Familienrecht – „Vaterlose Gesellschaft“ Justiz ignoriert weiter die Bedürfnisse der Väter

Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung
Kollateralschaden Eltern-Kind-Entfremdung

Familienrecht nur für die Justiz / Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium ignorieren Bedürfnisse der Väter

Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Lambrecht ließ vor Wochenfrist ein Thesenpapier mit Vorschlägen zur Neuregelung des veralteten deutschen Familienrechts veröffentlichen. Väterverbände kritisieren das Papier als unzulänglich. „Darin kommen vor allem die Interessen der Justiz und der gerichtsnahen Professionen zum Ausdruck“ kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und ergänzt: „Der Ansatz soll wohl mehr der Justiz dienen als heutigen Trennungsfamilien.“

Besonders kritisch sieht die IG-JMV das Ignorieren der Lösungen, die sich in anderen westlichen Ländern seit Jahren bewähren. Beispiel Norwegen: Hier gilt „Beide betreuen – beide bezahlen“ mit Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eltern. Das interessiert in Deutschland die befassten SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien für Familie und Justiz jedoch nicht.

Das Papier wendet sich gegen verpflichtende Mediation vor Beginn des Familienverfahrens zur Regelung der Betreuung, wie in Australien oder in den USA bewährt. Anstelle dessen solle das Prinzip der Strittigkeit erhalten bleiben. Das verwundert nicht, kritisiert Riedmeier, war der zuständige Arbeitskreis doch vor allem mit Vertretern aus der Richter- und Anwaltschaft besetzt. Vertreter von Väterverbänden fehlten.

Die Unterhaltsfrage und eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten nach Betreuungsanteil werden überhaupt nicht angesprochen. Die Ministerinnen Lamrecht (Justiz) und Giffey (Familie) möchten am Zwang für Väter festhalten, durch Mehrarbeit und Überstunden bei gleichzeitiger Zuweisung eines „fiktiven Einkommens“ den Unterhalt für die Kinder zu sichern. Dass dieser Zwang einer gleichberechtigten Betreuung der Kinder im Wege steht, ist ihnen bekannt.

Heutige intakte Familien teilen ihre Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder und in der Unterhaltsfrage partnerschaftlich auf. Auch getrennt erziehende Eltern wollen zunehmend diese Aufgaben auf beide Haushalte verteilen. Das BMJV ignoriert jedoch ihre Bedürfnisse, bedauert die IG-JMV und formuliert sarkastisch „Willkommen in den 50er Jahren„.

Ärgerlich sei die im Papier unhinterfragt verwendete Argumentation über ein „Kindeswohl“, das es so im juristischen Sinne nicht gibt (allenfalls als Abwesenheit von Kindeswohlgefährdung). Der Begriff ist bekannt für seine tendenziöse Verwendung vor Gericht, um Prozessvorteile zu erlangen, zu Lasten des Prozessgegners.

Skandalös sei auch der Umstand, dass das SPD-geführte Ministerium nach 3 ½ Jahren Arbeitskreise lediglich ein „Thesenpapier“ präsentiert, mehr nicht. Es reichte nicht einmal zu einem Gesetzesvorentwurf. Der Schluss liegt nahe, es solle vor allem auf Zeit gespielt werden und im Grunde so wenig wie möglich an der Diskriminierung getrennt erziehender Väter geändert werden.

Link zum Thesenpapier des BMJV: http://ots.de/xzshxN

Pressekontakt:

PRESSE-INFO +++ IG Jungen, Männer und Väter +++ PRESSE-INFO

Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website:www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher:Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 – 611 123 57

FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. http://www.fsi-gleichbehandlung.de
MANNdat e.V. http://www.manndat.de
Trennungsväter e.V. http://www.trennungsvaeter.de
Väterbewegung (Förderverein) e. V. http://www.vaeterbewegung.org

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/121966/4422253

© 2019 news aktuell
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-11/48075529-familienrecht-nur-fuer-die-justiz-vorschlaege-aus-dem-bundesjustizministerium-ignorieren-beduerfnisse-der-vaeter-007.htm
Tags: Gleichberechtigung – Diskriminierung – Trennungskinder – Scheidung – Trennung – Papa – Vater – Familienrecht – Doppelresidenz – Wechselmodell – Erziehung – Kindererziehung – Familie – Gesellschaftspolitik – Gleichberechtigung Gleichstellung – leaks family law austria germany – Sorgerecht – Franziska Giffey – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – Christine Lambrecht – Collateral damage parental alienation syndrome –
Family Law – „Fatherless Society“ Justice continues to ignore the needs of fathers – custody

Mann diskriminiert: Muss auch Doris Bures zahlen?

Feminismus in Österreich – Männerdiskriminierung

Select another language!  PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Artikel:

Mann diskriminiert: Muss auch Bures zahlen?

Die frühere Verkehrsministerin Doris Bures hat mit der illegalen Bestellung einer Sektionsleiterin dem Staat eine Ersatzpflicht von mehr als 300.000 Euro eingehandelt. Juristen sind uneins, ob sie dafür zahlen muss.

Doris Bures.
Doris Bures  – (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)

Bures hat mit der Bestellung einer nur vorgeblich gleich gut qualifizierten Frau zur Leiterin der Sektion „Verkehr“ im Jahr 2011 das Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bund den übergangenen Mann mit 317.368 Euro und mehr entschädigen. Er bekommt nämlich das, was er als auf fünf Jahre bestellter Sektionschef zusätzlich bekommen hätte (die Einkommensdifferenz in acht Monaten dieser Zeitspanne ist noch offen), und dazu noch eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Der Mann, Mitglied einer schlagenden Verbindung, hat die Rechtsanwaltsprüfung absolviert, bereits eine Sektion geleitet und eine Zeitlang im Kabinett des früheren Justizministers Dieter Böhmdorfer (FPÖ) gearbeitet. Heute ist er designierter Aufsichtsvorsitzender in einem staatsnahen Unternehmen.

„Von Beginn an bevorzugt“

Wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat, war „ein gewisses Muster erkennbar, dass die ernannte Mitbewerberin von Beginn an den anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wurde“. Das ergab unter anderem ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die eine Bewertung durch die ministeriumseigene Begutachtungskommission zerpflückt hatte. Laut Verwaltungsgericht stützte sich „die Auswahlentscheidung der Ministerin“ auf das Gutachten der Begutachtungskommission, das „weder schlüssig noch nachvollziehbar“ sei.

Ob Bures dafür haftbar gemacht werden kann, ist trotzdem umstritten. Der übergangene Bewerber hat seinen Anspruch im Verwaltungsweg geltend gemacht; das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht aber, anders als etwa das Amtshaftungsgesetz, keinen Regress gegen die handelnden Organe vor. Und Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt, dass hier ein Rückersatz ohne gesetzliche Grundlage möglich ist. Zivilrecht-Professor Martin Spitzer (WU) hält das für kein Hindernis. Die Rechtsordnung sehe als allgemeines Prinzip einen Ersatz von Schäden durch denjenigen vor, der sie schuldhaft verursacht hat. Das sei beim Regress nicht anders, auch wenn dafür teilweise grobes Verschulden notwendig sei.

Ein Verschulden der früheren Ministerin ist allerdings in keiner Weise festgestellt. Bures betonte gestern, dass die Besetzung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren erfolgt sei und sie sich auf das Gutachten der Kommission gestützt habe, das drei Personen als im höchsten Maße für die Stelle geeignet bezeichnet habe. Wegen der Unterrepräsentation von Frauen im Ministerium „erschien es geboten, der weiblichen Bewerberin den Vorzug zu geben“.

Minister Hofer skeptisch

Eine persönliche Einflussnahme der Ex-Ministerin ist nicht dokumentiert. Die Bewerberin könnte auch aus vorauseilendem Gehorsam als gleich gut geeignet dargestellt worden sein. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigt sich skeptisch: Aus heutiger Sicht hält er es für rechtlich ausgeschlossen, von Bures Ersatz zu bekommen. Er lässt den Fall aber noch hausintern begutachten.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.03.2018)
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5391746/Mann-diskriminiert_Muss-auch-Bures-zahlen
Tags: Frauenquote – Quotenfrau – Quote – Gleichberechtigung – Feminismus – Feministin Doris Bures – Peter Franzmayr  – Ursula Zechner -feministische – Feministin, Frauenpolitik, Frauenquote Quote, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gleichberechtigung Gleichstellung, Mobbing, Mobbing, psychische Gewalt, SPÖ, SPÖ Frauen, Verwaltungsgerichtshof – Amtshaftungsgesetz, Dieter Böhmdorfer, Diskriminierung, Doris Bures, Einkommen, Entschädigung, FPÖ, Gleichbehandlung, Gleichbehandlungsgesetz, Heinz Mayer,  Juristen, Justizministers, Mann, Martin Spitzer, Ministerium, Nationalratspräsidentin, Norbert Hofer, Peter Franzmayr, Presse, Professor, Rechtsordnung, Sektionschef, SPÖ, Steuerzahler, Ursula Zechner, Verfassung, Verschulden, Verwaltungsgericht, Zivilrecht

Neues Pflichtschulfach „Feminismus“ ab 2018 – SPÖ Bildungsministerin Sonja Hammerschmid

SPÖ Bildungsministerin Sonja Hammerschmid u. Frauenministerin Rendi-Wagner

Verlässliche Quelle:

Pflichtfach „Feminismus“

Der WIENER streut Gerüchte. Die wer erzählt hat, der wen kennt, der wen kennt. Wahr oder falsch? Man weiß es nicht … Knalleffekt noch vor der Wahl: Unterrichtsministerium und Regierung beschließen das neuen Pflichtschulfach „Feminismus“!

 Text: Markus Höller

Damit hat selbst in gewöhnlich gut informierten Kreisen keiner ­gerechnet, doch die Verlässliche Quelle konnte in Erfahrung ­bringen, dass eine beispiellose Gesetzesänderung im Schulunterrichts­gesetz geplant ist: Aus dem Ministerium von Sonja Hammerschmid ist durchgesickert, dass bereits ab nächstem Jahr, wahrscheinlich sogar schon im Sommersemester 2018, das Fach „Feminismus“ Pflicht in der achten und neunten Schulstufe werden soll!

Auf Nachfrage gibt sich das Ministerium bedeckt, jedoch deuten bereits Angehörige eines anderen Parlamentsklubs vollen Rückhalt für das ­Projekt an. Demnach sollen im Ausmaß von einer Stunde pro Woche den Schülern im Rahmen eines mehrstufigen Lehrplans Geschichte und angewandte Praxis des Feminismus nähergebracht werden. Ebenso soll jeweils am Ende eines Semesters in einem eintägigen Workshop das Erlernte von einer Schulkommission überprüft werden. Auch wenn die Inhalte noch sehr vage klingen, machen bereits einige Details die Runde: Unterschied zwischen Kompliment und sexueller Belästigung, Quoten vs. Qualifikation, gendergerechte Korrespondenz und die Praxis des Abstandhaltens.

Kritiker, vor allem aus den Reihen von FPÖ und der Liste Sebastian Kurz, greifen diese Gesetzesänderung schon jetzt massiv an. Es handle sich nur um eine Blendgranate, um von der ins Stocken geratenen Schulreform abzulenken, so der Tenor. Außerdem beklagen die wenigen Eingeweihten auf Seiten der Pädagogen die Schlagseite des Unterrichtsplans, wonach hauptsächlich Burschen aktiv in die Pflicht genommen würden, während Mädchen fast nur passiv am Unterricht teilnehmen müssen. Noch ist ­allerdings das letzte Wort ohnehin nicht gesprochen, denn die Lehrer­gewerkschaft hat bereits angekündigt, den Mehraufwand für die in Frage kommenden Lehrer bei der nächsten Lohnrunde aufs Tapet zu bringen.

 

Dem Verein wurde heute dieser Artikel aus der Zeitschrift “ Wiener “ zugespielt.
Diese Pläne sind Unsererseits klar zu verurteilen!

Pflichtschulfach „Feminismus“ ab 2018 in Österreich
20-8-2017
Tags: Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik SPÖ – Erziehung – Schule

25. April Int. Tag „PAS“ ins Strafrecht

PETITIONSSTART PAS ins Strafrecht – 25. April ist internationaler PAS-Tag

Select  another  Language !
           english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)

Luftballons PAS klein

Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dabei stellt sie klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?

Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz

Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension

Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich

Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Väterplattform beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Väterplattform fordert zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:
– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen
Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.
Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.

Hinweise:

Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht. http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung: Deutsches Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen

Prof. Ursula Gresser: http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html

Ärztekammer Salzburg:http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen

Ein Fallbeispiel unter vielen: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Studie PAS Annie Lemberger
http://www.vaterverbot.at/passtudie.html

Am 25. April jährt sich der Internationale PAS-Tag der erstmals vor Jahren in Kanada ausgerufen wurde. Immer mehr Väter- und Kinderschutzorganisationen schließen sich diesem Event an um auf die Problematik von PAS – dem Parental Alienation Syndrom – vulgo Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich um eine Form des Kindesmissbrauchs, der, wie in anderen Ländern ins Strafgesetzbuch gehören würde.

Väter ohne Rechte wird als Teil der Väterplattform auch an diesem Tag aktiv sein, dazu finden sich alle Interessierten vor dem Bundesministerium für Familie und Jugend ein. VoR wird u.a. dutzende schwarze Luftballons mit einem PAS Aufdruck dabei haben. Selbstverständlich werden wir reichlich Studienmaterial dabei haben um dieses im Kabinett der Bundesfamilienminister Sophie Karmasin zu übergeben. Ein Termin wurde uns zugesichert!

Gleichzeitig ist dieser Tag der Startschuss für eine neue Petition (Bürgerinitiative) der österreichischen Väterplattform die dann auch wieder im Parlament eingebracht werden wird. Unterstützt wird diese Petition von der PEF (Platform for European Fathers). Das Ziel und die Forderung ist, dass PAS als Straftatbestand in das Strafgesetz aufgenommen wird.

Datum: 25. April 2017
Zeit: 09:00 – 12:00 Uhr
Ort: Bundesministerium für Familie und Jugend. 1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15

VoR wird auch ein paar kleine Überraschungen dabei haben, so wird auch eine Kamera mitfilmen und anschließend ein Video erstellt werden. Martin Morauf, der Obmann des Vereins, Dipl. Ing. Maximilian Urban der Lobbyist des Vereins und Dr. Robert Holzer, der Kinderarzt und Pressesprecher des Vereins werden entsprechende Statements zu PAS abgeben. Eventuell hat auch einer “unserer” Anwälte Zeit um die rechtliche Situation im Detail zu erläutern.

Die Veranstaltung ist polizeilich genehmigt und wir hoffen auf rege Teilnahme.

https://www.facebook.com/events/1529964760370388/

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/events/event/25-april-internationaler-pas-tag-vor-dem-familienministerium/


Country Translation Language – english – ПЕРЕВЕСТИ на Английский – Italia – lingua italiana – France français

Väterplattform Banner

Kinderbetreuungsgeld – Petition wegen Falschinformation . . .

Petition richtet sich an Ministerin für Familie und Jugend Dr. Sophie Karmasin und and 2 mehr

Übergangslösung für das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld


Corinna Aichern Guttaring, Österreich

Durch unzureichende Schulungen diverser Behörden, sowie durch fehlerhafte Beratung des Ministeriums, wurden Familien in Österreich falsch über das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld informiert. Es ist nun nicht mehr möglich für das 2. Kind das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu beantragen, wenn sich die Mutter zum Eintritt der 2. Schwangerschaft noch in gesetzlicher Karenz vom 1. Kind befindet, da nach den neuen Regelungen kein Anspruch auf Wochengeld besteht. Nach Gesetzesbeschluss im Juli 2016 wurde jedoch immer wieder (auch von Frau Dr. Sophie Karmasin) betont, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld unverändert bleibt. Viele Familien haben bereits mit dem höheren Kinderbetreuungsgeld gerechnet und haben jetzt, durch die neuen Regelungen, Einbußen von mehreren tausend Euro.

Wir fordern deshalb: Eine Übergangslösung für betroffene Familien!

Mein Hintergrund: Ich befinde mich derzeit in gesetzlicher Karenz meines ersten Kindes für das ich bereits das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommen habe. Im Jänner 2017 informierte ich mich bei der Krankenkasse bezüglich Kinderbetreuungsgeld für das 2. Kind, welches im Juli 2017 kommt. Hier wurde mir bestätigt, dass ich wiederum das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen kann, da ich mich in vereinbarter gesetzlicher Karenz befinde und daher das Jahr 2014 zur Berechnung herangezogen wird. Nun nach Wirksamkeit des neuen Gesetzesbeschlusses wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch habe, da nun das Jahr vor Geburt (also in meinem Fall 2016) zur Berechnung herangezogen wird. Die Einbußen belaufen sich auf das gesamte Wochengeld und zusätzlich ca. € 500 monatlich.

Diese Petition wird versendet an:

Ministerin für Familie und Jugend
Dr. Sophie Karmasin
Ministerium für Familie und Jugend Österreich
Abgeordnete zum Nationalrat
Mag. Judith Schwentner

Unterschreiben u. teilen —>>   change.org

Tags: Kinderbetreuungsgeld – Familienrecht – ÖVP – Karenz – Familie – Geburt – Mutter – Vater – Österreich – Wochengeld

Probleme mit Doppelresidenz Modell – Zeit im Bild

Probleme mit Doppelresidenz-Modell (Wechselmodell)
In Österreich leben viele Kinder von geschiedenen Paaren einen Teil der Woche bei der Mutter, den die restlichen Tage beim Vater. Sie haben also zwei Wohnsitze, Doppelresidenz wird dieses Modell genannt.

Das Kindeswohl zu beiden Eltern steht hier im Vordergrund.
Leider werden Väter durch die Justiz immer benachteiligt bei einer Scheidung oder Trennung.
Jahrzehntelange Blockaden im Familienrecht durch das Frauenministerium fördern die vaterlose Gesellschaft.

2015 02 21 1930 – Zeit im Bild
Anton Pototschnig, Aufenthaltbestimmungsrecht ABR, Familienrecht