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StartseiteBeitrag verschlagwortet mit 'Familienleben'
Willkommen bei doppelresidenz.org Aktuelle Informationen rund um die Doppelresidenz,vor gut einem Jahr haben wir die gemeinsame Erklärung zur Doppelresidenz veröffentlicht – mittlerweile ist daraus eine Petition mit schon jetzt rund 12.000 Mitzeichnenden geworden, welche am 29.11.2018 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde.
Das ist jetzt nicht das Ende, sondern erst der richtige Anfang der Petition, die dann in Kürze auch online mitzeichenbar sein wird. Hierüber werden wir über unsere verschiedenen Medien (Newsletter, Twitter, Facebook, Instagram rechtzeitig informieren) und auch ganz klassisch per Unterschriftenliste kann noch weiter gesammelt werden.Gesammelt haben wir auch – und zwar reichlich Informationen auf der 4. Internationalen Konferenz zur Doppelresidenz des ICSP in Strasbourg.
die Doppelresidenz funktioniert in den Ländern, in denen sie gesetzlich präferiert wird
es fehlten alle der in Deutschland bekannten KritikerInnen der Doppelresidenz sowie die Ministerien
Gerade der letzte Punkt ist verwunderlich, stehen doch entsprechende Gesetzesänderungen rund um die Doppelresidenz an. Da oft beklagt wird, es gäbe zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse wäre es doch sinnvoll gewesen, sich bei der weltweit größten Konferenz zu diesem Thema „direkt vor der Haustür“ zu informieren und eigene Standpunkte in die Diskussion einzubringen. Wir dürfen also gespannt sein, ob solche Erkenntnisse in die Anhörung im Bundestag im Februar 2019 einfließen werden. Zum Thema Kindeswohl gab es auf der Konferenz in Strasbourg zumindest eine Menge Informationen.
Rechtlich gibt es einige neue Entwicklungen. So ist in einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt die Doppelresidenz trotz des erklärten Willens der Kinder abgelehnt worden – hier soll eine Beeinflussung des Kindeswillens vorgelegen haben, wobei dem Beschluss (liegt uns vor) nur sehr vage Anhaltspunkte zu entnehmen sind.
Spannend ist der Fall vor allem deshalb, weil die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen und sowohl im Sorge- als auch im Umgangsrecht eingelegt wurde. Hier geht es um die Frage, ob im Umgangs- oder Sorgerecht zu entscheiden sei und ob eine frühere Sorgerechtsregelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht maßgeblich für die Bewertung einer späteren Umgangsregelung im Sinne einer Abänderung sein kann.
Aus unserer Sicht zeigt sich hierin vor allem eines: die in anderen Ländern unbekannte Aufteilung von Sorgerecht und Umgangsrecht stößt bei der (paritätischen) Doppelresidenz an ihre Grenzen, hier wäre der (rechtliche) Begriff der elterlichen Verantwortung vermutlich passender. Dies zu regeln wird aber nicht Aufgabe des Bundesgerichtshofes sein. Er kann nur im Rahmen der geltenden Gesetze aus dem letzten Jahrhundert entscheiden, die beim heutigen Familienleben häufig an ihre Grenzen stoßen. Ein zeitgemäßes Familienrecht gibt es in Deutschland noch nicht.
In unserem Medienspiegel haben wir wieder zahlreiche Artikel und Veröffentlichungen aufgenommen, welche Ihnen weitere aktuelle Informationen vermitteln. Viel Spaß beim lesen.
Zahlreiche weitere aktuelle Informationen findet ihr auch auf unserer Homepage oder unserer Facebook-Seite.
Eure Unterstütztung ist gefragt
Wir stehen aktuell bei rund 12.000 Mitzeichnungen. Macht weiter mit und werbt auch in eurem Freundes- und Bekanntenkreis für unsere Petition oder organisiert in eurer Stadt einen eigenen Informations-Stand. Aktuelle Informationen und Mitzeichnungs-Listen findet Ihr auf der Petitions-Seite auf unserer Homepage. Die Online-Zeichnung auf dem Petitionsportal des Bundestages wird voraussichtlich im Laufe des Dezembers möglich sein. Sobald wir hier genaue Informationen haben werden wir umgehend informieren.
P.S.: Gerne könnt Ihr diesen Newsletter auch an weitere Interessierte weiterleiten. Neuanmeldungen zum Newsletter können über unser Kontaktformular vorgenommen werden.
Es grüßt Euer Team von
Nachfolgend die aktuellsten Beiträge aus unserem Blog und unserem Medienspiegel
Ich hoffe Deutschland ist ein Rechtsstaat und deine besonderen Umstände (2 malige Entführung durch die Mutter) in dieser jahrelangen Causa werden durch die Staatsanwaltschaft der Justiz sehr mildernd berücksichtigt
und du findest nach der persönlichen „Rückführung“ lt. (HaagerKindesentführungsübereinkommen) in einigen Tagen mit deiner Tochter wieder ein normales Familienleben lieber Thomas Karzelek.
m.f.g. Admin Familie & Familienrecht, am 28-5-2018
Facebook posting vom Vater:
Thomas KarzelekanHelp Find Lara
3 Std. ·Administrator
Meine Erklärung zu den von der Kindesmutter verbreiteten Nachrichten:
Am 23.05.2018 kehrte Lara wieder zum ersten Mal seit ihrer Entführung am 2.10.2014 nach Deutschland zurück. Die polnischen Behörden hatten rechtswidrig gehandelt – in der gesamten Dauer der Entführung hat Polen mindestens 5 rechtswidrige Beschlüsse in familienrechtlichen Rahmen des Kindes erlassen, ganz zu schweigen von der strafrechtlichen Würdigung der Entführung des Kindes. Nach neuesten Informationen haben die polnischen Gerichte weitere rechtswidrige Beschlüsse erlassen, um Lara wieder nach Polen zurück zu bringen.
Ich habe über die Jahre immer auf die rechtsstaatlichen Prinzipien gesetzt und den Rechtsweg verfolgt – sowohl in Polen als auch – und vor allem in meiner Heimat Deutschland. Nach den neuesten Beschlüssen des OLG Stuttgart, blieb mir leider keine andere Wahl, als auch den Rechtsweg zu verlassen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, um auch nachweisen zu können, dass es keinen angeblichen Widerstand des Kindes gibt, das verhindert Lara an mich herauszugeben. Mit diesem Argument haben die polnischen Behörden seit über einem Jahr erfolgreich geschafft, auch in Deutschland glaubhaft zu machen, dass es unmöglich ist, dass Lara an mich herausgegeben werden kann.
Das dies schlicht falsch ist, kann ich bereits jetzt nachweisen.
Zu meinem Entschluss auf diesem Weg Lara nach Hause zu holen, möchte ich folgendes erklären:
Nach vielen Gesprächen mit einigen Psychologen, Ärzten und Fachleuten vom Jugendamt, Pädagogen und Rechtsanwälten, hat mir jeder seine fachmännische Meinung zu der Situation von Lara gegeben. Keiner von Ihnen konnte mir helfen, sagte jedoch, dass die Situation in der Lara sich befindet für sie unerträglich ist und sie es nicht verstehen, dass sie nicht geschützt werden kann.
Was hat mich zu dem Entschluss nach so langer Zeit bewegt? Meine rechtliche Geschichte ist bekannt. Das OLG Stuttgart hat die Grundrechte meiner Tochter missachtet, indem es die andauernde Dringlichkeit der sofortigen Handlung für ihren Schutz nicht entsprechend gewertet hat. Es hat in Kauf genommen, dass die sekundäre Kindeswohlgefährdung durch die Untätigkeit des Gerichtes immer weiter verstärkt wurde. Das Gericht hat die Beweise, die für eine einstweilige Anordnung ausreichen, missachtet und die Berichte eines befangenen Kurators (der sich selbst aus den gerichtlichen Tätigkeiten zum Schutz des Kindes – Vollstreckung der Kindesherausgabe an den Vater – ausgeschlossen hat und gleichzeitig die gute Bindung an die Kindesmutter attestierte, obwohl er dafür nicht ausgebildet ist und auch in den kurzen Explorationen nicht in der Lage wäre, eine gesunde Bindung an die Mutter wissenschaftlich zu erkunden) höher bewertet, als die Aussagen einer seit Jahren praktizierenden polnischen Gerichtspsychologin, die direkten Kontakt mit Lara hatte und das in einer neutralen Umgebung. Auch die durch die Kindesmutter andauernde Missachtung des ärztlichen Attests des Kindespsychiaters aus Legnica vom Mai 2017 (aktenkundig) in dem der Arzt eine dringende psychologische Behandlung von Lara angeordnet hatte, hatte keine Bedeutung für das Gericht. Aus den Berichten des Kurators geht eindeutig hervor, dass Lara diese Behandlung nie erhalten hat und die Mutter meine, dass sie sie nicht brauche.
Ich habe mehrere Detekteien in Polen angefragt, um zunächst die Lage zu eruieren und auszukundschaften, um dann weitere Entscheidung zu treffen. Leider haben mir alle dieser Detekteien entweder abgesagt (nach Aktivierung ihrer Kontakte bei der polnischen Polizei) oder haben von mir astronomische Preise verlangt, ohne mir eine Sicherheit zu geben, dass es auch tatsächlich zum Erfolg führen würde. Ich habe mehrere Anzahlungen getätigt, die ich dann nur zum Teil wiederbekommen habe.
Ich hoffte weiterhin auf das Recht und den gem. Art. 6 GG durch den Staat garantierten Schutz der Familie und natürlich des Kindes. Wie Sie selbst wissen, hat der Staat zwar die deutsche Rechtsanhängigkeit nicht abgeben können (dank meiner umfangreichen Intervention), den einstweiligen Schutz des Kindes uns trotz der eindeutigen Beweislage jedoch verwehrt.
Meine Anfragen beim polnischen Gerichten blieben – leider schon erwartungsgemäß – ohne jegliche Antwort. Mein am 23.04.2018 beim zuständigen Gericht in Szczecin eingelegter Antrag auf Rückführung des Kindes nach HKÜ blieb jedenfalls ohne Antwort, ohne Terminierung, ohne jegliche Reaktion seitens der zentralen Behörden. Der durch die Brüssel IIa geforderte Abschluss der 1. Instanz innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung war natürlich und erwartungsgemäß unrealistisch, da noch nicht mal eine Zustellung an die Mutter erfolgen konnte – auch wenn sie selbstverständlich von dem eingelegten Antrag informiert wurde (sie hatte Akteneinsicht beim Gericht, verweigerte jedoch die Annahme der Zustellung des Antrags – für beides habe Beweise). Der 6-Wochen Termin läuft am 04.06.2018 ab – es gibt aber bis heute noch keine Terminierung, wie gesagt, nicht mal eine Reaktion von keiner beteiligten Seite.
Ich hoffte noch auf eine Möglichkeit des Umgangs mit Lara, wie auch immer – wir stellten im Namen von meinen Söhnen Daniel und Jan und von meiner Mutter Anträge an das zuständige Gericht in Ludwigsburg. Das Gericht hat meinen beiden Söhnen angeraten, sich an das polnische Gericht zu wenden, teilte denen mit – obwohl sie kein VKH Antrag stellten – dass so ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte – und stellte den Antragstellern eine Vorschussrechnung in Höhe von 300 Euro aus – um die Übersetzungskosten auf die Antragsteller weiter zu geben, obwohl ich der Antragsgegner bin und keine Übersetzung brauche. Die Kindesmutter hat selbst Anträge in deutscher Sprache bei diesem Gericht gestellt und kann deutsch – dies hat aber das Gericht nicht mal angefragt, sondern alles getan, um vorab richtungsweisend zu sein und den Antragstellern jede Hoffnung auf einen Umgang mit Lara zu nehmen. Auch der Verfahrensbeistand Frau Schenk versuchte nicht mal ihre Pflicht zu erfüllen und den Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, sondern verfasste ihre vorgefertigte Meinung nach Gesprächen mit den Antragstellern – sie wartete nicht mal die Entscheidung des OLG´s ab, das noch nicht über die Beschwerde entschieden hatte, sondern legte sich fest und prognostizierte einen Umgang in weiter Zukunft im Haushalt der Mutter für Daniel und dann nach einigen Treffen mit Daniel für Jan. Dass das fernab jeglicher rechtlichen Situation ist, muss ich nicht erklären. Es ist ein schlichter Beweis für das Niederknien der deutschen Rechtsstaatlichkeit vor den Straftätern. Ein Dauerdelikt wie eine Kindesentführung ist eben nicht mit einem Dauerdelikt wie Falschparken zu vergleichen. Das ist in der Tat richtig. Aber die Konsequenz des Handelns des Gerichts und der Staatsanwaltschaft müsste umso härter bei einer Straftat gegen ein Kind greifen und nicht umgekehrt, wie es in der Realität gehandhabt wird.
Meine Versuche Kontakt mit der Mutter aufzunehmen blieben auch ohne Erfolg. Ich habe mehrere Emails an sie geschickt, die alle unbeantwortet blieben.
Ich habe also die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort selbst organisieren müssen.
Ich habe Beweise dafür, dass Lara so gut wie nie rausgegangen ist und keinen Besuch von anderen Kinder erhalten hat. Sie lebte weiterhin in einer totalen Isolation. Da meine Hilfegesuche beim Gericht ohne Wirkung blieben, habe ich mich nach langer reiflicher Überlegung entschieden, mein Kind zu schützen. Die elterliche Verantwortung ist immer noch bei mir – dies hat das Gericht nicht von mir genommen – jedoch mir jeglicher Hilfe zur Durchsetzung des Schutzes meines Kindes beraubt. Auch jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das Gericht in Ludwigsburg nicht Lara gleich wieder nach Polen schickt – oder gar in eine Pflegefamilie steckt. Ich brauche Unterstützung – vor allem therapeutische Unterstützung für Lara – ich bin aber gezwungen, diese auf eigene Faust zu organisieren, weil viele gerichtliche Fälle bekannt sind, die eben die Kindesentfremdung nicht als Misshandlung ansehen und dann die Position des Täters gar stärken, indem sie einen kompletten Umgangsausschuss beschließen. Warum wird hier ein deutsches Kind von Deutschland so im Stich gelassen?
Wie jetzt Lara nach Deutschland kam, war mehr als glücklich für uns. Es kam keiner zu Schaden und es wurden auch keine Mittel oder Waffen verwendet – so viel kann versichert werden. Die Mutter wurde aufgefordert das Kind herauszugeben – sie hat sich geweigert – der Beschluss zur Kindesherausgabe, der in Polen immer noch anhängig ist – der zwar explizit gegen die Großmutter gerichtet ist, aber auch gegen jede weitere Person, die nicht berechtigt sind, das Kind in Obhut zu nehmen – wurde trotz mehrerer Anträge nicht vollstreckt und mir wurde keine Hilfe seitens der Behörden gestellt. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die Polen führen weiterhin Sorgerechtsverfahren für Lara, obwohl sie nicht zuständig sind und ich dies beim Gericht vorgetragen habe. Ich bekomme keine Akteneinsicht mehr und ich finde keinen Anwalt mehr, der mich in Polen vertreten möchte, weil sie alle den Fall nicht annehmen wollen. Warum wohl?
Lara geht es gut. Wir müssen uns verstecken, weil erwartungsgemäß die polnischen Behörden und Polizei Falschangaben machten und versuchen die deutsche Polizei zusätzlich noch als Instrument gegen uns zu nutzen. Angeblich liegt sogar ein Haftbefehl gegen mich vor! Ich weiß nicht wie lange es dauern wird, bis die deutsche Polizei den deutschen Beschlüssen mehr Glauben schenkt, als den polnischen behördlichen Anfragen.
Es ist soweit. Wir können uns im eigenem Land nicht mehr sicher fühlen. Nach Informationen, die mir zugespielt wurden, hat ein polnisches Gericht bereits der Mutter die alleinige Sorge zugesprochen. Trotz der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Abwesenheit des Kindes. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich möchte einen Antrag auf ein Schutzprogramm für uns stellen, ansonsten können wir überfallen und Lara wird wieder unrechtmäßig nach Polen verbracht werden. Lara ist zeitweise auch traurig und vermisst natürlich auch ihre Mutter und Großmutter – dies möchte ich ihr nicht nehmen, aber ich muss sie schützen – sie braucht endlich eine Therapie, die ich – wenn ich nicht geschützt werden kann – ihr auch nicht geben kann.
Dass die Kindesmutter bereits durch einen Psychologen attestierte verzerrte Realitätswahrnehmung hat, ist bekannt und aktenkundig. Dass die deutschen Gerichte keine psychologische Untersuchung – trotz mehrmaliger Anträge – durchgeführt haben – ist auch bekannt und aktenkundig. Diese Verzerrung nimmt jedoch weitere Formen an – es könnte also auch sein, dass die Kindesmutter vermeintliche (womöglich sogar selbst verfälschte) Beschlüsse bei den polnischen Gerichten vorgelegt hat um so weitere rechtswidrigen Beschlüsse zu erhalten, die sie der Presse und der polnischen Polizei gezeigt hat, die angeblich die alleinige Sorge für Lara auf sie übertragen. Dass dies nicht möglich ist – da die Sperrwirkung des HKÜ Art. 16 und neuester Beschluss des OLG Stuttgart es eindeutig nachweisen – kann geprüft werden. Dem ist jedoch trotzdem nachzugehen, da die deutschen Behörden und Polizei dies nicht prüfen wollen und dann wieder ein rechtswidriges Handeln auslösen, das womöglich dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Während der Beobachtung der Entführer (Kindesmutter und Großmutter) haben wir auch die Aussagen der Großmutter aufgegriffen, dass (Zit.) „Karzelek das HKÜ Verfahren anstrengt (Lachen der Großmutter) …“ und „…aber im Falle eines Falles habe ich schon mit meinem Mann in Luban Vorkehrungen getroffen“. Dies war auch ein Beweis dafür, dass sie weiterhin sich an keine gerichtlichen Beschlüsse halten würden, sie würden wieder mit Lara untertauchen, sie würden sie im Falle dass das Gericht gegen sie entscheidet, weiterhin der Außenwelt entziehen. Das musste endlich ein Ende finden. Deswegen habe ich mich für diesen Schritt entscheiden müssen – da die Alternative war, Lara in dieser kranken Umgebung aufwachsen zu lassen und auf den Schutz meiner Tochter zu verzichten.
Ich bin der Träger der elterlichen Verantwortung für Lara. Aus dieser Verantwortung hat mich keiner entlassen. Ich musste handeln, da der Staat uns verraten hat, wie tausende andere Betroffene auch. ich bin ein Mensch, da jedes Säugetier sein Leben für den Schutz seiner Kinder geben würde, war ich gezwungen so zu handeln. Ich handle nicht irrational, sondern ich versuche im Rahmen der uns zustehenden Grundrechte zu handeln. Diese wurden uns in Deutschland verwehrt und es sieht so aus, als ob wir nicht geschützt würden.
Bezeichnend ist, dass ich aus verschiedenen europäischen Ländern Hilfe und Zuspruch bekomme – alles von selbst betroffenen Elternteilen. Diese Leute wissen, was es bedeutet, ein entführtes Kind zu suchen, nicht schützen zu können, gegen die Behörden zu kämpfen. Polen ist zurzeit auf dem Weg in die internationale Isolation. Sie ändern widerrechtlich einfach Sorgerechtsbeschlüsse der europäischen Nachbarn, die nach HKÜ und Brüssel IIa gerichtlich zuständig sind. Wir müssen das ändern. Familie und Kinder müssen wieder geschützt werden können, bei uns in Deutschland, aber auch in Polen und in der ganzen EU. Ansonsten hat der Staatenverbund EU keine Zukunft.
Ich habe Angst zu telefonieren gar meinen Anwalt anzurufen, da angeblich die deutsche Polizei auf der Suche nach mir ist. Angeblich wollen sie mich verhaften. Ich weiß nicht warum. Ich habe nichts Falsches gemacht – lediglich das, was der Staat und die Behörden hätten längst machen sollen.
Ich bitte um Hilfe.
Thomas Karzelek
In vielen Ostschweizer Firmen dürfen Väter nach der Geburt noch ein paar Tage zu Hause bleiben. (Bild: Getty)
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VATERSCHAFTSURLAUB BEI OSTSCHWEIZER ARBEITGEBERN ⋅ Der Bundesrat will den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub nicht verlängern. Trotzdem ist dieser auf dem Vormarsch: Auch Ostschweizer Unternehmen wollen mit einer verlängerten Auszeit für Fachkräfte attraktiv bleiben.
Kaspar Enz
Mehr als einen Tag Urlaub haben frischgebackene Väter nicht nötig. Das sagt zumindest das Gesetz. Und geht es nach dem Bundesrat, soll das auch so bleiben. Er lehnte letzte Woche die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Doch viele Unternehmen gestehen ihren Mitarbeitern bereits heute längeren Urlaub zu, wenn sie Vater werden.
«Der St.Galler Kantonalbank ist es wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten», sagt deren Sprecher Adrian Kunz. Fünf Tage dürfen die Kantonalbanker zu Hause bleiben. Eine Arbeitswoche bekommen neue Väter auch bei anderen Finanzinstituten mit Ostschweizer Sitz, wie den Helvetia-Versicherungen oder der Thurgauer Kantonalbank. Die Nase vorn hat in der Branche aber Raiffeisen. Drei Arbeitswochen, also 15 Tage Vaterschaftsurlaub, gewährt die Bank – und zwar schon seit 2009. «Wir sind überzeugt, dass sich Investitionen in das Wohl der Familie und eine ausgeglichene Work-Life-Balance langfristig auszahlen», sagt Raiffeisen-Sprecher Dominik Chiavi. Engagierte Mitarbeiter seien ein Wettbewerbsvorteil. Ebenso grosszügig wie Raiffeisen ist der Grossverteiler Migros. Das fördere die Motivation, glaubt Andreas Bühler, Sprecher von Migros Ostschweiz. «Man spürt, dass die Leute stolz sind, bei einem Unternehmen zu arbeiten, das seine Mitarbeiter unterstützt.»
Tatsächlich wollten viele Unternehmen mit einem grosszügigen Vaterschaftsurlaub ein attraktiver Arbeitgeber sein, sagt Sibylle Olbert-Bock, Leiterin des Kompetenzzentrums für Führung und Personalmanagement an der Fachhochschule St.Gallen. Man schaue auf die Konkurrenz, auch diejenige im Ausland. Doch auch in den Chefetagen überlege man sich immer mehr, was Gleichstellung bedeuten müsse. «Es gibt immer mehr Frauen in den Unternehmen, die den Männern auf Augenhöhe begegnen.» Sie sind ebenso gut ausgebildet, verdienen gleich viel oder mehr als ihre Partner. «Die Erwartungen verändern sich. Es ist nicht mehr klar, wer zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.»
Kleine können ihn sich selten leisten
Dass auch Unternehmen den Ball aufnehmen, wundert Adrian Wüthrich, Präsident der Gewerkschaft Travailsuisse nicht. «Sie wollen Mitarbeiter halten und als moderner Arbeitgeber gelten», sagt er. Und die Gewerkschaften setzten den Vaterschaftsurlaub bei Verhandlungen immer wieder auf die Agenda. Es sind vor allem grosse Firmen, die grosszügig sind. Kleine Unternehmen können sich den Vaterschaftsurlaub hingegen selten leisten. «Das ist unfair. So ist es Zufall, ob man als Arbeitnehmer einen Urlaub bekommt oder nicht.»
Dass ein Vaterschaftsurlaub für kleinere Unternehmen schwieriger einzuführen ist, weiss auch Robert Stadler, Vizedirektor der IHK St. Gallen-Appenzell. Nicht nur der Kosten wegen. Auch die Absenzen seien schwieriger aufzufangen. «Aber so wie ich die meisten KMU erlebe, sind sie auch flexibler. Im Einzelfall sucht man eine Lösung.» So glaubt Stadler auch in dieser Frage an den Markt. Einen staatlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub brauche es nicht. «Ein Arbeitnehmer, für den das wichtig ist, wird sich eher für ein grosses Unternehmen entscheiden. In KMU gibt es weniger zugesicherte Leistungen, aber sie bieten andere Vorteile.»
Wer sich im Unternehmen bewährt, könne seine Anliegen meist gut einbringen, glaubt auch Sibylle Olbert-Bock. Auch wenn es um einen Vaterschaftsurlaub gehe. «Voraussetzung ist aber, dass Führungskräfte für diese Frage ein offenes Ohr haben.» Da könne eine geeignete Personalpolitik helfen. Trotzdem glaubt sie nicht, dass der Markt allein dem Vaterschaftsurlaub zum Durchbruch verhilft. Auf Freiwilligkeit hätten die Unternehmen auch plädiert, als es um Frauen in den Führungsebenen ging. Passiert sei oft wenig. «Die Frage ist: Für wen regelt es der Markt? Er regelt es für die, für die es sich aus Sicht der Unternehmen lohnt.» Auch die Initianten glauben nicht an den Markt. «Das ist nur eine Ausrede, um nichts tun zu müssen», sagt Adrian Wüthrich.
Kein Bewerber fragt nach «Papizeit»
Tatsächlich könnte es lange dauern, bis sich mehrere Wochen Vaterschaftsurlaub überall durchsetzen. Denn Männer auf Stellensuche scheinen sich nicht besonders dafür zu interessieren. Der Vaterschaftsurlaub werde bei der Rekrutierung kaum angesprochen, sagt Helvetia-Sprecher Jonas Grossniklaus. «Ein viel wichtigeres Thema sind flexible Arbeitsmodelle, die es Vätern erlauben, einen Teil der Betreuungsarbeit zu übernehmen», sagt er. «Der Vaterschaftsurlaub wird in Bewerbungsgesprächen kaum je separat angesprochen», sagt auch Anita Schweizer, Mediensprecherin der Thurgauer Kantonalbank. Und «Der Vaterschaftsurlaub ist nur ein Baustein eines Gesamtpakets», sagt Raiffeisen-Sprecher Chiavi.
Ähnlich sieht es Sibylle Olbert-Bock. Der Vaterschaftsurlaub diene eher der Bindung bewährter Mitarbeitender. Den Ausschlag für einen Arbeitgeber gebe eher das Gesamtpaket. «Es geht darum, ob man die Organisation als eine wahrnimmt, in der neben der Arbeit Privat- und Familienleben akzeptiert werden.»
Bozen – Am Sonntag, 19. März – Josefitag – wird in Italien der Vatertag gefeiert. Dies nimmt auch der Katholische Familienverband Südtirol (KFS) zum Anlass, auf die wichtige Rolle des Vaters in der Familie aufmerksam zu machen. Gerade für die frühe Entwicklung und die psychische Gesundheit von Kindern ist die Präsenz einer männlichen Bezugsperson entscheidend.
„Sicher wurden in letzter Zeit zusätzliche Anreize und Argumentationshilfen für Väter in Elternzeit geschaffen, wie beispielsweise mit dem Landesfamiliengeld +“, betont KFS-Präsidentin Angelika Mitterrutzner. „Trotzdem sind Väter, die sich für eine berufliche Auszeit zu Gunsten der Kindererziehung entscheiden, noch immer die Ausnahme. Besonders in der Privatwirtschaft scheint es fast unmöglich. Dabei bestätigen Väter, welche den Schritt wagen, wie viel positive Energie sie durch diesen Paradigmenwechsel erfahren haben.“
„Wenn man bedenkt, dass Kinder auch in Kindergarten und Grundschule wenig bis keine männlichen Bezugspersonen haben, ist das ein Defizit, das sich auch auf die kindliche Entwicklung auswirkt“, erklärt Mitterrutzner. „Wir wissen, dass Mütter, die nach der Geburt von ihrem Mann entlastet werden, leichter eine stabile Mutter-Kind-Bindung aufbauen. Genauso wichtig ist die Bindung zwischen Vater und Kind sowie die Präsenz eines einfühlsamen und engagierten Vaters als männliche Identifikationsfigur und Vorbild. Die aktive väterliche Teilhabe am Familienleben sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Schade, dass man trotzdem immer wieder darauf hinweisen muss.“
Denn Väterzeit bedeutet auch Gleichberechtigung. Wenn nun nicht nur Frauen, sondern auch Männer über Monate aus dem Berufsleben zurücktreten, ist die Gesellschaft umso mehr gefordert, Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden. In diesem Sinne möchte der Familienverband Väter dazu aufrufen, sich die Elternzeit zu nehmen und die Möglichkeiten, die es für Väter bereits gibt auch wirklich zu nutzen.
Abenteuerwochenende mit Papi
Vorschau: Seit 2012 ist das „Abenteuer-Wochenende mit Papi“ fixer Bestandteil im Veranstaltungskalender des Katholischen Familienverbandes Südtirol (KFS). Väter und ihre Kinder ab sechs Jahren können sich dabei außerhalb der familiären Rahmenbedingungen neu kennenlernen und ihre Bindung zueinander bei gemeinsamen Erlebnissen stärken.
Auch in diesem Jahr hat Erlebnispädagoge Georg Pardeller wieder ein spannendes Wochenende im Ferienheim am Vigiljoch geplant und zwar am 20. und 21. Mai. Anmeldungen und Informationen gibt es im KFS-Büro unter Tel: 0471 974 778 oder auf http://www.familienverband.it. Anmeldeschluss ist der 12. Mai.
Die Familienpolitik will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Klingt gut.
Doch der Politik geht es nicht um die Familien, sondern um die Wirtschaft, findet der Journalist Rainer Stadler.
Die Politik versuche die Familien den Bedingungen des Arbeitsmarktes anzupassen – mit der Folge ganztagsbetreuter Kinder. Das gilt vielen als alternativlos – Kritik daran, gilt rasch als reaktionär.
Seit mehr als einem Jahrzehnt herrscht in Deutschland parteiübergreifend Konsens, was moderne, familienfreundliche Politik bedeutet: den Ausbau von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen, sodass die Kinder möglichst den ganzen Tag betreut werden und die Eltern den ganzen Tag arbeiten können. Manche Politiker fordern inzwischen, die Einrichtungen auch nachts zu öffnen, damit Eltern in
Nachtschichten arbeiten können. Die Begründung lautet, ähnlich wie bei der Einführung von Hartz IV: Sozial ist alles, was den Menschen hilft, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Diese Denkweise hat sich bei den Familienpolitikern aller im Bundestag vertretenen Parteien durchgesetzt. Niemand kommt mehr auf die Idee zu fragen: Ist es wirklich familienfreundlich, eine Infrastruktur zu schaffen, deren Zweck vor allem darin besteht, die Familie den ganzen Tag voneinander zu trennen? Ist es wirklich sozial, Betreuungseinrichtungen 24 Stunden am Tag zu öffnen, damit alleinerziehende Mütter spätabends an der Supermarktkasse sitzen oder ihre Nachtschicht als Krankenschwester ableisten können?
Die neue Familienpolitik agiert keineswegs ohne Eigennutz
Mehr als 20 Milliarden Euro hat die Bundesregierung bereits in den Bau von Krippen und Ganztagsschulen investiert. Nachdem erst die Alten aus den Familien ausgelagert wurden, sind nun die Kinder und Jugendlichen an der Reihe, die zweite große, unproduktive Gruppe der Gesellschaft. Der Wandel vollzieht sich weltweit. Wir steuern auf eine Gesellschaft zu, stellte die amerikanische Soziologin Arlie Russel Hochschild fest, in der ein Mensch seine ersten Worte zu einer Kinderbetreuerin spricht und seine letzten Worte zu einer Altenbetreuerin.
Während diese Vision bei Eltern immer noch Unbehagen weckt, betont die Politik nimmermüde die Vorteile: Ganztagsbetreuung ermögliche die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, also mehr Wahlfreiheit. Sie sei ein notwendiger Schritt zur Emanzipation der Frau, die sich nun im Beruf verwirklichen könne und nicht länger von ihrem Mann abhängig sei. Und die Kinder würden nun von Experten betreut und gefördert, besser als die Eltern dazu in der Lage seien.
Doch so uneigennützig ist die neue Familienpolitik nicht, und bisher werden ihre Versprechungen im Alltag nicht annähernd eingelöst. Vor allem führt diese Politik nicht zu mehr Wahlfreiheit, sondern zwingt Eltern in ein Lebensmodell, das längst nicht alle anstreben, das aber einflussreiche Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als wünschenswerte Norm erachten. Schon jetzt haben viele Eltern keine Wahlfreiheit, sie müssen ganztags arbeiten, erst recht, wenn sie alleinerziehend sind.
In den Städten sind die Mieten explodiert. Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland schrumpfte von sechs Millionen auf heute gerade noch 1,4 Millionen. Dagegen stagnieren die Löhne und Gehälter in vielen Berufsgruppen seit Langem. Es gab Zeiten, da reichte das Gehalt eines Fabrikarbeiters, um eine vierköpfige Familie zu ernähren. Davon können heute selbst viele Akademiker nur träumen. Der Grund für diese Entwicklung ist eine verfehlte Wohnbau- und Lohnpolitik. Doch statt die Ursachen für die Not zu beseitigen, stellt die Politik Betreuungseinrichtungen bereit und spielt den Ball zurück an die Familien: Sie sollen sich selbst aus der misslichen Lage befreien.
Es gilt weiterhin: nur Erwerbsarbeit wird entlohnt
Natürlich gibt es Frauen, die von der Ganztagsbetreuung profitieren; Frauen, die arbeiten wollen und das nun auch können. Gleichzeitig gibt es viele Mütter – und immer mehr Väter –, die die ersten Jahre nach der Geburt gern bei ihrem Kind zu Hause bleiben würden. Während der Staat das eine Lebensmodell mit viel Geld unterstützt – ein Krippenplatz wird monatlich mit mehr als 1.000 Euro bezuschusst –, ist ihm das andere nichts wert: Das Betreuungsgeld, mit 150 Euro ohnehin spärlich bemessen, wurde 2015 unter dem Applaus fast aller Parteien abgeschafft.
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Damit wird aber zementiert, was Frauenrechtlerinnen vor Jahrzehnten beklagten: Die Arbeit von Frauen (und auch Männern) hat nur einen Wert, wenn sie als Erwerbsarbeit erbracht wird. Deswegen forderten zum Beispiel die Grünen in ihrem Gründungsprogramm 1980, Hausarbeit und Kindererziehung als voll entlohnten Beruf mit Rentenanspruch anzuerkennen. Alles längst vergessen. Wer sich heute noch entschließt, mit Rücksicht auf die Kinder allzu lange zu Hause zu bleiben, riskiert, den Wiedereinstieg in den Beruf zu verpassen und spätestens im Alter zu verarmen. Das ist der große Makel der heutigen Familienpolitik: Sie unternimmt wenig, um die Wirtschaft familienfreundlicher zu machen, aber viel, um die Familien wirtschaftskompatibler zu machen.
Die erfreuliche Entwicklung, dass Frauen heute beruflich mindestens so qualifiziert sind wie Männer, würde es ermöglichen, dass sich Mütter und Väter die Erziehung der Kinder gleichberechtigt teilen und sich jeweils ein Elternteil zu Hause um das Kind kümmert – was sich in Umfragen immer noch viele Eltern wünschen. Doch dieses Modell kann sich zunehmend nur noch eine privilegierte Oberschicht leisten. Es war wohl auch nie für die breite Masse vorgesehen: Familienministerin Manuela Schwesig sagte schon vor ihrem Amtsantritt, sie wolle erreichen, dass Frauen möglichst Vollzeit arbeiten.
Im Herbst 2016 äußerte sie, mit einer zukunftsorientierten Familienpolitik ließe sich die Erwerbsquote von Müttern weiter erhöhen und deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 31 Stunden steigern. Dadurch würde das Bruttoinlandsprodukt um 69 Milliarden Euro wachsen. Dass die Kinder ihre Eltern dadurch seltener sehen, erwähnt die Familienministerin nicht. Auch Schwesigs – im Grundsatz ja richtiger – Vorschlag, junge Eltern, die ihre Arbeitszeit etwas reduzieren, mit einem Familiengeld von 300 Euro monatlich zu unterstützen, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als wenig familienfreundlich: Das Geld sollen nur Eltern bekommen, die immer noch mindestens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Das bedeutet, dass die Kinder täglich sieben bis acht Stunden fremdbetreut werden müssen und weiterhin kaum Zeit für ein gemeinsames Familienleben bleibt.
Kritik an der neuen Familienpolitik gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich
Bereits im Frühjahr 2012 stellten Ökonomen im Auftrag des Familienministeriums fest, auch Alleinerziehende könnten länger arbeiten, wenn es flächendeckende Ganztagsbetreuung für alle Kinder gäbe. Das würde „nicht nur zu einer Einsparung bei den Transferleistungen, sondern auch zu höheren Steuern und Sozialabgaben führen“. Und schon vor zehn Jahren betonte der damalige Wirtschaftsweise Bert Rürup angesichts sinkender Geburtenraten und Fachkräftemangel die „Notwendigkeit einer Mobilisierung der sogenannten stillen Reserve, Frauen mit kleinen Kindern“. Das macht Ganztagsbetreuung eben so attraktiv. Sie löst so viele Probleme – Probleme der Politik, der Wirtschaft und auf den ersten Blick auch die der Eltern.
Und die Kinder? Sie „dürfen nicht länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein“ hielt die schwarzrote Regierung 2005 in ihrem Koalitionsvertrag fest. Von diesem Weg lässt sich die Politik seitdem durch nichts abbringen. Nicht durch die Warnungen zahlreicher Kinderärzte und -psychiater, die in umfangreichen Studien die Risiken für Kleinkinder durch zu frühe und zu lange Fremdbetreuung nachgewiesen haben. Nicht durch die bisher einzige flächendeckende Untersuchung zur Qualität der Krippen in Deutschland, die nur drei Prozent der Einrichtungen als gut bewertete, aber 85 Prozent als mittelmäßig und zwölf Prozent als schlecht. Nicht durch den Befund im Frühjahr 2016, wonach Schülerinnen und Schüler in deutschen Ganztagsschulen keine besseren Leistungen erzielen als jene in traditionellen Halbtagsschulen.
Der Aufschrei der Öffentlichkeit blieb bisher aus. Das ist wohl der größte Erfolg, den die Verfechter der neuen Familienpolitik verzeichnen können: Es ist ihnen gelungen, ihre Agenda als modern und alternativlos darzustellen, wer sich kritisch äußert, gilt schnell als reaktionär und frauenfeindlich. Dabei beklagen viele Frauen bereits jetzt den gesellschaftlichen Druck, im Beruf perfekt funktionieren zu müssen, obwohl die Last der Haushalts- und Erziehungsarbeit kaum abgenommen hat. Die Familienpolitik muss endlich wieder zu ihrer ureigensten Aufgabe zurückkehren: die Vertretung der Interessen von Familien, und zwar aller Familienmitglieder.
Das bedeutet insbesondere den Schutz des Familienlebens vor den Begehrlichkeiten einer auf Effizienz getrimmten, durchökonomisierten Gesellschaft. Das moderne Märchen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dank flächendeckender Ganztagsbetreuung könnten sich Eltern im Berufsleben verwirklichen und gleichzeitig ein erfülltes Familienleben genießen, mag bei einigen Erwachsenen verfangen. Aber sicher nicht bei der kommenden, ganztagsbetreuten Generation – einer Generation, die in früher Kindheit die Rationierung von Elternliebe und Geborgenheit ertragen musste, und später den Verlust ihrer Freiheit
Der ledige Vater Gerald Sporer (34) aus Schalchen hat neun Jahre lang gerichtlich um das Sorgerecht für seinen heute zehnjährigen Sohn gekämpft.
Das Kind kam unehelich zur Welt, das Sorgerecht erhielt, wie es der Gesetzeslage entspricht, automatisch die Mutter.
Zähe Prozesse und drei Gutachten haben daran nichts geändert. Dabei führte der Innviertler mit der Frau seines Sohnes überhaupt keinen „Rosenkrieg“. Die beiden Eltern haben wieder ein gutes Einvernehme
Artikel:
Ledige Väter diskriminiert: EGMR-Urteil gegen Österreich
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte müssen unverheiratete Väter das Recht haben, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Obsorge oder Zuweisung an den Vater besser für das Kind ist.
Strassburg/Wien/Uw/Apa.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will die Rechte lediger Vater stärken – der Trend erreicht wenig überraschend auch Österreich: Wie schon 2009 im Fall „Zaunegger gegen Deutschland“ stellte das Gericht jetzt bei „Sporer gegen Österreich“ fest, dass unverheiratete Väter diskriminiert werden. Sie haben – wurde vorab keine gemeinsame Obsorge beantragt – nach der Trennung keine Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Obsorge besser für das Kindeswohl wäre oder, wenn das nicht der Fall ist, eine Zuweisung an den Vater.
Der Fall:
Der Vater, Gerald Sporer, war zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes im Mai 2000 bereits von der Mutter getrennt, doch man wohnte im gleichen Haus und kümmerte sich abwechselnd um das Kind. Als die Mutter 2002 auszog, beantragte Sporer das alleinige Sorgerecht, da die Mutter nicht in der Lage sei, sich zu kümmern. Mehrere Gutachten folgten. Schließlich urteilte das Gericht, dass das alleinige Sorgerecht nach der Rechtslage automatisch der Mutter zufalle, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch gefährdet. 2003 wurde der Fall beim EGMR anhängig, die aktuelle (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung, die eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und der Achtung des Familienlebens konstatiert, wurde einstimmig gefällt.
Österreich muss also seine Gesetzeslage ändern. Im Justizministerium kommt der Rüffel aus Straßburg gar nicht ungelegen, zumindest will Justizministerin Bandion-Ortner das Urteil als Bestätigung für ihre Pläne interpretieren, die Verantwortung beider Eltern mehr zu betonen. Der Spruch des EGMR, sagt Michael Stormann, Familienrechtsexperte im Ministerium, werde in das geplante neue Gesetz einfließen. Wann ein Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Seitens des EGMR gibt es keine Frist.
Recht auf Prüfung
Auch inhaltlich ist nichts fix. Was die ledigen Väter betreffe, so sei das „Miminalprogramm“, meint Stormann, dass man ihnen das Recht auf eine Prüfung des Kindeswohls einräumt. Derzeit gilt: Wenn die Mutter nicht will, hat sie die Obsorge, außer dem Kind droht dadurch Gefahr. Eine Prüfung könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine gemeinsame Obsorge – trotz Widerstands der Mutter – dem Kindeswohl mehr dient als ein alleiniges Sorgerecht der Mutter. Das wäre neu. Derzeit ist für gemeinsame Obsorge Konsens nötig, außer die Paare leben in Ehe oder haben vorab gemeinsame Obsorge beantragt. Letzteres, so Stormann, täten aber nur wenige. Der Grund: der Gang zu Gericht. Insofern sei denkbar, dass man die Erklärung künftig am Standesamt mit der Vaterschaftsanerkennung abgebe.
Was man aus dem Urteil nicht herauslesen kann, ist jedoch eine automatische gemeinsame Obsorge für uneheliche Kinder. Allerdings würde eine Änderung der Gesetzeslage bei ledigen auch eine bei geschiedenen Vätern nach sich ziehen. Wenn bei Ersteren eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen der Mutter geprüft werden müsse, dann natürlich auch bei Zweiteren, sagt Juristin Astrid Deixler-Hübner von der Uni Linz.
In seiner Botschaft vom 29. November 2013 macht der Bundesrat eine wesentliche Präzisierung: Neu wird eine alternierende Obhut auch auf Antrag eines Elternteils alleinmöglich sein. Massgebend wird das Kindeswohl sein. Dank dem liberalen schweizerischen Unterhaltsrechts wird diese Lösung sogar gleichwertig neben das bisher vorherrschende Residenzmodell gestellt.1 Diese Lösung drängt sich aufgrund des heutigen entwicklungspsychologischen Kenntnisstands aus Sicht des Kindes, der gesellschaftlichen Entwicklung sowie der grundrechtlichen Verpflichtungen aus der BV und der UNO‐KRK auf. Der Wegfall des Vetorechts dürfte zu einem sprunghaften Anstieg der alternierenden Obhut führen. Darum sei sie nachfolgend so kurz wie möglich präsentiert. Wenige Ausführungen seitens derRäte dürften zu einem sehr fortschrittlichen und kindgerechten Unterhaltsrecht führen.
Alternierende Obhut
Definition
Die alternierende Obhut ist eine Betreuungs‐ und eine Lebensform für Kinder getrennt lebender Eltern, in welchem die Kinder abwechselnd zu etwa gleichen Teilen (mindestens 30%) bei jedem Elternteil leben und von diesem betreut werden.2
Psychologischer Kenntnisstand
Zur Überraschung vieler Juristen zeigen entwicklungspsychologische Erkenntnisse, dass es Kindern getrennt lebender Eltern die in einer alternierenden Obhut aufwachsen i.d.R. signifikant besser geht als solchen die nur bei einem Elternteil leben. Dies ist selbst bei
Botschaft (Unterhaltsrecht), Kapitel 1.6.2., S. 37 f. (Anhang 1, S. A 3 f.).
SÜNDERHAUF, S. 61 (Anhang 2, S. A 6); Andere Autoren setzen die Schranke bei 35% an.
1
anhaltenden Elternkonflikten oder fehlendem Einverständnis beider Eltern der Fall. Die meisten Kinder wünschen bei beiden Eltern zu leben, Mütter werden entlastet und Väter glücklicher.3
Gelebte Realität vor Trennung
Väter in der Schweiz übernehmen bereits heute trotz meist voller Erwerbstätigkeit 37% der gesamten Betreuungsaufgaben, Tendenz steigend.4 Der Betreuungsanteil einer alternierenden Obhut entspricht somit der gelebten Realität vor einer Trennung. Sie übernehmen drei Mal so viel Betreuungs‐ wie andere Hausarbeit und wünschen sich dieselben (namentlich Teilzeit‐)
Privilegien wie Mütter.5 Besonders engagiert sind sie bis Ende der mittleren Kindheit.6 76% aller Mütter mit Partner arbeiten mindestens Teilzeit, bei Kleinkindern arbeiten 71%.7 Die Schweiz ist fortschrittlicher als viele denken: 2011 hatte die Schweiz die Dritthöchste Erwerbsquote von Frauen in OECD‐Staaten (u.a. höher als Schweden).8
Kindes‐ und grundrechtliche Grundlagen
Das Familienleben von Kindern und ihren Eltern ist grundrechtlich geschützt.9 Insbesondere besteht ein Recht auf Kontakt und Zusammenleben.10 Einschränkungen des Zusammenlebens sind schwere Grundrechtseingriffe und müssen gerechtfertigt sein.11 Ist die alternierende Obhut im konkreten Fall die günstigste Betreuungslösung für das Kind, kann ihm diese aufgrund des Vetorechts vereitelt werden. Darum dürfte das Vetorecht eines Elternteils bereits heute gegen grundrechtliche Minimalanforderungen verstossen.12
III. Folgerungen
Grosses Potential
Eine alternierende Obhut wird kaum alle familienrechtlichen Probleme lösen und ist auch nicht immer gerechtfertigt. Dennoch bietet sie für viele Fälle ein grosses Potential: Sie wirkt dem für Kinder grössten Problem eines nachhaltigen Kontaktverlustes zu einem Elternteil (30‐ 50%)13 effizient entgegen und gilt als beste Betreuungslösung für Kinder; der Bedarf an Drittbetreuung wird zuweilen gar reduziert, da Eltern ihre Termine auf betreuungsfreie Tage
Weiterführend zum Stand der Forschung: Z.B. NIELSEN, S. 605 f. (Anhang 3, S. A 17 f.); SÜNDERHAUF,
361 ff. (Anhang 2, S. A 7 ff.).
BFS (Betreuungsarbeit, Anhang 4, S. A 20); PRO FAMILIA, S. 12 (selbe Anzahl Stunden, Anhang 6,
A 28).
PRO FAMILIA, S. 3 und 12 (Anhang 6, S. A 26 und A 28).
BFS (Betreuungs‐ und Hausarbeit, Anhang 5, S. A 22 ).
36 BV; BGE 136 I 178 E. 5.2; UNICEF (Anhang 8, S. A 37 f.); Zum Ganzen: WIDRIG, S. 903 ff. (Anhang 9, S. A 40 ff.).
RIXE, S. 76 ff. (Anhang 10, S. A 71 ff. ); WIDRIG, S. 906 (Anhang 9, S. A 42).
z.B. SCHWENZER, in: BSK‐ZGB 1, N 15 zu Art. 273.
2
legen können; Beide Eltern können arbeiten, sich beruflich und familiär verwirklichen. Damit verringern sie die Gefahr, dass ihre Kinder in Armut leben um den Faktor 314 und entlasten sogar das Gemeinwesen; Sie verwirklicht die Ziele von Art. 8 abs. 3, 11, 13 und 14 BV.
Geringer Konkretisierungsbedarf
Bisher ist die alternierende Obhut wenig verbreitet (ca. 5%). Nach Wegfall des Vetorechts dürfte diese Zahl jedoch deutlich ansteigen. Wie stark hängt auch vom Parlament ab. Trotz der Präzisierung in der Botschaft scheint es wünschenswert, dass aus den Wortprotokollen der Räte
ein Bekenntnis zum Vorschlag des Bundesrats in Bezug auf die alternierende Obhut bzw. ein Bekenntnis zur alternierenden Obhut ersichtlich wird
dass gesagt wird, dass die Betreuungsanteile und die Obhut aus Art. 133 E‐ZGB prozentual aufgeteilt werden können – dies verhindert das Problem wie es heute in Deutschland existiert: Nach Ansicht der deutschen Gerichte war der deutsche Gesetzgeber der Ansicht, dass die Obhut grundsätzlich unteilbar sei, was dazu geführt hat, dass heute viele Väter die es sich leisten können ihre Kinder zwar (fast) hälftig betreuen dürfen, aber dennoch den vollen Betreuungsunterhalt an die Mutter bezahlen (was dem Zweck des Betreuungsunterhalts zuwiderläuft).
dass bei gegebenen Umständen beide Eltern zur Bezahlung des Kindesunterhalts verpflichtet werden können und
dass i.S. einer Definition eine Prozentzahl dafür angegeben wird, ab wann von einer alternierenden Obhut gesprochen wird (z.B. 30/35% etc.). Unterhalb dieser Limite wird ein Elternteil dem anderen den vollen Betreuungsunterhalt bezahlen müssen.
Schlussanmerkungen
Bitte bedenken Sie, dass in der Schweiz nur eine Elite von ca. 10% ein Mindesteinkommen von CHF 10‘000.‐/Monat erwirtschaften. Die Hälfte aller Schweizer(innen) verdient weniger als CHF 5979.‐/Monat. Dieser Betrag reicht selten aus um den „gebührenden“ Kindesunterhalt sowie den Grundbedarf zweier Erwachsener zu decken.15 Es scheint darum selbst in der Schweiz unmöglich das Ernährer‐Modell auf Dauer beizubehalten.
Im Anhang finden Sie zudem die gesetzliche Grundlage Belgiens für eine alternierende Obhut.16