Familienrecht veraltet – Reform von Politik u. Justiz dringend notwendig!

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Mütter betreuen die Kinder und Väter arbeiten, dieses traditionelle Rollenverständnis ist völlig veraltet.
Diverse entfremdete und entsorgte Elternteile und Vereine (Väter für Recht, Vaterverbot, Männerservice; Kindergefühle, Väter ohne Rechte)
fordern ebenso seit vielen Jahren, PA (Parential Alienation) ins Strafrecht aufzunehmen und diese psychische Gewalt, der Entfremdung, zwischen dem eigenen Kind und einem Elternteil gerichtlich beim anderen Elternteil, welcher diesen Umgangsboykott fördert, zu sanktionieren! Diese Eltern-Kind-Entfremdung führt bei einigen Betroffenen bis zum Suizid und ist für viele Personen, welche sich keinen Rechtsanwalt leisten können, ein sehr großes gesellschaftspolitisches Problem.

Admin Familie & Familienrecht, am 27-12-2018

Artikel:
Petition zur „Doppelresidenz“Wechselmodell nach Trennung soll Leitbild werden

Wenn sich Eltern trennen, heißt das für viele Kinder: Sie wohnen bei dem einen, der andere zahlt. Doch immer häufiger betreuen beide Elternteile. Ein Bündnis fordert, diese neue Realität zum Leitbild im Familienrecht zu machen. Von Bettina Rehmann

Nach der Trennung von Eltern wohnen viele Kinder bei dem Elternteil, den anderen besuchen sie. Zwei Drittel der Trennungskinder werden nach diesem Modell, dem sogenannten Residenzmodell betreut. Es ist das einzige Betreuungsmodell, das gesetzlich geregelt ist.

Doch heute beteiligen sich mehr Väter stärker an der Betreuung der Kinder – und auch die meisten Trennungskinder wünschen sich häufige oder längere Kontakte zu dem zweiten Elternteil. Diese Realität solle im deutschen Recht abgebildet werden, fordert das Bündnis „Doppelresidenz.org“. Am Donnerstag haben sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie fordern, die geteilte Betreuung von Trennungskindern als Leitbild im deutschen Familienrecht zu verankern. Sie nennen das „Doppelresidenz“. Die geteilte Betreuung wird auch Wechselmodell genannt.

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Rund 12.000 Unterschriften schon vor Petitionsstart

Rund 12.000 Menschen hätten die Petition schon vor dem eigentlichen Start unterzeichnet, sagt Markus Witt vom Bündnis. „Es geht hauptsächlich darum, ein zeitgemäßes Familienrecht zu bekommen, also nicht ein Familienrecht, das deutlich über hundert Jahre alt ist, sondern sich daran orientiert, wie Eltern heute leben und was Kinder auch brauchen.“

Es geht den Initiatoren der Petition um mehr als nur ein Betreuungsmodell, betont Cornelia Spachtholz von „Doppelresidenz.org“, die gleichzeitig Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter ist. Mit der Petition wolle das Bündnis auch einen Sinneswandel in der Gesellschaft erreichen. So werde etwa heute der Begriff der „Alleinerziehenden“ nicht mehr der Realität gerecht, da unter dem Begriff auch diejenigen fallen, die in Wirklichkeit zwar getrennt sind, ihre Kinder aber gemeinsam erziehen. „Getrennt gemeinsam erziehen, das ist aus unserer Sicht das, was unseren Kindern zusteht, weil sie ein Anrecht auf beide Elternteile haben“, dieser Ansatz sei auch förderlich in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bundestagsabgeordnete und die Vorsitzenden von „Doppelresidenz.org“, Cornelia Spachtholz und Markus Witt (3. und 4. v. l.) vor der Petitionsübergabe im Bundestag.

Reformwünsche auch aus Politik und Justiz

Nicht nur von dem Bündnis geht der Wunsch nach grundlegenden Änderungen im Familienrecht aus: Schon 2017 hat die Konferenz der Landesjustizminister beschlossen, gesetzliche Regelungen für das Wechselmodell zu prüfen. Auch beim Deutschen Juristentag im September in Leipzig wurde ein Beschluss gefasst, wonach alternative Betreuungsmodelle gesetzlich geregelt werden sollen: sowohl in Bezug auf das Umgangsrecht, also die Betreuungszeiten der einzelnen Elternteile, als auch auf das Unterhaltsrecht – dieses müsse auch den Fall, dass beide Eltern ihr Kind nach der Trennung betreuen, regeln und deutlich vereinfacht werden.

An den Beschlüssen mitgearbeitet hat auch die Familienrichterin am Münchner Oberlandesgericht, Isabell Götz, die auch das Bundesjustizminsterium berät. „Wir reden deswegen darüber, weil es zunehmend mehr ein Modell ist, das Eltern nach der Trennung leben und unsere derzeitigen Gesetze es aber nicht abbilden“, erklärt sie. Es könne zwar schon gerichtlich angeordnet werden, aber das reiche nicht. Heute schon, berichtet sie aus ihrer täglichen Arbeit als Familienrichterin, breche das traditionelle Rollenverständnis aus, wonach Mütter die Kinder betreuen und Väter arbeiten. Eine abwechselnde Betreuung nach der Trennung ermögliche auch der Mutter, sich selbst um Einkommen und Altersvorsorge zu kümmern.

Berlin als Hochburg für Wechselmodell

Die Familienanwältin Eva Becker, ebenfalls Mitglied einer Arbeitsgruppe, die das Justizministerium berät, praktiziert in Berlin. „Die Zeit, dass nur Väter an einem Wechselmodell interessiert sind, die ist vorbei, weil auch Mütter vernünftigerweise Interesse daran haben.“ In Berlin seien die Gerichte besonders mit dem Wechselmodell befasst, erklärt sie. „Das hat verschiedene Gründe: Erstens liegt Berlin mitten in den ’neuen‘ Bundesländern, wo Betreuung durch beide Elternteile vielleicht selbstverständlicher ist, ebenso wie es nichts Besonderes ist, wenn Kinder in eine Betreuungseinrichtung gehen.“ In Berlin lebten zudem viele junge Familien, von denen beide Elternteile arbeiten wollten und die Menschen wohnten nicht so weit auseinander, bei einem Wechselmodell nach einer Trennung spielten Distanzen also nicht so eine große Rolle.

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Viele Berliner Richter stellten nicht mehr die Frage danach, wie man fortsetzen könne, was bisher gelebt wurde – etwa wenn die Mutter bisher zu zwei Drittel und der Vater zu einem Drittel betreut hat –, sondern versuchten abzuklären, was gegen eine paritätische Betreuung spreche. „Das ist einfach eine Umkehr des gedanklichen Ansatzes.“ Becker betont allerdings, dass nicht alle Richter dies so sehen und verweist auf den speziellen Trend in Berlin und Brandenburg. „Wir sind, wenn Sie so wollen, eine Hochburg des Wechselmodells, das ist hier einfach Thema.“

15 Prozent der getrennten Familien leben Wechselmodell

Einem Rechtsgutachten für den Deutschen Juristentag zufolge kann man davon ausgehen, dass schon heute schätzungsweise 15 Prozent der Trennungsfamilien in Deutschland das Wechselmodell leben. In der Sozialwissenschaft spricht man übrigens schon von Wechselmodell, wenn der Betreuungsanteil bei 30 Prozent liegt – nicht erst, wenn sich die Eltern die Betreuung genau zu 50 Prozent teilen.

Die Debatte wird in jedem Fall weitergehen: Ähnlich den Ideen der Petition zum Wechselmodell hat die FDP-Bundestagsfraktion im März einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach das Wechselmodell sogar als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden soll.Im Februar kommenden Jahres gibt es dazu im Rechtsausschuss eine erste Anhörung.

Der Petitionsausschuss des Bundestages [bundestag.de] wird die Petition nach der Übergabe prüfen und voraussichtlich in eine Onlinepetition überführen – der Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Beitrag von Bettina Rehmann, Audio: Inforadio | 29.11.18 | 13:35 Uhr Bild: dpa/Hackenburg

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/petition-bundestag-wechselmodell-doppelresidenz-berlin.html
Tags: europäischen Familienrecht – Gesellschaftspolitik – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft – 

Das darf doch nicht wahr sein!

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Männerservice

Männerservice

Report #116

In einer intakten Familie …

Betroffene
Vater: Christoph Altmann*

In der Verantwortung
Tamara Altmann*, Mutter des Kindes
Tochter Fabienne Altmann*, volljährig
österreichisches Familien- und Unterhaltsrecht
Bezirksgericht und Landesgericht Wiener Neustadt

Ort und Zeitraum:
Niederösterreich, Wien, August 2018**

Geschichte
Das darf doch nicht wahr sein! Tief enttäuscht hält Christoph Altmann das Schriftstück in Händen. Noch beim Öffnen hatte er gehofft: Das Landesgericht wird den Fehler des Bezirksgerichts sicher erkannt haben und Recht sprechen, doch mitnichten: Die Gerichte geben sich gegenseitig recht, und das Landesgericht verbietet Christoph sogar noch, in die nächste Instanz zu gehen – ja, das dürfen die! 4000 Euro soll Christoph jetzt, innerhalb vier Wochen, nachträglich an Unterhalt bezahlen, obwohl er die bisher festgesetzten Beträge stets brav überwiesen hat. Warum? Weil nachträglich beschlossen wurde, er hätte noch mehr zu zahlen gehabt! Natürlich soll er ab sofort zukünftig monatlich noch mehr zahlen, sodass ihm selbst wieder in Summe weniger als der halbe Monatsverdienst bleibt. Wie lange? Vermutlich bis seine Tochter Fabienne das oder die Studien beendet hat, welche sie noch lange gar nicht begonnen hat.Dabei hatte Fabienne schon eine Lehre begonnen, und durch ihren Eigenverdienst war Christoph, der für zwei weitere Kinder Unterhalt leistet, wenigstens ein bisschen entlastet. Doch Fabienne hatte vor einiger Zeit das Dienstverhältnis einfach beendet, und sie hat ihren Vater nicht einmal informiert. Für genau diese Zeit wird Christoph nun verpflichtet, nachzuzahlen. Entsetzt richtet er an uns die Frage, ob er sich denn wenigstens die Nachzahlung sparen könne, denn: Er hatte ja die Gemeinsame Obsorge und wurde nicht informiert. Ja, die Gemeinsame Obsorge, der Sinn dieses irreführenden Namens ist ja der, dass Väter glauben, sie hätten ein bisschen Rechte… Wir klären auf.

Seine Exfrau, Tamara, hat ihre Tochter in ihrem Sinne erzogen: Geld kommt nicht von der Arbeit, sondern vom Vater. Klagen ist einfacher als arbeiten in Österreich. Zuerst reicht die Mutter eine Klage auf Unterhaltserhöhung und Nachzahlung ein, und als Fabienne volljährig ist, schließt diese sich der Klage an. Ab jetzt klagt die Tochter den Vater, vermutlich noch sehr oft, denn sie fühlt sich nicht „selbsterhaltungsfähig“. Daher müsse sie jetzt den Kopf frei haben, für die Matura, und, wir könnten wetten, danach für ein Studium, dann vermutlich einen Wechsel der Faches, und danach für den nächsten Vorwand.

Dabei hatte Fabienne zwar das Dienstverhältnis beendet, doch den Lehrabschluss trotzdem in der Tasche, und die Matura macht sie berufsbegleitend. Wie in aller Welt kann ein Gericht den Vater zu einem Unterhalt verdonnern, als ob das Kind völlig ohne Chance auf eigenes Einkommen wäre?

Wir kennen die Urteilsbegründungen und ihre schön geschminkten Formulierungen. Dass dabei die Lage des Vaters rechtlich nicht relevant und für die Gerichte einfach nicht interessant ist, stellt in tägliches Recht gegossene Unmenschlichkeit dar. So wird begründet, dass die „Anspannung“, mit der von einem Vater höchstmöglicher Arbeitseinsatz für höchstmöglichen Unterhalt gefordert wird, dem weder Weiterbildung noch Babypause oder gar ein Sabbattical zugebilligt wird, umgekehrt für erwachsene Kinder nicht gilt. Welcher Richter kann so etwas eiskalt schreiben, ohne sofort beim Justizminister ein Protestschreiben einzureichen wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung in der Rechtslage? Offenbar jeder bei Gericht, denn es gibt eine „gute Ungleichbehandlung“ – die nämlich Väter trifft.

Endgültig menschlich auf unterster Schublade folgt schließlich eine unserer Lieblingsfloskeln: „In einer intakten Familie“ wäre der Unterhaltsberechtigten genau das zugestanden worden, was zuerst die Mutter und jetzt das Kind vom Vater einklagen.

Ach, wie gut wissen unsere Familiengerichte über intakte Familien Bescheid! Wir sind tief beeindruckt.

In einer intakten Familie lässt zuerst die Mutter monatlich den letzten Cent aus dem Vater pressen und lehrt die Kinder, wie prächtig es sich damit auf Kosten des Vaters leben lässt?

Wir sind einfach anderer Meinung: In einer intakten Familie nehmen alle Rücksicht aufeinander.
​Der Mann mag immer noch großteils die ganze Sippe mittels seiner Arbeitsleistung finanzieren, doch erst einmal erhält er in einer intakten Familie ein „Dankeschön“ statt einer Klage dafür.

In einer intakten Familie würde ein Kind sein Dienstverhältnis nicht wortlos abbrechen und nachher noch Geld verlangen dafür. In einer intakten Familie stimmt ein Kind seine Ausbildungspläne mit den Eltern ab, und damit meinen wir mit beiden, und, nochmals: Es wäre seinen Eltern dankbar, dass sie seine Ausbildung unterstützen, beiden!

Die sich gegenseitig recht gebenden Wiener Neustädter Gerichtskollegen könnten den Fall trotzdem noch einmal auf den Tisch bekommen. Unsere Vorschläge an Christoph bleiben jedoch unter uns.



Link zum Beitrag: http://www.maennerservice.at/report/in-einer-intakten-familie/
** Anmerkung: Die Männerservice-Reports werden kurz nach dem Zeitpunkt des Ereignisses verfasst und mit dem Betroffenen geprüft. Durch die zunehmende Zahl an Hilfesuchenden und geeigneten Geschichten werden die Reports jedoch in eine Warteschlange gereiht, welche im Augenblick 3 Monate umfasst. Daher lesen Sie diesen Report erst jetzt.

Tags: Familienrecht – Anspannung – gemeinsame Obsorge – Justiz – Gesetze Österreich – Justizopfer – Obsorge – Kindesunterhalt – Alimente

Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

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Artikel:

Report #63

Unsere Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

Betroffene
Vater: Markus Minnitsch*

In der Verantwortung
Mutter des Kindes von Markus
Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt Wien
österreichisches Unterhaltrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, 2014 bis 2015

Geschichte
Markus Minnitsch ist 50 Jahre alt und seit 20 Jahren mit einem kleinen Unternehmen selbstständig. Kleinunternehmer wissen, wovon wir schreiben: Immer wieder gibt es Zeiten, in denen das Geschäft schlecht läuft. Gerade in diesen Zeiten arbeiten sie mehr denn je, um die Firma wieder zum Laufen zu bringen, und verdienen weniger denn je, weil kaum Zahlungen eintreffen und sie sich selbst manchmal einfach gar kein Gehalt auszahlen können, denn die Angestellten gehen vor.

In dieser schwierigen Lage befindet sich Markus Minnitsch 2014 und 2015. Jetzt kann er unsere Freunde von der Unterhaltsabteilung der „Kinder und Jugendhilfe Wien“ am wenigsten gebrauchen, denn diesen manchmal geradezu wie Wegelagerer Auftretenden fehlt vielfach jegliches Verständnis für Selbstständige, mehr noch: Gemeinsam mit vielen Rechtspflegern und Richtern am Gericht und vielen Frauenberatungen stellen sie Unternehmer gerne unter Generalverdacht, als ob diese ständig Geld verstecken würden, und ziehen bei ihnen besonders harte Bandagen auf.

Die „Kinder- und Jugendhilfe“ glaubt nun, Markus´ Tochter tatkräftig zu helfen, indem sie geradezu wahnwitzig fordert: Wenn das Geschäft von Markus schlecht läuft, soll er doch seine Firma schließen und sich woanders anstellen zu lassen.

Wie sehr würde dies wohl seiner Tochter helfen, überlegt sich Markus:

Er selbst würde keinen Job mehr finden. Niemand nimmt einen 50-jährigen, welcher seit Jahrzehnten gewohnt ist, sein eigener Chef zu sein. Der Arbeitslose, spätere Notstandshilfebezieher und zukünftige Sozialfall Nummer eins wäre durch unser Unterhaltsrecht schon geschaffen, doch damit nicht genug.

Natürlich würden Markus´ Angestellte ebenfalls ihre Arbeit verlieren, weil es die Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt so will, dass die Firma geschlossen wird. Diese, nach ihrem früheren Chef Markus, nächsten Sozialfälle werden sicher verstehen, dass sie nur zum „Wohl des Kindes“ ihren Job verloren haben.

Ach, und nicht zu vergessen: Wenn Markus schließlich praktisch unter der Brücke gelandet ist, kann er es sich schon rein finanziell nicht mehr leisten, seine Tochter in vernünftigem Rahmen oder Räumlichkeiten zu sehen, und so wird das Kind den Kontakt zum Vater verlieren. Dass es so endet, soll auch zum Wohl des Kindes sein?

Wenigstens spielt das Gericht bei diesem Irrwitz nicht mit, wohl auch dank der Unterstützung des befreundeten Vereins “Väter ohne Rechte“ für Markus.

Mehr denn je jedoch stellen diese Ereignisse einen Grund für Österreichs Jugendwohlfahrten dar, ihren Umgang mit Vätern zu überdenken, und ebenso einen Anlass für Väter, sich bei den unabhängigen Stellen wie „Väter ohne Rechte“ oder den Männerservice zu wenden, wenn sie mit Unterhaltsforderungen konfrontiert werden.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unsere-jugendwohlfahrt-mach-doch-deine-firma-zu/
Tags: Männerservice – Männerpartei Vaterlose Gesellschaft Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – Kindeswohl – Jugendamt Familienrecht

25. April, internationaler Tag Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)


Presseaussendung:
25. April: Tag gegen Elternentfremdung

25. April, Tag gegen Elternentfremdung: heimliche Gewalt von unheimlichen Ausmaßen!

Die österreichische Väterplattform begeht am 25. April den internationalen Tag gegen Elternentfremdung. Dazu stellt die Männerpartei klar: Elternentfremdung ist tiefgreifende Gewalt gegen zahlreiche Menschen.

Ist Elternentfremdung Gewalt?
Gewalt definiert sich dadurch, dass jemand beeinflussend, verändernd oder schädigend auf andere einwirkt. Elternentfremdung schadet nachweislich Kindern, Elternteilen (zumeist Vätern) und vielen Verwandten (zumeist väterlicherseits). Somit ist jede Elternentfremdung fortgesetzte Gewaltausübung gegen mehrere Personen.

Das Ignorieren von Gewalt durch Elternentfremdung in Politik und Justiz
Die österreichische Politik und Österreichs Justiz scheint meisterlich im Ignorieren von Gewaltformen wie Elternentfremdung zu sein. Doch ebenso, wie der Baum im Wald auch dann vom Blitz getroffen wird, wenn wir nicht hinsehen, handelt es sich bei jeder Elternentfremdung klipp und klar um brutale, seelische, familiäre Gewalt, egal, ob wir hin- oder wegsehen.

Die gesellschaftliche Dimension
Gewalt wird umso bedrückender erlebt, je weniger die Gesellschaft betroffene Menschen vor dieser Gewalt schützt. Elternentfremdung wird noch immer bagatellisiert, allzu schnell wird dem gewaltausübenden Elternteil Glauben geschenkt und sogar dem Gewaltopfer, dem entfremdeten Elternteil, die Schuld an der eigenen Lage zugeschoben.

Die aktive Mittäterschaft der Republik Österreich
Traumatisch wird Gewalt endgültig, wenn sich der Staat durch Politik und Justiz auf die Seite der Gewalttäter stellt und sie bei ihrer fortgesetzten Misshandlung anderer schützt und unterstützt. Die Männerpartei beweist mit zahllosen Beispielen, wie Ämter und Justiz durch Passivität, Verschwendung von Zeit und schließlich sogar aktiv durch Stellungnahmen, Gutachten, Entscheidungen und Beschlüssen Elternentfremdung unterstützen. Die Politik wirkt an dieser fortgesetzten Gewalt mit, indem sie nicht einmal Zahlen und Daten erhebt, massenweise Beschwerden ignoriert und somit wissentlich Gewalt duldet und unterstützt.

Will die Republik Österreich weiter Mittäter sein?

Die Männerpartei fordert, gemeinsam mit der österreichischen Väterplattform, zum internationalen Tag gegen Elternentfremdung:

– Anerkennung der Eltern-Kind-Entfremdung als tiefgreifende Gewalttat und Bekenntnis zum Auftrag des Staates, diese Gewaltform ebenso verhindern zu wollen wie andere Formen der Gewalt.

– Verankerung von Eltern-Kind-Entfremdung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch, Festlegung von abschreckenden Strafen und tatsächliche Verhängung unbedingter Strafen, zum Schutz der Menschen in Österreich vor Gewalt.

– Unterstützung und Hilfe für Opfer, durch niederschwellige Beratung, kompromisslose Unterstützung, schnelles, präventives Eingreifen und Wiedergutmachung für alle Betroffenen Österreichs, deren Leid durch das Handeln oder Unterlassen der Republik oder von Einzelpersonen mitverursacht wurde.

Glaubwürdiger Gewaltschutz kann nicht mit einem blinden Auge und Scheuklappen durch die Welt gehen. Die Forderungen der Väterplattform sind grundlegend. Immer mehr Menschen in Österreich sehen Bedarf für solche grundlegenden  Änderungen. Die Väterplattform wird alle Anstrengungen daran setzen, dass diese Einsicht endlich bei Österreichs Politik und Justiz ankommt.

Die österreichische Väterplattform ist ein Dachverband der Vereine „Väter ohne Rechte“, Vaterverbot, Kindergefühle, INEV, „Papa gibt Gas“ und der Männerpartei.
„Väter ohne Rechte“ startet am 25. April für dem Familienministerium der Väterplattform: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/petitionsstart-pas-ins-strafrecht-25-april-ist-internationaler-pas-tag/

 

Hinweise:
Zahlen für Österreich wurden von öffentlicher Hand nie erhoben. Daher hier ein Vergleich mit Großbritannien: 50% aller Trennungsväter sehen ihre Kinder unregelmäßig bis gar nicht.
http://www.theguardian.com/news/datablog/2013/nov/20/non-resident-dads-relationship-children
Gesundheitliche Schäden durch Elternentfremdung:
Deutsches Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/35550/Parental-Alienation-Syndrome-Nicht-instrumentalisieren-lassen
Prof. Ursula Gresser:
http://www.zdf.de/volle-kanne/das-leid-der-scheidungskinder-kontaktabbruch-schlimmer-als-tod-eines-elternteils-infos-von-prof.-ursula-gresser-44495890.html
Ärztekammer Salzburg:
http://www.aeksbg.at/documents/10682/3869170/AK_15+medium-11%2B12_WEB.pdf/ac59379d-e8e9-4c0f-9ef0-c4ed864c1772?version=1.0&t=1449735703000
Ein Fallbeispiel unter vielen:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

Link zum Beitrag:
https://www.maennerpartei.at/tag-gegen-elternentfremdung-heimliche-gewalt-von-unheimlichen-ausmassen/

 

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

Montag werde ich weggewiesen

Am Montag werde ich weggewiesen

Dass frisch weggewiesene Männer den Männerservice kontaktieren, gehört zu unserem Alltag. Doch Fritz Aicher überrascht uns: Er meldet sich am Donnerstag, den 23. Februar, mit der Befürchtung, dass er am nächsten Montag weggewiesen werden soll.

Fritz ist schon darüber informiert, auf welche Weise viele schmutzige Scheidungen in der Realität ablaufen. Er weiß, dass eine Wegweisung nicht gerade selten zu den Instrumenten von Frauen gehört, um sich Vorteile in der Scheidung zu verschaffen. Was er dem Männerservice beschreibt, sind Anzeichen dafür, dass seine Frau ihn jetzt als Gefährder hinstellen wird und eine Wegweisung vorbereitet.

Im Augenblick ist Agnes nicht zu Hause. Am Montag wird sie zurückkehren. Wird Fritz´Befürchtung an diesem Tag wahr werden?

Der Männerservice hat mit ihm die wichtigsten Möglichkeiten besprochen, wie gegen mögliche Willkür vorgegangen werden könnte.

Wir werden Sie am Laufenden halten, ob wir im Fall Aicher die erste Wegweisung auf Ansage erleben.

 

Dieser Männerservice-Report wird aufgrund der Dringlichkeit in die bereits eingeplanten Aussendungen eingeschoben, daher die Nummer 35 ½.

Männerservice-Report #35 ½, Sonderausgabe, veröffentlicht am 25. Februar 2017

Betroffene
Vater: Fritz Aicher*
3 Kinder

In der Verantwortung
Agnes Aicher*

Ort und Zeitraum:
Seewalchen, Oberösterreich, vermutlich am Montag, den 27. Februar

*Die Geschichten aus dem Männerservice-Report wurden unter Genehmigung der Betroffenen veröffentlicht oder zumindest mittels keinesfalls nachverfolgbaren Pseudonymen und Daten anonymisiert. Sie können jederzeit vollständig und einwandfrei bewiesen werden. Für Details fragen Sie gerne jederzeit bei uns nach.

Kontakt

Büro, Zentrale:

Telefon: +43 (0) 664 100 33 01
Email: kontakt@maennerservice.at

Obmann:

Hannes Hausbichler
Telefon: +43 (0) 664 786 74 56
Email: hannes.hausbichler@maennerservice.at

 

Männerservice

Wir sind auf Ihrer Seite

http://www.maennerservice.at/am-montag-werde-ich-weggewiesen/

Tags: Männerberatung – Vorarlberg – Wegweisung

Frauenquote kommt, Goldröcke in die Aufsichtsräte

 

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Presseaussendung
2017-01-30
Frauenquote kommt, Goldröcke in die Aufsichtsräte!
 

Auch zum Fasching leistet unsere Bundesregierung unermüdlich ihren Beitrag für Österreichs Volk. Nachdem Christian Kern, die Pappnase schon im Gesicht, sein Gschnas unter dem Motto „Neuwahl“ mangels Interesses selbst der eigenen Genossen traurig abgesagt hatte, hat die Regierung wohl trotzdem dieses Wochenende irgendein ausgelassenes Faschingsvergnügen sausen lassen. Anders kann es nicht sein, denn das Resultat kann nur durch ausreichend Alkoholmissbrauch verursacht worden sein und bei Betrachtung des Beschlossenen kommt kräftig Katerstimmung auf: Die Regierung beschließt die Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft!Hannes Hausbichler, Bundesvorsitzender der Männerpartei, freut sich ja, dass die Bundesregierung zu später Stunde wieder selig zusammengefunden hat, und doch ist es ein Jammer: „Die Lösung geht wie immer auf die Kosten der Männer“, stellt er mit einer heute besonders gebotenen Nüchternheit fest und kommt zu Sache:- Die Frauenquote für Aufsichtsräte ist der peinlichst mögliche Kompromiss zwischen Wirtschaftspolitikern und der Frauenpolitik. Die Wirtschaftsvertreter zeigen damit, dass sie beides nicht ernst nehmen: Die Frauenpolitikerinnen und die Aufsichtsräte. Ersteren werfen sie einen Brocken hin, damit sie Ruhe haben, zweitere düpieren sie, indem sie signalisieren: Bei Aufsichtsräten kann man Quote statt Leistung heranziehen, weil Aufsichtsräte offenbar ohnehin für die Wirtschaftspolitiker bloß Sesselwärmer sind statt wichtige Kontrollorgane.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte ist schon in Norwegen eine Lachnummer. Dort gibt es seitdem die sogenannten „Goldröcke“: Frauen, welche sich selbständig machen, um in 20 bis 30 Firmen die Quotenfrau für den Aufsichtsrat herzugeben und davon gut zu leben, ohne sich mit den Firmen vernünftig zu befassen. Die Arbeit in den Aufsichtsräten wird erst recht von den Nicht-Quoten-Mitgliedern, also Männern, erledigt, die Goldröcke schweben nur zur Abstimmung ein und kassieren die Rechnung, welche wer schon wieder bezahlt? Die Wirtschaftstreibenden, sie zahlen somit praktisch eine Deppensteuer an den Feminismus!

Gefährlich an dieser Faschingsquote ist jedoch die wahre Absicht: Die Frauenquote soll in die Köpfe der Privatwirtschaft gesetzt werden wie dazumal BSE, der Rinderwahn, in die Viehherden geraten ist. Wirtschaftstreibende sollen Bewerber ebenso verwirrt betrachten, wie es Feministen tun: Nicht Qualifikation, Leistung oder Persönlichkeit, sondern das Frau-sein soll Einstell- und Beförderungskriterium werden. Die „Quote in den Köpfen“, der teilweise noch unausgesprochene Quotendruck, der bereits jetzt schwer auf öffentlichkeitsnahe Betriebe lastet, hat fatale Auswirkungen: Männern, vor allem den jungen, werden zunehmend faire Chancen verwehrt. Bei Einstellung und Beförderung herrscht schon automatisch das suchende Auge nach einer weiblichen Bewerberin, das am noch so engagierten männlichen Bewerber bemüht vorbeischielt.

„Wir sprechen bei der Frauenquote nicht von ein bisschen verhätschelnder Frauenförderung. Wir sprechen von flächendeckender, tiefgreifender Beschneidung der fairen Zukunftschancen unserer jungen Männer“, so Hausbichler. Daher formuliert er bewusst:
Die Männerpartei fordert, dass die Politik wieder zur Besinnung kommt und handelt:

Rücknahme der Absicht über die Frauenquote in den Aufsichtsräten mit dem Ausdruck des Bedauerns durch die Bundesregierung. Dieses Bedauern können gleich alle Minister unterschreiben, um zu beweisen, dass wieder ein klarer Kopf in der Regierung herrscht.

Absage an alle Frauenquoten in der Privatwirtschaft, Rücknahme der Frauenquote im öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Dienst und eine Entschuldigung an alle dadurch seit den neunziger Jahren absichtlich benachteiligten Männer.

– Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen durch sofortige Angleichung des Frauenpensionsalters an das der Männer, denn wenn das beste Führungsalter erreicht ist, geht eine Frau statistisch schon in Rente. Hier kann die Regierung glücklich an ihren Zahlen schrauben, ohne der Gleichbehandlung, der Wirtschaft und dem Budget willentlich zu schaden wie sonst.

„Die Männerpartei wünscht dieser Bundesregierung noch weiter frohen Fasching und Österreichs Bevölkerung, dass sie noch gut durch die lange Fastenzeit kommt, welche ihr durch die Politik dieser Parteien beschert wird,“ schließt Hannes Hausbichler mit denkbar bestmöglichen Wünschen für alle ab, bis zur nächsten Wahl!

Link zum Artikel: http://www.maennerpartei.at/frauenquote-kommt-goldr%C3%B6cke-die-aufsichtsr%C3%A4te

Kontakt:

Zentrale:
+43/664/100 33 01
internet@maennerpartei.at

Bundesvorsitzender:
Hannes Hausbichler
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/78 67 456

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Vater abgezockt – Männerservice Österreich

Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!
1Mänerservice

Rainer Carneval lebte mit der Mutter seiner Kinder 10 Jahre zusammen und hatte die Kinder partnerschaftlich gut versorgt. Die Mutter seiner Kinder wollte in dieser Zeit stets, dass Rainer an einer anderen Wohnadresse gemeldet bleibt. Die Gründe dafür hat sie nie so recht verständlich geäußert, doch Rainer ist ihrem Wunsch damals nachgekommen.

Letztendlich geschieht die Trennung Ralfs von seinen Kindern im Jahre 2012, auf Wunsch der Mutter seiner Kinder.

Wie so oft, versucht ein Vater, sich in einer emotional belastenden Lage durch die Trennung von seinen Kindern erst einmal zurechtzufinden, doch über das Jugendamt fordert die Mutter seiner Kinder gleichzeitig schnell sehr hohen Unterhalt. Eine Forderung schockiert Rainer ganz besonders:

Auf einmal behauptet seine frühere Partnerin, sie habe nie mit Rainer zusammengelebt! Daher sei sie berechtigt, über die letzten 3 Jahre den Unterhalt rückwirkend ausrechnen zu lassen und zurückzufordern.

Sie fordert sogar von ihm eine Bestätigung, dass er nie mit ihr im gemeinsamen Haushalt gelebt habe, mit den Worten: „Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!“

Für Rainer beginnt nun ein Spießrutenlauf um seine Existenz. Zwar gibt selbst ihr Anwalt einmal zu, dass dieser gemeinsame Haushalt doch bestanden hätte, mehr noch: Er gibt zu, dass der rückwirkende Kindesunterhalt gar nicht für die Kinder sein soll, sondern eine persönliche „Altersvorsorge für die Kindesmutter“! Doch Rainer geht es wie vielen Vätern in Österreich: Fassungslos kann er zusehen, wie solche klaren Beweise einfach ignoriert werden.

Männerservice-Report #10, Veröffentlicht am 30. September 2016

Betroffene
Vater: Rainer Carneval
Kinder
Verwandte: Gattin aus zweiter Ehe

In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Amt für Jugend und Familie („Jugendamt“) Wien (10. Bezirk)
Anwalt

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2012