#mychildtoo – Vor einem Jahr brachte ich meine Tochter morgens zur Schule

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Vor einem Jahr brachte ich meine Tochter morgens zur Schule. Ein Drücker, ein Kuss und „bis nächste Woche Donnerstag“.

Sie war nie wieder bei mir, wurde mir entfremdet.

Das es so kommen würde, war den Gerichten und dem Jugendamt seit langem bekannt, selbst im Gutachten wurde davor gewarnt. Ich wurde als unbedingt erhaltenswerter Schutzfaktor für meine Tochter bezeichnet und es gab noch weitere, viel alarmierendere Feststellungen der Gutachterin, die ich hier öffentlich nicht wiedergeben kann. Selbst der Begriff Kindeswohlgefährdung fiel mehr als nur einmal. Und auch in einem früheren gerichtlichen Gutachten wurde die Beziehung zwischen meiner Tochter und mir als für das Kind sehr wichtig eingeschätzt. Man hoffte auf die Einsicht der Mutter und übertrug ihr als „Vorschuss“ schon einmal das alleinige Sorgerecht, da sich die Eltern ja nicht einigen konnten. Erstaunlicher Weise kam die Einsicht nie, ob die Richterin selbst daran glaubte? Jedenfalls war dies der Anfang vom Ende, ab da ging es natürlich noch viel heftiger los. Wenn man mit provoziertem Streit schon das alleinige Sorgerecht erhält, dann muss doch noch viel mehr drin sein, oder? Natürlich, und die Richterin sagte in einem der späteren Verfahren auch direkt, wenn der Streit so weiter gehen wird, dann wird das Kind den Kontakt zum Vater vermutlich ganz abbrechen müssen. Falls die Mutter es nicht sowieso schon wusste, hatte sie hier dann die Anleitung erhalten – von der Richterin, deren Aufgabe es eigentlich ist, eine Entfremdung zu verhindern.

Die Gerichte wollten sich diese lästigen Verfahren aber einfach vom Hals schaffen. Ist das Kind erst weg (mittlerweile an dem Ort in Deutschland, welche fast am weitesten von meinem Wohnort entfernt ist), dann müssen sie sich damit nicht mehr beschäftigen. Dafür werden dann auch geltende Gesetze missachtet.

Wie es dem Kind dabei geht interessierte nicht. Es wurde genau das gemacht, was die Mutter wollte – über Jahre.

Letztens hieß es in den Nachrichten, es würde jetzt Geld für mehr Richter geben. Wir brauchen nicht mehr Richter, wir brauchen vor allem Richter die wissen was sie tun und davon gibt es bisher viel zu wenige, da sie hierfür gar nicht ausgebildet werden. Dann würde es auch weniger Verfahren geben. Bei uns waren es ca. 30 und bestimmt die Hälfte davon hätte vermieden werden können, wenn Gerichte und auch das Jugendamt rechtzeitig eingeschritten wären und Grenzen gesetzt hätten.

Meine Tochter wird immer einen Platz in meinem Herzen haben und meine Tür wird für sie immer offen sein.

Ob sie aber jemals die Chance haben wird hindurch zu gehen?

Mein kleiner Schatz
in Liebe
Dein Papa

Markus Witt – 20. Februar um 08:36

#entfremdet #entsorgt #erasedfamily #Wechselmodell #erased #mychildtoo #ParentalAlienation #Elternkindentfremdung #PapaAuch #MamaAuch #STOPPA

Tags: Doppelresidenz – Erziehung – Kindererziehung – Falschbeschuldigungen – Missbrauch mit dem Missbrauch – Verleumdung – Mobbing – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Menschenrechtsverletzung EMRK Art.8 – Eltern-Kind-Entfremdung – parental alienation – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft –

Vaterlose Kleinfamilie – Trennungs-Väter werden benachteiligt!

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Sorgerecht – Gesetze im Familienrecht sind veraltet – Ungerechter Unterhalt – BGH Urteil zu Doppelresidenz (Shared parenting).

Europarat - Council of Europe
Europarat – Council of Europe

Der Europarat hat im Oktober 2015 die Europarat Resolution 2079 einstimmig beschlossen.
– Väteraufbruch für Kinder Markus Witt  Vater Klaus Figel, Bundesgerichtshof Rechtsanwalt Thomas Koflar  –
Die Umsetzung beim Gesetzgeber fehlt noch.

Derzeit werden in 95% der Sorgerechtsentscheidungen das Kind der Mutter zugesprochen.

Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Expertin Familienrecht, Doppelresidenz Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets

Für ein glückliches Aufwachsen von Kindern sind beide Elternteile gleichermaßen notwendig. Experten sind sich da einig. Deutsche Gerichte scheint das wenig zu interessieren.

zum Video:

13 12 2017

Tags: Väter – Unterhalt – BGH Urteil – Europarat Resolution 2079 – Familie – Wechselmodell – Europarat – Council of Europe – Doppelresidenz – veraltete Gesetze im Familienrecht – VAFK – europäischen Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Justizopfer – Kindeswohl – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung – Scheidung – Trennung – Vaterlose Gesellschaft

FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

Ende der Zahl- und Besuchsväter – Wechselmodell?

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gilt den Kämpfern für die paritätische Kinderbetreuung als Schutzheilige der Alleinerziehenden
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gilt den Kämpfern für die paritätische Kinderbetreuung als Schutzheilige der Alleinerziehenden

Quelle: dpa

Das Wechselmodell zur Betreuung von Scheidungskindern ist bislang die Ausnahme. Doch seine Befürworter haben nach einem Gerichtsurteil Rückenwind. Ministerin Schwesig gerät dabei zwischen die Fronten.

Für Scheidungsfamilien war dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ein Paukenschlag: Getrennt lebende Elternteile können in Zukunft gerichtlich durchsetzen, ihr Kind auch gegen den Willen des Ex-Partners zur Hälfte betreuen zu dürfen.

Familiengerichte können demnach dieses sogenannte „Wechselmodell“ nach geltender Gesetzeslage sogar streitenden Eltern verordnen – vorausgesetzt, dass das Pendeln zwischen Mutter und Vater ihrer Überzeugung nach das Beste für das Kind ist und die Ex-Partner einigermaßen „kommunikations- und kooperationsfähig“ sind. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil entschieden.

Seitdem tobt eine hitzige Debatte darüber, wie das Urteil zu interpretieren ist. Ist es tatsächlich „wegweisend“, wie es in der SPD-Fraktion heißt? Ist es ein überfälliges, aber nicht ausreichendes Signal, wie einige Familienverbände urteilen? Oder wird sich an der bisherigen Praxis, Kindern hoch zerstrittener Eltern keine Pendelei zwischen den Fronten zu verordnen, sowieso nichts ändern?

Zu welchem Ergebnis man kommt, hängt im Zweifel vom ideologischen Standpunkt ab – und von der eigenen leidvollen Erfahrung. Vor allem Vätergruppen beklagen seit Jahren, nicht mehr länger nur Zahl- oder Besuchsväter sein zu wollen. Sie fordern zunehmend erfolgreich eine aktivere Rolle ein – parallel zu dem sich wandelnden Gesellschaftsbild, das auf gleichberechtigte Elternschaft setzt.

Mehr Zeit mit den Kindern - dafür kämpfen viele Väter, die geschieden sind
Mehr Zeit mit den Kindern – dafür kämpfen viele Väter, die geschieden sind

Quelle: Simon Ritzmann/Getty Images

Doch noch lebt der Großteil der Trennungskinder nach dem sogenannten „Residenzmodell“ überwiegend bei einem Elternteil, meist der Mutter – mit mehr oder weniger umfangreichen Umgangsrechten für den Vater. Ein Zustand, den viele Männer nicht länger hinnehmen wollen.

Als Kristallisationsobjekt der Wut fungiert dabei vor allem Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Sie gilt männlichen Aktivisten als Schutzheilige der Alleinerziehenden, die zwar permanent für Partnerschaftlichkeit in der Beziehung werbe, für getrennte Väter aber keinen Sinn habe.

Wer sich einen Eindruck verschaffen will, welch ein rotes Tuch Manuela Schwesig für viele dieser Männer ist, muss nur die Facebook-Seite „Schwesig muss weg“ besuchen. „Ich bin eine große Gefahr! Ich produziere kaputte und ausgegrenzte Väter ohne Rechte am Kind. Deshalb wählen Sie mich ab!“, heißt es dort unter dem lächelnden Konterfei der Ministerin. Die Seite, betrieben von einem Catering-Unternehmer aus Schwäbisch-Hall, gießt kübelweise Häme aus über alles, was nach weiblicher Hegemonie aussieht.

Hier kommen „entsorgte Väter“ zu Wort, die gegen mütterliche Allmachtsfantasien, geldgierige Exfrauen und parteiische Richter polemisieren. Und als „internationales Zeichen für Ehe“ wird ein Piktogramm gezeigt, in dem ein Mann unterwürfig vor der Frau auf dem Boden kniet und einen Geldschein in die Lüfte streckt.

Der Geschlechterkrieg, er tobt, und die Frauenministerin muss als Zielscheibe des Hasses herhalten. Sogar ihr Kampf für die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender, die vom Vater keinen Unterhalt erhalten, gereicht ihr in diesem Zusammenhang zum Nachteil. Schwesig, so der Vorwurf, sorge dafür, dass Vätern jetzt nicht nur bis zum 12., sondern sogar bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes der Unterhalt gepfändet werden kann. „Liebe Mütter, ich bin eure Manuela Schwesig“, steht es hämisch darunter.

Doch auch die organisierten Mütter sind nicht untätig. „Wir erleben seit Jahren, wie Mütter in Deutschland systematisch regelrecht geknechtet werden. Hintergrund ist wohl die durch eine starke und teilweise aggressive Väterlobby seit 25 Jahren vorgetragene Ideologie über die unersetzliche Wichtigkeit von Vätern für Kinder, maskiert als Anspruch auf Gleichberechtigung und begründet mit dem Kindeswohl“, heißt es in einem Offenen Brief der „Mütterlobby“ an Schwesig. Einem bestimmen Typ Vater gehe es aber nur um seinen Macht- und Kontrollanspruch – „nicht selten in Verbindung mit Geld, das er nicht zahlen will.“

Geht es dem Ex am Ende nur ums Sparen?

Schuld an dem Streit ums Geld ist nicht zuletzt das in die Jahre gekommene Unterhaltsrecht, das keine Rücksicht darauf nimmt, ob ein Vater sich umfangreich um sein Kind kümmert oder gar nicht. Nur wenn sich Eltern die Betreuung genau hälftig teilen, so ein weiteres BGH-Urteil aus dem Jahr 2014, müssen sie auch gemeinsam für den Unterhalt aufkommen. Viele Mütter argwöhnen deshalb, dass es ihrem Ex bei ihrem Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind nur ums Sparen geht.

Kein Wunder, dass es in dieser aufgeheizten Stimmung schwer fällt, einen klaren Kompass zu wahren. Denn Tausende und Abendtausende Trennungsfamilien, die Umgang und Unterhalt einvernehmlich lösen, die friedlich und kooperativ Kompromisse zum Wohle ihrer Kinder schmieden und sich absprechen, ohne Gerichte dafür bemühen zu müssen, sie drohen in dem Kampf um die Deutungshoheit unterzugehen.

Das Bündnis „Doppelresidenz“, das für die Möglichkeit wirbt, Kindern zwei Zuhause zu geben, hofft auf die deeskalierende Wirkung des BGH-Urteils. Konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, das Wechselmodell zu verhindern, werde jetzt ein Ende finden, hofft Markus Witt, Sprecher des Aktionsbündnisses. Künftig werde der kooperative, den Streit deeskalierende Elternteil Vorteile haben – „dies kommt direkt den Kindern zugute.“ Ein Punkt, den auch der Verein Gemeinsam erziehende Mütter und Väter hervorhebt: „Neu in Deutschland ist hiermit, dass ein Elternteil nicht mehr wie bisher mit seinem egoistisch motivierten Veto eine gleichwertige Bindung der Kinder zum anderen Elternteil boykottieren kann.“

SPD-Fraktion verlangt nach Urteil Klarstellung im Gesetz

Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist man skeptischer. „Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden“, sagt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands. Es dürfe nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern es mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. „Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.“ Einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells steht ihr Verband deshalb kritisch gegenüber. Als Regelfall tauge es nicht.

In der SPD-Fraktion wird das Urteil des Bundesgerichtshofs hingegen bereits als „logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik“ gefeiert. „Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist“, sagen Johannes Fechner und Sönke Rix, die rechts- und familienpolitischen Sprecher der Fraktion. „Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen.“

Die SPD-Fraktion sehe sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt, jetzt auch an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Konkret dringt Rix darauf, dass „im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankert wird, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht“.

Ministerin wartet auf Studie, die 2017 kommen soll

So weit ist man im Familienministerium noch lange nicht. Hier will man erst die Ergebnisse der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ abwarten, die Anfang nächsten Jahres vorliegen sollen. Mit dieser Untersuchung will Schwesig herausfinden lassen, welches Betreuungsmodell für Trennungskinder das Beste ist.

Die Ministerin selbst stehe dem Wechselmodell offen gegenüber, sagt ihre Sprecherin. „Ob und inwieweit eine Änderung der rechtlichen Regelungen erforderlich sind, werden wir uns in aller Ruhe unter Beachtung der Ergebnisse der Studie anschauen.“ Wichtig sei, dass Kinder nicht zum Spielball im Streit ihrer Eltern werden.

Doch ob die Studie wirklich belastbare Ergebnisse liefert, ist umstritten. Nach Protesten von verschiedenen Seiten wurde das Studiendesign nachträglich korrigiert. Zur Befragung von betroffenen Kindern ist jetzt das Einverständnis beider Elternteile vonnöten. Ausgerechnet Kinder aus stark zerstrittenen Familien können deshalb nicht gehört werden. Und noch eine Sorge treibt den Wissenschaftlichen Beirat um: dass sich für die Studie letztlich doch wieder nur Väter und Mütter melden, die gut vernetzt und organisiert sind. Die Lauten aber, sie bestimmen ohnehin schon den politischen Diskurs.

Die ersten Proteste gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs sind jedenfalls bereits im Gange. Auf der Plattform Change.org hat die Mütterinitiative „Mamas wehren sich“ eine Petition gestartet. „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen“, heißt es dort. Bei streitenden Eltern überstiegen die Belastungen, die ein „als Faustpfand zwischen den Konflikt der Eltern geschobenes Kind aushalten muss, bei weitem die Vorteile, die ein solches Modell auch mit sich bringen kann.“

 

Von Sabine Menkens | Stand: 05.03.2017 | Lesedauer: 7 Minuten

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162602234/Wuetende-Vaeter-schoepfen-neue-Hoffnung.html
Tags: Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung 

Info-Veranstaltung „Wechselmodell“ 18.11.2015 in München

Eintritt Frei!     Bitte Teilen!

18.11.2015, 19:00 Uhr

Kulturzentrum Trudering,
Wasserburger Landstrasse 32, 81825 München,

Einladung zur Informationsveranstaltung Wechselmodell:


Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung

Wechselmodell -Psychologie – Recht – Praxis

Vortrag von:
  • Frau Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets
Juristin, Ev. Hochschule Nürnberg, Buchautorin
 .
  • Herr Josef A. Mohr
Podiumsgäste:

Jurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

  • Frau Cornelia Spachtholz
Vorstandsvorsitzende VBM – Verband berufstätiger Mütter e.V.
  • Herr Markus Witt
Bundesvorstand VAFK – Väteraufbruch für Kinder e.V.
  • Herr Hans Engelmayer
Vater im Wechselmodell
  • Frau Maria Noichl
Mitglied des Europäischen Parlaments
Ausschuss für die Gleichberechtigung der Geschlechte

Einladung  zur Informationsveranstaltung Wechselmodell (PDF, 469 kB)

http://maria-noichl.eu/termine/?id=275221

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Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Gleichberechtigung Gleichstellung – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Scheidung – Trennung  – SPD – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht –  Vaterlose Gesellschaft