Richterliche Entscheidung verhindert Wechselmodell – Richter entscheiden noch immer wie vor 50Jahren – Unfassbar?

Familienrecht – Wo ist die Gleichberechtigung für Männer bzw. Väter nach der Trennung oder Scheidung?

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Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?

Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?

Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.

Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019

Artikel:

Aufenthaltsbestimmungsrecht  

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?

Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?. Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: imago/PhotoAlto)

Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)

 

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

29.03.2019, 16:06 Uhr | dpa

https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_85492308/darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html
Tags: Familie – Erziehung – Kinder – Gericht – Familiengericht – Scheidung – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Kinderschutz – Jugendamt – Kompetenz OHNE einheitliches Bundesgesetz!

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Die Regierung schiebt die Verantwortung der „Kindesabnahmen OHNE Gerichtsbeschluss“ zur Gänze an die Bundesländer ab!

Der gute Ansatz, des ehemaligen Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger (ÖVP) mit dem KHJG2013, ein einheitliches Bundesgesetz zur Schaffung eines österreichweiten Kinderschutzes zu schaffen, ist mit der neuen Bundesregierung jetzt wieder passé.

Die oft nur durch eine Sozialarbeiterin festgestellte Kindeswohlgefährdung der Jugendwohfahrt und deren Kindesabnahme sollte nach dem KHJG2013 (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013) mit einem „vier Augen Prinzip“ verbessert werden. Tatsächlich wurde es im KHJG 2013 Gesetz nur eine Soll-Bestimmung.
Weitere einheitliche Regelungen in späteren Bundesgesetzen wären möglich gewesen.
So hat auch der renomierte Verfassungsexperte Robert Funk damals von einer Möglichkeit für eine österreichweite Akteneinsicht beim Jugendamt für die leiblichen Eltern gesprochen.
Durch wehementen Blokaden der  MA11 Kinder- und Jugendanwaltschaft DSA Monika Pinterits wurden jedoch weitere einheitliche Regelungen in einem Bundesgesetz, sowie deren Kontrolle durch den Bund verhindert.

Große Mängel im Kinderschutz sind seit Jahrzehnten vorhanden,

wie fehlende Akteneinsicht, Kindesabnahmen erfolgen in ganz Österreich OHNE Gerichtsbeschluss, fehlende Transparenz des Gesundheitsaktes, und finazielle Aufschlüsselung der Kosten und Einsicht für Betroffene und deren Eltern, es sind seit Jahrzehnten keinerlei Rechnungshofberichte beim Jugendamt  oder Rechnungshofprüfungen der einzelnen Jugendwohlfahrten der Bundesländer bekannt, Verantwortung der Behörden werden an freie Träger, Vereine, NGOs abgewälzt, welche wenig bis gar nicht kontrolliert werden.

Video zur fehlenden Akteneinsicht, in Österreich deto.

Die Kompetenz zwischen den Ländern ist unklar und eine übergeordnete Koordination vom Bund nicht vorhanden!

Der Fall des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge“ des 17 Monate alten „Luca-Elias“ in Österreich sorgte damals für große Aufregung.
Die Nichtzuständigkeit der Jugendwohlfahrt Mödling (Verdacht des Missbrauch – Bilder KH Mödling) bzw. Verantwortung wurde an die Jugenwohlfahrt Tirol abgeschoben.

Diverse Bilder des Missbrauchs am Säugling Luca-Elias welchen im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sind, hatten beim Jugendamt Mödling keinerlei Konsequenzen, die Verantwortung wurde abgeschoben mit dem Hinweis, an das Spital bzw. Jugendamt Tirol.

Zitat wikipedia Fall Luca:

Am 12. November 2007 brachte die NGO Resistance for Peace eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Jugendwohlfahrtsbehörden Mödling und Schwaz ein. Es gehe um eine „Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung“. Die Bilder sollen im Juli im Krankenhaus Mödling aufgenommen worden sein. Am Tag darauf sprach der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger in einer schriftlichen Stellungnahmen von „offenbar systematischen Misshandlungen“.[6]

. . . Der Vater von Luca habe bei seinen Interventionen am Jugendamt in Innsbruck darauf hingewiesen, dass die Mutter schon früher gegenüber seinen älteren Kindern tätlich geworden sei. Der Kindesvater habe sich dem Strafverfahren gegen die 22-Jährige und deren Lebensgefährten in Korneuburg als Privatbeteiligter angeschlossen. Darüber hinaus hat er Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, so dass das Verhalten der Verantwortlichen der Jugendämter in Mödling und in Innsbruck sowie der mit der Angelegenheit befassten Psychologen auch einer strafrechtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
. . . Am 25. Mai 2009 wurden die Mutter und die Sozialarbeiterin in Innsbruck im erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen. Beide Strafverteidiger legten das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck fand am 8. Juli 2010 statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes wurde freigesprochen. Die Strafe der Mutter, ein Jahr unbedingte Haft, wurde bestätigt.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Luca

Admin Familie & Familienrecht, am 22. Dezember 2018

Artikel:

Kinder- und Jugendhilfe wird „verländert“. ÖVP, FPÖ und SPÖ sorgen für Verfassungsmehrheit.

 

Jugendamt
Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur „Verländerung“, die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

13.12.2018
weiterlesen –>

https://kurier.at/politik/inland/nationalrat-kompetenzen-zwischen-bund-und-laendern-werden-entflochten/400353472

Zitat:
In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020.
Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181210_OTS0137/parlament-top-im-nationalrat-am-13-dezember-2018

Michael Häupl (mit roter Krawatte) wurde von LH Hans Niessl und den anderen Bundesländern offiziell verabschiedet. Als Abschiedsgeschenk gab’s ein Laubner-Bild.Foto: LMShochgeladen von Christian Uchann

siehe auch
https://derstandard.at/2000092108198/Landeshauptleute-einigen-15a-Vereinbarung-zur-Jugendhilfe-auf-Schiene#

 

 

 

Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Meine Ex hat unser Kind Ella entführt!

Ella (6) seit Mai verschwunden. Ihr Vater ist sich sicher:
Meine Ex hat unser Kind entführt!

Ella (6) wird seit zwei Monaten vermisstFoto: Privat

Ella (6) wird seit zwei Monaten vermisst. Sie spielte gern auf dem Abenteuerspielplatz „Panama“, wollte Tierdompteurin werden und aß gern Himbeeren aus dem Garten  Foto: Privat

Dresden – Tagsüber arbeitet Marko Lemke (50) viel, um sich abzulenken. Doch wenn es dunkel wird, kommt die Angst, die ihm den Schlaf raubt. Die Angst um seine Tochter Ella (6). Das Mädchen ist seit Mai verschwunden. Lemke ist sich sicher:

IHRE MUTTER HAT ELLA ENTFÜHRT!

„Am letzten April-Wochenende habe ich meine Tochter zuletzt gesehen“, erinnert sich der Diplomphysiker. „Als ich Ella dann wie verabredet am 12. Mai abholen wollte, machte meine Ex-Freundin nicht auf. Ihre Mutter sagte, die beiden seien in den Urlaub gefahren. Da ging ich zur Polizei.“

DER FALL

  • Ella aus Großenhain wird seit Anfang Mai vermisst

    Von der Mutter entführt? Ella (6) seit Anfang Mai verschwunden

    Die sechsjährige Ella wird bereits seit Anfang Mai vermisst. Der schlimme Verdacht: Sie wurde von ihrer eigenen Mutter entführt.

Doch auch die Beamten konnten dem verzweifelten Vater nicht helfen. „Wir ermitteln gegen die Mutter wegen des Verdachts der Entführung Minderjähriger. Außerdem sind beide zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben“, so Polizeisprecherin Jana Ulbricht (40).

„Ich habe keine Ahnung, wo ich suchen soll. Anja hat ihr Auto, ihre Handys und sogar ihre Geldkarte zurückgelassen“, erzählt der besorgte Papa.

Marko Lemke (50) macht sich große Sorgen um seine verschwundene TochterFoto: Dirk Sukow

Marko Lemke (50) macht sich große Sorgen um seine verschwundene Tochter  

Seit vier Jahren sind Martin und Anja Z. (45) kein Paar mehr. Sie teilten sich das Sorgerecht. Die meiste Zeit lebte Ella bei ihrer Mama in Großenhain. Der Vater sah Ella nur alle 14 Tage. Doch Anfang des Jahres wollte Anja Z. nach Bayern ziehen.

Vermissten-Anzeige von Ella im InternetFoto: Facebook

Diese Vermissten-Anzeige postete die ältere Schwester von Ella im InternetFoto: Facebook

„Da wollte sie plötzlich das alleinige Sorgerecht für Ella haben und ging vor Gericht.“ Dort kam heraus: Anja Z. lebte mit Ella in einem kleinen Zimmer. Das Mädchen durfte nicht in den Kindergarten, hatte kein eigenes Bett, war wie ein Partnerersatz für die gelernte Altenpflegerin. Ihre psychischen Probleme blieben dem Familiengericht nicht verborgen. Lemke: „Deshalb sprach der Richter mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ella zu.“

Anja Z. Tochter EllaFoto: Privat

Wann genau Anja Z. (45) mit ihrer Tochter Ella untertauchte, weiß keinerFoto: Privat

Seine Ex ging dreimal in Berufung. Am 5. Mai urteilte auch das Oberlandesgericht zugunsten des Vaters. Als er seine Tochter sieben Tage später zu sich holen wollte, war sie weg.

LUISA SCHLITTER veröffentlicht am 08.07.2017 – 00:12 Uhr
http://www.bild.de/regional/dresden/entfuehrung/meine-ex-hat-unser-kind-entfuehrt-52476546.bild.html
Tags: Kindesentführung – Selbstjustiz – Kindeswohlgefährdung – Polizei – vermisst – Familienrecht

Gutachten ohne Sinn und Verstand – Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.03.2016 – 1 U 832/15

Fehlerhaftes Gutachten – aber das Jugendamt nimmt einem einfach die Kinder weg

Ein vom Jugendamt in Auftrag gegebenes Gutachten ergab den dringenden Verdacht: Hier werden Kinder misshandelt. Das Amt fackelte deshalb nicht lange und brachte die Kinder in einer Blitzaktion in Pflegefamilien unter. Doch die angeblichen Misshandlungen waren gar keine! Sie stellten sich als Symptome einer Erbkrankheit heraus…

Stoffhase auf Straße

Über ein halbes Jahr lang durften die beiden 7 und 18 Monate alten Kinder ihre leiblichen Eltern nicht sehen. Das Jugendamt hatte gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt und eine Rechtsmedizinerin mit einem Gutachten beauftragt. Aus diesem ergab sich der Verdacht einer schweren Misshandlung. Dann ging alles blitzschnell: Das Jugendamt beantragte beim Familiengericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung und trennte die Kinder von ihren Eltern.

Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit

Ein Fehlentscheidung, wie sich später herausstellte. Denn die Kinder waren keineswegs misshandelt worden, sondern litten an einer Erbkrankheit. Ein Horror-Szenario für liebende Eltern: Kinder weg, und selbst auch noch unter Verdacht, gewalttätig zu sein! Als dann später der wahre Grund für die Auffälligkeiten an den Kindern heraus kam, durften die Eltern sie endlich wieder in ihre Arme schließen. Aber sie wollten diese himmelschreiende Ungerechtigkeit nicht auf sich sitzen lassen und verlangten vom Staat Schmerzensgeld.

Gutachten ohne Sinn und Verstand

Was folgte, war der steinige Weg durch die Instanzen: Das Landgericht Mainz bejahte zunächst ihre Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Verfasserin des fehlerhaften Gutachtens. Denn die hatte nach Ansicht der Richter grob fehlerhaft und ohne auf wissenschaftliche Standards zu achten gearbeitet. Das begründe eine persönliche Haftung, die Rechtsmedizinerin müsse die Kosten und das Schmerzensgeld übernehmen.

Besser gleich den Richtigen verklagen

In letzter Instanz wurde diese Rechtsauffassung allerdings wieder gekippt. Nicht die Gutachterin selbst müsse Schmerzensgeld zahlen, sondern die Institution, von der der Auftrag kam – bzw. deren Dienstherr. Und das ist der Landkreis als Träger des Jugendamtes. Im Klartext: Die „Falsche“ wurde verklagt und der Prozess geht demzufolge wieder ganz von vorn los, sollten die Eltern ihren Anspruch auf Schmerzensgeld immer noch durchsetzen wollen…

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.03.2016 – 1 U 832/15

IS-Terroristen Bericht u. Studie bestätigen „absent father syndrome“

Mutmaßlicher IS-Terrorist sagt aus

Düsseldorf.

Der mutmaßliche IS-Terrorist Kerim Marc B. hat vor Gericht sein Schweigen gebrochen und von seiner schweren Kindheit in Nordrhein-Westfalen berichtet. Er habe als Kind mehrfach kurz davor gestanden, sich umzubringen, sagte der Angeklagte gestern am Düsseldorfer Oberlandesgericht in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung aus.

Sein Stiefvater habe ihn oft geschlagen und verprügelt, etwa wegen schlechter Schulnoten. Seine Mutter habe sein Gesicht auf Familienfotos herausgeschnitten. Bevor sie in Urlaub gefahren sei, habe sie ihn zu Verwandten gebracht. Er habe mit seinen Eltern nie über Gefühle sprechen können.

Der Islam habe ihm in dieser Situation Halt gegeben. Der Gang zur Moschee sei eine Rebellion gegen sein Elternhaus gewesen. Nach Syrien sei er „eher aus einem Abenteuer heraus gegangen“. Er habe vor allem vor den Belastungen in Deutschland fliehen wollen.

„Das Einzige, was ich habe, ist mein Glaube“
Er sei von der Realschule auf eine Hauptschule gewechselt. Dort habe er einen Schulabschluss erworben, eine Berufsausbildung habe er aber nicht. „Das Einzige, was ich habe, ist mein Glaube.“ Zu den Tatvorwürfen wollte der Angeklagte am Montag noch nicht Stellung nehmen. „Es tut mir leid, dass ich meiner Frau so viel Kummer und Ärger bereitet habe“, erklärte er.

Mit einer Kalaschnikow und Handgranaten soll der gebürtige Dortmunder unter dem Namen „Abu Zulfikar“ in den Reihen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft haben. Der Prozess gegen ihn hatte am 2. März begonnen.

15.03.2016 | 05:34 Uhr
http://www.derwesten.de/politik/mutmasslicher-is-terrorist-sagt-aus-aimp-id11653180.html
Ausschnitt des Video „absent father syndrome“

Studie Video Full Version:

Fehlende Vaterbild von Islam IS Terroristen – 2 jährige Studie von zwei Frauen. Sie erstellen in ihrer Masterarbeit diverse Psychograme . . . .
Die Gefängnisinsassen in Haft haben Handy , Internet und ein sehr gutes Netzwerk aufgebaut.
Tags: absent father syndrome - Entfremdung - Eltern-Kind-Entfremdung - "vaterlose Gesellschaft" - PAS - parental alienation - Söhne ohne Väter - vaterlose Gesellschaft - Gewalt - Islam - radikale Moslems Mohammed - psychische Gewalt

Justizirrtum: Nach 712 Tagen Haft freigesprochen – Mödlinger Franz Ambrosi

Mordversuch: Erst Freispruch, dann Entschädigung

Justizirrtum: Nach 712 Tagen in Haft wurde der Mödlinger Franz Ambrosi in einem wieder aufgenommenen Prozess freigesprochen. Nun erhält er Verdienstentgang.

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat dem 2012 vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Exfrau freigesprochenen Mödlinger Franz Ambrosi nun auch Verdienstentgang zuerkannt. Es geht um 220.000 Euro. Laut dem OLG-Urteil ist die Forderung Ambrosis dem Grund nach berechtigt. Das untergeordnete Gericht hatte einen Anspruch auf Verdienstentgang abgewiesen.

Ob Ambrosi nun tatsächlich die geltend gemachte Höhe, also 220.000 Euro erhält, ist aber deshalb noch nicht ganz sicher, da der Anspruch auf Verdienstentgang zwar prinzipiell bejaht wurde. Der Betrag von 220.000 Euro, also die exakte Höhe des geltend gemachten Verdienstentgangs, ist aber noch nicht rechtskräftig. Dies teilte die Grazer Anwältin des Mannes, Karin Prutsch, der „Presse“ mit. Prutsch kämpft seit Jahren an verschiedenen Fronten, der Fall Ambrosi ist längst als folgenschwerer Justizirrtum in die Justizgeschichte eingegangen.

Der heute 45-jährige Mödlinger war Ende 2007 verurteilt worden und 712 Tage inhaftiert, bis das OLG 2009 einer Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben hatte. Im zweiten Verfahren wurde Ambrosi am 29. Mai 2012 vom Mordvorwurf freigesprochen.

Die Anwältin hatte die Republik Österreich nach dem rechtskräftigen Freispruch aufgefordert, ein entsprechendes Schmerzengeld, Verdienstentgang und eine Entschädigung für die ungerechtfertigte Haft zu bezahlen. Weil lediglich ein geringer Pauschalbetrag angeboten wurde, reichte sie eine Klage gegen die Republik Österreich im Landesgericht Graz ein.

Mit erstinstanzlichem Urteil vom 10. April dieses Jahres wurde ihrem Mandaten ein Schmerzengeld von 55.000 Euro und eine Haftentschädigung von rund 50.000 Euro zugesprochen. Der Verdienstentgangs-Anspruch wurde abgewiesen. Dieser wurde nun eben auch zuerkannt.

(m. s./APA), 28.10.2015 | 15:48 |   (DiePresse.com)
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4853690/Mordversuch_Erst-Freispruch-dann-Entschaedigung
Tags: Falschbeschuldigungen – Justizopfer – Väter – Justizopfer –

Doppelresidenz auch gegen den Willen der Eltern! – Entscheidung des OLG

Voraussetzungen für das geteilte Sorgerecht und die

Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen der Eltern

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Die Eltern müssen sich bei der Erledigung der sie treffenden Aufgaben zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Sorgerecht) in erster Linie am Kindeswohl orientieren.

In einer Entscheidung des OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2013, Az. Az. 15 UF 55/13, ging es um die Frage zum geteilten Sorgerecht (Sorgerechtsentziehung) und die Regelung des Umgangs, speziell in Form des Wechselmodells. Im Ergebnis hat das Gericht sich in diesem Rechtsstreit für das geteilte Sorgerecht ausgesprochen und die Regelung des Wechselmodells angeordnet.

Für das geteilte Sorgerecht ist es von besonderer Bedeutung, dass die Kindseltern auf der Ebene der Kommunikation und Kooperation sowohl dazu fähig und bereit sind. Die Kindseltern haben bei der Erledigung der sie treffenden Aufgaben zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder, sich in erster Linie am Kindeswohl zu orientieren.

Anordnung des Wechselmodells auch gegen den Willen der Eltern

Viele Oberlandesgerichte lehnen das Wechselmodell ab, wenn ein Elternteil es nicht möchte. Das Gericht ordnete, im Rahmen der Regelung des Umgangs, das Wechselmodell gegen den Willen der Kindseltern an:

„Der Senat teilt die letztgenannte Auffassung. Maßgeblich und im Einzelfall zu prüfen ist, welche Lösung dem Kindeswohl am besten entspricht. Die fehlende ausdrückliche Zustimmung eines Elternteils ist dabei von untergeordneter Bedeutung.Hier ist zu berücksichtigen, dass die Kinder und Kindeseltern das Wechselmodell bereits seit vielen Monaten erfolgreich praktizieren. Teilweise in der Rechtsprechung – und zunächst auch beim Senat – sowie im Schrifttum vorhandene Bedenken bezüglich des Funktionierens im Alltag greifen im Fall von A und B nicht durch. Kinder und Eltern kommen mit der Organisation im Wesentlichen gut klar. Die Wohnungen der Eltern liegen in relativ geringer Entfernung zueinander. Beide Kinder haben auf Nachfragen ausdrücklich erklärt, es sei kein Problem, die benötigten Schul- und sonstigen Sachen jeweils am rechten Ort zu haben. A steht inzwischen ein Schrankfach in der Schule zur Verfügung, in dem er Schulsachen direkt vor Ort aufbewahrt. Die Einwände des Kindesvaters gegen die Praktikabilität betreffen im Wesentlichen von ihm angenommene rechtliche Probleme, die gemäß § 1687 Abs. 1 BGB im oben genannten Sinne zu lösen sind.“

Hätte das Gericht festgestellt, dass es ganz offensichtlich an einer hinreichend tragfähigen Grundlage für das Wechselmodell fehlt, hätte das Gericht das Wechselmodell nicht angeordnet.

Rechtsanwalt Bußler
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 19.8.2015 | Ratgeber – Familienrecht

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