+++ Dashcam-Aufnahmen sind jetzt vor Gericht zulässig! +++

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Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem Grundsatzurteil (Az. VI ZR 233/17) am 15.5.2018 in Karlsruhe:

„Das Interesse an der Aufklärung sei höher zu bewerten als das Recht der Unfallgegner auf Schutz seiner persönlichen Daten“.

Erlaubt: 
Das Filmen mit Dashcam und die Verwendung der Aufnahmen bei Unfällen vor Gericht und Versicherungen.

Weiterhin verboten:

Aufnahmen der Dashcam und anschließend ins Internet stellen, weil das Recht am Bild von Personen erhalten bleiben muss.

Admin Familie & Familienrecht, am 16.5.2018
😉

Eine Polizistin bei der Vorstellung der ersten Dashcams (Windschutzscheibenkameras) der Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen am 18.04.2018. Quelle: www.globallookpress.com

1.Artikel:

Mini-Kameras im Auto

Aufklärung siegt im Zweifel über Datenschutz

Etwa acht Prozent der deutschen Autofahrer haben inzwischen eine sogenannte Dashcam hinter der Windschutzschreibe.

Etwa acht Prozent der deutschen Autofahrer haben inzwischen eine sogenannte Dashcam hinter der Windschutzschreibe. FOTO: dpa / Wolfgang Kumm
Karlsruhe/Magdeburg. Der BGH hat entschieden: Die Aufnahmen von Minikameras im Auto sind als Beweismittel zulässig. Doch Dauerfilmen bleibt verboten.

(dpa) Frontalzusammenstöße, Raubüberfälle und prügelnde Autofahrer: Dramatische Szenen auf Russlands Straßen gehören zu den am meisten angeklickten Videos auf der Internetplattform Youtube. Zu verdanken haben die Nutzer die Bilder dem Trend zu Dashcams (auf Deutsch: Amaturenbrettkameras). Millionen Russen installieren diese Unfall-Kameras inzwischen in ihre Autos – zum Schutz vor Verkehrsrüpeln, aber auch vor Betrügern, die mit provozierten Unfällen Kasse machen wollen.

Inzwischen entdecken auch immer mehr deutsche Autofahrer die Mini-Kameras hinter der Windschutzscheibe oder am Innenraum-Rückspiegel. Doch dürfen die Aufnahmen der kleinen Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe als Beweis verwertet werden, wenn es wirklich mal gekracht hat? Sie dürfen, entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen: VI ZR 233/17).

Die Richter formulierten allerdings ein großes Aber: Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt verboten – das verstoße gegen den Datenschutz. Doch die Aufklärung eines Unfalls könne wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen müsse. Die Nutzung der Aufnahmen müsse je nach Fall abgewogen werden, so der BGH. Verkehrsexperten, Juristen, Versicherer und Polizisten begrüßten zumeist die Entscheidung. Doch manche haben sich mehr erwartet. Sie forderten auch nach dem Urteil eine gesetzliche Regelung.

Konkret ging es vor dem BGH um einen Fall aus Sachsen-Anhalt. Ein Mann pochte nach einem Unfall auf vollen Schadenersatz. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten die Aufnahmen: Weil sie unzulässig entstanden sind, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden. Die Richter begründeten die nun vom BGH gekippten Entscheidungen jeweils damit, dass permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild verstößt.

Diesen Standpunkt vertritt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV). Das „nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist in Deutschland nicht legal“, sagte Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Doch gleichzeitig sind Dashcams nicht verboten. „Auf meinem privaten Grundstück kann ich filmen, so viel ich will“, sagt Paetrick Sakowski von der Wirtschaftsrecht-Kanzlei CMS. Auch Kameras, die nur kurz und anlassbezogen einen Unfall aufnehmen, dürften unproblematisch sein – in seinem Urteil wies der BGH auf diese Aufzeichnungsmöglichkeit hin. Wer jedoch andauernd Dritte filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren Verkehrsverstoß aufzuklären.

Denn als Beweismittel sind Dash­cam-Aufnahmen grundsätzlich eine große Hilfe: Oft ist die Rekonstruktion eines Unfalls schwierig, etwa weil Zeugen sich widersprechen. Auch Kfz-Versicherer könnten mit Videoaufnahmen einfacher feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall trägt und so schneller Schäden regulieren. „Wenn Beweise da sind, muss man sie auch verwenden dürfen“, sagt Kläger-Anwalt Volkert Vorwerk.

DAV-Experte Andreas Krämer sieht das etwas anders: Problematisch sei, dass jemand, der mit verbotenen Aufnahmen gegen die Rechtsordnung verstoße, am Ende „belohnt“ werde. Er ist enttäuscht vom BGH-Urteil: Das Persönlichkeitsrecht wiege nun weniger als die „Aufklärung von Blechschäden“.

Die deutsche Versicherungswirtschaft fordert vom Gesetzgeber nun einen verbindlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams. Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag plädiert seit langem für eine klare gesetzliche Regelung und empfiehlt auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes einen „Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Videos sollten „anlassbezogen“ zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden.

 | 20:54 Uhr
https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/dashcam-aufnahmen-so-erkaempfte-ein-magdeburger-die-nutzung-vor-gericht-30409122

2.Artikel:

Versicherer – Auch wir werden wohl künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras im Auto werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen.

Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Deutschen Presse-Agentur.

Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.

Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“.

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet.

Mittwoch, 16.05.2018, 06:13
https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/versicherer-auch-wir-werden-wohl-kuenftig-dashcam-aufnahmen-nutzen_id_8936863.html

3. Video EURONEWS :


Tags: Gesetze – Gericht – Justiz – Autokamera – Autocam – Schadenersatzklagen

Mutter verkaufte Sohn an Pädo

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Deutsche Mutter verkaufte Sohn an Pädophile

THEMENBILD: POLIZEI / VERKEHR / KONTROLLE

Foto: APA/BARBARA GINDL Unvorstellbare Grausamkeit in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ereignete sich ein erschütternder Missbrauchsfall: Bisher gab es acht Festnahmen, ein verdächtiger Schweizer wurde in Österreich erwischt.

Es ist ein Fall, der auch hartgesottene Ermittler zutiefst erschüttert. „In dieser Dimension ist mir kein vergleichbarer Fall in Baden-Württemberg in Erinnerung“, sagte Horst Haug, Sprecher des Landeskriminalamts (LKA). Eine Mutter soll ihren inzwischen neun Jahre alten Sohn zusammen mit ihrem pädophilen Lebensgefährten sexuell missbraucht und das Kind vielfach an andere Pädophile verkauft haben.

Mehr als zwei Jahre dauerte das Martyrium, in dem am Ende auch ein Pädophiler mit Tötungsfantasien auftauchte und bei dem ein Bundeswehrsoldat der deutsch-französischen Brigade im Elsass als Tatverdächtiger geführt wird. Insgesamt sollen es mindestens sechs Verdächtige gewesen sein, die das Kind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Freiburg und des LKA „vielfach“ missbraucht und vergewaltigt haben sollen.

Vorbestrafter Lebensgefährte

Ohne den Hinweis eines anonym gebliebenen Zeugen könnte das spätestens im Jahr 2015 begonnene Leiden des Kinds womöglich noch andauern. Als am 10. September allerdings dieser anonyme Hinweis kam, handelten die Ermittler schnell: Sie identifizierten die im Raum Freiburg wohnende 47-jährige Mutter des Kindes und deren wegen Pädophilie vorbestraften 37-jährigen Lebensgefährten. Fünf Tage nach dem Hinweis saß das Paar in Untersuchungshaft, das Kind lebt seitdem in staatlicher Obhut. Auch ein Bundeswehrsoldat der deutsch-französischen Brigade im Elsass wird als Tatverdächtiger geführt.

Doch was die Ermittler in der Zwischenzeit aufdeckten, sprengte für viele der beteiligten Fahnder jeden Rahmen vergleichbarer Fälle. Die Mutter und ihr Freund sollen das Kind selbst bedroht, misshandelt und vergewaltigt haben. Zudem sollen sie den Buben über das Internet an andere Männer für Vergewaltigungen verkauft haben – und zum Teil selbst daran beteiligt gewesen sein.

Viele Details noch unbekannt

Die Ermittler halten sich derzeit noch mit vielen Details zu dem Fall zurück. So wollte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft sich nicht näher dazu äußern, ob die Inhaftierten bereits Geständnisse ablegten. „Sie machen teilweise Angaben“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Was sie sagten, wollte er in diesem Stadium des Verfahrens aber nicht berichten.

Auch zu dem Milieu, in dem sich die Taten ereigneten, gibt es zunächst keine Angaben. Einen Vergleich mit dem Fall Pascal im Saarland weist ein an den Ermittlungen beteiligter Polizist allerdings zurück. Der mutmaßlich ermordete Bub ist seit 2001 verschwunden, er soll von verschiedenen Tätern im Hinterzimmer eines Lokals missbraucht worden sein. Ein Prozess endete allerdings mit Freisprüchen, auch weil die Täter zum Teil als geistig minderbemittelt und alkoholkrank galten und sich die Vorwürfe nicht aufklären ließen.

Dieser Fall bewege sich in einem ganz anderen Milieu, hieß es bei den Ermittlern nur knapp. Unter anderem wurde dabei auch auf den 49 Jahre alten Soldaten verwiesen – einen Mann in geordneten Verhältnissen.

Verdächtiger Schweizer und Spanier

Die Mutter und ihr Partner sollen das Kind über das Internet international zur Vergewaltigung angeboten und vermittelt haben. Neben einem Verdächtigen aus dem Großraum Freiburg soll es auch einen Schweizer und einen Spanier geben, die sich an dem Kind vergangen haben sollen.

Laut Staatsanwaltschaft Freiburg wurde der Schweizer aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Österreich festgenommen. Details waren zunächst unklar. Insgesamt sitzen sechs der Verdächtigen in Gewahrsam der Freiburger Staatsanwaltschaft. Zwei weitere Festnahmen gab es im Bereich der Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Kiel.

Insgesamte acht Tatverdächtige

Dass der grausame Fall ohne den anonymen Hinweis womöglich auch mit dem Tod des Buben hätte enden können, zeigt eine weitere Festnahme. Anfang Oktober, als das Kind längst in Sicherheit war, reiste aus Schleswig-Holstein ein Mann nach Karlsruhe, um sich das Kind vermitteln zu lassen. Der Mann hatte vorher auch Tötungsfantasien im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch geäußert.

Als er von verdeckten Ermittlern gefasst wurde, entdeckten diese auch einen Rucksack mit Fesselutensilien. Der Mann sitzt inzwischen als einer von insgesamt acht Tatverdächtigen in Untersuchungshaft.

(APA, AFP / kap) Erstellt am

R.I.P. Rechtsanwalt Saschenbrecker

Nachruf auf Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

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Es spricht Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt – Licencié en droit

Rechtsanwalt Saschenbrecker tödlich verunglückt

2017-11-04

ARCHE Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker_05e

Karlsruhe/Ettlingen. Der bundesweit aktive bekannte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker aus Ettlingen ist gestern bei einem Verkehrsunfall nahe Salzgitter ums Leben gekommen.

Bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht gegen staatlichen Kinderhandel

Saschenbrecker hat bahnbrechende Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht in Kindschaftssachen erstritten und dem staatlichen Kinderhandel der Jugendämter Einhalt geboten.

Er war zudem ein bekannter Verteidiger der Grund- und Menschenrechte psychiatrisierter Personen.
Zusammen mit Aktivisten aus Berlin hat er die Rechte der Patienten durch seinen Einsatz für die Patientenverfügung entscheidend gestärkt. Seinem Einsatz ist es zu verdanken, daß die Patientenverfügung heute gesetzlich geregelt ist.

Unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat: Saschenbrecker ein wahrlich unabhängiges Organ

Saschenbrecker kam vor dem Unfall gestern von einem Gerichtstermin, in dem er seinen Karlsruher Kollegen, David Schneider-Addae-Mensah, vor dem Amtsgericht Frankenberg verteidigt hat. Schneider-Addae-Mensah ist erschüttert: „Thomas Saschenbrecker ist ein unersetzlicher Verlust für den Rechtsstaat. Er war stets ein aufrechter Kämpfer für das Recht, gegen staatliche Korruption und war uneigennützig bundesweit von früh bis spät auf den Beinen um dem Rechtsstaat als wahrlich unabhängiges Organ zu dienen.

Wir werden ihn tief in unserem Andenken bewahren.“

Gemeinsame Fotos von Thomas Saschenbrecker und Dr. Schneider-Addae-Mensah am Amtsgericht in Karlsruhe

Dr. Schneider-Addae-Mensah vertreten durch Thomas Saschenbrecker

Beitrags-Navigation

Thomas Saschenbrecker ist tot

http://www.archeviva.com/nachruf-auf-rechtsanwalt-thomas-saschenbrecker/

Video mit Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker  u. der Polizistin Andrea Kuwalewsky
in Kritik gegen Jugendamt  , fehlende Akteneinsicht , Missbrauch bei Kindeswohl-Gefährdungsmeldung, etc.

TV Sendung in RNF 13 2 2015

siehe auch

Thomas Saschenbrecker – WikiMANNia

Geboren 8. Dezember 1965
Beruf Jurist
URL psychiatrierecht.de


de.wikimannia.org/Thomas_Saschenbrecker

Tags: Familienrecht

BGH: Kindesunterhalt bei Wechselmodell

 

Teilen sich getrennt lebende Eltern jeweils zur Hälfte die Betreuung der gemeinsamen Kinder, entfällt damit nicht die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt.

 

Lothar Böhm
22.12.2014, Autor: Herr Lothar Böhm 
Mit seiner Entscheidung vom 05.11.2014, XII ZB 599/13, hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen kann.

Im Falle des Wechselmodells haben vielmehr beide Elternteilte für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach den beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten (vor allem Wohn- und Fahrtkosten).

Ob die Eltern tatsächlich ein Wechselmodell praktizieren, oder ob das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt, ist hierbei eine Frage der tatrichterlichen Würdigung. Dabei kommt der zeitlichen Komponente der übernommenen Betreuung zwar eine Indizwirkung zu. Die Beurteilung, ob das Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt und damit dieser seine Unterhaltspflicht im Sinne des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, beschränkt sich aber nicht allein auf die zeitliche Komponente, sondern bedarf einer Gesamtwürdigung.

Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de
http://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/bgh_kindesunterhalt_bei_wechselmodell_20047.html

URTEIL – BGH 05.11.2014
XII ZB 599/13 [128 KB] zum Barunterhalt beim Wechselmodell
http://www.fachanwalt-freiburg.de/downloads/bgh-xii-zb-599_13.pdf

Samenspende Kinder dürfen Vaters Namen erfahren – Neues URTEIL

Samenspende: Auskunft über Vaterschaft ist ein Kinderrecht 
Künstliche Befruchtung im Reagenzglas | Bildquelle: dpa

Auskunftspflicht bei Samenspende Kinder dürfen Vaters Namen erfahren

Stand: 28.01.2015 16:11 Uhr

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft gilt schon seit mehr als 25 Jahren. Kliniken müssen inzwischen auch die Namen von Samenspendern bekannt geben. Jetzt hat der BGH entschieden:

Auch Kinder haben ein Recht, zu erfahren, von wem sie abstammen.

Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. „Ein Mindestalter ist nicht erforderlich“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Schon bei der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter, Hans Joachim Dose, darauf hingewiesen, dass das Recht der Kinder ein erhebliches Gewicht habe.

Im vorliegenden Fall hatten zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern aus der Nähe von Hannover Auskunft von einer Reproduktionsklinik verlangt. Das Amtsgericht im niedersächsischen Hameln hatte ihrer Klage im Juni 2013 stattgegeben, das Landgericht Hannover jedoch wenige Monate später in zweiter Instanz nicht. Dort entschieden die Richter, die Klägerinnen könnten ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen.

Frank  Bräutigam, SWR, zum Urteil des BGH
tagesschau24 16:30 Uhr, 28.01.2015

Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1989 hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt. 2013 billigte das Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) erstmals in einem konkreten Fall, dass durch künstliche Befruchtung gezeugte Kinder Anspruch auf den Namen ihres Vaters haben. Das könne für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sein, aber auch Unterhalts- oder Erbschaftsansprüche begründen.

Samenbanken und Reproduktionskliniken sicherten Spendern in Deutschland jahrzehntelang vertraglich Anonymität zu. Seit 2007 gibt es neue gesetzliche Regelungen, nach denen Samenspender über die Möglichkeit aufgeklärt werden, dass von ihnen gezeugte Kinder später Kontakt zu ihnen suchen. Zudem müssen Unterlagen 30 Jahre lang aufbewahrt werden, zuvor war dieser Zeitraum deutlich kürzer. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa 100 000 mit Samenspende gezeugte Kinder.

28.01.2015
http://www.tagesschau.de/inland/bgh-107.html