+++ Marsch für die Familie +++ Sa.15.Juni, 14h in Wien Ballhausplatz

 Start: 14 Uhr Ballhausplatz, danach Marsch zum Stephansplatz, wo von
16 -17h Uhr die Abschlusskundgebung stattfindet.
😉
Redner:
    • Ursula Stenzel
    • Ján Čarnogurský
    • Alfons Adam
    • Christian Zeitz
    • Johannes Regele
    • Georg Immanuel Nagel
Moderation: Wolfram Schrems

Veranstaltung bei Facebook

Quelle:
http://www.marschfuerdiefamilie.at/

Tags: 14. Juni 2019 admin Familie Familienrecht- family law austria germany Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France françaisAdoption, Christen, Ehe, Eltern, Familienmarsch, Familienpolitik, Genderwahn, Katholisch, Kindererziehung, Kinderschutz, Kirche, konservativ, Mütter, Stephansplatz, Ursula Stenzel FPÖ, Väter, Veranstaltung, Wien

Doku – Späte Väter

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Der demografische Wandel und ein verändertes Wertebild der Gesellschaft machen es möglich: Aktuell hat bereits rund jedes 20. Neugeborene in Deutschland einen Vater, der älter ist als 50. Wie wirkt sich solch eine späte Vaterschaft auf den Nachwuchs aus?

© Leif Karpe Liebe kennt keine Altersgrenze: Klaus Huhle mit Ehefrau Ulrike Kofler.
Liebe kennt keine Altersgrenze: Klaus Huhle mit Ehefrau Ulrike Kofler.

Eine späte Vaterschaft kann durchaus viele Vorteile für die Kinder mitbringen: Ältere Väter sind im Gegensatz zu sehr jungen Vätern sozial meist gefestigter und verfügen über mehr Zeit. Oft werden dadaurch alte Rollenmuster auf den Kopf gestellt: Jetzt kümmert sich die junge Mutter weiter um die Karriere, während der Vater sich mit reduziertem beruflichen Einsatz voll dem Nachwuchs widmet.

So wie bei Klaus Huhle, 62, und seiner Frau Ulrike Kofler, 44, in Wien. Zusammen mit ihrem 11jährigen Sohn Valentin wohnen sie in einem alternativen Wohnprojekt mit 40 Parteien – in einer Art sehr großen Familie. Dort lebt man enger und einander zugewandter, offene Türen überall definieren „Privatsphäre“ neu. Vor zwei Jahren hat das Paar noch ein heute 4jähriges Pflegekind zu sich genommen – zusätzliche Verantwortung und Arbeit für Vater Klaus. Grundsätzliche Erziehungsfragen sind zwar Gemeinschaftssache, doch da er im Job kürzer tritt, trägt er die Hauptlast der Mehrarbeit daheim.

Der 65jährige Stefan „Daus“ Börner und seine Frau Melanie Maasen, 47, haben zwei gemeinsame Töchter, Lotte, 7, und Flora, 12 Jahre alt. Sie arbeiten gemeinsam als Restauratoren für alte Holzmöbel und Leuchter in der eigenen Werkstatt in einer Kleinstadt südlich von Hamburg.

Thomas Eglinski betreibt als Geschäftsführer das Deutsche Fußball-Internat in Bad Aibling. Der 57jährige hat mit seiner 17 Jahre jüngeren Frau Christine zwei kleine Söhne, mit denen er seine Liebe zum Fußball ausleben kann. Durch seinen 33jährigen Sohn aus einer ersten Beziehung wird er demnächst auch Großvater.

Noch kann Vater Stefan Börner beim Tennis mit Tochter Flora gut mithalten. © Leif Karpe Noch kann Vater Stefan Börner beim Tennis mit Tochter Flora gut mithalten.
Beim Kartenspiel UNO ist die ganze Familie in ihrem Element! © Leif Karpe Beim Kartenspiel UNO ist die ganze Familie in ihrem Element!
Bei aller Sympathie für das späte Erwachen der väterlichen Verantwortung für die Kindererziehung stellen sich aber auch kritische Fragen: Wie fühlt sich ein Kind, wenn der Vater so alt wie der Opa der Freunde ist? Welche Folgen hat die vermutlich verkürzte gemeinsame Lebenszeit? Und warum entscheiden sich Frauen für den deutlich älteren Mann als Vater ihres Kindes, obwohl auch sie erhebliche Risiken tragen? Was, wenn der Partner zum Pflegefall wird oder im Todesfall die junge Mutter alleine mit dem halbwüchsigen Kind zurückbleibt?
Antworten auf diese Fragen geben nicht nur die Protagonisten aus der Praxis, sondern auch Soziologinnen aus Forschung und Theorie:

Die Ethnologin Mag. Dr. Eva-Maria Schmidt vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien forscht und publiziert zu den Themen elterliche Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit, Vaterschaft, Männlichkeit und elterliche Erziehungs-Praktiken

Für Dr. Claudia Zerle-Elsäßer,. Dipl. Soz. am Deutschen Jugendinstitut in München, ist die Bindung zwischen Vater und Kind essentiell wichtig: „Es geht um Interesse, Engagement und Zeit, die man für das Kind aufbringt. Und das ist unabhängig vom Alter“.

Späte Väter Link zum Video

http://www.3sat.de/page/?source=/dokumentationen/198532/index.html

Prozess – Homosexueller wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren, . . .

. . . also beschloss der 25-jährige Homosexuelle  eine Frau zu vergewaltigen, der Gedanke kam ihm beim Fernsehen.
Vor dem Bonner Landgericht Gericht, gab der Homosexelle,  Zdenek H.  zu, das 14 jährige Mädchen Hannah aus Königswinter zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“
PS: Bei einem Urteil „normal Lebenslänglich“ ist eine Entlassung nach 15Jahren Haft möglich.

1.Artikel:

Geständnis im Mordfall Hannah : „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt“

Der Angeklagte Zdenek H. Bild: dpa

Der Gedanke kam ihm beim Fernsehen: Der homosexuelle Zdenek H. wollte gerne einmal Sex mit einer Frau ausprobieren. Also beschloss er, eine zu vergewaltigen. Eine andere Idee, so sagte er zu Beginn des Prozesses, sei ihm nicht gekommen.

Mit einem umfangreichen Geständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Bonn der Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen Hannah aus Königswinter begonnen. Der homosexuelle 25-jährige Zdenek H. sagte vor dem Bonner Landgericht Gericht, er habe das Mädchen vergewaltigt, weil er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wollte. Er gab zu, das Mädchen zur Verdeckung seiner Straftat ermordet zu haben: „Ich hatte Angst, dass sie mich wiedererkennt. Da habe ich spontan beschlossen, dass ich sie töten muss.“

Bei seiner Aussage saß der Angeklagte zur eigenen Sicherheit hinter Panzerglaswänden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrzeugreiniger Freiheitsberaubung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Mord zur Verdeckung der anderen Straftaten vor. Nach Angaben eines Justizsprechers steht auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zur Debatte. Damit wäre – bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

„Einmal Sex mit einer Frau ausprobieren“

Der Angeklagte war 2004 aus Tschechien nach Deutschland gekommen. In Königswinter lebe er mit einem Freund zusammen. Am Tattag sei ihm plötzlich beim Fernsehen die Idee gekommen, dass er einmal Sex mit einer Frau ausprobieren wolle, sagte er vor Gericht. Eine andere Idee außer einer Vergewaltigung sei ihm dabei gar nicht in den Sinn gekommen.

Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah
Nahe der Fundstelle der ermordeten Hannah : Bild: dpa

Er habe sich Klebeband und Kabelbinder besorgt und am Abend des 29. August an der Bahnhaltestelle in Königswinter-Oberdollendorf auf ein potenzielles Opfer gewartet. Die 14-jährige Hannah, die nach einem Besuch bei ihrem Freund auf dem Heimweg war, habe er zufällig ausgewählt.

„Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch“

Er drückte ihr nach eigenen Angaben ein Messer an die Kehle und drohte: „Wenn Du schreist, schneide ich Dir die Kehle durch.“ Dann knebelte und fesselte er sein Opfer und versteckte sich mit dem weinenden und zitternden Mädchen fast zwei Stunden lang auf einem nahe gelegenen Busparkplatz, bevor er sich dort an ihr verging. Zugang zu dem Gelände hatte er, weil er mit der Reinigung der Fahrzeuge betraut war.

Nach der Vergewaltigung habe er nicht mehr gewusst, was er mit ihr machen solle, und spontan beschlossen, sie zu töten, berichtete der Angeklagte. Zuerst stach er in Brust und Bauch. Danach habe er schon gedacht, sie sei tot. Doch als er das Klebeband entfernte, habe sie plötzlich aufgeschrien. Da habe er ihr noch mehrmals die Kehle durchgeschnitten. Nach der Tat sei er nach Hause gefahren und habe noch eine Fernsehserie aufgenommen, berichtete der Angeklagte. Doch am nächsten Tag sei es ihm so schlecht gegangen, dass er sich den ganzen Tag übergeben habe und nicht zur Arbeit gehen konnte. „Ich habe keine Erklärung dafür, warum ich plötzlich eine Frau vergewaltigen wollte“, sagte der Angeklagte.

Die Leiche des Mädchens war erst nach tagelanger Suche unweit des Elternhauses in einem Gebüsch entdeckt worden. Die Mordkommission kam dem 26-Jährigen über eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur. Über 150 Proben hatten die Ermittler von Personen im Umfeld des Tatorts genommen. Nummer 21 ergab eine Übereinstimmung mit DNA-Material, das am Opfer gefunden worden war. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden Hannahs wurde der 25-Jährige daraufhin in seiner Wohnung festgenommen.
Für die Hauptverhandlung sind wegen des Geständnisses nur drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.

 

Fragebogen „Doppelresidenzmodell nach elterlicher Scheidung“

Fragebogen – Universität Wien

Diese wissenschaftliche Studie wird im Rahmen meiner Masterarbeit im Studienfach Psychologie an der Universität Wien durchgeführt und beschäftigt sich mit dem Thema „Doppelresidenzmodell nach elterlicher Scheidung“.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Ihre Daten werden streng vertraulich und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

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zum Fragebogen


 Befragung abgeschlossen

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Leider ist diese Befragung seit dem 08.03.2018 beendet.


Julia Cilensek, BSc, Psychologie, Universität Wien – 2018

Tags: Scheidung – Trennung – Kindererziehung – Gleichberechtigung – Gleichstellung – Vater – Mutter – Trennungskinder – Eltern – Umfrage – Gesetze Österreich – Kindheit – Österreich Familienrecht – Eroparat Resolution 2079 – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Obsorge – Vaterschaft – Wien

Japan missachtet das Haager Kinderentführungsübereinkommen

Kampf um Sorgerecht in Japan

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Herr Echternach vermisst seine Kinder
In Japan kämpfen zahlreiche Ausländer um ihre Kinder, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern dorthin gebracht wurden. Von der japanischen Justiz haben Betroffene kaum Hilfe zu erwarten.

© Von Wieland Wagner, Tokio
Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und JohannFotos

Es war ein unbeschwerter Tag im vergangenen Mai, als Björn Echternach seine beiden Söhne zum letzten Mal sah. „Wir hatten viel Spaß miteinander,“ sagt der 40-Jährige, „wir spielten auf einem Spielplatz in Berlin.“ Für Karl, den Dreijährigen, hatte der Vater Salami als Verpflegung eingepackt, „die mochte er unwahrscheinlich gern.“ Für Johann, er war zwei, gab es Chicken Nuggets.

 

Nach drei Stunden übergab Echternach die Kinder auf einem Parkplatz wieder an seine Ehefrau, eine Japanerin, von der er getrennt lebt. „Ich freute mich bereits auf das nächste Mal, das ich mit den Kindern verbringen sollte,“ sagt Echternach. Mit dem zuständigen Jugendamt war vereinbart, wann und wie oft er mit den beiden Umgang haben durfte.

Doch ein nächstes Mal gab es nicht.

Echternach arbeitet bei einer Firma für Online-Marketing. Auf den ersten Blick lebt er einen normalen Alltag, aber innerlich ist er ein gebrochener Mann. Wenn er über seine Kinder spricht, kämpft er immer wieder mit den Tränen. Er sagt: „Die beiden bedeuten mir alles. Ich brauche sie, und sie brauchen mich, ihren Vater.“

Verzweifelter Vater: Suche nach Karl und Johann
Das wenige, was ihm von den Söhnen geblieben ist, sind ein paar Fotos. Es nützt Echternach zudem wenig, dass das Amtsgericht Nauen mit Beschluss vom 20. September 2017 ihm in erster Instanz das alleinige Sorgerecht für die Söhne zusprach. Das Gericht bescheinigte ihm, dass er „eine wichtige Ressource im Rahmen des Lebens der Kinder darstellt“. Der Mutter fehle dagegen die Fähigkeit, „die Bindung der Kinder zum Vater zu akzeptieren und zu respektieren“.

Trotz des Urteils, gegen das die Mutter Einspruch eingelegt hat, ist fraglich, ob Echternach Karl und Johann bis zu deren Volljährigkeit je wiedersehen wird. In jedem Fall muss er sich auf einen langwierigen und teuren Rechtsstreit in Japan gefasst machen. Er hat bereits Hilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz in Bonn und an das japanische Außenministerium in Tokio gerichtet. Derzeit überlegt er, wie er die hohen Anwaltskosten in Japan aufbringen soll.

Das japanische Rechtswesen unterscheidet sich oft krass von westlichen Wertevorstellungen und Gepflogenheiten. Vor japanischen Gerichten kämpfen derzeit Dutzende ausländische Elternteile darum, ihre Kinder zurückzubekommen, die von geschiedenen oder getrennt lebenden japanischen Ehepartnern oft illegal nach Japan gebracht wurden.

„Es reicht nicht, Gesetze anzupassen“

Zwar ist Japan 2014 nach langjährigem Zögern dem Haager Kinderentführungsübereinkommen beigetreten. Es soll Kinder schützen, die widerrechtlich in ein anderes Land gebracht wurden. Doch selbst wenn japanische Richter dem Abkommen entsprechend verfügen, dass Kinder an ihre ausländischen Väter oder Mütter überstellt werden müssen, lassen sich solche Beschlüsse in der juristischen Praxis des Landes oft nicht durchsetzen.

Japan müsse seine Gesetze erst noch an die Verpflichtungen anpassen, die es mit der Haager Übereinkunft eingegangen sei, sagt Mikiko Otani, eine Anwältin in Tokio. Sie gehört dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes an. „Allerdings reicht es nicht, Gesetze anzupassen. Es ist auch nötig, dass sich das Denken in der Gesellschaft ändert.“

Und das kann lange dauern. Die Anwältin verweist auf erhebliche kulturelle Hürden, auf die Ausländer bei Rechtsstreitigkeiten in Japan stoßen. „Es ist eine Tatsache, dass Ausländer sich gegenüber japanischen Elternteilen oft benachteiligt und diskriminiert fühlen.“

Erst werden Fakten geschaffen, dann segnen Juristen sie ab

Dass Ehen zerbrechen und die Partner dann oft verbittert um die Kinder streiten, gehört weltweit zum traurigen Alltag. In vielen Ländern ist es jedoch üblich, mit Hilfe von Gerichten und Behörden Regelungen über Besuchs- und Umgangsrechte beider Elternteile zu treffen und notfalls auch durchzusetzen. In Japan aber sprechen Gerichte oft jenem Elternteil das Sorgerecht über die Kinder zu, der sie einseitig oder gar widerrechtlich an sich gebracht hat. Und das sind in der Realität oft Mütter.

Japanische Juristen segnen die geschaffenen Fakten oft nachträglich ab. Sie berufen sich in solchen Fällen auf den Grundsatz der „Kontinuität“, der dem Wohl des Kindes diene. Diese Rechtspraxis beruht auch auf einem traditionellen Rollenverständnis, wonach vor allem Mütter für die Kindererziehung zuständig sind.

Das japanische Familienregister zementiert die Trennung zusätzlich: Wenn Eltern sich scheiden lassen, werden die Kinder in das Familienregister des Elternteils übertragen, der das Sorgerecht hat. Damit verliert der getrennt lebende Elternteil dann meist jeglichen Zugang zu den Kindern.

Die Folge: Viele Kinder aus gescheiterten Ehen wachsen in Japan mit nur einem Elternteil auf, ohne Kontakt zum anderen. Schätzungen zufolge handelt es sich um drei Millionen betroffene Kinder. Die Mütter – die nun mal meist das alleinige Sorgerecht bekommen – unterbinden den Umgang zwischen Vätern und Kindern oft selbst dann, wenn er gerichtlich angeordnet wurde.

„Den Richter scheint es nicht zu kümmern“

Klaus Schmidt* arbeitet als Finanzexperte in Frankfurt, auch er gehört zu den betroffenen Vätern. Im Dezember 2015 nahm seine japanische Ehefrau die gemeinsame Tochter – sie war damals eineinhalb – mit auf Heimaturlaub zu ihren Eltern nach Westjapan. Zum Entsetzen des Vaters kehrte die Tochter von der Reise nie nach Deutschland zurück.

„Ich war ursprünglich bereit, eine Regelung zu akzeptieren, wonach meine Tochter in Japan bleibt, solange ich Umgang mit ihr haben kann,“ sagt Schmidt. Er glaubte, das sei im Interesse des Kindes. Nach einer gerichtlichen Einigung war ihm gestattet, mit seiner Tochter wöchentlich je 15 Minuten per Skype zu sprechen. Das ist für japanische Verhältnisse schon ungewöhnlich viel. Doch diese Termine hätten dann nur fünf Mal stattgefunden, sagt Schmidt. Sie hätten jeweils nur einige Sekunden gedauert und seien von der Mutter jedes Mal abrupt abgebrochen worden. „Weitere Termine hat sie einfach abgesagt.“

Derzeit verhandelt ein japanisches Gericht über die Scheidung des Paares. Aufgrund des bisherigen Verfahrens befürchtet Schmidt, dass seiner Ehefrau das alleinige Sorgerecht über die Tochter zugesprochen werde. Er sagt: „Den Richter scheint es nicht zu kümmern, dass der Umgang zwischen mir und meiner Tochter nicht stattfindet.“

Ähnlich albtraumhafte Erfahrungen machen derzeit zwei italienische Väter, die in Tokio leben und arbeiten. Sie haben sich mit dem SPIEGEL in einem Restaurant im Geschäftsviertel Shinjuku verabredet. Beide sind noch verheiratet, ihre japanischen Ehefrauen zogen mit den noch kleinen Kindern jeweils zurück in ihre Elternhäuser weit weg von Tokio. Einer der italienischen Väter, er arbeitet bei einer Firma für Computerspiele, berichtet, dass er Sohn und Tochter nur treffen dürfe, wenn seine japanische Schwiegermutter ständig dabei sei.

Kontakt völlig abgebrochen

Auch der zweite Vater durfte seine Kinder nur unter Aufsicht wiedersehen – in einem kahlen Konferenzraum einer japanischen Anwaltskammer. Er zeigt ein Video auf seinem Smartphone. Zu sehen ist, wie er mit seinen Kindern auf dem Fußboden zwischen den Sitzungstischen spielt.

Kürzlich haben die beiden mit fünf weiteren betroffenen Landsleuten einen Brief an Italiens Staatspräsidenten Sergio Mattarella geschickt. Darin fordern sie, dass ihr Heimatland mit Japan einen Dialog über das Schicksal ihrer Kinder beginnen solle. Auch Echternach hofft, dass die deutsche Bundesregierung diplomatischen Druck ausübt, damit Japan seine Rechtspraxis endlich an die Bestimmungen des Haager Abkommens anpasst.

Der verzweifelte Vater fürchtet, dass seine Kinder sich von ihm entfremden, je länger sie von ihm getrennt leben. Über den Internationalen Sozialdienst, eine Nicht-Regierungsorganisation, hat er versucht, indirekt Kontakt zu seiner Ehefrau aufzunehmen. Er bat sie, wenigstens über Skype mit seinen Söhnen in Kontakt bleiben zu dürfen. Auch würde er ihnen gerne Geschenke schicken. Auf dieses Schreiben hat er keine Antwort erhalten.

* Name geändert, Samstag, 03.02.2018 11:42 
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/japan-auslaender-kaempfen-um-kontakt-zu-ihren-kindern-a-1190709.html
Tags: Justizopfer – Kindeswohlgefährdung – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Scheidung – Trennung –  Aufenthaltbestimmungsrecht ABR – binationale Ehe Paare – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

 

Ist Kinderarbeit wirklich verboten? Nein . . .

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Dürfen, müssen, sollen: Ist Kinderarbeit wirklich verboten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Nachwuchs zur Mithilfe im Haushalt

Solange er dem

Solange er dem „elterlichen Haushalt angehört“, ist dieser junge Mann „verpflichtet, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise“ zu helfen, so heißt es im Gesetz. Zwingen wird ihn jedoch kein Richter.© Denizo71/shutterstock.com

Die Spülmaschine ausräumen oder den Müll aus dem Haus tragen – keine Aufgaben, die bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Schließlich sind Fernseher oder Computer doch viel wichtiger, wenn Mutter oder Vater an der Zimmertüre klopfen und um Hilfe im Haushalt bitten.

Dabei könnten genervte Eltern ihrem Kind das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, unter die Nase halten, wenn sie ein genervtes „Ja, gleich“ zu hören bekommen.

Denn rechtlich gesehen, so erklärt Brigitte Schuberth, Nürnberger Fachanwältin für Familienrecht, verpflichtet Paragraf 1619 Kinder dazu, im Haushalt mitzuhelfen.

Was das heißt? Hilft es, dem Sohn oder der Tochter mit dem Paragrafen zu kommen? Räum bitte dein Zimmer auf – sonst verklagen wir dich nach Paragraf 1619. Leere endlich die Spülmaschine, und schau doch mal, was in Paragraf 1619 steht…

Brigitte Schuberth: „Art und Umfang dieser familienrechtlichen Pflicht ist – ganz nach Alter und Fähigkeit der Kinder – unterschiedlich.“ Sie verdeutlicht mit Beispielen: Grundschüler könnten etwa verpflichtet werden, zu helfen, den Tisch abzuräumen. Ältere Kinder könnten Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ein- und ausräumen. Die Gerichte, so die Fachanwältin, haben dreieinhalb bis sieben Wochenstunden bei einem Zwölfjährigen für zumutbar erachtet – bis zu sieben Wochenstunden sind es ab Vollendung des 14. Lebensjahres. In einer Notlage, oder weil beide Elternteile berufstätig sind, kann sich auch eine höhere Wochenstundenzahl ergeben.

„Theoretisch kann man seine Kinder verklagen. Aber wer macht das? Zwangsmittel wäre in solchen Fällen beispielsweise eine Geldstrafe.“ Geldstrafen wegen nicht eingeräumter Spülmaschine? So weit kann es dann doch nicht kommen. „Selbst wenn man einen richterlichen Beschluss erwirken würde, wird das Urteil nicht vollstreckt — von dem häuslichen Frieden ganz zu schweigen“, wendet Brigitte Schuberth ein. Schließlich verbietet die Zivilprozessordnung („Nicht vertretbare Handlung“) das Urteil zu vollstrecken.

„Es wäre ja auch total sinnlos, wenn man sein eigenes Kind verklagen würde, weil es nicht mithilft. Dann hat man es sich wohl vollkommen verscherzt“, sagt Schuberth, die einen solchen Fall in all ihren Jahren als Anwältin noch nicht erlebt hat.

Das Gesetz legt ohnehin bereits Grenzen der Mitwirkungspflicht fest, beispielsweise wenn das Kind in Ausbildung ist. Pflicht zur Rücksichtnahme lautet die Definition. „Steht beispielsweise am nächsten Tag ein wichtiger Mathe-Test für die Schule an, muss das natürlich bedacht werden„, ergänzt die Juristin: „Im Regelfall besteht aber trotzdem noch Zeit, um der Mitwirkungspflicht im Haushalt nachzukommen.“

Ohrfeigen sind verboten

Völlig tabu ist in jedem Fall Gewalt – seit dem Jahr 2000 hält Paragraf 1631 BGB fest: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Klartext: Schläge, Ohrfeigen oder das Schütteln des Kindes ist verboten – aber angemessene Erziehungsmittel wie Hausarrest, Kürzungen des Taschengeldes oder Fernseh- oder Computerverbot sind denkbar, so Anwältin Schuberth. Ihr Tipp: Ganz unabhängig von Paragrafen sollten Eltern bedenken, dass Provokationen von Jugendlichen das Testen von Grenzen signalisieren kann – der Hinweis auf das BGB kann so auch den Eltern als „frecher Spruch“ dienen.

Micha Schneider und Ulrike Löw, 11.01.2018 08:00 Uhr
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/durfen-mussen-sollen-ist-kinderarbeit-wirklich-verboten-1.7091098
Tags: Kinderarbeit nicht verboten – Fernsehverbot – Erziehung – Kindererziehung – familienrechtlichen Pflicht- Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Mutter – Vater – Jugendliche 

Islamisierung in NÖ ? – ÖVP Moslem-Mama-Mikl . . .

FPÖ NÖ sagt dem Multi-Kulti-Wahnsinn in Landeskindergärten den Kampf an

St. Pölten (OTS) – „Der Bildungsplan für Kindergärten in Niederösterreich beinhaltet den offiziellen Auftrag zur Islamisierung unserer Kleinsten“, ärgert sich FPÖ-Spitzenkandidat LAbg. Udo Landbauer, MA. Darin ist wortwörtlich festgeschrieben, dass unsere Kinder „…Feste und Feiertage aus verschiedenen Kulturen feiern…“ müssen. Die ÖVP NÖ verbannt damit heimische Traditionen und Bräuche und ersetzt diese durch fremde Feste und Feiertage“, erklärt Landbauer. Der Bildungsplan schreibt ebenfalls „…Musik und Lieder aus verschiedenen Kulturen…“ sowie „…Speisen aus anderen Kulturen…“ vor! Landbauer dazu:„ Ich bin fassungslos! Unsere Kinder werden von der Mikl-ÖVP mit diesem Multi-Kulti-Wahnsinn zwangsbeglückt.“ Die FPÖ Niederösterreich fordert den sofortigen Stopp dieser skandalösen Zwangsislamisierung.

Nach den Türkisch-Skandalen in Gablitz und Wampersdorf folgen nun weitere! Im Kindergarten Berndorf/Veitsau erhalten unsere Kinder ebenfalls Türkisch-Unterricht. „Dieselbe Islam-Lehrerin, die jeden Donnerstag in Wampersdorf ihr Unwesen treibt, bekehrt auch die Kinder in Berndorf mit ihrem Islam-Wahnsinn“, deckt Landbauer auf. „Mein Kind muss türkisch zählen lernen“, schildert ein erboster Vater. Auch im Landeskindergarten in Münchendorf in der Sportplatzstraße unterrichtet eine interkulturelle Mitarbeiterin, die noch dazu einen Niqab trägt. „Ein islamisches Kopftuch hat in unseren Kindergärten nichts verloren, das gehört ein für alle Mal verboten! Die Mikl-ÖVP will unsere Kinder mit aller Gewalt zwangsislamisieren, das ist völlig irre“, sagt Landbauer.

„Jeden Sonntag ins Dirndl hüpfen und gleichzeitig unsere Kinder mit dem Multi-Kulti-Wahnsinn zwangsbeglücken, das ist die Politik der ÖVP Niederösterreich! Diese Mikl-Leitner Partie ist rücktrittsreif und gehört am 28. Jänner abgewählt“, fordert Landbauer Konsequenzen.

Rückfragen & Kontakt:

Freiheitlicher Klub im NÖ Landtag 
Alexander Murlasits 
Büro Presse und Öffentlichkeitsarbeit 
+43 699 150 55 283 
alexander.murlasits@fpoe.at 
http://www.fpoe-noe.at

OTS0011, 19. Nov. 2017, 10:50

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20171119_OTS0011/fp-landbauer-oevp-moslem-mama-mikl-gibt-offiziellen-islamisierungsauftrag-fuer-unsere-kleinsten
Tags: Österreich – radikale Islamisierung – psychische Gewalt – Kindererziehung

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Väterzeit bringt Gleichberechtigung

KFS zum Vatertag

Väterzeit bringt Gleichberechtigung

KFS Papi-Wochenende Vater Vatertag

Bozen – Am Sonntag, 19. März – Josefitag – wird in Italien der Vatertag gefeiert. Dies nimmt auch der Katholische Familienverband Südtirol (KFS) zum Anlass, auf die wichtige Rolle des Vaters in der Familie aufmerksam zu machen. Gerade für die frühe Entwicklung und die psychische Gesundheit von Kindern ist die Präsenz einer männlichen Bezugsperson entscheidend.

„Sicher wurden in letzter Zeit zusätzliche Anreize und Argumentationshilfen für Väter in Elternzeit geschaffen, wie beispielsweise mit dem Landesfamiliengeld +“, betont KFS-Präsidentin Angelika Mitterrutzner. „Trotzdem sind Väter, die sich für eine berufliche Auszeit zu Gunsten der Kindererziehung entscheiden, noch immer die Ausnahme. Besonders in der Privatwirtschaft scheint es fast unmöglich. Dabei bestätigen Väter, welche den Schritt wagen, wie viel positive Energie sie durch diesen Paradigmenwechsel erfahren haben.“

„Wenn man bedenkt, dass Kinder auch in Kindergarten und Grundschule wenig bis keine männlichen Bezugspersonen haben, ist das ein Defizit, das sich auch auf die kindliche Entwicklung auswirkt“, erklärt Mitterrutzner. „Wir wissen, dass Mütter, die nach der Geburt von ihrem Mann entlastet werden, leichter eine stabile Mutter-Kind-Bindung aufbauen. Genauso wichtig ist die Bindung zwischen Vater und Kind sowie die Präsenz eines einfühlsamen und engagierten Vaters als männliche Identifikationsfigur und Vorbild. Die aktive väterliche Teilhabe am Familienleben sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Schade, dass man trotzdem immer wieder darauf hinweisen muss.“

Denn Väterzeit bedeutet auch Gleichberechtigung. Wenn nun nicht nur Frauen, sondern auch Männer über Monate aus dem Berufsleben zurücktreten, ist die Gesellschaft umso mehr gefordert, Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden. In diesem Sinne möchte der Familienverband Väter dazu aufrufen, sich die Elternzeit zu nehmen und die Möglichkeiten, die es für Väter bereits gibt auch wirklich zu nutzen.

Abenteuerwochenende mit Papi

Vorschau: Seit 2012 ist das „Abenteuer-Wochenende mit Papi“ fixer Bestandteil im Veranstaltungskalender des Katholischen Familienverbandes Südtirol (KFS). Väter und ihre Kinder ab sechs Jahren können sich dabei außerhalb der familiären Rahmenbedingungen neu kennenlernen und ihre Bindung zueinander bei gemeinsamen Erlebnissen stärken.

Auch in diesem Jahr hat Erlebnispädagoge Georg Pardeller wieder ein spannendes Wochenende im Ferienheim am Vigiljoch geplant und zwar am 20. und 21. Mai. Anmeldungen und Informationen gibt es im KFS-Büro unter Tel: 0471 974 778 oder auf http://www.familienverband.it. Anmeldeschluss ist der 12. Mai.

 

Donnerstag, 16. März 2017 | 16:49 Uhr, Von: mk

Bestsellerautorin sorgt für Aufsehen „Nur Halbe Kindererziehung“

Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham

Darum hat sie ihre Familie für die Liebe verlassen


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Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham
Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham – Lisa Frieda Cossham © Olga Kessler

Mit ihrer Kolumne bei der „Süddeutschen Zeitung“ hat Frieda Lisa Cossham für Aufsehen gesorgt.

Denn dort plädiert die zweifache Mutter für ein Wechselmodell bei der KIndererziehung. Im Gespräch mit BUNTE.de spricht sie über das kontrovers diskutiertes Thema und ihr neues Buch.

Sie war noch am Anfang ihres Studiums, als sie mit 22 Jahren Mutter wurde. Den Vater ihrer beiden Kinder hatte Lisa Frieda Cossham bereits in der Schule kennengelernt. Trotz eines schwierigen Starts und einer oft ungewissen finanziellen Situation raufte sich die Familie zusammen – bis die heute 37-Jährige im Jahre 2013 mit Paul einen neuen Mann kennenlernte. Für ihn verließ die Journalistin sogar ihren Gatten – und einigte sich mit ihm bald auf ein in Deutschland wenig gebräuchliches Wechselmodell.

Was das konkret bedeutet, erklärte sie in einer viel diskutierten Kolumne in der „Süddeutschen Zeitung“.
Viele Leserinnen konnten allerdings nicht verstehen, wie man seine Kinder abwechselnd eine Woche dem Ex-Partner überlässt. Aus all den Fragen rund um die die paritätische Erziehungspartnerschaft entstand nun ein Buch mit dem sprechenden Titel „Plötzlich Rabenmutter? Wie ich meine Familie verließ und mich fragte, ob ich das darf“ (Verlag: blanvalet). Die Folge: viele Talkshow-Auftritte und lebhafte Debatten. Wir haben uns mit der streitbaren Frau getroffen und über die brennendsten Inhalte gesprochen.

Frau Cossham, wie hat sich Ihre Mutterrolle nach der Trennung verändert?
Lisa Frieda Cossham: Ich bin mir ihrer bewusster, nachdem ich sie erstmal in Frage gestellt habe: Wie kann ich eine gute Mutter sein, wenn ich meine Töchter nur jede zweite Woche sehe? Also habe ich überlegt, was für eine Mutter ich sein kann und will. Früher habe ich mir darüber keine Gedanken machen müssen, ich war eben einfach da, so grundsätzlich.

Welche Eltern können dieses Wechselmodell überhaupt leben?
Eltern, die in derselben Stadt leben. Die miteinander kommunizieren können. Schwierig wird es bei Eltern, die zerstritten sind, sich womöglich hassen. Die müssen dann andere Wege finden, um sich über die Kinder auszutauschen. Mein Ex-Mann und ich verstehen uns gut, das ist ein Glück, ich weiß. Für uns ist dieses Modell perfekt, aber jede Familie ist anders, hat andere Voraussetzungen.

Kann man sich das Modell auch bei kleinen Kindern vorstellen?
Schon, nur ist der logistische Aufwand dann natürlich größer. Ich bin froh, dass meine Kinder schon neun und elf Jahre alt waren, als wir uns getrennt haben. Sie haben die neuen Lebensumstände ganz gut nehmen können, glaube ich.

Hat ihr Ex-Mann gegen das Modell nie rebelliert?
Nein. Wir kennen uns aus der Schule, waren früh ein Paar und dann bald ein enges Elternteam, während wir studiert haben. Und ein Team sind wir bis heute, das erleichtert so vieles. Dafür möchte ich plädieren, für diese ebenbürtige Erziehungspartnerschaft.

In einer Situation war die Trennung doch dramatisch. Da wollten sie fast die Polizei holen.

War das einer der beklemmendsten Tage in ihrem Leben?
Das war ein schlimmer Moment, ja. Mein Ex-Mann Jan, wie ich ihn im Buch nenne, wollte in der Schulzeit mit den Kindern zu seiner Mutter fahren. Aber das ging natürlich nicht, sie hatten Schule und Jan war zu der Zeit nicht wirklich zurechnungsfähig. Ich habe ihn kaum noch erreicht. Das war seltsam, aber ich dachte, das wird vorbeigehen. Trotzdem wusste ich nicht, was tun, und habe die Polizei angerufen. Am Ende habe ich die Streife abbestellt, weil Jan eingelenkt hat.

Lisa Frieda Cossham © PR

Wie hat Ihr Ex-Mann auf Ihre wöchentliche Kolumne reagiert, in der Sie viel von Ihrer Familie preisgeben?
Ich weiß, dass er die Kolumne nur sporadisch gelesen hat. Einige Texte habe ich ihm geschickt und mir sein Einverständnis geholt. Wenn er nicht wollte, dass ich über etwas Bestimmtes schreibe, ein gemeinsames Weihnachtsfest zum Beispiel, hat er das gesagt. Daran habe ich mich dann gehalten, klar.

Was sagt die Familie zu dem Buch, den TV-Auftritten?
Die Kinder haben das Buch nicht gelesen, sie haben es nur in der Hand gehalten und sich über den Titel gewundert: Wieso steht da Rabenmutter? Das ist kein gebräuchliches Wort in unserer Familie. Am liebsten würden sie der Welt erklären, dass das nicht zutrifft.

Warum hat die Kolumne so kontroverse Facebook-Kommentare ausgelöst?
Diese Kommentare haben mich überrascht, denn in meinem direkten Umfeld hat niemand auf diese Weise reagiert. Ich glaube, dass es immer noch unerhört scheint, wenn die Frau sich trennt und freiwillig auf Zeit mit ihren Kindern verzichtet. Unserem alten Mutterideal nach müsste ihr größtes Bedürfnis sein, die Kinder um und bei sich zu haben. Dass sie ihre Familie für eine neue Liebe verlässt, gehört sich nicht. Das gilt als unnormal. Und zum anderen glaube ich, dass es auch Neid weckt, wenn man liest, wie jemand seinen eigenen Weg einschlägt. Oder sich selbstverwirklicht, wie auch immer man das nennen möchte. Das wünschen sich sicher viele Frauen und nicht immer lassen die Umstände das zu.

Wie haben die Kinder die Trennung verkraftet?
Am Ende gut, denke ich. Anfangs haben sie sich mit meinem Ex-Mann solidarisiert. Sie haben ihn in seinem Schmerz beobachtet, gesehen, wie er geweint und sich verlassen gefühlt hat und sind still geworden. Unnahbar. Ich habe mich darum bemüht ihnen zu zeigen, wie sehr ich sie wertschätze. Und auch ihren Vater. Jan zählt zu meinen besten Freunden, und diese Nähe spüren meine Kinder. Richtig erleichtert waren sie, als er mit seiner neuen Freundin zusammengekommen ist. Plötzlich wollten sie auch meinen neuen Freund kennenlernen, sie wollten ihre Eltern glücklich wissen. Sie haben die Trennung echt cooler genommen als wir Eltern. Trotzdem fragt man sich als Eltern natürlich, in welcher Form sich das alles auf ihr Bindungsverhalten auswirken wird.

Ist es nicht bitter, dass Sie für Paul soviel aufgegeben haben – und dann geht diese Liebe doch in die Brüche?
Ich hatte nie die Illusion, dass es mit Paul besser sein würde als mit Jan. Es war mehr ein Reinstraucheln, ich bin meinen Emotionen gefolgt. Und das habe ich nie bereut.

Thema Beratung. Sie haben sich auch für einen Mediator entschieden, warum?
Der war ganz wichtig für uns. Gerade bei einer großen Patchworkfamilie wird vieles komplizierter, und diese Gespräche helfen, Klarheit zu behalten: Warum bedrückt mich diese oder jene Situation? In welchen Beziehungsmustern bewegen wir uns? Manchmal hat der Mediator gesagt: Sie muten sich alle viel zu. Das hatte etwas Tröstliches.

Haben Sie eigentlich mit Müttern, die in Teilzeit arbeiten ein Problem?
Nein, absolut nicht. Aber ich fände es gut, wir würden uns den Erziehungsaufgaben gleichberechtigt stellen. Es ist doch schade, dass 90 Prozent der Trennungskinder bei einem Elternteil bleiben und fast immer die Mutter die Alleinerziehende ist und sie deshalb oftmals beruflich zurücksteht. Ich kann natürlich nur für mich sprechen: Ich bin eine bessere Mutter, wenn ich arbeiten gehe. Ich würde nach Wochen zwischen Supermarkt, Waschmaschine und Herd sehr ungnädig werden, mein Ex-Mann hat das immer gewusst. Aber das muss jede Frau, jedes Paar für sich entscheiden. Trotzdem habe ich das Gefühl, dass so ein Satz wie: Ich habe doch keine Kinder gekriegt, um sie dann fremd betreuen lassen, uns ganz schön geprägt hat und uns immer noch prägt.

Sie schneiden auch das Thema Regretting Motherhood an …
Ich habe es in meinem Buch erwähnt, weil ich in den Reaktionen auf die Studie eine gewisse Parallele sehe zu denen auf meine Kolumne: Mütter scheinen das als Angriff zu erleben, wenn man nur laut darüber nachdenkt, welche Rolle man überhaupt einnehmen kann und will. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass Frauen (und auch Männer) unsicher sind, wie sie mit den vielfältigen Anforderungen zurechtkommen sollen und das Lebensmodell anderer Familien ablehnen, um das eigen aufzuwerten.

Was vermisst man in dem neuen Lebensmodell?
Du nimmst mir die Hälfte ihrer Kindheit, hat Jan mal gesagt. Das stimmt, wir sehen unsere Kinder weniger, ich kenne nur noch einen Ausschnitt ihrer Lebenswelt. Und auch wenn es unseren Töchtern fröhlich sind, sie sich gut entwickeln und ich die freie Zeit genieße, die ich als Teilzeitmutter habe, so bleibt es das Modell ein Kompromiss: Zu viert haben wir es eben nicht geschafft.

 

Florian Koch 26. Februar 2017 um 15:46 Uhr
http://www.bunte.de/tipps-tricks/mamaglueck/bestsellerautorin-lisa-frieda-cossham-darum-hat-sie-ihre-familie-fuer-die-liebe-verlassen.html
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