Nun versteht die Mutter die Welt nicht mehr, da sie ihre eigene Medizin schlucken muss und behauptet , man hätte ihr die Kinder entführt und Schuld sei m.u. die Justiz. Sie ist frei von allen Fehlern und immer nur das Opfer.

    Hätte es von Anfang an, das Wechselmodel als Standard gegeben, hätte es schon einmal drei Kinder vor ihrem Schicksal bewahrt und sie hätten mit beiden Eltern aufwachsen dürfen!
    Denn eigentlich ging es der Mutter nur ums Geld!
    Nach dem Entzug pfändete sie bei meinem Mann, sie selbst zahlt aber für ihre Kinder heute nichts, da sie ja „entführt“ sind.
    Ebenso konnte mein Stiefsohn nicht zum Vater wechseln, da sie auf den Unterhalt nicht verzichten konnte ( dies hörte mein Stiefsohn im Telefonat zw. seiner Mutter und ihrer RA)

    Es sind nicht wenige Kinder, denen ein Elternteil fehlt, sie leiden als Kinder und Erwachsenen! Das muss an die Öffentlichkeit, um die Kinder zu schützen!

Tags: Gehirnwäsche – Wechselmodell – Doppelresidenzmodell – Justizopfer – vaterlose Gesellschaft

 

??? Justizminister Reform d. Abstammungs- Familienrechts

Justizminister plant grundlegende Reform des Abstammungs- und Familienrechts

Jetzt klären wir erstmal Abstammung und rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

 

 

Die soziale Wirklichkeit hat sich geändert, das Familienrecht muss folgen. So sieht es der Bundesjustizminister in Anbetracht der Gerichtsfälle um Reproduktionsmedizin und vielfältigere Familienkonstellationen. Nun liegen die von ihm in Auftrag gegebenen Reformgrundsätze vor und planen u.a. Mit-Mütter und eine rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an Stelle der Abstammung.

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis zur Planung eines neuen Abstammungs- und Familienrechts wurde 2015 eingesetzt. Nun legten die Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie am 04.07.2017 Heiko Maas ihren Planungsbericht für die Gesetzgebung vor.

Reform des Abstammungsrechts: Vorschläge des Expertenkreis

Im Zentrum der Neuorientierung steht die sich immer differenzierter darstellende Mutterschaft, deren Rolle und Rechte immer wieder die Gerichte beschäftigt.

( -> Leihmuttervertrag ist sittenwidrig ,

Kein Umgangsrecht für die leibliche Mutter)

Gebärende Mutter soll weiter rechtliche Mutter bleiben

Folgende Kernthesen wurden von der Expertenrunde aufgestellt:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Mit der neu eingeführten „Mit-Mutterschaft“ soll es lesbischen, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. künftig verheirateten, Frauen ermöglicht werden, dass diese automatisch bei der Geburt des Kindes rechtlich die gemeinsamen Mütter werden.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete und neu geregelte  Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Kind soll auch zukünftig nicht mehr als zwei Elternteile haben

Darüber hinaus empfiehlt der Arbeitskreis

  • anstelle des Begriffs der Abstammung der Begriff „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ zu verwenden.
  • Zwar sei die genetische Abstammung der wichtigste, jedoch auch nach bereits geltendem Recht nicht der einzige Anknüpfungspunkt für die rechtliche Zuordnung der Elternschaft.
  • Zudem haben sich die Experten dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch weiterhin nicht mehr als zwei Elternteile haben soll.

Keine Regelungen zur verbotenen Eizellenspende und Leihmutterschaft

Des Weiteren soll die Position des genetischen Vaters, der von Beginn an die Elternverantwortung für das Kind übernehmen will, gestärkt werden.
Zum Arbeitsauftrag der Experten gehörten jedoch nicht die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, da diese in Deutschland verboten sind.

Dennoch ist bei der Eizellenspende die Geburtsmutter, also die Empfängerin der Spende, auf Grundlage des geltenden Rechts (§ 1591 BGB) als rechtliche Mutter zuzuordnen. Eine Anfechtung der Mutterschaft soll, anders als die rechtliche Vaterschaft, weiterhin nicht möglich sein, beispielsweise in den Fällen, in welchen der Mutter nicht die eigenen, sondern irrtümlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wird.

Hinsichtlich einer im Ausland nach dem dortigen Recht legal durchgeführten Leihmutterschaft und einem genetischen Elternteil, vertrat der Arbeitskreis mehrheitlich die Auffassung, dass dem Kind der ihm nach ausländischem Recht zugeordnete Elternteil erhalten bleiben soll.

Besetzung der Expertenkommission

Zu den elf Sachverständigen gehörten neben der ehemaligen Vorsitzenden Richterin des für das Familienrecht zuständigen BGH-Senats Dr. Meo-Micaela Hahne weitere acht Fachjuristen aus den Bereichen Verfassungs- und Familienrecht sowie die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen und der Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V..

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Die begrenzten Rechte biologischer Väter

Hintergrund

  • Leibliche oder biologischer Vater: Wer ein Kind zeugt, ist der leibliche Vater. Die biologische Vaterschaft ist aber nicht notwendig, um als rechtlicher Vater zu gelten.
  • Rechtlicher Vater: Nach dem BGB ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
  • Stiefvater oder sozialer Vater: Ein neuer Partner der Mutter übernimmt für deren Kind u.U. eine soziale Vaterrolle, bleibt aber ohne rechtliche Beziehung zum Nachwuchs. Diese erreicht er ggfs. durch eine Stiefkindadoption.
  • Adoptivvater: Er ist juristisch dem rechtlichen Vater gleichgestellt, das Kind hat in der Adoptivfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Die rechtlichen Verbindungen zwischen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern werden dagegen vollständig gekappt.
  • Pflegevater: Sie sind «Väter auf Zeit». Ein Pflegekind bleibt immer ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie und behält deren Namen. Der Gesetzgeber versteht die Pflegschaft als vorübergehende Maßnahme, um das Kind zu versorgen und womöglich wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückzubringen.
  • Scheinvater: Ihm wird in einer Ehe oder Partnerschaft ein Kind untergeschoben, etwa wenn er mangels Verdacht oder wider besseres Wissen die Vaterschaft anerkennt oder nicht anficht, aber nicht der biologische Vater ist.

 

14.07.2017 | Familienmodell mit Mit-Mutter

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/grundlegende-reform-des-abstammungs-und-familienrechts_220_418820.html

Schlagworte zum Thema:  Adoption, Umgangsrecht, Familienrecht, Eltern, Künstliche Befruchtung, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrecht, Stiefkind – Homoadoption – Kinderhandel – Homosexuelle – Kinderrechte – Kinderschutz – Menschenhandel – Spenderkinder – Transgender Kinder

 

 

 

 

Mo.24. Juli 2017, 19.25 Uhr – ZDF „WISO“

TV-Tipp Familienrechtfamiliefamilienrecht.wordpress.com

Wenn Familien auseinanderbrechen: „WISO“-Doku im ZDF

Moderator Marcus Niehaves im Gespräch mit einer Wechselmodell-Familie.
Copyright: ZDF/Sebastian Wagner

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Oft genug folgt nach den gemeinsamen Ehejahren der Rosenkrieg. Gestritten wird um Haus, Kinder, Unterhalt und Besuchszeiten. Die „WISO“-Dokumentation „Verliebt, verheiratet, verklagt“ geht am Montag, 24. Juli 2017, 19.25 Uhr, der Frage nach: Was ist das Beste für die Kinder, wenn Familien auseinanderbrechen? „WISO“-Moderator Marcus Niehaves ist in Deutschland unterwegs, trifft Väter, Mütter, Kinder und will Antworten finden.

Nach der Scheidung von Eltern stellt sich die Frage, zu wem das Kind nach der Trennung kommt. In den meisten Fällen bleiben minderjährige Kinder bei der Mutter. Aber ist das für die Kinder immer die richtige Entscheidung? Ist das Residenzmodell wirklich besser im Vergleich zum Wechselmodell? Kann ein Kind glücklich aufwachsen, wenn es pendeln und sich abwechselnd auf zwei Erziehungsstile, zwei verschiedene Familien einstellen muss?

Fehlende Unterhaltszahlungen sind in Deutschland der Hauptgrund für Kinderarmut. Den gesetzlich festgeschriebenen Unterhalt bekommen nur 25 Prozent der rund 1,5 Millionen Alleinerziehenden. Die anderen erhalten von zahlungspflichtigen Elternteilen nichts oder nur unregelmäßige Zahlungen. In solchen Fällen schießt das Jugendamt Unterhalt vor. Seit dem 1. Juli 2017 gilt ein neues Gesetz, das den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr erweitert. Aber ist das der richtige Ansatz? Wieso können sich in Deutschland so viele Unterhaltspflichtige vor der Verantwortung drücken?

Die Mütter stehen oft am Rande des finanziellen Ruins, die Väter sehen nicht ein, nur zu bezahlen und die Kinder kaum zu sehen. Sorgerechtstreitigkeiten, Unterhaltsprozesse, Umgangsprozesse – immer mehr Entscheidungen fallen vor Gericht statt einvernehmlich zwischen den Eltern. Aber die Gerichte sind mit der Flut von Klagen und den komplizierten Fällen überfordert. Dann kommen Gutachten ins Spiel. Alles zum Wohl der Kinder? Oder sind die Kinder dabei die eigentlichen Verlierer?

https://presseportal.zdf.de/pm/mein-traumurlaub-verliebt-verheiratet-verklagt/

http://wiso.zdf.de.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 701-3802;
Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/wiso

Mainz, 20. Juli 2017
ZDF Presse und Information
https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/wenn-familien-auseinanderbrechen-wiso-doku-im-zdf/
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Gleichberechtigung Gleichstellung –

Verfassungsgerichtshof bestätigt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Gastbeitrag:

Verfassungsgerichtshof klärt Antragslegitimation des biologischen Vaters auf Kontaktrecht

Britta Schönhart-Loinig ©Schönhart

Wien. In seinem Erkenntnis vom 13.12.2016 G 494/2015 stellt der Verfassungsgerichtshof klar, dass nach § 188 Abs 2 ABGB auch der biologische Vater berechtigt ist, ein Kontaktrecht zu seinem leiblichen Kind zu beantragen. Die Wiener Anwältin und Familienrechtsspezialistin Britta Schönhart-Loinig schildert in ihrem Gastbeitrag die Konsequenzen.

Vor Jahren hatte der biologische Vater eines Kindes, dessen Mutter verheiratet war oder einen anderen Mann als Vater angegeben hatte, weder die rechtliche Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen oder gerichtlich ein Kontaktrecht zu seinem Kind zu erwirken.

Einen Antrag auf Feststellung, dass ein Kind nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann abstammt, kann nur das Kind selbst gegen den Ehemann oder vom Ehemann selbst gegen das Kind gestellt werden. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine Antragslegitimation für den biologischen Vater vor.

Für jene Männer, die zwar wussten, der biologische Vater eines Kindes zu sein, gab es keine Möglichkeit gegen den Willen der verheirateten Mutter, eine Beziehung oder Kontakt zu dem Kind aufzubauen. Der Gesetzgeber berief sich dabei auf den Schutz der sozialen Familie zum Wohle des Kindes.

Diese Problematik änderte sich zu Gunsten der biologischen Väter durch das Urteil des EGMR Anayo gegen Deutschland vom 21.12.2010 (Beschwerde-Nr. 20578/07).

Nach zwei Jahren Zwillinge

Ein Nigerianer lebte zwei Jahre lang mit der deutschen Mutter zusammen, die dann Zwillinge gebar. Die Mutter war jedoch verheiratet und gab den Ehemann als Vater an. Die deutschen Gerichte weigerten sich, dem biologischen Vater ein Kontaktrecht zu seinen Kindern einzuräumen.

Der EGMR sah eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn nicht geprüft werden kann, ob ein Kontakt zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht.

Der EGMR stellte klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein beabsichtigtes Familienleben, also der Wunsch, ein Familienleben aufzubauen, von Art 8 EMRK geschützt sein kann. Daraus ergibt sich, dass auch ein Mann, der bislang noch keinen Kontakt zu seinem Kind haben konnte, in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zu seinem Kind stehen kann. So hat der EGMR weiteres ausgeführt, dass dem biologischen Vater die Möglichkeit gegeben sein muss, ein Kontaktrecht zum Kind gerichtlich zu beantragen.

Sofern ein Kontakt zwischen dem Kind und dem biologischen Vater dem Kindeswohl entspricht, ist dieses auch einzuräumen.

Österreich reagiert

Aufgrund dieses Urteiles des EGMR sah der Gesetzgeber im KindRÄG 2013 mit der Einführung des § 188 Abs 2 ABGB vor, dass auch Dritte, die in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis zum Kind stehen, antragslegitimiert sind.

Damit hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, der Stellung des leiblichen Vaters im Kontaktrechtsverfahren durch die Einräumung eines Kontaktrechtes Rechnung zu tragen.

Sohin kann ein biologischer Vater, der nicht zugleich auch der rechtliche Vater ist, ein Kontaktrecht zu seinem Kind beantragen.

Dabei hat der VfGH deutlich gemacht, dass auch jener biologische Vater, dessen Vaterschaft noch gar nicht feststeht, antragslegimitiert ist. Die Geltendmachung des Kontaktrechts hängt nicht von einer bereits festgestellten Vaterschaft ab. Ansonsten entstünde eine Situation, die der EGMR jedenfalls als konventionswidrig eingestuft hat, da ja für einen biologischen Vater keine Möglichkeit besteht ein Abstammungsverfahren einzuleiten.

Im Kontaktrechtsverfahren selbst ist zunächst zu klären, ob der Kontakt zum leiblichen Vater dem Kindeswohl entspricht und in einem weiteren Schritt, ob der behauptete auch tatsächliche der biologische Vater ist.

Damit wird klargestellt, dass die bloße Vermutung einer Vaterschaft einem Mann bereits ein Antragsrecht einräumt; es sollte aber auch sichergestellt werden, dass keinem biologisch-fremden Mann, der in keinerlei sonstigen Verhältnis zum Kind steht, ein Kontaktrecht eingeräumt wird.

Diese Vaterschaftsfeststellung im Rahmen des Kontaktrechtsverfahren unterscheidet sich von der förmlichen Vaterschaftsfeststellung aber dadurch, dass diese keine „erga-omnes“ Wirkung hat und nichts an der Stellung des rechtlichen Vaters ändert.

Der mutmaßliche leibliche Vater hat jedoch weiterhin – ohne Mitwirkung des Kindes oder der Mutter – keine Möglichkeit seine Vaterschaft auch rechtlich feststellen zu lassen.

So hat sich grundsätzlich erneut der österreichische Gesetzgeber und die österreichische Judikatur an der Judikatur des EGMR orientiert.

Viele offene Fragen

In der Praxis können in der Umsetzung diese Bestimmungen allerdings Probleme auftreten:

  • Wie kann ein Kontakt des biologischen Vaters dem Kindeswohl entsprechen, wenn ihm bislang der Kontakt zum Kind verwehrt wurde? In diesem Falle, würde sein Antrag unter Berufung auf den Schutz der sozialen Familie abgewiesen werden und gibt es auch keine weitere Möglichkeit seine Vaterschaft festzustellen.
  • Was, wenn es keine soziale Bindung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind gibt? Wie lässt sich in diesem Fall, der Eingriff in die Rechte des biologischen Vaters rechtfertigen?
  • Wie ist ein Antrag zu behandeln, wenn sich im Kontaktrechtsverfahren herausstellen sollte, dass das Kontaktrecht zwar dem Kindeswohl entspricht, aber der antragstellende Mann nicht der leibliche Vater ist? Es müsste dann der Antrag zurückgewiesen werden. Wie ist in diesem Fall in weiterer Folge das „Kindeswohl“ zu behandeln.

Es zeigt sich also, dass die Umsetzung des Antragsrechtes der biologischen Väter in der Praxis durchaus spannenden Rechtsfragen mit sich bringen wird. Eine anhand von Verfahren entwickelte Judikatur, wird dann die nun offenen Fragen hoffentlich ausreichend klären können.

Autorin Mag. Britta Schönhart-Loinig ist Rechtsanwältin und Spezialstin für Familienrecht in Wien.
Link: Kanzlei Schönhart

13. Mrz 2017 Recht

https://extrajournal.net/2017/03/13/gastbeitrag-verfassungsgerichtshof-klaert-antragslegitimation-des-biologischen-vaters-auf-kontaktrecht/
Tags: Besuchsrecht – Besuchskontakt – biologischer Vater – VfGH – Rechtsprechung

Sozialbetrug durch islamische Viel-Ehen in Europa

BETRUG durch islamische Heirat an unserem Sozialsystem.

Durch islamische Vielehen, wird STEUERBETRUG gemacht.
Es gibt kein Zentralregister für islamische Ehen?

Steuerbetrug durch islamische VielehenVielweiberei – Muslimische Viel-Ehen in Deutschland
Tags: Sozialbetrug – Polygamie – Sodom – Ordre public – Europa – Mann – verheiratet – Frauen – Harem – Migrant – Koran – sharia – Sozialleistungen  – Buch „Richter ohne Gesetz“ islamische Ehe – islamisches Recht – ARGE –  alleinerziehende – Iman – Muslime – Heiraten – Familie – Familienrecht

81 Festnahmen bei Razzia gegen Pädophile

Es sind Bilder, die über das Netz der Kinder in Ländern zirkulieren, in denen die Kontrolle über solche Aktivitäten Null oder sehr gering, vor allem in Südamerika, Südostasien (wie Thailand und Kambodscha, wo grassierenden Sextourismus) oder Russland.

Videos und Fotos mit sadistischen Praktiken und Sodomie (Sex mit Tieren), sexuelle Übergriffe auf Minderjährige und sehr kleine Kinder, sogar Babys mit 1 Jahr wurden über P2P – Netzwerke verschickt.
Schreckliche Szenen geknebelt und mit Handschellen gefesselt, als  die Kinder vergewaltigt wurden.

Die Festgenommenen waren  Menschen  aus verschiedenen Gesellschaftsschichten, es gibt also kein einheitliches Profil, einige von ihnen verheiratet mit zwei Kinder, Single  . . .

Artikel >

81 Festnahmen bei Razzia gegen Pädophile

Nach einjährigen Ermittlungen wegen Kinderpornografie im Internet hat die spanische Polizei 81 Verdächtige festgenommen.

Rund 300 Beamte waren bei 80 Hausdurchsuchungen in 28 Provinzen im Einsatz, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Dabei seien Festplatten, Computer, USB-Sticks, Tablets, Telefone, Foto- und Videokameras sowie CDs und DVDs beschlagnahmt worden.

Die Verdächtigen sollen über ein Netzwerk im Internet Videos und Fotos mit pädophilen Inhalten ausgetauscht haben. Einige der sichergestellten Aufnahmen seien von „extremer Brutalität“. Die Festgenommenen seien alle männlich. Unter ihnen seien zwei Minderjährige und zwei geistig Behinderte.

Netzwerke

Die spanischen Behörden hatten ihren Kampf gegen Pädophilie in den vergangenen Jahren intensiviert. Sie nutzten dabei ein Computerprogramm, das es ermöglicht, Namen und Adressen von Internetnutzern zu ermitteln, die kinderpornografische Seiten anklicken.

Die Verdächtigen seien davon ausgegangen, dass ihre Identität in den von ihnen benutzten Netzwerken geschützt gewesen sei, hieß es in der Mitteilung der Polizei.

 

17. Oktober 2015 15:55; Akt: 17.10.2015 16:06 Print
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/welt/story/81-Festnahmen-bei-Razzia-gegen-P–dophile-25184315

 

Warum Frauen öfter die Scheidung wollen

Das Ende einer Partnerschaft

Warum Frauen öfter die Scheidung wollen

Wenn es in der Beziehung kriselt, dann ziehen meist die Frauen den endgültigen Schlussstrich. Das gilt jedoch nicht für andere Partnerschaften.

Es sind häufiger die Frauen, die der Ehe ein Ende setzen. Wer allerdings bei der im Juli bekannt gewordenen Trennung von Jennifer Garner und Ben Affleck (hier bei der Oskarverleihung im Februar 2013) den Ausschlag gab, darüber sprechen die Schauspieler nicht.
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Es sind häufiger die Frauen, die der Ehe ein Ende setzen. Wer allerdings bei der im Juli bekannt gewordenen Trennung von Jennifer Garner und Ben Affleck (hier bei der… – Foto: REUTERS

Ehescheidungen gehen meist von der Frau aus. Bei unverheirateten Paaren ist es anders: Da äußern Männer und Frauen mit gleicher Wahrscheinlichkeit den Wunsch, sich zu trennen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die beiden zusammenleben oder nicht. Diese Ergebnisse präsentierte Michael Rosenfeld von der Universität Stanford auf der Jahrestagung der „American Sociological Association“ in Chicago. Offenbar liegen die Gründe dafür, dass Frauen häufiger als Männer die Scheidung verlangen, nicht an der Paarbeziehung an sich. Sie sind vielmehr in Veränderungen zu suchen, die das Leben als Ehefrau mit sich bringen.

Nicht verheiratete Paare trennen sich anders als Eheleute

Rosenfeld wertete Aussagen von 2262 Menschen im Alter von 19 bis 94 Jahren aus, die zwischen 2009 und 2015 mehrfach über ihre heterosexuelle Beziehung befragt worden waren. In diesem Zeitraum trennten sich 371 Personen von ihrem Partner, 92 dieser Fälle waren Ehescheidungen. Bei 69 Prozent der Ehescheidungen ging die Initiative zur Trennung von der Frau aus. Ähnliche Werte hatten frühere Untersuchungen für verheiratete Paare aus den USA, Europa und Australien ergeben. Bisher wurde vermutet, dass Frauen empfindlicher auf Probleme in der Beziehung reagieren. Dem widerspricht ein Befund aus der neuen Studie: Bei nicht verheirateten Paaren wünschten sich beide Geschlechter die Trennung mit gleicher Wahrscheinlichkeit – unabhängig davon, ob das Paar in einer gemeinsamen Wohnung lebte.

Erst die Eheschließung benachteiligt viele Frauen derart, dass ihr Wunsch nach Trennung mit der Zeit größer wird. Die Ehe habe sich nicht schnell genug an die Erwartungen an Gleichberechtigung angepasst, sagt Rosenfeld. So sei es noch immer üblich, dass die Frau den größten Teil der Hausarbeit übernimmt und die Kinder versorgt. Ehefrauen stuften daher die Qualität ihrer Beziehung im Schnitt geringer ein als verheiratete Männer. Männer und Frauen einer nicht-ehelichen Partnerschaft dagegen fühlten sich gleichermaßen wohl oder unwohl. Unterschiede in Einkommen, Bildung und religiöser Überzeugung lieferten keine Erklärung für die Ergebnisse.

Schlechte Erfahrungen mit der Ehe

Weibliche Singles zwischen 20 und 35 Jahren äußerten häufiger als Männer den Wunsch zu heiraten, sagt Rosenfeld. Jenseits der 50 wünschten sich Frauen deutlich seltener verheiratet zu sein als alleinstehende Männer dieser Altersgruppe. Schlechte Erfahrungen könnten ihr Interesse merklich abgekühlt haben. (wsa)

24.08.2015 09:04 Uhr
http://www.tagesspiegel.de/wissen/das-ende-einer-partnerschaft-warum-frauen-oefter-die-scheidung-wollen/12223848.html