Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

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Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
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© 2019 news aktuell
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Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Entfremdung als bewusst hingenommener Kollateralschaden

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Artikel:

PAS als bewusst hingenommener Kollateralschaden des Residenzmodells

Wenn Gardner als PAS nur das Ergebnis der Wirkung des bewusst indoktrinierenden Elternteils meint, muss nach meiner Erfahrung unbedingt differenziert und erweitert werden. Die gesamte Palette der vom Kind ausgehenden Bevorzugungsmechanismen des „Kindesbesitzes“, von Loyalitätskonflikten bis zu den heftigen Ablehnungen des Kindes gegen das ausgeschlossene Elternteil, sind zunächst Auswirkungen des politisch-ideologisch verorteten Residenzmodells, das nach einer Trennung vom Ende der Familie und von der ungeprüften Richtigkeit der Kürung eines mit allen staatlichen Vorteilen versorgten „alleinerziehenden“ Elternteils und der Richtigkeit des Ausschlusses des zweiten Elternteils ausgeht. Dieser hat in der Folge alle Nachteile zu tragen. Sie reichen von der vollen Bar-Unterhaltsverpflichtung auch bei Stellung eines Kinderzimmers und Übernahme eines umfangreichen Anteils von Betreuung bis zur Einordnung in eine Steuerklasse, die dem eines Singles mit aufwändigem Hobby entspricht.

Das Kind bekommt dadurch das Signal, dass das kindesbesitzende Elternteil alle Rechte besitzt, von denjenigen, die das Familiengericht ihm übertragen hat bis zu denen, die es sich einfach ungestraft nimmt (Anmeldung an Kindergarten/Schule ohne Einbeziehung des Sorgerechtspartners, ärztliche Therapien ohne jede Information an den Mit-Sorgeberechtigten, etc. 1). Da eine solche Übergriffigkeit der Kindesbesitzerin/ des Kindesbesitzers nie geahndet wird, ist eben diese Machtdemonstration der Alleinerziehenden/des Alleinerziehenden gängige Praxis. Das Kind erlebt damit, dass das ausgegrenzte Elternteil evtl. „nett“ ist, aber nichts zu sagen hat. Unbewusst bedient es in der Folge auch die nur nonverbal und subtil geäußerten bzw. versteckt signalisierten Befindlichkeiten desjenigen Elternteils, von dem sie völlig abhängig sind und bei dem die Restsicherheit verortet ist. Dieses Verhalten des Kindes ist nach dem Verlust eines Elternteils eine unbewusste Notmaßnahme zur Festigung der verbleibenden Restsicherheit.

Kleinkinder im Vorschulalter zeigen oft erstaunliche Resilienz und bewahren ihre Loyalität beiden Eltern gegenüber. In der Vorpubertät und Pubertät können sie die sich widersprechenden Wahrheiten im Umfeld ihrer Eltern nicht mehr ertragen und retten ihre Identität auf die Seite der Macht. In der Folge geben sie ihre Urteilsfähigkeit auf und sehen comic-haft schwarz-weiß. Wo sie selbst sind, muss alles gut und richtig sein, was bedeutet, dass beim anderen Elternteil alles Schlechte und Falsche angesiedelt sein muss.

Diese unbewusst getroffene Entscheidung hat weit reichende Folgen und wirkt sich meist bis ins hohe Erwachsenenalter oder auch bis ans Lebensende aus. Auch Intelligenz löst das Problem nicht. Sie wird nicht zur Bewältigung des Problems eingesetzt, sondern allein zur Begründung der eigenen Prädisposition. In einigen Fällen wird das Problem erst viel zu spät therapeutisch aufgearbeitet. Da aber Therapeuten ebenfalls im System und durch das System ihr Geld verdienen, sind sie meist nicht in der Lage, die Gründe für psychische Erkrankungen zu erkennen (erkennen zu wollen).

Ich erlebe, dass entsorgte junge Väter nicht realisieren können, dass in ihrer Ablehnung des eigenen Vaters und im Aufwachsen bei einer alleinerziehenden Mutter der Schlüssel zu ihrem eigenen Schicksal als Vater verborgen ist.

weiterlesen . . .  bei / 20. Januar 2018

 http://vater.franzjoerg.de/pas-als-bewusst-hingenommener-kollateralschaden-des-residenzmodells/
Tags: Familienrecht – Familie – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PA parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft