FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

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Artikel:

Report #63

Unsere Jugendwohlfahrt: Mach doch Deine Firma zu!

Betroffene
Vater: Markus Minnitsch*

In der Verantwortung
Mutter des Kindes von Markus
Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt Wien
österreichisches Unterhaltrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, 2014 bis 2015

Geschichte
Markus Minnitsch ist 50 Jahre alt und seit 20 Jahren mit einem kleinen Unternehmen selbstständig. Kleinunternehmer wissen, wovon wir schreiben: Immer wieder gibt es Zeiten, in denen das Geschäft schlecht läuft. Gerade in diesen Zeiten arbeiten sie mehr denn je, um die Firma wieder zum Laufen zu bringen, und verdienen weniger denn je, weil kaum Zahlungen eintreffen und sie sich selbst manchmal einfach gar kein Gehalt auszahlen können, denn die Angestellten gehen vor.

In dieser schwierigen Lage befindet sich Markus Minnitsch 2014 und 2015. Jetzt kann er unsere Freunde von der Unterhaltsabteilung der „Kinder und Jugendhilfe Wien“ am wenigsten gebrauchen, denn diesen manchmal geradezu wie Wegelagerer Auftretenden fehlt vielfach jegliches Verständnis für Selbstständige, mehr noch: Gemeinsam mit vielen Rechtspflegern und Richtern am Gericht und vielen Frauenberatungen stellen sie Unternehmer gerne unter Generalverdacht, als ob diese ständig Geld verstecken würden, und ziehen bei ihnen besonders harte Bandagen auf.

Die „Kinder- und Jugendhilfe“ glaubt nun, Markus´ Tochter tatkräftig zu helfen, indem sie geradezu wahnwitzig fordert: Wenn das Geschäft von Markus schlecht läuft, soll er doch seine Firma schließen und sich woanders anstellen zu lassen.

Wie sehr würde dies wohl seiner Tochter helfen, überlegt sich Markus:

Er selbst würde keinen Job mehr finden. Niemand nimmt einen 50-jährigen, welcher seit Jahrzehnten gewohnt ist, sein eigener Chef zu sein. Der Arbeitslose, spätere Notstandshilfebezieher und zukünftige Sozialfall Nummer eins wäre durch unser Unterhaltsrecht schon geschaffen, doch damit nicht genug.

Natürlich würden Markus´ Angestellte ebenfalls ihre Arbeit verlieren, weil es die Unterhaltsabteilung der Jugendwohlfahrt so will, dass die Firma geschlossen wird. Diese, nach ihrem früheren Chef Markus, nächsten Sozialfälle werden sicher verstehen, dass sie nur zum „Wohl des Kindes“ ihren Job verloren haben.

Ach, und nicht zu vergessen: Wenn Markus schließlich praktisch unter der Brücke gelandet ist, kann er es sich schon rein finanziell nicht mehr leisten, seine Tochter in vernünftigem Rahmen oder Räumlichkeiten zu sehen, und so wird das Kind den Kontakt zum Vater verlieren. Dass es so endet, soll auch zum Wohl des Kindes sein?

Wenigstens spielt das Gericht bei diesem Irrwitz nicht mit, wohl auch dank der Unterstützung des befreundeten Vereins “Väter ohne Rechte“ für Markus.

Mehr denn je jedoch stellen diese Ereignisse einen Grund für Österreichs Jugendwohlfahrten dar, ihren Umgang mit Vätern zu überdenken, und ebenso einen Anlass für Väter, sich bei den unabhängigen Stellen wie „Väter ohne Rechte“ oder den Männerservice zu wenden, wenn sie mit Unterhaltsforderungen konfrontiert werden.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen:http://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Link zum Beitrag:http://www.maennerservice.at/report/unsere-jugendwohlfahrt-mach-doch-deine-firma-zu/
Tags: Männerservice – Männerpartei Vaterlose Gesellschaft Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – Kindeswohl – Jugendamt Familienrecht

Kindeswohl – Jugendamt | Europaparlament

Video:

. . . starke Verletzung der europäischen Werte, wenn einem Elternteil der Zugang zum Kind verwehrt wird!
Das Wohl des Kindes kann nicht gewährt sein, wenn der Zugang zu einem Elternteil versperrt ist!

Tags: Kindeswohl,Jugendamt,Europaparlament,Menschenrechtsverletzung,Umgangsrecht,Familienrecht,Entfremdung,PAS,Trennung,Eltern,Wohl des Kindes

Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

Europarat Resolution 2079


Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

 Am 02.10.2015 fand eine Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Abstimmungsergebis im Detail, mit Namen, Fraktionszugehörigkeit und Nationalität

Eine erste Übersetzung liegt uns bereits im Wortlaut vor:

Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter

Parlamentarische Versammlung

1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.

2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) “Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung”, fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.

3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.

4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Obsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.

5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:

5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,

5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.

5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.

5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;

5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;

5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;

5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;

5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des “Cochemer Modells ” trainiert sind;

5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;

5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;

5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.

Hier das Dokument im engl. Original und zum Download:

Europarat-Resolution-2079-equality-and-shared-parental-responsibility-the-role-of-fathers.pdf

 

05.10.2015 20:34

http://www.kindergefuehle.at/news0/news/article/europarat-unterzeichnet-resolution-zur-doppelresidenz-als-standardmodell/browse/2/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=34&cHash=5bfe24d02f23b40f3ad08f5a5b6ba4d9

Tags:  Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut –  Familienrecht – Europarat Resolution 2079

Das „Kindeswohl“ ist eine leere Floskel

Familienrecht

Beitrag hören
>>>
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/06/26/drk_20150626_0720_23b70049.mp3

Ein Vater lässt am 16.03.2014 in Berlin auf dem Teufelsberg bei starkem Wind und dicht bewölktem Himmel mit seinem Sohn einen Drachen steigen. (picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt)
Peter Kees will für seine zweieinhalbjährige Tochter ein guter Vater sein – doch das Sorgerecht lässt das nicht zu. (picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt)

Wenn Eltern sich trennen, leiden die Kinder – und Familiengerichte müssen retten, was zu retten ist. Soweit die Theorie. Doch in Wirklichkeit, sagt der Künstler und Publizist Peter Kees, sorgen die Gerichte oft dafür, dass der Schaden noch größer wird.

Selbstoptimierung und Narzissmus sind die Kennzeichen unserer modernen Gesellschaft. Das Ich steht hoch im Kurs, Trennungen sind an der Tagesordnung, das Modell der klassischen Familie löst sich immer weiter auf. Und nur den wenigsten Eltern gelingt es, nach der Trennungen gleichberechtigt für ihre Sprösslinge zu sorgen.

Auch meine Tochter, inzwischen zweieinhalb Jahre alt, wird zusehends zerrissen von solch einem elterlichen Konflikt. Nur vor Gericht konnte ich erstreiten, dass sie mich und damit ihren Vater inzwischen dreieinhalb Stunden in der Woche sehen darf. Aber selbst dieser Umgang findet nicht regelmäßig statt, obwohl Studien längst belegen, dass ein möglichst häufiger Umgang mit beiden Elternteilen Kinder am besten fördert.

Beim Umgangsrecht ist es in Ländern wie Schweden, Belgien oder Australien längst üblich, dass sich beide Elternteile im sogenannten Wechselmodell um ihre Kleinen kümmern. Deutschland hinkt hinterher. Erst im Januar wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deshalb verurteilt: Das Umgangsrecht sei zu lasch, die Gesetze lückenhaft.

Urteile nach dem „Hausfrauenprinzip“

Deutsche Gerichte urteilen noch immer nach dem „Hausfrauenprinzip“ vergangener Tage und sind weit von unserem gleichberechtigten gesellschaftlichen Anspruch entfernt. Dabei wird häufig das Wichtigste übersehen: das Kind.

Zwar hat der Gesetzgeber vor gut zwei Jahren auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert. Seit einer Reform des Sorgerechtes im Mai 2013 können Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, die gemeinsame Sorge beantragen. Sie können sie auch einklagen, wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist. Entscheidend ist das „Wohl des Kindes“. Doch das ist eine sehr diffuse Formulierung, die vielerlei Interpretationsspielräume zulässt. Und so machen viele Richter eben doch in vielen Fällen das Veto der Mutter zum Zünglein an der Waage.

Da kann es genügen, wenn eine Mutter sich schlicht weigert, mit dem Vater zu sprechen. Dann fragen die Richter: Wie sollen, wenn zwei nicht miteinander reden, gemeinsame Entscheidungen für die Kinder getroffen werden?

Kinder wollen beide Eltern behalten

Kinder brauchen beide Elternteile, das belegen viele Studien einhellig. Auch wollen die meisten Kinder nach Trennungen „am liebsten beide Eltern gleich“ behalten. Aber was ist, wenn diese Eltern ihre Konflikte nicht miteinander lösen können? Sie sollten zunächst rechtsstaatlich dazu verpflichtet werden, mit Hilfe von Beratungen und Therapien selbst eine Lösung zu finden. Und zu einer notwendigen Reform des Umgangsrechtes gehört auch ein automatisches Sorgerecht für Väter und Mütter von Geburt an – zumindest dann, wenn beide Eltern sich zu ihrem Kind bekennen. Das entspräche auch dem Gleichberechtigungsanspruch der Geschlechter, den unser Grundgesetz formuliert.

Meine Tochter hat einen Vater, der zu ihr steht, der sie liebt und für sie da sein will. Sie hat aber keinen Vater, der wirklich für sie da sein kann. Warum nicht?

Von Peter Kees, 26.06.2015:
http://www.deutschlandradiokultur.de/familienrecht-das-kindeswohl-ist-eine-leere-floskel.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=323613

Gerichte, Jugendämter und Verfahrensbeistände müssen sich endlich wirklich an der Kinderperspektive orientieren. Denn wenn die Eltern versagen, sollte gerade der Staat die Rechte von Kindern stärken. Ohne eine grundlegende Reform von Sorge- und Umgangsrecht geht das allerdings nicht.

Peter Kees (privat)Peter Kees (privat)Peter Kees, geboren 1965, befasst sich als Künstler und Publizist mit Sehnsüchten, Idealen und Visionen. Seit der Biennale von Havanna 2006 hat er mehrfach einzelne Quadratmeter in europäischen Ländern annektiert und zu arkadischem Staatsgebiet erklärt. Als Arkadischer Botschafter vergibt er Visa und gewährt Asyl. Zu sehen waren seine Arbeiten u.a. auf der Mediations Biennale in Posen, im Museum of Contemporary Art Skopje, in La Capella Barcelona, im PAN Palazzo delle Arti Napoli, in der Neue Nationalgalerie Berlin, im Berliner Martin-Gropius-Bau, am Kunsthaus Bregenz, an der Kunsthalle Rostock und am ACC Weimar. In dem Dokumentarfilm „Vaterlandschaften“ (2015) erzählt er als Vater seine eigene Geschichte vom Ausgegrenztsein und vom Kampf ums eigene Kind.

Väter würden vor Gericht wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt, sagt der Verein „Vaterverbot“.

ooe.ORF.at

Väter verlangen Gleichbehandlung vor Gericht

Väter würden vor Gericht wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt, sagt der Verein „Vaterverbot“. Er hat deshalb die Bürgerinitiative „Halbe-Halbe“ ins Leben gerufen. Die nach eigenen Angaben 10.000 Unterstützer fordern gleiche Rechte für Väter beim Streit um das Sorgerecht.

Sie würden zu „Besuchspapas“ degradiert und hätten keine Chance, ihre Rolle als Vater Ernst zu nehmen. Der Verein Vaterverbot mit Sitz in Steyr fordert, dass die Betreuung eines Kindes nach einer Trennung automatisch zwischen Vater und Mutter aufgeteilt wird. Norbert Grabner, Obmann des Vereins Vaterverbot, sagt: „Wenn ein Kind auf die Welt kommt, hat die Mutter automatisch die Obsorge und ein Umgangsrecht von sieben Tagen pro Woche. Der Vater hat automatisch Null.

„Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert“

Außerdem würde die österreichische Justiz vor allem beim Thema Gewalt in der Familie Männer benachteiligen, so Grabner: „Weibliche Gewalt wird definitiv ignoriert. Das kann man auch bei Gerichtsverfahren beobachten. Wenn die Mutter sagt, dass der Vater gewalttätig gewesen sei, dann ist er schlagartig sein Kind los und braucht fünf Gutachten, bis er sein Kind wieder sieht. Sagt der Vater in selbiger Gerichtsverhandlung, dass die Mutter gewalttätig sei, dann zuckt keiner mit einem Ohr.“

„Gesetz behandelt grundsätzlich alle gleich“

Walter Engelberger, Vorsteher des Bezirksgerichts Linz, widerspricht: „Das Gesetzt behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht.“

In der Vergangenheit konnten Väterrechtler bereits einen Erfolg erzielen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist es unehelichen Vätern möglich, einen Obsorge-Antrag auch gegen den Willen der Mutter zu stellen.

Link:

 

 

 

Väter mit ihrer neuen Familie werden wirtschaftlich ZERSTÖRT in Österreich . . .

Väter in Österreich – durch Anspannung im Unterhalt der Familiengerichte wirtschaftlich, menschenunwürdig zerstört durch Behörden Jugendamt Bezirksgerichte Landesgerichte . . .

 

Wow… Ich war immer ein stolzer Österreicher. Als Computerhändler mit fast 20 Angestellten habe ich mit einem Umsatz von 5 Mio /Monat bis zu einer Mio Steuer gezahlt .. 19 Leute ernährt … meinen Beitrag voll geleistet. Ja, sollte es mir mal schlecht gehen .. dann ist er da für mich VATER STAAT.

Aber aus VATER Staat wurde MUTTER Staat …

Was für ein naiver Idiot ich war: Heute wurde ich von der KM auf 660,- euro gepfändet. Darum heißts ja „Existenzminimum“ .. weil es das Minimum ist …

Also 570,- Miete und 660,- Einkommen … Und das obwohl ich meine Kleine mehr Wachstunden als die Mutter habe … sie aber die Familienbeihilfe bekommt. Was für kranke Arschlöcher wollen, dass ich mit Lebensgefährtin u. deren 4 jährigem Kind in eine 18m2 Zimmer Wohnung ziehe? Wie heißen diese kranken Arschlöcher? Werden es dieselben kranken Arschlöcher sein, welche mir dann mein Kind wegnehmen wollen, weil der Vater die finanziellen Erfordernisse nicht erfüllt, für das Wohl des Kindes da sein zu können ????

Wen darf ich hier fragen? Etwa MInisterinnen, welche Männerhetze machen? .. oder die Großfeministen im Land? WER MELDET SICH BEI MIR .. auf eine Tasse Kaffee – keine Angst – Ich nehm sie dann aus der Thermokanne vom SATURN mit … die geben gratis Proben aus …

Februar 2015 

https://www.facebook.com/222940777760657/photos/pb.222940777760657.-2207520000.1423745862./813036155417780/?type=1&theater

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