R.I.P. Rechtsanwalt Saschenbrecker

Nachruf auf Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

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Es spricht Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt – Licencié en droit

Rechtsanwalt Saschenbrecker tödlich verunglückt

2017-11-04

ARCHE Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker_05e

Karlsruhe/Ettlingen. Der bundesweit aktive bekannte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker aus Ettlingen ist gestern bei einem Verkehrsunfall nahe Salzgitter ums Leben gekommen.

Bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht gegen staatlichen Kinderhandel

Saschenbrecker hat bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht in Kindschaftssachen erstritten und dem staatlichen Kinderhandel der Jugendämter Einhalt geboten.

Er war zudem ein bekannter Verteidiger der Grund- und Menschenrechte psychiatrisierter Personen.
Zusammen mit Aktivisten aus Berlin hat er die Rechte der Patienten durch seinen Einsatz für die Patientenverfügung entscheidend gestärkt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, daß die Patientenverfügung heute gesetzlich geregelt ist.

Unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat: Saschenbrecker ein wahrlich unabhängiges Organ

Saschenbrecker kam vor dem Unfall gestern von einem Gerichtstermin, in dem er seinen Karlsruher Kollegen, David Schneider-Addae-Mensah, vor dem Amtsgericht Frankenberg verteidigt hat. Schneider-Addae-Mensah ist erschüttert: „Thomas Saschenbrecker ist ein unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat. Er war stets ein aufrechter Kämpfer für das Recht, gegen staatliche Korruption und war uneigennützig bundesweit von früh bis spät auf den Beinen um dem Rechtsstaat als wahrlich unabhängiges Organ zu dienen.

Wir werden ihn tief in unserem Andenken bewahren.“

Gemeinsame Fotos von Thomas Saschenbrecker und Dr. Schneider-Addae-Mensah am Amtsgericht in Karlsruhe

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertreten durch Thomas Saschenbrecker

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Thomas Saschenbrecker ist tot

http://www.archeviva.com/nachruf-auf-rechtsanwalt-thomas-saschenbrecker/

Video mit Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker  u. der Polizistin Andrea Kuwalewsky
in Kritik gegen Jugendamt  , fehlende Akteneinsicht , Missbrauch bei Kindeswohl-Gefährdungsmeldung, etc.

TV Sendung in RNF 13 2 2015

siehe auch

Thomas Saschenbrecker – WikiMANNia

Geboren 8. Dezember 1965
Beruf Jurist
URL psychiatrierecht.de


de.wikimannia.org/Thomas_Saschenbrecker

Tags: Familienrecht

Viel Geld für viel Leid: Wie Gerichtsgutachter Familien zerstören

Nico S. und seine Mutter Eileen wurden Opfer eines gerichtlichen Familiengutachtens. Nico kam in ein Heim und sollte nach dem Willen der Gutachterin nie wieder zur Mutter zurück.

„Das war ja eigentlich eine Entführung“, erinnert sich Nico. „Meine Mutter wusste ja gar nichts. Sie haben mich um acht aus der Schule rausgeholt und es ihr erst um zwölf gesagt.“ Eileen S., seine Mutter, ist noch immer fassungslos, wenn sie sich daran erinnert. „Das war für mich unbegreiflich, dass sie diese Macht ausüben können und dass das auch noch vor Gericht anerkannt wird.“

„Es ist Narrenfreiheit“

Gerichtsgutachten richten immer wieder großen Schaden an. Auch finanziell kommen sie den Betroffenen teuer zu stehen. Bis zu 15.000 Euro können sie kosten. Dabei sind sie oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Das bestätigt auch die Psychotherapeutin  und Rechtspsychologin Andrea Jacob: “ Ich habe noch nicht ein einziges Gutachten vorliegen gehabt, das wirklich allen fachlichen Anforderungen entsprochen hätte.“ Dem kann der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker nur zustimmen: „Es ist Narrenfreiheit. Sie können heutzutage als Sachverständiger völlig enthemmt Geld verdienen, wenn sie gut mit dem Richter auskommen oder mit dem Jugendamt. Es ist kein Hindernis, Tausende und Abertausende Euro jedes Jahr und auch jeden Monat zu verdienen.“

Aus der Schule ins Heim

Das Unheil von Nico begann mit der Trennung der Eltern. Der damals Achtjährige litt extrem darunter, verhielt sich anders als zuvor. Die junge Mutter holte sich psychologischen Rat. Während der Behandlung von Nico entstand der Verdacht, es hätte sexuelle Übergriffe der Mutter gegeben. Ohne ihr Wissen wurde Nico von der Schule weg in ein Heim gebracht. Für die ersten Wochen gab es eine  totale Kontaktsperre. Nico wurde erzählt, die Mutter sei schwer krank. Das machte die Situation für den Jungen besonders furchtbar: “ Da hat man ja auch Sorgen, dass irgendwas bei Mama passiert, dass sie vielleicht, wenn sie so krank ist, auch sterben könnte.“

Nicht nachvollziehbar

Eine vom Gericht bestellte Gutachterin sollte entscheiden, wo Nico leben soll. Nach einem anderthalbstündigen Gespräch mit der Mutter ließ sie in ihrem Gutachten zwar den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs fallen. Dafür unterstellte sie der Mutter eine psychische Erkrankung. Ihre Fähigkeit, für Nico zu sorgen, schätzt sie deshalb als maßgeblich eingeschränkt ein. Sie empfiehlt, Nico dauerhaft fremdunterzubringen. Der Achtjährige sollte also nicht zur Mutter zurück, sondern im Heim bleiben. Für Eileen S. ist das nicht nachvollziehbar. „Ich habe die Welt nicht mehr verstanden, dass es so was überhaupt gibt. Solche Sachen zu äußern, da muss man doch jahrelang in Behandlung sein, damit so was überhaupt diagnostiziert werden kann.“

„Irgendwas zusammengeschrieben“

Weil sie ihren Sohn so schnell wie möglich zurückhaben wollte, ließ sie sich von der Rechtspsychologin und Therapeutin Andrea Jacob noch einmal begutachten. Die neue Gutachterin analysierte auch das Gerichtsgutachten, das für Mutter und Sohn so verheerende Folgen hatte – und kam zu einem vernichtenden Schluss: „Das Gerichtsgutachten von Eileen S. ist völlig unverwertbar. Sämtliche Richtlinien für Gutachten werden hier mit Füßen getreten, werden gar nicht angewandt. Es ist einfach irgendwas zusammengeschrieben worden, was Dritte erzählt haben, ohne eigene wirklich haltbare Untersuchungen vorzunehmen.“

Fast überall folgenschwere Mängel

An die Rechtspsychologin wenden sich betroffene Familien aus ganz Deutschland. Insgesamt hat sie fast 1.000 Expertisen zu Familienrechtsgutachten verfasst. Das erschreckende Ergebnis: Nahezu bei allen hat sie Mängel festgestellt, die zu massiven Eingriffen in das Leben der Familien geführt haben.

Da konstatierte etwa ein Gutachter einem Vater nach lediglich telefonischem Kontakt eine mit hoher Sicherheit vorhandene psychische Erkrankung. Die  Folge: Der Vater darf seine Kinder nur im begleiteten Umgang sehen.

Ein anderes Gutachten, das von einer Sozialpädagogin erstellt wurde, führte dazu, dass Eltern trotz ihrer bedeutsamen Bindungsbeziehung ihre vier Kinder entzogen wurden.

Der Richter entscheidet über den Gutachter, nicht die Qualifikation

Wie aber können solche Gutachten zustande kommen? Rechtspsychologin Andrea Jacob erklärt die Rahmenbedingungen: „Nach der derzeitigen Rechtslage darf jeder ein Gutachten schreiben, den der Richter bestellt. Ob er es kann, ist eine andere Frage. Wenn der Richter sagt: ‚Der kann das gut, den ich halte für kompetent‘, dann darf er Gutachten erstellen. Das ist haarsträubend, insbesondere wenn es um Kinder geht.“

Ungeeignete Tests

Im Prinzip darf also jeder ein Familienrechtsgutachten schreiben. Doch selbst ausgebildete Psychologen arbeiten oft unwissenschaftlich. Malt ein Kind in einem Test die Eltern zum Beispiel als Tiere, zieht mancher Gutachter daraus Schlüsse, wie gut oder schlecht die Bindung ist. Bei einem anderen Test, dem Rorschach-Test soll der Proband sagen, was er in den Klecksen erkennt. Solche Tests sind nach Ansicht der Rechtspsychologin als Beweis vor Gericht aber ungeeignet: „Da kann man deuten und reininterpretieren wie man will, da ist man einfach frei. Da kommt es auf die Psyche des Gutachters an, was er darin sieht, aber nicht so sehr auf das, was das Kind sieht.“

Alarmierende Ergebnisse

Das Problem ist nicht neu. Es besteht es schon seit Jahrzehnten, wie zum Beispiel eine wissenschaftliche Studie aus den 1980er-Jahren zeigt, die gravierende Mängel in Familienrechtsgutachten anmahnt.

Einer aktuellen Untersuchung zufolge hätte die Hälfte der untersuchten Gutachten nicht vor Gericht verwertet werden dürfen. Der Sozialpsychologe Prof. Dr. Stefan Stürmer von der Fernuniversität Hagen, der die Untersuchung mit leitete, warnt: „Gerade vor dem Hintergrund der Tragweite, dass hier Eingriffe durch die richterliche Entscheidung in die Lebenswege von Kindern und natürlich den Eltern getroffen werden, ist diese mangelnde Qualität in einem erheblichen Teil der Gutachten alarmierend.“

Schwer, sich zu wehren

Selbst wenn man sich wie die Mutter von Nico gegen ein Gutachten zur Wehr setzt, hat dies kaum Konsequenzen. Ihr Gegengutachten, in dem ihr bescheinigt wird, vollumfänglich erziehungs- und geschäftsfähig zu sein, wollte vor Gericht niemand sehen.

Auch ein Vater von zwei Söhnen wehrte sich. Dem Professor wurde in einem Familienrechtsgutachten kurzerhand eine „paranoid-querulatorische Tendenz in Form einer Persönlichkeitsstörung“ diagnostiziert. Er verklagte die Gutachterin – mit Erfolg. Sie nahm die Diagnose wieder zurück. Die rund 10.000 Euro für das Gutachten musste er trotzdem zahlen. Hinzu kamen die Kosten für die beauftragten Gegengutachten und den gesamten Prozess.Es ist die Hilflosigkeit, die Ohnmacht, das schlimmste Gefühl, was man dabei hat„, beschreibt er seine Empfindungen.

Lukratives Geschäft

Obwohl die Gutachten häufig gravierende Mängel aufweisen, müssen die betroffenen Familien oder der Steuerzahler teuer dafür zahlen. Wie lukrativ das Geschäft für die Gutachter ist, erklärt Anwalt Thomas Saschenbrecker: „Die  Gutachter sind die, die am familiengerichtlichen Prozess am meisten verdienen. Das sind im Regelfall 5.000 bis 15.000 Euro. Die Gutachter verdienen an so einem Fall, aber sie haften für nichts. Das Geld wird ausgeben, ohne dass jemand zur Verantwortung gezogen wird, wenn tatsächlich etwas schiefläuft.“

Wer trägt die Verantwortung?

Bundesjustizminister Heiko Maas verspricht jetzt Besserung. Nach seinem Gesetzentwurf sollen im Familienrecht die Gerichte künftig qualifizierte Sachverständige ernennen. Wie das sichergestellt werden soll, bleibt allerdings unklar.

Was vor allem fehlt, sind klare Vorgaben für die Qualität des Gutachtens und eine Regelung, wer bei Fehlleistungen verantwortlich ist. Der ehemalige Familienrichter Jürgen Rudolph bringt das Problem auf dem Punkt: „Es gibt überhaupt keine Verantwortlichkeit. Der  Richter verschanzt sich, das kann man ruhig so sagen, hinter dem Gutachten und die Sachverständigen sagen zu Recht: ‚Ich habe ja nicht entschieden.‘ Das ist eigentlich nach wie vor die unerträgliche Situation.“

Offene Fragen

Über dieses Problem hätte „Plusminus“ gern mit dem Bundesjustizminister gesprochen, aber er hatte keine Zeit für uns. Die nach wie vor aktive Gerichtsgutachterin, die für Nico und seine Mutter so folgenschwere Schlüsse gezogen hatte, reagierte gar nicht erst auf die „Plusminus“-Anfrage.

Nicos Weg zurück

Dass Nico heute wieder bei seiner Mutter lebt, hat er seinem eigenen Kampf gegen die Willkür zu verdanken. Er verweigerte sich allem, verletzte sich selbst. Aus Angst um sein Leben, ordneten Ärzte eine Mutter-Kind-Kur an. Danach ließ man sie wieder zusammen leben. Doch die erzwungene Heimunterbringung hatte Spuren hinterlassen: „Ich kam ja zurück, da hatte ich sehr viel Angst, dass da einfach wieder zwei Menschen, zwei Männer stehen, die mich dann einfach wieder mitnehmen.“ Die Mutter erinnert sich: „Ich habe ihn dann sechs Monate in die Schule begleitet, ich habe neben ihm gesessen und ja ich habe alles getan, was man sich vorstellen kann, ja das Kind zu begleiten und ihm die Angst zu nehmen.“

 Mittlerweile ist wieder Normalität in ihr Leben eingekehrt. Und Nico freut sich über ein Schwesterchen, das schon bald geboren wird.

Autoren: Christiane Cichy, Jürgen Magister

 Stand: 05.11.2015 12:15 Uhr

http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/familiengericht-gutachten-100.html
Tags: Gutachten sind für Richter – Plusminus – Kinderhandel – Kinderrechte – Kindesabnahme – In Obhutnahme – Menschenrechtsverletzung – Eileen Seidler – Nico Seidler –