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Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter
Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“
Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.
Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.
Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.
Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.
Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.
Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.
Mein Name ist Patricia. Unser Bekannter kämpft seit 9 Jahren um seine Kinder.
#mamadiebeste=“Mama ist die Beste“ [die sich tatsächlich mit diesem namen identifiziert] schreckte vor keiner kriminellen Handlung zurück. Egal ob Anzeige wg. Kindesmisshandlung, Körperverletzung, Drogenmißbrauch etc.. jeder Versuch war es ihr Wert, den Papa der GEMEINSAMEN Kinder aus einer langen Ehe, nach der Trennung zu entfremden und zu „eliminieren“… sobald mal ein Umgang stattgefunden hat (wohlgemerkt im Beisein eines Umgangspflegers, 4 waren es insgesamt an der Zahl) – wurde prompt auch der Umgangspfleger wg. Körperverletzung angezeigt. Die Kinder „wollten“ nicht und dieser zerrte sie mit. Einmal war ich live dabei und habe es aus dem Auto aus gefilmt. Eine Gänsehaut überfiel mich, als ich sah, wie gerne die Kinder mit dem Papa mitgehen würden, aber dank Loyalitätskonflikt, Manipulation und Angst in den Augen diesen lieber ablehnten…. und es bis heute tun…
Wiederum ein triftiger Grund für #anwältindiebeste=“Anwältin ist die Beste“ gleich ein Schreiben losschicken, daß die Kinder Angst vor dem PAPA haben und sie ihn einfach nicht mehr sehen wollen. ein Gericht sich nicht gegen den „Kinderwillen“ durchsetzen kann…. etc… (lauter Schwachsinn, wenn es ein gesunder Menschenverstand liest…) Dazu setzt sich seine neue „gefährliche“ Frau auch noch für dieses Portal ein und stellt diese Poster auf ihrem Facebook account….… die neue Frau ist „kindeswohlgefährdent“ !!!! denn sie meint ja #mamadiebeste damit!!! (???, hm, ich dachte daß mamadiebeste ja genau dies nicht tut….) … diese Schreiben wurden mir immer wieder mal vorgelegt, da ich es einfach nicht glauben konnte.
Eine Anwältin, die auch noch diese kriminellen Taten unterstützt??
Das psychologische Gutachten, welches er nach 9 Jahren bekommen hat, ist zu 100% FÜR den Vater ausgefallen, eine Manipulation seitens der Mutter wurde erkannt (1 Jahr hat es gedauert!!! ) … und was PASsiert im Deutschen Staat? Es wird angefochten…. statt daß sich #anwältindiebeste freut, JUHUU die Kinder können den Papa wieder sehen, denn er ist ja gar nicht gefährlich, hm, sie waren doch manipuliert…. nein, da wird noch scharf weiter geschossen….
Und jetzt ? was nutzt das Gutachten, wenn sich Mamadiebeste noch mehr ins Zeug legt, damit die Kinder stabil den Kontakt verweigern? … denn der Kindeswille ist schließlich ausschlaggebend. Und dieser ist: die Kinder WOLLEN nicht….
Dieser Papa, der wirklich ein wundervoller Vater ist, sich kümmern will und den Kindern einfach vermitteln will daß sie einen Papa haben…., dieser Vater wird so dermaßen schlecht gemacht?? Hm, aber daß diese“Mutter“ 12 jahre mit ihm verheiratet war????
Mir wurde klar, wie krank diese Frau sein muß, getrieben von Rachelust, vor allem wie krank sie die gemeinsamen Kinder mit der Zeit gemacht hat. Kinder die den eigenen und einzigen Papa ablehnen „müssen“ – damit es Mama gut geht.
Was mußte das über die Jahre für eine psychische Folter gewesen sein, um nun an den Punkt zu gelangen „nicht mehr den Papa zu wollen“…. Irgendwann sind auch diese Kinder erwachsen und werden in ein Loch fallen, denn im Inneren wissen sie daß der Papa sie immer geliebt hat und um sie gekämpft hat – und sie diejenigen waren die ihn abgelehnt haben – ablehnen mußten, um einer Konfrontation mit der Mutter zu entfliehen…. Dank #mamadiebeste. Ich bin aufgeklärt, und erkenne nun einen Boykott und Manipulation sofort. Ich habe keine Angst es offen anzusprechen, und merke die Aggressivität der Entfremder mir gegenüber WENN ich sie darauf anspreche. Ich sage ganz deutlich: Umgangsboykott = Kindesmisshandlung!! STOPPT diese Misere!!
„Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Lt. Beschluss des Amtsgerichts Flensburg in Deutschland vom 5. Dezember 2018.
😉
Kampf um David – Kind darf endlich zu seinen Großeltern
Monika und Rüdiger Koop durften vor wenigen Tagen ihren Enkel wieder in die Arme schließen.
Foto: Andreas Laible
Monika und Rüdiger K. gewinnen vor Gericht den Kampf um ihren Enkelsohn. Richter übt Kritik an Heim bei Flensburg.
Hamburg. David ist wieder zu Hause. Der Kampf um den siebenjährigen Jungen, der vom Jugendamt Hamburg-Mitte am 27. Juli 2017 in einem Heim in Flensburg untergebracht wurde, ist nach 16 Monaten beendet. In einem Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 5. Dezember heißt es: „Die Pflegschaft wird dem Jugendamt entzogen und auf die Großeltern des Kindes übertragen.“
Eine Woche vor Weihnachten haben die Großeltern ihren Enkelsohn in die Arme geschlossen.
„Wir durften ihn aber nicht in seinem Heim abholen, sondern mussten zur Polizeiwache in Flensburg fahren und dort auf ihn warten“, beschreibt Rüdiger K. die unwürdige Übergabe. David hätte auch nichts bei sich gehabt. Keinen Koffer, keine Klamotten, keine Spielsachen, kein U-Heft, keine Zahnbürste. „Gar nichts.“ Das Nötigste musste dann erst noch geholt werden – und wurde den Großeltern an einem weiteren neutralen Ort übergeben.
„Kampf um David“
Im August hat das Abendblatt erstmals über den „Kampf um David“ berichtet. Davids Mutter Jasmin Koch (alle Namen geändert) hatte sich vor Jahren selbst an das Jugendamt gewandt, weil sie Probleme in der Erziehung mit dem Jungen hatte. Als sich das Amt und die Mutter über die weitere Vorgehensweise nicht einigen konnten, begann eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Das Jugendamt Hamburg-Mitte erhielt vom Familiengericht im März 2017 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzog der Mutter einen Teil der elterlichen Sorge. Vier Monate später wurde der damals Fünfjährige in das Heim in die Nähe von Flensburg gebracht.
Für den Jungen, das wird auch im Gerichtsbeschluss deutlich, ist es der Beginn eines Martyriums.
Erstmals Suizidgedanken
Bereits vier Wochen nach der Fremdunterbringung äußert David im Heim erstmals Suizidgedanken. Er sagt, er wolle „tot sein“. Er habe Pläne, wie er sich töten könne. Etwa, indem er „ein kleines Spielzeugflugzeug verschlucken und dann ersticken würde“. Insgesamt dreimal wird David in den folgenden anderthalb Jahren in die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Helios Klinikum in Schleswig eingeliefert. Beim zweiten Mal, im Februar, bleibt er dort 43 Tage.
Das Heim verhängt eine Kontaktsperre gegen Mutter und Großeltern. „Offenbar wird dem Kind durch die Trennung von der Mutter und möglicherweise durch die Bedingungen in der Heimunterbringung so viel seelisches Leid zugefügt, dass es zu einer drastischen Verschlimmerung der Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist“, hatte Christiane Knack-Wichmann, die Anwältin der Mutter, im Sommer gesagt.
Richter besuchte Heim
Sechs Monate später wird sie durch das Gericht bestätigt. Der zuständige Richter im Amtsgericht Flensburg hatte sich selbst ein Bild von den Zuständen im Heim gemacht, zusammen mit der Verfahrensbeiständin des Kindes. Das Urteil lässt erahnen, warum David mit seinem Verhalten alles getan hat, um zurück zu seiner Familie zu kommen.
„Der Junge erfährt dort entgegen zunächst anderen Angaben der Einrichtung keine Therapie“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. „Die Einrichtungsleitung hat, hiervon hat sich das Gericht selbst ein Bild machen können, eine negative Haltung zu möglichen Fortschritten und Therapiemaßnahmen in Bezug auf die Erkrankung – Bindungsstörung – des Kindes.“ David werde im Heim „gleichsam als hoffnungsloser Fall, Systemsprenger und als jemand bezeichnet, der – so offenbar ein Blick in die Zukunft – von Einrichtung zu Einrichtung gegeben werden muss, weil eine Therapierbarkeit nicht zu erwarten sei“. Nach dem Eindruck des Gerichts werde David „gleichsam nur verwahrt“. Im Heim finde außerdem eine „unzureichende Gesundheitsfürsorge“ statt.
Die Verfahrensbeiständin, die David im Heim besucht hat, schreibt, sein Zimmer sei in einem schlechten Zustand. „Es gab keinen Stuhl.“ Mülltüten lagen auf dem Fußboden, die Möbel seien schmutzig und standen kreuz und quer im Raum. Die Heimleiterin hätte ihr gegenüber geäußert, bei David seien sowieso „Hopfen und Malz verloren“, eine Besserung sei nicht in Sicht. Als die Verfahrensbeiständin eine Erzieherin fragte, ob David wegen einer Schwellung unter dem rechten Auge beim Augenarzt gewesen sei, bejahte diese die Frage zunächst– konnte dann aber keinen Bericht finden. Am nächsten Tag hätte die Heimleiterin angerufen und gesagt, sie seien noch nicht beim Arzt gewesen, würden jetzt aber umgehend einen Termin ausmachen.
Dass bis heute keine Therapie für David organisiert wurde, sei ein „schweres und nicht begründbares Versäumnis“. Auch Davids Zustand sei besorgniserregend. Das Gericht stellte „nervöse Ticks des Kindes fest, Kopfzucken, Augenzucken sowie eine verwaschene Sprache“. Dem Jugendamt sei diese Situation bekannt, eine Überprüfung der Zustände in der Einrichtung habe „viel zu spät“ begonnen.
Dabei standen von Anfang an die Großeltern bereit, ihren Enkel bei sich aufzunehmen. Monika und Rüdiger K. hatten sich beim Jugendamt vorgestellt, doch dann kam es zu Unstimmigkeiten. Für das Gericht ist das nachrangig. Das Jugendamt habe die Großeltern „ignoriert“, dies sei „verfahrensfehlerhaft erfolgt“. Es sei Aufgabe des Staates, bei einer Fremdunterbringung „vom ersten Moment an Rückführungsoptionen in die Familie zu prüfen, diesen positiv gegenüberzustehen und diese zu fördern“. Sie bilden nämlich „das wesentlich mildere Mittel vor dem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Betrachtung in Bezug auf eine Fremdunterbringung“.
Das Jugendamt wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren
Auch Davids Bezugstherapeut in der Kinderpsychiatrie befürwortet eine Rückführung zu Oma und Opa. Bindungsgestörte Kinder wie David seien in familiären Strukturen am besten aufgehoben, „vorausgesetzt, die Familie erhält und akzeptiert therapeutische Hilfe“. Darum geht es nun. „Denn David hat sich erheblich verändert“, sagen die Großeltern. Er fühle sich einsam, weine viel, habe Albträume und frage ständig: „Ihr bringt mich doch nicht wieder in die Einrichtung?“ Das Heimleiterehepaar, so die Anwältin, habe alles unternommen, um einen persönlichen Kontakt zur Mutter und den Großeltern zu verhindern. „In der Folge wurde das Kind gezwungen, ein Leben in völliger gesellschaftlicher Isolation zu führen.“
Diesen Zustand hat das Gericht jetzt beendet. Es habe, so heißt es im Beschluss, „keinen Zweifel daran, dass es dem Jungen vor dem Hintergrund seiner Erkrankung im familiären Kreis seiner Großeltern um ein Vielfaches besser geht als in der jetzigen Einrichtung sowie in einer andersartigen Fremdplatzierung.“
Das Jugendamt Mitte wird den Gerichtsbeschluss akzeptieren. Außerdem wird die Zuständigkeit nach Bergedorf wechseln. Dann werden auch die künftigen Unterstützungsmaßnahmen für David besprochen. Unbeantwortet ließ das Jugendamt die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, den Fünfjährigen in dieses Heim zu bringen. Zumal es einen positiven Bericht über fünf Treffen von David mit seinen Großeltern gegeben hatte – bevor er ins Heim kam. „Bei den Terminen war David stets gut gelaunt und fröhlich und hat sich über die Zeit mit seinen Großeltern gefreut“, schreibt die Psychologin. Ihr Fazit: „Aus fachlicher Sicht haben die Großeltern eine liebevolle Beziehung zu David aufgebaut.“ Warum aber hat das Jugendamt den Großeltern diese positive Einschätzung vorenthalten? Auch diese Frage bleibt unbeantwortet.
Jan Haarmeyer, Hamburger Abendblatt 2018 – Alle Rechte vorbehalten.,
https://www.abendblatt.de/hamburg/article216110711/Ein-Kind-darf-endlich-zu-seinen-Grosseltern.html?fbclid=IwAR3Gb_DP2pryL3OprQwJdOh-oKbWLcDKHIAYp8iwASF37edNYKwH31EwxZo
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Auf dem 72. DJT werden Beschlüsse für ein modernes Kindschaftsrecht erwartet. Die Vorsitzende der Familienrechtsabteilung mahnt im LTO-Interview Reformen an, die in puncto Kinderbetreuung der Lebenswirklichkeit gerecht werden.
LTO: In Leipzig wird diskutiert, die geteilte Betreuung als weiteres Betreuungsmodell neben dem Residenzmodell im Kindschaftsrecht abzubilden. Der Vorschlag ist, diese rechtssystematisch als Ausübung der elterlichen Sorge und eben nicht als Umgang auszugestalten. Was sollte sich da ändern?
Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M: Die klassische Unterscheidung zwischen Sorge und Umgang wird neuen Formen der geteilten Betreuung in der Tat nicht mehr gerecht. Wenn das Kind etwa drei Tage von einem und vier Tage vom anderen Elternteil betreut wird und damit bei beiden ein Zuhause hat, handelt es sich bei keinem von ihnen nur um Umgang. Beide Eltern üben tatsächlich die elterliche Sorge aus. Andere Formen der Betreuung als die im Residenzmodell stellen heute gesellschaftliche Realität dar und sie müssen auch vom Familienrecht angemessen abgebildet werden.
Sollte das sogenannte Wechselmodell – wonach das Kind z.B eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater lebt – künftig sogar Regelfall der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern werden, wie es etwa auch die FDP vorschlägt?
Nein, denn das Wechselmodell passt nicht für alle Familienkonstellationen und entspricht nicht immer dem Wohl des Kindes. Wenn die Eltern sich nicht auf eine geteilte Betreuung im Wechselmodell einigen können, muss das Gericht in der Lage sein, eine Betreuung anzuordnen, die dem Wohl des jeweils betroffenen Kindes am besten gerecht wird.
Wichtig ist aber auf jeden Fall auch, dass Eltern darin unterstützt werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich am Kindeswohl und den Bedürfnissen ihrer Familie orientiert. Hierfür sollten unbedingt die Beratungs- und Mediationsangebote ausgebaut werden und vor allem auch für diejenigen kostenfrei sein, die sich dies sonst nicht leisten können.
Psychologen gegen Wechselmodell als Regelfall
Auf welche Erfahrungen kann die familienrechtliche Wissenschaft beim Thema Wechselmodell mittlerweile zurückgreifen?
Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, auf die Expertise der Entwicklungspsychologie zurückzugreifen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat sich vor kurzem in einem Positionspapier dezidiert gegen das Wechselmodell als Regelfall ausgesprochen. Aus psychologischer Sicht gibt es keine Erkenntnisse, die für eine gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Regelfall sprechen.
Befürworten Sie die Vorschläge, die bisher nur auf das Residenzmodell zugeschnittene Kompetenzverteilung bei gemeinsamer Sorge (§ 1687 Abs. 1 BGB) im Bereich der Alltagssorge flexibler zu gestalten und damit auch anderen Betreuungsformen besser Rechnung zu tragen?
Ja. Das Residenzmodell entspricht nicht mehr der gelebten Realität. Die gesetzlichen Regelungen müssen verschiedenen Modellen der elterlichen Betreuung gerecht werden. Dies ist heute auch schon in vielen anderen Ländern der Fall, die passende Regelungen für unterschiedliche Formen der Betreuung vorhalten.
Wird das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil das Kind ganz überwiegend betreut und der andere Elternteil mit dem Kind Umgang hat, überhaupt noch „modernen“ Vätern gerecht?
Väter beteiligen sich heute in der Tat mehr an der Betreuung der Kinder. Dies ist auch sehr zu begrüßen. Daher stimmt es, dass das traditionelle Modell – eine Person betreut, eine bezahlt – nicht mehr der Realität entspricht.
„Das Interesse des Kindes muss im Mittelpunkt stehen“
Ist die Frage des Wechselmodells und der entsprechenden rechtlichen Einordnung auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit?
Das ist schon richtig. Aber es geht bei der Ausgestaltung der elterlichen Betreuung nicht in erster Linie darum, Gerechtigkeit zwischen den Eltern zu verwirklichen. Das Interesse des Kindes hat immer im Mittelpunkt zu stehen. Seine Wünsche und sein Wille sind zu berücksichtigen. Das gilt natürlich umso mehr, je älter die Kinder werden. Einem Zwölf- oder Dreizehnjährigen sollte man ein Wechselmodell nicht gegen seinen klar geäußerten Wunsch aufzwingen.
Welche Grundvoraussetzungen wie beispielsweise die Nähe zwischen den Wohnsitzen, ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern oder räumliche Infrastruktur sollten erfüllt sein, damit ein Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht?
Wichtig ist tatsächlich, dass der Streit zwischen den Eltern nicht so eskaliert ist, dass sie nicht mehr miteinander kommunizieren. Denn es sind bei einer geteilten Betreuung mehr Absprachen erforderlich als im Residenzmodell. Und die dauernden Streitigkeiten belasten das Kind doch erheblich. Die räumliche Nähe ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Gerade wenn die Kinder älter werden, müssen sie etwa in der Lage sein, sich selbstständig zwischen den beiden Wohnungen bewegen zu können. Auch kann ein wochenweiser Wechsel zwischen zwei Kindergärten oder Schulen nicht im Interesse des Kindes liegen.
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Interview von Hasso Suliak, 26.09.2018 https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/familienrecht-kinder-betreuung-wechselmodell-residenzmodell-umgang-sorge/
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Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete Väter, teilweise auch Mütter nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.
In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“ The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program. Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.
Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017
Artikel:
Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama
Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.
Worum geht es?
FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.
Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.
Was ist das Doppelresidenz-Modell?
Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.
Wie war es bisher?
Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.
Warum wird das Wechselmodell gefordert?
Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.
Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.
Die Position der Väter würde gestärkt
Wer würde von einer Änderung profitieren?
Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.
Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?
Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.
Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.
Wie viele Familien wären betroffen?
Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.
If bitter divorces ever become an Olympic event, Omer Tsimhoni and his ex-wife,
Maya Eibschitz-Tsimhoni, might compete for the gold medal.
Their case in Oakland County became internationally infamous when the judge locked up the couple’s three children for refusing to have lunch with their father. But it’s also unique for its scale, cost and collateral damage.
21 lawyers, including 16 for Eibschitz-Tsimhoni alone
Three Oakland County judges and several trips to the Michigan Court of Appeals
Related cases filed in U.S. District Court in Detroit and also in courts in Israel
$400,000 plus in legal fees.
„It’s the most toxic case I’ve heard of since I’ve been practicing,“ said Birmingham lawyer Henry Baskin, who’s handled hundreds of divorces in almost 60 years of practice. „It’s war between these people. There’s hate, there’s vindictiveness. Everybody gets burned.“
Baskin, like many lawyers in metro Detroit, has watched the case closely. He’s never been hired by either side, but considering the number of lawyers who have been, he quipped „I think 20% of the bar is involved in the case.“
Oakland County Circuit Judge Lisa Gorcyca was nearing the end of her first year in office in December 2009, when she was assigned randomly case No. 766749-DM.
The DM code denotes a divorce case involving minor children. Gorcyca, an assistant prosecutor before being elected judge, was no stranger to hostile court proceedings. But it’s doubtful she could have anticipated that this particular divorce case would alter her career so dramatically.
„This case is every judge’s worst nightmare,“ Gorcyca’s lawyer, Thomas Cranmer, later told the Michigan Judicial Tenure Commission, in defending her actions.
Omer Tsimhoni is an Israeli citizen and a former pilot for the Israeli Defense Forces. He earned a doctorate in industrial engineering from the University of Michigan and now works as a General Motors researcher.
He’s lived most of his life in Israel, but currently resides in the U.S.
Maya Eibschitz-Tsimhoni is a pediatric ophthalmologist by training, who formerly taught at the U-M Medical School. A court filing indicated she’s let her medical credentials lapse but is working to restore them.
Court records show they married in 1995 in Israel, where they both grew up, then moved to the U.S. when she accepted a job in Ann Arbor. They had three children between 2001 and 2005, who were born in the U.S. but have dual citizenship.
In November 2008, Omer Tsimhoni returned to Israel to take a job with General Motors and hopes of bringing his family back with him eventually. The family moved to Israel but several months later, Eibschitz-Tsimhoni returned to Michigan with the children.
In December 2009, Eibschitz-Tsimhoni filed for divorce in Oakland, claiming the marriage had broken down and her husband was trying to take the children back to Israel.
Tsimhoni responded by filing court cases in Israel claiming his wife had kidnapped the children and also in U.S. District Court in Detroit, claiming she’d violated the Hague Convention, a multi-country treaty which seeks to protect children from abduction across international boundaries.
While the divorce case proceeded, Eibschitz-Tsimhoni was awarded temporary custody of the children and the acrimony soon escalated. He had once called police claiming his wife slapped his face as he tried to leave the house after an argument.
She later sought a personal protection order, claiming he assaulted her in front of her children. When the children visited their father, he was required to surrender his passport to Eibschitz-Tsimhoni, who held it until the children returned to her.
As the tensions grew, exchanging children became so hostile that police were needed to mediate the transfer. By September 2010, Gorcyca ordered psychiatric evaluations for the children, and the parents.
Parental alienation
Two months later, Tsimhoni made his first claim of parental alienation, arguing his wife was deliberately turning the children against him. Eibschitz-Tsimhoni denied it, claiming the children were afraid of their father, whom she said had been abusive toward them and that she couldn’t force them to love someone.
The issue would continue for years.
In August, 2011, the judgment of divorce was entered, granting joint custody but with the children living with their mother most of the time. Tsimhoni was ordered to pay $1,750 a month in child support.
The acrimony continued with Omer Tsimhoni continuing to claim that his children had been poisoned against him, barely speaking to him when they were together.
Eventually the children began protesting spending time with their father at all, and Gorcyca sought to enforce their father’s rights to see them. She’d order the children to spend time with their father, but they refused. At one point, they linked arms in the hallway to try to prevent them from being taken into court.
By early 2015, Gorcyca began warning the children that if they continued to defy her orders, they could be held in contempt and sent to Children’s Village, the county’s youth shelter/juvenile detention center.
She also continued to pressure Eibschitz-Tsimhoni to facilitate parenting time for their father. Gorcyca grew so frustrated with the mother that that on April 2, 2015, she order Eibschitz-Tsimhoni to report to the court at 9 a.m. and be detained in the courthouse lockup until 4:30 p.m.
Manson reference
At a hearing on June 23, 2015, Gorcyca threatened to jail Eibschitz-Tsimhoni if the children didn’t improve their behavior toward their father.
She ordered the children to meet with their father the following day in her court. One of the children met with her father at 9 a.m. in the jury room beside Gorcyca’s courtroom, but word soon reached Gorcyca that the child was not interacting with Tsimhoni.
Gorcyca spoke to the child briefly, then wrote a script for Eibschitz-Tsimhoni to read to all the children, explaining that their father loved them. When three children returned to the jury room about 11:30 a.m., they still refused to communicate with their father.
Gorcyca began contempt hearings against the children. The oldest child apologized to Gorcyca but refused to apologize to his father, saying his father was violent and had hit his mother.
Gorcyca told the boy his behavior was the worst she’d seen in 46,000 cases.
„You, young man are the worst one,“ she said. „So you bought yourself living in Children’s Village going to the bathroom in public and maybe summer school.“
Sheriff deputies then handcuffed the boy, who was 14 at the time.
She compared the boy’s actions to those of cult leader Charles Manson and made a circular motion with her finger near her ear as she said it.
„Dad, if you ever think that he has changed, and therapy has helped him and he’s no longer like Charlie Manson’s cult, then you let us know,“ Gorcyca said.
She eventually held all three children in civil contempt and ordered them held at Children’s Village for the summer and scheduled a review of their detention for September.
„No one from Mom’s side is allowed to visit any child at Children’s Village,“ Gorcyca wrote in an order.
The Michigan Supreme Court last week ruled that Gorcyca committed judicial misconduct when she „directed disparaging and demeaning remarks“ at the children. It rejected a 30-day suspension recommended by the Michigan Judicial Tenure Commission and ruled that a public censure was enough.
Media storm
News of the detention soon exploded in media coverage in the U.S., Europe and Israel. The case became a flash point in the parental rights argument.
Fathers‘ Rights groups ralliedto the side of Omer Tsimhoni, agreeing that he was the victim of parental alienation. Other groups rallied to the side of the mother, claiming the children can’t be ordered to love someone.
Facebook pages quickly sprung up promoting one side or the other. Two GoFundMe pages were set up to raise money for legal fees for Eibschitz-Tsimhoni, who would later acknowledge paying a public relations firm $10,000 to represent her side of the issue through social media and other means.
She also claimed to have spent more than $400,000 in legal fees, though at least one of her attorneys asked to quit the case over unpaid bills.
The children spent 17 days at Children’s Village before Gorcyca agreed to release them to attend a Jewish summer camp.
In July, 2015, Omer Tsimhoni asked the court to grant him sole custody of the children and in August, they were placed in a 5-day reunification program, aimed at addressing parental alienation. After that, Gorcyca gave their father temporary custody and ordered their mother to have no contact with them for 90 days.
Eibschitz-Tsimhoni wouldn’t see her children again in person for almost nine months, reuniting with them in April 2016.
Collateral damage
In September 2015, Eibschitz-Tsimhoni accused Gorcyca of being biased and asked Gorcyca to recuse herself. Gorcyca refused.
Eibschitz-Tsimhoni appealed to Oakland County Chief Judge Nanci Grant, who declined to hear the request, citing a possible appearance of impropriety. The case was turned over to St. Clair County Judge Daniel Kelly, who ruled that Gorcyca should remain on the case.
The Michigan Judicial Tenure Commission filed a misconduct complaint against Gorcyca over her actions in the case. Gorcyca insisted she’d done nothing wrong, but asked Grant to reassign the case. She did, giving it to longtime Judge Joan Young.
Gorcyca was now off the case, but found herself battling the misconduct charges.
Judge Lisa Gorcyca guilty of misconduct in child custody case
Cranmer, Gorcyca’s attorney, later asked the Michigan Supreme Court to dismiss the charges, saying Gorcyca’s actions were a one-time occurrence, borne of years of frustration with the case.
„Everything that she did in this case … with the exception of the hearing on the 24th … indicates her good faith and due diligence,“ Cranmer said.
Lynn Helland, executive director of the Tenure Commission, disagreed.
„It is a referendum on whether Michigan permits its angry judges to insult, berate and ridicule children and demonstrate a loss of impartiality and with the barest of nods to due process, find a child in contempt of an order that didn’t exist,“ Helland said.
Oakland County has spent $111,000 in legal fees defending Gorcyca against the charges.
Commission head fired
Gorcyca wasn’t the only person to have her career affected by the Tsimhoni case.
In September 2016, Paul J. Fischer, the executive director of the Tenure Commission who filed the complaint against Gorcyca, was fired. He later claimed in a lawsuit that he was the victim of religious discrimination because he is an Orthodox Jew.
Fischer said that shortly after the news reports of the children being sent to Children’s Village, he received a letter from Roey Gilad, the consul general of Israel for the Midwest, expressing concern about Gorcyca and her handling of the children, who have dual citizenship.
Gilad wanted to speak to the children and asked Fischer to ask Tsimhoni’s lawyers to arrange it. Fisher eventually passed on the request, and when he ran into one of the lawyers at a social event, handed him Gilad’s business card.
He was eventually fired by a commissioner, who is not named in the lawsuit. That commissioner had previously told Fischer, „You’re Jewish, you speak Hebrew, you’ve been to Israel,“ the suit claims.
Fischer’s lawsuit is pending in U.S. District Court.
Case continues
When Joan Young took over the case from Gorcyca, she quickly put both sides on notice that they needed to behave better.
„I like to think of this as an honorable profession … we should treat each other civilly,” Young said. She noted her disappointment at the hostile tone found in some of the pleadings, telling both sides she wouldn’t tolerate disparaging comments.
But both sides continued to fight the case. In January 2016, Eibschitz-Tsimhoni asked for custody of the children to be returned to her.
„The children lost their mother from their lives on June 24, 2016,“ Eibschitz-Tsimhoni’s lawyers wrote.
In early April, she was allowed to see them, but three days after their first reunion with their mother, their father asked again for sole custody of them.
In May, Young order the couple to take part in mediation and in June, Eibschitz-Tsimhoni was once again became primary custodial parent, having the children about 68% of the time.
Young retired in December 2016 after almost 30 years on the bench. The case was reassigned to Judge Victoria Valentine.
Eibschitz-Tsimhoni later asked for child support to help pay their expenses, saying in pleadings that she lives on an allowance from her parents in Israel of about $9,000 per month. Her ex-husband makes more than $200,000 and should pay more. she said.
Lawyers for both parents eventually withdrew from the case, but that didn’t end it. New pleadings continued to be filed as recently as earlier this month. The judgment of divorce was entered in 2011, but they continue to litigate other matters, most recently the sale of an Ann Arbor home.
Both parents now represent themselves.
Contact John Wisely: 313-222-6825 or jwisely@freepress.com. On Twitter @jwisely
John Wisely, Detroit Free Press Published 11:02 p.m. ET July 30, 2017 http://www.freep.com/story/news/local/michigan/oakland/2017/07/31/oakland-countys-most-toxic-divorce-ever/508429001/
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Interview von Hasso Suliak, 26.09.2018
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