FDP fordert Doppelresidenz im Familienrecht

Liebe Väter bitte unterstützt die FDP, damit auch entsorgte, entfremdete  Väter, teilweise auch Mütter  nach Trennung oder Scheidung 50/50 Umgangsrecht mit ihren Kindern durch die Doppelresidenz bekommen.
So kann es nicht weiter gehen, viele entsorgte Elternteile haben jahrelang schwere Depressionen und werden alleine mit dieser Diskriminierung nicht fertig, weil der Staat noch kein Gesetz zusammengebracht hat und noch immer die Ein-Eltern-Politik fördert. Für viele entsorgte Eltern ist der einzige Ausweg Suizid, 3/4 in Österreich und Deutschland sind Männer.

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In American family law, equal access rights mean 50/50 shared parenting. In German-speaking countries one speaks of „double residence=Doppelresidenz“ or „exchange model=Wechselmodell“
The new party in the German government „FDP“ has this as a coalition operation in their program.
Angela Merkel (CDU), Greens, however, continue to support the one-parent policy.

Admin of Family & Family law germany austria, am 12-11-2017

Artikel:

Familienrecht: Und das Kind gehört zu Mama

Die FDP will, dass Trennungskinder ein Recht darauf haben, abwechselnd bei Vater und Mutter zu leben. Doch Union und Grüne wehren sich. Wir erklären das Wechselmodell.
Familienrecht: Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell – auch wenn es im Familienrecht noch nicht verankert ist.
Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa: Immer mehr Eltern praktizieren nach der Trennung das sogenannte Wechselmodell.

Worum geht es?

FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch einen Paradigmenwechsel wollen zumindest Union und Grüne nicht mittragen: Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen. Das würde bedeuten, dass beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt die Kinderbetreuung übernehmen. Betroffen davon wären alle Familien, in denen sich das getrennte Paar nicht auf ein Betreuungsmodell für die Kinder einigen kann – egal ob verheiratet oder unverheiratet.

Am Donnerstag hatte ein Bündnis von 60 verschiedenen Verbänden, Initiativen, Juristen, Psychologen und Therapeuten in einer gemeinsamen Erklärung die sogenannte Doppelresidenz als Leitmodell im Familienrecht gefordert. Der Widerstand gegen den FDP-Vorschlag hat verschiedenen Gründe: Während die Grünen Familien nicht so stark in ihren Möglichkeiten beschränken wollen, hält die Union (CDU/CSU) am traditionellen Familienbild fest.

Was ist das Doppelresidenz-Modell?

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die erzieherische und materielle Verantwortung teilen. Das Kind lebt bei diesem Modell sowohl bei der Mutter als auch beim Vater und nicht überwiegend bei einem von beiden. Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. „Damit es funktioniert, dürfen die Eltern nicht weit voneinander entfernt wohnen. Den Mittelpunkt bildet dabei das soziale Umfeld des Kindes“, sagt Markus Witt vom Aktionsbündnis Doppelresidenz. Rechtlich betrachtet kommt das Modell einem Anspruch des Kindes gleich, zu gleichen Anteilen bei Vater wie Mutter leben zu dürfen.

Wie war es bisher?

Bisher ist das sogenannte Residenzmodell üblich. Kinder leben im Trennungsfall meist überwiegend bei einem Elternteil, in der Regel bei der Mutter. Streiten sich die Eltern darüber, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend wohnen soll, sprechen sich die Familiengerichte eher für die Mutter aus. Das liegt an den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich stark an einem traditionellen Familienbild orientieren: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater sorgt für Finanzen.

Warum wird das Wechselmodell gefordert?

Es gibt immer mehr Väter und Mütter, die sich auch nach der Trennung die Erziehung teilen wollen. Tatsächlich zeigt der Monitor Familienforschung des Bundesfamilienministerium aus dem Jahr 2015, dass die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen das bevorzugte Familienmodell ist. Bereits heute praktiziert immerhin fast ein Viertel der getrennten Eltern mit ihren Kindern das Wechselmodell. Nach einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Studie sind 93 Prozent dieser Eltern auch zufrieden mit dieser Aufteilung.

Das Residenzmodell hat außerdem viele Nachteile: Väter sehen ihre Kinder trotz Sorge- und Umgangsrecht in vielen Fällen nur am Wochenende, müssen aber einen Großteil der materiellen Last alleine schultern. Die Mütter wiederum tragen die Hauptlast der Erziehung und können als Alleinerziehende Familie und Beruf nur schwer vereinbaren. Viele können nur Teilzeit arbeiten, erwerben daher weniger Rentenansprüche und sind im Alter von Armut bedroht. Oft geht es auch den Kindern bei dieser Aufteilung nicht gut, weil sie sich mehr Zeit mit beiden Elternteilen wünschen. Studien zufolge leiden Kinder darunter, wenn sich die Eltern über die Aufteilung streiten oder sie ein Elternteil nur noch am Wochenende sehen. Experten gehen davon aus, dass die Bindungsfähigkeit durch gleichberechtigte Elternschaft gefördert wird.

Die Position der Väter würde gestärkt

Wer würde von einer Änderung profitieren?

Weil die bisherige Rechtsprechung noch immer an einem konservativen Leitbild orientiert ist, haben Väter oft das Nachsehen, ihre Position würde also gestärkt. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil dieses Modell gestärktk (Az. XII ZB 601/15). Und schon im Mai 2013 gab es eine Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern: Seither können Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen.

Würde sich auch am Sorgerecht etwas ändern?

Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht – und umgekehrt. Wer das Sorgerecht hat, darf über Angelegenheiten des Kindes entscheiden, also zum Beispiel die Kita oder die Schule aussuchen. Damit ein Kind zu gleichen Teilen bei seinen getrennten Eltern leben kann, ist es von Vorteil, wenn beide auch das Sorgerecht haben – zwingend ist es aber nicht.

Das Umgangsrecht bedeutet, dass jedes Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat, selbst dann, wenn es nicht das Sorgerecht hat. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sowohl das Sorge- als auch das Umgangsrecht orientieren sich am Wohl des Kindes.

Wie viele Familien wären betroffen?

Das Aktionsbündnis schätzt, dass das Umgangsrecht von mindestens 250.000 Kindern pro Jahr für die Regelung infrage kämen. „In rund 56.000 Fällen pro Jahr müssen bisher die Familiengerichte hierzulande eine Aufteilung zwischen zerstrittenen Eltern finden“, sagt Witt. Es könnten aber noch viel mehr Familien sein. Denn immer weniger Eltern sind miteinander verheiratet. Kommt es zur Trennung, tauchen diese Fälle in keiner Statistik auf.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht/komplettansicht
Tags: Ungangsrecht – Sorgerecht – shared Parenting – Familienrechte – Gleichberechtigung – Right of access – custody – shared parenting – family rights – equal rights – germany

SPÖ „Muttertag ist überholt und konservativ – Den Tag des Apfels finde ich auch nicht sehr beachtenswert“

SPÖ


SPÖ Frauenministerin

Heinisch-Hosek: „Männer dürfen nicht Ernährer sein“

Den Muttertag findet Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek „überholt und konservativ“, den Rabenmuttertag toll. Mit der „Presse am Sonntag“ sprach sie über Werte und gemeinsame Obsorge.

 

Ist der Muttertag für die Frauenministerin ein Feiertag oder ein zwiespältiger Anlass?
Echte Feministinnen lehnen ihn doch ab.

Gabriele Heinisch-Hosek: Deswegen begehen die sozialdemokratischen Frauen den Rabenmuttertag, um aufzuzeigen, dass Frauen, die die Erziehung ihrer Kinder und einen Beruf unter einen Hut bringen müssen, leider noch immer als Rabenmütter abgestempelt werden. Das sind sie aber nicht, das ist eine Mehrfachbelastung. Und in diesem Jahr gedenken wir der Müttersterblichkeit weltweit, also der häufigen Todesfälle vor und nach der Geburt. Das tun wir, um einen Gegenpol zum Muttertag zu schaffen, der überholt und konservativ ist.


Warum ist der Muttertag denn überholt?

Was sagt denn ein Muttertag oder ein Vatertag aus? Überhaupt nichts.
Es mag bestimmte Tage geben, die mehr bedeuten, wie etwa den Frauentag – aber der Muttertag? Wenn eine Frau ein Kind bekommt, braucht sie mehr als nur einen solchen Ehrentag. Das reicht nicht.

 

Aber bei einer Frau reicht es für einen Frauentag durch ihre Geburt als Frau? Oder beim Wasser, siehe Tag des Wassers?

Das sind keine Ehrentage, sondern wir gedenken der Bedeutung oder der Stellung der Frau. Den Tag des Apfels finde ich auch nicht sehr beachtenswert.

 

Wenn eine Frau sich heute über ihre Rolle als Mutter definiert und nicht in einem Beruf arbeitet, hat sie heute mehr Erklärungsbedarf als eine berufstätige Frau ohne Kinder, oder?

Die Frage ist, ob es sich eine Frau leisten kann, zu Hause zu bleiben. Wenn die Kinder klein sind, bieten wir durch die verschiedenen Karenzgeld-Lösungen allen Frauen die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben. Aber unser Ziel ist es, dass Frauen möglichst schnell wieder in den Beruf kommen. Ebenso wichtig ist die Frage, wie die Erzeuger der Kinder, die Väter, ihren Anteil an der Arbeit mit den Kindern übernehmen.

 

Verzeihen Sie, aber wir hören da schon heraus, dass es für Sie zu wenig ist, „nur“ Mutter zu sein, oder?

Es gibt kaum mehr Mütter, die vor der Geburt ihres Kindes keinen Beruf erlernt haben. Danach als Mutter zu Hause zu sein, birgt Gefahren, vor allem die, nicht mehr den Wiedereinstieg zu schaffen. Es geht auch darum, sich zu verwirklichen. Und dann ist auch die Absicherung im Alter wegen fehlender Pensionszeiten nicht gegeben.

Um es umzudrehen: Bliebe ein Mann ausschließlich als Hausmann bei den Kinder zu Hause, würden Sie das begrüßen?

Das sind seltene Ausnahmen, bei Männern würden das alle cool finden. Frauen haben das immer schon gemacht. Ich würde es auch bei einem Mann nur auf Zeit begrüßen. Wir können das Daheimbleiben nicht unterstützen. Das können wir uns nicht leisten.

 

Sie hätten gern eine stärkere Rolle der Väter in der Erziehung. Aber wenn es um mehr Väterrechte geht, dann sperren Sie sich dagegen. Das ist bei der gemeinsame Obsorge so.

Das stimmt so nicht. Wir können bei den zehn Prozent der strittigen Scheidungsfälle nicht als Staat Harmonie verordnen und automatisch eine gemeinsame Obsorge anordnen. Das geht nicht. Wenn schon die Trennung nicht funktioniert, wie soll das dann bei der gemeinsamen Obsorge gehen?

 

Hatten Sie schon einen Termin mit der neuen Justizministerin Beatrix Karl zu dem Thema?

Nein, es gab zwar Kontakt. Kollegin Karl hat dabei einen Termin angekündigt, bei dem wir unsere Berührungspunkte, die wir schon haben, klären werden.

Warum sind manche Juristen bei der gemeinsamen Obsorge nicht Ihrer Meinung?

Weil sie vielleicht die reale Situation streitender Erwachsener nicht immer richtig einschätzen. Oder sogar aus eigener Betroffenheit glauben, dass, wenn man mehr Rechte hat, die Welt in Ordnung wäre. Das stimmt aber nicht, der Streit wird nur verlagert. Das hat man in Deutschland gesehen: Es gibt zwar weniger Obsorgestreitigkeiten, aber die Besuchsrechtsstreitigkeiten sind um ein Drittel gestiegen.

 

Aber sehen Sie es auch so, dass Väter zum Teil nicht gerecht behandelt werden?

Sicher. Ledige Väter durften in Österreich bisher nicht einseitig gemeinsame Obsorge beantragen, hier brauchen wir auch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine neue Lösung. Dem einseitigen Antragsrecht lediger Väter kann ich sehr wohl nahetreten. Aber erst, wenn eine Zeit nach der Geburt vergangen ist, in der der Vater eine Bindung zum Kind aufgebaut hat. So, wie es im Entwurf der Ex-Justizministerin steht, dass sofort nach der Geburt die gemeinsame Obsorge greift, würde ich es nicht empfehlen. Wobei man sie ohnehin schon bei der Geburt beantragen kann, sofern beide einverstanden sind.

 

Man könnte aber auch sagen: Man weiß auch bei der Mutter nicht . . .

Es gibt gute Mütter und schlechte Mütter, gute Väter und schlechte Väter, keine Frage. Das österreichische Recht hält aber fest, dass bei der Pflege und Erziehung die Mutter, die das Kind ja geboren hat, geeignet ist, mit dem Kind zu leben, während das bei den Vätern nicht immer der Fall ist. Die wollen manchmal nicht. Es ist auch ein bisschen komisch, wenn unmittelbar nach der Geburt der zweite Teil sagt: Ich will einseitig gemeinsame Obsorge beantragen. Da könnte man schon denken, dass etwas nicht stimmt.

 

Wie tun Sie sich mit einem neuen ÖVP-Chef und ÖVP-Team, deren Familienbild nach eigenen Aussagen christlicher, konservativer, traditioneller ist als das bisherige?

Genau das ist auszuloten. Denn ich betrachte weiter den Wirtschafts- und Familienminister als meinen Spiegel. Mit ihm werde ich bald einen Termin ausmachen, weil es mich sehr drängt, über die Anstoßfinanzierung zur Kinderbetreuung weiterzuverhandeln. Wer Familienpolitik macht, müssen die ÖVP-Politiker untereinander klären. Modern und gut soll sie sein, Rückschritte werden wir nicht zulassen.

 

Dann wird sich Spindelegger mit seiner proklamierten Rückbesinnung auf die traditionellen Werte der ÖVP aber schwertun.

Ich habe nichts gegen Werte, auch nicht gegen traditionelle, solange sie nicht bedeuten, dass eine erreichte Situation wieder zurückgenommen wird. Frauen dürfen nicht zurück an den Herd geschickt werden, während Männer als Hauptverantwortliche und -ernährer das Geld nach Hause bringen. Wie kämen auch die Männer dazu?

 

Bezüglich neue ÖVP-Partner: Können Sie sich mit Maria Fekter als Finanzministerin vorstellen, die eine Besoldungsreform für den öffentlichen Dienst doch anzugehen?

Wir verhandeln gerade ein neues Dienstrecht für die Lehrerinnen und Lehrer. Das ist ein großer erster Schritt, der ein Drittel aller öffentlich Bediensteten betrifft. Natürlich wünsche ich mir für alle, dass die Jüngeren, die in den Job einsteigen, mehr verdienen, während die Gehaltskurve abflacht. Im letzten Budget waren keine Mittel für die Besoldungsreform vorhanden, weil sie so viel kosten würde: 200 bis 300 Millionen Euro für alle Berufsgruppen. Die Frage bei der neuen Ministerin, ob wir das nicht doch angehen, würde sich allemal lohnen. Und die werde ich ihr auch stellen. In sieben bis zehn Jahren würden sich die Kosten einer Besoldungsreform neutralisieren.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 08052011)
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/660220/HeinischHosek_Maenner-durfen-nicht-Ernaehrer-sein

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Kardinal Schönborn zu Kinderwunsch und Familienbild

Pressestunde mit Kardinal Christoph Schönborn
Was ist Familie ?
Fortpflanzungsmedizin Vater Mutter Kind Kirche Ehe

Viele Gläubige, vor allem an der Kirchenbasis, wünschen sich Veränderungen der Amtskirche bei Themen wie Homosexualität, Fortpflanzungsmedizin oder Sterbehilfe.

Und Papst Franziskus, dessen Reformbereitschaft von Schönborn gelobt wird, geriet in letzter Zeit mehrmals durch umstrittene Äußerungen zur Kindererziehung und Familienplanung in Kritik.

Welche Reformen der Kirche sind notwendig, und welche sind auch möglich?
Wie sieht Kardinal Schönborn soziale und wirtschaftliche Fragen, wie Arbeitslosigkeit und Wirtschaftsentwicklung?

Und wie steht Kardinal Schönborn zum Islam in Österreich?

Die Fragen stellen:
Hubert Patterer – „Kleine Zeitung“
Brigitte Handlos – ORF

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