Gibt es „Gutachter Lobbyisten“ in der Justiz?

Vaterlose Gesellschaft - Bekommen Väter auch Unterstützung ?

UNFASSBAR!!!
Stehen in Österrreich „Gutachter“ über den Menschenrechten

und werden im Familienrecht bewust Menschenrechtsverletzungen lt. EMRK Art.8 „Achtung der Familie“ durch die Justiz in Kauf genommen?

Das Ausschließen eines Elternteil nach Trennung oder Scheidung oder eine Umgangsunterbrechung ab 6 Monten zum eigenen leiblichen Kind entspricht laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einer Menschenrechtsverletzung lt. EMRK Art.8!

Fakt ist,  die Richterin Mag. Gabriele Glatz hat nach 9 Jahren des Verhandelns am 18-9-2018 am Landesgericht Salzburg, den äußerst umstrittenen und seit 2009 angeklagten Familienrechts-Gutachter Egon B., in einer 30min Verhandlung FREI gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Admin Familie & Familienrecht, am 28-9-2018

Artikel:

Freispruch für Gutachter

Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.

Es dauerte keine halbe Stunde, als vorige Woche eine umstrittene Justizcausa sang- und klanglos zu Ende ging. Nach neun Jahren des Verhandelns  sprach eine Richterin einen Salzburger Psychologen und Ex-Gutachter vom Vorwurf der Falschaussage frei. Es gebe „keinen  Tatbestand“, meinte die Richterin angesichts eines Falles, der auf mehr als 1000 Aktenseiten angewachsen war. Die Staatsanwaltschaft hat, wie das SF zu Redaktionsschluss erfuhr, Berufung eingelegt.

Freispruch für Gutachter - Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Freispruch für Gutachter – Psychologe lieferte fehlerhafte Gutachten für Familiengerichte. Die Justiz verhandelte neun Jahre.
Republik außen vor

Von jenen, die die Causa gegen den heute 55-jährigen Psychologen ins Rollen gebracht hatten, haben sich die meisten frustriert zurückgezogen. „Wir hätten das auch mit einem Staranwalt nicht gewonnen“, meint Dietmar H. Die Republik sei nun aus dem Schneider, ergänzt Dieter M.  Nicht umsonst sei am ersten Prozesstag der oberste Sektionschef des Justizministeriums unter den Zuhörern gesessen. Die 13 Prozessbeteiligten waren bereits im April als Privatbeteiligte aus dem Verfahren gekickt worden: Es sei „nach Lage der Akten evident“, dass die Opfer keine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche hätten, so die Richterin. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das.

„Als psychisch gestört dargestellt“

Ab 2008 hatten die Salzburger den Psychologen angezeigt. Diese „hoch biederen, bürgerlichen Leute“ (ein Beteiligter) – darunter ein Arzt, ein Pharmaberater, Versicherungs- und Verwaltungsmitarbeiter – steckten in schwierigen Obsorgeverfahren, und sie waren entsetzt, was  ihnen dabei durch den psychologischen Gutachter widerfuhr.
„Wir wurden durchgehend als psychisch gestört dargestellt, was natürlich verheerend ist“, schildert ein Betroffener. Die Rede war von „Fließbandgutachten“, von  kopierten Textbausteinen, die gänzlich andere Personen betrafen. Der von der Anklage beauftragte deutsche Gutachter Max Steller, ein renommierter Forensiker der Universitätsklinik Charitè in Berlin, fällte  ein vernichtendes Urteil: Steller ortete „gravierende Mängel“, die Gutachten seien teilweise „unbrauchbar“, oftmals sprachlich unverständlich (als Beispiel: „Dies ist der Kindesmutter im narzisstischen Kollusionskonflikt mit dem Kindesvater aufgrund der eingeschränkten Bindungstoleranz und persönlichkeitsbezogener, bedürftiger Involvierungen der Minderjährigen begründen, bisher überdauernd nicht möglich gewesen.“). Der Gutachter arbeite „schematisch  psychopathologische Symptome  ab“.

Zweitgutachter wegen Betrugs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Linz klagte Falschaussage an. Die erstmals befasste Einzelrichterin erklärte sich für unzuständig, es sei möglicherweise Betrug. Die Oberinstanz wies dies ab. Die zuletzt zuständige Richterin holte ein weiteres Gutachten bei einem Wiener Psychologen ein. Auch das ging in die Hose. „Das Gutachten war ein Reinwaschungsversuch, es wurde gar nicht erörtert, weil der Verfasser wegen falscher Drogentests verurteilt wurde. Er hatte Süchtigen gegen Bezahlung Clean-Bescheinigungen ausgestellt“, weiß die Mediatorin  Margreth Tews.
Verteidiger Wolfgang Moringer, er vertrat den Gutachter, reagiert ungehalten. „Es gibt keine Geschädigten, weil es keine Straftat gegeben hat. Das hat das Ermittlungsverfahren  klar ergeben. Selbst der Erstgutachter, der meinem Mandanten feindselig  gegenüberstand, konnte keine falschen Befundtatsachen nennen.“

 

Sonja Wenger,0

https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/24/freispruch-fuer-gutachter/

Tags: Märchengutachter – Egon Bachler – Salzburg – Sachverständiger – Rechtsstaatlichkeit – Rechtsbeugung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Entfremdung – Eltern-Kind-Entfremdung – Strafverfahren – Kinderhandel Österreich –  Kinderheim – Heimkinder – Internate – Kindesabnahme Gefährdungsmeldung – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung

Prozess gegen Gutachter: Geht es doch um Betrug?

Für Überraschung sorgte Richterin Martina Pfarrkirchner im Strafprozess gegen den Psychologen Egon B.
Der Betrugsvorwurf gegen den wegen Falschaussage angeklagten Ex-Gutachter sei für sie nicht ausgeräumt und überschreite ihre Zuständigkeit als Einzelrichterin, so Pfarrkirchner, die durch eine überaus sorgfältige Verhandlungsführung hervorstach.
Die heiße Justizcausa geht nun an das Oberlandesgericht Linz.
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Prozess wegen Falscher Gutachten: Der angeklagte Psychologe Egon B. (rechts) mit seinen Verteidigern Wolfgang Moringer (Mitte) und Mathias Kapferer. Foto: Vogl/Neumayr

„Gutachter hat bei allen nach Störungen gesucht“

Der Prozess-Sachverständige über den angeklagten Gerichtspsychologen Egon B.: Er habe selbst Kleinkindern Persönlichkeitsstörungen attestiert, die Gutachten seien unbrauchbar.

Der wegen Falschaussage angeklagte frühere Gerichtspsychologe Egon B. klagte beim Prozessauftakt in Salzburg über das belastende, seit sechs Jahren gehende Strafverfahren. Die Berichterstattung und das „Internet-Stalking“ seien existenzgefährdend, so der gedrückt wirkende 51-Jährige. Er sei „unschuldig“. Bei seiner Befragung durch Richterin Martina Pfarrkirchner gab B. Einblicke in die Arbeitsweise der Justiz.

„Auf Gerichtsgängen“

1998 wurde er aus einem Hearing als Sachverständiger für Familienrechtsverfahren ausgewählt. „Die  Vorgabe war, Gutachten in drei Monaten zu erstellen, die Standards wurden teilweise auf den Gerichtsgängen erstellt“, so B. Tatsächlich fertigte er „sicher ein Gutachten pro Woche“ an. B. wurde Teil eines einflussreichen Netzwerks, war Mitglied eines runden Tisches aus Justiz und Jugendwohlfahrt, errichtete eine von den Behörden monopolartig gebuchte ambulante Familienbetreuung in Salzburg und OÖ.
Die von B.s Anwälten aggressiv vorgebrachte  Verteidigungsstrategie, dem deutschen Prozess-Sachverständigen Max Steller fachliche Unfähigkeit vorzuwerfen, ging nicht auf. Was der renommierte Gerichtspsychologe  aus dem „Material von vier Umzugskisten“ herausarbeitete, ist vernichtend – und veranlasste auch die Richterin sich als unzuständig zu erklären, da auch schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorliegen könnte. Für B. gilt die Unschuldsvermutung.

„Sinnleere Sprache“

Steller sagte bei über 13 Gutachten, sie seien „alle unbrauchbar“. Das beginne bei den „sprachlichen Auflösungserscheinungen, wenn Sätze abbrechen, Absätze sinnleer sind und einem das überall entgegenfällt.“ Noch nie habe er erlebt, „dass jemand einen anderen numerischen Wert in ein Gutachten schreibt, als er erhoben hat“ – B. änderte einen Testwert ab. Dramatisch sei B.s Neigung zur Pathologisierung aller Beteiligten, denen er vielfach Narzissmus und Persönlichkeitsstörungen attestierte. „Da ist ein aufgeregter Vater, eine aufgeregte Mutter, sind die alle gestört? Muss man denen allen ein Störungsetikett umhängen?“ fragte Steller. B. habe „Störungssymptome abgearbeitet“ und nach biografischen Belastungspunkten gesucht, selbst wenn diese nicht da waren. Für Erheiterung sorgte Stellers Einlassung auf die wissenschaftliche Qualität der Gutachten. „Wenn ich bei sechs- bis achtjährigen Kindern eine Persönlichkeitsstörung konstatiere, verlasse ich den wissenschaftlichen Konsens. Und wenn ich bei einem Zweijährigen eine Inkohärenz des Denkens beschreibe, frage ich mich: Woher hat er das?“, so Steller. Das Verfahren geht nun zum Oberlandesgericht Linz.

 

Sonja Wenger

Kommentare (1)
1.
DIE PFLEGSCHAFTSRICHTER GEHÖREN AUF DIE ANKLAGEBANK ! – von perscrutator (7) – Di, 17.03.15, 20:42

Nach diesem durchaus mutigen Unzuständigkeitsurteil von Richterin Martina PFARRKIRCHNER fällt erneut der Schatten des Amtsmissbrauches auf den bereits mehrfach strafrechtlich angezeigten Staatsanwalt der StA Linz ! Denn bereits im Abschlussbericht des ermittelnden Landeskriminalamtes Linz vom 21.4.2009 ist ausdrücklich der Verdacht und Vorwurf des schweren gewohnheitsmäßigen & gewerbsmäßigen BETRUGES auf mehreren Seiten umfangreich dargelegt ! Wieso hat Staatsanwalt Alfred SCHAUMÜLLER alle Augen zugedrückt diesbezüglich und in seinem Strafantrag völig ignoriert, dass serienweiser Großbetrug vorliegt auch noch in Dutzenden anderen Fällen ???Wieso haben die auftragerteilenden Pflegschaftsrichter jahrelang jedweden Hinweis auf Pfusch & Murx bei den Elaboraten von B. mit einer bloßen Handbewegung vom Tisch gefegt ? Bis heute wollen eben dieselben P – Richter noch immer nicht wahrhaben, dass sämtliche im konkreten Strafverfahren betroffenen Gutachten nur Schrott und Mist sind ohne auch nur irgendeinen Wert zur Urteilsfindung ?

Und wie läuft es derzeit in der causa WOLFGANG S. weiter diesbezüglich : nachdem der neuropsychiatrische Begutachter Dr. Ernst GRIEBNITZ zum 3 oder gar 4. Male nun den völlig wehrlosen und schutzlosen Probanden wiederum als völlig lebensuntauglich und somit als “ LEBENSUNWERT “ rundum abgestempelt hat , erweist er sich als getreuer Fortsetzer der vorgegebenen Linie von GROSS & HARRER !

Zusätzlich kommt jetzt die Mutter des Wolfgang und auch sein Bruder Christoph erneut in die erbarmungslose Mühle der familienpsychologischen “ Nachfolgerin “ des großen Gurus EGON : Frau Dr. Ursula RAMSAUER bekam erneut einen Untersuchungsauftrag , bei dessen Lektüre jeder rechtstreuen Seele speiübel wird und man die Kotze nicht mehr zurückhalten kann !

MENSCHENRECHTE existieren überhaupt nicht nach wie vor bei den P – Richtern und im Gefolge auch bei den beauftragten Sachverständigen . Sie haben noch nie etwas gehört von der EMRK und von der UN – BRK , haben noch nie etwas gehört von der inerstaatlichen Patientencharta !