Rechtsextreme in Italien wollen Scheidung erschweren und den Unterhalt abschaffen

Ich denke die meisten Anhänger der jetzigen rechten Regierung, sind weder extrem, noch Nazis, auch keine schlechte Menschen, sondern Realisten mit Hausverstand.

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Es ist gut so, dass der Sozialmissbrauch, Kindesmissbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung, Feminismus, Bevorzungung durch Frauenquoto, frühere Alterspension bei Frauen und andere Ungerechtigkeiten, welche in den letzten Jahren duch die alte „Regierung der Sozialisten“ begünstigt wurden, jetzt abgeschafft werden!

Sorry, aber der Feminismus in Italien, Österreich, … in den letzten 50 Jahren insbesondere im Familienrecht hat genug Schaden bei Trennungskinder und Scheidungskinder angerichtet. Das Mobbing, gegen Väter muss ein Ende haben, viele Väter wurden nur zu reinen Geldautomaten diffamiert, ohne ihre Kinder sehen zu können. Feministische Richterinnen in die Familiengerichten, akzeptieren heute noch die Entfremdung zwischen Väter und ihren Kindern, weil der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten NICHTS gemacht hat.

Psychische Gewalt wie Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmissbrauch!
Zig tausende entfremdete Elternteile sehen keine Aussicht mehr, haben starke Depressionen durch diese „staatliche angeordnete“ Eltern-Kind-Entfremdung. Die letzte Stufe bei parental alienation ist der Suizid. Dieser MISSBRAUCH im Familienrecht muss behoben werden!

Es ist höchste Zeit. Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung. Nur weil Eltern gestritten haben, gibt das dem Gesetzgeber noch lange nicht das Recht, dass ein Elternteil sein Kind weniger oder gar nicht sehen darf laut Gesetz!

Danke an die italienische Regierung mit Matteo Salvini, dass sie sich auch für die Gleichberechtigung der Väter einsetzt!!!

siehe auch –> Trennungskind spricht über PAS am 20-1-2018.pdf

Admin Familie u. Familienrecht, am 14-4-2019

Artikel:

Pillon-Gesetz  

Hunderttausende Menschen gehen in Italien auf die Straße, weil sie Teil einer „modernen Gesellschaft bleiben wollen“. Denn der rechte Lega-Senator Simone Pillon will mit einem Gesetz Scheidungen erschweren und den Unterhalt für Kinder geschiedener Mütter abschaffen. Vor allem Frauen fürchten um ihre Rechte.

„Ich fange an Silvio Berlusconi nachzutrauern, nicht einmal er hätte ein solches Gesetz erlassen“, sagt die italienische Schriftstellerin Michaela Murgia. Mittlerweile seien selbst die Kirche und der Papst moderner als das Frauenbild der rechten Regierung in Italien, sagen einige der hundertausend Protestierenden gegen die geplante Änderung des Familien- und Unterhaltsrechts in Italien.

Gesetz Pillon: Scheidungen erschweren, Frauen entrechten

Es geht um das Gesetz-Pillon. Simone Pillon ist Senator der rechtsextremen Lega und will, dass italienische Frauen wieder mehr Kinder auf die Welt bringen. Die moderne Frau ist ihm ein Dorn im Auge. Gemeinsam mit der religiösen Rechten aus aller Welt hat er Ende März beim 3. Weltkongress der Familien in Verona – vor allem mit Männern – darüber beraten, wie man Scheidungen verhindern und Frauen zum Kinderkriegen bringen kann. Das hat in ganz Italien hunderttausende auf die Straßen getrieben, die das Familienrecht nicht um 70 Jahre zurückdrehen wollen.

Pillons Gesetzesentwurf sieht vor, dass Scheidungen nur dann möglich sein sollen, wenn sich Paare zuvor einer verpflichtenden Beratung oder Mediation unterziehen. Pillon selbst ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Familienmediation. Auf der Homepage seiner Kanzlei bewirbt er genau jene Beratung bei familiären Streitigkeiten, die bald verpflichtend werden soll. Eine solche Anwalts-Beratung muss privat gezahlt werden – für viele Frauen mit kleinen oder gar keinem Einkommen schwer zu bezahlen.

Geteiltes Sorgerecht auch in Fällen von häuslicher Gewalt

Außerdem sollen Unterhaltszahlungen für Kinder abgeschafft werden. Denn beide Eltern sollen auch nach der Scheidung das geteilte Sorgerecht erhalten – selbst in Fällen häuslicher Gewalt, solange die Kinder nicht betroffen sind.

Familienrechtsexperten fürchten daher, dass die Scheidung gerade in Fällen häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder gefährlicher werden könnte. Die UNO-Referentin gegen Gewalt gegen Frauen hat einen offenen Brief an die italienische Regierung geschrieben: Das Gesetz könnte „einen schweren Rückschritt bewirken, der die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fördert“ und „Überlebende von häuslicher Gewalt wichtiger Schutzmaßnahmen beraubt“.

Geschiedener Salvini erklärte Gesetz zur Priorität

Lega-Chef und Innenminister Matteo Salvini hat diese Reform des Sorge- und Familienrechts im November noch zu seinen Prioritäten erklärt. Denn italienische Frauen sollen wieder mehr Kinder zur Welt zu bringen und die traditionelle Familie gestärkt werden. Salvini selbst nahm das Recht auf Scheidung freie Partnerwahl schon in Anspruch: Er ist geschieden und hat zwei Kinder von zwei verschiedenen Frauen.

Väter müssen weiter warten lt. Angela Merkel (CDU)

Väter müssen weiter warten

Der Väterrechtsaktivist Johannes Fels hat sich Unterstützung von Bundeskanzlerin Merkel erhofft.
Doch ihre Antwort nach mehr als einem Jahr enttäuscht den Sindelfinger.
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino - fotolia
Auch nach der Trennung oft ein Streitthema: der Umgang mit Kindern Foto: fusolino – fotolia

Berlin/Sindelfingen – Über ein Jahr hat Johannes Fels auf die Antwort von Angela Merkel (CDU) gewartet. Mit dem endlich eingetroffenen Brief der Bundeskanzlerin ist der Väterrechtsaktivist allerdings alles andere als zufrieden. „Ich fühle mich als Bürger nicht ernst genommen“, sagt der 52-Jährige aus Sindelfingen, der sich dafür einsetzt, dass Mütter und ­Väter ihre Kinder nach einer Trennung weiter gemeinsam betreuen und diese sowohl Alltags- wie Freizeit bei beiden Elternteilen verbringen.

Bei einer Veranstaltung der „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ am 5. September 2017 hatte Fels die Kanzlerin gefragt, wann sie denn die Resolution des Europarats zum Wechselmodell umsetzen werde, die die Rechte von Vätern nach einer Trennung stärken soll. Merkel, unter anderem auch einmal Bundesfamilienministerin, räumte ein, dass sie mit dem Thema nicht vertraut sei, versprach aber, sich zu melden. Vor einigen Wochen wurde Fels zu einem Gespräch mit Mitarbeitern des Kanzleramtes eingeladen.

„Noch keine abschließende Antwort“

Sie bitte um Verständnis, „dass ich Ihnen noch keine abschließende Antwort geben kann“, schreibt Merkel nun. Aber das Wechselmodell könne schon jetzt gelebt werden. Gerichte könnten eine Betreuung durch beide Eltern anordnen, „sofern dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht“, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. Auch mache die Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich, dass sie den Wunsch nach einer „stärkeren gemeinsamen Erziehungsverantwortung auch nach einer Trennung“ anerkenne. Zudem verfolge sie auch sehr aufmerksam die in der Fachwelt „kontrovers geführte“ Debatte.

Merkel verschweige, dass die Gleichberechtigung der Eltern bisher nicht gewährleistet sie, sagt Fels. Bisher habe der umgangsberechtigte Elternteil – zumeist die Väter – keine garantierte rechtliche Möglichkeit, einen Umgangsverstoß des anderen Elternteils zu verhindern. Auch könne er wenig von den angekündigten Aktivitäten der Kanzlerin feststellen. Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagfraktion im März habe Schwarz-Rot abgelehnt. Auch betrachte Merkel die Resolution des Europarates lediglich als Empfehlung.

Europarat stärkt Väter

2015 hatte der Europarat einstimmig beschlossen, die Rolle der Väter zu stärken. Sie sollten auch nach einer Trennung die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge haben. Seit dem Sommer 2017 prüfen die Justizminister des Bundes und der Länder, ob und welche gesetzlichen Regelungen geboten sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2017 bundesweit knapp 76 900 Ehen mit minderjährigen Kindern geschieden. Betroffen waren rund 123 600 Kinder und Jugendliche. Dazu kommen Zehntausende Trennungswaisen unverheirateter Paare. Etwa 90 Prozent der Kinder leben bei ihren Müttern – in der Regel sprechen ihnen die Gerichte die Kinder zu, wenn sich die Eltern nicht anders einigen.

Von Maria Wetzel 

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wechselmodell-vaeter-muessen-weiter-warten.1a2ecd95-cc9e-4f62-bc5d-2f722eb340d6.html
Tags: Doppelresidenz – Sorgerecht – Umgangsrecht – Kindeswohl – Erziehung – Gleichberechtigung – Scheidung – Familienrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Korrektur – Artikel Doppelresidenz – Unrichtig u. fachlich falsch!

 Der Artikel von der Presse Süd West ist leider komplett unrichtig und fachlich ebenso falsch.
Ich möchte jedoch nicht von „Fake NEWS Doppelresidenz“ bzw. im Familienrecht oder des gesamten Artikel sprechen, da ja viele Personen viele Meinungen haben dürfen.

 .
Fakt ist jedoch:
Im Doppelresidenzmodell oder auch weltweit verbreitet in sehr vielen Bundesstaaten von den USA als „shared parenting“ bekannt,
gibt es die Bedingung nicht, dass Eltern sich freiwillig einigen, dann würde man ja kein Gesetz benötigen. Wenn ein  „Familienplan“ dem Gericht vorgelegt wird ist dies jedoch vom Vorteil.
In der Europarat Resolution 2079 wurde die Doppelresidenz im Okt. 2015, als REGELFALL nach Trennung oder Scheidung, einstimmig von allen Ländern beschlossen!!!

Eine rechtskräftig nachgewiesenen häusliche Gewalt ist die einzige Ausnahme!!!

In den meisten Ländern inkl. diversen Vereinigten Bundesstaaten in Amerika haben  sich als Bedienung die 80 Meilenzone etabliert. Zieht ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung außerhalb dieser Zone, verliert er „shared parenting“ und der andere Elternteil bekommt die alleinige Sorge!!! Ausnahme der andere Elternteil gibt seine schriftliche Zustimmung.

Weiters wird hier im Artikel von sogenannten „Experten“ gesprochen, welche meist lediglich  Lobbyisten verschiedener Parteien sind, sonst nichts.

Im europäischen Familienrecht, insbesondere Deutschland und Österreich kenne ich nur eine einzige international gefragte Fachexpertin von Doppelresidenz, sie berät das Bundesministerium und den Europarat:


Sie ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Autorin der einzigen umfassenden Metastudie über das Modell der Doppelresidenz: „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ (Springer VS, 2013).

Admin Familie & Familienrecht, am 17-11-2017

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Wechselmodell: Wenn Scheidungskinder zwei Zuhause haben

Die Abkehr von alten Rollenbildern führt auch zu neuen Lebensmodellen im Scheidungsfall. Manche Eltern teilen sich die Kinderbetreuung gleichmäßig auf.

  • Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter.  Wenn Paare sich trennen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Doch manche leben bei Vater und Mutter. Foto: © lakov Filimonov/Shutterstock.com
  • Weniger Scheidungen als früher
    Weniger Scheidungen als früher Foto: SWP GRAFIK

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Wenn Leonie bei ihrem Vater lebt, ihre Lieblingsjeans aber bei der Mutter sind, kann es schon mal Stunk geben. „Warum habt ihr euch überhaupt getrennt?“, fragt sie dann. Knapp zehn Minuten Fußweg liegen zwischen den zwei Wohnungen ihrer Elternteile in einer baden-württembergischen Kleinstadt. Mal ist sie  mit ihrem Bruder zwei Tage pro Woche beim Vater, mal drei oder vier.

Was Anna (48) und Jens (52) mit ihrer Tochter Leonie (13) und ihrem Sohn Ben (9) seit rund drei Jahren praktizieren, nennt sich Wechselmodell. Es bedeutet, dass Kinder getrennt lebender oder geschiedener Eltern zwei Lebensmittelpunkte haben, Mutter und Vater also in etwa gleichermaßen die Betreuung übernehmen. „Ohne Kommunikation und Kooperation funktioniert das nicht“, sagt Anna (alle Namen wurden von der Redaktion geändert). Sie und ihr Ex-Mann – beide sind berufstätig – müssen sich im Alltag ständig abstimmen, egal ob es um ihre Arbeitszeiten, die Hausaufgaben oder das Fußballtraining geht.  Sie tun das über WhatsApp oder telefonisch, sehen sich aber auch. Jens, der Vater, muss Schichtdienste leisten, die oft erst kurzfristig feststehen. „Das macht es sehr schwierig“, sagt er.

Lange Zeit war das Residenzmodell üblich und wurde im Streitfall auch von Familiengerichten favorisiert. Die Kinder wohnten bei der Mutter, den Vater „besuchten“ sie an Wochenenden.  Doch mit dem Abschied von der traditionellen Rollenverteilung gerät diese Regelung zunehmend ins Wanken. Nach einer Allensbach-Umfrage wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern eine in etwa hälftige Aufteilung der Betreuung ihrer Kinder. 15 Prozent gaben an, dies bereits umzusetzen. Anna und Jens haben sich gar nicht bewusst für das Wechselmodell entschieden. „Für uns war das  einfach klar“, sagt die Mutter. Der Vater betont: „Ich möchte meine Kinder nicht nur am Wochenende sehen.“

Doch was, wenn sich die Eltern nicht einig sind? In der politischen Diskussion ist das Wechselmodell ein Minenfeld. Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, was am ehesten dem Kindeswohl dient und ob der Gesetzgeber aktiv werden muss. Es geht in einzelnen Streitfällen aber auch um einen Kampf von Männern um Gleichberechtigung und ein Recht am Kind – und um Frauen, die sich als bessere Eltern begreifen. Und es geht ums Geld.

Auf der einen Seite stehen Lobbygruppen wie der Verein Väteraufbruch für Kinder. „Allen Kindern beide Eltern“, ist seine Devise, ab Geburt und bei Scheidungen. Sprich: Das Wechselmodell – der Verein bevorzugt den Begriff  „Doppelresidenz“ – soll gesetzlich geregelt und das Unterhaltsrecht daran angepasst werden. Zuletzt bekamen die Väter Unterstützung von 60 Experten, die das „gemeinsame Getrennterziehen“ ebenfalls zum Leitbild machen wollen, darunter Familienrechtler und Psychologen.

Auf der gegnerischen Seite warnen etwa der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vor einem staatlich erzwungenen Paradigmenwechsel. „Wir lehnen das Wechselmodell nicht grundsätzlich ab“, sagt VAMV-Chefin Erika Biehn der SÜDWEST PRESSE. Ob es funktioniere, hänge aber vom Einzelfall ab. Ein Gesetz könnte dazu führen, dass  Richter mehr zum Wechselmodell tendieren, ohne alle Facetten des jeweiligen Falls zu überblicken,  so die Warnung.

Die Rechtsprechung wandelt sich aber auch so schon. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2017, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann. Entscheidender Maßstab sei dabei immer das Kindeswohl, so die Richter. Bestärkt fühlen sich die Väter zudem durch eine Europarats-Resolution von 2015, die dazu aufruft, die Doppelresidenz in nationale Gesetze zu gießen.

Unter den Parteien will die FDP das Wechselmodell zum Regelfall machen. Bei den Jamaika-Sondierungen stieß sie damit aber auf Granit. Auf  fachlicher Ebene prüft das Bundesjustizministerium nach Auskunft eines Sprechers allerdings schon länger, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sorgerecht gibt. Auch das Familienministerium ist tätig. Es lässt in einer aufwändigen Studie den Zusammenhang von Kindeswohl und Umgangsrecht prüfen. Dafür befragen Forscher Eltern und Kinder, erste Ergebnisse werden Anfang 2018 veröffentlicht, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Doch ob zwei Zuhause für ein Kind nun gut oder schlecht sind, hängt letztlich immer von den individuellen Verhältnissen ab.

Experten sind sich wenigstens über die Mindestvoraussetzungen des Wechselmodells einig:  die Wohnortnähe und dass die Ex-Partner miteinander reden können. Bei Anna und Jens funktioniert das, obwohl der Alltag anstrengend ist und auch die Kinder „immer mal wieder nervt“, wie sie einräumen. Aus ihrer Sicht steht und fällt ihre Lösung aber damit, dass sie „die Kinder im Fokus haben“, nicht eigene Interessen. Und es ist auch eine Geldfrage, denn zwei kindgerechte Haushalte kosten nun mal mehr. „Darüber redet niemand“, sagt Anna. Jens findet die deutsche Familienpolitik insgesamt „zum Kotzen, vor allem den Kindern gegenüber“. Familien bräuchten mehr Unterstützung, unabhängig vom Lebensmodell.

Tanja Wolter | weiterlesen

Wechselmodell für Trennungskinder: Familiengerichtstag warnt vor Zwang

Tags: Familien – Familienrecht-Experten – Fake NEWS Familienrecht – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Ende der Zahl- und Besuchsväter – Wechselmodell?

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gilt den Kämpfern für die paritätische Kinderbetreuung als Schutzheilige der Alleinerziehenden
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gilt den Kämpfern für die paritätische Kinderbetreuung als Schutzheilige der Alleinerziehenden

Quelle: dpa

Das Wechselmodell zur Betreuung von Scheidungskindern ist bislang die Ausnahme. Doch seine Befürworter haben nach einem Gerichtsurteil Rückenwind. Ministerin Schwesig gerät dabei zwischen die Fronten.

Für Scheidungsfamilien war dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ein Paukenschlag: Getrennt lebende Elternteile können in Zukunft gerichtlich durchsetzen, ihr Kind auch gegen den Willen des Ex-Partners zur Hälfte betreuen zu dürfen.

Familiengerichte können demnach dieses sogenannte „Wechselmodell“ nach geltender Gesetzeslage sogar streitenden Eltern verordnen – vorausgesetzt, dass das Pendeln zwischen Mutter und Vater ihrer Überzeugung nach das Beste für das Kind ist und die Ex-Partner einigermaßen „kommunikations- und kooperationsfähig“ sind. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil entschieden.

Seitdem tobt eine hitzige Debatte darüber, wie das Urteil zu interpretieren ist. Ist es tatsächlich „wegweisend“, wie es in der SPD-Fraktion heißt? Ist es ein überfälliges, aber nicht ausreichendes Signal, wie einige Familienverbände urteilen? Oder wird sich an der bisherigen Praxis, Kindern hoch zerstrittener Eltern keine Pendelei zwischen den Fronten zu verordnen, sowieso nichts ändern?

Zu welchem Ergebnis man kommt, hängt im Zweifel vom ideologischen Standpunkt ab – und von der eigenen leidvollen Erfahrung. Vor allem Vätergruppen beklagen seit Jahren, nicht mehr länger nur Zahl- oder Besuchsväter sein zu wollen. Sie fordern zunehmend erfolgreich eine aktivere Rolle ein – parallel zu dem sich wandelnden Gesellschaftsbild, das auf gleichberechtigte Elternschaft setzt.

Mehr Zeit mit den Kindern - dafür kämpfen viele Väter, die geschieden sind
Mehr Zeit mit den Kindern – dafür kämpfen viele Väter, die geschieden sind

Quelle: Simon Ritzmann/Getty Images

Doch noch lebt der Großteil der Trennungskinder nach dem sogenannten „Residenzmodell“ überwiegend bei einem Elternteil, meist der Mutter – mit mehr oder weniger umfangreichen Umgangsrechten für den Vater. Ein Zustand, den viele Männer nicht länger hinnehmen wollen.

Als Kristallisationsobjekt der Wut fungiert dabei vor allem Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Sie gilt männlichen Aktivisten als Schutzheilige der Alleinerziehenden, die zwar permanent für Partnerschaftlichkeit in der Beziehung werbe, für getrennte Väter aber keinen Sinn habe.

Wer sich einen Eindruck verschaffen will, welch ein rotes Tuch Manuela Schwesig für viele dieser Männer ist, muss nur die Facebook-Seite „Schwesig muss weg“ besuchen. „Ich bin eine große Gefahr! Ich produziere kaputte und ausgegrenzte Väter ohne Rechte am Kind. Deshalb wählen Sie mich ab!“, heißt es dort unter dem lächelnden Konterfei der Ministerin. Die Seite, betrieben von einem Catering-Unternehmer aus Schwäbisch-Hall, gießt kübelweise Häme aus über alles, was nach weiblicher Hegemonie aussieht.

Hier kommen „entsorgte Väter“ zu Wort, die gegen mütterliche Allmachtsfantasien, geldgierige Exfrauen und parteiische Richter polemisieren. Und als „internationales Zeichen für Ehe“ wird ein Piktogramm gezeigt, in dem ein Mann unterwürfig vor der Frau auf dem Boden kniet und einen Geldschein in die Lüfte streckt.

Der Geschlechterkrieg, er tobt, und die Frauenministerin muss als Zielscheibe des Hasses herhalten. Sogar ihr Kampf für die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender, die vom Vater keinen Unterhalt erhalten, gereicht ihr in diesem Zusammenhang zum Nachteil. Schwesig, so der Vorwurf, sorge dafür, dass Vätern jetzt nicht nur bis zum 12., sondern sogar bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes der Unterhalt gepfändet werden kann. „Liebe Mütter, ich bin eure Manuela Schwesig“, steht es hämisch darunter.

Doch auch die organisierten Mütter sind nicht untätig. „Wir erleben seit Jahren, wie Mütter in Deutschland systematisch regelrecht geknechtet werden. Hintergrund ist wohl die durch eine starke und teilweise aggressive Väterlobby seit 25 Jahren vorgetragene Ideologie über die unersetzliche Wichtigkeit von Vätern für Kinder, maskiert als Anspruch auf Gleichberechtigung und begründet mit dem Kindeswohl“, heißt es in einem Offenen Brief der „Mütterlobby“ an Schwesig. Einem bestimmen Typ Vater gehe es aber nur um seinen Macht- und Kontrollanspruch – „nicht selten in Verbindung mit Geld, das er nicht zahlen will.“

Geht es dem Ex am Ende nur ums Sparen?

Schuld an dem Streit ums Geld ist nicht zuletzt das in die Jahre gekommene Unterhaltsrecht, das keine Rücksicht darauf nimmt, ob ein Vater sich umfangreich um sein Kind kümmert oder gar nicht. Nur wenn sich Eltern die Betreuung genau hälftig teilen, so ein weiteres BGH-Urteil aus dem Jahr 2014, müssen sie auch gemeinsam für den Unterhalt aufkommen. Viele Mütter argwöhnen deshalb, dass es ihrem Ex bei ihrem Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind nur ums Sparen geht.

Kein Wunder, dass es in dieser aufgeheizten Stimmung schwer fällt, einen klaren Kompass zu wahren. Denn Tausende und Abendtausende Trennungsfamilien, die Umgang und Unterhalt einvernehmlich lösen, die friedlich und kooperativ Kompromisse zum Wohle ihrer Kinder schmieden und sich absprechen, ohne Gerichte dafür bemühen zu müssen, sie drohen in dem Kampf um die Deutungshoheit unterzugehen.

Das Bündnis „Doppelresidenz“, das für die Möglichkeit wirbt, Kindern zwei Zuhause zu geben, hofft auf die deeskalierende Wirkung des BGH-Urteils. Konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, das Wechselmodell zu verhindern, werde jetzt ein Ende finden, hofft Markus Witt, Sprecher des Aktionsbündnisses. Künftig werde der kooperative, den Streit deeskalierende Elternteil Vorteile haben – „dies kommt direkt den Kindern zugute.“ Ein Punkt, den auch der Verein Gemeinsam erziehende Mütter und Väter hervorhebt: „Neu in Deutschland ist hiermit, dass ein Elternteil nicht mehr wie bisher mit seinem egoistisch motivierten Veto eine gleichwertige Bindung der Kinder zum anderen Elternteil boykottieren kann.“

SPD-Fraktion verlangt nach Urteil Klarstellung im Gesetz

Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist man skeptischer. „Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden“, sagt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands. Es dürfe nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern es mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. „Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.“ Einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells steht ihr Verband deshalb kritisch gegenüber. Als Regelfall tauge es nicht.

In der SPD-Fraktion wird das Urteil des Bundesgerichtshofs hingegen bereits als „logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik“ gefeiert. „Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist“, sagen Johannes Fechner und Sönke Rix, die rechts- und familienpolitischen Sprecher der Fraktion. „Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen.“

Die SPD-Fraktion sehe sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt, jetzt auch an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Konkret dringt Rix darauf, dass „im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankert wird, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht“.

Ministerin wartet auf Studie, die 2017 kommen soll

So weit ist man im Familienministerium noch lange nicht. Hier will man erst die Ergebnisse der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ abwarten, die Anfang nächsten Jahres vorliegen sollen. Mit dieser Untersuchung will Schwesig herausfinden lassen, welches Betreuungsmodell für Trennungskinder das Beste ist.

Die Ministerin selbst stehe dem Wechselmodell offen gegenüber, sagt ihre Sprecherin. „Ob und inwieweit eine Änderung der rechtlichen Regelungen erforderlich sind, werden wir uns in aller Ruhe unter Beachtung der Ergebnisse der Studie anschauen.“ Wichtig sei, dass Kinder nicht zum Spielball im Streit ihrer Eltern werden.

Doch ob die Studie wirklich belastbare Ergebnisse liefert, ist umstritten. Nach Protesten von verschiedenen Seiten wurde das Studiendesign nachträglich korrigiert. Zur Befragung von betroffenen Kindern ist jetzt das Einverständnis beider Elternteile vonnöten. Ausgerechnet Kinder aus stark zerstrittenen Familien können deshalb nicht gehört werden. Und noch eine Sorge treibt den Wissenschaftlichen Beirat um: dass sich für die Studie letztlich doch wieder nur Väter und Mütter melden, die gut vernetzt und organisiert sind. Die Lauten aber, sie bestimmen ohnehin schon den politischen Diskurs.

Die ersten Proteste gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs sind jedenfalls bereits im Gange. Auf der Plattform Change.org hat die Mütterinitiative „Mamas wehren sich“ eine Petition gestartet. „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen“, heißt es dort. Bei streitenden Eltern überstiegen die Belastungen, die ein „als Faustpfand zwischen den Konflikt der Eltern geschobenes Kind aushalten muss, bei weitem die Vorteile, die ein solches Modell auch mit sich bringen kann.“

 

Von Sabine Menkens | Stand: 05.03.2017 | Lesedauer: 7 Minuten

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162602234/Wuetende-Vaeter-schoepfen-neue-Hoffnung.html
Tags: Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung 

BHG: Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils möglich

Wechselmodell

Wechselmodell – Doppelresidenz

BGH: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ist möglich
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Rechtstipp vom 27.02.2017 .
     (17 Bewertungen)
.aus dem Rechtsgebiet Familienrecht .

Immer mehr Eltern entscheiden nach einer Trennung oder Scheidung, sich die Betreuung der gemeinsamen Kinder gleichmäßig aufzuteilen („Wechselmodell“). Was aber, wenn ein Elternteil das nicht möchte?

Bislang konnte das Wechselmodell nur durchgeführt werden, wenn beide Eltern zustimmten. Im Rahmen gerichtlicher Verfahren war dies nur im Wege einer Vereinbarung möglich – die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells gab es nicht.

Von diesem Grundsatz ist der Bundesgerichtshof nun in einer neuen Entscheidung (Beschluss vom 01.02.2017, Az. XII ZB 601/15) abgerückt. Im zu entscheidenden Fall ging es um den 13-jährigen Sohn eines geschiedenen Ehepaares. Der Vater, der seinen Sohn bislang alle 14 Tage sehen durfte, wollte nun eine hälftige Aufteilung der Betreuung im wöchentlichen Wechsel erreichen.

Der Bundesgerichtshof entschied: Ein sogenanntes Wechselmodell kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, auch wenn dies dem Willen eines Elternteils widerspricht.

Es handelt sich hier nicht um eine Entscheidung zum Sorgerecht, sondern um eine Umgangsregelung nach § 1684 BGB. Auch bei einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells können die Eltern das Sorgerecht weiter gemeinsam ausüben.

Maßstab der Entscheidung bleibt allerdings das Kindeswohl. Somit ist die Anordnung des Wechselmodells weiterhin nicht möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes widersprechen würde. Der Bundesgerichtshof betont hierbei, dass eine hälftige Aufteilung der Betreuung eine erhöhte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraussetzt. Bestehen zwischen den Eltern erhebliche Konflikte, so dürfte ein Antrag auf ein Wechselmodell in der Regel also auch weiter nicht erfolgversprechend sein.


https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-anordnung-des-wechselmodells-gegen-den-willen-eines-elternteils-ist-moeglich_100010.html


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Tags: Doppelresidenz – Gleichberechtigung Gleichstellung- Justiz Richter – Kinderrechte – Kindeswohl – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht

Vater zum Löschen von WhatsApp am Handy des Kindes verpflichtet


Sexuelle Belästigung eines Kindes über WhatsApp: Vater zum Löschen der App vom Handy des Kindes verpflichtet

Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Wird ein 15 Jahre altes Mädchen über WhatsApp sexuell belästigt und bestehen Zweifel an einem verantwortungs­vollen Umgang des Mädchens mit der App, so kann dem Vater auferlegt werden, die App vom Handy seines Kindes zu löschen sowie regelmäßige klärende Gespräche mit dem Kind durchzuführen und Kontrollen des Handys vorzunehmen. Es bestehen zudem grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Nutzung von WhatsApp durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15- und 10-jährigen Mädchens waren seit dem Jahr 2006 geschieden und lebten daher getrennt voneinander. Dem Vater stand das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, so dass die Kinder hauptsächlich beim Vater lebten. Das ältere Mädchen erhielt seit Frühjahr 2015 von einem alten Schulfreund ihres Vaters, welcher in einer Nachbargemeinde wohnte, über WhatsAppNachrichten mit sexuellem Inhalt. So fragte er zum Beispiel, wie die Schamhaare und die Geschlechtsteile des Mädchens aussähen bzw. wie groß die „Sachen“ seien. Zudem wollte er von ihr und ihrer jüngeren Schwester Nacktfotos haben. Die sexuellen Belästigungen zogen sich über einen Zeitraum von 12 Monaten hin und belasteten das Mädchen stark. Nachdem der Vorfall bekannt wurde, musste das Amtsgericht Bad Hersfeld über familienrechtliche Maßnahmen entscheiden.

Beeinträchtigung des seelischen Wohls durch sexuelle Belästigung

Das Amtsgericht Bad Hersfeld sah die Notwendigkeit Auflagen gemäß § 1666 BGB zu erteilen, um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls abzuwehren. In den Nachrichten mit sexuellem Inhalt sah das Gericht eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens beider Kinder. Denn während das ältere Mädchen durch den direkten Chat-Kontakt betroffen gewesen sei, sei das jüngere Mädchen dadurch involviert worden, weil sie von ihrer älteren Schwester über die Chat-Inhalte laufend informiert wurde. Sowohl die Kinder als auch der Vater seien nicht in der Lage gewesen angemessen auf diesen Vorfall zu reagieren. Ihnen habe ein Bewusstsein zu den möglichen Gefahren hinsichtlich der Nutzung von Smartphones gefehlt.

Keine Eignung von WhatsApp für unter 16-jährige Kinder

Nach Ansicht des Amtsgerichts stelle die Nutzung von WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung dar. Denn durch die Nutzung werden das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz betroffen. Eine Person unter 16 Jahren könne die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zur Nutzung von WhatsApp noch nicht überschauen. Dies gelte jedenfalls insofern, dass die Kinder nicht vor der Nutzung einen ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken der App aufgezeigt bekommen haben und sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung eines digitalen, umfassend vernetzten Kommunikationsmittels aufweisen. Beides sei hier nicht der Fall gewesen.

Auferlegte Pflichten für den Vater

Das Amtsgericht gab dem Vater zunächst auf, jeglichen Kontakt seiner Kinder mit dem Schulfreund zu verhindern bzw. gegebenenfalls den Kontakt umgehend zu unterbinden. Zudem erteilte es dem Vater die Auflage, die App von den Handys der Kinder zu löschen. Zudem musste der Vater anhaltend sicherstellen, dass keine Messenger-App mit Zwangsvernetzungstechnik über die Mobilfunknummer mehr auf den Geräten der Kinder installiert werde. Weiterhin traf ihn die Pflicht zumindest alle drei Monate die Handys der Kinder unter anderem auf dort installierte Apps zu besehen und mit den Kindern monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Geräte und eventuelle Fragen oder Probleme zu führen. Schließlich erteilte das Gericht die Auflage, beiden Kindern jeweils nur ein Smartphone zur Verfügung zu stellen.

Kein generelles Verbot von Messenger-Diensten

Das Amtsgericht hob hervor, dass durch die erteilten Auflagen nicht gänzlich die Nutzung von Messenger-Diensten ausgeschlossen sei. So können Messenger ohne Zwangsvernetzungstechnik genutzt werden, wie zum Beispiel „Hoccer“, „Threema“ oder „Wire“.

kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH, Berlin 06.09.2016
Quelle: Amtsgericht Bad Hersfeld, ra-online (vt/rb)

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