Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Doppelresidenz (Wechselmodell) – Anhörung Bundestag am 13. Februar 2019, 15.00 Uhr

Die Vaterlose Gesellschaft geht in Deutschland weiter . . .
Hinweis zu Doppelresidenz bzw. Wechselmodell:   In USA, Australien spricht man von „shared parenting“.
Admin Familie Familienrecht Family law austria germany, 17-2-2019

Select another language!     (PC users see above the logo „Translate“)

 english (Google Translation)  Italia – (traduzione di Google)

 France (traduction Google)  ПЕРЕВЕСТИ на Английски

Artikel  Bundestag:     Dokumente:

Erzbischof wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch verurteilt

Select another language! ( PC users see right above the logo  „Translate“)

    english    (Google Translation)       Italia – (traduzione di Google)

    France (traduction Google)          ПЕРЕВЕСТИ на Английски
Australien

Erzbischof wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch verurteilt

Der Missbrauchsskandal in Australien hat für ranghohe Vertreter der katholischen Kirche erste Folgen. Ein Gericht hat einen Erzbischof schuldig gesprochen, weil er mindestens einen Fall verschleierte.

Wilson, Erzbischof, vor dem Local Court in Newcastle, DPA

Er soll den sexuellen Missbrauch eines Kindes durch einen Priester in den Siebzigerjahren vertuscht haben – nun hat ein australisches Gericht den Erzbischof von Adelaide schuldig gesprochen. Dem 67-jährigen Philip Wilson drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Das Strafmaß wird erst später verkündet, wie das Gericht in Newcastle im australischen Bundesstaat New South Wales mitteilte.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der vor rund 40 Jahren verhinderte, dass ein pädophiler Priester zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Der Geistliche soll sich an mindestens vier Jungen vergangen haben. Der Erzbischof behauptete in dem Prozess, er könne sich nicht mehr an das Gespräch erinnern, in dem sich ihm damals einer der Jungen offenbart hatte. Das Gericht schenkte ihm aber keinen Glauben.

Dass der Priester den damaligen Ministranten sexuell missbraucht habe, stand in dem Prozess außer Frage. Der Erzbischof zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. Mit seinen Anwälten wolle er nun über die weiteren Schritte beraten, teilte er mit. Wilsons Verteidiger hatten versucht, den Prozess mit Verweis auf Wilsons Alzheimer-Erkrankung beenden zu lassen.

In Australien sollen über Jahrzehnte hinweg Zehntausende Kinder sexuell missbraucht worden sein, viele davon im Bereich der katholischen Kirche. Das hatte eine großanlegte Untersuchung im vergangenen Jahr ergeben. (Mehr dazu lesen Sie hier.)

Wilson ist einer der ranghöchsten katholischen Geistlichen, die bisher im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch verurteilt wurden. Vor drei Wochen hatte ein Gericht in Melbourne entschieden, dem australischen Kurienkardinal George Pell wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs den Prozess zu machen. Sein Amt als Finanzchef des Vatikans lässt der 76-Jährige deshalb ruhen.

fok/AFP/dpa, Dienstag, 22.05.2018 09:07 Uhr 
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/australien-erzbischof-wegen-vertuschung-von-kindesmissbrauch-verurteilt-a-1208856.html

Familienpolitisches Mittelalter in Österreich und Deutschland . . .

Doppelresidenz Wechselmodell
Familienpolitische Zukunft – Doppelresidenz Wechselmodell – für jeden Vater und Mutter

 

Die Zukunft für jeden Vater und Mutter ist die Doppelresidenz bzw. das Wechselmodell.

Artikel:

Scheidung  Kinder brauchen beide Eltern – zu gleichen Teilen

Wechselmodell oder Residenzmodell?
SZ-Leser treten unisono für „shared parenting“ ein. Studien in Skandinavien und Australien hätten durchweg positive Ergebnisse gezeitigt.

Familienpolitisches Mittelalter

„Zuhause im Plural“ vom 12./13. März: Warum muss sich ein Elternteil bei einer Trennung auch von seinem(n) Kind(ern) verabschieden? Die Reduktion auf ein Besuchs- beziehungsweise Umgangsrecht und die mit dem Residenzmodell zusammenhängenden ökonomischen Umstände bieten viel mehr Konfliktpotenzial als das Wechselmodell. Kinder aber brauchen vor allem Frieden zwischen den Eltern. Und sie haben das Recht auf den paritätischen Einfluss beider Eltern. Die derzeitige Rechtsprechung verletzt sowohl die Gleichstellung von Mann und Frau als auch die Gleichbehandlung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Sie ist wirklichkeitsfremd, uneinheitlich und willkürlich. Es bedarf einer Reform, die der Europarat zu Recht angemahnt hat. Die Lebenswirklichkeit muss endlich auch in der Familienpolitik ihren Niederschlag finden. Wenn wir eine Frauenquote in den Chefetagen durchsetzen wollen, können wir nicht familienpolitisch im Mittelalter leben. Emanzipation ist keine Einbahnstraße.

Dr. Mathias Jancke, Pinneberg

 

Familie als System sehen

Heribert Prantl formuliert bereits in der Überschrift „Familie nach Trennung“, was die momentan in Deutschland herrschende Familienpolitik nicht würdigt: Das System Familie und die daraus resultierenden Beziehungen gelten lebenslang, also auch über die Trennung hinaus. Wenn wir Familie systemisch verstehen, können wir die in Deutschland propagierten Vorbehalte gegenüber „shared parenting“ – der gleichberechtigten Betreuung der Kinder durch beide Eltern nach einer Trennung – nicht nachvollziehen. In Skandinavien, Belgien, Australien und vielen anderen westlichen Ländern wurde nachgewiesen, dass es Kindern durch shared parenting wesentlich besser geht als Kindern im Residenzmodell. So viel zum Thema Kindeswohl. Bei annähernd paritätischer Betreuung der Kinder muss das Kind in geringerem Umfang den Wohnort wechseln als bei einem gelebten Residenzmodell. Ein weiterer gravierender Nachteil des Residenzmodells besteht darin, dass das Kind die Zeit beim zeitlich weniger betreuenden Elternteil als Ausnahme erlebt – und eben nicht als Alltag und Selbstverständlichkeit. Und zum Massenphänomen erlittener Kontaktabbruch nach Trennungen: shared parenting ist die beste Prophylaxe gegen das Phänomen „Eltern-Kind-Entfremdung“. Auch bei Familiengerichtstagen existieren Lobby-Verstrickungen. Nicht das Kindeswohl steht dabei Pate, es ist das Mütterwohl – häufig ein finanzielles Wohl . . .

Gerd Riedmeier, Wasserburg

 

Durchweg positive Erfahrungen

Es ist unbestreitbar, dass der wöchentliche Wechsel vom Haushalt des Vaters zum Haushalt der Mutter nicht in jedem Fall die geeignete Lösung sein kann. Neben dem genannten finanziellen Aspekt spielt es auch eine wesentliche Rolle, inwieweit das Arbeitsleben der Elternteile flexibel gestaltet werden kann. Bei diesem Modell aber den „Kaukasischen Kreidekreis“ zu bemühen, geht völlig an der Intention und an der Realität dieses Modells vorbei. Es geht ja gerade darum, ein „Zerreißen“ des Kindes zu verhindern, indem ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Beziehung zu beiden Elternteilen zu bewahren. Und wenn es am Ende des Artikels ironisch heißt, bei diesem Modell sei so viel Einvernehmen zwischen den Eltern notwendig, dass man sich wundern könne, dass sie sich haben scheiden lassen, lässt dies nur auf Unkenntnis dieses Modells schließen. Gerade weil eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflichten und Rechten zeitlich und inhaltlich erfolgt ist, kommt es in der alltäglichen Praxis kaum noch zu Konfliktsituationen, in denen ein besonders gutes Verhältnis zwischen den Eltern Voraussetzung für ein Gelingen wäre. Aufgrund meiner eigenen, durchgängig positiven Erfahrungen mit dem Wechselmodell kann ich nur jedem empfehlen, bei einer Trennung die Realisierbarkeit dieses Modells für das eigene Familiensystem zu überprüfen.
Robert van der Heusen, Kleve

 

Der Staat könnte mitfinanzieren

Kinder haben die intensivste Beziehung zu Mutter und Vater, selbst dann, wenn diese ihrer Rolle und der unter anderem damit verbundenen Erziehungsverantwortung nicht oder nur sehr eingeschränkt gerecht werden. Diese Beziehung gilt es zu erhalten. In erster Linie für die Kinder. Nicht für den Vater. Oder die Mutter. In einem paritätischen Wechselmodell hat ein Kind eine Chance darauf, da die mit dem Elternteil erlebten Zeitanteile gleich sind. Und Zeit, welche mit Aufmerksamkeit einhergeht, ist eine wichtige Ressource für die Gestaltung jeder Art von Beziehung. Andernfalls kommen die Väter – oder seltener die Mütter – zu kurz. Doch vor allem kommt das Kind zu kurz. Es gibt genug Konstellationen, in denen ein paritätisches Wechselmodell tatsächlich enorm schwierig oder nicht umsetzbar ist: große Entfernungen der Wohnorte, ungünstige Arbeitszeiten der Eltern und, ja, auch das geringe verfügbare Einkommen kann ein Hinderungsgrund sein. Wobei Letzteres sicherlich lösbar wäre: Wenn dem Staat die Kinder so wichtig sind, könnten hier vielleicht finanzielle Unterstützungen möglich sein. Sicherlich eine kühne Vision. Nicht damit sich noch mehr Familien auflösen, sondern damit Kinder trotz einer enorm belastenden Situation die Chance auf eine bestmögliche Entwicklung haben. Zu der grundsätzlich der Kontakt zu beiden Eltern gehört. Denn nicht nur meiner Meinung nach ist das Zuhause für Kinder da, wo die Eltern sind. Oder zumindest zeitweise und im Wechsel wenigstens ein Elternteil.
Stefan Breternitz, Erfurt

 

Die Wechsel würden reduziert

Bei einem „normalen“ Umgang im Residenzmodell (alle 14 Tage Samstag bis Sonntag mit Übernachtung und ein Wochentag unter der Woche ohne Übernachtung) finden im zweiwöchigem Rhythmus sechs Wechsel statt. Im „Wechselmodell“ hingegen, wenn das Kind zum Beispiel jeweils eine Woche bei einem Elternteil verbringt, gibt es nur zwei Wechsel in zwei Wochen. Selbst wenn das Kind im Wechselmodell jeden Mittwoch und Donnerstag beim Vater, jeden Montag und Dienstag bei der Mutter und Freitag bis Montag Früh abwechselnd bei beiden verbringt, liegt die Anzahl der Wechsel nur bei vier. Ihre Darstellung des „Dauerpendlers“ ist schlichtweg falsch. Gerade das Wechselmodell versucht die Anzahl der Wechsel zu reduzieren und die gemeinsame Zeit mit beiden Eltern zu erhöhen. Hans Engelmayer, Rosenheim

Modell der 50er-Jahre

Der gesellschaftliche Wandel hat in zunehmender Zahl zu einer neuen Rollenverteilung bei Müttern und Vätern geführt. Allein das Familienrecht bleibt bei seinem Schwarz-Weiß-Konstrukt „einer betreut – der andere zahlt“. Es ist das Familienmodell der 1950er-Jahre. Da muss es bedrohlich wirken, wenn rundum in Europa, in vielen US-Staaten und bis ans andere Ende der Welt in Australien gesetzlich bereits geregelt ist, dass Gleichstellung auch in Trennungsfamilien gilt: „Gemeinsame Elternverantwortung“, shared parenting, résidence alternée. Der Dampfzug wurde einst auch als gesundheitsgefährlich eingestuft, und es war ein deutscher Kaiser, der nach der Erfindung eines Automobils verkündet hat, dem Pferd werde die Zukunft gehören. Johannes Zink, Norderstedt Elterninitiative Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter

Streit und Geld

ele Juristen hierzulande sind gegen das Wechselmodell. Schließlich verdienen sie am momentanen Recht sehr viel, weil man um vieles streiten kann (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Dauer, Häufigkeit und Termine des Umgangs). Dass diese Streitpunkte beim obligatorischen Wechselmodell alle wegfallen, kommt nicht nur der Aussöhnung der Eltern zugute, sondern in Folge davon auch den Kindern.

Dr. Volkmar Pleßer, Nürnberg


28. März 2016, 18:59 Uhr 

http://www.sueddeutsche.de/kolumne/scheidung-kinder-brauchen-beide-eltern-zu-gleichen-teilen-1.2920327#1
Tags: Scheidung Trennung – Menschenrechte Art. 8 EMRK

Selbst Babys sind nicht vor Abschiebung sicher – Flüchtlingspolitik

Australische Klinik wehrt sich gegen Abschiebung von Baby

Behörden wollen einjährige Asha in Übersee-Lager auf Nauru deportieren / Im ganzen Land Demonstrationen gegen rigorose Abschottungspolitik

Australien fährt eine der rigorosesten Kurse gegen Flüchtlinge – Boote werden auf dem Meer abgedrängt, Flüchtlinge in Lagern auf anderen Inseln interniert. Selbst Babys sind nicht vor Abschiebung dorthin sicher.
ff

Lanndeseit kommt es zu Protesten wie hier vor dem Einwanderungsministerium in Brisbane

Sydney. Ein australisches Krankenhaus wehrt sich gegen die Abschiebung eines zwölf Monate alten Babys in ein Flüchtlingslager auf der Pazifikinsel Nauru. Die kleine Asha werde erst entlassen, wenn für sie ein »geeignetes häusliches Umfeld« gefunden worden sei, erklärte das Kinderkrankenhaus Lady Cilento in Brisbane am Sonntag. Vor dem Krankenhaus beteiligten sich hunderte Menschen an einer Mahnwache für den Verbleib des Babys in der Klinik.

Australien lässt keine Bootsflüchtlinge ins Land, sondern interniert sie in Lagern auf Nauru und in Papua-Neuguinea. Anfang Februar wies Australiens Oberster Gerichtshof die Klage einer Frau aus Bangladesch gegen ihren Zwangsaufenthalt auf Nauru ab. Der Prozess galt als Präzedenzfall für mehr als 260 Asylbewerber, die aus medizinischen Gründen nach Australien geflogen worden waren und nun von der Rückführung bedroht sind.

Die zwölf Monate alte Asha, deren Eltern aus Nepal stammen, war Ende Januar mit schweren Brandverletzungen von dem Flüchtlingslager auf Nauru zur Behandlung nach Australien gebracht worden. Unter den 267 von der Abschiebung bedrohten Menschen sind neben Asha noch 36 andere Babys und 54 Kinder.

Seit der Gerichtsentscheidung gibt es im ganzen Land Demonstrationen gegen die Abschiebungen und Australiens harte Einwanderungspolitik. Am Hafen von Sydney entrollten Aktivisten von Organisationen wie Amnesty International und Greenpeace am Sonntag ein riesiges Banner mit der Aufschrift »Lasst sie bleiben«.

Die Kirchen kündigten nach der Gerichtsentscheidung an, den Betroffenen im Fall ihrer Abschiebung Schutz zu gewähren, und auch die Regierungen mehrerer Bundesstaaten stellten sich hinter die Flüchtlinge. Der Gesundheitsminister von Queensland, Cameron Dick, lobte am Sonntag ausdrücklich die Entscheidung der Klinik in Brisbane. Er unterstütze die Ärzte darin, »die richtigen medizinischen Entscheidungen zu treffen«.

Der frühere Minister für Einwanderung, Scott Morrison, kündigte an, dass die Regierung trotz der Proteste bei ihrer rigorosen Abschottungspolitik bleiben würde: »Sie wird bei ihrer Entscheidung bleiben, absolut und vollständig.« Der Premierminister Malcom Turnbull ging in einem Statement nicht direkt auf den Fall aien, wollte aber festgehalten wissen: »Wir betreiben diese Politik mit großer Sorge und mit großem Mitgefühl.«

Die Regierung in Canberra argumentiert, dass durch ihre Politik weniger Bootsflüchtlinge im Meer ums Leben kämen. Eine Senatsermittlung kam unlängst aber zu dem Schluss, dass die Bedingungen in den Übersee-Lagern unangemessen und unsicher sind. Menschenrechtsgruppen berichten immer wieder von sexueller Gewalt. Erst Mitte Januar wurde zudem bekannt, dass es im Schnitt jeden zweiten Tag Selbstverletzungen in den Lagern gibt.

AFP/nd, 15.02.2016

http://www.neues-deutschland.de/artikel/1001830.australische-klinik-wehrt-sich-gegen-abschiebung-von-baby.html

 

Gewalt Opfer fordert Gesetzesänderung wegen Entfremdung

Australian:

Opfer von häuslicher Gewalt fordert Gesetzesänderung

häusliche Gewalt

Ein australischer Vater ist in einem erbitterten Streit um den Besuchskontakt seines Kindes gefangen und hat sich  für eine Änderung des Gesetzes ausgesprochen.

Der Mann, von der Gold Coast in Queensland, wurde mehrere Delikte häuslicher Gewalt von seiner ehemaligen Partnerin beschuldigt, ebenso einer Reihe von Behauptungen, einschließlich sexueller Übergriffe, der Besitz einer Waffe und sogar Mord.

Er sagt, dass all die Vorwürfe erzeugt wurden um ihn daran zu hindern sein Kind zu sehen, und  er ist   gezwungen worden, Tausende von Dollar ausgeben um sich vor Gericht zu verteidigen.

Im Gespräch mit der Gold Coast Bulletin , ist der Vater darauf bestanden:

„Mein kleines Mädchen, das liebt und verehrt mich – und umgekehrt – es ist unglücklich , und ich muss sie jahrelange durch Gerichtverhandlungen ziehen. Ich möchte einfach versuchen sie zu sehen. Ich bin  von dieser Frau jahrelang körperlich und geistig missbraucht worden und werde es einfach weiterhin. „

Die australische „System von häuslicher Gewalt“  wird als „Waffe“ eingesetzt, um das Sorgerecht für die Kinder zu gewinnen, behauptete er.
Seine Tochter war das Wichtigste in seinem Leben, erklärte er, aber die Gerichte führten ihre Verhandlungen davon unabhängig weiter.

Allerdings Kommunalpolitiker Stuart Robert, ein Mitglied des Repräsentantenhauses, verteidigte das System, nämlich:

„Es ist nicht so einfach, wenn Menschen, die Gerichte als Waffe verwenden. Die Menschen versuchen, die ganze Zeit zu manipulieren, aber ich würde lieber im Gericht arbeiten und  gefährdete Personen zu schützen,  als Gesetze lockern, die es gibt. „

Der Mann, der nicht identifiziert werden können, die Identität seines Kindes zu schützen, hat eine Petition ins Leben gerufen berechtigt Parental Alienation  In Australien abzuschaffen.
Bislang es 1046 Unterschriften angezogen hat.

Die Petition beschreibt Ansprüche, dass die Mutter aktiv das Leben seines Kindes durch  emotionalen Missbrauch mit kurz- und langfristigen Folgen beeinträchtigt. Er stellt fest:

„Eltern, die versuchen,  ihr Kind von seinem anderen Elternteil zu entfremden ,vermitteln eine dreiteilige Nachricht an ihr Kind:

(1) Ich bin der einzige Elternteil , der dich liebt , und Sie müssen mir über sich selbst gut zu fühlen;

(2) der andere Elternteil ist gefährlich und nicht verfügbar,

(3) Der andere Elternteil gefährdet die Beziehung zwischen uns

Im Wesentlichen erhält das Kind die Botschaft, die er /sie ist wertlos und liebt dich nicht
und er denkt nur an seinen eigenen Vorteil nicht an dich . „

Sie können die Petition  hier lesen und auch unterschreiben.
http://www.gopetition.com/petitions/abolish-parental-alienation-in-australia.html

1

Parental Alienation ist Kindesmissbrauch!

Parental Alienation eine Reihe von Strategien, die Eltern zu untergraben benutzen und stören die Beziehung eines Kindes mit seinem anderen Elternteil, was wir wollen, ist zu ändern! In Australien haben wir Zeit und Zeit wieder liebende Eltern gesehen zu werden ein archaisches System gezogen durch die diese Art von Verhalten ermöglicht, glauben wir, dass die Verantwortung für diese Art von missbräuchlichen Strategie für illegal erklärt werden sollte, und die „Mächtigen“ dieser so nicht als Schachfiguren in einem Spiel verwendet, um Kinder zu überwachen, sollten in der Lage narzisstischen Verhalten dem anderen Elternteil zu bestrafen.

Es gibt keine eine definitive Reihe von Verhaltensweisen, die die elterliche Entfremdung aber die Forschung bilden beide mit Eltern und Kindern hat einen Kernsatz von Entfremdung Strategien aufgedeckt, darunter – – der andere Elternteil Schlechtreden, – Grenzkontakt mit diesem Elternteil, – der andere Elternteil aus dem Leben und Geist des Kindes zu löschen (verbietet Diskussion und Bilder von dem anderen Elternteil) – das Kind zwingt den anderen Elternteil zu verwerfen, – den Eindruck zu erwecken, dass der andere Elternteil ist gefährlich – zwingt die Kind zu wählen – und Herabsetzung und Begrenzung Kontakt mit der Großfamilie des angestrebten Eltern.

Wir bitten die australische Regierung, Maßnahmen zu ergreifen elterliche Entfremdung zu stoppen. http://www.abolishparentalalienation.com.au/

Foto von Surfers Paradise an der Gold Coast von GrieSeb über Wikipedia

Übersetzung Admin Familie & Familienrecht
25.. Januar 2016 , Original:

Australian domestic violence victim calls for change in law

http://www.marilynstowe.co.uk/2016/01/25/australian-domestic-violence-victim-calls-for-change-in-law/
Tags: , Kindes-Entfremdung, leaks, PA parental alienation – Eltern Entfremdung, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Urteile – Parental Alienation Syndrome (PAS), Vater, Väter

Wechselmodell – War fehlendes Gesetz Schuld am Tod des Vaters und der beiden Kinder?

Vaterlose Gesellschaft – Zahlpapa – Besuchsväter – ohne Wechselmodell – Doppelresidenz


Das Wechselmodell, welche eine gleichmäßige Betreuung zwischen Vater und Mutter regeln würde  ist leider im deutschen Familienrecht noch immer nicht vorhanden.

In vielen Ländern ist diese 50/50 Betreuung von Trennungskinder bei Scheidung Usus. Beim Umgangsrecht ist es in Ländern wie Schweden, Belgien oder Australien längst üblich, dass sich beide Elternteile im sogenannten Wechselmodell (50/50 Betreuung) um ihre Kinder kümmern.

Deutschland und Österreich hinkt hinterher.
Erst im Januar wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deshalb verurteilt: Das Umgangsrecht sei zu lasch, die Gesetze lückenhaft.  

In Österreich bezeichnet man diesen wöchentlichen Wechsel der Obsorge als Doppelresidenzmodell.
Die österreichische Partei NEOS hat diese wichtige Familienreform  Ende 2014 im Parlament eingebracht.

Die österreichische Regierung, der ÖVP und SPÖ sträuben sich, dieses wichtige Gesetz, für unsere Kinder nach Trennung oder Scheidung, im Justizausschuss umzusetzen.

http://wp.me/p4RGV9-18O

IT-Spezialist Peter R. (50) erstickte seine Töchter und erhängte sich selbst
IT-Spezialist Peter R. (50) erstickte seine Töchter und erhängte sich selbst

Zitat:

Nach der Scheidung vor etwa zwei Jahren zog Peter R. in die Reihenhaussiedlung in der Kießlingerstraße in Trudering.

Wöchentlich wechselten sich die Eltern bei der Betreuung der Kinder ab. Scheinbar eine gute Lösung für alle.

Erst kürzlich traf das Familiengericht eine Entscheidung, wann und wie lange die Mädchen bei der Mutter leben und wie viel Zeit sie bei ihrem Vater verbringen dürfen. Möglicherweise drehte Peter R. deshalb durch.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.familientragoedie-in-muenchen-trudering-der-tragische-tod-von-lilli-und-anna.3bdfdd21-33cc-4455-9cba-57232436201b.html

Zitat:

Auslöser für die furchtbare Tat dürfte wohl ein neues Urteil des Familiengerichts gewesen sein, das dem 50-Jährigen offenbar nicht gefallen hatte.

http://www.merkur.de/lokales/muenchen/ost/familiendrama-trudering-schwierige-suche-nach-warum-5188812.html.

Der liebevolle Vater hat immer nur von seinen Töchtern Lilli (9)  Anna (11) geschwärmt und liebte sie über alles.  Der Vater wollte seinen beiden Töchter auch eine Privatschule bezahlen. Lt. neuem Urteil sollten die Kinder öfter und länger bei ihrer Mutter wohnen.

Hätte der erweiterte Suizid des Vater (50) in Trudering  mit einer gesetzlichen Verankerung des Wechselmodell  verhindert werden können ?

Familienrechtexperten sprechen davon, dass die Angst einer möglichen Eltern-Kind-Entfremdung durch einen gesetzlichen teilweisen Sorgerechtsverlust immer wieder bei Väter und auch Mütter in Österreich und Deutschland zum Suizid führt.

Tags: alternierenden Obhut, Ehe, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindes-Entfremdung, Kindeswohl, Länder, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS – Selbstmord – Suizide – Freitod, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Richter, Scheidung – Trennung, SPÖ, SPÖ Frauen, Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht, Vaterlose Gesellschaft, Väter