Familienrecht – Wo ist die Gleichberechtigung für Männer bzw. Väter nach der Trennung oder Scheidung?
Select another language! (PC users see above the logo „Translate“)
english (Google Translation)
Italia – (traduzione di Google)
France (traduction Google)
ПЕРЕВЕСТИ на Английски
Man könnte sich auch fragen, ob die deutsche Justiz vom Feminismus geprägt ist?
Entscheiden die Familiengerichte in Deutschland, Österreich noch immer so wie vor 50 Jahren, der Vater muss zahlen und das Kind gehört nur zur Mutter?
Es wurde von den Politiker/innen viel versprochen, jedoch unterstützt die SPD und CDU/CSU vorwiegend die Ein-Elternpolitik.
Admin Familie Familienrecht, 30-3-2019
Artikel:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Darf das Kind entscheiden, wo es wohnt?
Kind mit Vater: Auch bei getrennten Eltern ist es mittlerweile üblich, dass Mutter und Vater sich das Sorgerecht teilen. (Quelle: PhotoAlto/imago)
Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.
Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der konkrete Fall
Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.
Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder hauptsächlich die Vorzüge des Wohnens beim Vater mit Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.
- Wechselmodell: „Pendelkinder“ haben mehr als ein Zuhause
- Psychologie: Die zehn größten Enttäuschungen für Kinder
- Umgang und Erziehung: Das sollten Trennungseltern übers Sorgerecht wissen
Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.
29.03.2019, 16:06 Uhr | dpa
Tags: Familie – Erziehung – Kinder – Gericht – Familiengericht – Scheidung – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Frauenpolitik – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Justizopfer – Menschenrechtsverletzung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft