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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Persönlichkeitsstörung'
Vorwort: Die wahre Geschichte des Trennungskindes „Kevin“ wurde persönlich (Autobiografie) dokumentiert und erreichte unter den 1600 Facebookusern enorme Resonanz in der geschlossenen Opfergruppe. Diese Facebookgruppe beschäftigt sich seit 2011 ausschließlich mit „Eltern-Kind-Entfremdung“ (engl. Parental Alienation Syndrome) und deren Auswirkungen im Familienrecht. Gründer ist der Wiener Administrator Karl Maier, welcher sich seit 2002 intensiv mit dem Thema Familienrecht beschäftigt und diese Gruppe gemeinsam mit der deutschen Administratorin Jane Kingsley betreibt.
Liebe Administratoren,
vielen Dank für die Aufnahme in Eure Gruppe. Ich möchte meine Erfahrungen zum Thema gerne mit euch teilen und ggf. etwas Hoffnung schenken. Ich bin kein betroffener Elternteil, sondern ein Kind (geb. 1993), dass 7 Jahre ohne Vater lebte.
Die Entfremdungsmethoden meiner Mutter haben bereits im Kindesalter (1999/2000 =Trennungsjahr/Scheidungsjahr) begonnen. Anfangs herrschte die 14-tägige Besuchsregelung, ab 2006 hat meine Entfremderin (female abusers of alienation) eine einstweilige Verfügung zur Annährung auf 100 Meter erlassen, wodurch jeglicher Kontakt zum Vater unterbunden wurde. Heute bin ich 24 Jahre alt und habe keine Verbindung mehr zu meiner Mutter, meinen Vater besuche ich in regelmäßigen Abständen und konnte viele frühere Situationen mit ihm aufarbeiten. Dennoch wiederfahren mir die Folgen der Entfremdung jeden Tag. Der Schmerz des entfremdeten Elternteils geht sehr tief, der des Kindes untergräbt die gesamte Persönlichkeit und wirkt sich auf die Entwicklung aus. Ich möchte gerne helfen und Vätern bzw. Müttern die „entsorgt“ wurden einen Einblick hinter die Kulissen der Manipulation geben. Euer Kind befindet sich in einem ständigen Zwiespalt und kann aus der Situation nicht entfliehen. Egal was euer Kind getan, geschrieben oder gesagt hat, das Geschehene passierte mittels Fernsteuerung durch den endfremdenden Elternteil oder ist ein Hilfeschrei. Nun möchte ich euch einen Einblick in meine Vergangenheit geben:
Die erste Erinnerung an meine Eltern spiegelt eine Streitsituation im Jahre 1998. Es ist Muttertag und mein Vater hat diesen nicht wunschgemäß vorbereitet. Das führte zu einer großen Auseinandersetzung. Meine Mutter wütet und sperrt sich ein, mein Vater geht der Situation aus dem Weg und ich bin mittendrin. Das war der erste Augenblick, in dem ich zwischen zwei Stühlen stand. Zur Wiedergutmachung holte ich ein Spielflugzeug aus meinem Kinderzimmer und überreichte es meiner weinenden Mutter. Sie nahm mich in den Arm und für einen kurzen Augenblick war alles wieder gut.
In den folgenden Jahren (1999/2000) haben meine Schwester (geb.1985) und ich von der anstehenden Scheidung erfahren. Mama und Papa haben keine gemeinsame Zukunft und wir sollen uns Gedanken machen, bei wem wir leben möchten. Meine Schwester war zu diesem Zeitpunkt bereits 15/16 Jahre und ich 6/7 Jahre alt. Unser Vater hat das gemeinsame Haus verlassen und somit begann der ganze Spuk der Manipulation.
Für meine Schwester war der Verbleib bei unserer Mutter von vornherein klar, um mich wurde gestritten. Seitens meiner Entfremderin (female abusers of alienation) wurde von Anfang an auf mich eingeredet. Sätze an die ich mich erinnere: „Ein Kind geht immer zu seiner Mutter“, „Was will euer Vater denn mit dir, er hat andere Interessen“, „Bei deinem Vater ist das schöne Leben vorbei“, „Bei mir hast du viel mehr Freiheiten“, „Dein Vater ist ein Lügner und er wird sich nicht um dich kümmern“, „Denk daran wer die ganzen Jahre für dich da war……ICH“, „Ich dachte du hast deine Mama lieb?“.
Des Öfteren hat meine Mutter aus heiterem Himmel geweint und als Grund dafür den Vater benannt, weil er so ein „Mistkerl“ ist. Ebenso wurde meine Großmutter und Großtante mütterlicher Seite einbezogen, sie bestätigten die Aussagen meiner Mutter und haben die „Verteufelung“ des Vaters bestärkt. Schimpfwörter in seine Richtung waren alltäglich. Als 6-jähriger Junge glaubt man natürlich seiner Bezugsperson und versucht sie glücklich zu sehen, somit entschied ich mich für den Aufenthalt bei Ihr. Das alleinige Sorgerecht lag bei meiner Mutter, mein Vater erhielt lediglich ein 14-tägiges Besuchsrecht.
Jedes zweite Wochenende wurde ich von meinem Vater abgeholt und wir verbrachten das Wochenende bei Ihm und meinem Opa (väterlicher Seite). Die Übergabe an der Tür war eine Situation, vor der ich Angst hatte und mir Bauchschmerzen bereitete. Von meiner Mutter kamen Sticheleien und Spitzen, mein Vater hat stets versucht einen kühlen Kopf zu bewahren, aber im Inneren hat er gekocht vor Wut. Auch der Abschiedsgruß verlief nicht ohne Provokationen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) hat mich gedrückt und gesagt: „ich hoffe er bringt dich heil wieder zurück“ mit einem Unterton, der Zweifel auslöste. Die ersten 15 Minuten der Fahrt bis zu meinem Vater war ich total still, lediglich auf Fragen habe ich reagiert. Ich musste mich erst auf die neue Umgebung einstellen und begreifen, dass ab jetzt nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird. Mein Vater hat stets versucht allgemeine Dinge zu thematisieren und nie die Zeit bei meiner Mutter anzusprechen. Wir waren oft bei meinem Opa und haben eine Autorennbahn aufgebaut, gemeinsam gekocht, den Tierpark besucht und sind gewandert. Am Sonntagnachmittag wurde es wieder Zeit an meinen „Heimatort“ zurückzukehren. Wieder machte sich dieses unangenehme Gefühl im Bauch breit, jeder Kilometer den wir meiner Mutter näher kamen wurde ich ruhiger und verstummte letztendlich. Ich habe mich innerlich darauf vorbereitet in die „Negativzone“ einzuschreiten.
Mein Vater parkte das Auto in der Hofeinfahrt und brachte mich zur Tür. Der Abschied meinerseits erfolgte absichtlich sehr kühl, nur ein einfaches „Tschüss“ trennte uns für weitere 14 Tage. Ich wusste, dass es meiner Mutter nicht gefällt, wenn ich meine Liebe zu ihm zeigte. Im Anschluss erfolgte das „Sonntagsverhör“ bei Kaffee und Kuchen mit meiner Mutter, Oma und Großtante. Ich setzte mich zurückhaltend an den Tisch und bediente mich an den Speisen. Meine Mutter erhob das Wort: „Na, wie war dein Wochenende bei deinem Vater? Hat er sich ordentlich um dich gekümmert?“. Ich versuchte so wenig wie möglich zu sagen, jedoch war jedes Wort zu viel. Aus jeder noch so kleinen Erzählung wurde eine negative Situation geschaffen. Ein Beispiel, dass mir heute noch nahegeht: Kevin: „Am Wochenende waren wir im Tierpark und danach haben wir Nudeln mit Soße gekocht“ Antwort der Entfremderin: „Na da kam er wieder billig davon, in den Tierpark gehen und dann zuhause billige Nudeln kochen, da weißt du was du ihm Wert bist…einen Scheißdreck! Hast du wenigstens ein Eis bekommen? Bei mir bekommst du im Tierpark immer ein Eis?!“.
Als Kind sitzt man dann am Tisch, ist den Tränen nahe und bekommt keinen Ton heraus. Letztendlich konnte ich nur den Hasstiraden und Beschimpfungen des Dreiergespanns (Mutter, Oma, Großtante) zuhören und kein Widerwort einlegen. Man fühlt sich wie gelähmt und hasst sich dafür. Meine Oma und Großtante waren ebenfalls besessen von der Vernichtung meines Vaters und haben belustigt mitgemacht. Teilweise wurde auch der Stift zur Hand genommen und das erlebte notiert, einschließlich etwaigen Kostenaufwand, um mir später vorzurechnen was meine Mutter an „Mehrkosten“ in mich investiert. Der Kauf von Liebe mit Geld war für meine Mutter das normalste der Welt, durch ihre gute Stellung in einem großen Versicherungsunternehmen war es ein Einfaches meinen Vater aus zu boten. „Desto mehr man dir schenkt, desto mehr liebt dich eine Person“, das war ein Grundsatz, den mir meine Entfremderin (female abusers of alienation) mitgegeben hat.
Nach etwa 2 Jahren lernte mein Vater eine neue Frau kennen. Sie hatte einen Sohn in meinem Alter, mit dem ich mich gut verstand. Diese Beziehung raubte meiner Mutter den letzten Verstand. Die Beschimpfungen gegenüber meinem Vater wurden noch schlimmer, auch die neue Freundin und der Sohn gerieten gewaltig ins Fadenkreuz. Ich glaube bis heute, dass sie damals noch starke Gefühle für meinen Vater hatte und mich deshalb zur „Waffe“ formte und Hass schürte. Die Wochenenden wurden noch spannender, agiler und spaßiger im Vierergespann. Die Freundin meines Vaters hat mich stets wie einen eigenen Sohn behandelt und ich habe mich glücklich gefühlt. Bei ihr spürte man die Wärme, die ich mir von meiner Mutter gewünscht hätte. Natürlich gab es auch mal Streitsituationen in denen mein Vater lautstark wurde, weil ich mit meinem „künftigen Stiefbruder“ Blödsinn fabrizierte. Dummerweise ist mir dies bei einem darauffolgenden „Sonntagsverhör“ herausgerutscht. Diesen Patzer werde ich mir niemals verzeihen, denn meine Mutter nutzte die Information als gerichtliche Grundlage für eine einstweilige Verfügung zur Annäherung auf 100 Meter. Sie stempelte meinen Vater als aggressiv ab und setzte alle Hebel in Bewegung ihr Vorhaben durchzusetzen. Es wurde ein Termin beim Psychologen festgesetzt, der mich im Gespräch unter vier Augen beurteilen sollte.
Etliche Wochen vor diesem Termin hat mich meine Entfremderin (female abusers of alienation) angelernt, was ich zu sagen habe. Als Druckmittel wurde mir der Alltag zur Hölle gemacht mit täglichem Weinen, Verteufelung des Vaters, der neuen Freundin, des Sohnes, des Opas und allen, die mit meinem Vater in Verbindung standen. Auch Sitzungen mit meiner Oma und Großtante wurden eingeleitet, die mir neue böse Geschichten über meinen Vater wieder und wieder erzählten. Irgendwann bin ich eingeknickt und habe alles getan um aus der Situation zu entfliehen. Am besagten Termin beim Psychologen habe ich exakt die Sätze wiederholt, die mir von meiner Mutter eingeprägt wurden: „Ich habe Angst vor meinem Vater“, „Wenn ich ihn sehe habe ich Herzrasen“, „Er schreit immer nur herum, wenn ich am Wochenende bei Ihm bin“, „Er ist ein böser Mensch und ich will ihn nicht mehr sehen“.
In dieser Situation habe ich mich gefühlt wie eine ferngesteuerte Marionette. Die folgenden Wochen war meine Mutter sehr glücklich. Mich hingegen plagte das Gewissen, ich habe oft heimlich geweint und hatte extreme Bauchschmerzen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) legte mir das folgendermaßen aus: „Deine Bauchschmerzen kommen vom Gerede über deinen Vater beim Psychologen, das geht vorbei“. Im Endeffekt wurde die einstweilige Verfügung gerichtlich genehmigt und meinen Vater habe ich in den darauffolgenden 7 Jahren nicht mehr wiedergesehen.
Die Entfremdung wurde weiter vorangetrieben, desto älter ich wurde, desto deutlicher gab mir meine Mutter zu verstehen was für ein widerlicher Mensch mein Vater war. Die regelmäßigen Sonntagssitzungen bei Kaffee und Kuchen mit Oma und der Großtante blieben bestehen. Von allen Seiten wurde auf Ihn eingedroschen, solang bis ich alles glaubte was sie aussprachen. Widerworte wurden sofort niedergeredet und lösten eine aggressive Antwort aus.
Ich erinnere mich an eine Situation in der Schule (7te Klasse), ein engagierter Lehrer fragte mich was denn mit meinem Vater sei, weshalb ich keinen Kontakt habe. Daraufhin antwortete ich: „, Weil er ein böser Mensch ist“. Ich hatte die Worte und Verhaltensweisen meiner Mutter angenommen und sie exakt wiedergespiegelt. Das war nicht ich, sondern eine programmierte duplizierte Persönlichkeit in meinem Körper. Doch ich konnte nichts dagegen tun, meinen Vater hatte ich bereits verloren und nun wollte ich meine Mutter glücklich sehen, damit sie mich nicht alleine lässt. Der emotionale Druck war unbeschreiblich belastend. Ich hasste und liebte sie zugleich, aber am größten war die Angst
Nach der Abspaltung von meinem Vater wurde ich durch meine Entfremderin (female abusers of alienation) an die Leidenschaft zu Taekwondo- herangeführt. Der Kampfsport hat mir viel Spaß bereitet und neue Personen in mein Leben gebracht. Schlussendlich war dies jedoch ein manipulativer Plan meiner Mutter. Die körperliche Betätigung sollte mich von meinem Vater ablenken und sie erzählte bei jedem Sonntagskaffee wie stolz sie doch auf mich und meinen Sport sei. Natürlich blieb der Bezug zu meinem Vater nicht aus. Sätze die mir immer wieder durch den Kopf hallen: „Kevin macht jetzt Taekwondo damit er sich gegen seinen aggressiven Vater verteidigen kann“, „Kevin hat Angst vor seinem Vater aber sein Kampfsport macht ihn stark“, „Wenn sein Vater sich nähert, kann er ihn töten“.
Am liebsten hätte ich Ihr an dieser Stelle Grenzen aufgezeigt, jedoch war mein gesamtes Leben an diese Frau gebunden. Ich stand und fiel mit Ihr und Ihre Liebe wollte ich keinesfalls aufs Spiel setzten. Mama war alles was ich noch hatte.
In der Schule lief es nicht besonders gut, auf Elternabenden wurde meine Mutter bzgl. meiner miserablen Leistungen angesprochen. Das war in ihren Augen eine Abwertung ihrer Erziehungsmethoden, das bekam ich am gleichen Abend noch zu spüren. Noch heute höre ich die Worte in meinen Ohren: „Diese Dummheit hast du von deinem Vater“, „Wenn du so wirst wie dein Vater, dann schneide ich dir deine Eier ab“, „Ich dachte ich bin dir etwas wert“, „Ich habe mich für dich aufgeopfert und das ist der Dank!?“, „Deinem Vater bist du scheiß egal, er würde dich verhungern lassen, also mach etwas aus dir“, „Mach ein Studium und zeig es deinem Vater, dann zahlt er sich dumm und dämlich“. „Ich hau bald ab und lass dich hier alleine“
Viel Schlaf hat man nach diesen Abenden nicht mehr gefunden. Meistens blieb ich direkt bis zum nächsten Morgen wach und habe meiner Entfremderin (female abusers of alienation) beim Weinen zugehört.
Zum Schluss stellte Sie mir ein Ultimatum, entweder ich schaffe es auf die fortführende Schule (Real/Wirtschaftsschule) oder ich komme in ein Kinderheim bzw. Internat. Die gemeinsame Zeit im Haus bis zum Übertritt glich einem Horrorfilm, nachts wurde Staub gesaugt, gegen Wände und Möbel geschlagen, geweint und Textzeilen aus einem vermeintlichen Lied geschrien: „Männer sind Schweine, Männer sind Schweine, tot allen Männern“. Ich war psychisch am Ende, konnte nicht mehr schlafen und fühlte mich ausgeliefert. An solchen Abenden habe ich öfters darüber nachgedacht mich selbst zu verletzen um ihre Aufmerksamkeit zu bekommen. Damit sie sieht, dass ich aus Fleisch und Blut bestehe und versteht, dass ich am Ende bin. Das Messer habe ich oft angesetzt, konnte mich aber immer wieder auffangen.
Von der Angst angetrieben habe ich funktioniert und den Übertritt in die Wirtschaftsschule geschafft. Anfangs verliefen meine Klausuren gut, in der 8ten Klasse hatte ich jedoch starke Defizite. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) erschuf eine neue Herangehensweise an die Druckmittel: „Wenn du nicht besser wirst, schicke ich dich zu deinem Vater“ Die Boshaftigkeit liegt im Nachsatz: „Ach hatte ich ganz vergessen, der will ja eh seit Jahren nichts mehr von dir Wissen, blöd für dich“.
Sie machte sich jetzt lustig über das nicht existente Verhältnis zu meinem Vater, dass sie provoziert hat. Ich war gebrochener denn je und habe einfach funktioniert. Meine mittlere Reife habe ich gut bestanden und im Anschluss eine vielversprechende Ausbildung begonnen. Im Inneren war ich jedoch nie zufrieden, es fühlte sich an als ob ich nur bedingt über meinen Körper herrsche und als dritte Person auf mich hinabschaue. Der Blick in den Spiegel fühlte sich seltsam an, ich sah darin eine fremde Person.
Mein Vater hat mich nie aufgegeben, zu jedem Geburtstag und Weihnachtsfest war eine Karte im Briefkasten. Diese sorgte natürlich zu erneuten Hasspredigten seitens meiner Mutter. Der geschenkte Geldbetrag wurde ins Negative befördert und die eigenen Geschenke in den Himmel gelobt. Ende 2010 startete ich meine Ausbildung zum Bankkaufmann und wurde selbstständiger. Ich verdiente mein eigenes Geld, hatte ein Auto und konnte wieder ein Stück weit über mein Leben entscheiden. Nach 7 vergangenen Jahren habe ich den Kontakt zu meinem Vater gesucht, natürlich hinter dem Rücken meiner Mutter. Das erste Treffen beim gemeinsamen Grillen war sehr verhalten, die 7 Jahre gingen nicht ohne Spuren an uns vorüber. Ich bin als Kind von ihm gegangen und habe ihn als erwachsener Mann wiedergesehen. Mein Vater hatte inzwischen seine damalige Freundin geheiratet und eine neue Familie gegründet. Trotz allen Geschehnissen war ich willkommen. Diese „Undercover-Besuche“ habe ich bis 2013 aufrechterhalten.
Im Mai 2013 habe ich die Liebe meines Lebens kennengelernt (Lisa). Die Verheimlichung des Umgangs mit meinem Vater hat unsere Beziehung auf eine harte Probe gestellt. Wir mussten außerordentlich aufpassen, was wir gegenüber meiner Mutter erwähnten. Lisa war meiner Mutter gegenüber stets freundlich gesonnen und wurde sogar als „zweite Tochter“ akzeptiert. Auch mit meinem Vater hatte sie ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut und wir wurden regelmäßig von Ihm eingeladen.
Im Mai 2015 haben Lisa und ich beschlossen zu heiraten und meine Entfremderin (female abusers of alienation) vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Thema war ihr ein Dorn im Auge, insbesondere da mein Vater an der Hochzeit teilnehmen soll, einschließlich Ehefrau und Stiefsohn. Meine Mutter hat mir versucht das Ganze auszureden, hat geweint, mir gedroht und mich letztendlich vor die Wahl gestellt. Mutter: „Wenn dein Vater an der Hochzeit teilnimmt, brauchst du mit mir nicht zu rechnen“. Mir hat es einfach gereicht, mein Beschluss stand fest: „Wer an meiner Hochzeit teilnehmen wird, tut dies mir zu Liebe“. Meine Verlobte hat mich darin bestärkt und auch nochmal versucht mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) zu reden. Das Gespräch verlief jedoch erfolglos, Lisa geriet sogar mit in das Fadenkreuz meiner Mutter, da sie die Einladung des Vaters befürwortete.
Daraufhin habe ich im Internet nach ähnlichen Familienfällen „gegoogelt“ und geschaut ob es evtl. eine Lösungsmöglichkeit gibt. Ich wollte unbedingt beide Elternteile auf meiner Hochzeit haben und den Streit zwischen meiner Mutter und Lisa schlichten. Dabei kam ich zufällig auf eine Internetseite zum Thema PAS (Parental Alienation Syndrome). Ich habe die Berichte gelesen und bin total erstarrt. Es war so, als würde jemand fremdes über mein Leben schreiben. Ich konnte die Parallelen zu meiner gesamten Kindheit und Jugend klar erkennen. Ich habe sämtliche Informationen aufgesogen, mich gerüstet und meine Entfremderin (female abusers of alienation) damit konfrontiert. Sie riss die Augen auf und ihre Stimme klang anders als sonst. Das was offensichtlich war, wurde natürlich abgestritten. Meine Mutter versuchte alles ins Lächerliche zu ziehen, hat mich als „verblödet“ hingestellt und gefragt ob bei mir psychisch alles fit ist. Im nächsten Augenblick fing sie an zu weinen und versuchte an mein Mitleid zu appellieren. Sie setzte Ihre Mimik, Gestik, Gefühle und Worte so ein um eine gewünschte Reaktion meinerseits zu bewirken. Doch ich blieb hart, einmal im Leben habe ich ihr die kalte Schulter gezeigt und sie links liegen lassen. Damit konnte sie nicht umgehen. Meine Entfremderin (female abusers of alienation) wurde aggressiv und schimpfte wild darauf los: „Ohne mich hättest du nichts zu Fressen gehabt als Kind und das ist der Dank“, „Deine Lisa ist eine Hure, das werde ich dir beweisen“, „Wenn du die heiratest, dann brauchst du dich nicht mehr blicken lassen“.
Daraufhin habe ich ihr gesagt: „Ich wünschte du hättest mich damals verhungern lassen“ und bin gegangen.
Es war höchste Zeit die manipulativen Fesseln zu durchbrechen und Abstand zu nehmen. Die nächsten Wochen „Zuhause“ waren der blanke Horror. Meine Mutter verschärfte die Titulierungen gegenüber meiner Verlobten und deren Familie bis ins Unermessliche. Sie versuchte einen Keil zwischen uns zu treiben und mich gefügig zu machen. Letztendlich ist sie daran gescheitert und hat uns 14 Tage bis zum Auszug gegeben. In der Not kamen wir an eine günstige Wohnung, die nicht besonders schick aber ausreichend war.
Das Abschiedsgespräch mit meiner Entfremderin (female abusers of alienation) verlief katastrophal. Sie prophezeite mir meinen Untergang und sagte, dass ich undankbar bin. Ich sei genauso ein Mistkerl wie mein Vater. Sie lachte mir ins Gesicht und feierte alle Taten der letzten Jahre. Daraufhin hatte ich mich nicht mehr unter Kontrolle. Meine Wut hatte sich über die Jahre angestaut, ein Leben lang unterjocht und manipuliert zu werden hinterlässt tiefe seelische Narben. Mir wurden 7 Jahre von meiner Lebenszeit mit meinem Vater genommen und dann empfange ich diese Worte von Angesicht zu Angesicht. Meine Verlobte musste mich mit aller Kraft zurückhalten, wenn Sie nicht dagewesen wäre, würde ich vermutlich heute nicht in Freiheit leben.
Im Mai 2015 habe ich meine Mutter verlassen und seitdem nie mehr wiedergesehen. Zu der Hochzeit im Jahre 2016 ist sie nicht aufgetaucht, sondern hat eine dritte Person beauftragt heimlich Fotos von allen Gästen und Angehörigen zu machen, ebenso von den Autos bzw. Nummernschildern. Wenige Monate nach der Hochzeit wurde meine Entfremderin (female abusers of alienation) in das Krankenhaus eingeliefert mit einer schwerwiegenden Entzündung am Bein. Sie hat eine Wunde so lange unbehandelt gelassen, bis sie in einen diabetischen Schockzustand gelangte. In dieser Zeit hatte ich Zugriff auf Ihr Handy und habe den Mailverkehr zwischen Ihr und der „Fotografin“ überprüft. Die Wortwahl über jeden einzelnen Teilnehmer an der Hochzeit ist unbeschreiblich grausam und krank, ich schäme mich sehr für ihr Verhalten. Während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus gab es auch psychologische Untersuchungen, in einem Einzelgespräch mit der Fachärztin meiner Mutter hat diese geraten auf Abstand zu gehen. Die Ärzte gehen von einem Fall der Persönlichkeitsstörung aus, jedoch wurde eine detaillierte Diagnose von ihr unterbunden.
Im Jahr 2016 habe ich noch eine Geburtstag- bzw. Weihnachts-Karte erhalten in der Sie 2 Seiten meine angetraute Ehefrau schlecht redet, meinen Vater beschimpft und im Anschluss alles Gute wünscht. Seitdem herrschte komplette Funkstille…
Zu meinem Vater besteht das Verhältnis weiterhin und ich habe etliche Situationen mit Ihm besprochen. Dennoch leide ich unter den Folgen der psychologischen Einwirkung meiner Mutter. An schlechten Tagen fällt mir das Reden extrem schwer und ich bin geistig abwesend. In der Nacht habe ich Albträume, in denen ich alte Situationen durchlebe (z. B. das Sonntagsverhör). Ich besitze relativ wenig Selbstvertrauen, da ich mich seit meiner Kindheit auf die Bedürfnisse meiner Mutter anpassen musste und nach ihrer Programmierung funktionierte. Eine eigene Persönlichkeit konnte ich nie wirklich bilden und auch in Bezug auf andere Personen sehe ich vorwiegend das schlechte im Menschen.
Allen entfremdeten Müttern und Vätern kann ich eines mitgeben:
! GEBT EUER KIND NIEMALS AUF!
Ein Kind braucht beide Eltern und wird früher oder später den Kontakt zu euch suchen. Wichtig ist es, dass ihr immer Gefühl der Sicherheit vermittelt und dass eure Türe offen steht.
DIE MUTTER IST GOTT IN DEN AUGEN EINES KINDES, und wer seine Macht missbraucht um Schützlinge zu manipulieren, wird eines Tages dafür einstehen.
Wenn ihr Fragen habt, dürft Ihr mich gerne kontaktieren, ich versuche diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
LG
Kevin
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Amokfahrt vor Gericht: Exfreundin schildert ihr Leben mit dem Angeklagten
Mehr Fragen als Antworten wirft der Fortgang des Prozesses gegen den Angeklagten auf, dem versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen wird.
Was ging in dem 35-jährigen Angeklagten vor, als er am 18. Oktober 2016 kurz nach 14 Uhr mit seinem Auto im Mundiweg in Rheinfelden im ersten Gang durchstartete und auf seine Ex-Freundin und deren neuen Partner zufuhr? Wollte er sie töten? War er auf dieser Fahrt Herr seiner Sinne oder einem heftigen Affekt und nicht von ihm beherrschbaren Impulsdurchbruch ausgeliefert?
Mehr Fragen als Antworten wirft der Fortgang des Prozesses gegen den Angeklagten auf, dem versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen wird. Der Angeklagte spricht relativ gut Deutsch. Ihm fehlen jedoch die Worte, wenn er beschreiben soll, was er in jenen Sekunden fühlte, als er im ersten Gang auf maximal 50 Stundenkilometer beschleunigte und den Wagen in einem Bogen nach links von der Straße weg auf den Zugang zu dem Personaleingang eines Pflegeheims steuerte. Der Wagen erfasste zuerst den neuen Freund seiner Exfreundin und prallte dann gegen die Hausmauer und drückte sie ein. Dank des auslösenden Airbags blieb der Angeklagte unverletzt. Der Freund wurde lebensgefährlich verletzt. Er überlebte nur dank Rettungshubschraubers und Ärzte im Spital in Basel.
Der psychiatrische Gutachter sprach in der Mittagspause noch einmal mit dem Angeklagten. Er berichtet anschließend, dass es dem Angeklagten unter vier Augen leichter falle, über seine Gefühle zu sprechen als vor Richtern und Zuhörern. Dem Gutachter vertraute der Angeklagte in dem Gespräch an, dass er am 18. Oktober 2016 verzweifelt gewesen sei, dass er geglaubt habe, dass nach der Trennung sein Leben vorbei sei. Er habe an jenem Tag mit ihr sprechen wollen, habe auf eine Fortsetzung der Beziehung gehofft. Er sei nicht davon ausgegangen, dass ein neuer Freund an ihrer Seite sein könnte. Als er dann den Mann mit ihr am Eingang gesehen habe, habe er sich wie geschüttelt gefühlt, gedacht, dass das alles nicht wahr sein könne. Er fühlte sich wie Abfall, nicht mehr wie ein Mensch. Da sei er einfach losgefahren, ohne einen Plan.
Therapie gegen Aggressionen
Der Angeklagte sagte dem Sachverständigen auch, dass er um seine Aggressionen wisse, darum dass er sich nicht immer unter Kontrolle habe. Dieses Problem wolle er mit einer Therapie angehen. Am Freitag wurde die 31-jährige ehemalige Freundin mehrere Stunden lang vernommen. Auch sie kommt aus Rumänien, eine Dolmetscherin übersetzt. Der Angeklagte schaut sie aufmerksam an. Das Wiedertreffen scheint ihn aufzuwühlen. Er schluckt mehrfach, die Knöchel seiner Hände verfärben sich weiß, so fest drückt er sie gegeneinander. Er achtet auf jedes ihrer Worte, drei Mal wirft er ein, dass die Dolmetscherin nicht genau genug übersetzt habe. Es sind keine wesentlichen Abweichungen. Manchmal schüttelt er energisch verneinend den Kopf.
Die 31-Jährige beschreibt das Kennenlernen, das Zusammenziehen in Zürich, wo er arbeitete. Sie erinnert sich an glückliche Zeiten, aber auch daran, wie er sie zu kontrollieren begann. Er sei derjenige gewesen, der alles konnte und wusste und sie sei sich immer kleiner und kleiner vorgekommen. Das sei der Grund dafür gewesen, dass sie sich seit Januar 2016 von ihm trennen wollte. Immer wenn sie das Thema ansprach, wurde er aggressiv. Deshalb ließ sie weitere Treffen zu. Im Juni machte sie die Trennung endgültig. Da wohnte sie seit zwei Monaten in Rheinfelden. Er aber habe nicht locker gelassen. Telefonierte täglich, kam angefahren. Die Zeugin berichtet von Schlägen. An Silvester 2015 schlug er sie zum ersten Mal, schloss sie in der Züricher Wohnung ein. Dann kam er mit Blumen und Entschuldigungen zurück. Fortan reagierte er aggressiv, wenn sie ihm sagte, dass sich von ihm trennen wolle. Er drohte mit Selbstmord und drohte, sie und ihre Familie zu töten: Dann sei alles erledigt.
„Es war ständiger Druck“ schildert die Zeugin ihr damaliges Leben. In Rheinfelden habe er mehrfach im Hausflur auf sie gewartet, sie in die Wohnung gedrückt, als sie nach Hause kam. Am 9. September 2016 rastet er in der Wohnung aus, schlägt sie so heftig, dass drei Rippen brechen. Am Tag darauf gibt er ihr die Wohnungsschlüssel zurück, fährt nach Zürich. Sie geht ins Internet, lernt einen Mann kennen, trifft sich mit ihm und erzählt ihre Geschichte. Er bietet ihr an, sie zur Polizei zu begleiten. Er hält Wort. Sie erstattet Anzeige. Wenige Tage später, am 13. September, begleitet sie ihre Chefin zum Familiengericht in Lörrach.
Gegen den 35-Jährigen wird ein Annäherungsverbot verhängt. Die Frau fotografiert das Dokument und schickt es ihm aufs Handy. Er reagiert nicht. Wenige Tage vor dem 18. Oktober schickt er eine SMS. Bittet um eine Unterredung. Sie antwortet nicht. Sie fürchtet sich vor ihm. Wohnt deshalb bei ihrem neuen Freund. Der rettet ihr womöglich das Leben, als er sie an jenem 18. Oktober vor dem heranrasenden Auto zur Seite stößt. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.
Amokfahrt vor Gericht: Angeklagter hat ein Problem mit Trennungen
Die Staatsanwaltschaft geht nicht mehr von versuchtem Mord bei der Amokfahrt im Mundiweg aus. Die Ankläger fordern sieben Jahre Haft für den 35-Jährigen.
„Die Anklage ist von einer geplanten Tat ausgegangen, von versuchtem Mord. Das haben wir so nicht feststellen können.“ Dieses Fazit zog Oberstaatsanwalt Rainer Hornung aus Lörrach, am Dienstag, dem dritten Verhandlungstag im Prozess gegen den 35-jährigen Angeklagten, der seine Exfreundin und deren neuen Freund angefahren hatte.
Das Fazit von Hornung: Der Angeklagte habe sich des versuchten Totschlags in zwei Fällen schuldig gemacht, wobei er in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. Die schuldangemessene Strafe liege bei sieben Jahren. Darüber hinaus sei er zur Therapie in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Am 18. Oktober 2016 hatte der 35-Jährige im Rheinfelder Mundiweg urplötzlich Gas gegeben und mit seinem Auto auf seine ehemalige Partnerin und ihren neuen Freund zugehalten. Der Mann wurde schwerstverletzt, die Frau blieb physisch unverletzt. Nach zwei Tagen stellte sich der 35-Jährige der Polizei. Da er die Frau zuvor schon gestalkt, bedroht und geschlagen hatte, gingen Polizei und Staatsanwaltschaft Lörrach nicht von einem tragischen Verkehrsunfall, sondern von einer geplanten Tat aus.
Nun ist die Staatsanwaltschaft aber per Gesetz dazu gezwungen, alle be- und entlastendenden Umstände einer Tat zu ermitteln. Ein Mann, der nicht akzeptieren kann, dass seine Freundin sich von ihm trennt, der nach dem Gewaltschutzgesetz ein Annäherungsverbot erhalten hat und dann mit dem Auto auf die Ex und deren Neuen zufährt, kann auf den ersten Blick nur einen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen begangen haben. Doch die Wirklichkeit im Fall des 35-Jährigen ist wohl eine andere. Es ist der psychiatrische Gutachter, der am Dienstag dem Gericht noch einmal Rede und Antwort stand. Dieser legte sich, anders als am vergangenen Freitag zu später Stunde nach nochmaliger Würdigung aller Umstände fest. Einen entschuldigenden Affekt zur Tatzeit kann er nach wie vor nicht bejahen. Zu sehr habe der Angeklagte zuvor gegenüber der Frau Gewalt ausgeübt, ihr gedroht sie umzubringen: „Das spricht gegen eine Affekttat.“
Persönlichkeitsstörung als Diagnose
Aber da ist noch das von der ehemaligen Freundin geschilderte Benehmen des Angeklagten in den Monaten vor der Tat. Sein dominantes, sie klein haltendes Verhalten. Sein Verkennen der Realität, dass sie nicht mehr mit ihm leben wollte. Mehrfach hatte sie ihm das gesagt und ihn dabei stets wütend gemacht. Aus Angst hatte sie ihn, nachdem sie nach Rheinfelden gezogen war, immer wieder in ihre Wohnung gelassen. Er hat das als Festhalten an ihm, als Fortsetzung der mehrfach aufgekündigten Beziehung interpretiert. Laut Gutachter konnte er nicht anders. Der Experte hat bei dem 35-jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.
Sie besteht aus narzisstischen, emotional instabilen und vor allen Dingen aus dependenten Anteilen. Wobei die Dependenz, die Abhängigkeit, von der Beziehung zu der Freundin so stark sei, dass sie aus psychiatrischer Sicht eine schwere Persönlichkeitsstörung darstelle.
Sollte der Angeklagte am Mittag des 18. Oktobers 2016 zum ersten Mal seine Exfreundin mit dem neuen Mann gesehen haben, sollte er in diesem Moment realisiert haben, dass die Wiederaufnahme der Beziehung nunmehr endgültig ausgeschlossen war, dann könnte er darüber so sehr in Wut geraten sein, dass in diesem Moment seine Steuerungsfähigkeit aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung erheblich eingeschränkt gewesen war, so der Gutachter. Sollte seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sein, bestehe wegen der Persönlichkeitsstörung Wiederholungsgefahr.
Bei der nächsten Trennung könnte der 35-Jährige erneut gewalttätig werden. Daher seien auch die medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus gegeben. Eine Therapie sei notwendig und könne erfolgreich sein. Zumal der Angeklagte im Lauf des Prozesses eingesehen habe, dass er ein Problem mit Trennungen und Aggressionen habe. So sagte er am Dienstag: „Das stimmt mit der Dependenz. Für mich ist es sehr schwierig zu akzeptieren, dass Schluss ist. Deshalb habe ich vor ihrer Wohnung im Auto geschlafen, habe sie angerufen, gehofft, dass es weiter geht. Die Frau war die Liebe meines Lebens. Ich hoffe, dass ich nach der Therapie in der Psychiatrie normale Beziehungen haben werde.“
Sein Verteidiger argumentierte für eine Strafe deutlich unter sieben Jahren. Er hielt auch einen schuldmindernden Affekt für nachgewiesen. Das Urteil wird heute verkündet.
Amokfahrer muss in die Psychiatrie statt ins Gefängnis
Die Schwurgerichtskammer in Freiburg hat ein Urteil im Fall der Amokfahrt im Mundiweg in Rheinfelden gefällt. Fünf Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe erhält der Angeklagte für versuchten Totschlag.
„Sie werden so lange in der Psychiatrie behandelt werden, bis Sie nicht mehr gefährlich sein werden.“ Mit diesen, direkt an den 35-jährigen Angeklagten gewendeten Worten endete am Mittwoch die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin der Schwurgerichtskammer in Freiburg, Eva Kleine-Cosack. Zuvor hatte der 35-Jährige erfahren, dass er wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist.
Diese Strafe muss der Verurteilte wohl nicht im Gefängnis verbüßen. Das Gericht hat, in diesem Punkt den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger folgend, die Unterbringung des 35-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. Ausweislich des psychiatrischen Gutachters, an dessen Ergebnis sich die Richter orientiert haben, ist der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung erkrankt und während der Tat in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen. Narzistische, emotional instabile und insbesondere abhängige Anteile in seiner Persönlichkeit haben seine Tat vom 18. Oktober 2016 in Rheinfelden nicht nur begünstigt, sondern es überhaupt so weit kommen lassen.
Damals war er mit seinem Auto direkt auf seine ehemalige Freundin und ihren neuen Freund zugefahren. Eine Mischung aus Verzweiflung und Wut, nicht ausschließbar begünstigt durch eine Alkoholisierung von maximal 1,78 Promille, führten dazu, dass er auf wenigen Metern im Mundiweg auf bis zu 50 Stundenkilometer beschleunigte und seinen Wagen von der Fahrbahn auf das Grundstück der Arbeitgeberin seiner ehemaligen Freundin einlenkte. Dabei fuhr er den Lebensgefährten der Exfreundin um, verletzte ihn lebensgefährlich. Dieser hatte seine Partnerin noch zur Seite stoßen können, sodass sie körperlich unverletzt geblieben ist.
Der Angeklagte hatte anfänglich behauptet, dass er seine ehemalige Partnerin nur sprechen wollte. Wut und Verzweiflung stritt er ab. „Wer so fährt, muss wütend gewesen sein“, intervenierte damals die Vorsitzende Richterin. Erst nach und nach konnte der Angeklagte zugeben, dass er wütend geworden sei, nachdem er erkannt hatte, dass der Mann, der sie abholte, ihr neuer Partner war. Einen zweifachen Mordversuch, wie ursprünglich angeklagt, sahen die Richter wegen der krankhaften Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für nicht erwiesen. Im Moment des Zufahrens auf das Paar habe er billigend deren Tod in Kauf genommen. Er habe sich aufgrund seiner psychischen Verfassung jedoch keine Gedanken darüber gemacht, dass das Paar arg- und wehrlos war. Auch handelte er aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung nicht aus niedrigen Beweggründen. Das hatten in ihren Plädoyers der Staatsanwalt, der Anwalt des Angefahrenen und der Verteidiger nach der dreitägigen Beweisaufnahme, so gesehen.
Eine Woche beträgt die Frist für das Einlegen der Revision gegen das Urteil. Nach einer kurzen Absprache zwischen Staatsanwalt, Nebenklägeranwalt und Verteidiger teilten alle mit, dass sie das Urteil akzeptieren werden. Das hat für den Angeklagten den Vorteil, dass er mit Rechtskraft des Urteils aus der Untersuchungshaft in die forensische Abteilung des Zentrums für Psychiatrie verlegt werden wird. Dort hat er die Chance, mit Therapien seine Störungen in den Griff zu bekommen, um sich nicht mehr so leicht kränken zu lassen. Vor allen Dingen wird er lernen, mit seinen Aggressionen und Impulsdurchbrüchen umzugehen. Er wird akzeptieren müssen, dass Frauen kein Besitz sind, über die er verfügen darf.
Nico S. und seine Mutter Eileen wurden Opfer eines gerichtlichen Familiengutachtens. Nico kam in ein Heim und sollte nach dem Willen der Gutachterin nie wieder zur Mutter zurück.
„Das war ja eigentlich eine Entführung“, erinnert sich Nico. „Meine Mutter wusste ja gar nichts. Sie haben mich um acht aus der Schule rausgeholt und es ihr erst um zwölf gesagt.“ Eileen S., seine Mutter, ist noch immer fassungslos, wenn sie sich daran erinnert. „Das war für mich unbegreiflich, dass sie diese Macht ausüben können und dass das auch noch vor Gericht anerkannt wird.“
„Es ist Narrenfreiheit“
Gerichtsgutachten richten immer wieder großen Schaden an. Auch finanziell kommen sie den Betroffenen teuer zu stehen. Bis zu 15.000 Euro können sie kosten. Dabei sind sie oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Das bestätigt auch die Psychotherapeutin und Rechtspsychologin Andrea Jacob: “ Ich habe noch nicht ein einziges Gutachten vorliegen gehabt, das wirklich allen fachlichen Anforderungen entsprochen hätte.“ Dem kann der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker nur zustimmen: „Es ist Narrenfreiheit. Sie können heutzutage als Sachverständiger völlig enthemmt Geld verdienen, wenn sie gut mit dem Richter auskommen oder mit dem Jugendamt. Es ist kein Hindernis, Tausende und Abertausende Euro jedes Jahr und auch jeden Monat zu verdienen.“
Aus der Schule ins Heim
Das Unheil von Nico begann mit der Trennung der Eltern. Der damals Achtjährige litt extrem darunter, verhielt sich anders als zuvor. Die junge Mutter holte sich psychologischen Rat. Während der Behandlung von Nico entstand der Verdacht, es hätte sexuelle Übergriffe der Mutter gegeben. Ohne ihr Wissen wurde Nico von der Schule weg in ein Heim gebracht. Für die ersten Wochen gab es eine totale Kontaktsperre. Nico wurde erzählt, die Mutter sei schwer krank. Das machte die Situation für den Jungen besonders furchtbar: “ Da hat man ja auch Sorgen, dass irgendwas bei Mama passiert, dass sie vielleicht, wenn sie so krank ist, auch sterben könnte.“
Nicht nachvollziehbar
Eine vom Gericht bestellte Gutachterin sollte entscheiden, wo Nico leben soll. Nach einem anderthalbstündigen Gespräch mit der Mutter ließ sie in ihrem Gutachten zwar den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs fallen. Dafür unterstellte sie der Mutter eine psychische Erkrankung. Ihre Fähigkeit, für Nico zu sorgen, schätzt sie deshalb als maßgeblich eingeschränkt ein. Sie empfiehlt, Nico dauerhaft fremdunterzubringen. Der Achtjährige sollte also nicht zur Mutter zurück, sondern im Heim bleiben. Für Eileen S. ist das nicht nachvollziehbar. „Ich habe die Welt nicht mehr verstanden, dass es so was überhaupt gibt. Solche Sachen zu äußern, da muss man doch jahrelang in Behandlung sein, damit so was überhaupt diagnostiziert werden kann.“
„Irgendwas zusammengeschrieben“
Weil sie ihren Sohn so schnell wie möglich zurückhaben wollte, ließ sie sich von der Rechtspsychologin und Therapeutin Andrea Jacob noch einmal begutachten. Die neue Gutachterin analysierte auch das Gerichtsgutachten, das für Mutter und Sohn so verheerende Folgen hatte – und kam zu einem vernichtenden Schluss: „Das Gerichtsgutachten von Eileen S. ist völlig unverwertbar. Sämtliche Richtlinien für Gutachten werden hier mit Füßen getreten, werden gar nicht angewandt. Es ist einfach irgendwas zusammengeschrieben worden, was Dritte erzählt haben, ohne eigene wirklich haltbare Untersuchungen vorzunehmen.“
Fast überall folgenschwere Mängel
An die Rechtspsychologin wenden sich betroffene Familien aus ganz Deutschland. Insgesamt hat sie fast 1.000 Expertisen zu Familienrechtsgutachten verfasst. Das erschreckende Ergebnis: Nahezu bei allen hat sie Mängel festgestellt, die zu massiven Eingriffen in das Leben der Familien geführt haben.
Da konstatierte etwa ein Gutachter einem Vater nach lediglich telefonischem Kontakt eine mit hoher Sicherheit vorhandene psychische Erkrankung. Die Folge: Der Vater darf seine Kinder nur im begleiteten Umgang sehen.
Ein anderes Gutachten, das von einer Sozialpädagogin erstellt wurde, führte dazu, dass Eltern trotz ihrer bedeutsamen Bindungsbeziehung ihre vier Kinder entzogen wurden.
Der Richter entscheidet über den Gutachter, nicht die Qualifikation
Wie aber können solche Gutachten zustande kommen? Rechtspsychologin Andrea Jacob erklärt die Rahmenbedingungen: „Nach der derzeitigen Rechtslage darf jeder ein Gutachten schreiben, den der Richter bestellt. Ob er es kann, ist eine andere Frage. Wenn der Richter sagt: ‚Der kann das gut, den ich halte für kompetent‘, dann darf er Gutachten erstellen. Das ist haarsträubend, insbesondere wenn es um Kinder geht.“
Ungeeignete Tests
Im Prinzip darf also jeder ein Familienrechtsgutachten schreiben. Doch selbst ausgebildete Psychologen arbeiten oft unwissenschaftlich. Malt ein Kind in einem Test die Eltern zum Beispiel als Tiere, zieht mancher Gutachter daraus Schlüsse, wie gut oder schlecht die Bindung ist. Bei einem anderen Test, dem Rorschach-Test soll der Proband sagen, was er in den Klecksen erkennt. Solche Tests sind nach Ansicht der Rechtspsychologin als Beweis vor Gericht aber ungeeignet: „Da kann man deuten und reininterpretieren wie man will, da ist man einfach frei. Da kommt es auf die Psyche des Gutachters an, was er darin sieht, aber nicht so sehr auf das, was das Kind sieht.“
Alarmierende Ergebnisse
Das Problem ist nicht neu. Es besteht es schon seit Jahrzehnten, wie zum Beispiel eine wissenschaftliche Studie aus den 1980er-Jahren zeigt, die gravierende Mängel in Familienrechtsgutachten anmahnt.
Einer aktuellen Untersuchung zufolge hätte die Hälfte der untersuchten Gutachten nicht vor Gericht verwertet werden dürfen. Der Sozialpsychologe Prof. Dr. Stefan Stürmer von der Fernuniversität Hagen, der die Untersuchung mit leitete, warnt: „Gerade vor dem Hintergrund der Tragweite, dass hier Eingriffe durch die richterliche Entscheidung in die Lebenswege von Kindern und natürlich den Eltern getroffen werden, ist diese mangelnde Qualität in einem erheblichen Teil der Gutachten alarmierend.“
Schwer, sich zu wehren
Selbst wenn man sich wie die Mutter von Nico gegen ein Gutachten zur Wehr setzt, hat dies kaum Konsequenzen. Ihr Gegengutachten, in dem ihr bescheinigt wird, vollumfänglich erziehungs- und geschäftsfähig zu sein, wollte vor Gericht niemand sehen.
Auch ein Vater von zwei Söhnen wehrte sich. Dem Professor wurde in einem Familienrechtsgutachten kurzerhand eine „paranoid-querulatorische Tendenz in Form einer Persönlichkeitsstörung“ diagnostiziert. Er verklagte die Gutachterin – mit Erfolg. Sie nahm die Diagnose wieder zurück.Die rund 10.000 Euro für das Gutachten musste er trotzdem zahlen. Hinzu kamen die Kosten für die beauftragten Gegengutachten und den gesamten Prozess. „Es ist die Hilflosigkeit, die Ohnmacht, das schlimmste Gefühl, was man dabei hat„, beschreibt er seine Empfindungen.
Lukratives Geschäft
Obwohl die Gutachten häufig gravierende Mängel aufweisen, müssen die betroffenen Familien oder der Steuerzahler teuer dafür zahlen. Wie lukrativ das Geschäft für die Gutachter ist, erklärt Anwalt Thomas Saschenbrecker: „Die Gutachter sind die, die am familiengerichtlichen Prozess am meisten verdienen. Das sind im Regelfall 5.000 bis 15.000 Euro. Die Gutachter verdienen an so einem Fall, aber sie haften für nichts.Das Geld wird ausgeben, ohne dass jemand zur Verantwortung gezogen wird, wenn tatsächlich etwas schiefläuft.“
Wer trägt die Verantwortung?
Bundesjustizminister Heiko Maas verspricht jetzt Besserung. Nach seinem Gesetzentwurf sollen im Familienrecht die Gerichte künftig qualifizierte Sachverständige ernennen. Wie das sichergestellt werden soll, bleibt allerdings unklar.
Was vor allem fehlt, sind klare Vorgaben für die Qualität des Gutachtens und eine Regelung, wer bei Fehlleistungen verantwortlich ist. Der ehemalige Familienrichter Jürgen Rudolph bringt das Problem auf dem Punkt: „Es gibt überhaupt keine Verantwortlichkeit. Der Richter verschanzt sich, das kann man ruhig so sagen, hinter dem Gutachten und die Sachverständigen sagen zu Recht: ‚Ich habe ja nicht entschieden.‘ Das ist eigentlich nach wie vor die unerträgliche Situation.“
Offene Fragen
Über dieses Problem hätte „Plusminus“ gern mit dem Bundesjustizminister gesprochen, aber er hatte keine Zeit für uns. Die nach wie vor aktive Gerichtsgutachterin, die für Nico und seine Mutter so folgenschwere Schlüsse gezogen hatte, reagierte gar nicht erst auf die „Plusminus“-Anfrage.
Nicos Weg zurück
Dass Nico heute wieder bei seiner Mutter lebt, hat er seinem eigenen Kampf gegen die Willkür zu verdanken. Er verweigerte sich allem, verletzte sich selbst. Aus Angst um sein Leben, ordneten Ärzte eine Mutter-Kind-Kur an. Danach ließ man sie wieder zusammen leben. Doch die erzwungene Heimunterbringung hatte Spuren hinterlassen: „Ich kam ja zurück, da hatte ich sehr viel Angst, dass da einfach wieder zwei Menschen, zwei Männer stehen, die mich dann einfach wieder mitnehmen.“ Die Mutter erinnert sich: „Ich habe ihn dann sechs Monate in die Schule begleitet, ich habe neben ihm gesessen und ja ich habe alles getan, was man sich vorstellen kann, ja das Kind zu begleiten und ihm die Angst zu nehmen.“
Mittlerweile ist wieder Normalität in ihr Leben eingekehrt. Und Nico freut sich über ein Schwesterchen, das schon bald geboren wird.