Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Staatsverweigerer-Innen im österreichischen Parlament?

Stellt der Feminismus einiger Nationalratsabgeordeter Frauen eine staatsfeindliche Verbindung (§278) gegen die Justiz dar?

Fakt ist, die Ermittlungen wegen diverser Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz sind von der Staatsanwaltschaft nach mehreren Monaten am 23.Mai 2018 eingestellt worden und es kommt daher in dieser Sache zu keinem Strafverfahren!

In der Angelobungsformel wurden alle Nationalratsabgeordete auf unverbrüchliche Treue der Gesetze der Republik Österreich angelobt.

In der „Feminismus-Aktion“ am 11-6-2018 im Parlament haben viele feministische Nationalratsabgeordente aus Protest das Parlament verlassen und hiemit die rechtsstaatliche Entscheidung der Republik Österreich durch die Staatsanwaltschaft „Einstellung der Strafverfolgung gegen Peter Pilz, wegen . . .“ IGNORIERT.

Nationalratsabgeordnete sollten Vorbild für die Bevölkerung sein und die Gesetze einhalten und akzeptieren und das rechtsstaatliche Vorgehen sowie deren Entscheidungen der Justiz respektieren!!!

Die strikte Verweigerung von Entscheidungen der Justiz bezeichnen schon bei kleinen Verwaltungsdelikten den sogenannten STAATSVERWEIGERER.
Hier geht es aber bei Weitem nicht um kleine Verwaltungsstrafen sondern um hohe Beamte der  Republik Österreich, welche Vorbildfunktion haben sollten.

Einige, wenige Frauen haben bei dieser sonderbaren Aktion nicht mitgemacht.
Die SPÖ Feministin Heinisch-Hosek hat noch eine Zusatzaktion vor dem Parlament gemacht, siehe Video.

Ich stelle mir gerade die Frage, wenn im Parlament bereits „StaatsverweigererInnen“ ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen während der Dienstzeit, wie geht das dann weiter?
Können die kleinen Bürger auch ihren bezahlten Arbeitsplatz verlassen, und die „rechtsstaatliche Justiz“ ignorieren?
Nein, einige kleine Staatsverweigerer sind nach dem Mafiaparagraph StGB §278 angeklagt worden.

„Gott, ich Danke dir“, dass diese feministische ehemalige SPÖ Frauenministerin keine Regierungsfunktion mehr hat.

Traurig ist, dass Frauen aus der Bundesregierung FPÖ und ÖVP ebenso als „StaatsverweigerInnen“ die Entscheidung der Justiz Republik Österreich ignoriert haben und dieser feministischen „Protestaktion“ gefolgt sind und ihren Arbeitsplatz im Parlament verlassen haben.

Da sieht man wieder wieviel Hirn die meisten österreichischen Frauen im Parlament haben?

Zum Glück ist Österreich ein Rechtsstaat und die Justiz arbeitet sehr gut!

Video:

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 11-6-2018

Tags: österreichische Gesetze – Frauenrechtlerinnen – Frauenpolitik – feministische Hetze – Reichsbürgerinnen – Rechtsstaatlichkeit – Missbrauch mit dem Missbrauch – Mobbing – Selbstjustiz – Gudrun Kugler ÖVP Juristin Menschenrechte EMRK Art. 14 – Grundsatz im Strafrecht: „In dubio pro reo“. 

Das Kindergeld macht faul sagt

Polska „Korzyścią dziecko sprawia leniwe“

 

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Heute im Osten – Polen

 

„Das Kindergeld macht faul“

 

Ex-Finanzminister Leszek Balcerowicz ist Polens bekanntester Wirtschaftsexperte. Er warnt vor den Folgen der Sozialpolitik der PiS-Regierung. Man müsse sich nur Griechenland ansehen, um zu sehen, wohin das führe.

Sie kritisieren die Sozialpolitik der PiS-Regierung. Warum?

Einer unserer Schwachpunkte ist der Zustand der öffentlichen Finanzen. Wir haben immer noch zu hohe Staatsausgaben. Einige naive Menschen sagen, dass das kein Problem sei, da die Staatsschuldenquote in Polen nur 54 Prozent betrage und in Deutschland 69 Prozent. Es gibt aber ein Problem, weil Deutschland 0,3 Prozent auf seine Schulden bezahlt und Polen 3,7 Prozent – das ist 14 Mal mehr!

Das Programm ist extrem unverantwortlich gegenüber den polnischen Bürgern: Die Kosten werden erhöht, ohne das sie gedeckt sind. Man muss sich nur Länder wie Griechenland ansehen, um zu wissen, wohin das führt.

Laut Regierung hilft das Kindergeld von 500 Zloty – von umgerechnet 115 Euro-, die Armut zu bekämpfen. Sehen Sie das anders? 

Leszek Balcerowicz
Der polnische Wirtschaftsexperte Leszek Balcerowicz.Bildrechte: IMAGO

Die Armut wird bekämpft, wenn Arbeitslose anfangen zu arbeiten. Das Kindergeld macht faul. Echte Hilfe bedeutet nicht, Geld zu verteilen, das man anderen abnimmt, sondern das man den Menschen hilft, dass sie Arbeit finden können.

Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass man für einen Bruchteil der Kosten mehr Kindergartenplätze schaffen könnte, damit Mütter besser Kinder und Arbeit zusammen unter einen Hut bringen können. Das Programm soll der PiS vor allem Wählerstimmen sichern.

Die PiS will das Rentenalter auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer senken. Eine gute Entscheidung? 

Nein. Eine der guten Entscheidungen der Vorgängerregierung war es, das Rentenalter anzuheben. Die Deutschen werden das verstehen. Und sogar mit diesem Anstieg des Rentenalters wird die arbeitende Bevölkerung bis zum Jahr 2030 um 2,5 Millionen Menschen abnehmen. Jetzt hat die Regierung das Rentenalter auf das vorherige Niveau gesenkt. Es gibt Berechnungen, die zeigen, dass Polen dadurch sogar vier Millionen Arbeitskräfte weniger haben könnte als jetzt. Das ist aus ökonomischer Sicht absolut sinnlos.

In Deutschland haben wir den Sozialstaat und trotzdem — oder gerade deswegen — eine starke Wirtschaft. Warum sollte das Modell nicht auch in Polen funktionieren? 

Schauen Sie sich die Sozialausgaben in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg an. Die waren nicht sehr hoch. Wenn die Deutschen mit hohen Sozialausgaben angefangen hätten, wären Sie niemals reich geworden. Wenn ein armes Land hohe Sozialausgaben hat, bleibt es arm. Dann hemmen die hohen Steuern die wirtschaftliche Entwicklung.

Welche wirtschaftlichen Folgen wird die Politik der PiS-Regierung für Polen haben? 

Es gibt drei Herausforderungen, denen sich Polen stellen muss. Erstens die Alterung der Gesellschaft: Die arbeitende Bevölkerung wird schrumpfen, wenn wir dem nicht entgegenwirken. Zweitens ist der Anteil an privaten Investitionen zu gering. Und drittens wird die Produktivitätsrate langsamer steigen, da die Möglichkeiten zur Verbesserung ohne Investitionen ausgeschöpft sind. Mein liberaler Thinktank FOR hat eine Reihe von Reformen vorgestellt, um diese Probleme zu lösen. Aber die derzeitige Regierung macht das Gegenteil davon: Keine Reformen plus Antireformen, wie die Senkung des Rentenalters. Polens Wirtschaft wird dadurch deutlich langsamer wachsen.

Die PiS bezeichnet sich als rechte Partei, hat aber viele traditionell linke Inhalte, etwa ihre Sozialpolitik. Sie benutzen den Begriff die „Rechte-Linke“ oder auch die „Linke-Rechte“ für bestimmte politische Bewegungen wie die PiS. Was meinen Sie damit? 

Links und Rechts werden heutzutage als Gegensatz beschrieben. Aber in Wirklichkeit ist es ganz anders: Auf der einen Seite stehen die Liberalen und auf der anderen Seite die Staatsgläubigen. Die ‚Staatisten‘ wollen einen Staat, der die Gesellschaft dominiert. Die extremen Formen davon sind Faschismus und Sowjet-Sozialismus. Die gemeinsame Eigenschaft war eine Dominanz des Staates über die Gesellschaft: Es gibt keinen Platz für Gewaltenteilung und eine starke Konzentration der Macht. Auf der anderen Seite haben wir einen limitierten Staat, mit individuellen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit, die die Gewaltenteilung voraussetzt.

Große Teile der sogenannten Rechten sind eigentlich staatsgläubig. Zum Beispiel die rechtspopulistische französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen. Es ist kein Zufall, dass sie Putin unterstützt. Natürlich gibt es auch Unterschiede: Die staatsgläubige Rechte benutzt nationalistische Propaganda, die Linke benutzt eine andere Sprache. Aber auf der Ebene der Institutionen und der staatlichen Unterstützung sind sie sich sehr ähnlich.

Apropos Rechtsstaatlichkeit — in Deutschland liest man viel darüber, dass Polens neue Regierung damit Probleme hat. Wie sehen Sie das?

Das ist das größte Problem dieser Regierung. Faktisch haben sie das Verfassungsgericht durch eine Serie von verfassungswidrigen Gesetzen übernommen. Sie haben ihre Leute in dem Gericht untergebracht und die Regeln so verändert, dass das Tribunal höchstwahrscheinlich verfassungswidrige Gesetze der Regierung nicht stoppen wird.

Zur Person1989/90 stellte Leszek Balcerowic als polnischer Finanzminister und Vizeregierungschef die marode sozialistische Wirtschaft in seinem Land innerhalb kürzester Zeit auf marktwirtschaftliche Grundlagen. Der frühere liberale Politiker unterrichtet heute an der Warschauer Wirtschaftshochschule und berät die ukrainische Regierung. In Polen ist er mit seinen radikal marktwirtschaftlichen Thesen sehr umstritten.

 

Zuletzt aktualisiert: 05. März 2017, 05:00 Uhr

http://www.mdr.de/heute-im-osten/polen-sozialpolitik-pis-regierung-100.html