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Für Scheidungsfamilien war dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ein Paukenschlag: Getrennt lebende Elternteile können in Zukunft gerichtlich durchsetzen, ihr Kind auch gegen den Willen des Ex-Partners zur Hälfte betreuen zu dürfen.
Familiengerichte können demnach dieses sogenannte „Wechselmodell“ nach geltender Gesetzeslage sogar streitenden Eltern verordnen – vorausgesetzt, dass das Pendeln zwischen Mutter und Vater ihrer Überzeugung nach das Beste für das Kind ist und die Ex-Partner einigermaßen „kommunikations- und kooperationsfähig“ sind. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil entschieden.
Seitdem tobt eine hitzige Debatte darüber, wie das Urteil zu interpretieren ist. Ist es tatsächlich „wegweisend“, wie es in der SPD-Fraktion heißt? Ist es ein überfälliges, aber nicht ausreichendes Signal, wie einige Familienverbände urteilen? Oder wird sich an der bisherigen Praxis, Kindern hoch zerstrittener Eltern keine Pendelei zwischen den Fronten zu verordnen, sowieso nichts ändern?
Zu welchem Ergebnis man kommt, hängt im Zweifel vom ideologischen Standpunkt ab – und von der eigenen leidvollen Erfahrung. Vor allem Vätergruppen beklagen seit Jahren, nicht mehr länger nur Zahl- oder Besuchsväter sein zu wollen. Sie fordern zunehmend erfolgreich eine aktivere Rolle ein – parallel zu dem sich wandelnden Gesellschaftsbild, das auf gleichberechtigte Elternschaft setzt.

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Doch noch lebt der Großteil der Trennungskinder nach dem sogenannten „Residenzmodell“ überwiegend bei einem Elternteil, meist der Mutter – mit mehr oder weniger umfangreichen Umgangsrechten für den Vater. Ein Zustand, den viele Männer nicht länger hinnehmen wollen.
Als Kristallisationsobjekt der Wut fungiert dabei vor allem Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Sie gilt männlichen Aktivisten als Schutzheilige der Alleinerziehenden, die zwar permanent für Partnerschaftlichkeit in der Beziehung werbe, für getrennte Väter aber keinen Sinn habe.
Wer sich einen Eindruck verschaffen will, welch ein rotes Tuch Manuela Schwesig für viele dieser Männer ist, muss nur die Facebook-Seite „Schwesig muss weg“ besuchen. „Ich bin eine große Gefahr! Ich produziere kaputte und ausgegrenzte Väter ohne Rechte am Kind. Deshalb wählen Sie mich ab!“, heißt es dort unter dem lächelnden Konterfei der Ministerin. Die Seite, betrieben von einem Catering-Unternehmer aus Schwäbisch-Hall, gießt kübelweise Häme aus über alles, was nach weiblicher Hegemonie aussieht.
Hier kommen „entsorgte Väter“ zu Wort, die gegen mütterliche Allmachtsfantasien, geldgierige Exfrauen und parteiische Richter polemisieren. Und als „internationales Zeichen für Ehe“ wird ein Piktogramm gezeigt, in dem ein Mann unterwürfig vor der Frau auf dem Boden kniet und einen Geldschein in die Lüfte streckt.
Der Geschlechterkrieg, er tobt, und die Frauenministerin muss als Zielscheibe des Hasses herhalten. Sogar ihr Kampf für die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender, die vom Vater keinen Unterhalt erhalten, gereicht ihr in diesem Zusammenhang zum Nachteil. Schwesig, so der Vorwurf, sorge dafür, dass Vätern jetzt nicht nur bis zum 12., sondern sogar bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes der Unterhalt gepfändet werden kann. „Liebe Mütter, ich bin eure Manuela Schwesig“, steht es hämisch darunter.
Doch auch die organisierten Mütter sind nicht untätig. „Wir erleben seit Jahren, wie Mütter in Deutschland systematisch regelrecht geknechtet werden. Hintergrund ist wohl die durch eine starke und teilweise aggressive Väterlobby seit 25 Jahren vorgetragene Ideologie über die unersetzliche Wichtigkeit von Vätern für Kinder, maskiert als Anspruch auf Gleichberechtigung und begründet mit dem Kindeswohl“, heißt es in einem Offenen Brief der „Mütterlobby“ an Schwesig. Einem bestimmen Typ Vater gehe es aber nur um seinen Macht- und Kontrollanspruch – „nicht selten in Verbindung mit Geld, das er nicht zahlen will.“
Geht es dem Ex am Ende nur ums Sparen?
Schuld an dem Streit ums Geld ist nicht zuletzt das in die Jahre gekommene Unterhaltsrecht, das keine Rücksicht darauf nimmt, ob ein Vater sich umfangreich um sein Kind kümmert oder gar nicht. Nur wenn sich Eltern die Betreuung genau hälftig teilen, so ein weiteres BGH-Urteil aus dem Jahr 2014, müssen sie auch gemeinsam für den Unterhalt aufkommen. Viele Mütter argwöhnen deshalb, dass es ihrem Ex bei ihrem Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind nur ums Sparen geht.
Kein Wunder, dass es in dieser aufgeheizten Stimmung schwer fällt, einen klaren Kompass zu wahren. Denn Tausende und Abendtausende Trennungsfamilien, die Umgang und Unterhalt einvernehmlich lösen, die friedlich und kooperativ Kompromisse zum Wohle ihrer Kinder schmieden und sich absprechen, ohne Gerichte dafür bemühen zu müssen, sie drohen in dem Kampf um die Deutungshoheit unterzugehen.
Das Bündnis „Doppelresidenz“, das für die Möglichkeit wirbt, Kindern zwei Zuhause zu geben, hofft auf die deeskalierende Wirkung des BGH-Urteils. Konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, das Wechselmodell zu verhindern, werde jetzt ein Ende finden, hofft Markus Witt, Sprecher des Aktionsbündnisses. Künftig werde der kooperative, den Streit deeskalierende Elternteil Vorteile haben – „dies kommt direkt den Kindern zugute.“ Ein Punkt, den auch der Verein Gemeinsam erziehende Mütter und Väter hervorhebt: „Neu in Deutschland ist hiermit, dass ein Elternteil nicht mehr wie bisher mit seinem egoistisch motivierten Veto eine gleichwertige Bindung der Kinder zum anderen Elternteil boykottieren kann.“
SPD-Fraktion verlangt nach Urteil Klarstellung im Gesetz
Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist man skeptischer. „Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden“, sagt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands. Es dürfe nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern es mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. „Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.“ Einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells steht ihr Verband deshalb kritisch gegenüber. Als Regelfall tauge es nicht.
In der SPD-Fraktion wird das Urteil des Bundesgerichtshofs hingegen bereits als „logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik“ gefeiert. „Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist“, sagen Johannes Fechner und Sönke Rix, die rechts- und familienpolitischen Sprecher der Fraktion. „Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen.“
Die SPD-Fraktion sehe sich durch den Gerichtsbeschluss bestätigt, jetzt auch an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Konkret dringt Rix darauf, dass „im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankert wird, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht“.
Ministerin wartet auf Studie, die 2017 kommen soll
So weit ist man im Familienministerium noch lange nicht. Hier will man erst die Ergebnisse der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ abwarten, die Anfang nächsten Jahres vorliegen sollen. Mit dieser Untersuchung will Schwesig herausfinden lassen, welches Betreuungsmodell für Trennungskinder das Beste ist.
Die Ministerin selbst stehe dem Wechselmodell offen gegenüber, sagt ihre Sprecherin. „Ob und inwieweit eine Änderung der rechtlichen Regelungen erforderlich sind, werden wir uns in aller Ruhe unter Beachtung der Ergebnisse der Studie anschauen.“ Wichtig sei, dass Kinder nicht zum Spielball im Streit ihrer Eltern werden.
Doch ob die Studie wirklich belastbare Ergebnisse liefert, ist umstritten. Nach Protesten von verschiedenen Seiten wurde das Studiendesign nachträglich korrigiert. Zur Befragung von betroffenen Kindern ist jetzt das Einverständnis beider Elternteile vonnöten. Ausgerechnet Kinder aus stark zerstrittenen Familien können deshalb nicht gehört werden. Und noch eine Sorge treibt den Wissenschaftlichen Beirat um: dass sich für die Studie letztlich doch wieder nur Väter und Mütter melden, die gut vernetzt und organisiert sind. Die Lauten aber, sie bestimmen ohnehin schon den politischen Diskurs.
Die ersten Proteste gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs sind jedenfalls bereits im Gange. Auf der Plattform Change.org hat die Mütterinitiative „Mamas wehren sich“ eine Petition gestartet. „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen“, heißt es dort. Bei streitenden Eltern überstiegen die Belastungen, die ein „als Faustpfand zwischen den Konflikt der Eltern geschobenes Kind aushalten muss, bei weitem die Vorteile, die ein solches Modell auch mit sich bringen kann.“
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https://www.welt.de/politik/deutschland/article162602234/Wuetende-Vaeter-schoepfen-neue-Hoffnung.html
Tags: Familienrecht – Gleichberechtigung Gleichstellung