Familienrecht – Sharia mit Mehrehe trotz Verbot laut SPD Barley erlaubt . . .

„Islamisten haben mehr Rechte als einheimische Bürger“

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Deutschland: Deutscher Pass trotz Zweitfrau

Foto zeigt SPD-Justizministerin  Barley

2.Artikel:

Justizministerium: Totalversagen

Katarina Barley für Einbürgerung trotz Mehrehe

Wen Barley wohl im Auge hat, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.


Emmanuele Contini/NurPhoto via Getty Images

Das hätten wir nie gedacht, uns machte die Meldung gar sprachlos, als wir lesen mussten, „Die Bundesregierung hat ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem Gesetzentwurf gestrichen.“ Das wurde sogar auf Nachfrage der Welt am Sonntag vom Innen- und Justizministerium bestätigt.

Man muss dazu wissen, im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen. Konnte sich da etwa Innen- und Heimatsminister Horst Seehofer mit seinem Berater- und Referentenstab nicht durchsetzen?

SPD für Polygamie
Islamische Rechtsordnung in Deutschland

Dafür aber die designierte Abgeordnete im Parlament der EU, Katarina Barlay, noch als Justizministerin firmierend? Wen sie wohl im Auge hatte, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Warum, eigentlich? Warum fehlt dieser wichtige Paragraph und Passus speziell im Gesetzbuch über die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit? Welche Lobby hat da im Hintergrund die Justizministerin dermaßen beeinflusst, und die gesamte SPD gleich mit?Jedenfalls, erinnern wir uns an den sympathischen aber auch ultrakonservativen Mohammed (einst in einer schwäbischen Provinz im Gespräch kennengelernt), der dem Autor im Rahmen eines beruflichen Aufnahmegesprächs in einer Unterkunft mitteilte, ach, irgendwann, werden „auch unsere Gesetze in Deutschland und Europa gelten…“, der Übersetzerin war dabei recht unwohl zumute. Seine Zweitfrau war bereits mit nach Deutschland zugewandert. Damals noch nicht offiziell als Zweitfrau anerkannt. Ja, was? Bis zu vier Frauen seien auch erlaubt „bei uns“, in der Heimat, meinte der 36-Jährige Mohammed damals. Er müsse sich um diese seine Frauen ja irgendwie kümmern. Wir jedoch klärten ihn damals auf, dass das in Deutschland nicht möglich sei. Der Landwirt aus dem syrisch-türkischen Grenzgebiet lächelte nur vielsagend. Ja, heute schreibe ich: eins-zu-null für Mohammed. Wie sieht das denn aus, wenn sich nicht einmal deutsche Bürger, die mit dem Gesetz beruflich argumentieren, auf eben dieses verlassen können?

Welche #Werte sollen vermittelt werden? Wie kann eine "Wir-Wende" entstehen, wenn wir nicht einmal in der Lage sind #Polygamie abzulehnen und zu bestrafen. #Wertevermittlung bedeutet auch das Richtige vorzuleben und Selbstbewusstsein zu vermitteln. https://t.co/dTqJQQtHCC

— Ahmad Mansour (@AhmadMansour__) May 6, 2019

https://platform.twitter.com/widgets.js„> Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden.

Es ist aber auch bekannt, und selbst SPIEGEL-TV berichtete einmal vom syrischen Vater aus Pinneberg, der bereits mit zwei Frauen in einer großen Wohnung lebte, nicht arbeiten ging, weil er seine sechs Kinder daheim betreuen wollte? Und die dritte Frau war wohl auch bereits dabei, nach Deutschland zu reisen. Krieg und die Krisensituation machten es möglich. Letztendlich ist es nicht die Frage, ob seine Frauen (nach islamischen Recht), wegen Asyl hierherkommen. Die wichtige Frage ist jedoch, und wir fragten einst auch Professor Christian F. Majer, von der Hochschule in Ludwigsburg (Fachmann für ausländisches und internationales Zivilrecht), inwieweit das hiesige Recht „aufgeweicht“ würde?

Vielehen, Polygamie würden eindeutig gegen unser Rechts- und Wertesystem sprechen, so auch der Fachmann.

Interview
Der kulturelle Spagat der Behörden in Deutschland

Aber da, wo viele Juristen, wo auch viele Meinungen und wohl noch mehr Mehrheiten irgendwo im Parlament oder in Regierungen sind (wenn auch in Hinterzimmern), denn anders ist es nicht zu erklären, dass eine Justizministerin wie Katarina Barley mit so einer fahrlässigen Entscheidung intern auch noch ohne Widerspruch durchkommt. Das EU-Parlament bereits im Auge, scheint dieser Frau so langsam alles ziemlich piepegal zu sein.Immerhin Mathias Middelberg (CDU), und innenpolitischer Sprecher in der Union, machte sich erst einmal Luft und klagte ganz offen gegen Justizministerin Barley. Middelberg angefressen: das sei „völlig unverständlich“, und auch nicht hinnehmbar“, gab damit die Meinung vieler seiner Parteifreunde wieder.

Kurz, Katarina Barley und die, die sie immer devot umgeben („Die Barley-Entourage“), habe sich über den Vorschlag des Innenministers hinweggesetzt, diesen ignoriert, ja, nicht zugestimmt. Das Justizministerium bestätigte sogar, dass eine „inhaltliche Prüfung der Vorschläge“ innerhalb des von Barley zu verantwortenden Justizministeriums noch gar nicht stattgefunden hätte. Katarina Barley und ihre Referenten wollten sich erst einmal um Vorlagen kümmern, die Teile der Koalitionsvereinbarungen seien.

Das Verbot der Vielehe und eine Ablehnung des Antrags auf die deutsche Staatsangehörigkeit, falls doch mehrere Ehefrauen existierten, gehörten wohl nicht zum Koalitionsvertrag. Nun gut, manche Dinge treten auch erst später im Alltag (verstärkt seit 2015) zu Tage.

Aber es kommt immer dreister und es zeigt sich, wie Katarina Barley absolut falsche Prioritäten im Justizministerium setzt. Auch wurden Vorschläge zurückgestellt, die auch nicht im aktuellen Gesetzentwurf der GroKo auftauchen, wonach eine geklärte Identität (was jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann) Voraussetzung für eine Einbürgerung sein soll. Das sollte doch logisch sein.

Wenn die Vielehe in Deutschland strafbar ist, dann bleibt nur die Frage, warum Recht nicht auch eins-zu-eins umgesetzt werden kann? Seehofer und sein Innenministerium erklärten, dass man weiterhin ein Verbot der „Mehrehe“ bei Einbürgerungen verankern möchte – aber eben nicht mehr mit diesem Gesetz.

Eine Bestandsaufnahme
Ali Ertan Toprak: „Parallelgesellschaft war gestern, heute muss man von einer Gegengesellschaft sprechen.“

Aus Seehofers Ministerium hieß es: „Wir streben an, den Gesetzentwurf spätestens in diesem Frühherbst ins Kabinett einzubringen.“ Oder war es gar Barleys Punktsieg und Revanche, als sie damals doch eingelenkt hatte, in der Diskussion, als es um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei IS-Kämpfern mit einem Doppelpass ging?Noch einmal, strafrechtlich sind Doppel- und Vielehen in Deutschland verboten – nur werden diese eben nicht sofort bekannt und auch sehr gut verschleiert. Die zugezogenen und ebenfalls asylsuchenden Frauen leben hier nicht selten in anderen Wohnungen, wo nicht der Ehemann für sie sorgt, sondern die Bundesrepublik. Daran verzweifeln auch die Sozialämter und Jobcenter. Indizien gäbe es viele, nur selten Beweise.

So werden diese Mehrehen nach islamischem Recht nur selten bekannt und landen auch in dem Fall des Bekanntwerdens nicht oft vor Gericht. Es scheint aber auch nicht so, als würden sich die Sozialdemokraten und Grünen irgendwie weitergehende Gedanken darüber machen.

Anhand dieser laxen Handhabung und Verschleppung von Gesetzesvorlagen, frage ich mich, war es denn wirklich übertrieben, als der italienische Innenminister Salvini bei seinem Besuch in Ungarn neulich meinte, „wenn wir es nicht schaffen, die Ideologien und Mehrheiten aller Linken und Sozialisten im europäischen Parlament“ zurückzuweisen, und diese Politiker nach Hause zu schicken, drohe Europa  ein „Kalifat“…?


Giovanni Deriu, Dipl. Sozialpädagoge, Freier Journalist, ist seit 20 Jahren in der (interkulturellen) Erwachsenenbildung tätig.

Mo, 6. Mai 2019

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/katarina-barley-fuer-einbuergerung-trotz-mehrehe/

Tgas: Islamisierung – Muslime – Migration – Asylwerber – Flüchtlinge

Männer-Rassismus, Diskriminierung von Katarina Barley SPD

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SPD Katarina Barley
SPD Katarina Barley

SPD Feministin Katarina Barley Ist mit diesem pauschalierenden Männerhass als Ministerin nicht tragbar.
Diese Volksverhetzung, Hetze u. Diskriminierung von Männern darf man nicht hinnehmen!

Hassposting  der Justizministerin Katarina Barley:

SPD Katarina Barley - Hassposting gegen Männer
SPD Katarina Barley – Hassposting gegen Männer

Artikel zur sexistischen Rede der SPD Politikerin:

Aufruhr im BundestagJustizministerin Katarina Barley gibt Männern die Schuld am Brexit

Aufregung im Bundestag: Die SPD-Politikerin Katarina Barley gibt Männern die Schuld am Brexit. Auf Twitter löst die Aussage eine Kontroverse unter den Nutzern aus. Doch die Ministerin rudert nicht zurück.

Tags: Frauenpolitik – Feminismus – sexistisch – Hassposting – Mobbing – Hetze gegen Männer – Volksverhetzung 

Warum werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt?

POLITIK

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Eine Trennung ist immer schwierig – kommen Kinder hinzu, ist Streit leider oft vorprogrammiert. (Foto: dpa)

Der nervige Zoff ums Kind

Warum eigentlich werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt? Die neue Regierung sollte das ändern

Der Vorschlag von Ex-Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) kam, politisch gesprochen, unmittelbar vor Toresschluss: Trennungsväter sollen rechtlich besser gestellt, die gemeinsame Erziehung von Kindern soll fortan erleichtert werden. Dass sich der frisch gewählte Bundestag zeitnah damit befasst, darf man bezweifeln. Leider. Zunächst muss überhaupt erst mal eine neue Bundesregierung gebildet werden – die SPD wird nach Lage der Dinge nicht mehr dabei sein.

Allerdings stünde es allen Parteien gut an, mit dieser massiven Diskriminierung – betroffen sind vor allem Männer – aufzuräumen. Konkret dachte SPD-Frau Barley erst mal nur an die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Trennungsvätern.

In der Praxis sieht das nämlich momentan so aus: Das Kind lebt nach der Trennung oder Scheidung meist bei der Mutter, aber der Vater hat es am Wochenende bei sich und während der Hälfte der Schulferien und Feiertage. In dieser Zeit kauft er für das Kind Essen und Trinken, geht mit ihm ins Kino und ins Erlebnisbad, und wenn es überraschend kalt wird während der Besuche und das Kind in Sommerjacke und Sneakers ankam, dann kauft der Papa eben auch mal einen zusätzlichen neuen Anorak und feste Stiefel. Wenn es sich obendrein um Geschwisterkinder handelt, kommen da rasch nicht unerhebliche Summen zusammen. Für den gebürtigen Sachsen Hartmut K. (40), der beruflich viel in Nürnberg zu tun hat, kommen noch horrende Fahrtkosten hinzu. Sein Kind wohnt mehrere Hundert Kilometer entfernt, und die Mutter weigert sich, ihm bei der Fahrtstrecke zum Abholen entgegenzukommen. Alle 14 Tage ist er deshalb stundenlang unterwegs.

Doch von all diesen Beträgen darf der Trennungsvater nicht einen einzigen Cent beim an die Mutter zu zahlenden monatlichen Unterhalt geltend machen – auch wenn sich das Kind in manchen Fällen rund ein Drittel des Jahres bei ihm aufhält.

Die CSU wiegelt ab

Doch damit nicht genug der staatlich verordneten Ungleichbehandlung: Während die Mutter den vollen steuerlichen Entlastungsbetrag geltend machen darf, muss der Ferien- und Wochenendvater die ungünstige Steuerklasse 1 akzeptieren. Die Behörden billigen ihr die Steuerklasse 2 auch dann noch zu, wenn sie bereits wieder in einer festen Partnerschaft lebt. Solange der neue Partner in der gemeinsamen Wohnung nicht polizeilich gemeldet ist, ist für den Fiskus und die Jugendämter alles in bester Ordnung.

Natürlich könnte man einwenden: Dann sollten sich die Väter um das Wechselmodell bemühen. Würden die meisten ja auch gern. Doch noch ist die Rechtslage so, dass ein Wechselmodell – das Kind ist abwechselnd eine Woche beim Vater, dann eine Woche bei der Mutter – von den Familiengerichten nur angeordnet wird, wenn die Eltern sich einig sind. Meist aber sind die Mütter dagegen.

Logisch: Denn in diesem Fall bekämen sie vom Kindsvater ja keinen Cent monatlichen Unterhalt, müssten aber die Hälfte sämtlicher Kosten des Nachwuchses tragen und auch allein eine entsprechend große Wohnung finanzieren. Das Wechselmodell lohnt sich für sie ökonomisch nicht.

In neun von zehn Streitfällen ordnen die Familiengerichte übrigens an, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter statt beim Vater leben sollen.

Ein auf Scheidungsrecht spezialisierter Münchner Anwalt meinte, da spuke wohl in vielen Richterköpfen noch das antiquierte Bild der armen, verlassenen Ehefrau und Mutter herum. Nach seiner Erfahrung gingen aber inzwischen mehr als zwei Drittel der Scheidungsinitiativen von den Frauen aus. Und häufig sei auch längst ein neuer Partner präsent.

Barley schlägt in einem ersten Schritt vor, ab einem Betreuungsanteil von einem Drittel auch den zweiten Elternteil steuerlich besserzustellen. Bei getrennt Erziehenden soll für beide ein Steuerabzugsbetrag von 550 Euro gelten. Die Kosten sie auf 270 bis 310 Millionen Euro.

Patrick Simon vom Vorstand der Väterinitiative München erklärt: „Wir begrüßen Änderungsvorschläge dann, wenn dadurch kein Elternteil gegenüber dem früheren Status schlechter gestellt wird. Steuererleichterungen für den Vater sollen also nicht mit jenen der Mutter verrechnet werden müssen.“ Zur angedachten Ausweitung des Wechselmodells meint Simon, dass dieses in anderen EU-Ländern – etwa Belgien – längst die Regel sei. „Das sollte, wenn es dem Kindeswohl dient, auch in der Bundesrepublik so werden.“

Politischer Widerstand ist indes sicher. Bisher waren es vor allem CSU-Politiker, die sich Reformen des Familienrechts widersetzten. Auch Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gilt in dieser Frage als nicht besonders innovativ.

Und auch in der Unions-Bundestagsfraktion überwiegt die Skepsis. Man halte nichts von „staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils“, so Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher. Beim Wechselmodell sei die „Einzelfallprüfung unabdingbar“. Voraussetzung sei „eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern“. Die Union glaube nicht, „dass der Gesetzgeber ein einheitliches Leitbild vorgeben kann“. Die Grünen wiederum wollen sich zu dem heiklen Thema erst gar nicht äußern. Eine BSZ-Anfrage an Franziska Brantner, die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, blieb unbeantwortet.
(André Paul)

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 Tags: Doppelresidenz – Steuerbonus – Steuerabschreibung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterlose Gesellschaft – Steuerrecht 

Kommentare (17)

  1. Klaus Peter Schmidt vor 1 Woche
    Wow, wird endlich Zeit das die Diskriminierung der Väter aufhört. Selbst wenn man als Vater die Hauptbezugsperson des Kindes war und die komplette Elternzeit mit ihm verbracht hat und ein Gutachten sogar bestätigt das der Kindesvater genauso in der Lage ist das Kind zu betreuen und zu versorgen wird das Kind gegen seinen Willen per Gerichtsbeschluss zur Mutter verfrachtet und von dort dann jegliche Kommunikation und Einigung boykottiert.
  2. Marc Fengel vor 1 Woche
    Also ich persönlich als selber betroffener Vater halte es für einen absoluten Hohn, wie CDU / CSU und das gesamte politische Spektrum das Thema mit Füßen treten. Es steht derzeit in keinem Gesetzt, dass das Kind bei einer Trennung automatisch der Mutter zuzusprechen ist.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass selbst wenn die Voraussetzungen für ein Wechselmodell gegeben sind, kann die Mutter durch Umziehen das Kind vom Vater entziehen und so eine hohe Entfernung schaffen. Das entspricht sicherlich nicht den Interessen des Kindes neben der Trennungssituation der Eltern auch noch aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden.
    Ja. Auch als Vater hat man rechte und Pflichten für das Kind. Doch was nützt mir ein Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge, das wenn ich es ausüben möchte ich als Vater in der Beweislast bin, dass dies im Sinne des Kindes ist. ICH VERMEIDE HIER DEN BEGRIFF KINDESWOHL ABSICHTLICH, DA DIESER BEGRIFF DER REINE INBEGRIFF DER KINDESMISSHANDLUNG DES STAATES ZUM WOHLE DER MÜTTER IST. Ein Kind gehört zur Mutter, das ist die gängige Meinung. In dem Artikel geht klar dar Problem hervor. 1. Wechselmodell ja , aber nur wenn es die Mutter möchte. 2. Es ist eine finanzielle Entscheidung der Mutter, was einer Prostitution gleich kommt. Sie verkauft sozusagen ihr Kind. 3. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wird das Familiengericht hinzugezogen. Auch da stehen über Arbeitsämter, Jugendämter, Frauen Verbände und über das Mittel der Prozesskostenhilfe der Mutter alle Türen offen. Während der Vater, der meistens der Hauptverdiener der Familie war hier neben der Beweislastumkehr auch das komplette finanzielle Risiko selber trägt. Ganz zu schweigen von den steuerlichen Nachteilen, die aus dem Artikel hervorgehen.
    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN, schrieb Hermann Danne in seinem Buch Femokratur Deutschland. Eine Fallsammlung von Betroffenen Vätern, die leider keine Ei zelfallenzscheidungen sind.
    Wir sind in unserer heutigen Gesellschaft so weit, glauben wir, wie lassen den Familiennachzug fü Flüchtlinge weil Kinder das Recht auf beide Eltern haben, wird setzten so viel in das Thema Beruf und Familie, machen und aber keine Gedanken wie die Vereinbarkeit nach der gescheiterten Beziehung fortbestehen kann, der unterhaltsvorschuss wird von der SPD Gang gross propagiert aber es kommt kein Ton von Vater- Kind rechten.
    Leider werden Väter hier noch immer von der Gesellschaft ins falsche Licht gerückt. Der Vater, der die Familie verlässt. Diese Zeiten sind lange rum. ES SIND EHR DIE ZEITEN, IN DENEN ES EINEM VATER DURCH DAS SYSTEM NICHT MÖGLICH IST SEINER ROLLE ALS VATER NACHKOMMEN ZU KÖMMEN .Wir sagen hier in Deutschland, dass wir ein gerechtere System brauchen, wir sagen immer, dass wir vorurteilsfrei Dinge bewerten müssen und vorallem sollen wir, was ich auch persönlich sehr begrüße frei von irgendwelchen Ideologien sein.
    Nur wenn unser Familienrechtssystem bei Uneinigkeit der Eltern die sogenannte Einzelfallentscheidung herbeiführt, diese jedoch zu über 90% im Sinne der Mutter ausgehen, dann frage ich mich ob wir hier noch von Einzelfallentscheidung oder einem ideologisch geprägtem System Sprechen?Marc Fengel
  3. Max vor 1 Woche

    Wow. Das wurde mal Zeit, besonders im teilwesie noch konservativ geprägten Bayern ein herausragender Text! Ich kann mich den Argumenten von Marc Fengel hier im Kommentarbereich nur anschließen.

    Ich frage mich nur ständig, was eigentlich noch passieren muss, daß man als Vater gleichberechtigt vor der Justiz und der sogenannten Helferindustrie wahrgenommen wird.

    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN –> stimme diesem Satz voll zu. Wer einmal als Vater auf einem deutschen Jugenamt versucht hat, eine sachliche Diskussion über sein Kind zu führen, weiß was ich meine.
    Lassen Sie es mich mit einem totalitären Staat wie Nordkorea vergleichen: Dort ist der Führer gottgleich. Bie uns ist es nach einer Trennung die Mutter. Widerworte, negative Aussagen über die Mutter kann und darf es nicht geben. Alles wird so hingebogen, daß es dem Willen der Mutter entspricht. Wenn Sie meinen daß ich übertreibe, schauen Sie sich mal in diversen sozialen Netzwerken um. Da wimmelt es nur so von Leidensgenossen.

  4. Xaver vor 1 Woche
    Man kann im gesetzteren Alter also jedem jungen Mann, der noch halbwegs seine Sinne beisammen hat, nur eines raten: Hände weg von jeder festen Beziehung zu einer Frau oder gar einer Familie. Sollen sie doch glücklich werden in ihrer Emanzipation und Selbstverwirklichung.
  5. Johannes Zink vor 1 Woche

    Beseitigung von Diskriminierungen – die gibt es hierzulande politisch korrekt immer dann, wenn sich Frauen benachteiligt fühlen. So ist es ein Fortschritt, dass die Medien neuerdings über die systematische Ungleichbehandlung von Trennungseltern bei Familienberatung und -gerichten schreiben, obwohl dort massiv Väter betroffen sind. Ein Fortschritt ist auch die einsetzende Abwanderung der Betroffenen von den diskriminierenden Parteien bei Wahlen.

    Diese Tendenz wird weiter steigen, wenn die Politik sich nicht zeitnah genauso engagiert für den Bindungserhalt von Trennungskindern zu beiden Eltern einsetzt und damit einen Paradigmenwechsel herbeiführt, wie sie es in Windeseile bei der „Ehe für alle“ gewollt hat.

    Gemeinsame Elternverantwortung auf Augenhöhe dient in erster Linie den Kindesbedürfnissen und ist international schon weit verbreitet („shared parenting“). Es ist unredlich, wenn Politiker dabei von „staatlicher Anordnung“ reden. Es geht allein um die kindgerechte Lösung von strittigen Fällen, in denen bisher gesetzlich verbrämt ein Elternteil ausgegrenzt und auf seine ökonomische Rolle als Zahlmeister reduziert wird.

    „Shared parenting“ mit Kindern in Doppelresidenz ermöglicht nebenbei auch die bestmögliche Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern. Die Politik verfolgt dieses Ziel vor Trennung/Scheidung und sollte per Wahlentscheidung dazu angehalten werden, es auch für die große Zahl der Trennungsfamilien zeitnah gesetzlich zu gewährleisten.

  6. Liberaler vor 1 Woche

    Wenn der Staat sich ‚raushalten‘ möchte und ‚keine Betreuungsform‘ vorschreiben möchte, dann ist das Wechselmodell die perfekte Lösung für Verhandlungen.

    Nur das Residenzmodell sollte der Einzelfallprüfung unterliegen.

    Ich möchte noch auf die Resolution 2079 des Europarates verweisen in der die Mitgliedsländer zur Umsetzung des Wechselmodells angehalten werden.

  7. kaaaay vor 1 Woche
    Meist, wenn man über das Wechselmodell liest, liest man auch Floskeln wie *Man halte nichts von – staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils*. Es ist schon interessant, wie man dann aber immer gegen den Willen des (meist) Vaters den Lebensmittelpunkt bei der Mutter festlegt. Dies ist also „gegen den Willen eines Elternteils“ möglich, alles andere aber nicht? Komisch 😉
  8. Vater sein und Vater bleiben vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Weinberg,
    ein kleinen Moment der Besinnung bitte.
    Zu ihren Äußerungen, zu staatlichen Anordnungen…
    Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern…. Fähigkeiten sind erlernbar.
    Nur wer nicht will kann sich verweigern und behauptet, die Kommunikation sei gestört.
    Es müsste aber eigentlich lauten, eine Einzelfallprüfung für ein Residenzmodell sei unabdingbar.
    Da es sich andernfalls um einen Eingriff in das Grundrecht der Eltern handelt.
    GG Art 6 Abs 2!
    Ebenfalls widerspricht Ihre Haltung dem Gedanken aus GG Artikel 3!
    Ein weiterer Eingriff wären die Kinderrechte!
    Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, eventuell sind Sie ja ein Gegner von Kinderrechten.
    Womit begründen Sie Ihre getroffenen Aussagen, das für ein Wechselmodell eine Einzelfallprüfung unabdingbar ist?
    Bitte nennen Sie mir EINE Studie aus der hervorgeht, dass das Residenzmodell im Interesse des Kindes liegt. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, würde ich mir an ihrer Stelle überlegen, ob ich als familienpolitischen Sprecher nicht noch mehr Schaden anrichte, wenn ich diese Funktion weiterhin ausübe und weiterhin ideologisch Geprägte Thesen vortrage, oder wollen Sie noch weiter rechts außen liegen als die AFD? Die sich ja für das Wechselmodell nach Trennung ausgesprochen hatte.
    P.S. Wäre eine Einzelfallprüfung für das Wechselmodell, nicht ebenfalls eine staatliche Anordnung, von der Sie ja nichts halten?
  9. PatentlyAbsurd vor 1 Woche
    „Absoluter Wille eines Elternteils“ ist in diesem Zusammenhang der Wille der Mutter, der in einem absolutistischen System nur absolut sein kann. Der Umstand, dass der Umgangsboykott durch die Mutter dann auch gegen den Willen eines Elternteils erfolgt, ist unerheblich, da der Wille des Vaters nicht absolut sein kann.
  10. Perle vor 1 Woche
    Sollte nicht endlich mal der Wille des Kindes, um das es letztendlich geht, mehr berücksichtigt werden. Es gibt doch mehr als genug Beispiel dafür, das es zum Teil einfach nur um reine Machtspiele von einer Seite her geht. Es sollte vom Staat gar kein Model festgelegt werden, denn der Staat kann weder die einzelne Situation noch die betreffende Personen kennen. Also muss es eher zu Pflichtprogramm werden, das bei jeder Trennung, das individuell erarbeitet werden soll. Das Jugendamt eine komplette neutrale Stelle bleibt und sich von keiner Seite manipulieren laesst. Das ab einer bestimmten Reife des Kindes auch das Kind mit angehört wird. Nicht für jedes Kind ist das Wechselmodel die Lösung. Es muss ein Mittelweg her und der kann nur mit allen Parteien und eine wirklich neutrale Stelle her. Es sollte auch endlich Pflicht werden, das eine festgelegter Umgangsplan auch von allen eingehalten wird. Nicht nur der Betreuende Elternteil und das Kind verpflichtet sind, das zu machen, aber der Umgangselternteil machen kann was er will. Sprich einfach nicht kommt oder absagt etc. Es geht immer noch um das Kind und nicht die Befindlichkeiten der Eltern. Auch der Schutz des Kindes sollte besser ausgebaut werden. Gerade bei sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie und Drogenkonsum. Auch wenn es bei Gewalt in der Familie nicht immer gegen das Kind ging, ist die Gefahr nicht zu unterschätzen. Es sollten klare Auflagen geben, diese erfüllt werden müssen, bevor ein Kind Umgang zu dem entsprechenden Elternteil bekommt. Begleitend nutzt hier wenig bis gar nichts. Wer nicht gewillt ist diese Auflagen zu erfüllen, der darf keinen Kontakt haben.
  11. mampa vor 1 Woche
    Und so war es bei mir auch! Ich, Vater, 2,5 Jahren in Elternzeit, dann wegen neue Liebe Verlassen.
    Inzwischen lässt mir die Mutter meine Kinder 42% betreuen. 50% bekommen wir nicht, womit hätte sie sich sonst ein Haus kaufen können. Verdient mehr als ich, kassiert Kindergeld und Unterhalt und fährt mehrmals im Jahr in Urlaub. Ich selber muss jeden Cent zählen und verbringe mangels Geld die WE zuhause mit den Kindern. Kleidung muss ich auch kaufen, weil es den Kindern peinlich ist mit Reisetaschen in die Schule zu gehen. Und das obwohl sie das zweite Kind eigentlich abtreiben wollte. Schon traurig wie die Emanzipation inzwischen zur Diskriminierung der Väter führt. Diese Tatsachen haben meine Wahlentscheidung erheblich beeinflusst.
  12. Wechselmodellpraktizierender vor 1 Woche

    Interessant – Willkommen Bayern im 21. Jhd!

    Nach Grundgesetz Art. 3 (Gleichberechtigung) und Art.6 (bes. Abs. 2: Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern) als auch Europarat Resolution 2079 (Wechselmodell als Standard) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar 2017 (Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden) steht hoffentlich dem Wechselmodell als Standard nichts mehr entgegen.

    Es wäre auch zu überlegen, eine Wahrheitspflicht für alle Anwälte, Jugendamt und allg. Sozialdienst vor Gericht mit einzuführen.

    Weshalb sich hartnäckig die Gerüchte der Wechselmodellgegner halten, ist mir völlig schleierhaft. Scheinbar fehlt hier sowohl ein Lösungswille als auch schlicht und ergreifend die praktische Erfahrung.

    Zum Beispiel die Aussage, ein Wechselmodell würde nur dann funktionieren, wenn sich die Eltern verstünden, ist völliger Unsinn. Meine Kinder leben seit 4 Jahren eine Woche bei mir (Papa) und eine Woche bei der Mutter. Die Eltern können sich nicht im geringsten ausstehen, eine Kommunikation läuft ausschließlich asynchron (Übergabebuch/Email). Den Kindern geht es jedoch prächtig, haben sie doch beide Eltern zu gleichen Teilen.

    Sollte irgendwer dies hier lesen und ernsthafte Fragen haben – ich stehe als Wechselmodellpraktizierender mit rund 4 Jahren „Berufserfahrung“ mit meinem „hochstrittigen Fall“ sehr gerne zur Verfügung.

  13. Hans Engelmayer vor 1 Woche
    Frank-Walter Steinmeier hat es richtig erkannt: „Es sind andere Mauern entstanden“. Das absurd schlecht gezimmerte Familienrecht ist eine davon.
    Wo nach der Trennung zwei Eltern gleich gefördert und gleich gefordert werden müssten, gilt stattdessen das realitätsfremde Prinzip „einer betreut, einer bezahlt“. Dies ist die willkürliche Aufteilung zweier gleicher Eltern in zwei diametral unterschiedliche Rollen. Einer wird Gewinner, einer Verlierer. Aus Eltern werden Gegner.
    Es gibt heute in Deutschland mehr Verfahren im Familiengericht als Neugeburten. 40% der „Alleinerziehenden“ landen – wenig überraschend – dauerhaft im Harz IV Bezug. Genauso viele Elternteile verlieren den Kontakt zu ihren Kindern. Enorme Kosten und viel Leid auf beiden Seiten. Unser antiquiertes Familienrecht ein Erfolgsmodell?
    Während die Mutter in fast allen Fällen als „alleinerziehend“, „alleinbestimmend“ und „alleinbekommend“ aus der Trennung hervorgeht, ist es im Normalfall der Vater, der per Gesetz die Alltagsnähe zu seinen Kindern verliert und alleinig mit den Kosten der Familie in beiden Haushalten belastet wird. Das ist Diskriminierung. Diskriminierung ist keine Lappalie! Sie erzeugt Wut und Ablehnung.
    Und wir Trennungsväter sind eine große Gruppe. Bei derzeit zwei Millionen „Alleinerziehenden“ gibt es auch zwei Millionen dazu passende Trennungsväter. Und auch die Väter von bereits volljährigen Kindern haben die bitteren Jahre als Trennungsväter nicht vergessen. Wir tragen den Staat mit unseren Steuern und werden doch von der Politik schamlos ignoriert. Jetzt haben wir unser Kreuz gesetzt. Die Bundestagswahl hat es gezeigt. Und die nächste Wahl kommt bestimmt.
    Die Politik will uns glauben machen, dass unsere vornehmlichen Probleme im Bereich der Zuwanderung und dem Erstarken der AFD zu finden wären. Da liegen unsere Volksvertreter grundlegend falsch und sie haben dies noch immer nicht erkannt. Die weit überwiegende Mehrheit von uns hat kein Problem damit, Seite an Seite mit den neuen Mitbürgern zu leben. Das lässt sich friedlich und unaufgeregt organisieren. Und die AFD ist eindeutig mehr Auswirkung als Ursache von Problemen.
    Was uns Trennungsväter wirklich belastet, ist das permanente Ringen – oft auch gegen das Verhalten der Mutter der Kinder – um auch nach der Trennung die gleichwertige Beziehung zu unseren eigenen Kindern weiter leben zu können. Und wir haben oft enorme Probleme, durch die einseitigen Belastungen im Familienrecht und die uns verwehrte staatliche Förderung, mit unseren Kindern finanziell über die Runden zu kommen. Aber ja doch, die „alleinerziehende“ Mutter ist ja per se die „Bedürftige“! Hier besteht bizarre Unkenntnis auf Seiten der Politik, was die Lebensrealität der weit überwiegenden Mehrheit der Trennungsfamilien angeht. Stereotype und nicht hinterfragte Vorurteile, sowie groteske Unkenntnis der Sachlage und Interessenlosigkeit bestimmen die öffentliche und politische Diskussion. Die überfälligen Reformen im Familienrecht werden damit immer weiter verzögert. Dies erzeugt Wut und Verbitterung bei den Betroffenen.
    Es ist erfreulich, dass die „neuen Mauern“ auch im Familienrecht nun immer klarer und ohne Berührungsängste in den Medien formuliert werden. Herzlichen Dank an die Redaktion der BSZ. Die Zeiten des Weghörens und nicht Wahrhaben-Wollens sind vorbei. Politiker, die bisher teilnahmslos und untätig im Status Quo verharrten, bekommen nun endlich den Druck zu spüren, den sie verdienen. Die Reformen sind überfällig und die Politik ist seit Jahren in der Bringschuld.
    Und es sind auch die betroffenen Väter selbst, die sich nun emanzipieren. Sie erkennen das Unrecht, in dem sie leben, sie tauschen sich untereinander aus und stehen auf, um sich zu wehren. Sie fordern ihr Recht auf Gleichberechtigung ein. In immer größerer Zahl verweigern sie „ihren“ Volksvertretern, die ihre berechtigten Interessen und Nöte so offen ignorieren, die Gefolgschaft. Das ist gelebte Demokratie und gut so! Um es in den Worten von Don Camillo zu sagen: „Denn nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber“.
    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Bitte weiter so!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans Engelmayer
    www.rosenheimermodell.de
  14. Klaus Fiegl vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Paul,
    lieber JournalistDer Titel „Der nervige Zoff ums Kind“ ist bei diesem Thema völlig deplatziert! Es geht um Kinder, was kann da „nervig“ sein?Schreiben Sie das aus der Perspektive einer faulen Familienrichterin oder noch fauleren Jugendamtsmitarbeiterin, die einfach ihre Schreibtische leer haben wollen oder aus der Perspektive einer Mutter, die um ihre Privilegien fürchtet, schließlich kommt das Kind so gut wie immer zur Mutter?Jedenfalls geht es nicht um das Kind und um das Kindeswohl. Hat eigentlich schon irgendwann einmal eine der vorgenannten Professionen sich im Zusammenhang mit dem Kindeswohl das „Leitbild, wie ein Mensch sein soll“ geäußert und dann daraus die eigene Entscheidung reflektiert? Nein, leider sicher noch nicht.Gut finde ich, dass Sie das Beharrungsvermögen der CSU hinsichtlich der überalterten Regelungen ansprechen. Tja, das wird dann dazu führen, dass die Zeit dieser sogenannten „Volkspartei“ auch dem Ende zu geht. Bei der Bundestagswahl konnte diese Partei noch sämtliche Direktmandate erwerben, das mag noch einige Zeit so sein, aber die Männer erkennen zunehmend, dass für sie ausschließlich FDP und AFD wählbar sind.
  15. Sven vor 6 Tagen

    Es wird Zeit das sich da etwas tut. Habe selbst die Scheidung direkt vor der Tür stehen. Durfte meine Tochter bisher nicht sehen. Die Kindsmutter blockt jeden Kontakt ab und das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern. „Ist nicht unser Problem das sie ein schlechter Vater sind“ Dabei habe ich noch nie die Möglichkeit bekommen irgendein Vater zu sein. Kenne die kleine nur von 4 Fotos. Hauptsache ich zahle und mir bleibt nach Abzug der Nebenkosten und dem Unterhalt weniger als jedem H4 Empfänger.

    Auf deutsch „Als Vater bist du immer der Arsch“

  16. Karl Otto vor 5 Tagen

    Leider muss ich den „Vorrednern“ inhaltlich mit den selbst gemachten Erfahrungen im veralteten deutschen Familien- und Umgangsrecht zustimmen, sowohl den wirtschaftlichen wie auch den Möglichkeiten überhaupt für SEIN EIGENES KIND da zu sein.

    An: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Referat Bürgerkommunikation

    Sehr geehrte/r Frau/Herr xxyxyxyx,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    für Ihre Rückantwort und die Hinweise auf Urteile und die Rechtslage danke ich Ihnen. Die aufgelisteten älteren Urteile könnten m.E. noch um weitere neuere OLG-Entscheidungen erweitert werden.

    In der Theorie stimme ich Ihrem Hinweis „Auch in Deutschland gibt es mithin Möglichkeiten, bei Elternentfremdung angemessen zu reagieren.“ zu. So naiv, wie ich war, dachte ich dies bis vor sieben Jahren auch noch! Aber als entfremdetes und Hilfe für das eigene Kind suchendes Elternteil sieht dies in der Praxis und der Realität in Deutschland leider oftmals anders aus!

    Ich „lade“ Sie gerne in meine Praxis und Realität ein, jetzt im siebten Jahr, an dem zweiten Umgangsverfahren für meinen Sohn teilzuhaben, das gerade läuft.

    Bei den entfremdenden Elternteilen sind neben Hass auch oft psychische Probleme, wie z.B. Symptome (verdeckter) Narzissmus- und/oder Borderline-Problematiken und/oder andere, wie z.B. schlechte Kindheitserfahrungen, und/oder selbst in der eigenen Kindheit eine Entfremdung erfahren zu haben usw., anzutreffen.

    D.h. dann, dass man dann als „entsorgtes“ und Bindungstoleranz zeigendes Elternteil, trotz gemeinsamen Sorgerechts, hilflos zuschauen muss, wie das eigene Kind emotionalen und psychischen Druck/Misshandlungen ausgesetzt ist und die Verhaltensmuster und psychischen Probleme (auch in abgewandelter Form) der bindungsintoleranten Entfremder nach und nach auf das Kind übergeht?!

    Dieses wiederum bedeutet, man muss als Elternteil dann mangels entsprechender Handlungsmöglichkeiten – u.a. auch der Gerichte – zuschauen, wie das eigene Kind wissentlich oftmals einer seelischen und/oder emotionalen/psychischen Kindesmisshandlung (die natürlich schwer nachweisbar ist – schon gar nicht von Jugendämtern denen die Zeit fehlt!) überlassen wird?! Die lange Dauer der Verfahren spielen den Entfremdungen zusätzlich in die Hände.

    Sich für die Kinder einsetzende Professionen, wie Richter, Verfahrenspfleger/beistände, Pädagogen vom Jugendamt, etc. ist diese Problematik in vielen Fällen bekannt (manchmal fehlt leider auch die Erfahrung hinsichtlich der PAS-Problematik), sie können aber oftmals in solchen Fällen nur hilflos – angesichts stumpfer, praxisfremder und fehlender zeitgemäßer nachhaltiger Gesetze – zuschauen.

    Die Möglichkeit bzw. gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Familiengerichte, eine Therapie oder verpflichtende Mediationen für das entfremdende Elternteil anzuordnen, gibt es nach wie vor nicht. D.h. man setzt in solch einem Fall das Wohl eines erwachsenen Elternteils über das Wohl eines kleinen wehrlosen unmündigen Kindes!? Meiner Meinung nach kann man an dieser Stelle bereits schon von einer Art unterlassenen Hilfeleistung Schutzbefohlener sprechen, wie dies inzwischen Fachleute offen nennen! Und zwar Fachleute aller beteiligten Professionen!

    Für betroffene Eltern ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten so lange benötigen. Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, die PAS-Problematik PRÄVENTIV einzudämmen. Aber es scheint in Deutschland einfach niemanden zu interessieren, bzw. man ignoriert die Fortschritte, die teilweise im Ausland für entfremdete Kinder gemacht wurden!?

    Deshalb möchte ich nochmal meine Frage wesentlich deutlicher formulieren:

    Welche Möglichkeit und (präventiven) zeitgemäßen nachhaltigen Maßnahmen hat der Gesetzgeber geschaffen, oder will er schaffen, die Kinder davor schützen und der ständig steigenden Zahl von Eltern-Kind-Entfremdungen entgegenzutreten?

    Und gibt es überhaupt Weiterbildungsangebote und/oder Profession übergreifende Arbeitsgruppen bestehend aus Juristen, Psychologen und Politikern etc., die sich mit dem Thema PAS auf legislativer Ebene überhaupt befassen? Ihre Antwort erweckt den Anschein, dass die Justiz – wie bisher auch das Familienministerium unter Frau Schwesig – in Deutschland hier überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht?!

    Dies spiegelt sich m.E. im Aussitzen der einstimmigen durch deutsche SPD-Politiker mitgetragenen Europaresolution 2079 und dem Verstecken hinter – vermutlich nichts Neues bringender – Studien wieder …

    Bei aller Kritik: Ein erster präventiver Anfang wurde auch meiner Meinung nach mit dem Wechselmodell geschaffen, dort wo es anwendbar ist! Aber auch hier hat ein bindungsintolerantes Elternteil die Möglichkeit dies zu blockieren!

    Warum verfolgt man nicht das in der Praxis bewährte präventiv arbeitende Cochemer-Modell oder einem „cherry picking“ aus verschiedenen Modellen? Oder warum schaut man nicht mal nach Australien, wo die Eltern, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, mit hoher Erfolgsquote von Gerichtsverfahren ferngehalten werden und vorher Monate in die Mediation geschickt werden? Die damit verbundene Vermeidung von langen und komplizierten Umgangsverfahren und mithin die Entlastung der zum Teil überlasteten deutschen Familiengerichte wäre übrigens – neben dem Schutz der Kinder vor Entfremdungen – ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil für vergleichbarer Regelungen in Deutschland (wie auch in Österreich und in der Schweiz).

    Und viele Kinder, die man vor einer Entfremdungen zu einem Elternteil bewahrt, werden später mit großer Wahrscheinlichkeit, die aus den Fugen geratene Gesellschaft, nicht zusätzlichen belasten!

    Ich habe von anderen seit mehreren Jahren in den Gerichten festhängenden entfremdeten Müttern und entfremdeten Väter mit ihren teilweise inzwischen kranken Kindern hinsichtlich Ihrer Antwort teilweise nur ein ironisches Gelächter erfahren.

    Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nicht persönlich. Ich bin mir im Klaren, dass sich nicht im Thema befindliche bzw. nichtbetroffene Menschen diese irrationalen und alle Beteiligten psychisch extrem belastenden Zusammenhänge nicht sofort erschließen und vielleicht sogar für sie auf den ersten Blick nicht glaubhaft erscheinen.

    Wegen des derzeitigen Umgangsverfahrens für meinen Sohn bitte ich um Vertraulichkeit meiner Kontaktdaten, d.h. diese nur für interne Zwecke zu nutzen. Leider wird einem das Engagement Eltern-Kind-Entfremdungen – auch für zukünftige Kindergenerationen – entgegenzutreten, oftmals negativ ausgelegt. Vielen Dank!

    Einstweilen verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen

  17. Paulchen vor 5 Tagen
    Ich muss und kann hier vielen Kommentaren zustimmen.
    Ich bin selbst ein von CDU/CSU/SPD geschädigter Vater. Innerhalb von 5 Jahren bereits das 4. Umgangsverfahren. Als Vater muss man für das Recht des Kindes kämpfen, nicht mal um das eigene.
    Hauptsache die Mutter ist dagegen, dann passt es ja. Wie es dem Kind dabei geht interessiert niemanden.
    Hauptsache das alle Beteiligten gut verdienen (JA, Gerichte, Anwälter, Mutter).
    Es wird nun mal höchste Zeit das sich endlich mal was tut in der Gesetzeslage und dem Abzocken ein Riegel vorgeschoben wird.
    Klar wird jede Mutter sich immer dagegen aussprechen, es geht ja um Ihr Geld. Davon kann man sich ja ein neues Auto kaufen, mehrmals im Jahr in Urlaub, ein Haus sich leisten, usw.
    Als Vater kämpft man hingegen nur um das nackte Überleben. Dem Kind kann man nichts mehr bieten wenn man keine Schulden machen möchte.

Ungleichbehandlung an Väter durch Familienministerin

Differing treatment to fathers by family minister in Germany

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Artikel:

FARCE – Barley – SPD -ASOZIAL – Trennungsväter

SPD Familienministerin Katarina Barley

Die geteilte Kindererziehung als Regelfall 50/50, Wechselmodell bzw. Doppelresidenz wird von der neuen SPD Familienministerin Katarina Barley abgelehnt. Die Europarat Resolution 2079 hat dieses Erziehungsmodell als Regelfall jedoch einstimig vor 2 Jahren beschlossen.

Artikel:

Saarbrücker Zeitung: Familienministerin Barley will Wechselmodell nach Scheidungen nicht zum Regelfall machen – „Ich lebe das selbst“

Berlin/Saarbrücken. (ots) – Familienministerin Katarina Barley (SPD) will die Rahmenbedingungen für Eltern nach einer Trennung verbessern und erreichen, dass für die Betreuung der Kinder in solchen Situationen stärker nach individuell passenden Lösungen gesucht wird. „Wir müssen es den Eltern leichter machen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen“, sagte Barley der „Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe) und nannte als Beispiel das Steuerrecht. Das Wechselmodell, bei dem die Kinder sich wöchentlich wechselnd bei dem Vater oder der Mutter aufhalten, sei eine Möglichkeit, „ich lebe das ja selbst“. Aber es sei längst nicht für alle Familien das richtige. „Die Perspektive der Kinder muss die entscheidende sein.“ Die FDP-Forderung, das Wechselmodell gesetzlich zum Regelfall zu machen, lehnte Barley ab. „Es gibt für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall“. Ihr Ziel sei es, alle Beteiligten, von den Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Eltern, stärker zu sensibilisieren, dass es nach einer Trennung mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung gebe.

Pressekontakt:

Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230

http://www.presseportal.de/pm/57706/3685307

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft