Weltfremde Egoisten in der Regierung schaden Kindeswohl – Europarat u. Justiz wird ignoriert!

Am besten diese egoistischen Parteien, CDU,CSU, Linke, Grüne, nicht mehr wählen!!!

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Auch die SPD hat sich in den letzten Jahren gegen Doppelresidenz, als Regelfall, mehrfach ausgesprochen.

Diese weltfremden Parteien fördern lediglich die Eineltern-Familie und Entfremdung des zweiten Elternteils, welche sehr oft nur Kindesunterhalt zahlen soll, ohne jegliche Gegenleistung oder gleichberechtigten Umgang. Defacto führt diese Eltern-Kind-Entfremdung beim entfremdeten Elternteil sehr oft zum Suizid.

Im Grunde genommen, sind solche Diskussionen völlig sinnlos, Kinder brauchen Vater und Mutter auch nach Trennung oder Scheidung!

Im Okt. 2015 wurde im Europarat EINSTIMMIG die Resolution 2079 beschlossen, welche die Doppelresidenz (Wechselmodell) als REGELFALL vorsieht. Einzige Ausnahme sind nachgewiesene häusliche Gewalt.

Auch die Justiz, der BGH, hat bereits 2017 rechtskräftig entschieden, dass die Betreuung im Wechselmodell von Trennungskinder auch gegen den Willen des Ex-Partner erfolgen kann – Im Vordergrund steht nur das Wohle des Kindes.

Wozu braucht man dann eigentlich solche Funktionen in der europäischen Union, wie der Europarat, wenn die Entscheidungen dann von der Regierung in Deutschland ignoriert wird?


Admin Familie & Familienrecht Österreich Deutschland, am 13-2-2019

1. Artikel:

Expertenanhörung  Verbände gegen Wechselmodell bei Scheidungskindern

Beschreibung:Ein Mädchen steht am 21.01.2014 in Heilbronn (Baden-Württemberg) mit einem Teddybär an einer Haltestelle und spiegelt sich in einer Scheibe. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Über die Betreuung gemeinsamer Kinder wird nach einer Scheidung oft gestritten. (picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)

Mehrere Verbände haben sich dagegen ausgesprochen, das sogenannte Wechselmodell zum Regelfall für Scheidungskinder zu machen.

Anlass ist eine Expertenanhörung heute im Bundestag. Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach der Trennung abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben. Die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, dies zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Alle anderen Parteien sind dagegen.

Auch der Verband alleinerziehender Väter und Mütter lehnt den Vorschlag ab. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgebe, verhindere er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall, erklärte der Verband. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen erklärte, die Dominanz eines Modells könne es aus Kinderperspektive nicht geben. Auch der Deutsche Juristinnenbund und Die Diakonie positionierten sich gegen eine Festschreibung des Modells als Regelfall.

Anders äußerte sich der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Der Vorstoß sei ein Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts. Dadurch werde die Bedeutung beider Elternteile für die Identitätsfindung der Kinder hervorgehoben.

https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-verbaende-gegen-wechselmodell-bei.1939.de.html?drn:news_id=976526

2. Artikel:

Winkelmeier-Becker/Müller: Wechselmodell nicht gesetzlich verordnen, sondern im Alltag stärken

Berlin (ots) – Gesetzliches Leitbild würde individuelle Lebenswirklichkeit der Familien ignorieren. Maßstab muss das Kindeswohl bleibenZu der am heutigen Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung zum familienrechtlichen Wechselmodell im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht, Axel Müller:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Das Wechselmodell ist eine gute Lösung, wenn Eltern das gemeinsam tragen. Wenn sie sich nicht einig sind, führt eine Anordnung durch das Gericht oft zu Streit, der dann erst recht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.

Entscheidender Maßstab muss das Kindeswohl bleiben. Das darf auch mit Blick auf Interessen miteinander streitender Elternteile nicht in den Hintergrund geraten. Die Einführung eines gesetzlichen Leitbilds oder gar eines Regelmodells wäre erkennbar der falsche Weg.“

Axel Müller: „Die quantitative Komponente, die dem Wechselmodell zugrunde gelegt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, sie darf aber auch nicht in den Mittelpunkt gerückt werden, denn im Mittelpunkt steht ausschließlich das Kindeswohl. Dem kann durch das Residenzmodell genauso gut entsprochen werden. Die stets geforderte Absprachefähigkeit der Eltern kann nicht gesetzlich verordnet werden.

Angesichts der bereits heute gelebten Praxis haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Wunsch vieler Elternteile, auch nach ihrer Trennung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden zu bleiben, bei Regelungen zu Umgang und Unterhalt stärker zu berücksichtigen.“

OTS: CDU/CSU – Bundestagsfraktion newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7846 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de

Quelle, 13.02.2019 15:13:42

https://www.finanzen.at/nachrichten/aktien/winkelmeier-becker-mueller-wechselmodell-nicht-gesetzlich-verordnen-sondern-im-alltag-staerken-1027949698

 

 

Urteil nach Gruppenvergewaltigung an 16 Jährige in Bayern

Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München

1. Artikel

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild):
Die 16-Jährige wurde in der Nähe des S-Bahnhofes Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt (Archivbild): © Brouczek

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Drei Afghanen sind über eine 16-Jährige hergefallen. Die Polizei gibt nun Details der Tat bekannt.

Update vom 13.11.18

Die afghanischen Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt zu Haftstrafen verurteilt worden.

Update 19. Oktober: Der Prozess wegen Vergewaltigung ist gerade im vollen Gange. Doch die Angeklagten sorgen immer wieder für Aufregung im Gericht. So riss dem Richter beispielsweise der Geduldsfaden als die Angeklagten einfache einschliefen. In unserm News-Ticker halten wir Sie über die Entwicklungen des Prozesses um die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf dem Laufenden.

Afghanen vergewaltigen 16-Jährige in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Über Facebook haben uns Bürger aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn kontaktiert, weil sie wissen wollten, was sich am Freitagabend in ihrer Gemeinde zugetragen hat. Ein Gerücht kursierte bereits: Es soll eine Vergewaltigung gegeben haben – die Details waren aber zunächst unklar.

Die Münchner Polizei bestätigte auf Anfrage unserer Onlineredaktion am Samstagmorgen zunächst, dass die Beamten gegen 20.15 Uhr vor Ort im Einsatz waren. Und dass drei Männer eine Jugendliche in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergewaltigt haben sollen. Außerhalb ihres Zuhauses, mehr Details wurden noch nicht bekanntgegeben. Ebenso wenig die Identität der Täter. Die drei Männer sitzen aber laut eines Polizeisprechers bereits in Haft.

Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: Polizei gibt weitere Details bekannt

Am Samstagnachmittag gab schließlich eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München weitere Einzelheiten zu dem Sexualdelikt bekannt.

Demnach gingen am Freitag gegen 20.19 Uhr bei der Einsatzzentrale der Münchner Polizei mehrere Mitteilungen bezüglich einer soeben stattfindenden Vergewaltigung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ein.

Eine 16-jährige Münchnerin hielt sich kurz zuvor mit einer größeren Personengruppe vor einer Flüchtlingsunterkunft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn auf. Anschließend ging sie, zusammen mit drei Männern aus der Gruppe in Richtung des S-Bahnhofes.

Zwei Männer vergewaltigten die Jugendliche – der Dritte wurde gestoppt

In der Haringstraße fielen die Männer über die junge Frau her. Die Polizei teilt folgendes zu dem Sexualdelikt mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand führten zwei der drei männlichen Begleitpersonen einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an der Jugendlichen durch. Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 27-jährigen und ein 17-jährigen Afghanen. Bevor die dritte Begleitperson, ein 18-jährigen Afghane, den Geschlechtsverkehr ausüben konnte, kam ein Augenzeuge hinzu, woraufhin die drei Täter die Flucht ergriffen.“

Bei einer umgehend eingeleiteten Fahndung mit einer Vielzahl an Einsatzkräften, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, konnten Beamte der Polizeiinspektion 31 (Unterhaching) und der Polizeiinspektion 24 (Perlach) die Flüchtigen noch in Nähe des Tatorts festnehmen.

Die Tatverdächtigen wurden in die Haftanstalt des Polizeipräsidium Münchens gebracht und sollen im Laufe des Samstags dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die 16-jährige Münchnerin erlitt durch den Übergriff Verletzungen, die ambulant behandelt wurden. Nachdem Beamte vom Fachkommissariat 15 (Sexualdelikte) sich um die Jugendliche gekümmert hatten, wurde sie ihrer Mutter übergeben.

Erst vor kurzem präsentierte Minister Herrmann Schockzahlen

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat vor vor kurzem Schock-Zahlen präsentiert, was die Zahl der Vergewaltigungen in Bayern angeht. Juristen sagen hingegen, das sei erwartbar gewesen – aus statistischen Gründen.

kg/fro, Aktualisiert:

https://www.tz.de/muenchen/region/afghanen-vergewaltigen-16-jaehrige-in-hoehenkirchen-siegertsbrunn-8689800.html

2. Artikel Urteil:

Grausame Tat

Gruppen-Vergewaltigung in Höhenkirchen: Afghanische Asylbewerber verurteilt

Die brutale Tat sorgte für Schlagzeilen in ganz Deutschland: Zwei afghanische Asylbewerber, die eine 16-Jährige vergewaltigt haben, sind jetzt verurteilt worden.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Es war eine furchtbare Tat, die Bayern erschütterte. Im September 2017 vergewaltigten zwei afghanische Asylbewerber eine 16-Jährige. Die Jugendlichen hatte sich am in einer Unterkunft nahe des Bahnhofs in Höhenkirchen-Siegertsbrunn aufgehalten. Das Trio trank Alkohol und konsumierte Drogen. Als die 16-Jährige gegen 19:30 Uhr ging, begleiteten die Männer (18 und 28 Jahre) sie nach draußen. Das Landgericht München I verurteilte den Älteren gestern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Jüngere erhielt drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe.

Gruppen-Vergewaltigung: Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil lag das Gericht nur gering unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte sieben und vier Jahre Gefängnis für die Männer gefordert.

In dem über zwei Monate andauernden Prozess hatte das Gericht zahlreiche Zeugen gehört – darunter auch viele Gutachter. Dabei ging es immer wieder um die Schuldfähigkeit, die möglicherweise aufgrund des Drogenkonsums reduziert gewesen sein könnte. Lange Strecken der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Angeklagten, denen offenbar die Schwere ihrer Tat, einer Vergewaltigung, aufgrund ihrer Herkunft nicht ganz klar war, schliefen mitunter im Verfahren ein, kassierten dafür aber scharfe Kritik durch den Richter.

Der jüngere Angeklagte aus Germering hatte rasch die Tat eingeräumt. Für seinen Landsmann hielt er das Opfer fest, während sich der 28-Jährige aus Großkarolinenfeld an ihr verging. Durch die Schreie war ein Passant auf das Geschehen aufmerksam geworden. Die beiden Afghanen flüchteten, konnten aber später festgenommen werden.

In der Urteilsbegründung fand Richter Stephan Kirchinger nur wenig strafmildernde Argumente. Zwar war der 18-Jährige geständig gewesen und der 28-Jährige hatte bis dato eine weiße Weste vorweisen können, doch die Dreistigkeit, mit der die Männer die 16-Jährige Schritt für Schritt außer Gefecht gesetzt hatten, hielt er für absolut maßlos. Zugunsten der Angeklagten sprach allenfalls die alkoholische Enthemmung sowie die einjährige U-Haft, die für sie besonders hart war, weil sie kein Wort Deutsch sprachen und von niemandem Besuch bekamen.

von Angela Walser, Aktualisiert:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/hoehenkirchen-siegertsbrunn-ort100556/hoehenkirchen-muenchen-gruppen-vergewaltigung-afghanische-asylbewerber-verurteilt-10553426.html
Tags: Gewalt – sexueller Missbrauch – Strafverfahren

UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

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Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Deutsche Sozialisten lehnen „Shared parentig“ ab . . .

SPD und auch die CDU/CSU unterstützen weiter die Ein-Eltern-Politik und lehnen die gleichwertige Betreuung zwischen Vater und Mutter nach Trennung oder Scheidung als Regelfall ab.

deutsche Sozialisten
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Artikel:

Wechselmodell soll Einzelfall bleiben

Kinderbetreuung

Die Arbeits-Gemeinschaft Interessen-Vertretung Allein-Erziehende (Agia) hat sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells für Kinder nach der Trennung ihrer Eltern ausgesprochen, wie das gegenwärtig im Gespräch ist. Das Modell verlange eine gute Verständigung unter den Eltern und verursache finanzielle Mehrkosten durch doppelte Anschaffungen, erklärte die Arbeits-Gemeinschaft.

»Das Wechselmodell, bei dem die Kinder nahezu hälftig bei beiden Eltern leben, kann lediglich im Einzelfall eine gute Lösung sein«, sagte Anke Klaus, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), derzeit federführender Trägerverband der Agia.

Die Arbeitsgemeinschaft forderte stattdessen für die Erleichterung des Familienlebens nach der Trennung verlässliche Unterhaltszahlungen und adäquate Beratungs- und Mediationsangebote für Eltern in der Trennungsphase.

epd/nd, neues deutschland 27.03.2018

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1083680.wechselmodell-soll-einzelfall-bleiben.html
Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Shared parenting – Familie . Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Sozialisten – Family law germany – divorce

Das neue Baukindergeld der CDU/CSU und SPD

Das Geld der Steuerzahlern wird einseitig verteilt. Familien mit einer Mietwohnung sind die Verlierer.

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Artikel:

Subventionspläne zum Wohnungsmarkt – Baut, Bürger, baut!

Mit einem Baukindergeld wollen Union und SPD günstiges Wohnen fördern.

Doch die neue Subvention ist umstritten – auch wegen schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit.

© Christian O. Bruch/ laif Von David Böcking
Bauarbeiten in Schwerin (Archivbild)

Wer kann sich ein Dach über dem Kopf leisten? Das werde nicht weniger als „die soziale Frage des 21. Jahrhunderts sein“, sagt SPD-Vizechefin Natascha Kohnen. In der Arbeitsgruppe Wohnen hat sich ihre Partei mit der Union auf eine Reihe von Schritten verständigt, durch die Wohnraum trotz steigender Mieten und Grundstückspreise bezahlbar bleiben soll.

Am vielleicht wichtigsten wohnungspolitischen Vorhaben der Koalition gibt es jedoch erhebliche Zweifel: Durch das sogenannte Baukindergeld sollen junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Laut Wahlprogramm der Union wird die Subvention sowohl für Neubauten als auch den Kauf bestehender Immobilien gezahlt.

Pro Kind will der Staat jährlich 1200 Euro zuschießen, über eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren. Gewährt werden soll die Subvention bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro, wobei pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro gilt. Eine Familie mit einem Kind würde also bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 100.000 Euro im Jahr gefördert. Die Gesamtkosten werden mit rund 440 Millionen Euro im Jahr beziffert.

Viel Geld, finanziert von allen Steuerzahlern, das jedoch einseitig verteilt wird. Denn vom Baukindergeld profitieren natürlich nur jene, die sich den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie leisten können und wollen. In Deutschland ist das bislang nur etwa jeder Zweite. Europaweit leben dagegen sieben von zehn Bürgern in Wohnungen oder Häusern, die ihnen gehören.

Dass der Staat diese Quote im Kampf gegen die Wohnungsnot nun gezielt erhöhen will, hält Niels Nauhauser für problematisch: „Wir sehen es grundsätzlich skeptisch, wenn der Staat Einfluss auf die Entscheidung der Verbraucher nimmt, wie sie für das Alter vorsorgen wollen“, sagt der Abteilungsleiter für Altersvorsoge, Banken und Kredit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit werde eine falsche Sicherheit signalisiert. „Immobilien können auch im Preis fallen, das haben wir zuletzt in den USA und weiten Teilen Europas gesehen.“

In Deutschland steigen die Preise zwar noch kräftig, schon länger gibt es hierzulande aber auch Anzeichen für eine Überhitzung. Mit der neuen Subvention signalisiere der Staat dennoch: Baut, Bürger, baut! Ein Argument, das Banken, Immobilienmakler und andere dankbar aufgreifen werden. „Jede Förderung ist immer eine Steilvorlage für die Vertriebsmaschinerie“, sagt Nauhauser. „Niemand sollte so dumm sein, sich all die staatlichen Fördermittel entgehen zu lassen, wird es heißen.“

Dadurch könnte ein erheblicher Teil der staatlichen Gelder bei den falschen Empfängern landen. So war es schon bei der Eigenheimzulage, mit der bis 2005 der Hausbau gefördert wurde. Die staatliche Subvention trieb Studien zufolge die Bodenpreise in die Höhe und förderte die Zersiedelung der Landschaft.

Gerade in Großstädten, wo die Immobilienpreise besonders stark steigen, dürfte das Baukindergeld für die wenigsten Familien die Lösung sein. Hier wollen Union und SPD unter anderem durch zwei zusätzliche Milliarden für den sozialen Wohnungsbau und Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse helfen, die sich bislang als weitgehend wirkungslos erwiesen hat.

Mehr Bauland soll es unter anderem durch erleichterte Verkäufe von Grundstücken in Bundesbesitz und eine Reform der Grundsteuer geben, über die derzeit ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Über eine neue Grundsteuer C könnten ungenutzte Grundstücke dann höher besteuert werden, um die Besitzer zum Bauen zu animieren.

Reiner Braun vom Forschungsinstitut Empirica erwartet jedoch Rechtsstreitigkeiten über die Definition solcher Grundstücke. „Im Ergebnis wird die Grundsteuer C nicht wie erwartet ausreichend Bauland mobilisieren“, sagt er. Letztlich sei eine Reform in Richtung einer Bodenwertsteuer notwendig. Diese wäre unabhängig von der Art der Bebauung und würde nach Ansicht ihrer Befürworter zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Bauland führen.

Das Baukindergeld hält Braun ebenfalls für unzureichend, da es nicht eine „dringend erforderliche Sparförderung“ ersetze. So seien etwa die Einkommensgrenzen für die Wohnungsprämie – eine weitere Subvention für den Immobilienmarkt – seit 1996 nicht mehr angehoben worden. Außerdem gebe es immer mehr Kinderlose, die Eigentum erwerben wollten, aber zu wenig Eigenkapital und keine staatliche Förderung hätten.

Auch Niels Nauhauser findet, dass der Staat lieber Sparer allgemein statt nur Häuslebauer mit Kindern fördern sollte. Seine Verbraucherzentrale plädiert für einen staatlichen Vorsorgefonds nach schwedischem Vorbild, ohne die oft hohen Provisionen der Finanzindustrie. „Davon würden alle Verbraucher profitieren“, sagt Nauhauser. „Auch die, die nur 50 Euro im Monat zur Verfügung haben. Und das erfordert nicht einmal ein Mehr an Steuermitteln.“

Zusammengefasst: Union und SPD haben sich auf ein Baukindergeld geeinigt, das Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen soll. Umstritten ist die Subvention vor allem deshalb, weil nur ein Teil der Bevölkerung davon profitiert, der Immobilienmarkt schon jetzt überhitzt ist und das Geld in den falschen Händen landen könnte.

Montag, 05.02.2018   16:08 Uhr
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/baukindergeld-warum-die-groko-plaene-umstritten-sind-a-1191494.html

FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

Warum werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt?

POLITIK

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Eine Trennung ist immer schwierig – kommen Kinder hinzu, ist Streit leider oft vorprogrammiert. (Foto: dpa)

Der nervige Zoff ums Kind

Warum eigentlich werden Väter bei der Scheidung noch immer benachteiligt? Die neue Regierung sollte das ändern

Der Vorschlag von Ex-Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) kam, politisch gesprochen, unmittelbar vor Toresschluss: Trennungsväter sollen rechtlich besser gestellt, die gemeinsame Erziehung von Kindern soll fortan erleichtert werden. Dass sich der frisch gewählte Bundestag zeitnah damit befasst, darf man bezweifeln. Leider. Zunächst muss überhaupt erst mal eine neue Bundesregierung gebildet werden – die SPD wird nach Lage der Dinge nicht mehr dabei sein.

Allerdings stünde es allen Parteien gut an, mit dieser massiven Diskriminierung – betroffen sind vor allem Männer – aufzuräumen. Konkret dachte SPD-Frau Barley erst mal nur an die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Trennungsvätern.

In der Praxis sieht das nämlich momentan so aus: Das Kind lebt nach der Trennung oder Scheidung meist bei der Mutter, aber der Vater hat es am Wochenende bei sich und während der Hälfte der Schulferien und Feiertage. In dieser Zeit kauft er für das Kind Essen und Trinken, geht mit ihm ins Kino und ins Erlebnisbad, und wenn es überraschend kalt wird während der Besuche und das Kind in Sommerjacke und Sneakers ankam, dann kauft der Papa eben auch mal einen zusätzlichen neuen Anorak und feste Stiefel. Wenn es sich obendrein um Geschwisterkinder handelt, kommen da rasch nicht unerhebliche Summen zusammen. Für den gebürtigen Sachsen Hartmut K. (40), der beruflich viel in Nürnberg zu tun hat, kommen noch horrende Fahrtkosten hinzu. Sein Kind wohnt mehrere Hundert Kilometer entfernt, und die Mutter weigert sich, ihm bei der Fahrtstrecke zum Abholen entgegenzukommen. Alle 14 Tage ist er deshalb stundenlang unterwegs.

Doch von all diesen Beträgen darf der Trennungsvater nicht einen einzigen Cent beim an die Mutter zu zahlenden monatlichen Unterhalt geltend machen – auch wenn sich das Kind in manchen Fällen rund ein Drittel des Jahres bei ihm aufhält.

Die CSU wiegelt ab

Doch damit nicht genug der staatlich verordneten Ungleichbehandlung: Während die Mutter den vollen steuerlichen Entlastungsbetrag geltend machen darf, muss der Ferien- und Wochenendvater die ungünstige Steuerklasse 1 akzeptieren. Die Behörden billigen ihr die Steuerklasse 2 auch dann noch zu, wenn sie bereits wieder in einer festen Partnerschaft lebt. Solange der neue Partner in der gemeinsamen Wohnung nicht polizeilich gemeldet ist, ist für den Fiskus und die Jugendämter alles in bester Ordnung.

Natürlich könnte man einwenden: Dann sollten sich die Väter um das Wechselmodell bemühen. Würden die meisten ja auch gern. Doch noch ist die Rechtslage so, dass ein Wechselmodell – das Kind ist abwechselnd eine Woche beim Vater, dann eine Woche bei der Mutter – von den Familiengerichten nur angeordnet wird, wenn die Eltern sich einig sind. Meist aber sind die Mütter dagegen.

Logisch: Denn in diesem Fall bekämen sie vom Kindsvater ja keinen Cent monatlichen Unterhalt, müssten aber die Hälfte sämtlicher Kosten des Nachwuchses tragen und auch allein eine entsprechend große Wohnung finanzieren. Das Wechselmodell lohnt sich für sie ökonomisch nicht.

In neun von zehn Streitfällen ordnen die Familiengerichte übrigens an, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter statt beim Vater leben sollen.

Ein auf Scheidungsrecht spezialisierter Münchner Anwalt meinte, da spuke wohl in vielen Richterköpfen noch das antiquierte Bild der armen, verlassenen Ehefrau und Mutter herum. Nach seiner Erfahrung gingen aber inzwischen mehr als zwei Drittel der Scheidungsinitiativen von den Frauen aus. Und häufig sei auch längst ein neuer Partner präsent.

Barley schlägt in einem ersten Schritt vor, ab einem Betreuungsanteil von einem Drittel auch den zweiten Elternteil steuerlich besserzustellen. Bei getrennt Erziehenden soll für beide ein Steuerabzugsbetrag von 550 Euro gelten. Die Kosten sie auf 270 bis 310 Millionen Euro.

Patrick Simon vom Vorstand der Väterinitiative München erklärt: „Wir begrüßen Änderungsvorschläge dann, wenn dadurch kein Elternteil gegenüber dem früheren Status schlechter gestellt wird. Steuererleichterungen für den Vater sollen also nicht mit jenen der Mutter verrechnet werden müssen.“ Zur angedachten Ausweitung des Wechselmodells meint Simon, dass dieses in anderen EU-Ländern – etwa Belgien – längst die Regel sei. „Das sollte, wenn es dem Kindeswohl dient, auch in der Bundesrepublik so werden.“

Politischer Widerstand ist indes sicher. Bisher waren es vor allem CSU-Politiker, die sich Reformen des Familienrechts widersetzten. Auch Bayerns Sozialministerin Emilia Müller gilt in dieser Frage als nicht besonders innovativ.

Und auch in der Unions-Bundestagsfraktion überwiegt die Skepsis. Man halte nichts von „staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils“, so Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher. Beim Wechselmodell sei die „Einzelfallprüfung unabdingbar“. Voraussetzung sei „eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern“. Die Union glaube nicht, „dass der Gesetzgeber ein einheitliches Leitbild vorgeben kann“. Die Grünen wiederum wollen sich zu dem heiklen Thema erst gar nicht äußern. Eine BSZ-Anfrage an Franziska Brantner, die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, blieb unbeantwortet.
(André Paul)

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 Tags: Doppelresidenz – Steuerbonus – Steuerabschreibung – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindesunterhalt – Alimente – Vaterlose Gesellschaft – Steuerrecht 

Kommentare (17)

  1. Klaus Peter Schmidt vor 1 Woche
    Wow, wird endlich Zeit das die Diskriminierung der Väter aufhört. Selbst wenn man als Vater die Hauptbezugsperson des Kindes war und die komplette Elternzeit mit ihm verbracht hat und ein Gutachten sogar bestätigt das der Kindesvater genauso in der Lage ist das Kind zu betreuen und zu versorgen wird das Kind gegen seinen Willen per Gerichtsbeschluss zur Mutter verfrachtet und von dort dann jegliche Kommunikation und Einigung boykottiert.
  2. Marc Fengel vor 1 Woche
    Also ich persönlich als selber betroffener Vater halte es für einen absoluten Hohn, wie CDU / CSU und das gesamte politische Spektrum das Thema mit Füßen treten. Es steht derzeit in keinem Gesetzt, dass das Kind bei einer Trennung automatisch der Mutter zuzusprechen ist.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass selbst wenn die Voraussetzungen für ein Wechselmodell gegeben sind, kann die Mutter durch Umziehen das Kind vom Vater entziehen und so eine hohe Entfernung schaffen. Das entspricht sicherlich nicht den Interessen des Kindes neben der Trennungssituation der Eltern auch noch aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden.
    Ja. Auch als Vater hat man rechte und Pflichten für das Kind. Doch was nützt mir ein Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge, das wenn ich es ausüben möchte ich als Vater in der Beweislast bin, dass dies im Sinne des Kindes ist. ICH VERMEIDE HIER DEN BEGRIFF KINDESWOHL ABSICHTLICH, DA DIESER BEGRIFF DER REINE INBEGRIFF DER KINDESMISSHANDLUNG DES STAATES ZUM WOHLE DER MÜTTER IST. Ein Kind gehört zur Mutter, das ist die gängige Meinung. In dem Artikel geht klar dar Problem hervor. 1. Wechselmodell ja , aber nur wenn es die Mutter möchte. 2. Es ist eine finanzielle Entscheidung der Mutter, was einer Prostitution gleich kommt. Sie verkauft sozusagen ihr Kind. 3. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, wird das Familiengericht hinzugezogen. Auch da stehen über Arbeitsämter, Jugendämter, Frauen Verbände und über das Mittel der Prozesskostenhilfe der Mutter alle Türen offen. Während der Vater, der meistens der Hauptverdiener der Familie war hier neben der Beweislastumkehr auch das komplette finanzielle Risiko selber trägt. Ganz zu schweigen von den steuerlichen Nachteilen, die aus dem Artikel hervorgehen.
    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN, schrieb Hermann Danne in seinem Buch Femokratur Deutschland. Eine Fallsammlung von Betroffenen Vätern, die leider keine Ei zelfallenzscheidungen sind.
    Wir sind in unserer heutigen Gesellschaft so weit, glauben wir, wie lassen den Familiennachzug fü Flüchtlinge weil Kinder das Recht auf beide Eltern haben, wird setzten so viel in das Thema Beruf und Familie, machen und aber keine Gedanken wie die Vereinbarkeit nach der gescheiterten Beziehung fortbestehen kann, der unterhaltsvorschuss wird von der SPD Gang gross propagiert aber es kommt kein Ton von Vater- Kind rechten.
    Leider werden Väter hier noch immer von der Gesellschaft ins falsche Licht gerückt. Der Vater, der die Familie verlässt. Diese Zeiten sind lange rum. ES SIND EHR DIE ZEITEN, IN DENEN ES EINEM VATER DURCH DAS SYSTEM NICHT MÖGLICH IST SEINER ROLLE ALS VATER NACHKOMMEN ZU KÖMMEN .Wir sagen hier in Deutschland, dass wir ein gerechtere System brauchen, wir sagen immer, dass wir vorurteilsfrei Dinge bewerten müssen und vorallem sollen wir, was ich auch persönlich sehr begrüße frei von irgendwelchen Ideologien sein.
    Nur wenn unser Familienrechtssystem bei Uneinigkeit der Eltern die sogenannte Einzelfallentscheidung herbeiführt, diese jedoch zu über 90% im Sinne der Mutter ausgehen, dann frage ich mich ob wir hier noch von Einzelfallentscheidung oder einem ideologisch geprägtem System Sprechen?Marc Fengel
  3. Max vor 1 Woche

    Wow. Das wurde mal Zeit, besonders im teilwesie noch konservativ geprägten Bayern ein herausragender Text! Ich kann mich den Argumenten von Marc Fengel hier im Kommentarbereich nur anschließen.

    Ich frage mich nur ständig, was eigentlich noch passieren muss, daß man als Vater gleichberechtigt vor der Justiz und der sogenannten Helferindustrie wahrgenommen wird.

    WER ES NICHT SELBER ERLEBT, DER WIRD ES NICHT GLAUBEN –> stimme diesem Satz voll zu. Wer einmal als Vater auf einem deutschen Jugenamt versucht hat, eine sachliche Diskussion über sein Kind zu führen, weiß was ich meine.
    Lassen Sie es mich mit einem totalitären Staat wie Nordkorea vergleichen: Dort ist der Führer gottgleich. Bie uns ist es nach einer Trennung die Mutter. Widerworte, negative Aussagen über die Mutter kann und darf es nicht geben. Alles wird so hingebogen, daß es dem Willen der Mutter entspricht. Wenn Sie meinen daß ich übertreibe, schauen Sie sich mal in diversen sozialen Netzwerken um. Da wimmelt es nur so von Leidensgenossen.

  4. Xaver vor 1 Woche
    Man kann im gesetzteren Alter also jedem jungen Mann, der noch halbwegs seine Sinne beisammen hat, nur eines raten: Hände weg von jeder festen Beziehung zu einer Frau oder gar einer Familie. Sollen sie doch glücklich werden in ihrer Emanzipation und Selbstverwirklichung.
  5. Johannes Zink vor 1 Woche

    Beseitigung von Diskriminierungen – die gibt es hierzulande politisch korrekt immer dann, wenn sich Frauen benachteiligt fühlen. So ist es ein Fortschritt, dass die Medien neuerdings über die systematische Ungleichbehandlung von Trennungseltern bei Familienberatung und -gerichten schreiben, obwohl dort massiv Väter betroffen sind. Ein Fortschritt ist auch die einsetzende Abwanderung der Betroffenen von den diskriminierenden Parteien bei Wahlen.

    Diese Tendenz wird weiter steigen, wenn die Politik sich nicht zeitnah genauso engagiert für den Bindungserhalt von Trennungskindern zu beiden Eltern einsetzt und damit einen Paradigmenwechsel herbeiführt, wie sie es in Windeseile bei der „Ehe für alle“ gewollt hat.

    Gemeinsame Elternverantwortung auf Augenhöhe dient in erster Linie den Kindesbedürfnissen und ist international schon weit verbreitet („shared parenting“). Es ist unredlich, wenn Politiker dabei von „staatlicher Anordnung“ reden. Es geht allein um die kindgerechte Lösung von strittigen Fällen, in denen bisher gesetzlich verbrämt ein Elternteil ausgegrenzt und auf seine ökonomische Rolle als Zahlmeister reduziert wird.

    „Shared parenting“ mit Kindern in Doppelresidenz ermöglicht nebenbei auch die bestmögliche Gestaltung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern. Die Politik verfolgt dieses Ziel vor Trennung/Scheidung und sollte per Wahlentscheidung dazu angehalten werden, es auch für die große Zahl der Trennungsfamilien zeitnah gesetzlich zu gewährleisten.

  6. Liberaler vor 1 Woche

    Wenn der Staat sich ‚raushalten‘ möchte und ‚keine Betreuungsform‘ vorschreiben möchte, dann ist das Wechselmodell die perfekte Lösung für Verhandlungen.

    Nur das Residenzmodell sollte der Einzelfallprüfung unterliegen.

    Ich möchte noch auf die Resolution 2079 des Europarates verweisen in der die Mitgliedsländer zur Umsetzung des Wechselmodells angehalten werden.

  7. kaaaay vor 1 Woche
    Meist, wenn man über das Wechselmodell liest, liest man auch Floskeln wie *Man halte nichts von – staatlichen Anordnungen, insbesondere gegen den absoluten Willen eines Elternteils*. Es ist schon interessant, wie man dann aber immer gegen den Willen des (meist) Vaters den Lebensmittelpunkt bei der Mutter festlegt. Dies ist also „gegen den Willen eines Elternteils“ möglich, alles andere aber nicht? Komisch 😉
  8. Vater sein und Vater bleiben vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Weinberg,
    ein kleinen Moment der Besinnung bitte.
    Zu ihren Äußerungen, zu staatlichen Anordnungen…
    Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern…. Fähigkeiten sind erlernbar.
    Nur wer nicht will kann sich verweigern und behauptet, die Kommunikation sei gestört.
    Es müsste aber eigentlich lauten, eine Einzelfallprüfung für ein Residenzmodell sei unabdingbar.
    Da es sich andernfalls um einen Eingriff in das Grundrecht der Eltern handelt.
    GG Art 6 Abs 2!
    Ebenfalls widerspricht Ihre Haltung dem Gedanken aus GG Artikel 3!
    Ein weiterer Eingriff wären die Kinderrechte!
    Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, eventuell sind Sie ja ein Gegner von Kinderrechten.
    Womit begründen Sie Ihre getroffenen Aussagen, das für ein Wechselmodell eine Einzelfallprüfung unabdingbar ist?
    Bitte nennen Sie mir EINE Studie aus der hervorgeht, dass das Residenzmodell im Interesse des Kindes liegt. Sollten Sie dieser Bitte nicht nachkommen, würde ich mir an ihrer Stelle überlegen, ob ich als familienpolitischen Sprecher nicht noch mehr Schaden anrichte, wenn ich diese Funktion weiterhin ausübe und weiterhin ideologisch Geprägte Thesen vortrage, oder wollen Sie noch weiter rechts außen liegen als die AFD? Die sich ja für das Wechselmodell nach Trennung ausgesprochen hatte.
    P.S. Wäre eine Einzelfallprüfung für das Wechselmodell, nicht ebenfalls eine staatliche Anordnung, von der Sie ja nichts halten?
  9. PatentlyAbsurd vor 1 Woche
    „Absoluter Wille eines Elternteils“ ist in diesem Zusammenhang der Wille der Mutter, der in einem absolutistischen System nur absolut sein kann. Der Umstand, dass der Umgangsboykott durch die Mutter dann auch gegen den Willen eines Elternteils erfolgt, ist unerheblich, da der Wille des Vaters nicht absolut sein kann.
  10. Perle vor 1 Woche
    Sollte nicht endlich mal der Wille des Kindes, um das es letztendlich geht, mehr berücksichtigt werden. Es gibt doch mehr als genug Beispiel dafür, das es zum Teil einfach nur um reine Machtspiele von einer Seite her geht. Es sollte vom Staat gar kein Model festgelegt werden, denn der Staat kann weder die einzelne Situation noch die betreffende Personen kennen. Also muss es eher zu Pflichtprogramm werden, das bei jeder Trennung, das individuell erarbeitet werden soll. Das Jugendamt eine komplette neutrale Stelle bleibt und sich von keiner Seite manipulieren laesst. Das ab einer bestimmten Reife des Kindes auch das Kind mit angehört wird. Nicht für jedes Kind ist das Wechselmodel die Lösung. Es muss ein Mittelweg her und der kann nur mit allen Parteien und eine wirklich neutrale Stelle her. Es sollte auch endlich Pflicht werden, das eine festgelegter Umgangsplan auch von allen eingehalten wird. Nicht nur der Betreuende Elternteil und das Kind verpflichtet sind, das zu machen, aber der Umgangselternteil machen kann was er will. Sprich einfach nicht kommt oder absagt etc. Es geht immer noch um das Kind und nicht die Befindlichkeiten der Eltern. Auch der Schutz des Kindes sollte besser ausgebaut werden. Gerade bei sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie und Drogenkonsum. Auch wenn es bei Gewalt in der Familie nicht immer gegen das Kind ging, ist die Gefahr nicht zu unterschätzen. Es sollten klare Auflagen geben, diese erfüllt werden müssen, bevor ein Kind Umgang zu dem entsprechenden Elternteil bekommt. Begleitend nutzt hier wenig bis gar nichts. Wer nicht gewillt ist diese Auflagen zu erfüllen, der darf keinen Kontakt haben.
  11. mampa vor 1 Woche
    Und so war es bei mir auch! Ich, Vater, 2,5 Jahren in Elternzeit, dann wegen neue Liebe Verlassen.
    Inzwischen lässt mir die Mutter meine Kinder 42% betreuen. 50% bekommen wir nicht, womit hätte sie sich sonst ein Haus kaufen können. Verdient mehr als ich, kassiert Kindergeld und Unterhalt und fährt mehrmals im Jahr in Urlaub. Ich selber muss jeden Cent zählen und verbringe mangels Geld die WE zuhause mit den Kindern. Kleidung muss ich auch kaufen, weil es den Kindern peinlich ist mit Reisetaschen in die Schule zu gehen. Und das obwohl sie das zweite Kind eigentlich abtreiben wollte. Schon traurig wie die Emanzipation inzwischen zur Diskriminierung der Väter führt. Diese Tatsachen haben meine Wahlentscheidung erheblich beeinflusst.
  12. Wechselmodellpraktizierender vor 1 Woche

    Interessant – Willkommen Bayern im 21. Jhd!

    Nach Grundgesetz Art. 3 (Gleichberechtigung) und Art.6 (bes. Abs. 2: Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern) als auch Europarat Resolution 2079 (Wechselmodell als Standard) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar 2017 (Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden) steht hoffentlich dem Wechselmodell als Standard nichts mehr entgegen.

    Es wäre auch zu überlegen, eine Wahrheitspflicht für alle Anwälte, Jugendamt und allg. Sozialdienst vor Gericht mit einzuführen.

    Weshalb sich hartnäckig die Gerüchte der Wechselmodellgegner halten, ist mir völlig schleierhaft. Scheinbar fehlt hier sowohl ein Lösungswille als auch schlicht und ergreifend die praktische Erfahrung.

    Zum Beispiel die Aussage, ein Wechselmodell würde nur dann funktionieren, wenn sich die Eltern verstünden, ist völliger Unsinn. Meine Kinder leben seit 4 Jahren eine Woche bei mir (Papa) und eine Woche bei der Mutter. Die Eltern können sich nicht im geringsten ausstehen, eine Kommunikation läuft ausschließlich asynchron (Übergabebuch/Email). Den Kindern geht es jedoch prächtig, haben sie doch beide Eltern zu gleichen Teilen.

    Sollte irgendwer dies hier lesen und ernsthafte Fragen haben – ich stehe als Wechselmodellpraktizierender mit rund 4 Jahren „Berufserfahrung“ mit meinem „hochstrittigen Fall“ sehr gerne zur Verfügung.

  13. Hans Engelmayer vor 1 Woche
    Frank-Walter Steinmeier hat es richtig erkannt: „Es sind andere Mauern entstanden“. Das absurd schlecht gezimmerte Familienrecht ist eine davon.
    Wo nach der Trennung zwei Eltern gleich gefördert und gleich gefordert werden müssten, gilt stattdessen das realitätsfremde Prinzip „einer betreut, einer bezahlt“. Dies ist die willkürliche Aufteilung zweier gleicher Eltern in zwei diametral unterschiedliche Rollen. Einer wird Gewinner, einer Verlierer. Aus Eltern werden Gegner.
    Es gibt heute in Deutschland mehr Verfahren im Familiengericht als Neugeburten. 40% der „Alleinerziehenden“ landen – wenig überraschend – dauerhaft im Harz IV Bezug. Genauso viele Elternteile verlieren den Kontakt zu ihren Kindern. Enorme Kosten und viel Leid auf beiden Seiten. Unser antiquiertes Familienrecht ein Erfolgsmodell?
    Während die Mutter in fast allen Fällen als „alleinerziehend“, „alleinbestimmend“ und „alleinbekommend“ aus der Trennung hervorgeht, ist es im Normalfall der Vater, der per Gesetz die Alltagsnähe zu seinen Kindern verliert und alleinig mit den Kosten der Familie in beiden Haushalten belastet wird. Das ist Diskriminierung. Diskriminierung ist keine Lappalie! Sie erzeugt Wut und Ablehnung.
    Und wir Trennungsväter sind eine große Gruppe. Bei derzeit zwei Millionen „Alleinerziehenden“ gibt es auch zwei Millionen dazu passende Trennungsväter. Und auch die Väter von bereits volljährigen Kindern haben die bitteren Jahre als Trennungsväter nicht vergessen. Wir tragen den Staat mit unseren Steuern und werden doch von der Politik schamlos ignoriert. Jetzt haben wir unser Kreuz gesetzt. Die Bundestagswahl hat es gezeigt. Und die nächste Wahl kommt bestimmt.
    Die Politik will uns glauben machen, dass unsere vornehmlichen Probleme im Bereich der Zuwanderung und dem Erstarken der AFD zu finden wären. Da liegen unsere Volksvertreter grundlegend falsch und sie haben dies noch immer nicht erkannt. Die weit überwiegende Mehrheit von uns hat kein Problem damit, Seite an Seite mit den neuen Mitbürgern zu leben. Das lässt sich friedlich und unaufgeregt organisieren. Und die AFD ist eindeutig mehr Auswirkung als Ursache von Problemen.
    Was uns Trennungsväter wirklich belastet, ist das permanente Ringen – oft auch gegen das Verhalten der Mutter der Kinder – um auch nach der Trennung die gleichwertige Beziehung zu unseren eigenen Kindern weiter leben zu können. Und wir haben oft enorme Probleme, durch die einseitigen Belastungen im Familienrecht und die uns verwehrte staatliche Förderung, mit unseren Kindern finanziell über die Runden zu kommen. Aber ja doch, die „alleinerziehende“ Mutter ist ja per se die „Bedürftige“! Hier besteht bizarre Unkenntnis auf Seiten der Politik, was die Lebensrealität der weit überwiegenden Mehrheit der Trennungsfamilien angeht. Stereotype und nicht hinterfragte Vorurteile, sowie groteske Unkenntnis der Sachlage und Interessenlosigkeit bestimmen die öffentliche und politische Diskussion. Die überfälligen Reformen im Familienrecht werden damit immer weiter verzögert. Dies erzeugt Wut und Verbitterung bei den Betroffenen.
    Es ist erfreulich, dass die „neuen Mauern“ auch im Familienrecht nun immer klarer und ohne Berührungsängste in den Medien formuliert werden. Herzlichen Dank an die Redaktion der BSZ. Die Zeiten des Weghörens und nicht Wahrhaben-Wollens sind vorbei. Politiker, die bisher teilnahmslos und untätig im Status Quo verharrten, bekommen nun endlich den Druck zu spüren, den sie verdienen. Die Reformen sind überfällig und die Politik ist seit Jahren in der Bringschuld.
    Und es sind auch die betroffenen Väter selbst, die sich nun emanzipieren. Sie erkennen das Unrecht, in dem sie leben, sie tauschen sich untereinander aus und stehen auf, um sich zu wehren. Sie fordern ihr Recht auf Gleichberechtigung ein. In immer größerer Zahl verweigern sie „ihren“ Volksvertretern, die ihre berechtigten Interessen und Nöte so offen ignorieren, die Gefolgschaft. Das ist gelebte Demokratie und gut so! Um es in den Worten von Don Camillo zu sagen: „Denn nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber“.
    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Bitte weiter so!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans Engelmayer
    www.rosenheimermodell.de
  14. Klaus Fiegl vor 1 Woche
    Sehr geehrter Herr Paul,
    lieber JournalistDer Titel „Der nervige Zoff ums Kind“ ist bei diesem Thema völlig deplatziert! Es geht um Kinder, was kann da „nervig“ sein?Schreiben Sie das aus der Perspektive einer faulen Familienrichterin oder noch fauleren Jugendamtsmitarbeiterin, die einfach ihre Schreibtische leer haben wollen oder aus der Perspektive einer Mutter, die um ihre Privilegien fürchtet, schließlich kommt das Kind so gut wie immer zur Mutter?Jedenfalls geht es nicht um das Kind und um das Kindeswohl. Hat eigentlich schon irgendwann einmal eine der vorgenannten Professionen sich im Zusammenhang mit dem Kindeswohl das „Leitbild, wie ein Mensch sein soll“ geäußert und dann daraus die eigene Entscheidung reflektiert? Nein, leider sicher noch nicht.Gut finde ich, dass Sie das Beharrungsvermögen der CSU hinsichtlich der überalterten Regelungen ansprechen. Tja, das wird dann dazu führen, dass die Zeit dieser sogenannten „Volkspartei“ auch dem Ende zu geht. Bei der Bundestagswahl konnte diese Partei noch sämtliche Direktmandate erwerben, das mag noch einige Zeit so sein, aber die Männer erkennen zunehmend, dass für sie ausschließlich FDP und AFD wählbar sind.
  15. Sven vor 6 Tagen

    Es wird Zeit das sich da etwas tut. Habe selbst die Scheidung direkt vor der Tür stehen. Durfte meine Tochter bisher nicht sehen. Die Kindsmutter blockt jeden Kontakt ab und das Jugendamt zuckt nur mit den Schultern. „Ist nicht unser Problem das sie ein schlechter Vater sind“ Dabei habe ich noch nie die Möglichkeit bekommen irgendein Vater zu sein. Kenne die kleine nur von 4 Fotos. Hauptsache ich zahle und mir bleibt nach Abzug der Nebenkosten und dem Unterhalt weniger als jedem H4 Empfänger.

    Auf deutsch „Als Vater bist du immer der Arsch“

  16. Karl Otto vor 5 Tagen

    Leider muss ich den „Vorrednern“ inhaltlich mit den selbst gemachten Erfahrungen im veralteten deutschen Familien- und Umgangsrecht zustimmen, sowohl den wirtschaftlichen wie auch den Möglichkeiten überhaupt für SEIN EIGENES KIND da zu sein.

    An: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Referat Bürgerkommunikation

    Sehr geehrte/r Frau/Herr xxyxyxyx,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    für Ihre Rückantwort und die Hinweise auf Urteile und die Rechtslage danke ich Ihnen. Die aufgelisteten älteren Urteile könnten m.E. noch um weitere neuere OLG-Entscheidungen erweitert werden.

    In der Theorie stimme ich Ihrem Hinweis „Auch in Deutschland gibt es mithin Möglichkeiten, bei Elternentfremdung angemessen zu reagieren.“ zu. So naiv, wie ich war, dachte ich dies bis vor sieben Jahren auch noch! Aber als entfremdetes und Hilfe für das eigene Kind suchendes Elternteil sieht dies in der Praxis und der Realität in Deutschland leider oftmals anders aus!

    Ich „lade“ Sie gerne in meine Praxis und Realität ein, jetzt im siebten Jahr, an dem zweiten Umgangsverfahren für meinen Sohn teilzuhaben, das gerade läuft.

    Bei den entfremdenden Elternteilen sind neben Hass auch oft psychische Probleme, wie z.B. Symptome (verdeckter) Narzissmus- und/oder Borderline-Problematiken und/oder andere, wie z.B. schlechte Kindheitserfahrungen, und/oder selbst in der eigenen Kindheit eine Entfremdung erfahren zu haben usw., anzutreffen.

    D.h. dann, dass man dann als „entsorgtes“ und Bindungstoleranz zeigendes Elternteil, trotz gemeinsamen Sorgerechts, hilflos zuschauen muss, wie das eigene Kind emotionalen und psychischen Druck/Misshandlungen ausgesetzt ist und die Verhaltensmuster und psychischen Probleme (auch in abgewandelter Form) der bindungsintoleranten Entfremder nach und nach auf das Kind übergeht?!

    Dieses wiederum bedeutet, man muss als Elternteil dann mangels entsprechender Handlungsmöglichkeiten – u.a. auch der Gerichte – zuschauen, wie das eigene Kind wissentlich oftmals einer seelischen und/oder emotionalen/psychischen Kindesmisshandlung (die natürlich schwer nachweisbar ist – schon gar nicht von Jugendämtern denen die Zeit fehlt!) überlassen wird?! Die lange Dauer der Verfahren spielen den Entfremdungen zusätzlich in die Hände.

    Sich für die Kinder einsetzende Professionen, wie Richter, Verfahrenspfleger/beistände, Pädagogen vom Jugendamt, etc. ist diese Problematik in vielen Fällen bekannt (manchmal fehlt leider auch die Erfahrung hinsichtlich der PAS-Problematik), sie können aber oftmals in solchen Fällen nur hilflos – angesichts stumpfer, praxisfremder und fehlender zeitgemäßer nachhaltiger Gesetze – zuschauen.

    Die Möglichkeit bzw. gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Familiengerichte, eine Therapie oder verpflichtende Mediationen für das entfremdende Elternteil anzuordnen, gibt es nach wie vor nicht. D.h. man setzt in solch einem Fall das Wohl eines erwachsenen Elternteils über das Wohl eines kleinen wehrlosen unmündigen Kindes!? Meiner Meinung nach kann man an dieser Stelle bereits schon von einer Art unterlassenen Hilfeleistung Schutzbefohlener sprechen, wie dies inzwischen Fachleute offen nennen! Und zwar Fachleute aller beteiligten Professionen!

    Für betroffene Eltern ist es unverständlich, dass die Entscheidungseliten so lange benötigen. Man hat seit Jahren positive Erfahrungswerte aus andern Ländern, die PAS-Problematik PRÄVENTIV einzudämmen. Aber es scheint in Deutschland einfach niemanden zu interessieren, bzw. man ignoriert die Fortschritte, die teilweise im Ausland für entfremdete Kinder gemacht wurden!?

    Deshalb möchte ich nochmal meine Frage wesentlich deutlicher formulieren:

    Welche Möglichkeit und (präventiven) zeitgemäßen nachhaltigen Maßnahmen hat der Gesetzgeber geschaffen, oder will er schaffen, die Kinder davor schützen und der ständig steigenden Zahl von Eltern-Kind-Entfremdungen entgegenzutreten?

    Und gibt es überhaupt Weiterbildungsangebote und/oder Profession übergreifende Arbeitsgruppen bestehend aus Juristen, Psychologen und Politikern etc., die sich mit dem Thema PAS auf legislativer Ebene überhaupt befassen? Ihre Antwort erweckt den Anschein, dass die Justiz – wie bisher auch das Familienministerium unter Frau Schwesig – in Deutschland hier überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht?!

    Dies spiegelt sich m.E. im Aussitzen der einstimmigen durch deutsche SPD-Politiker mitgetragenen Europaresolution 2079 und dem Verstecken hinter – vermutlich nichts Neues bringender – Studien wieder …

    Bei aller Kritik: Ein erster präventiver Anfang wurde auch meiner Meinung nach mit dem Wechselmodell geschaffen, dort wo es anwendbar ist! Aber auch hier hat ein bindungsintolerantes Elternteil die Möglichkeit dies zu blockieren!

    Warum verfolgt man nicht das in der Praxis bewährte präventiv arbeitende Cochemer-Modell oder einem „cherry picking“ aus verschiedenen Modellen? Oder warum schaut man nicht mal nach Australien, wo die Eltern, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, mit hoher Erfolgsquote von Gerichtsverfahren ferngehalten werden und vorher Monate in die Mediation geschickt werden? Die damit verbundene Vermeidung von langen und komplizierten Umgangsverfahren und mithin die Entlastung der zum Teil überlasteten deutschen Familiengerichte wäre übrigens – neben dem Schutz der Kinder vor Entfremdungen – ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil für vergleichbarer Regelungen in Deutschland (wie auch in Österreich und in der Schweiz).

    Und viele Kinder, die man vor einer Entfremdungen zu einem Elternteil bewahrt, werden später mit großer Wahrscheinlichkeit, die aus den Fugen geratene Gesellschaft, nicht zusätzlichen belasten!

    Ich habe von anderen seit mehreren Jahren in den Gerichten festhängenden entfremdeten Müttern und entfremdeten Väter mit ihren teilweise inzwischen kranken Kindern hinsichtlich Ihrer Antwort teilweise nur ein ironisches Gelächter erfahren.

    Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nicht persönlich. Ich bin mir im Klaren, dass sich nicht im Thema befindliche bzw. nichtbetroffene Menschen diese irrationalen und alle Beteiligten psychisch extrem belastenden Zusammenhänge nicht sofort erschließen und vielleicht sogar für sie auf den ersten Blick nicht glaubhaft erscheinen.

    Wegen des derzeitigen Umgangsverfahrens für meinen Sohn bitte ich um Vertraulichkeit meiner Kontaktdaten, d.h. diese nur für interne Zwecke zu nutzen. Leider wird einem das Engagement Eltern-Kind-Entfremdungen – auch für zukünftige Kindergenerationen – entgegenzutreten, oftmals negativ ausgelegt. Vielen Dank!

    Einstweilen verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen

  17. Paulchen vor 5 Tagen
    Ich muss und kann hier vielen Kommentaren zustimmen.
    Ich bin selbst ein von CDU/CSU/SPD geschädigter Vater. Innerhalb von 5 Jahren bereits das 4. Umgangsverfahren. Als Vater muss man für das Recht des Kindes kämpfen, nicht mal um das eigene.
    Hauptsache die Mutter ist dagegen, dann passt es ja. Wie es dem Kind dabei geht interessiert niemanden.
    Hauptsache das alle Beteiligten gut verdienen (JA, Gerichte, Anwälter, Mutter).
    Es wird nun mal höchste Zeit das sich endlich mal was tut in der Gesetzeslage und dem Abzocken ein Riegel vorgeschoben wird.
    Klar wird jede Mutter sich immer dagegen aussprechen, es geht ja um Ihr Geld. Davon kann man sich ja ein neues Auto kaufen, mehrmals im Jahr in Urlaub, ein Haus sich leisten, usw.
    Als Vater kämpft man hingegen nur um das nackte Überleben. Dem Kind kann man nichts mehr bieten wenn man keine Schulden machen möchte.

Genderkongress – Feminismus – Quote auch für Männer?

Was Gegner des Genderkongresses verpassten

Gender Ein ganzheitlicher Genderkongress brachte verschiedene Lager an einen Tisch. Die Folge waren Anfeindungen durch jene, die damit ganz und gar nicht einverstanden sind.

Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied A. Hoffmann

Auf dem Genderkongress am 28. November in Nürnberg war ein Zitat des Philosophen Karl Jaspers an der Wand zu sehen: „Die Menschheit zur Freiheit bringen, das heißt, sie zum Miteinander-Reden bringen. Dass wir miteinander reden können, macht uns zu Menschen.“

In einer angeblich liberalen Demokratie wie unserer, der vielbeschworenen „offenen Gesellschaft“, verwundert es ein wenig, dass dieses Zitat immer noch von großer Brisanz ist. Denn noch heute teilt nicht jeder diese Meinung. Das wurde vor dem Kongress besonders deutlich, der es sich zum Ziel gesetzt hatte, die unterschiedlichsten Akteure in der Geschlechterdebatte an einen gemeinsamen Tisch zu bringen – vom feministischen bis zum maskulistischen Lager. Dieses Unterfangen darf man wohl als erfolgreich betrachten: So bewertete ein Beobachter vom Deutschlandradio Kultur den Kongress als bemerkenswert ausgewogen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Vertretern aus CSU, FDP, der LINKEN sowie der Frauennetzwerkarbeit – wobei die letztgenannten Fachleute im Vorfeld massiv unter Druck gesetzt wurden, dem Kongress fernzubleiben. Bei diesem Druck allein blieb es nicht. Die Agitation des radikalfeministischen Lagers gegen den Kongress war zuvor sehr stark: Selbst die Antifa und andere Gruppen versuchte dieses Lager zu instrumentalisieren, indem es den Kongress als radikal rechte Veranstaltung denunzierte. Schließlich sahen sich die Veranstalter gezwungen, aufgrund einer deutlich wahrnehmbaren Bedrohung Polizei und Staatsschutz um Unterstützung zu bitten. Sowohl der Betreiber des zunächst gewählten Veranstaltungsorts als auch die Politiker, die zugesagt hatten, zogen sich verschreckt zurück, ohne sich bei den Veranstaltern zu erkundigen, was sie zu den Unterstellungen zu sagen hatten. Erfreulicherweise gelang es diesen Veranstaltern, an deren Stelle Politiker mit stärkerem Rückgrat zu gewinnen.

Immerhin muss man der antifaschistischen Szene anrechnen, dass sich zu Zeiten von Pegida, Legida und über 700 Übergriffen auf Flüchtlingsheime im bisherigen Jahr nur wenige dazu aufhetzen ließen, ihre Energie ausgerechnet gegen einen ganzheitlichen Genderkongress zu richten. Die angekündigte „Großdemonstration“ gegen den Kongress bestand so schließlich aus einem Grüppchen von zehn bis zwölf Leuten, das sich zunächst beim Veranstaltungsort geirrt hatte, dann aufkreuzte, als der Kongress längst lief, und noch hineingelassen werden wollte. Dazu war man beim Einlass gerne bereit, allerdings wurden sämtliche unangemeldeten Gäste gebeten, sich zuvor auszuweisen. Dazu waren die Neuankömmlinge nicht bereit, sondern verwüsteten stattdessen den Vorraum und ließen einige Spruchbänder mit Anfeindungen zurück.

Über diese Reaktion muss man sich nun doch ein wenig wundern. Wäre der Kongress politisch tatsächlich so bedenklich gewesen, wie es in der Stimmungsmache dagegen geheißen hatte, wäre es doch das Vernünftigste gewesen, sich dazuzusetzen, alles Bedenkenswerte mitzuprotokollieren und später zu veröffentlichen, vielleicht sogar den einen oder anderen Widerspruch zu wagen. Von der Störaktion im Vorraum der Kongresshalle bekamen die Besucher der Veranstaltung erst etwas mit, als sie längst vorbei war.

Was genau verpassten die feministischen Fundamentalistinnen denn bei diesem Kongress?

Sie verpassten zunächst das Grußwort von Alexander Christ, CSU Nürnberg, der schilderte, wie seine Partei einen Ansprechpartner auch für Männeranliegen in der Stadt vorgeschlagen hatte: ein Job, der eigentlich problemlos vom Antidiskriminierungsbeauftragten hätte mit erledigt werden können. Stattdessen kam es zu einem ideologisierten Aufruhr, weil die „strukturelle Benachteiligung“ von Frauen einen Ansprechpartner auch für Männer offenbar unzumutbar erscheinen ließ.

Sie verpassten das Grußwort von Cornelia Spachtholz, SPD-Mitglied und Begründerin der frauenpolitischen Initiative Gender-Pension-Gap, die gleich zu Beginn erklärte „Ich wurde gewarnt, hier zu sein“, worüber sie sich empörte: „Ich lasse mich nicht in eine rechte Ecke drängen!“ Spachtholz problematisierte die geringere Rente von Frauen und argumentierte in diesem Zusammenhang gegen das Ehegatten-Splitting zugunsten von individueller Förderung für familiäre Sorgearbeit. Was den Umgang eines Paares nach der Trennung mit den Kindern anging, plädierte sie für das Wechselmodell und darüber hinaus für ein Auflösen der Geschlechtsrollen bei allen Geschlechtern, wozu auch eine Männerquote in sozialen Berufen gehöre.

Sie verpassten das Grußwort von Daniel Föst, Generalsekretär der FDP Bayern, der die Idee, einen Männerbeauftragten zu etablieren, dankend aufgriff und ebenfalls dafür plädierte, Rollenmodelle und die damit verbundenen „Schranken im Kopf“ weiter aufzubrechen. Darüber hinaus erklärte er es für wichtig, dass dieser Kongress trotz oder gerade wegen des starken Gegenwindes stattfand.

Sie verpassten das Grußwort von Kurt-Jürgen Bär, DIE LINKE, der erklärte, wie wichtig eine neue, diskriminierungsfreie und antirassistische Männerbewegung sei. Männer sollten sich mit ihrer Männlichkeit auseinandersetzen, wobei Gewaltfreiheit und Pazifismus wichtige Ziele darstellten.

Gerd Riedmeier, einer der Veranstalter des Kongresses, sprach sich in seinem Einführungsvortrag ebenfalls gegen das Ehegattensplitting aus und forderte zum Abbau der Lohnlücke bei Frauen einen Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur an Kitas, sondern auch an Grund- und weiterführenden Schulen. Er berichtete über das späte Zurückziehen der Zusage der Landtagsabgeordneten Angelika Weikert (SPD) an den Kongress – „sie möchte mit dieser Veranstaltung nichts zu tun haben“ – und würdigte die Courage von Cornelia Spachtholz, die erschienen war, obwohl Frauenverbände sie massiv unter Druck gesetzt hatten, das nicht zu tun. Riedmeier erklärte, eine Umbenennung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weg von seinem Männer exkludierenden Ansatz sei überfällig, und erinnerte daran, dass ein offener Brief eines halben Dutzends geschlechterpolitischer Initiativen an Ministerin Schwesig, der deren einseitig ideologisierte Geschlechterpolitik kritisierte, bis heute unbeantwortet ist. Darüber hinaus, berichtete Riedmeier, sei auch das dem Bundesfrauenministerium unterstellte Bundesforum Männer zu dem Genderkongress eingeladen worden, habe aber abgelehnt. Auch dort will man sein Feindbild offenbar lieber keiner näheren Überprüfung unterziehen.

In den folgenden Minuten zeigte Dr. Bruno Köhler, Leiter eines bundesweiten Projekts zur Jungenlesehilfe bei der männerpolitischen Initiative MANNdat, eine Präsentation zur sogenannten Jungenkrise und präsentierte Zahlen, die eigentlich jeden aufrütteln müssten. Beispielsweise seien 50 Prozent mehr Jungen als Mädchen ohne Schulabschluss, was sich entsprechend auf die Arbeitslosenrate auswirke. Nachdem die OECD im Jahr 2003 Jungenleseförderung als primäres Bildungsziel weltweit ausgerufen hatte, finden geschlechterspezifische Bildungsprojekte bis heute fast ausschließlich für Mädchen statt. Für die Jungen hatten selbst 15 Jahre nach der ersten PISA-Studie, die ihre Benachteiligung zu belegen begann, insgesamt 34 Bildungs- und Jugendministerien kaum mehr Maßnahmen übrig als zwei Plakate. Dementsprechend ist der Gender Reading Gap zu Lasten von Jungen um weitere neun Prozent angewachsen, statt zu schrumpfen. Auch beim Thema Integration gibt es ausschließlich für Migrantinnen „Bildungsoffensiven“; die Jungen lässt man auch hier außen vor. Da verwundert es nicht, dass sich die meisten Jugendlichen ohne Schulabschluss in der Gruppe der männlichen Zuwanderer finden. Pädagogische Konzepte, auch Jungen zu helfen, haben Fachleute längst vorgelegt; lediglich an ihrer Umsetzung scheint kein Interesse zu bestehen.

In den folgenden Kurzpräsentationen und Arbeitsgruppen referierten beispielsweise Jan Piet de Man vom Europäischen Institut für Kindeswohl in Belgien und Sabine Rupp vom ISUV Nürnberg über das Doppelresidenzmodell, Michael Baleanu vom Forum Soziale Inklusion und der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecher beschäftigten sich mit geschlechterspezifischen Unterschieden in der Strafzumessung und Martin Beck vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden stellte dar, inwiefern die feministische Statistik über eine durch Diskriminierung entstandene Gehaltslücke von 23 Prozent wissenschaftlich nicht haltbar ist.

Ausfallen musste leider eine Arbeitsgruppe, die ich gemeinsam mit Dr. Ursula Matschke, Leiterin der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern in Stuttgart, zum Problembereich familiäre Gewalt geleitet hätte. Dr. Matschke hatte ein vielversprechendes Pilotprojekt Gewaltschutz für Männer initiiert, das sich auch männlicher Opfer annahm und darüber hinaus Täterinnenarbeit leistete. Dafür erhielt sie auch in ihrer durch einen privaten Unglücksfall verursachten Abwesenheit großen Applaus der Kongressteilnehmer – denn üblicherweise bleibt männlichen Opfern von häuslicher Gewalt angemessene Hilfe oft versagt.

Zustande kam die Arbeitsgruppe, die ich mit dem engagierten Karlsruher Väterrechtler Franzjörg Krieg moderierte. Krieg machte anschaulich, wie Thesen, für die der Väteraufbruch vor Jahren noch öffentlich gekreuzigt wurde – etwa „Getrennt heißt nicht alleinerziehend“ – nach langer väterpolitischer Arbeit zu Schlagzeilen etwa in der Süddeutschen Zeitung wurden. Da die Väterbewegung vor der thematisch breiter gefächerten Männerrechtsbewegung einen Vorsprung von zehn Jahren hat, sagt Krieg der Männerrechtsbewegung dasselbe voraus: Die heute aktiven Männerrechtler würden derzeit noch mit Dreck beworfen, dürften aber die Debatten hin zu einer ausgewogeneren Geschlechterpolitik als bisher öffnen.

Zuletzt ein kleines Aperçu am Rande: Ein Teilnehmer verließ allen Ernstes den Kongress, weil er mit einem „Nazi“ wie mir nicht auf derselben Veranstaltung sein wolle. Dies sorgte vor allem bei den linken Besuchern für ein gesteigertes Interesse an mir: Jemand, der ein Sweatshirt mit dem Slogan „Refugees Welcome“ trägt und ein Buch mit dem Titel „Plädoyer für eine linke Männerpolitik“ sowie Kapiteln zu Beispiel über die Anliegen schwuler und zugewanderter Männer enthält, ist nicht gerade leicht als rechtsradikal zu verleumden. Die Unterstellungen gaben mir die beste Gelegenheit, meine tatsächlichen Positionen und den politischen Hintergrund der Verleumdungen gegen mich zu schildern und darauf hinzuweisen, dass ich darauf in meinem Buch noch ausführlicher eingehe. Üble Nachrede funktioniert eben nur, solange der Adressat die Vorwürfe nicht nachprüft – wenn doch, wird sie schnell zum Bumerang. Ich fürchte, dieser leichtgläubige junge Mann hat sich vor unseren Gesinnungsgenossen ein bisschen zum Depp gemacht.

Wie stehst du zur Jungen- und Männerdiskriminierung?“ ist spätestens seit diesem Kongress auch eine innerlinke Debatte geworden. Das ist eine Entwicklung, die man nur begrüßen kann.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.

A. Hoffmann

Gemeinsame Erziehung der Kinder auch nach der Scheidung

 Gleichberechtigung der Eltern – Doppelresidez
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 Die Vorsitzende der Familienkommission und Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein zur jüngsten Entscheidung des Europarats: „Auch nach einer Scheidung ist es wichtig, dass die Eltern gemeinsam für die Kinder da sind und diese gemeinsam erziehen. Die elterliche Fürsorge, also von Vater und Mutter, sowie die Stabilität und Sicherheit des Zuhauses  sind für die Entwicklung eines Kindes unerlässlich.

Die Aufforderung des Europarates an die Mitgliedstaaten, dass künftig der Grundsatz der Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern eingeführt werden soll, ist ein wichtiges Signal, denn bisher sind vor allem Väter häufig benachteiligt.“

Bereits jetzt werde in vielen Familien nach der Scheidung das „Wechselmodell“ geteilter Elternverantwortung, wie das Prinzip der Doppelresidenz für Kinder auch genannt wird, auf freiwilliger Basis erfolgreich angewandt. Die Kinder leben dabei abwechselnd, z.B. im Wochenrhythmus im Haushalt des Vaters und der Mutter, die Erziehung, die Verantwortung aber auch die Ausübung von Rechten werden somit von beiden Elternteilen in ähnlichem Umfang übernommen.

„Im Interesse von Scheidungskindern und deren Eltern sollte die gemeinsame Erziehung zum gesetzlichen Regelfall werden. In Fällen von Vernachlässigung, Kindesmisshandlung oder häuslicher Gewalt darf dies selbstverständlich nicht gelten. Andere europäische Länder wie Belgien und Schweden praktizieren das Wechselmodell bereits mit großem Erfolg, in Deutschland jedoch besteht hier noch deutlicher Nachholbedarf“, so die Familienkommissionsvorsitzende weiter. Denn oberstes Prinzip ist und bleibt das Wohlergehen unserer Kinder!

 

http://www.csu.de/partei/parteiarbeit/kommissionen/familienkommission/familienkommission-aktuell/oktober-2015/gleichberechtigung-der-eltern/
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung  Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut

Mama betreut, Papa blecht ? – Aufstand der Entrechteten Eltern – Symposium Wechselmodell . . .

Aufstand der Entrechteten

Mama betreut, Papa blecht? Immer mehr Trennungsväter wollen sich damit nicht mehr abfinden. Sie möchten mehr sein als nur Zahlmeister – und pochen auf eine Neuordnung des Unterhaltsrechts

 Zahlväter Besuchspapa
Uwe Reimann hätte stutzig werden können, nach der Geburt schon. Warum eigentlich wollte ihm die Mutter von Samuel* nicht das gemeinsame Sorgerecht geben? Sicher, sie waren nicht verheiratet. Aber spielt das heutzutage noch eine Rolle? Sie waren ja ohnehin eine Patchwork-Familie, Samuel, er, seine Lebensgefährtin und ihre beiden Töchter aus erster Ehe. Warum also sollte er für seinen Sohn nicht genauso verantwortlich sein?

Wenn Uwe Reimann heute an die Auseinandersetzungen denkt, kommt es ihm vor, als wäre alles schon vorgezeichnet gewesen. Denn das Familienidyll hielt nicht lange. Als Samuel vier Jahre alt war, brach die Beziehung auseinander. Reimann war raus. Aus dem Haus, das sie gemeinsam gekauft hatten und sich nun nicht mehr leisten konnten. Und aus dem Leben seines Sohnes. So jedenfalls fühlte es sich an für den Betriebswirt. Denn das, was er gern wollte, den gleichrangigen Umgang mit Samuel, dem er sich so nahe fühlte, wurde ihm vom Gericht verwehrt.

Dabei waren die Voraussetzungen dafür eigentlich ideal. Beide Elternteile leben gerade einmal einen Kilometer voneinander entfernt, der Kindergarten liegt genau auf der Hälfte der Strecke, und auch die Oma wohnt um die Ecke. Samuel hätte nicht einmal den Ortsteil wechseln müssen. Doch der Richter lehnte ab. Der Junge sei noch zu zart, befand er. Das von der Mutter vorgeschlagene Modell eines langen Wochenendes von Donnerstag zwölf Uhr bis Dienstag zwölf Uhr – alle zwei Wochen – schien ihm geeigneter.

Seitdem kämpft Reimann. Um das Sorgerecht. Um mehr Zeit mit seinem Sohn. Und gegen das System, das ihn aus seiner Sicht grob benachteiligt. Was hat die Politik nicht alles auf den Weg gebracht, um Väter stärker an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Vätermonate. Elternzeit plus. Recht auf Teilzeit. Überall soll er ran, der neue Mann. Aber wenn es zur Trennung kommt, erfolgt plötzlich die Rolle rückwärts in die 50er-Jahre: Mutti betreut die Kinder, und Vati zahlt Unterhalt. „Residenzmodell“ nennt sich das im Unterhaltsrecht, und es bedeutet, dass Scheidungskinder ihren Lebensmittelpunkt in der Regel bei einem Elternteil haben. Der andere darf besuchen – und zahlen. Dass Eltern sich auch nach der Trennung gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Für die Meldeämter gilt ein Erwachsener, der allein mit einem Kind zusammenwohnt, als alleinerziehend – egal, ob da noch ein zweiter Elternteil ist, der das Kind mitbetreut. Wie viele von den 1,6 Millionen Alleinerziehenden wirklich ganz allein auf sich gestellt sind, weiß niemand. Den Status „gemeinsam erziehend“ kennen weder das Melderecht noch die Kindergeldstelle oder das Steuerrecht. Den Alleinerziehenden-Freibetrag kann nur ein Elternteil beantragen. Selbst wenn beide beruflich zurückstecken, um sich gemeinsam um ihr Kind kümmern. Der andere Elternteil wird statistisch ausgeblendet.

So wie Uwe Reimann. 20 Tage im Monat lebt Samuel bei seiner Mutter, zehn bei ihm, plus die Hälfte der Ferien, das seien im Jahr 202 zu 163 Tage, rechnet Reimann vor. Trotzdem muss er den vollen Unterhalt zahlen. Für seine Ex, argwöhnt Reimann, sei das ein prima Modell. Mit dem Vater ihrer Töchter hat sie sich auf denselben Besuchsrhythmus geeinigt. „So hat sie zwei lange freie Wochenenden im Monat und den vollen Unterhalt von beiden Vätern.“

Klar sei er verbittert, sagt Reimann. Außer Anwalts- und Gerichtskosten ist ihm kaum mehr geblieben als das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. Immerhin, das Sorgerecht hat er inzwischen, nachdem der Gesetzgeber ledige und verheiratete Väter 2013 gleichgestellt hat. Aber Reimann will mehr. Bei dem Verein „Väteraufbruch für Kinder“ engagiert er sich jetzt für das „Wechselmodell“, das für getrennt lebende Väter und Mütter gleich viel Betreuungszeit mit ihren Kindern vorsieht – und für eine Neuordnung des Unterhaltsrechts, das die tatsächlich geleistete Betreuungszeit mit dem Bar-Unterhalt verrechnet. Schließlich habe er ja auch Kosten, wenn sein Sohn bei ihm ist. „Der Kühlschrank muss voll sein, die Waschmaschine läuft doppelt so häufig, Ausflüge und Unternehmungen kosten, und die Miete fürs Kinderzimmer fällt sowieso an.“

„Die bestehende Praxis zementiert die traditionelle Rollenaufteilung und bestraft Väter, die nach einer Trennung mehr als ein 14-Tage-Wochenendpapa sein wollen“, sagt Hans-Georg Nelles. Er ist Vorstandsmitglied im „Bundesforum Männer“ und hat es sich zum Ziel gesetzt, am althergebrachten Bild des Zahlvaters zu rütteln. Für Väter-Lobbyisten wie Nelles und Reimann bedeutet mehr Gerechtigkeit zweierlei: mehr Betreuungszeit für Väter, dafür weniger Unterhaltszahlungen.

Doch der Weg dahin ist steinig. Im November letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals anerkannt, dass es Fälle geben kann, in denen Eltern gemeinsam für den Unterhalt aufkommen müssen. Nämlich dann, wenn sie sich die Betreuung des gemeinsamen Kindes genau hälftig teilen. Doch schon bei einer 60:40-Aufteilung ist wieder allein eines der Elternteile – in der Regel der Vater – komplett zahlungspflichtig. Was die Neubewertung des Unterhaltsrechts angeht, ist der BGH damit auf halbem Wege stecken geblieben – und hat neue Ungerechtigkeiten erzeugt. „Aus rein finanzieller Sicht wäre es für Unterhaltspflichtige am sinnvollsten, die Arbeit mit den Kindern dem anderen Elternteil allein zu überlassen – ihn quasi zum Alleinerziehenden zu machen. Geld ersetzt aber keinen Elternteil“, sagt Markus Witt vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“. „Eltern lieben ihre Kinder und wollen für sie da sein. Dafür werden sie durch die aktuellen familienrechtlichen Regelungen auch noch finanziell bestraft.“

In vielen Fällen befeuert die Hopp-oder-top-Rechtsprechung Konflikte zwischen getrennten Eltern noch zusätzlich. Denn wer kann schon wissen, ob der Vater, der die Hälfte der Woche mit seinem Kind verbringen will, eigentlich einfach nur keinen Unterhalt mehr zahlen will? Und wer sagt, dass die Mutter, die dies verhindern will, wirklich nur das Kindeswohl im Sinn hat und nicht in Wahrheit um ihre Einkünfte bangt?

Aus diesem Grund werben Organisationen wie der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) schon seit Langem für ein flexibleres Unterhaltsrecht, das ab einem Betreuungsanteil von 30 Prozent eine stufenweise Abschmelzung der Zahlungen vorsieht. Auch eine Online-Petition für das Wechselmodell hat der Verband auf den Weg gebracht. „Wir sind uns bewusst, dass diese Variante nicht für jeden Trennungsfall geeignet ist, wissen aber auch, dass in vielen Fällen dieses kindeswohlorientierte Modell von Elternteilen schlicht und einfach aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wird“, sagt ISUV-Sprecher Claus Merten, selbst Fachanwalt für Familienrecht.

Die Politik scheint die Problematik inzwischen zu erkennen.

Am 4.Mai lädt das Bundesjustizministerium zu einem Symposium zum Thema „Unterhalt im Wechselmodell sowie bei erweitertem Umgang„.

Dazu sind auch Experten aus der Wissenschaft geladen. Hildegund Sünderhauf ist Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und befasst sich seit Jahren mit dem Wechselmodell. Weil es in Deutschland kaum Forschung dazu gibt, hat sie in einem dicken Wälzer rund 50 internationale Studien zur „paritätischen Doppelresidenz“, wie die gemeinsame Betreuung von Scheidungskindern auch genannt wird, ausgewertet. Mit einem frappierend eindeutigen Resultat: „Fast alle haben zum Ergebnis, dass es Kindern im Wechselmodell besser geht als in der Alleinbetreuung.“

93 Prozent von ihnen hätten empirischen Untersuchungen zufolge in der Rückschau angegeben, dass das Wechselmodell die bestmögliche Betreuungsform für sie gewesen sei, sagt Sünderhauf. Umgekehrt beklage die überwiegende Mehrheit der Kinder, die im klassischen „Residenzmodell“ aufgewachsen sei, dass sie den anderen Elternteil vermisst und gern häufiger gesehen hätten. „Natürlich“ sei es „der primäre Wunsch von allen Kindern, mit Mutter und Vater zusammenzuleben“, sagt sie: „Das Zweitbeste aber ist es, wenigstens mit beiden Eltern möglichst viel Kontakt zu haben, wenn sie schon nicht mehr als Familie zusammenleben wollen.“

Es brauche einen „gesellschaftlichen Impuls zu sagen: Wir finden es richtig, dass Mütter und Väter auch nach der Trennung aktiv für ihr Kind Verantwortung tragen“, sagt Sünderhauf. „Wir brauchen einen Common Sense, dass es unanständig ist, Trennungen auf dem Rücken der Kinder auszutragen und dem anderen Elternteil das Kind zu entziehen. In Skandinavien kann man sich in so einem Fall nicht mehr auf die Straße trauen!“

Anton B. würde diese Sätze wahrscheinlich unterschreiben. Der heute 20 Jahre alte Student war acht Jahre alt, als seine Eltern sich trennten, und sie taten etwas, was sich Bilderbuchautoren nicht besser hätten ausdenken können. Sie befragten Anton nach seinen Wünschen. Und sie stellten ihm eine Kinderpsychologin zur Seite, ihm in der schwierigen Phase beizustehen. „Ich wollte meinen Vater nicht nur am Wochenende sehen“, sagt Anton. „Und ich wollte keine ganze Woche von dem jeweils anderen getrennt sein.“

Antons Eltern setzten sich zusammen und entwickelten ein Modell, das allen Seiten gerecht werden sollte. Montag, Dienstag, Mittwochmorgen bei Mama, Mittwochnachmittag, Donnerstag und Freitag bei Papa, die Wochenenden im Wechsel. Ferien und Feiertage wurden geteilt: Weihnachten bei Mama, Ostern bei Papa, im nächsten Jahr umgekehrt. „Anton hat das gemacht wie ein Uhrwerk“, sagt seine Mutter Anke. „Er wusste die Zeiten manchmal besser als wir.“ Als Anton 14 wurde, haben die Eltern ihm freigestellt, ob er etwas ändern wollte, schließlich hatte er da das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Doch Anton wollte alles so lassen, wie es war. Die Hälfte der Zeit bei Mama und ihrem neuen Mann. Die andere Hälfte bei Papa, seiner neuen Frau und dem kleinen Bruder. „Es erschien einfach als das natürlichste Modell“, sagt er heute. „Es war eine gute Entscheidung.“

Das sieht auch Anke B. so. Dass sie und ihr Ex-Partner sich gleichberechtigt um Anton kümmern würden, stand für sie nie infrage. Doch das Loslassen fiel ihr dann doch schwer. „Das erste Weihnachtsfest ohne Anton war hart“, sagt Anke B. „Aber man wächst da rein. Ich musste lernen, darauf zu vertrauen, dass der andere mit dem Kind schon alles richtig macht – trotz des Streits, den wir Eltern untereinander hatten.“ Dass beide keine finanziellen Ansprüche aneinander stellten, habe die Situation zusätzlich entspannt, sagt Anke B. „Ich hätte mich nicht gern um zehn Euro gestritten. Ich habe meine Unabhängigkeit immer sehr geschätzt.“

Und wenn sich Eltern nicht gütlich einigen können wie die von Anton? Wenn sie streiten, um jede Stunde mit dem Kind, um jeden Euro Unterhalt? Vielen Richtern falle es zunehmend schwer, einen Elternteil einfach „auszusortieren“, sagt Hildegund Sünderhauf. „Sie sagen oft: Wir haben hier zwei voll kompetente, tolle Eltern. Beide sind liebevoll, zugewandt, haben Ressourcen.“ Es herrsche quasi Punktgleichheit. „Und dann wird ein kleines Detail an den Haaren herbeigezogen, das die Waagschale wieder in die eine Richtung kippen lässt.“ Und damit werde eine Entscheidung gerechtfertigt, die gravierende Folgen habe. Viele Eltern stritten sich aus Angst: aus Angst, das Kind zu verlieren, aus Angst, aus seinem Leben herausgedrängt zu werden oder keine maßgebliche Rolle mehr spielen zu können. „Und diese Angst führt zu Eskalation“, sagt Sünderhauf. Auch deshalb sollten Richter ihrer Meinung nach die Möglichkeit haben, das Wechselmodell anzuordnen – auch gegen den Willen eines Elternteils.

In der Politik will sich bisher aber kaum jemand so weit aus dem Fenster lehnen. Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender des Familienausschusses im Bundestag, hat jetzt erst einmal ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das Auskunft darüber geben soll, welche Auswirkungen die verschiedenen Umgangsmodelle langfristig auf die betroffenen Scheidungskinder haben. Ergebnisse sind frühestens in zweieinhalb Jahren zu erwarten. Aber Lehrieder will sich auch nicht drängen lassen. „Was gerecht ist und den Familien hilft, können wir wohlwollend prüfen. Aber in erster Linie muss es um das Kindeswohl gehen, nicht darum, wie Mütter oder Väter sich fühlen.“ Dass es zumindest in Sachen Unterhaltsrecht Handlungsbedarf gibt, scheint in der Union aber unbestritten zu sein. „Es entspricht der Lebenswirklichkeit, dass viele Elternteile auch nach einer Trennung weiter die Verantwortung für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilen wollen“, sagt Sabine Sütterlin-Waack, zuständig für Fragen des Unterhaltsrechts.

Anke B. sagt jedenfalls, sie würde alles jederzeit wieder so machen. Als es neulich darum ging, gemeinsam zu überlegen, wie man Antons Studium wuppen kann, da saßen sie zu fünft an einem Tisch: Vater, Mutter, die neuen Lebenspartner und Anton. „Und dann kann man in so einer Runde auch mal sagen: Es war eine harte Zeit, aber es war gut.“

*Name geändert
Artikel vom / Ausgabe 15 / Seite 6
http://www.welt.de/print/wams/politik/article139419584/Aufstand-der-Entrechteten.html

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