Köln: Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant

Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert…

Artikel:

Der IS empfahl eine Streubombe

Terror-Prozess in Düsseldorf :

Juni 2018: Ein BKA-Beamter im Schutzanzug sichert Spuren im Wohnkomplex in Köln-Chorweiler. Bild: dpa

Ein Ehepaar soll einen Terroranschlag mit hochgiftigem Rizin geplant haben. Die Angeklagten aber schweigen zu den Vorwürfen.

Im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf gilt bei Terrorprozessen die sogenannte Trennscheiben-Anordnung. Alle Angeklagten, die als aggressiv gelten oder denen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorgeworfen wird, müssen hinter einer dicken Glasscheibe Platz nehmen. Und weil am OLG Düsseldorf in schneller Folge Verfahren gegen islamistische Terroristen stattfinden, saßen in den vergangenen Jahren schon ziemlich viele Beschuldigte hinter Glas, die später zu langen Haftstrafen verurteilt wurden: die Mitglieder der sogenannten Sauerland-Gruppe etwa oder der Eiferer, dessen Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof nur dank mehrerer glücklicher Fügungen fehlschlug.

Am Freitagmorgen führen zwei Wachtmeister auch Sief Allah H. zur Anklagebank hinter Glas. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft vor, im vergangenen Frühjahr bei der Planung einer ungeheuerlichen Tat schon weit vorangeschritten gewesen zu sein. Der 30 Jahre alte Tunesier und seine 43 Jahre alte deutsche Ehefrau Yasmin wollten nach Überzeugung der Anklage eine mit der hochtoxischen Substanz Rizin versehene Bombe zünden und damit eine schwere staatsgefährdende Straftat verüben. Es wäre der erste Terroranschlag mit einem biologischen Kampfstoff in Deutschland gewesen.

Die Angeklagte bleibt regungslos

„Beide Angeklagten identifizierten sich seit längerer Zeit mit den Zielen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘“, trägt zum Auftakt der Hauptverhandlung Staatsanwältin Verena Bauer aus der Anklageschrift vor. „Sie entschlossen sich, einen Sprengsatz an einem belebten Ort zu zünden, um möglichst viele ‚Ungläubige‘ zu töten. Der IS empfahl den Einsatz einer Streubombe.“

Regungslos hört sich Yasmin H. die Vorwürfe an. Sie darf im Hauptraum neben ihrer Verteidigerin sitzen – denn anders als ihrem Mann wirft die Anklage ihr nicht auch noch vor, versucht zu haben, Mitglied des IS zu werden. Vor Beginn der Hauptverhandlung hat ihre Anwältin versichert, Yasmin H. sei nicht an der Tat beteiligt gewesen und werde wie ihr Mann im Verfahren schweigen. Man setzte auf Freispruch. Vermutlich deshalb versucht Yasmin H. einen so biederen Eindruck wie möglich zu machen: Sie trägt eine rote Bluse, hat ihr blondes Haar zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden.

Die Bundesanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass Yasmin H. eine fanatische Dschihadistin ist, die an den Plänen ihres Mannes tatkräftig und minutiös mitgewirkt hat. Fest steht jedenfalls, dass es dem Paar gelungen war, aus rund 3300 in mehreren Tranchen über das Internet bestellten Rizinussamen 84,3 Milligramm des hochtoxischen Stoffs Rizin zu extrahieren. Mittlerweile hat ein Gutachter bestätigt: Ein Anschlag mit dieser Menge hätte bis zu hundert Todesopfer gefordert.

Schon vor der Hochzeit eine radikale Islamistin?

Ebenfalls über einen Online-Shop beschafften die beiden sich 250 Metallkugeln sowie Feuerwerkskörper – jedes Mal orderte und bezahlte Yasmin H. Zweimal fuhr Sief Allah H. zudem nach Polen, um dort Böller mit möglichst großer Sprengkraft zu kaufen – während der Reise hielt ihn seine Ehefrau per Chat über die besten Angebote auf dem Laufenden, auch das Busticket und die Unterkünfte hatte Yasmin H. für ihren der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtigen Mann geordert. Aus den Feuerwerkskörpern extrahierten H. und seine Frau laut Anklage ein explosives Pulver. Mit einem Teil davon soll Sief Allah H. eine erfolgreiche Probesprengung vorgenommen haben.

Auch zu ihren persönlichen Verhältnissen wollen die beiden Angeklagten am Freitag keinerlei Angaben machen. Die wesentlichen Etappen ihrer Lebensläufe sind den Ermittlern freilich bekannt. Demnach konvertierte die gelernte Arzthelferin 2004 zum Islam. Als sie – eingefädelt durch einen Mittelsmann in Tunesien – 2014 zunächst über Facebook Kontakt zu Sief Allah H. aufnahm, soll sie schon eine radikale Islamistin gewesen sein, die Wert darauf legte, einen Mann mit derselben Einstellung zu finden.

H. schlug sich damals in Tunesien mit Gelegenheitsjobs und als Straßenverkäufer durch. Schon damals soll er IS-Sympathisant gewesen sein. Im Oktober 2015 heirateten Yasmin und Sief Allah H. in Tunesien. Ende November 2016 reiste H. mit einem Visum zur Familienzusammenführung legal nach Deutschland ein und zog nach Köln-Chorweiler, wo Yasmin H. mit ihren fünf Kindern aus verschiedenen Beziehungen lebte. Zwei weitere Kinder zeugte das Paar.

Die Anleitung kam per Telegram

Laut Anklageschrift wollten die Eheleute mit ihrer gesamten Patchwork-Familie ins Herrschaftsgebiet des IS ausreisen. Doch dazu kam es nicht, weil einer der Kindsväter das vehement ablehnte. Also machte sich Sief Allah H. allein auf den Weg. Zweimal, im August und September 2017, versuchte er, über die Türkei nach Syrien zu gelangen. Jedes Mal buchte und bezahlte Yasmin H. für ihn die Flüge und Unterkünfte, doch jedes Mal scheiterte die Weiterreise. Also kehrte H. wieder nach Köln zurück. Wenig später soll dann ein IS-Mitglied per Messengerdienst Telegram vorgeschlagen haben, H. möge in Deutschland einen Anschlag verüben. Sodann trat laut Anklage nicht nur Sief Allah H., sondern auch seine Frau mehreren geschlossenen IS-Chatgruppen zum Bombenbau bei.

Als sich die Erkenntnislage im Juni vor einem Jahr für die deutschen Terrorfahnder immer weiter verdichtete und Spezialkräfte in Schutzanzügen die Wohnung des Paars in Köln-Chorweiler durchsuchten, sahen die Ermittler rasch ihren Verdacht bestätigt, dass sich der Tunesier beim Bau seiner Bombe strikt an eine vom IS im Internet verbreitete Anleitung gehalten hatte. In Wort und Bild wird darin beschrieben, wie man die braunen Rizinussamen verarbeiten muss, um das Gift zu gewinnen. Ein mit Rizin versetzter Sprengsatz sei am besten in geschlossenen und belebten Räumen wie Gaststätten, Banken, Einkaufszentren oder Bussen zu verwenden, heißt es in der Anleitung – auf die sich die Eheleute jedoch nicht ausschließlich gestützt haben sollen. Schritt für Schritt wurden sie laut Anklageschrift auch beim Herstellungsprozess per Messengerdienst von einem IS-Mann begleitet und beraten.

Mit Bio-Kampfstoff Rizin : Prozess um Bombenbau hat begonnen

Video:

Anders als die Verteidigerin von Yasmin H. zielt die Strategie des Anwalts von Sief Allah H. nicht auf Freispruch, sondern darauf, die nach Anklagelage mögliche Maximalstrafe von 15 Jahren abzuwehren. Es sei wohl mit einer Verurteilung seines Mandanten zu rechnen, räumt der Anwalt ein. Die von der Anklage behaupteten konkreten Anschlagspläne habe es aber noch gar nicht gegeben und auch keine Probesprengung. Zudem sei die Identität der IS-Leute ungeklärt, die H. über das Internet angestiftet und angeleitet haben sollen, sagt der Verteidiger. „In einem anderen Fall hat sich während der Hauptverhandlung herausgestellt, dass das in Wirklichkeit deutsche V-Leute waren.“

Familienrecht – Sharia mit Mehrehe trotz Verbot laut SPD Barley erlaubt . . .

„Islamisten haben mehr Rechte als einheimische Bürger“

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Deutschland: Deutscher Pass trotz Zweitfrau

Foto zeigt SPD-Justizministerin  Barley

2.Artikel:

Justizministerium: Totalversagen

Katarina Barley für Einbürgerung trotz Mehrehe

Wen Barley wohl im Auge hat, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.


Emmanuele Contini/NurPhoto via Getty Images

Das hätten wir nie gedacht, uns machte die Meldung gar sprachlos, als wir lesen mussten, „Die Bundesregierung hat ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem Gesetzentwurf gestrichen.“ Das wurde sogar auf Nachfrage der Welt am Sonntag vom Innen- und Justizministerium bestätigt.

Man muss dazu wissen, im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen. Konnte sich da etwa Innen- und Heimatsminister Horst Seehofer mit seinem Berater- und Referentenstab nicht durchsetzen?

SPD für Polygamie
Islamische Rechtsordnung in Deutschland

Dafür aber die designierte Abgeordnete im Parlament der EU, Katarina Barlay, noch als Justizministerin firmierend? Wen sie wohl im Auge hatte, welches Wählerklientel ganz speziell, jetzt so kurz vor den EU- und etlichen Kommunalwahlen? Jedenfalls hat diese Regierung ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Warum, eigentlich? Warum fehlt dieser wichtige Paragraph und Passus speziell im Gesetzbuch über die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit? Welche Lobby hat da im Hintergrund die Justizministerin dermaßen beeinflusst, und die gesamte SPD gleich mit?Jedenfalls, erinnern wir uns an den sympathischen aber auch ultrakonservativen Mohammed (einst in einer schwäbischen Provinz im Gespräch kennengelernt), der dem Autor im Rahmen eines beruflichen Aufnahmegesprächs in einer Unterkunft mitteilte, ach, irgendwann, werden „auch unsere Gesetze in Deutschland und Europa gelten…“, der Übersetzerin war dabei recht unwohl zumute. Seine Zweitfrau war bereits mit nach Deutschland zugewandert. Damals noch nicht offiziell als Zweitfrau anerkannt. Ja, was? Bis zu vier Frauen seien auch erlaubt „bei uns“, in der Heimat, meinte der 36-Jährige Mohammed damals. Er müsse sich um diese seine Frauen ja irgendwie kümmern. Wir jedoch klärten ihn damals auf, dass das in Deutschland nicht möglich sei. Der Landwirt aus dem syrisch-türkischen Grenzgebiet lächelte nur vielsagend. Ja, heute schreibe ich: eins-zu-null für Mohammed. Wie sieht das denn aus, wenn sich nicht einmal deutsche Bürger, die mit dem Gesetz beruflich argumentieren, auf eben dieses verlassen können?

Welche #Werte sollen vermittelt werden? Wie kann eine "Wir-Wende" entstehen, wenn wir nicht einmal in der Lage sind #Polygamie abzulehnen und zu bestrafen. #Wertevermittlung bedeutet auch das Richtige vorzuleben und Selbstbewusstsein zu vermitteln. https://t.co/dTqJQQtHCC

— Ahmad Mansour (@AhmadMansour__) May 6, 2019

https://platform.twitter.com/widgets.js„> Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden.

Es ist aber auch bekannt, und selbst SPIEGEL-TV berichtete einmal vom syrischen Vater aus Pinneberg, der bereits mit zwei Frauen in einer großen Wohnung lebte, nicht arbeiten ging, weil er seine sechs Kinder daheim betreuen wollte? Und die dritte Frau war wohl auch bereits dabei, nach Deutschland zu reisen. Krieg und die Krisensituation machten es möglich. Letztendlich ist es nicht die Frage, ob seine Frauen (nach islamischen Recht), wegen Asyl hierherkommen. Die wichtige Frage ist jedoch, und wir fragten einst auch Professor Christian F. Majer, von der Hochschule in Ludwigsburg (Fachmann für ausländisches und internationales Zivilrecht), inwieweit das hiesige Recht „aufgeweicht“ würde?

Vielehen, Polygamie würden eindeutig gegen unser Rechts- und Wertesystem sprechen, so auch der Fachmann.

Interview
Der kulturelle Spagat der Behörden in Deutschland

Aber da, wo viele Juristen, wo auch viele Meinungen und wohl noch mehr Mehrheiten irgendwo im Parlament oder in Regierungen sind (wenn auch in Hinterzimmern), denn anders ist es nicht zu erklären, dass eine Justizministerin wie Katarina Barley mit so einer fahrlässigen Entscheidung intern auch noch ohne Widerspruch durchkommt. Das EU-Parlament bereits im Auge, scheint dieser Frau so langsam alles ziemlich piepegal zu sein.Immerhin Mathias Middelberg (CDU), und innenpolitischer Sprecher in der Union, machte sich erst einmal Luft und klagte ganz offen gegen Justizministerin Barley. Middelberg angefressen: das sei „völlig unverständlich“, und auch nicht hinnehmbar“, gab damit die Meinung vieler seiner Parteifreunde wieder.

Kurz, Katarina Barley und die, die sie immer devot umgeben („Die Barley-Entourage“), habe sich über den Vorschlag des Innenministers hinweggesetzt, diesen ignoriert, ja, nicht zugestimmt. Das Justizministerium bestätigte sogar, dass eine „inhaltliche Prüfung der Vorschläge“ innerhalb des von Barley zu verantwortenden Justizministeriums noch gar nicht stattgefunden hätte. Katarina Barley und ihre Referenten wollten sich erst einmal um Vorlagen kümmern, die Teile der Koalitionsvereinbarungen seien.

Das Verbot der Vielehe und eine Ablehnung des Antrags auf die deutsche Staatsangehörigkeit, falls doch mehrere Ehefrauen existierten, gehörten wohl nicht zum Koalitionsvertrag. Nun gut, manche Dinge treten auch erst später im Alltag (verstärkt seit 2015) zu Tage.

Aber es kommt immer dreister und es zeigt sich, wie Katarina Barley absolut falsche Prioritäten im Justizministerium setzt. Auch wurden Vorschläge zurückgestellt, die auch nicht im aktuellen Gesetzentwurf der GroKo auftauchen, wonach eine geklärte Identität (was jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann) Voraussetzung für eine Einbürgerung sein soll. Das sollte doch logisch sein.

Wenn die Vielehe in Deutschland strafbar ist, dann bleibt nur die Frage, warum Recht nicht auch eins-zu-eins umgesetzt werden kann? Seehofer und sein Innenministerium erklärten, dass man weiterhin ein Verbot der „Mehrehe“ bei Einbürgerungen verankern möchte – aber eben nicht mehr mit diesem Gesetz.

Eine Bestandsaufnahme
Ali Ertan Toprak: „Parallelgesellschaft war gestern, heute muss man von einer Gegengesellschaft sprechen.“

Aus Seehofers Ministerium hieß es: „Wir streben an, den Gesetzentwurf spätestens in diesem Frühherbst ins Kabinett einzubringen.“ Oder war es gar Barleys Punktsieg und Revanche, als sie damals doch eingelenkt hatte, in der Diskussion, als es um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei IS-Kämpfern mit einem Doppelpass ging?Noch einmal, strafrechtlich sind Doppel- und Vielehen in Deutschland verboten – nur werden diese eben nicht sofort bekannt und auch sehr gut verschleiert. Die zugezogenen und ebenfalls asylsuchenden Frauen leben hier nicht selten in anderen Wohnungen, wo nicht der Ehemann für sie sorgt, sondern die Bundesrepublik. Daran verzweifeln auch die Sozialämter und Jobcenter. Indizien gäbe es viele, nur selten Beweise.

So werden diese Mehrehen nach islamischem Recht nur selten bekannt und landen auch in dem Fall des Bekanntwerdens nicht oft vor Gericht. Es scheint aber auch nicht so, als würden sich die Sozialdemokraten und Grünen irgendwie weitergehende Gedanken darüber machen.

Anhand dieser laxen Handhabung und Verschleppung von Gesetzesvorlagen, frage ich mich, war es denn wirklich übertrieben, als der italienische Innenminister Salvini bei seinem Besuch in Ungarn neulich meinte, „wenn wir es nicht schaffen, die Ideologien und Mehrheiten aller Linken und Sozialisten im europäischen Parlament“ zurückzuweisen, und diese Politiker nach Hause zu schicken, drohe Europa  ein „Kalifat“…?


Giovanni Deriu, Dipl. Sozialpädagoge, Freier Journalist, ist seit 20 Jahren in der (interkulturellen) Erwachsenenbildung tätig.

Mo, 6. Mai 2019

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/katarina-barley-fuer-einbuergerung-trotz-mehrehe/

Tgas: Islamisierung – Muslime – Migration – Asylwerber – Flüchtlinge

Österreich hat die meisten Flüchtlinge

Die Asylzahlen im EU-Vergleich zeigen für das Jahr 2018, dass Österreich die meisten Flüchtlinge hat.

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1.Artikel:

Auf eine Million Einwohner kommen in Österreich 2.345 anerkannte Asylwerber – so viele wie in keinem anderen Land der EU.

Österreich hat die meisten Flüchtlinge - Asylzahlen 2018
Österreich hat die meisten Flüchtlinge – Asylzahlen 2018

Dahinter liegen Schweden mit 1.835 Flüchtlingen auf 1 Mio. Einwohner und Deutschland (1.685). . .

vom 26-4-2019, Zeitung „Heute“

2.Artikel:

Österreich hat pro Kopf die meisten Flüchtlinge

Im EU-Vergleich  –© APA/HERBERT NEUBAUER

Österreich hat pro Kopf die meisten Flüchtlinge

In der EU ist die Zahl der anerkannten Asylwerber im Jahr 2018 um fast 40 Prozent zurückgegangen. Insgesamt erhielten im Vorjahr 333.355 Flüchtlinge in der EU Schutz (2017: 533.000), in Österreich waren es 20.700, wie Eurostat am Donnerstag mitteilte. Pro Kopf ist Österreich führend: Auf eine Million Einwohner kommen 2.345 anerkannte Asylwerber, hinter Schweden (1.935) und Deutschland (1.685).

Über 40 Prozent aller positiven Asyl-Entscheidungen wurden in Deutschland zuerkannt. Damit nahm Deutschland in absoluten Zahlen mit 139.000 die meisten Asylwerber auf, gefolgt von Italien (47.900) und Frankreich (41.400). Syrer stellten mit 29 Prozent weiterhin die größte Gruppe, der in der EU Schutzstatus zuerkannt wurde. Dahinter liegen Afghanen (16 Prozent) und Iraker (7 Prozent). Die größte Gruppe anerkannter Asylwerber in Österreich waren Afghanen (38 Prozent), gefolgt von Syrern (26 Prozent) und Somaliern (7 Prozent).

Estland nahmen die wenigsten Asylwerber

Am wenigsten Asylwerber nahmen 2018 Estland (20), Lettland (30) und die Slowakei (45) auf. Auf eine Million Einwohner verzeichneten Polen und die Slowakei (je 10) sowie Estland und Lettland (je 15) die wenigsten Asylwerber.

In Österreich erhielten im Vorjahr 14.815 Personen Flüchtlingsstatus und 4.685 subsidiären Schutz. Für 1.200 wurden humanitäre Gründe geltend gemacht. Durch Umsiedlung kamen 24.815 Flüchtlinge in die EU, nach Österreich keine.
Insgesamt wurden in der EU 2018 fast 582.000 erstinstanzliche Asyl-Entscheidungen und 309.000 Berufungsentscheide gefällt, in Österreich waren es 34.525 bzw. 10.490. Die Anerkennungsrate in erster Instanz war am höchsten in Griechenland (85 Prozent) und am geringsten in Tschechien (11 Prozent); EU-weit betrug sie 37 Prozent, in Österreich 44 Prozent. Die Anerkennungsrate in endgültigen Berufungsentscheiden war am höchsten in Finnland mit 69 Prozent und am niedrigsten in Portugal (0 Prozent); sie betrug EU-weit 38 Prozent und in Österreich 54 Prozent.

 Tags: Asylwerber – Asylzahlen 2018 – Migration – Migranten –

Blog-Statistik 2018 – Webzugriffe um 54% gegenüber 2017 gestiegen

Statistiken für 2018 auf      FamilieFamilienrecht.wordpress.com 

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Hurra, die Webzugriffe sind 2018 um 54%  gestiegen, gegenüber 2017.

😉

Traffic von WordPress.com zeigt folgende Werte bei Aufrufe und Besucher:

traffic Besucher Aufrufe
traffic 2018 Besucher Aufrufe

2016

132.591 Aufrufe

92.378 Besucher

65 Gefällt Mir
154 Kommentare

2017

163.416 Aufrufe =  23% Steigerung zu 2016
101.182 Besucher

109 Gefällt Mir
281 Kommentare

Statistik 2018
Statistik 2018

2018

251.310 Aufrufe = 54% Steigerung zu 2017
150.909 Besucher

32 Gefällt Mir
264 Kommentare

Die meisten User kommen von den Vereinigten Staaten, Deutschland, Österreich, Honkong, Schweiz, Italien, Luxenburg, Vereinigtes Königreich, Europäische Union, Frankreich.  Die gesamten Zugriffe seit Entstehung der Blogseite familiefamilienrecht.wordpress.com im Sommer 2014 beträgt bisher 831.480 hits (Stand 10-3-2019).

Blogstatistik 831.480 hits

5

2018 ist ein neues Logo FamileFamilienrecht.wordpress.com aus einem Video entstanden:

Logo familiefamilienrecht.wordpress.com
Logo familiefamilienrecht.wordpress.com – small

Logo familiefamilienrecht.wordpress.com – large:
https://familiefamilienrecht.wordpress.com/wp-content/uploads/2018/10/logo-familefamilienrecht.png

 

siehe auch  – Wayback Machine
http://web.archive.org/web/20180101000000*/https://familiefamilienrecht.wordpress.com

oder ranking auf

http://www.alexa.com/find-similar-sites#site=familiefamilienrecht.wordpress.com

Tags: 30. Dezember 2016 Art. 8 EMRK, Österreich, Bezirksgericht, Deutschland, Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting, Ehe, Erziehung, Familie, Familienrecht, Gericht, Gesetze Österreich, Gewalt, Gleichberechtigung Gleichstellung, Italien, Jugendamt Artikel, Justiz, Kinderrechte, Kindesmissbrauch, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, Landesgericht, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, Reproduktionsmedizin, Richter, Scheidung – Trennung, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel

Blaue Weihnachtsmänner informieren:

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Ein Fest mit schmerzlichen Verlust.

Blaue Weihnachtsmänner informieren als Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürfen.

Weihnachtsmarkt in Goslar, Deutschland, Dezember 2008

 

Werden „Jugendliche Gefährder“ der IS-Kämpfer nach Deutschland gebracht?

1.Artikel:    Terrorismus

Die Bundesregierung lässt die Söhne und Töchter von in Haft sitzenden deutschen Islamistinnen ausfliegen. Drei Kinder wurden nach SPIEGEL-Informationen Ende Oktober aus dem Irak zurückgebracht, ein gutes Dutzend weitere sollen folgen.

Martyn Aim / Getty Images – Frauen und Kinder in Mossul

Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für die Kinder von verurteilten deutschen Dschihadistinnen gestartet, die im Irak in Haft sitzen. Nach SPIEGEL-Informationen hat das Auswärtige Amt in gut einem Dutzend Fällen bereits Verwandte in Deutschland gefunden, die die Söhne und Töchter mutmaßlicher IS-Anhängerinnen aufnehmen würden. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte bei SPIEGEL+.)

Titelbild

Mehr dazu im SP

Die Angehörigen sollen in den Irak fliegen und die Kinder, die oft erst nach der Ausreise der Eltern im Kriegsgebiet geboren wurden, nach Deutschland bringen.

Testfall für das Verfahren war ein Flug am 29. Oktober. Dabei holte eine Tante drei Jungen im Alter zwischen ein und vier Jahren in Bagdad ab, deren Mutter Hediye Ö. als Islamistin im Irak zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die Familie wird nun vom Jugendamt betreut.

Die Deutschtürkin aus Bremen war 2014 gemeinsam mit ihrem damaligen Mann in das Gebiet des „Islamischen Staats“ (IS) ausgereist. Mit dabei war auch ihre Schwester, deren Kinder nach wie vor mit der Mutter in einer irakischen Haftanstalt sitzen. Auch sie könnten bald nach Deutschland zurückkehren.

Im Video: Deutsche IS-Frauen in Gefangenschaft – „Wir wollen unsere Tochter zurückholen“

SPIEGEL TV

Insgesamt wissen die deutschen Diplomaten von rund 50 oft sehr kleinen Kindern in irakischen Haftanstalten. Der Chef des Bremer Landeskriminalamts Daniel Heinke sagte, die zurückkehrenden Kinder würden von den Behörden „nicht in Hinblick auf eine mögliche Radikalisierung, sondern als Opfer ihrer Eltern“ betreut: „Wir müssen davon ausgehen, dass viele Kinder traumatisiert sind und der Hilfe bedürfen.“

Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 mehr als tausend Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind.

Zu etwa der Hälfte gibt es konkrete Hinweise, dass sie aufseiten des IS oder anderer islamistischer Gruppen gekämpft oder diese unterstützt haben. Mindestens 300 Kinder und Jugendliche sind mit ihren Eltern aus Deutschland in das Krisengebiet gereist oder wurden dort geboren.

gud/mgb/wow, 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/islamischer-staat-deutschland-holt-is-kinder-zurueck-a-1242523.html

2.Artikel:

Heikle Mission: Betreuung von österreichischen IS-Kämpfern in Haft

Das Außenministerium kümmert sich um inhaftierte Österreicher im Ausland – darunter sind auch als gefährlich eingestufte IS-Kämpfer im Irak und in Syrien

Der Zerfall des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) versetzt das Außenministerium in eine unangenehme Rolle, die das Haus am Wiener Minoritenplatz nicht an die große Glocke hängen möchte. Seine Diplomaten müssen sich um Österreicher und Österreicherinnen kümmern, die im Ausland in Not geraten. Daher stellt sich diese Aufgabe auch im Zusammenhang mit Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, die sich dem IS angeschlossen haben und nun in der Krisenregion in einem Gefängnis sitzen, nachdem sie von der syrischen oder irakischen Armee verhaftet worden sind.

Dieses Bild vom Dezember 2017 zeigt mutmaßliche IS-Kämpfer in einem provisorischen Gefängnis in Mossul. Auch heimische Jihadisten befinden sich im Irak und in Syrien in Haft.

foto: ap / bram janssen

Dieses Bild vom Dezember 2017 zeigt mutmaßliche IS-Kämpfer in einem provisorischen Gefängnis in Mossul. Auch heimische Jihadisten befinden sich im Irak und in Syrien in Haft.

 

„Wir werden bei derartigen Fällen aktiv, sobald wir davon in Kenntnis gesetzt werden“, erklärt Matthias Forenbacher, Pressesprecher der zuständigen Ministerin Karin Kneissl (FPÖ), knapp.

Innere Sicherheit

Die Betreuung oder Rückholung von Unterstützern des IS ist politisch brisant, gelten doch Rückkehrer als besondere Gefahr für die innere Sicherheit. Den Behörden in Wien ist etwa „eine Handvoll österreichische Personen bekannt, die sich in Syrien und dem Irak in Haft befinden“, heißt es vonseiten des Innenministeriums dazu auf STANDARD-Anfrage. Nachsatz: „Unter den Verhafteten sind auch Frauen und Kinder.“ Es ist aber durchaus möglich, dass noch weitere österreichische Jihadisten und deren Familien gefangen genommen wurden – weil es sehr schwierig sei, gesicherte Informationen aus den Kampfgebieten Syrien und Irak zu erhalten, betont das Innenministerium.

Laut den aktuellsten Zahlen des Verfassungsschutzes sind den Behörden 313 aus Österreich stammende Personen bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und im Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Davon sind vermutlich 55 Personen in der Region ums Leben gekommen und 94 Personen wieder nach Österreich zurückgekehrt. Darunter auch Personen, die eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung neuer Anhänger spielten.

Weitere 59 konnten an einer Ausreise gehindert werden. Dazu kamen mehr als 1.400 in Österreich lebende Personen, die dem IS zeitweise auf Facebook als Fans folgten.

Dem STANDARD vorliegende interne Dokumente des IS, die von der irakischen Regierung Medien zur Verfügung gestellt wurden, zeigen, dass sich Österreicher auch zu Selbstmordattentaten bereiterklärten. In diesen Unterlagen findet sich etwa der Name eines in Tschetschenien geborenen Mechanikers aus Wien, der gegenüber seinen IS-Kommandanten angab: „Ich will mich in die Luft sprengen.“ Über seinen Verbleib ist nichts bekannt.

Kinder zurückgebracht

Von Österreich aus reisten, gemessen an der Bevölkerungszahl, vergleichsweise viele Menschen in die vom IS kontrollierten Gebiete, die sich vom Irak bis nach Syrien erstreckten. Aus Deutschland sind seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 970 Islamisten ins Kalifat gereist. Davon sind mindestens 92 Männer, Frauen und Kinder in Syrien, dem Irak und der Türkei in Haft.

Die Betreuung der Jihadisten und ihrer Familien übernimmt das Auswärtige Amt in Berlin; mehrfach haben Diplomaten und Beamte des Bundeskriminalamts Gefangene besucht.

Einige der deutschen Islamisten wurden bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt oder, wie im Fall einer mutmaßlichen IS-Anhängerin aus Mannheim im Irak, zum Tode. Nach Intervention der deutschen Regierung wurde das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Erst kürzlich gab es Berichte, wonach Kinder von IS-Kämpfern nach Deutschland ausgeflogen und bei deren Verwandten untergebracht wurden.

(Markus Sulzbacher, 29.7.2018)
https://derstandard.at/2000084361608/Heikle-Mission-Betreuung-von-IS-Kaempfern-in-Haft

 

3.Video – Interview mit einem ehemaligen Kindersoldaten

Im August 2016  sollte der damals 12-jährige Nadim beim Spielen mit anderen Kindern in Kirkuk einen Sprengstoffgürtel zünden. Doch zum Glück hat er einen Moment lang gezögert, den Auslöser der Bombe zu drücken. Später kam heraus, dass Nadim vom „Islamischen Staat“ eine Art Gehirnwäsche bekam und als Kindersoldat eingesetzt wurde. Seit knapp einem Jahr sitzt er im Gefängnis. Zum ersten Mal spricht Nadim jetzt über seine Zeit bei der Terrormiliz.

 

Tags: Jugendliche Gefährder – Minderjährige Gefährder – IS Kinder – Österreich – – Radikalisierung – Gehirnwäsche

Was Europa bevorsteht – Migrationspakt – EU Studie zur Umsiedlungspolitik für Migranten

Lt. EU-Studie, Seite 112

soll
Österreich  67 Millionen Flüchtlinge migrieren
, bei derzeit 8,2 Mill. Einwohner.
Für Deutschland (derzeit 82,5 Millionen Menschen) sieht man zum Beispiel eine Zuwanderung weiterer 192 Millionen Migranten vor, um auf die Zahl von 274 Millionen zu kommen.
Italien soll 183 Millionen Flüchtlinge aufnehmen zu seinen bisherigen 59 Millionen Einwohner  um auf 242 Millionen zu kommen.
Ungarn mit 10 Millionen Einwohner, soll 72 Millionen Migranten, welche umsiedeln wollen aufnehmen, um auf eine Gesamtzahl von 82 Millionen zu kommen.
Czech Republic soll zu den bisherigen 10 Mill. Einwohner, also 58 Millionen Zuwanderer aufnehmen um auf eine Gesamtzahl von 68 Millionen Bürger zu kommen.
Polen soll zu seinen 38 Millionen Einwohner soll 236 Millionen Flüchtlinge aufnehmen von Ländern außerhalb der EU um auf eine Gesamtzahl von 274  Millionen Bürger gesamt zu kommen.
usw….
Quelle:
https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/e-library/docs/pdf/final_report_relocation_of_refugees_en.pdf

1.Video: Studie zur Umsiedlungspolitik in der EU

 


Eine Studie für die EU aus dem Jahr 2009 zum Thema Umsiedlungspolitik für Migranten sorgt für Aufregung. Diese war unter Mitarbeit von durch die EU beauftragte Beratungsunternehmen wie z.B. Eurasylum Limited erstellt worden, im Rahmen eines Dienstleistungsvertrag des Europäischen Flüchtlingsfonds für die EU. Falls dieses Papier je umgesetzt wird, so wird von dem heutigen Europa nichts mehr übrig bleiben.

Die Journalistin Eva Herman stellt in diesem Zusammenhang die Frage: Brauchte man den Globalen Pakt für Migration der Vereinten Nationen erst als Eisbrecher, welcher im Dezember 2018 im marokkanischen Marrakesch unterschrieben werden soll, um die Ziele dieses EU-Papiers aus 2009 durchzusetzen? ‚
In dem Papier hatte man vorgerechnet, wie viele Migranten die einzelnen EU-Länder angeblich noch vertragen. Auf S. 112 wird berechnet, wie viele zusätzliche Einwohner jedes europäische Land verkraften würde. Für Deutschland (derzeit 82,5 Millionen Menschen) sieht man zum Beispiel eine Zuwanderung weiterer 192 Millionen Migranten vor, um auf die Zahl von 274 Millionen! Einwohnern zu kommen.
Auch weitere EU-Länder sind betroffen, wie Eva Herman in diesem Video ausführt.

2.Video:

Irre EU Studie: Deutschland kann 192 Millionen Migranten verkraften

 

 

 

 

„Rückführung Lara“ u. Stellungnahme des Vater Thomas Karzelek‎

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Ich hoffe Deutschland  ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen Rückführung“ lt. (Haager Kindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.

m.f.g.
Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018

Facebook posting vom Vater:

   Thomas Karzelek an Help Find Lara
3 Std. ·Administrator

Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:

Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek

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Kommentieren 46, 28-5-2018, Quelle:

https://www.facebook.com/groups/helpfindlara/permalink/2119420858330182/

Tags: europäisches Familienrecht“ oder Väter sind für Angela Merkel ein Fremdwort.
Angela Merkel rücktrittsreif

Europarat Resolution 2079? Doppelresidenz & gemeinsame Sorge für Europa?

Was ist der Europarat?

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Wie verbindlich ist die Resolution 2079 und damit das Wechselmodell bzw. Alternierende Obhut (Betreuung ca. 50/50) und die gemeinsame Sorge (gemeinsames Sorgerecht) für Europa insb. Schweiz, Österreich und Deutschland?
Oliver Hunziker, Präsident der Schweizer Verbände VeV & GeCoBi erklärt den Europarat, die Resolution 2079 und das Wechselmodell & die gemeinsame Sorge nun nicht mehr nur Kinderherzen, sondern auch die Mitgliedsstaaten des Europarates erobert.
Europarat? Resolution 2079? Wechselmodell & gemeinsame Sorge verbindlich für Europa? Danke an Oliver Hunziker http://www.oliver-hunziker.ch VeV Schweiz, Verein für elterliche Verantwortung https://www.vev.ch/ GeCoBi – Dachverband für gemeinsame Elternschaft http://www.gecobi.ch/ Kindeswohlgefährdung per Gesetz http://www.kgpg.de

Hier geht es wie versprochen zur Übersetzung der Resolution 2079 des Europarates vom 12.10.2015: http://www.vev.ch/europarat-fuer-alte… Buchempfehlungen: Diese Kinderfabel „Das Küken, das alles kann – Danke Mama & Papa“ hat die Resolution 2079 des Europarates verstanden und zeigt die biologische Dualität des Kindes auf, welches seine Fähigkeiten insbesondere durch die paritätische Elternschaft (Wechselmodell / Doppelresidenz / Betreuung 50/50) entwickeln kann: https://www.amazon.de/Das-K%C3%BCken-… Kindeswohlgefährdung per Gesetz – Selbsthilfe & Lösungen (deutsche Rechtsgrundlagen): https://www.amazon.de/Kindeswohlgef%C…

Tags: Familie – Familienrecht – Video – Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Europarat – Council of Europe – europäischen Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – Scheidung – Trennung

EGMR Urteil: Entzug des Sorgerechtes Sekte „Zwölf Stämme“ zulässig

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Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Entzug des Sorgerechtes für Eltern der Sekte „Zwölf Stämme“

Straßburg (jur). Deutschland durfte Eltern der urchristlichen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ wegen Kindesmisshandlung das elterliche Sorgerecht teilweise entziehen und die Kinder in Kinderheimen und Pflegefamilien unterbringen. Wegen der Gefährdung des Kindeswohls Einen war dies kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, urteilte am Donnerstag, 22. März 2018, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 11308/16, 11344/16, 68125/14 und 72204/14).

Hintergrund des Verfahrens waren Presseberichte, dass Mitglieder der urchristlichen Glaubensgemeinschaft, die in einem früheren Kloster im bayerischen Deiningen lebten, ihre Kinder mit Rutenschlägen züchtigten. 

Kinder wurden mit Weidenruten geschlagen

Der RTL-Journalist Wolfram Kuhnigk hatte in der Sekte verdeckte Recherchen durchgeführt. Er hielt sich zwölf Tage als „Gast“ in dem Kloster auf und filmte heimlich die Zustände in dem Kloster.

Dabei konnte der Reporter filmen, wie Sektenmitglieder mehrere Kinder in fensterlosen Räumen regelmäßig, teilweise mit Weidenruten, auf den nackten Po schlugen. Anlass für die Schläge waren Nichtigkeiten wie Spielen oder Reden beim Essen. Die Personen waren in dem Beitrag unkenntlich gemacht. Als die Reportage am 9. September 2013 ausgestrahlt wurde, reagierten die Behörde.

Eltern sehen körperliche Züchtigungen als Methode der Erziehung

Den beschwerdeführenden Eltern wurde das Sorgerecht ihrer insgesamt acht Kinder teilweise entzogen. Sie durften nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die elterliche Sorge um die Gesundheit und in Schulangelegenheiten ausüben. Die Kinder kamen teilweise ins Kinderheim oder wurden in Pflegefamilien untergebracht. 

Die Familiengerichte stellten nach Einholung eines psychologischen Gutachtens fest, dass den Kindern fortwährend Misshandlungen drohen, wenn sie bei ihren Eltern bleiben. Selbst während des familiengerichtlichen Verfahrens seien die Eltern überzeugt gewesen, dass körperliche Züchtigungen eine legitime Methode der Kindererziehung seien.

Das Bundesverfassungsgericht billigte diese Entscheidungen. In einem weiteren Beschluss vom 9. September 2013 entschieden die Verfassungsrichter, dass RTL seinen Bericht über die Kindesmisshandlungen auch ausstrahlen durfte und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Sektenmitglieder nicht unzulässig verletzt wurde (Az.: 1 BvR 2519/13; JurAgentur-Meldung vom 29. Oktober 2013).

Eltern: Recht auf Achtung des Familienlebens wurde verletzt

Vor dem EGMR machten die Eltern nun geltend, dass der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Inobhutnahme der Kinder ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. Die Familien seien damit auseinander gerissen worden. Zwei Eltern rügten, dass das Verfahren vor dem Familiengericht unangemessen lang gedauert habe.

Der EGMR urteilte nun, der teilweise Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme seien nicht zu beanstanden. Die deutschen Gerichte hätten sich an einem effektiven Schutz der Kinder orientiert. Zwar sei die Trennung der Kinder von ihren Eltern „ein sehr schwerer Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens“. Doch es habe das Risiko einer fortwährenden Kindesmisshandlung und damit das Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bestanden. Diese Behandlung sei nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber verboten, betonte der EGMR.

Gerichte haben sich prozessfördernd verhalten

Die Gerichte hätten zudem ausführlich begründet, warum sie keine anderen Möglichkeiten zum Schutz der Kinder sahen.

Bezüglich der gerügten Verfahrensdauer konnte der EGMR in zwei Fällen keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erkennen. Das ein Jahr und elf Monate dauernde Gerichtsverfahren sei nicht zu lang gewesen. Die Gerichte hätten sich sogar „prozessfördernd“ verhalten, indem sie ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen angehört und eine gütliche Einigung angestrebt haben.

In den zwei anderen Fällen hatte Deutschland einseitig eingeräumt, dass die Verfahren zu lang gewesen seien und den Eltern eine Entschädigung angeboten. Der EGMR entschied, dass diese mit 9.000 Euro beziehungsweise 8.000 Euro zu bemessen sei.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage, 

Symbolgrafik:© Gerhard Seybert – Fotolia.com, 

23.03.2018, 09:20 | Familie & Erben | Jetzt kommentieren

https://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/entzug-des-sorgerechtes-fuer-eltern-der-sekte-zwoelf-staemme-619698

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des EGMR lesen Sie hier.

Das Urteil liegt derzeit nur auf Englisch vor.

Entscheidung der Vorinstanz (LS m. Anm. d. Red.):