EuGH bestätigt „ILLEGALE Grenzübertritte“ von Flüchtlingen nach Österreich

Der europäische Gerichtshof EuGH  bestätigt jetzt die Aussagen der FPÖ, welche von HC Strache schon vor Jahren getätigt worden sind!
„Der Asylantrag MUSS im ersten EU-Land lt. DublinIIIVerordnung erfolgen.
 Zur Erinnerung auch lt. Genfer Flüchtlingskonvention  KANN ES NICHT SEIN, dass ein Flüchtling der über 3 SICHERE Staaten flüchtet und dann behauptet er flieht vor Verfolgung!

Admin Familie & Familienrecht, am 27-7-2017

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Artikel:

Massen-Grenzübertritte waren eindeutig illegal

Massenansturm in Spielfeld Ende 2015
Foto: EPA

Massen- Grenzübertritte waren eindeutig illegal

26.07.2017, 14:00

Im Streit um aus Österreich nach Kroatien abgeschobene Flüchtlinge hat der Europäische Gerichtshof womöglich ein wegweisendes Urteil gesprochen. Der EuGH betonte am Mittwoch, dass auch der außergewöhnliche Migrationsstrom in den Jahren 2015 und 2016 keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin- Verordnung biete, wonach ein Flüchtling im ersten EU- Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Neben Österreich war auch Slowenien mit Klagen von Flüchtlingsanwälten konfrontiert worden, die den beiden Staaten unrechtmäßiges Abschieben vorwarfen. In der Urteilsbegründung schrieb nun der EuGH, dass das Überschreiten der Grenze nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum „illegal“ gewesen sei.
Flüchtlingsankünfte in Spielfeld
Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Eine Rücküberstellung an den zuständigen EU- Staat sei nur dann nicht erlaubt, wenn die Überstellung für die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.

 Österreichische Position „vollinhaltlich bestätigt“

Das Innenministerium in Wien sieht sich durch das Urteil zur Gültigkeit der Dublin- Regeln auch bei einem Massenzustrom von Flüchtlingen „vollinhaltlich bestätigt“. Der Sprecher des Ministeriums, Karl- Heinz Grundböck, erklärte, die österreichischen Asylbehörden seien bei ihrem Vollzug davon ausgegangen, dass die Dublin- Verordnung gültig und anzuwenden ist.

Konkret ging es um einen syrischen Staatsbürger und zwei afghanische Familien, die die Grenze zwischen Serbien und Kroatien überschritten hatten, obwohl sie keine gültigen Visa gehabt hatten. Die kroatischen Behörden organisierten ihre Beförderung per Bus bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien, um ihnen zu helfen, sich in andere EU- Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Registrierung eines Flüchtlings in Spielfeld
Foto: APA/HARALD SCHNEIDER

Der syrische Flüchtling stellte anschließend in Slowenien einen solchen Antrag, die Mitglieder der afghanischen Familie taten dies in Österreich. Sowohl Österreich als auch Slowenien waren aber der Ansicht, dass die Antragsteller illegal nach Kroatien eingereist waren, sodass nach der Dublin- III- Verordnung die Behörden dieses EU- Landes ihre Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen hätten.

Flüchtlinge in einem kroatischen Zug unmittelbar nach Überquerung der slowenischen Grenze
Foto: AFP

Visum ist keine bloße Duldung

Die Betroffenen fochten die Entscheidungen der slowenischen und österreichischen Behörden gerichtlich an und machten geltend, ihre Einreise nach Kroatien könne nicht als illegal angesehen werden. Damit hätten die österreichischen und slowenischen Behörden ihre Anträge zu prüfen. Der EuGH verweist in seinen Urteilen darauf, dass ein Visum im Sinn von Dublin eine Erlaubnis oder Entscheidung eines EU- Landes ist, die im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts im Hoheitsgebiet dieses EU- Landes oder mehrerer Mitgliedsstaaten verlangt wird. Daher nehme der Begriff des Visums auf einen förmlichen Rechtsakt einer nationalen Verwaltung Bezug und nicht auf eine bloße Duldung, wobei das Visum nicht mit der Gestattung der Einreise in das Hoheitsgebiet eines EU- Staates zu verwechseln sei, da es gerade im Hinblick auf diese Gestattung verlangt werde.

Hunderte Asylwerber könnten abgeschoben werden

Laut Stephan Klammer von der Rechtsberatung des Flüchtlingsdienstes des evangelischen Hilfswerks Diakonie in Österreich dürften nun „mehrere Hundert“ Asylwerber von einer Rückführung nach Kroatien betroffen sein. Offizielle Zahlen wollte Klammer nicht nennen.

Ein abgeschobener Flüchtling beim Besteigen eines Flugzeugs in Österreich
Foto: BMI/Egon Weissheimer (Symbolbild)

Flüchtlingsquoten: Schlappe für Ungarn und Slowakei?

Unterdessen zeichnet sich im Streit um die EU- Flüchtlingsquoten eine Schlappe für Ungarn und die Slowakei ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise“ dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.

Droht Orbans Flüchtlingspolitik vor dem EuGH zu scheitern?
Foto: APA/Erwin Scheriau, AFP/Thierry Charlier

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU- Staaten überstimmt worden.

 

27.07.2017 – 1301
http://www.krone.at/oesterreich/massen-grenzuebertritte-waren-eindeutig-illegal-eugh-zur-asylkrise-story-580408

siehe auch
Video:  EuGH bestätigt Asylregeln Dublin in der EU

 Tags: Wirtschaftsflüchtlinge – EuGH Urteile – Gesetze Österreich – Asylwerber – Menschenhandel

Marinella Colombo Strafe ohne Ende

Ein internationaler Justizskandal, der Seinesgleichen sucht! Den „Status Quo“ werden die Verantwortlichen nicht ewig aufrecht halten koennen. Die Volljaehrigkeit der Kinder muessen sie fuerchten, wie der Teufel das Weihwasser.

Tags: Video Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, binationale Ehepaare, Deutschland, Familienrecht, Gericht, HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen, Italien, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Studebaker1955 Deutschland, Italien, Jugendgericht, Marinella Colombo, Milano, Studebaker1955, Video – Buch – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindesentführung – DE-IT Deutschland / Italien – Menschenrechtsverletzung EGMR Art. 8 EMRK – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – Kindes-Entfremdung – psychische Gewalt – Polizei – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Mutter Marinella Colombo trifft Kafka – LA TUTELA OLTRE LA FRONTIERA

Gefaelschte Dokumente, Zeitdruck und juristische Trickserei fuehren zur Entrechtung und Kriminalisierung dieser italienischen Mutter.

Tags: Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, binationale Ehepaare, Deutschland, Familienrecht, Gericht, HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen, Italien, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Mutter, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, Scheidung – Trennung, Scheidungs Videos, Studebaker1955

Video Marinella Colombo !

Dieses Video spricht fuer sich selbst.

(Fortsetzung folgt…)

TheStudebaker1955

Tags: Italien – Deutschland – Sorgerecht – Scheidung – Aufenthaltbestimmungsrecht ABR –  binationale Ehe Paare –  Familienrecht – Gerichte – Milano – HKÜ – Haager Kindesentführungsübereinkommen – Justiz – Jugendgericht – Kindeswohl – 

Väterzeit bringt Gleichberechtigung

KFS zum Vatertag

Väterzeit bringt Gleichberechtigung

KFS Papi-Wochenende Vater Vatertag

Bozen – Am Sonntag, 19. März – Josefitag – wird in Italien der Vatertag gefeiert. Dies nimmt auch der Katholische Familienverband Südtirol (KFS) zum Anlass, auf die wichtige Rolle des Vaters in der Familie aufmerksam zu machen. Gerade für die frühe Entwicklung und die psychische Gesundheit von Kindern ist die Präsenz einer männlichen Bezugsperson entscheidend.

„Sicher wurden in letzter Zeit zusätzliche Anreize und Argumentationshilfen für Väter in Elternzeit geschaffen, wie beispielsweise mit dem Landesfamiliengeld +“, betont KFS-Präsidentin Angelika Mitterrutzner. „Trotzdem sind Väter, die sich für eine berufliche Auszeit zu Gunsten der Kindererziehung entscheiden, noch immer die Ausnahme. Besonders in der Privatwirtschaft scheint es fast unmöglich. Dabei bestätigen Väter, welche den Schritt wagen, wie viel positive Energie sie durch diesen Paradigmenwechsel erfahren haben.“

„Wenn man bedenkt, dass Kinder auch in Kindergarten und Grundschule wenig bis keine männlichen Bezugspersonen haben, ist das ein Defizit, das sich auch auf die kindliche Entwicklung auswirkt“, erklärt Mitterrutzner. „Wir wissen, dass Mütter, die nach der Geburt von ihrem Mann entlastet werden, leichter eine stabile Mutter-Kind-Bindung aufbauen. Genauso wichtig ist die Bindung zwischen Vater und Kind sowie die Präsenz eines einfühlsamen und engagierten Vaters als männliche Identifikationsfigur und Vorbild. Die aktive väterliche Teilhabe am Familienleben sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Schade, dass man trotzdem immer wieder darauf hinweisen muss.“

Denn Väterzeit bedeutet auch Gleichberechtigung. Wenn nun nicht nur Frauen, sondern auch Männer über Monate aus dem Berufsleben zurücktreten, ist die Gesellschaft umso mehr gefordert, Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden. In diesem Sinne möchte der Familienverband Väter dazu aufrufen, sich die Elternzeit zu nehmen und die Möglichkeiten, die es für Väter bereits gibt auch wirklich zu nutzen.

Abenteuerwochenende mit Papi

Vorschau: Seit 2012 ist das „Abenteuer-Wochenende mit Papi“ fixer Bestandteil im Veranstaltungskalender des Katholischen Familienverbandes Südtirol (KFS). Väter und ihre Kinder ab sechs Jahren können sich dabei außerhalb der familiären Rahmenbedingungen neu kennenlernen und ihre Bindung zueinander bei gemeinsamen Erlebnissen stärken.

Auch in diesem Jahr hat Erlebnispädagoge Georg Pardeller wieder ein spannendes Wochenende im Ferienheim am Vigiljoch geplant und zwar am 20. und 21. Mai. Anmeldungen und Informationen gibt es im KFS-Büro unter Tel: 0471 974 778 oder auf http://www.familienverband.it. Anmeldeschluss ist der 12. Mai.

 

Donnerstag, 16. März 2017 | 16:49 Uhr, Von: mk

Kinderschutz: Rauchen im Auto

Kinderschutz: Italien bestraft Rauchen im Auto

Immer mehr Länder verhängen saftige Strafen, wenn trotz Kindern im Auto gequalmt wird. In Österreich bleibt das erlaubt

Ob im Fiat, Lancia oder Alfa Romeo: In Italien ist das Rauchen im Auto seit Jahresbeginn verboten, wenn Kinder oder schwangere Frauen mitfahren.

Nun werden die ersten Strafen bei Zuwiderhandeln fällig – und die können durchaus saftig sein: Laut ÖAMTC betragen sie 500 bis 5.000 Euro, wenn Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere an Bord sind, und 250 bis 2.500 Euro bei Kindern im Alter von zwölf bis 17 Jahren.

In Frankreich steht ein Rauchverbot bei mitfahrenden Kindern kurz bevor, auch die Niederlande, Polen und Irland diskutieren über diese Maßnahme. In England und Wales ist das Rauchen im Auto bereits jetzt verboten, wenn Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug sind. Verstöße kosten dort umgerechnet 65 Euro. Cabrios sind davon ausgenommen.

Raucherparadies Österreich

Auch in Griechenland ist das Rauchen im Privatauto schon verboten, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. Strafen werden auch für Benutzerinnen und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel fällig, wenn sie in der Anwesenheit von Kindern unter zwölf Jahren rauchen. Das Strafgeld beträgt bis zu 3.000 Euro, außerdem wird ein Monat Fahrverbot verhängt.
In Zypern gilt das Rauchverbot, wenn Kinder unter 16 Jahren mitfahren. Bei einem Verstoß werden bis zu 85 Euro fällig.

In Österreich darf noch immer jederzeit im Auto geraucht werden – unabhängig von der Zusammensetzung der Beifahrerschaft. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Initiativen versucht, eine Gesetzesänderung durchzusetzen – bisher ohne Erfolg.

Kinder nehmen Schaden

Rauchen in der Umgebung von Kindern kann deren empfindliches Lungengewebe besonders nachhaltig schädigen. Das liegt auch daran, dass Kinder bezogen auf ihr Körpergewicht wesentlich mehr Atemluft aufnehmen als Erwachsene. Die Rauchexposition kann bei ihnen die Entstehung von Asthma, Atemwegsinfektionen und langfristig Lungenkrebs fördern.

Selbst weniger „naheliegende“ Erkrankungen wie Mittelohrentzündungen treten bei Kindern, die regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind, doppelt bis dreimal so häufig auf.
Es kommt vermehrt zu Unruhe, Verhaltens- und Aufmerksamkeitsstörungen. Für die deutsche Stiftung Kindergesundheit erfüllt Rauchen im Beisein von Kindern „den Tatbestand der Körperverletzung„.

 

 

(APA, lima, 9.3.2016)
http://derstandard.at/2000032598825/Baby-on-BordItalien-verbietet-Rauchen-im-Auto
Tags: Kindeswohlgefährdung – Kindeswohl – Rauchverbot – Passivrauchen – Gesundheit – Familienrecht 

 

Vor allem Adoptionsrecht umstritten – Demo gegen Homo-Ehe in Rom

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Vor allem Adoptionsrecht umstritten Demonstration gegen Homo-Ehe in Rom

In Rom haben Tausende gegen die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften für homosexuelle Paare demonstriert. Umstritten ist vor allem das Adoptionsrecht. Wie viele tatsächlich am Protest teilnahmen, ist unklar.

Von Tilmann Kleinjung, ARD-Studio Rom

Die Organisatoren waren zuversichtlich und entschieden sich für die größte Freifläche, die Rom für Demonstrationen zu bieten hat. Der Circus Maximus ist, wie der Name schon sagt, sehr groß. Aber so groß? Den Veranstaltern zufolge sollen zwei Millionen Menschen zur Demonstration gegen die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gekommen sein.

An der Bühne hängt unübersehbar ein Plakat: „Die Familie darf nicht verschrottet werden.“ Das richtet sich gegen den Ministerpräsidenten Matteo Renzi. Er trat einst als „rottamatore“, als „Verschrotter“ an.

Nun, so Simone Pillon vom italienischen „Familien Forum“, will Renzis Regierung die Familie verschrotten: „Es gibt jemanden in unserem Land, der verschmutzt nicht nur die Erde, nicht nur die Luft. Irgendjemand verschmutzt den Menschen und die Familie. Gott sei Dank gibt es Menschen, die das gemerkt haben. Deshalb sind wir heute hier und sagen: Verschmutzt nicht die Familie!

Kritiker auch in Renzis Koalition

Die katholische Kirche trat bei dieser Demonstration kaum in Erscheinung. Die Bischöfe unterstützten den Protest, überließen das Podium aber engagierten Katholiken wie Pillon. Für den Rechtsanwalt aus Perugia ist das Gesetz, das homosexuelle Partnerschaften Ehen weitgehend gleich stellen soll, eine Mogelpackung.

„Diese zivile Partnerschaft, die das Gesetz vorsieht, ist nichts anderes als die Homo-Ehe. Wir wissen, dass es sich, auch wenn es anders genannt wird, hier um eine richtige Ehe handelt. Der Europäische Gerichtshof wird nicht lange brauchen, um damit auch das Recht der Adoption und der Leihmutterschaft, also das Recht auf Elternschaft, zu verbinden. Das verletzt die Rechte der Kinder.“

Unter die Demonstranten in Rom mischten sich auch Politiker aus Renzis Regierungskoalition. Einige Abgeordnete seiner Demokratischen Partei und vor allem der Juniorpartner in der Koalition, die Mitte-rechts-Partei NCD, sind gegen den Plan, homosexuellen Partnerschaften das Adoptionsrecht zuzugestehen, auch wenn sich das nur auf die leiblichen Kinder des jeweiligen Partners beschränken soll.

Demonstration gegen die Homo-Ehe in Rom | Bildquelle: REUTERS

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Die Demonstranten versammelten sich auf dem Circus Maximus in Rom.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Oppositionspolitikerin Giorgia Meloni fordert die koalitionsinternen Kritiker auf, die Regierung zu verlassen: „Wenn man bei solch zentralen Fragen nicht einer Meinung ist, sollte man eine andere Wahl treffen. Die ohnehin schon schwer angeschlagene Glaubwürdigkeit bestimmter Politiker wird dadurch endgültig beerdigt.“

Doch Renzi, der selbst vor neun Jahren noch gegen die Homo-Ehe demonstriert hatte, braucht die Stimmen der Regierungsmehrheit. Auch für ihn geht es um Glaubwürdigkeit, sagt Marilena Grassadonia vom Verband der „Regenbogen Familien“: „Renzi hat dieses Gesetz seiner Partei versprochen, als er zum Vorsitzenden gewählt wurde. Er hat als erster von Adoption gesprochen. Wir warten darauf,  dass er seine Versprechen hält.

Vor einer Woche haben bereits in ganz Italien Befürworter des Gesetzes wie Marilena Grassadonia demonstriert. Den Protest heute im Circus Maximus beobachten sie kritisch. „Das waren maximal 300.000 Menschen, die da zusammengekommen sind“, sagt der Sprecher eines italienischen Schwulenverbandes. Die Behörden haben noch keine offiziellen Teilnehmerzahlen veröffentlicht.
Audiodatei

http://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio-25753%7Eplayer.html

Massendemonstration in Rom gegen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
T. Kleinjung, ARD Rom
30.01.2016 17:57 Uhr

Stand: 30.01.2016 17:47 Uhr

http://www.tagesschau.de/ausland/italien-protest-homo-ehe-101.html