Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Trennung – Narzisstische Persönlichkeitsstörung – Amokfahrt

Amokfahrt vor Gericht: Exfreundin schildert ihr Leben mit dem Angeklagten

Mehr Fragen als Antworten wirft der Fortgang des Prozesses gegen den Angeklagten auf, dem versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen wird.

Was ging in dem 35-jährigen Angeklagten vor, als er am 18. Oktober 2016 kurz nach 14 Uhr mit seinem Auto im Mundiweg in Rheinfelden im ersten Gang durchstartete und auf seine Ex-Freundin und deren neuen Partner zufuhr? Wollte er sie töten? War er auf dieser Fahrt Herr seiner Sinne oder einem heftigen Affekt und nicht von ihm beherrschbaren Impulsdurchbruch ausgeliefert?

Mehr Fragen als Antworten wirft der Fortgang des Prozesses gegen den Angeklagten auf, dem versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen wird. Der Angeklagte spricht relativ gut Deutsch. Ihm fehlen jedoch die Worte, wenn er beschreiben soll, was er in jenen Sekunden fühlte, als er im ersten Gang auf maximal 50 Stundenkilometer beschleunigte und den Wagen in einem Bogen nach links von der Straße weg auf den Zugang zu dem Personaleingang eines Pflegeheims steuerte. Der Wagen erfasste zuerst den neuen Freund seiner Exfreundin und prallte dann gegen die Hausmauer und drückte sie ein. Dank des auslösenden Airbags blieb der Angeklagte unverletzt. Der Freund wurde lebensgefährlich verletzt. Er überlebte nur dank Rettungshubschraubers und Ärzte im Spital in Basel.

Der psychiatrische Gutachter sprach in der Mittagspause noch einmal mit dem Angeklagten. Er berichtet anschließend, dass es dem Angeklagten unter vier Augen leichter falle, über seine Gefühle zu sprechen als vor Richtern und Zuhörern. Dem Gutachter vertraute der Angeklagte in dem Gespräch an, dass er am 18. Oktober 2016 verzweifelt gewesen sei, dass er geglaubt habe, dass nach der Trennung sein Leben vorbei sei. Er habe an jenem Tag mit ihr sprechen wollen, habe auf eine Fortsetzung der Beziehung gehofft. Er sei nicht davon ausgegangen, dass ein neuer Freund an ihrer Seite sein könnte. Als er dann den Mann mit ihr am Eingang gesehen habe, habe er sich wie geschüttelt gefühlt, gedacht, dass das alles nicht wahr sein könne. Er fühlte sich wie Abfall, nicht mehr wie ein Mensch. Da sei er einfach losgefahren, ohne einen Plan.

Therapie gegen Aggressionen

Der Angeklagte sagte dem Sachverständigen auch, dass er um seine Aggressionen wisse, darum dass er sich nicht immer unter Kontrolle habe. Dieses Problem wolle er mit einer Therapie angehen. Am Freitag wurde die 31-jährige ehemalige Freundin mehrere Stunden lang vernommen. Auch sie kommt aus Rumänien, eine Dolmetscherin übersetzt. Der Angeklagte schaut sie aufmerksam an. Das Wiedertreffen scheint ihn aufzuwühlen. Er schluckt mehrfach, die Knöchel seiner Hände verfärben sich weiß, so fest drückt er sie gegeneinander. Er achtet auf jedes ihrer Worte, drei Mal wirft er ein, dass die Dolmetscherin nicht genau genug übersetzt habe. Es sind keine wesentlichen Abweichungen. Manchmal schüttelt er energisch verneinend den Kopf.

Die 31-Jährige beschreibt das Kennenlernen, das Zusammenziehen in Zürich, wo er arbeitete. Sie erinnert sich an glückliche Zeiten, aber auch daran, wie er sie zu kontrollieren begann. Er sei derjenige gewesen, der alles konnte und wusste und sie sei sich immer kleiner und kleiner vorgekommen. Das sei der Grund dafür gewesen, dass sie sich seit Januar 2016 von ihm trennen wollte. Immer wenn sie das Thema ansprach, wurde er aggressiv. Deshalb ließ sie weitere Treffen zu. Im Juni machte sie die Trennung endgültig. Da wohnte sie seit zwei Monaten in Rheinfelden. Er aber habe nicht locker gelassen. Telefonierte täglich, kam angefahren. Die Zeugin berichtet von Schlägen. An Silvester 2015 schlug er sie zum ersten Mal, schloss sie in der Züricher Wohnung ein. Dann kam er mit Blumen und Entschuldigungen zurück. Fortan reagierte er aggressiv, wenn sie ihm sagte, dass sich von ihm trennen wolle. Er drohte mit Selbstmord und drohte, sie und ihre Familie zu töten: Dann sei alles erledigt.

„Es war ständiger Druck“ schildert die Zeugin ihr damaliges Leben. In Rheinfelden habe er mehrfach im Hausflur auf sie gewartet, sie in die Wohnung gedrückt, als sie nach Hause kam. Am 9. September 2016 rastet er in der Wohnung aus, schlägt sie so heftig, dass drei Rippen brechen. Am Tag darauf gibt er ihr die Wohnungsschlüssel zurück, fährt nach Zürich. Sie geht ins Internet, lernt einen Mann kennen, trifft sich mit ihm und erzählt ihre Geschichte. Er bietet ihr an, sie zur Polizei zu begleiten. Er hält Wort. Sie erstattet Anzeige. Wenige Tage später, am 13. September, begleitet sie ihre Chefin zum Familiengericht in Lörrach.

Gegen den 35-Jährigen wird ein Annäherungsverbot verhängt. Die Frau fotografiert das Dokument und schickt es ihm aufs Handy. Er reagiert nicht. Wenige Tage vor dem 18. Oktober schickt er eine SMS. Bittet um eine Unterredung. Sie antwortet nicht. Sie fürchtet sich vor ihm. Wohnt deshalb bei ihrem neuen Freund. Der rettet ihr womöglich das Leben, als er sie an jenem 18. Oktober vor dem heranrasenden Auto zur Seite stößt. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.

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Amokfahrt vor Gericht: Angeklagter hat ein Problem mit Trennungen

Die Staatsanwaltschaft geht nicht mehr von versuchtem Mord bei der Amokfahrt im Mundiweg aus. Die Ankläger fordern sieben Jahre Haft für den 35-Jährigen.

„Die Anklage ist von einer geplanten Tat ausgegangen, von versuchtem Mord. Das haben wir so nicht feststellen können.“ Dieses Fazit zog Oberstaatsanwalt Rainer Hornung aus Lörrach, am Dienstag, dem dritten Verhandlungstag im Prozess gegen den 35-jährigen Angeklagten, der seine Exfreundin und deren neuen Freund angefahren hatte.

Das Fazit von Hornung: Der Angeklagte habe sich des versuchten Totschlags in zwei Fällen schuldig gemacht, wobei er in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. Die schuldangemessene Strafe liege bei sieben Jahren. Darüber hinaus sei er zur Therapie in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Am 18. Oktober 2016 hatte der 35-Jährige im Rheinfelder Mundiweg urplötzlich Gas gegeben und mit seinem Auto auf seine ehemalige Partnerin und ihren neuen Freund zugehalten. Der Mann wurde schwerstverletzt, die Frau blieb physisch unverletzt. Nach zwei Tagen stellte sich der 35-Jährige der Polizei. Da er die Frau zuvor schon gestalkt, bedroht und geschlagen hatte, gingen Polizei und Staatsanwaltschaft Lörrach nicht von einem tragischen Verkehrsunfall, sondern von einer geplanten Tat aus.

Nun ist die Staatsanwaltschaft aber per Gesetz dazu gezwungen, alle be- und entlastendenden Umstände einer Tat zu ermitteln. Ein Mann, der nicht akzeptieren kann, dass seine Freundin sich von ihm trennt, der nach dem Gewaltschutzgesetz ein Annäherungsverbot erhalten hat und dann mit dem Auto auf die Ex und deren Neuen zufährt, kann auf den ersten Blick nur einen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen begangen haben. Doch die Wirklichkeit im Fall des 35-Jährigen ist wohl eine andere. Es ist der psychiatrische Gutachter, der am Dienstag dem Gericht noch einmal Rede und Antwort stand. Dieser legte sich, anders als am vergangenen Freitag zu später Stunde nach nochmaliger Würdigung aller Umstände fest. Einen entschuldigenden Affekt zur Tatzeit kann er nach wie vor nicht bejahen. Zu sehr habe der Angeklagte zuvor gegenüber der Frau Gewalt ausgeübt, ihr gedroht sie umzubringen: „Das spricht gegen eine Affekttat.“

Persönlichkeitsstörung als Diagnose

Aber da ist noch das von der ehemaligen Freundin geschilderte Benehmen des Angeklagten in den Monaten vor der Tat. Sein dominantes, sie klein haltendes Verhalten. Sein Verkennen der Realität, dass sie nicht mehr mit ihm leben wollte. Mehrfach hatte sie ihm das gesagt und ihn dabei stets wütend gemacht. Aus Angst hatte sie ihn, nachdem sie nach Rheinfelden gezogen war, immer wieder in ihre Wohnung gelassen. Er hat das als Festhalten an ihm, als Fortsetzung der mehrfach aufgekündigten Beziehung interpretiert. Laut Gutachter konnte er nicht anders. Der Experte hat bei dem 35-jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

Sie besteht aus narzisstischen, emotional instabilen und vor allen Dingen aus dependenten Anteilen. Wobei die Dependenz, die Abhängigkeit, von der Beziehung zu der Freundin so stark sei, dass sie aus psychiatrischer Sicht eine schwere Persönlichkeitsstörung darstelle.

Sollte der Angeklagte am Mittag des 18. Oktobers 2016 zum ersten Mal seine Exfreundin mit dem neuen Mann gesehen haben, sollte er in diesem Moment realisiert haben, dass die Wiederaufnahme der Beziehung nunmehr endgültig ausgeschlossen war, dann könnte er darüber so sehr in Wut geraten sein, dass in diesem Moment seine Steuerungsfähigkeit aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung erheblich eingeschränkt gewesen war, so der Gutachter. Sollte seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sein, bestehe wegen der Persönlichkeitsstörung Wiederholungsgefahr.

Bei der nächsten Trennung könnte der 35-Jährige erneut gewalttätig werden. Daher seien auch die medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus gegeben. Eine Therapie sei notwendig und könne erfolgreich sein. Zumal der Angeklagte im Lauf des Prozesses eingesehen habe, dass er ein Problem mit Trennungen und Aggressionen habe. So sagte er am Dienstag: „Das stimmt mit der Dependenz. Für mich ist es sehr schwierig zu akzeptieren, dass Schluss ist. Deshalb habe ich vor ihrer Wohnung im Auto geschlafen, habe sie angerufen, gehofft, dass es weiter geht. Die Frau war die Liebe meines Lebens. Ich hoffe, dass ich nach der Therapie in der Psychiatrie normale Beziehungen haben werde.“

Sein Verteidiger argumentierte für eine Strafe deutlich unter sieben Jahren. Er hielt auch einen schuldmindernden Affekt für nachgewiesen. Das Urteil wird heute verkündet.

12.04.2017 10:04
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Amokfahrt-vor-Gericht-Angeklagter-hat-ein-Problem-mit-Trennungen;art372615,9214118

Fortsetzung:
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Amokfahrer muss in die Psychiatrie statt ins Gefängnis

Die Schwurgerichtskammer in Freiburg hat ein Urteil im Fall der Amokfahrt im Mundiweg in Rheinfelden gefällt. Fünf Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe erhält der Angeklagte für versuchten Totschlag.

„Sie werden so lange in der Psychiatrie behandelt werden, bis Sie nicht mehr gefährlich sein werden.“ Mit diesen, direkt an den 35-jährigen Angeklagten gewendeten Worten endete am Mittwoch die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin der Schwurgerichtskammer in Freiburg, Eva Kleine-Cosack. Zuvor hatte der 35-Jährige erfahren, dass er wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist.

Diese Strafe muss der Verurteilte wohl nicht im Gefängnis verbüßen. Das Gericht hat, in diesem Punkt den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger folgend, die Unterbringung des 35-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. Ausweislich des psychiatrischen Gutachters, an dessen Ergebnis sich die Richter orientiert haben, ist der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung erkrankt und während der Tat in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen. Narzistische, emotional instabile und insbesondere abhängige Anteile in seiner Persönlichkeit haben seine Tat vom 18. Oktober 2016 in Rheinfelden nicht nur begünstigt, sondern es überhaupt so weit kommen lassen.

Damals war er mit seinem Auto direkt auf seine ehemalige Freundin und ihren neuen Freund zugefahren. Eine Mischung aus Verzweiflung und Wut, nicht ausschließbar begünstigt durch eine Alkoholisierung von maximal 1,78 Promille, führten dazu, dass er auf wenigen Metern im Mundiweg auf bis zu 50 Stundenkilometer beschleunigte und seinen Wagen von der Fahrbahn auf das Grundstück der Arbeitgeberin seiner ehemaligen Freundin einlenkte. Dabei fuhr er den Lebensgefährten der Exfreundin um, verletzte ihn lebensgefährlich. Dieser hatte seine Partnerin noch zur Seite stoßen können, sodass sie körperlich unverletzt geblieben ist.

Der Angeklagte hatte anfänglich behauptet, dass er seine ehemalige Partnerin nur sprechen wollte. Wut und Verzweiflung stritt er ab. „Wer so fährt, muss wütend gewesen sein“, intervenierte damals die Vorsitzende Richterin. Erst nach und nach konnte der Angeklagte zugeben, dass er wütend geworden sei, nachdem er erkannt hatte, dass der Mann, der sie abholte, ihr neuer Partner war. Einen zweifachen Mordversuch, wie ursprünglich angeklagt, sahen die Richter wegen der krankhaften Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für nicht erwiesen. Im Moment des Zufahrens auf das Paar habe er billigend deren Tod in Kauf genommen. Er habe sich aufgrund seiner psychischen Verfassung jedoch keine Gedanken darüber gemacht, dass das Paar arg- und wehrlos war. Auch handelte er aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung nicht aus niedrigen Beweggründen. Das hatten in ihren Plädoyers der Staatsanwalt, der Anwalt des Angefahrenen und der Verteidiger nach der dreitägigen Beweisaufnahme, so gesehen.

Eine Woche beträgt die Frist für das Einlegen der Revision gegen das Urteil. Nach einer kurzen Absprache zwischen Staatsanwalt, Nebenklägeranwalt und Verteidiger teilten alle mit, dass sie das Urteil akzeptieren werden. Das hat für den Angeklagten den Vorteil, dass er mit Rechtskraft des Urteils aus der Untersuchungshaft in die forensische Abteilung des Zentrums für Psychiatrie verlegt werden wird. Dort hat er die Chance, mit Therapien seine Störungen in den Griff zu bekommen, um sich nicht mehr so leicht kränken zu lassen. Vor allen Dingen wird er lernen, mit seinen Aggressionen und Impulsdurchbrüchen umzugehen. Er wird akzeptieren müssen, dass Frauen kein Besitz sind, über die er verfügen darf.

12.04.2017 23:59
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Amokfahrer-muss-in-die-Psychiatrie-statt-ins-Gefaengnis;art372615,9215704

Narzisstische Mütter als modernes Familienmodell

Die Kindsmutter begann bereits schon vor Jahren, wider besseres Wissen und ohne Rücksicht auf Familie und Kinder auf betrügerische Weise an Geld zu kommen – obgleich es aufgrund meiner komfortablen finanziellen Situation nie nötig gewesen war. Sie bezog von der Stadt Wohngeld und wurde dabei erwischt. Noch während ihr Strafprozess wegen Sozialbetruges lief, baute sie völlig unbeirrt ihr neues Geschäft auf, das in strafrechtlicher, moralischer und schädigender Hinsicht noch deutlich schwerwiegender war, als der zuvor begangene Sozialbetrug. 
Dem Geschäftsmodell, das sie erfand, kann eine gewisse Originalität nicht abgesprochen werden. Sie mietete im Namen von Dritten, ohne deren Wissen, Wohnungen an und vermietete sie sehr gewinnbringend weiter.

Sie suchte sich unserem Umfeld (Familie, Freundes- und Bekanntenkreis) die „Kandidaten“ aus. Zu den Kandidaten zählten auch Eltern aus der Kita und sogar deren Leiterin. Ein Komplize aus Frankfurt und professionelle Personenermittlungen beschafften ihr die gewünschten Personendaten. Für die gewählten Personen dachte sie sich entsprechende Berufe und plausible Arbeitgeber aus. Mit einer Buchhaltungssoftware fingierte sie Gehaltsnachweise. Die Ausweise wurden gefälscht. Damit ließen sich offensichtlich problemlos Wohnung anmieten. Zu den Kandidaten zählten auch Eltern aus der Kita und sogar deren Leiterin. 
Die zahlreichen Betroffenen haben momentan mit der Justiz, Vollstreckungsbescheiden und der Schufa zu kämpfen, weil sie durch dieses Geschäft (unfreiwillig) zu Schuldnern wurden. . 
Das Gewerbe flog im Frühling 2013 auf. Seit dem wird gegen sie und ihren Geschäftspartner wegen Betruges und Urkundenfälschung ermittelt. 

Damit ist die Geschichte aber nicht zu Ende. 
Nachdem ihr Geschäft auffällig wurde, zog sie mit den Kindern in eine andere Stadt. Als das Geschäft durch einen Polizeieinsatz beendet wurde, bat sie mich verzweifelt, ihr zu helfen. 
Um die Situation, insbesondere im Hinblick auf meine Kinder und die labile psychische Verfassung der Mutter, nicht eskalieren zu lassen, ging ich auf ihre Bitte ein. Ich half ihr finanziell und auch strukturell. Während einer Hausdurchsuchung durch die Kripo, bei der sowohl ich als auch meine Kinder zugegen waren, steckte sie mir eines ihrer iPhones in Hand. 
Die Inhalte des iPhones zeigten mir eine weitere Dimension ihres Lebenswandels. Sie hatte gleichzeitig mit zwei Männern ein Liebesverhältnis. Einer davon war ein älterer prominenter Geschäftsmann aus Hamburg. Mit ihm pflegte sie ein intensives SM-Verhältnis. Auch in dessem Namen mietete die Frau übrigens eine Wohnung an. 
Ebenso fand ich heraus, dass sie zu dem Zeitpunkt als Prostituierte ihr neues Geschäftsfeld eröffnete. 
Für mich persönlich war es vorrangig, dass sie ihr früheres Betrugsgeschäft im Sinne der Geschädigten (auch ich bin einer davon) aufklärt und regelt. 
Das lehnte sie kategorisch ab. Ich distanzierte mich von ihr und gab ihr zu verstehen, ihr persönlich zukünftig nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Ab diesem Zeitpunkt wurde mir der bis dahin halbwegs normale Umgang mit meinen Kindern praktisch unmöglich gemacht. Ich meldete das dem örtlichen Jugendamt.

Bei der Gerichtsverhandlung, zu der die Vertretung des Jugendamts, trotz Ladung, übrigens nicht erschien, teilte sie ihren Eindruck mit. Ihrer Auffassung nach machten die Kinder einen gepflegten Eindruck. Während ihres Besuches saßen alle Drei auf dem Sofa und warteten die Fragen ab. Auf die Frage, ob es ihnen beim Vater gefiele, antworteten sie unter anderem, dass es nicht so toll sei, dass er nie Zeit für sie hätte und dass er sogar Bilder von ihnen ins Internet stellen würde usw. Nach Ansicht der Verfahrenspflegerin gaben die Kinder Antworten, die offensichtlich von der Mutter vorgegeben wurden. Außerdem machten die Kinder einen verunsicherten Eindruck.

Der Richter, dem sämtliche Dokumente und Beweise vorliegen, ging darauf nicht weiter ein, sondern zeigte sich nur richtig verärgert, weil beide Elternteile nicht imstande seien, sich im Sinne der Kinder wie Erwachsene zu benehmen. Er beschloss daher, dass beide Elternteile endlich eine Konfliktberatung aufzusuchen hätten. Nicht mehr und nicht weniger.

Dass die Kindsmutter kriminell ist, einen zweifelhaften Lebenswandel hat und die Kinder psychisch missbraucht, um ihre Emotionen zu regulieren, schien das Gericht nicht weiter zu beschäftigen

Published on Oct 22, 2014
#https://www.youtube.com/channel/UCH62DlI4zzO2jbb-kpSXK9A

Vaterlose Gesellschaft