Landesfamiliengeld+ wird weitergeführt im Jahr 2019

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Landesfamiliengeld+ wird weitergeführt

Seit dem Jahr 2016 konnten Familien, in denen beide Eltern einen Teil der Elternzeit in Anspruch genommen haben, um einen finanziellen Beitrag ansuchen. Das Landesfamiliengeld+ hat seitdem über 230 Familien mit durchschnittlich 1270 Euro unterstützt. Nun wird dieses Pilotprojekt, das ursprünglich bis Ende Dezember 2018 laufen sollte, zu einer Regelunterstützung und steht darum auch für Geburten nach dem 1. Jänner 2019 zu. “Die zahlreichen positiven Rückmeldungen von Vätern und Müttern haben uns gezeigt, dass diese Maßnahme wichtig und notwendig war. Darum halten wir daran fest “, hebt Familienlandesrätin Waltraud Deeg hervor.

Landesfamiliengeld+
Das Landesfamiliengeld+ wird zu einer Regelleistung, mit der Familien unterstützt werden, in denen beide Elternteile Erziehungsarbeiten übernehmen. – Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss

Der Zusatzbeitrag im Ausmaß von 800 Euro steht monatlich dann zu, wenn der Vater in der Elternzeit keine Entlohnung erhält. 400 Euro sind für den Fall vorgesehen, dass der Vater bis zu 30 Prozent seiner Entlohnung bezieht, 600 Euro im Monat erhalten Väter, die nur teilweise eine 30-prozentige Entlohnung in der Elternzeit bezogen haben. “Der Ausfall eines oder mehrerer Monatsgehälter ist für viele Familien ein wichtiges Kriterium, ob auch der Vater Elternzeit beansprucht oder nicht. Diesem Umstand wollen wir Rechnung tragen und junge Familien, in denen beide Elternteile zu Hause Erziehungsarbeiten übernehmen unterstützen”, erklärt Deeg.

Ansuchen online oder über Patronate
Im Jahr 2018 haben zum heutigen Zeitpunkt 111 Familien um den Zusatzbetrag zum Landesfamiliengeld angesucht, der zum überwiegenden Teil von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) bereits ausbezahlt worden ist. Diese Familien haben die Auflage erfüllt, dass (auch) der Vater in den ersten 18 Monaten nach der Geburt seines Kindes mindestens zwei volle Monate Elternzeit beansprucht hat. Von den bisherigen Antragstellern wurde diese im Schnitt zwischen dem fünften und achten Lebensmonat des Kindes für durchschnittlich 2,4 Monate wahrgenommen. Der Zusatzbeitrag ist jenen Vätern vorbehalten, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind.

Die Ansuchen können entweder online direkt an die ASWE geschickt werden oder über die Patronate eingereicht werden. Die bisherigen Antragsteller kamen aus allen Landesteilen und aus beinahe allen Wirtschaftssektoren. So reicht das Spektrum von der Hotellerie über den Bausektor, hin zum Bereich Dienstleistungen und dem produzierenden Gewerbe. Auch die Firmengröße umfasst das gesamte Spektrum vom Großbetrieb hin zum Klein- und Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitern.

Das Landesfamiliengeld+ soll dafür sensibilisieren, dass nicht nur Mütter, sondern zunehmend auch Väter von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen. “Kinder brauchen Vater und Mutter, doch auch für beide Elternteile ist es ein großer Gewinn, wenn sie sich zeitweise vollzeitig um ihre Kleinkinder kümmern können. Wir wollen dieses Bewusstsein stärken und Eltern bei dieser Entscheidung unterstützen”, betont Landesrätin Deeg. Das Land könne nur beim eigenen Personal die gesetzlichen Rahmenbedingungen autonom handhaben, die Kompetenz Elternzeitregelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen liege nämlich beim Staat. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Berufsleben trägt die gleichwertige Beanspruchung der Elternzeit auch zu einer gerechteren Aufteilung der familiären Verantwortung zwischen den Eltern bei.

LPA, Südtirol
von ih 18.12.2018 18:28 Uhr
https://www.unsertirol24.com/2018/12/18/landesfamiliengeld-wird-weitergefuehrt/
Kinderbetreuungsgeld – Karenzgeld – Kindergeld-Konto – Karenzzeit – Italien Familienrecht

Kein Geldesel vorhanden – Als Vater nicht ernst genommen von Behörden . . .

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Vater wünscht sich Ruhe

Streit um Umgangsrecht - Gespräch mit betroffenem Vater

Wenn Zeit für ein Ehrenamt ist, will Basler sich für andere Väter engagieren und will, dass mehr über ihre Rolle in der Familie nachgedacht wird. (Christina Kuhaupt)

Schließlich ist Tom Basler* den Weg doch nicht gegangen. Die Entscheidung ist ihm nicht leicht gefallen. „Ich habe sehr lange überlegt und mit meiner Familie gesprochen. Wie gehen wir damit um?“ Zusammen mit seiner Ex-Partnerin teilt er sich das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Abwechselnd sind sie bei ihrer Mutter oder ihrem Vater.

Doch es gab Streit um den Montag mit seiner Tochter alle 14 Tage. Seit einem Gespräch im Jugendamt fehlt Basler der Tag mit ihr, weil die Fallmanagerin und seine Ex-Partnerin das für richtig hielten. Der Vater fühlte sich damals gedrängt, dem Vorschlag zustimmen zu müssen, obwohl er ihn für nicht sinnvoll hält: „Ich war so in Aufruhr. Mir flossen die Tränen.“

Tom Basler erzählte dem WESER-KURIER von seiner Geschichte. Davon, dass er seine Tochter plötzlich weniger sehen sollte. Davon, dass er sich von der Fallmanagerin nicht gehört fühlte. Davon, dass ihm das Treffen wie eine geheime Absprache zwischen den beiden Frauen schien. „Ich konnte nur verlieren.“

Sommer in Hessen
Deshalb überlegte der Bremer, juristische Schritte zu ergreifen und das Familiengericht anzurufen. Das ist zuständig, wenn Eltern sich über die Besuche ihrer Kinder nicht einig werden oder sich vom Jugendamt benachteiligt fühlen. Basler glaubt nicht, dass seine Geschichte ein Einzelfall ist.

Heute ist der Vater erleichtert, dass er doch „keine Welle gemacht hat“. Seine Familie komme gerade zur Ruhe: „Das ist wichtig. Ich und meine Partnerin sind einfach froh, dass es momentan ganz gut läuft und den Kindern gut geht.“ Die vergangenen Wochen sind für ihn gesundheitlich nicht leicht gewesen. Davon erholt er sich noch. „Ich hatte keine Kraft mehr zu kämpfen.“

Das Streitthema Montag will er derzeit nicht wieder angehen – nicht juristisch, nicht im Jugendamt. Ein Rechtsfall koste schließlich: „Klar, ich könnte zum Anwalt gehen, wenn ich einen Dukatenesel im Keller hätte.“ Und ohnehin habe er in der Vergangenheit immer wieder Zweifel gehabt, ob der Weg zum Gericht etwas bringe: „Das ist eine Mischung aus Hoffnungslosigkeit und auch einfach der Frage: Nützt das jetzt was, meine Kraft aufzuwenden?“

Kein Gleichstellungsbeauftragter für alle

Tom Basler wünscht sich Ruhe. Es gebe außerdem viele Situationen, die ihm zeigten, dass er und seine Ex-Partnerin meistens an einem Strang ziehen. „Ich habe Vertrauen, weil ich weiß, dass sie eine gute Mama ist.“ Für das Jugendamt hat er Verständnis. Dennoch bleibt es für ihn ein Fehler, dass die Fallmanagerin sich seine Argumente damals nicht angehört hat.

Basler ist sich sicher: In bestimmten Ämtern gibt es alte verfestigte Rollenbilder. Das sei problematisch, gerade weil viele Eltern getrennt lebten und viele Kinder von den Entscheidungen betroffen sind. Laut einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach in den Jahren 2016 und 2017 sind fast ein Viertel der Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern Trennungseltern. 84 Prozent der Kinder sind laut dieser Untersuchung nach der Trennung bei der Mutter gemeldet.

In dem Bericht heißt es weiter: „22 Prozent der Väter geben an, sie fühlten sich von der Erziehung des Kindes aus der früheren Partnerschaft ausgeschlossen.“ Basler fragt sich, warum es in Bremen bis heute eine Frauenbeauftragte gibt, aber keinen Gleichstellungsbeauftragten für alle. „Das war vielleicht zu einer Zeit wichtig und richtig, ist es aber nicht mehr.“

Das Bedürfnis nach Ruhe überwiegt

Als Reaktion auf den Artikel im WESER-KURIER über Basler meldeten sich auch andere Väter, die ihre Kinder gerne länger oder überhaupt sehen möchten, die sich vom Jugendamt oder der Kita als Mann nicht ernst genommen, die sich als Vater benachteiligt fühlen. Basler hat mittlerweile von vielen solchen Geschichten gehört und sammelt Artikel zum Thema.

Der Bremer ist froh, dass er mit seiner Ex-Partnerin im Prinzip eine Lösung für die beiden gemeinsamen Kinder gefunden hat: „Uns geht es eigentlich ziemlich gut. Ich darf meine Tochter aufwachsen sehen, sie ist nicht weggezogen.“ Im Alltag, zusammen unterwegs mit seiner Tochter und dem Sohn, erlebe er zudem keine Benachteiligung. „Deswegen hat mich das Erlebnis im Amt vielleicht auch so desillusioniert.“

Wenn Zeit für ein Ehrenamt ist, will Basler sich für andere Väter engagieren und will, dass mehr über ihre Rolle in der Familie nachgedacht wird. Wichtig ist es ihm, sich mit anderen Eltern auszutauschen. „Ich glaube, es kann immer helfen, wenn man unterschiedliche Geschichten hört, weil dadurch Lasten losgelassen werden.“ Kontakte möchte er zum Beispiel über „Mein Papa kommt“ suchen. In diesem privaten Netzwerk kann Vätern, deren Kinder weit weg wohnen, ein Schlafplatz in der Nähe angeboten werden. Basler möchte ein Zimmer dafür bereitstellen.

Irgendwann will Basler den Montag wieder ansprechen. Dafür brauche es noch mehr Abstand, um sich der Sache sachlicher zu nähern. „Das ist ein Moratorium. Das braucht Zeit.“ Im Moment überwiegt das Bedürfnis nach Ruhe – für alle.

*Name von der Redaktion geändert
Lisa Boekhoff 28.12.20170 Kommentare

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-vater-wuenscht-sich-ruhe-_arid,1684146.html
Tags: Umgangsrecht – Familie – Familienrecht – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – psychische Gewalt – Scheidung – Trennung – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

Familienrecht – ÖVP FPÖ Regierungsprogramm

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Verbesserungen in der Gemeinsamen Obsorge und Einführung der Doppelresidenz, welche bereits im Okt. 2015 einstimmig mit der Europarat Resolution 2079 beschlossen wurde!

Danke, an die FPÖ und ÖVP und das Team welche sich für diese beiden extrem wichtigen Punkte eingesetzt hat!
Auch nach Trennung oder Scheidung sollte es Fairness und Gleichberechtigung (Halbe/Halbe) geben.
Jeder entsorgte Elternteil, und auch dadurch tausende PAS-Suizidopfer, egal ob Vater(3/4)  oder Mutter(1/4) ist ein Suizidopfer zu viel.
Nach mehreren Wochen u. Monaten Umgangsboykott sieht ein Elternteil oft keinen anderen Ausweg mehr als Suizid.
Bei einigen entsorgten Elternteilen wird diese Depression, welche durch diese Ohnmacht und sturen Entscheidungen der schlechten Gesetzesvorlage im Familienrecht entsteht nach Jahren immer stärker bis es zum Freitod kommt.

Jede Woche, welche es früher im Familiengericht zu einer „fairen und gleichberechtigten“ Obsorgerechtsentscheidung kommt, kann möglicherweise ein Suizid verhindern werden! Eine Verfahrensverkürzung und ein 50/50 Kontaktrecht zum eigenen Kind durch einen Familienrichter sind extrem wichtig für das Kindeswohl.  Mehrere weltweite Studien bestätigen, dass eine regelmässige und gute Beziehung zwischen Vater-Kind sehr wichtig sind und Parental Alienation (Eltern Entfremdung) bei Kindern verhindert. Weiters bestätigen alle Terrorexperten weltweit, dass diese Entfremdung bei Jugendlichen von einem Elternteil eine Radikalisierung bei Jugendlichen sehr begünstigt.
Gemeinsame Obsorge und 50/50 Umgangsrecht nach Trennung oder Scheidung können daher unmittelbar als ein Teil der Terrorprävention und einer gut funktionieren Gesellschaft gesehen werden.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 17-12-2017
Artikel des ÖVP FPÖ Regierungsprogramm im Familienrecht:

Familienrecht ÖVP SPÖ Analyse Regierungsprogram
Familienrecht ÖVP FPÖ Analyse Regierungsprogramm

Familienrecht: Türkis-Blau erleichtert gemeinsame Obsorge Analyse

Das von der ÖVP bevorzugte Modell für Trennungen soll stärker zum Zug kommen Seit Jahren drängt die ÖVP auf die in anderen Staaten weitaus üblichere gemeinsame Obsorge für minderjährige Kinder nach einer Trennung der Eltern. Diese ist in Österreich schon seit Jahren möglich, die SPÖ aber hat immer darauf gepocht, dass ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann – meistens den der Mutter. Der Verfassungsgerichtshof hat in Einzelfallentscheidungen sehr wohl eine Doppelresidenz ermöglicht, das entsprechende Gesetz wurde aber bisher nicht angepasst. Das soll nun geschehen. Im Justizkapitel des Regierungsprogramms ist unter der Überschrift „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ von der „Einführung eines Doppelresidenzmodells“ die Rede. Bei einem doppelten Wohnsitz entfällt die Verpflichtung des anderen Elternteils zu Unterhaltszahlungen – was Väterorganisationen schon lange fordern, aber Mütter benachteiligen kann. Dem entspricht wohl auch die Absicht, beim Rückersatz von Unterhaltsvorschüssen Doppelresidenz und doppelte Haushaltsführung stärker zu berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschüssen und –exekutionen unter das Existenzminimum sollen evaluiert werden – auch das könnte die Belastung von Vätern verringern, aber Zahlungen an Mütter reduzieren. Weiters soll die „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge“ modifiziert werden – wahrscheinlich in Richtung rascherer Teilung der Obsorge. In Obsorgeverfahren sollen strikte Fristen eingeführt werden – 14 Tage für die erste mündliche Tagsatzung, maximal acht Wochen für die Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers. Beim Kinderschutz, also der Zuständigkeit der Jugendämter, heißt es nur allgemein „Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls“.
(Eric Frey, 16.12.2017)
Hier klicken: Das Regierungsprogramm im Überblick – derstandard.at/2000070507869/regierungsprogramm-oevp-fpoe-kurz-strache-familienrecht
Tags: Familie – Familienrecht – Terror – Radikalisierung Entfremdung – Sorgerecht – Trennung – Scheidung Kinder – Suizid Freitod- Selbstmord – Heinz Christian Strache FPÖ – Sebastian Kurz ÖVP – Justizopfer – Europarat Resolution 2079

Familienministerin – Gemeinsame Kinderbetreuung nach Trennung

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz) von Scheidungskindern gegensteuern!


Bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

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Artikel:

 

Wechselmodell – Von der Rolle

SZ-Grafik; Quelle: Allensbacher Archiv, 2017

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) will dafür sorgen, dass sich mehr Eltern nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern können und unterstützt werden. Statt geschiedenen Müttern – wie bisher oft üblich – mehr oder weniger selbstverständlich den Löwenanteil der Betreuung zu überlassen und Vätern die Zahlung von Unterhalt, könnten in Zukunft auch Scheidungsväter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und auch das umstrittene Wechselmodell, bei dem Kinder jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben, nimmt die Ministerin ins Visier. Bisher konnte es gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich das nun ändern. Eine Gesetzesänderung aber gibt es noch nicht. Im Dialog mit Experten, der am Dienstag in Berlin begonnen hat, will Barley nun klären, wie gemeinsames Erziehen nach einer Trennung erleichtert werden kann.

„Jede Familie gestaltet ihr Zusammenleben so, wie es für sie passt“, sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Holzschnittartige Regelungen, wie sie früher oft üblich gewesen seien, passten zu den vielfältigen Familienformen der Gegenwart nicht mehr. Auch wandle sich das Rollenbild bei Beruf und Kindererziehung. „Deshalb verbietet sich für den Fall einer Trennung der Eltern eine einheitliche gesetzliche Regelung, wie das Leben danach gestaltet wird.“ Viele Eltern wünschten sich nach der Trennung eine gemeinsame Kinderbetreuung. „Nicht allen gelingt das.“ Politik könne die Verletzungen einer Trennung zwar nicht verhindern, wohl aber „bessere Rahmenbedingungen für getrennte Eltern schaffen„.

Barleys Vorstoß zielt auf eine paritätischere Betreuung von Scheidungskindern, ist aber bewusst vorsichtig formuliert. Denn das Feld ist vermint. Väterorganisationen kämpfen seit Jahren offensiv um mehr Umgang mit Kindern, viele alleinerziehende Mütter halten dagegen. Sie befürchten, dass Väter sich noch stärker als bisher Unterhaltspflichten entziehen. Denn bei einer 50:50-Lösung entfallen die herkömmlichen Unterhaltspflichten.

Anders als ihre Vorgängerin signalisiert Familienministerin Barley mehr Offenheit für Anliegen der Väter. Dabei stützt sie sich auf Zahlen des Allensbach-Instituts, die der SZ vorliegen. Die zweistufige Untersuchung wurde 2016 begonnen und 2017 mit 605 Müttern und Vätern fortgesetzt. 51 Prozent der Befragten halten es demnach für eine „ideale Aufteilung“, wenn getrennte Mütter und Väter ihre Kinder jeweils etwa zur Hälfte betreuen. Tatsächlich aber übernahmen in knapp zwei Dritteln der Fälle die Mütter alle oder die meisten Betreuungspflichten. Nur 22 Prozent der Scheidungsmütter teilen sich Erziehungsaufgaben mit dem Ex-Partner weitgehend paritätisch. Und nur 15 Prozent der Eltern haben sich auf die glatte Halbe-halbe-Lösung eines Wechselmodells geeinigt. Für 52 Prozent der befragten Eltern komme eine solche Aufteilung nicht infrage.

29 Prozent glauben nicht an reibungslose Absprachen mit dem Ex-Partner

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Auswahl befragter Eltern ist bei einem so kontroversen Thema ein Politikum. Unumstritten aber ist: Die Zahl der Eltern, die sich nach einer Trennung für gemeinsame Kinderbetreuung entscheiden oder sie wünschen, ist erheblich gestiegen. In früheren Jahren erzogen laut Untersuchung nur sieben Prozent Scheidungseltern Kinder weiter gemeinsam, heute sind es 22 Prozent – wobei offen bleibt, wer wie viel Zeit mit Kindern verbringt.

Erklärungsbedürftig ist aber auch, warum mehr als die Hälfte der Befragten angibt, eine Halbe-halbe-Aufteilung sei ideal, aber nur 15 Prozent so leben. Das Nein zum Wechselmodell begründen mit 38 Prozent die meisten damit, es sei nicht gut fürs Kind. Fast ebenso viele Befragte, 37 Prozent, halten die hälftige Aufteilung organisatorisch nicht für umsetzbar. 33 Prozent sehen beim Ex-Partner oder bei sich selbst berufliche Hürden für gemeinsame Betreuung. 34 Prozent der Befragten wollen grundsätzlich kein Wechselmodell. 29 Prozent verstehen sich mit dem Ex-Partner zu schlecht, um an reibungslose Absprachen zu glauben. Elf Prozent geben an, weniger Unterhalt zahlen zu wollen. 46 Prozent der befragten Scheidungsväter wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Bei den Müttern sagen das nur sechs Prozent. 42 Prozent von ihnen wollen mehr Väterbeteiligung, bekommen sie aber nicht.

 

11. Juli 2017, 18:58 Uhr, Von Constanze von Bullion, Berlin
http://www.sueddeutsche.de/politik/wechselmodell-von-der-rolle-1.3582748#2
Tags: Doppelresidenz – Scheidungskinder – paritätische Betreuung – Eltern – Väter – Wechselmodell – Familienministerin – Kinderbetreuung – Familienrecht – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft

Mit 80 Jahren Vater!

Österreich – Kuriositäten bei Geburtenbilanz 2015

Drei Rentner wurden Vater – mit 80 Jahren!

Baby

Immer mehr Männer im Pensionsalter werden Väter – auch in Niederösterreich (Symbolbild). (Foto: Fotolia)

Papa werden mit 24? Das war einmal. Das Durchschnittsalter von Vätern verschiebt sich immer weiter nach hinten. „Statistik Austria“ durchforstete die Zahlen von 2015 und brachte nun folgende Kuriositäten ans Tageslicht: Die jüngste Mama in Österreich war gerade einmal zwölf Jahre alt, der älteste Vater war mit 80 Jahren um 48 Jahre älter als die Mutter des Babys.

Erstaunliche Zahlen liefert die Statistik aus dem Jahr 2015: Die jüngsten Eltern waren zusammen 26 Jahre alt – die Mutter zwölf und der Vater 14 Jahre alt. Die drei ältesten Väter in Österreich waren unfassbare 80 Jahre alt – der Altersunterschied zur Mutter beträgt zwischen 41 und 48 Jahre!

Umgekehrt sticht im Jahr 2015 ein Paar heraus, bei der die Mutter (43) des Kindes um 23 Jahre älter als der Vater (20) ist. Die älteste Mutter in Österreich war übrigens 60 Jahre alt und brachte Zwillinge auf die Welt.

Übrigens: In Niederösterreich kamen im Vorjahr 15.475 Babys auf die Welt, das ist eine Steigerung um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Geburtenstärkster Bezirk war Baden.

Letztes Update 15.03.2017 07:06

http://www.heute.at/news/oesterreich/noe/news/Drei-Rentner-wurden-Vater-mit-80-Jahren;art88485,1408154