+++ Zehn Tote nach Amokfahrt in Menschenmenge +++

Select another language!  PC users see right above the logo  „Translate“)
       english    (Google Translation)        Italia – (traduzione di Google)
          France (traduction Google)           ПЕРЕВЕСТИ на Английский
Amokfahrt Toronto 23-4-2018, Josh K. Elliott and Josh Dehaas, CTVNews.ca

Kanada: Ermittler gehen von vorsätzlicher Tat in Toronto aus

In Kanada hat ein 25-jähriger Mann Passanten mit einem Kleintransporter überfahren. Zehn Menschen wurden getötet. Zu den Motiven machte die Polizei bisher keine Angaben.
Video:
Kanada – Zehn Tote nach Amokfahrt in Toronto In Toronto in Kanada wurden zehn Menschen getötet, als ein Mann mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge fuhr. Der Fahrer wurde festgenommen, er soll laut Polizeiangaben vorsätzlich gehandelt haben. © Foto: Carlo Allegri/Reuters

Mitten in einem belebten Geschäftsviertel Torontos hat ein 25-Jähriger mit einem Mietwagen Passanten überfahren und dabei zehn Menschen getötet. 15 weitere wurden bei der fast drei Kilometer langen Zickzackfahrt über Gehwege verletzt, wie Polizeichef Mark Saunders sagte. Mindestens vier von ihnen befinden sich in Lebensgefahr. Der Fahrer wurde festgenommen, weitere Verdächtige gab es nach Polizeiangaben nicht.

 Zu Motiven oder einem möglichen terroristischen Hintergrund machten die Behörden zunächst keine Angaben. Alles sehe nach einer absichtlichen Tat aus, ermittelt werde in alle Richtungen, sagte Saunders in der Nacht zum Dienstag.

Die zuvor geltende mittlere Terrorwarnstufe in der kanadischen Stadt, wo bis Montag die Außenminister der G7-Staaten getagt hatten, bleibe unverändert, sagte Ralph Goodale, Minister für öffentliche Sicherheit. Für eine erhöhte Terrorgefahr gebe es keine Hinweise. Die Sender NBC und CTV berichteten unter Berufung auf Strafverfolger und Sicherheitskreise, der Täter sei vermutlich geistig verwirrt.

 „Unsere Herzen sind bei allen, die betroffen sind“, sagte Kanadas Premierminister Justin Trudeau. Auf Twitter bedankte er sich bei den Ersthelfern vor Ort. Außenminister Heiko Maas, der für das G7-Treffen vor Ort war, bezeichnete den Vorfall als „schreckliches Verbrechen“. Auch US-Regierungssprecherin Sarah Huckabee Sanders kondolierte. Die Vereinigten Staaten stünden an der Seite des kanadischen Volkes, sagte sie.

Fahrt mit 60 Stundenkilometern

Die Tat ereignete sich im Bezirk North York etwa 30 Minuten nördlich der Innenstadt. Mit 60 bis 70 Stundenkilometern erfasste der weiße Lieferwagen Fußgänger, als er um die Mittagszeit von der Straße auf den Bürgersteig fuhr und über etwa 15 Straßenblocks hinweg immer wieder zwischen Straße und Gehweg wechselte. Der Täter sei in Schlangenlinien gefahren, sagte Augenzeuge Amir Bahmeyeh dem Toronto Star. Er habe beobachtet, wie das Auto fünf oder sechs Menschen erfasste. „Ich sah einen alten Mann durch die Luft fliegen“, sagte Bahmeyeh. Die Menschen hätten um Hilfe geschrien und versucht, die Polizei in Richtung des Fahrers zu lotsen.

Michele Kelman, die in der Gegend bei einer IT-Firma arbeitet, wurde auf dem Rückweg vom Mittagessen fast von dem Auto erfasst. Sie und ihre Freundin hätten hinter sich Schreie gehört und durch die Luft wirbelnde Gegenstände gesehen, sagte sie der Globe and Mail. Der Wagen sei auf sie zugerast und habe dann ihre Freundin tödlich getroffen. „Überall waren Leichen“, sagte Kelman.

Informationen des TV-Senders CTV zufolge handelt es sich beim Fahrer um den 25-jährigen Alek M. Er war der Polizei bis dahin nicht bekannt. Sein Wagen kam mit völlig demolierter Motorhaube auf dem Gehweg zum Stehen, ehe die Polizei ihn umstellte. Im Video eines Augenzeugen ist zu sehen, wie der Fahrer mit einem Gegenstand in Richtung eines Polizisten zeigt und dabei „Töte mich!“ sowie „Schieß mir in den Kopf!“ ruft. Zu einem Schusswechsel kam es vor seiner Festnahme aber nicht.

Video des Augenzeugen:

https://twitter.com/BoyerMichel/status/988492132636913665/video/1

„So viele Leben zerstört“

„Er hat die Leben so vieler Menschen zerstört“, sagte Augenzeuge Alex Shaker dem Sender CTV. „Alles, was ihm in den Weg kam.“ Auch jemand mit einem Kinderwagen sei vom Auto erfasst worden. Kurz nach dem Schock versuchten Augenzeugen, verletzten Opfern zu helfen. Auf dem Gehweg waren Blutspuren zu sehen, Fotos zeigten mit orangefarbenen Planen bedeckte, offenbar leblose Körper.

Torontos Bürgermeister John Tory sprach den Bürgern Mut zu. „Die Stadt ist momentan in sicheren Händen“, sagte Tory. Er bat Anwohner, nach Hause zu gehen und Ruhe zu bewahren. „Es ist eine Zeit, in der wir so ruhig wie nur möglich sein sollten.“ Die Polizei sperrte die Gegend ab, auch der U-Bahnverkehr wurde unterbrochen. Eine Hotline für Angehörige von Opfern werde eingerichtet. In einer Erklärung hatte Tory zuvor von einem „sehr tragischen Vorfall“ gesprochen, und der Polizei jede Hilfe angeboten, die die Stadt bei den Ermittlungen leisten könne.

In Kanada war es schon mehrmals zu Attacken mit Fahrzeugen gekommen. In Edmonton im Westen des Landes griff ein Angreifer im September einen Polizisten mit einem Messer an und rammte dann vier Menschen mit einem gemieteten Lieferwagen. 2014 fuhr ein Mann in Québec zwei Soldaten an, einer von ihnen kam ums Leben.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-04/kanada-toronto-auto-fussgaenger
Tags: Alek Minassian

OLG Urteil Amokfahrer – Gott sei Dank, . . .

. . . werden sich die Opfer jetzt denken!
Die Berufungsverhandlung im OLG Wien wurde am 27.Juni 2017 abgeschlossen, siehe Artikel unterhalb. 

Es war der erste islamistische Terroranschlag in Österreich

durch einen bosnischen Muslim. Am 20. Juni 2015 fuhr der Amokfahrer Alen R.  in seinem Geländewagen  in die Grazer Fußgängerzone. Die Familie stammt aus Bihać.  Hier sind mehr als 90% Bosniaken.
Im Prozess hat die EX-Frau von Alen R.  gesagt, sie wurde gezwungen Kopftuch zu tragen. Er lügt und ist ein sehr guter Schauspieler, er sei Muslim und nicht röm/kath. so wie er im Prozess behauptet habe.

Islamistische Verbindung zu einem Dschihadisten
Prozess am 27-9-2016 Aussage der Frau:
Frau R. sagt auf die Frage, ob sich Autokäufer bzw. Konkurrenten Alen R. bedroht hätten, dass Alen R. gemeinsam mit Fikret B., einem erstinstanzlich verurteilten Jihadisten, einen Rumänen verprügelt habe.
—————————————————————————————————————————
–>
Der mutmaßliche Jihadist Fikret B. ist zu 8 Jahren Haft verurteilt worden am Landesgericht Graz.
Das Straflandesgericht Graz hat das Urteil gefällt: Der mutmaßliche Jihadist Fikret B. ist zu 8 Jahren Haft verurteilt worden. Er radikalisierte sich in Österreich.

Der gebürtige Bosnier wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation und einer kriminellen Vereinigung vom Schöffensenat schuldig gesprochen.
siehe auch http://wp.me/p4RGV9-1Vz

Grazer Amokfahrer Alen R. nahm Drogen
siehe auch

Blutanalyse: Grazer Amokfahrer Alen R. nahm Drogen
http://www.krone.at/oesterreich/grazer-amokfahrer-alen-r-nahm-drogen-blutanalyse-zeigt-story-462721
Admin Familie Familienrecht, am 28-06-2017

Select  another  Language !
           english  language  (Google Translation)
        ПЕРЕВЕСТИ на Английский
            France – français (traduction Google)
            Italia – lingua italiana (traduzione di Google)


Artikel:

Lebenslang für Grazer Amokfahrer bestätigt

Es bleibt bei lebenslang für den Grazer Amokfahrer Alen R. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Ein Drei-Richter-Senat verwarf die Berufung des 28-Jährigen, der am 20. Juni 2015 in der Grazer Innenstadt mit seinem Geländewagen gezielt auf Passanten losgefahren war. Drei Menschen wurden getötet, darunter ein vierjähriges Kind. Dutzende wurden schwer verletzt. 

© APA (Archiv)

„Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben als lebenslang“, führte der vorsitzende Richter Christian Dostal in der Urteilsbegründung aus. Bei der Strafbemessung genüge es, sich die Anzahl der Opfer vor Augen zu führen, „die die Wahnsinnstat des Angeklagten nach sich gezogen hat“, legte Dostal dar. Es handle sich um „einen geplanten Massenmord, der hier stattfinden sollte“.

„Ich war unzurechnungsfähig!“, reagierte R. auf die Entscheidung des Wiener OLG, ehe er von insgesamt fünf Justizwachebeamten abgeführt wurde. Die Frage, ob der Grazer Amokfahrer im Tatzeitpunkt aufgrund einer Persönlichkeitsstörung zurechnungsfähig und damit schuldfähig war, stand allerdings nicht mehr zur Diskussion. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits im vergangenen April die die Zurechnungsfähigkeit bejahende Einschätzung des Grazer Landesgerichts, die im Brennpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens gestanden war, bestätigt.

R. war als schuldfähig eingestuft und wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs zur Höchststrafe verurteilt und zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Während der OGH den Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ließ, wies er die Berufung gegen das Strafausmaß dem Grazer Oberlandesgericht (OLG) zu. Dort erklärte man sich jedoch für befangen, weil sich eine OLG-Richterin unter den Schwerverletzten befunden hatte. Das Verfahren hinsichtlich der Strafberufung wurde folglich nach Wien delegiert.

Zu diesem Termin erschien Alen R. nun in einem schwarzen, abgetragen wirkenden Anzug und mit mehreren um den Hals geschlungenen Kreuzen und Rosenkränzen. Er machte einen wirren Eindruck. „Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er nicht zurechnungsfähig ist“, bekräftigte Verteidigerin Liane Hirschbrich. Ihr Mandant bekomme in der Justizanstalt seit einem Jahr einen Medikamenten-Cocktail und eine Depot-Spritze gegen „die schwerste Form der Schizophrenie“ verabreicht, gab Hirschbrich zu bedenken. Das Erstgericht habe bei der Strafbemessung das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung des 28-Jährigen zu wenig berücksichtigt.

Als R. von Richter Christian Dostal um ein Schlusswort gebeten wurde, ehe sich der Senat zur Beratung zurückzog, gab der Mann weitgehend unverständliche, abgehakte Sätze von sich. „Es tut mir furchtbar leid“ und „Ich kann mich nicht erinnern“ war zu vernehmen.

„Dass der Angeklagte sichtlich retardiert durch Medikamente ist, bemerken wir“, hielt Richter Dostal anschließend in der Urteilsbegründung fest. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit „ist aber geklärt“, verwies der Vorsitzende auf die OGH-Entscheidung. Ähnliches galt übrigens für die mit der lebenslangen Freiheitsstrafe verbundene Einweisung – letztere wurde von der Verteidigerin nicht bekämpft.

11.57 Uhr, 27. Juni 2017
http://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5241709/Lebenslang-fuer-Grazer-Amokfahrer-bestaetigt
Tags: Berufungsverhandlung – Graz – Fußgängerzone – Terror – Muslim – islamischer Bosniake – Amokfahrer – Gewalt – Strafverfahren – Radikalisierung – Terroranschlag Österreich  – FPÖ islamistische Terroranschlag in Österreich Mord

Trennung – Narzisstische Persönlichkeitsstörung – Amokfahrt

Amokfahrt vor Gericht: Exfreundin schildert ihr Leben mit dem Angeklagten

Mehr Fragen als Antworten wirft der Fortgang des Prozesses gegen den Angeklagten auf, dem versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen wird.

Was ging in dem 35-jährigen Angeklagten vor, als er am 18. Oktober 2016 kurz nach 14 Uhr mit seinem Auto im Mundiweg in Rheinfelden im ersten Gang durchstartete und auf seine Ex-Freundin und deren neuen Partner zufuhr? Wollte er sie töten? War er auf dieser Fahrt Herr seiner Sinne oder einem heftigen Affekt und nicht von ihm beherrschbaren Impulsdurchbruch ausgeliefert?

Mehr Fragen als Antworten wirft der Fortgang des Prozesses gegen den Angeklagten auf, dem versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen wird. Der Angeklagte spricht relativ gut Deutsch. Ihm fehlen jedoch die Worte, wenn er beschreiben soll, was er in jenen Sekunden fühlte, als er im ersten Gang auf maximal 50 Stundenkilometer beschleunigte und den Wagen in einem Bogen nach links von der Straße weg auf den Zugang zu dem Personaleingang eines Pflegeheims steuerte. Der Wagen erfasste zuerst den neuen Freund seiner Exfreundin und prallte dann gegen die Hausmauer und drückte sie ein. Dank des auslösenden Airbags blieb der Angeklagte unverletzt. Der Freund wurde lebensgefährlich verletzt. Er überlebte nur dank Rettungshubschraubers und Ärzte im Spital in Basel.

Der psychiatrische Gutachter sprach in der Mittagspause noch einmal mit dem Angeklagten. Er berichtet anschließend, dass es dem Angeklagten unter vier Augen leichter falle, über seine Gefühle zu sprechen als vor Richtern und Zuhörern. Dem Gutachter vertraute der Angeklagte in dem Gespräch an, dass er am 18. Oktober 2016 verzweifelt gewesen sei, dass er geglaubt habe, dass nach der Trennung sein Leben vorbei sei. Er habe an jenem Tag mit ihr sprechen wollen, habe auf eine Fortsetzung der Beziehung gehofft. Er sei nicht davon ausgegangen, dass ein neuer Freund an ihrer Seite sein könnte. Als er dann den Mann mit ihr am Eingang gesehen habe, habe er sich wie geschüttelt gefühlt, gedacht, dass das alles nicht wahr sein könne. Er fühlte sich wie Abfall, nicht mehr wie ein Mensch. Da sei er einfach losgefahren, ohne einen Plan.

Therapie gegen Aggressionen

Der Angeklagte sagte dem Sachverständigen auch, dass er um seine Aggressionen wisse, darum dass er sich nicht immer unter Kontrolle habe. Dieses Problem wolle er mit einer Therapie angehen. Am Freitag wurde die 31-jährige ehemalige Freundin mehrere Stunden lang vernommen. Auch sie kommt aus Rumänien, eine Dolmetscherin übersetzt. Der Angeklagte schaut sie aufmerksam an. Das Wiedertreffen scheint ihn aufzuwühlen. Er schluckt mehrfach, die Knöchel seiner Hände verfärben sich weiß, so fest drückt er sie gegeneinander. Er achtet auf jedes ihrer Worte, drei Mal wirft er ein, dass die Dolmetscherin nicht genau genug übersetzt habe. Es sind keine wesentlichen Abweichungen. Manchmal schüttelt er energisch verneinend den Kopf.

Die 31-Jährige beschreibt das Kennenlernen, das Zusammenziehen in Zürich, wo er arbeitete. Sie erinnert sich an glückliche Zeiten, aber auch daran, wie er sie zu kontrollieren begann. Er sei derjenige gewesen, der alles konnte und wusste und sie sei sich immer kleiner und kleiner vorgekommen. Das sei der Grund dafür gewesen, dass sie sich seit Januar 2016 von ihm trennen wollte. Immer wenn sie das Thema ansprach, wurde er aggressiv. Deshalb ließ sie weitere Treffen zu. Im Juni machte sie die Trennung endgültig. Da wohnte sie seit zwei Monaten in Rheinfelden. Er aber habe nicht locker gelassen. Telefonierte täglich, kam angefahren. Die Zeugin berichtet von Schlägen. An Silvester 2015 schlug er sie zum ersten Mal, schloss sie in der Züricher Wohnung ein. Dann kam er mit Blumen und Entschuldigungen zurück. Fortan reagierte er aggressiv, wenn sie ihm sagte, dass sich von ihm trennen wolle. Er drohte mit Selbstmord und drohte, sie und ihre Familie zu töten: Dann sei alles erledigt.

„Es war ständiger Druck“ schildert die Zeugin ihr damaliges Leben. In Rheinfelden habe er mehrfach im Hausflur auf sie gewartet, sie in die Wohnung gedrückt, als sie nach Hause kam. Am 9. September 2016 rastet er in der Wohnung aus, schlägt sie so heftig, dass drei Rippen brechen. Am Tag darauf gibt er ihr die Wohnungsschlüssel zurück, fährt nach Zürich. Sie geht ins Internet, lernt einen Mann kennen, trifft sich mit ihm und erzählt ihre Geschichte. Er bietet ihr an, sie zur Polizei zu begleiten. Er hält Wort. Sie erstattet Anzeige. Wenige Tage später, am 13. September, begleitet sie ihre Chefin zum Familiengericht in Lörrach.

Gegen den 35-Jährigen wird ein Annäherungsverbot verhängt. Die Frau fotografiert das Dokument und schickt es ihm aufs Handy. Er reagiert nicht. Wenige Tage vor dem 18. Oktober schickt er eine SMS. Bittet um eine Unterredung. Sie antwortet nicht. Sie fürchtet sich vor ihm. Wohnt deshalb bei ihrem neuen Freund. Der rettet ihr womöglich das Leben, als er sie an jenem 18. Oktober vor dem heranrasenden Auto zur Seite stößt. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.

>>>

Amokfahrt vor Gericht: Angeklagter hat ein Problem mit Trennungen

Die Staatsanwaltschaft geht nicht mehr von versuchtem Mord bei der Amokfahrt im Mundiweg aus. Die Ankläger fordern sieben Jahre Haft für den 35-Jährigen.

„Die Anklage ist von einer geplanten Tat ausgegangen, von versuchtem Mord. Das haben wir so nicht feststellen können.“ Dieses Fazit zog Oberstaatsanwalt Rainer Hornung aus Lörrach, am Dienstag, dem dritten Verhandlungstag im Prozess gegen den 35-jährigen Angeklagten, der seine Exfreundin und deren neuen Freund angefahren hatte.

Das Fazit von Hornung: Der Angeklagte habe sich des versuchten Totschlags in zwei Fällen schuldig gemacht, wobei er in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. Die schuldangemessene Strafe liege bei sieben Jahren. Darüber hinaus sei er zur Therapie in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Am 18. Oktober 2016 hatte der 35-Jährige im Rheinfelder Mundiweg urplötzlich Gas gegeben und mit seinem Auto auf seine ehemalige Partnerin und ihren neuen Freund zugehalten. Der Mann wurde schwerstverletzt, die Frau blieb physisch unverletzt. Nach zwei Tagen stellte sich der 35-Jährige der Polizei. Da er die Frau zuvor schon gestalkt, bedroht und geschlagen hatte, gingen Polizei und Staatsanwaltschaft Lörrach nicht von einem tragischen Verkehrsunfall, sondern von einer geplanten Tat aus.

Nun ist die Staatsanwaltschaft aber per Gesetz dazu gezwungen, alle be- und entlastendenden Umstände einer Tat zu ermitteln. Ein Mann, der nicht akzeptieren kann, dass seine Freundin sich von ihm trennt, der nach dem Gewaltschutzgesetz ein Annäherungsverbot erhalten hat und dann mit dem Auto auf die Ex und deren Neuen zufährt, kann auf den ersten Blick nur einen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen begangen haben. Doch die Wirklichkeit im Fall des 35-Jährigen ist wohl eine andere. Es ist der psychiatrische Gutachter, der am Dienstag dem Gericht noch einmal Rede und Antwort stand. Dieser legte sich, anders als am vergangenen Freitag zu später Stunde nach nochmaliger Würdigung aller Umstände fest. Einen entschuldigenden Affekt zur Tatzeit kann er nach wie vor nicht bejahen. Zu sehr habe der Angeklagte zuvor gegenüber der Frau Gewalt ausgeübt, ihr gedroht sie umzubringen: „Das spricht gegen eine Affekttat.“

Persönlichkeitsstörung als Diagnose

Aber da ist noch das von der ehemaligen Freundin geschilderte Benehmen des Angeklagten in den Monaten vor der Tat. Sein dominantes, sie klein haltendes Verhalten. Sein Verkennen der Realität, dass sie nicht mehr mit ihm leben wollte. Mehrfach hatte sie ihm das gesagt und ihn dabei stets wütend gemacht. Aus Angst hatte sie ihn, nachdem sie nach Rheinfelden gezogen war, immer wieder in ihre Wohnung gelassen. Er hat das als Festhalten an ihm, als Fortsetzung der mehrfach aufgekündigten Beziehung interpretiert. Laut Gutachter konnte er nicht anders. Der Experte hat bei dem 35-jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

Sie besteht aus narzisstischen, emotional instabilen und vor allen Dingen aus dependenten Anteilen. Wobei die Dependenz, die Abhängigkeit, von der Beziehung zu der Freundin so stark sei, dass sie aus psychiatrischer Sicht eine schwere Persönlichkeitsstörung darstelle.

Sollte der Angeklagte am Mittag des 18. Oktobers 2016 zum ersten Mal seine Exfreundin mit dem neuen Mann gesehen haben, sollte er in diesem Moment realisiert haben, dass die Wiederaufnahme der Beziehung nunmehr endgültig ausgeschlossen war, dann könnte er darüber so sehr in Wut geraten sein, dass in diesem Moment seine Steuerungsfähigkeit aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung erheblich eingeschränkt gewesen war, so der Gutachter. Sollte seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sein, bestehe wegen der Persönlichkeitsstörung Wiederholungsgefahr.

Bei der nächsten Trennung könnte der 35-Jährige erneut gewalttätig werden. Daher seien auch die medizinischen Voraussetzungen für eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus gegeben. Eine Therapie sei notwendig und könne erfolgreich sein. Zumal der Angeklagte im Lauf des Prozesses eingesehen habe, dass er ein Problem mit Trennungen und Aggressionen habe. So sagte er am Dienstag: „Das stimmt mit der Dependenz. Für mich ist es sehr schwierig zu akzeptieren, dass Schluss ist. Deshalb habe ich vor ihrer Wohnung im Auto geschlafen, habe sie angerufen, gehofft, dass es weiter geht. Die Frau war die Liebe meines Lebens. Ich hoffe, dass ich nach der Therapie in der Psychiatrie normale Beziehungen haben werde.“

Sein Verteidiger argumentierte für eine Strafe deutlich unter sieben Jahren. Er hielt auch einen schuldmindernden Affekt für nachgewiesen. Das Urteil wird heute verkündet.

12.04.2017 10:04
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Amokfahrt-vor-Gericht-Angeklagter-hat-ein-Problem-mit-Trennungen;art372615,9214118

Fortsetzung:
>>>

Amokfahrer muss in die Psychiatrie statt ins Gefängnis

Die Schwurgerichtskammer in Freiburg hat ein Urteil im Fall der Amokfahrt im Mundiweg in Rheinfelden gefällt. Fünf Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe erhält der Angeklagte für versuchten Totschlag.

„Sie werden so lange in der Psychiatrie behandelt werden, bis Sie nicht mehr gefährlich sein werden.“ Mit diesen, direkt an den 35-jährigen Angeklagten gewendeten Worten endete am Mittwoch die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin der Schwurgerichtskammer in Freiburg, Eva Kleine-Cosack. Zuvor hatte der 35-Jährige erfahren, dass er wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist.

Diese Strafe muss der Verurteilte wohl nicht im Gefängnis verbüßen. Das Gericht hat, in diesem Punkt den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger folgend, die Unterbringung des 35-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. Ausweislich des psychiatrischen Gutachters, an dessen Ergebnis sich die Richter orientiert haben, ist der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung erkrankt und während der Tat in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen. Narzistische, emotional instabile und insbesondere abhängige Anteile in seiner Persönlichkeit haben seine Tat vom 18. Oktober 2016 in Rheinfelden nicht nur begünstigt, sondern es überhaupt so weit kommen lassen.

Damals war er mit seinem Auto direkt auf seine ehemalige Freundin und ihren neuen Freund zugefahren. Eine Mischung aus Verzweiflung und Wut, nicht ausschließbar begünstigt durch eine Alkoholisierung von maximal 1,78 Promille, führten dazu, dass er auf wenigen Metern im Mundiweg auf bis zu 50 Stundenkilometer beschleunigte und seinen Wagen von der Fahrbahn auf das Grundstück der Arbeitgeberin seiner ehemaligen Freundin einlenkte. Dabei fuhr er den Lebensgefährten der Exfreundin um, verletzte ihn lebensgefährlich. Dieser hatte seine Partnerin noch zur Seite stoßen können, sodass sie körperlich unverletzt geblieben ist.

Der Angeklagte hatte anfänglich behauptet, dass er seine ehemalige Partnerin nur sprechen wollte. Wut und Verzweiflung stritt er ab. „Wer so fährt, muss wütend gewesen sein“, intervenierte damals die Vorsitzende Richterin. Erst nach und nach konnte der Angeklagte zugeben, dass er wütend geworden sei, nachdem er erkannt hatte, dass der Mann, der sie abholte, ihr neuer Partner war. Einen zweifachen Mordversuch, wie ursprünglich angeklagt, sahen die Richter wegen der krankhaften Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für nicht erwiesen. Im Moment des Zufahrens auf das Paar habe er billigend deren Tod in Kauf genommen. Er habe sich aufgrund seiner psychischen Verfassung jedoch keine Gedanken darüber gemacht, dass das Paar arg- und wehrlos war. Auch handelte er aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung nicht aus niedrigen Beweggründen. Das hatten in ihren Plädoyers der Staatsanwalt, der Anwalt des Angefahrenen und der Verteidiger nach der dreitägigen Beweisaufnahme, so gesehen.

Eine Woche beträgt die Frist für das Einlegen der Revision gegen das Urteil. Nach einer kurzen Absprache zwischen Staatsanwalt, Nebenklägeranwalt und Verteidiger teilten alle mit, dass sie das Urteil akzeptieren werden. Das hat für den Angeklagten den Vorteil, dass er mit Rechtskraft des Urteils aus der Untersuchungshaft in die forensische Abteilung des Zentrums für Psychiatrie verlegt werden wird. Dort hat er die Chance, mit Therapien seine Störungen in den Griff zu bekommen, um sich nicht mehr so leicht kränken zu lassen. Vor allen Dingen wird er lernen, mit seinen Aggressionen und Impulsdurchbrüchen umzugehen. Er wird akzeptieren müssen, dass Frauen kein Besitz sind, über die er verfügen darf.

12.04.2017 23:59
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Amokfahrer-muss-in-die-Psychiatrie-statt-ins-Gefaengnis;art372615,9215704