Worum geht es?
FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.
Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.
Was ist das Doppelresidenz-Modell?
Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.
Wie war es bisher?
Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.
Warum wird das Wechselmodell gefordert?
Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.
Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.
Die Position der Väter würde gestärkt
Wer würde von einer Änderung profitieren?
Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.
Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?
Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.
Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.
Wie viele Familien wären betroffen?
Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.