Frauen- Pensionsantrittsalter und Gehaltsschere

Frauen- Pensionsantrittsalter Lohnscherre
Frauen- Pensionsantrittsalter Lohnscherre

 

Im Durchschnitt arbeiten Frauen daher 7 Jahre weniger als Männer bedingt durch die Teilzeitregelung, und zusätzlich nochmals 5 Jahre weniger als Männer bedingt durch das niedrigere gesetzliche Pensionsantrittsalter.
Die durchschnittliche gesamte Arbeitszeit bei Frauen (Karriere) ist daher um 12 Jahre deutlich geringer als bei Männern in Österreich!

Die derzeitige Pensionsregelung benachteiligt Männer sehr stark

weiterlesen
–> http://wp.me/p4RGV9-Wz
Tags; Frauen #Pensionslücke #Lohnschere #Arbeitsjahre #Gehaltsschere – Diskriminierung der Männer – Frauenpolitik

Hoffnungen der Väter sind berechtigt

«Die Hoffnungen der Väter sind berechtigt»

Bundesrichter Nicolas von Werdt weiss, wie die alternierende Obhut von Kindern bei getrennten Eltern klappen soll.

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

«Der Wunsch des Kindes muss berücksichtigt werden», sagt Bundesrichter Nicolas von Werdt. Foto: Franziska Rothenbühler

Seit Anfang 2017 gilt das neue Unterhaltsrecht. Damit wird eine Alimentenpflicht auch für ledige Betreuungspersonen eingeführt (Betreuungsunterhalt) sowie die alternierende Obhut, die geteilte Kinderbetreuung bei getrennt lebenden Eltern. Die Gerichte müssen diese prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Das Parlament betonte damit das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu Vater und Mutter.

Einen Anspruch auf alternierende Obhut gebe es aber nicht, schrieben die Zürcher Gerichte in ihrem Leitfaden zum neuen Unterhaltsrecht.

Anders äussert sich nun Nicolas von Werdt, Präsident der zuständigen Abteilung am Bundesgericht. Seiner Ansicht nach muss die alternierende Obhut ermöglicht werden, wenn sie gewünscht wird und die vom Bundesgericht definierten Kriterien erfüllt sind.

Die Zürcher Gerichte haben einen Leitfaden für das neue Unterhaltsrecht verfasst. Was halten Sie davon?
Es ist gut, dass sich die Gerichte vor Inkrafttreten eines Gesetzes Gedanken machen, nach welchem Muster die Fälle behandelt werden sollen. Es muss aber jeder Fall einzeln geprüft werden. Problematisch wäre es, wenn sich ein Gericht im Urteil auf den Leitfaden berufen würde. Es geht ja darin vor allem um technische Details wie die Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Manche Juristen kritisieren das neue Unterhaltsrecht als zu offen formuliert. Wie sehen Sie das?
Als Richter hätte ich mir präzisere Vorgaben gewünscht. Es gibt jährlich 16’000 Scheidungen, viele davon mit Kindern. Rund 500 Fälle landen am Bundesgericht, das sind vergleichsweise wenig. Und zwar deshalb, weil sich die Parteien an der klaren Rechtsprechung orientieren können. Die Gesellschaft hat insgesamt ein Interesse an klaren Regeln, weil nicht jeder Disput vor Gericht ausgetragen werden soll. Nur die hochstrittigen Fälle kommen ans Bundesgericht. Wir fällen die Leiturteile anhand von ausserordentlichen Konstellationen. Deshalb wird es nun eine Weile dauern, bis wieder Klarheit herrscht.

Die Zürcher Gerichte wollen gemäss dem Leitfaden jedenfalls bei getrennten Ehegatten an der 10/16-Regel festhalten. Der Bundesrat will, dass diese Regel überdacht wird. Was sagen Sie?
Die 10/16-Regel besagt, dass der bisher hauptbetreuende Ehegatte erst dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist; zunächst teilzeitlich und ab dem 16. Altersjahr voll. Diese Regel wurde im Interesse desjenigen Ehegatten entwickelt, der auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat, um die Kinder persönlich zu betreuen. Es ging um den Schutz des Vertrauens, das ein Ehegatte auf die Fortsetzung der während des Zusammenlebens gemeinsam vereinbarten Arbeitsteilung haben soll; Gedanken an das Kindeswohl standen nicht im Vordergrund. Ich stelle fest, dass das Bundesgericht in den letzten Jahren keinen Entscheid aufgehoben hat nur, weil von dieser Regel abgewichen wurde. Die Gesellschaft hat sich entwickelt. Meine persönliche Prognose ist, dass diese Regel fallen wird.

Der Bundesrat verlangt dies quasi in seiner Botschaft. Wie stark sind die Gerichte daran gebunden?
Ich nehme die Botschaft ernst. Wir haben am Bundesgericht die Aufgabe, neue Grundsätze zu prüfen, die sich für eine Regel eignen. Etwa die deutsche, wonach die persönliche Betreuung nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Vordergrund steht, nachher die Kita. Die schweizerische Sozialhilfekonferenz hat diese Grenze per Anfang 2017 sogar auf ein Jahr heruntergesetzt. Wenn das Kind einjährig ist, gilt eine Erwerbsarbeit grundsätzlich wieder als zumutbar. Es ist nun an der Rechtsprechung, ein neues Modell zu entwickeln.

Wird mit dem neuen Gesetz die Berufstätigkeit beider Elternteile gefördert?
Dies darf keine primäre Rolle spielen, die Maxime ist das Kindeswohl. Das Unterhaltsrecht besagt aber, dass die persönliche Betreuung gegenüber der Fremdbetreuung nicht vorzuziehen sei. Damit fördert das Gesetz im weiteren Sinn die Berufstätigkeit der Frauen. Die Mütter sollen demnach arbeiten, wenn sie können. Das ist aber ein Widerspruch zum Betreuungsunterhalt, der gleichzeitig eingeführt worden ist. Denn wenn die Mutter arbeitet und für ihren eigenen Unterhalt aufkommt, hat sie keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dann müssen nur die Kosten für das Kind und dessen Fremdbetreuung aufgeteilt werden. Zentral wird deshalb die Frage sein, wann es der hauptbetreuenden Person unter dem Aspekt des Kindeswohls zuzumuten ist, dass sie wieder arbeiten geht, und ob es quasi ein Wahlrecht gibt, ob sie das Kind selber betreuen will oder nicht. Die Gerichte müssen definieren, ob es dieses Wahlrecht gibt, und wenn ja, bis zu welchem Alter des Kindes.

«Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden.»

Den Begriff «Kindeswohl» hört man oft. Wissen die Gerichte, was dem Wohl des Kindes dient?
Es gibt Extremsituationen, in denen man es klar sagen kann. Etwa, wenn Gewalt im Spiel ist. Oder bei einem behinderten Kind, das eine gute persönliche Betreuung braucht. Aber sonst ist es schwierig. Kinderpsychologische Studien besagen Sachen, die Sie nicht gern hören würden. Etwa, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund Fremdbetreuung von Vorteil ist. Weil sie dann integriert werden und nicht in ihrer Kultur haften bleiben. Oder dass man Kinder von weniger intelligenten Eltern besser von Dritten betreuen lässt als von den eigenen Eltern. Solche Kriterien werden höchstens in Extremsituationen in unsere Rechtsprechung fliessen.

Die Väter machen sich Hoffnungen, weil die alternierende Obhut neu gefördert werden soll. Wie berechtigt sind diese Hoffnungen?
Sie sind sehr berechtigt. Das Bundesgericht hat im letzten Herbst in zwei Leiturteilen die Kriterien dargelegt, anhand deren gemessen werden soll, ob die alternierende Obhut angezeigt ist: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.

Wird das Kind befragt?
Ja, das haben wir im Leiturteil so festgelegt. Der Wunsch des Kindes muss mitberücksichtigt werden. Man muss aber prüfen, ob dieser Wunsch echt ist oder beeinflusst. Denn jedes Kind in einer Trennungssituation ist in einem Interessenkonflikt. Es hat vermutlich beide Eltern gleich gern und will keinen enttäuschen. Der Wille des Kindes kann nur mittels Befragung durch eine Fachperson eruiert werden. Das neue Familienrecht wird vermehrt dazu führen, dass man den Kindeswillen abklärt.

Ein heikler Punkt ist wohl die Kooperationsfähigkeit. Wenn sich ein Elternteil querstellt, kann er die alternierende Obhut verhindern?
Der Umstand, dass sich ein Elternteil gegen eine geteilte Obhut wehrt, reicht nicht aus, um auf die Anordnung der geteilten Obhut zu verzichten. Sonst hätten wir ein Vetorecht, das wollen wir nicht. Doch wenn sich Eltern grundsätzlich und in anderen Kinderbelangen systematisch bekämpfen, ist die alternierende Obhut unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls fragwürdig.

Wenn ein Elternteil die alternierende Obhut nicht will, muss er also Obstruktion betreiben?
Das würde man merken, und solches Verhalten würde nicht geschützt. Wenn sich ein Elternteil nicht dem Kindeswohl entsprechend verhält, ist seine Erziehungsfähigkeit infrage gestellt. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Zuteilung auch der alleinigen Obhut.

Wurde die Erziehungsfähigkeit schon einmal abgesprochen wegen Nichtkooperation?
Ja. Aber es braucht viel dafür. Wir hatten einen Fall, bei dem eine Frau verwarnt wurde, weil sie ihr Kind vom Vater abzuschotten versuchte. Die Bindungstoleranz, also die Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, ist Bestandteil der Erziehungsfähigkeit.

Bei der Frage, wer die Kinder wie häufig sehen darf, ist Stabilität oft ein wichtiger Faktor. Da haben doch die Väter schon verloren – es gibt ja keinen Vaterschaftsurlaub.
Der Mutterschaftsurlaub allein begründet noch keine stabilen Verhältnisse. Die Frage ist, wie die Rechtsprechung mit Fällen umgehen soll, in denen die Väter während der Beziehung die Kinder nicht betreut haben, dies jedoch nach der Trennung tun wollen. In diesen Fällen kommt es darauf an, was die Beweggründe des Vaters waren. Warum hat er davor keine Betreuungsarbeit geleistet, warum will er jetzt? Wenn er beispielsweise voll erwerbstätig war, damit es der Familie finanziell gut geht, obwohl er die Kinder vielleicht gern mitbetreut hätte, dann fällt mit der Trennung seine Hauptmotivation für die Erwerbstätigkeit weg: die Familie. So scheint es legitim, wenn er sein Erwerbspensum reduziert und dafür sorgen will, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Anders sähe es aus, wenn seine Erwerbstätigkeit ausschliesslich karrieristisch motiviert war oder wenn der Vater nur deshalb selber betreuen will, um weniger Unterhalt bezahlen zu müssen.

«Weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen.»

Das Gesetz besagt lediglich, dass die alternierende Obhut auf Wunsch geprüft wird. Laut den Voten im Parlament soll sie aber gefördert werden. Müssen die Gerichte die Materialien berücksichtigen?
Sie müssen sie berücksichtigen. Doch bei der alternierenden Obhut sollten sie nun auf unsere Rechtsprechung abstellen. Das Bundesgericht hat deutlich gesagt, worauf es ankommt.

Muss die alternierende Obhut auf Wunsch verordnet werden, wenn die Kriterien erfüllt sind? Oder können die Gerichte auch sagen: Es läuft doch ganz gut so, also lassen wir das Kind bei der Mutter?
Meine Prognose ist, dass man die alternierende Obhut ermöglichen muss, wenn sie gewünscht wird und die Voraussetzungen gegeben sind. Die Stabilität ist dabei lediglich ein Hilfskriterium.

Kann die alternierende Obhut in strittigen Fällen deeskalierend wirken?
Es gibt Studien, die das sagen. Doch weil wir keine Studie als die richtige anschauen können, müssen wir jeden Einzelfall beurteilen. Wo es keine Geldsorgen gibt, funktioniert die alternierende Obhut grundsätzlich besser. Manche sagen, mit höherem Bildungsniveau funktioniere sie besser und dauerhafter. Zu verstehen, dass man den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern muss, braucht eine minimale Intelligenz.

Fehlt den Eltern diese Intelligenz?
Sie ist nicht selbstverständlich, wenn ich unsere Fälle anschaue. Es gibt Personen, die man als intelligent einstufen würde, die aber kein Verständnis dafür haben, dass der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil wichtig ist. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Ex-Partner, von dem sie sehr enttäuscht sind, und können das nicht vom Kindeswohl abstrahieren. Wenn die alternierende Obhut wegen fehlender Kooperation nicht möglich ist und einer der beiden Elternteile diese Bindungstoleranz nicht hat, ist es denkbar, dass derjenige die alleinige Obhut bekommt, der den Kontakt zum anderen Elternteil fördert.

Wie wichtig ist es für das Kind, bei Vater und Mutter richtig zu wohnen, sie nicht nur zu besuchen?
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes – unter der Voraussetzung, dass beide sich Zeit nehmen, sich um das Kind kümmern, sich um eine Beziehung bemühen. Wenn jemand das Kind vor den Fernseher setzt und Bier trinken geht, ist das wohl nicht die Idee.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.03.2017, 21:03 Uhr
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Hoffnungen-der-Vaeter-sind-berechtigt/story/24428591
Tags: Familienrecht – Schweiz  – Kindeswohl – Doppelresidenz – Wechselmodell

Bestsellerautorin sorgt für Aufsehen „Nur Halbe Kindererziehung“

Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham

Darum hat sie ihre Familie für die Liebe verlassen


Select your Language !

 
english  language  (Google Translation)

ПЕРЕВЕСТИ на Английский

Italia – lingua italiana
(traduzione di Google)
 
France – français
(traduction Google)
Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham
Bestsellerautorin Lisa Frieda Cossham – Lisa Frieda Cossham © Olga Kessler

Mit ihrer Kolumne bei der „Süddeutschen Zeitung“ hat Frieda Lisa Cossham für Aufsehen gesorgt.

Denn dort plädiert die zweifache Mutter für ein Wechselmodell bei der KIndererziehung. Im Gespräch mit BUNTE.de spricht sie über das kontrovers diskutiertes Thema und ihr neues Buch.

Sie war noch am Anfang ihres Studiums, als sie mit 22 Jahren Mutter wurde. Den Vater ihrer beiden Kinder hatte Lisa Frieda Cossham bereits in der Schule kennengelernt. Trotz eines schwierigen Starts und einer oft ungewissen finanziellen Situation raufte sich die Familie zusammen – bis die heute 37-Jährige im Jahre 2013 mit Paul einen neuen Mann kennenlernte. Für ihn verließ die Journalistin sogar ihren Gatten – und einigte sich mit ihm bald auf ein in Deutschland wenig gebräuchliches Wechselmodell.

Was das konkret bedeutet, erklärte sie in einer viel diskutierten Kolumne in der „Süddeutschen Zeitung“.
Viele Leserinnen konnten allerdings nicht verstehen, wie man seine Kinder abwechselnd eine Woche dem Ex-Partner überlässt. Aus all den Fragen rund um die die paritätische Erziehungspartnerschaft entstand nun ein Buch mit dem sprechenden Titel „Plötzlich Rabenmutter? Wie ich meine Familie verließ und mich fragte, ob ich das darf“ (Verlag: blanvalet). Die Folge: viele Talkshow-Auftritte und lebhafte Debatten. Wir haben uns mit der streitbaren Frau getroffen und über die brennendsten Inhalte gesprochen.

Frau Cossham, wie hat sich Ihre Mutterrolle nach der Trennung verändert?
Lisa Frieda Cossham: Ich bin mir ihrer bewusster, nachdem ich sie erstmal in Frage gestellt habe: Wie kann ich eine gute Mutter sein, wenn ich meine Töchter nur jede zweite Woche sehe? Also habe ich überlegt, was für eine Mutter ich sein kann und will. Früher habe ich mir darüber keine Gedanken machen müssen, ich war eben einfach da, so grundsätzlich.

Welche Eltern können dieses Wechselmodell überhaupt leben?
Eltern, die in derselben Stadt leben. Die miteinander kommunizieren können. Schwierig wird es bei Eltern, die zerstritten sind, sich womöglich hassen. Die müssen dann andere Wege finden, um sich über die Kinder auszutauschen. Mein Ex-Mann und ich verstehen uns gut, das ist ein Glück, ich weiß. Für uns ist dieses Modell perfekt, aber jede Familie ist anders, hat andere Voraussetzungen.

Kann man sich das Modell auch bei kleinen Kindern vorstellen?
Schon, nur ist der logistische Aufwand dann natürlich größer. Ich bin froh, dass meine Kinder schon neun und elf Jahre alt waren, als wir uns getrennt haben. Sie haben die neuen Lebensumstände ganz gut nehmen können, glaube ich.

Hat ihr Ex-Mann gegen das Modell nie rebelliert?
Nein. Wir kennen uns aus der Schule, waren früh ein Paar und dann bald ein enges Elternteam, während wir studiert haben. Und ein Team sind wir bis heute, das erleichtert so vieles. Dafür möchte ich plädieren, für diese ebenbürtige Erziehungspartnerschaft.

In einer Situation war die Trennung doch dramatisch. Da wollten sie fast die Polizei holen.

War das einer der beklemmendsten Tage in ihrem Leben?
Das war ein schlimmer Moment, ja. Mein Ex-Mann Jan, wie ich ihn im Buch nenne, wollte in der Schulzeit mit den Kindern zu seiner Mutter fahren. Aber das ging natürlich nicht, sie hatten Schule und Jan war zu der Zeit nicht wirklich zurechnungsfähig. Ich habe ihn kaum noch erreicht. Das war seltsam, aber ich dachte, das wird vorbeigehen. Trotzdem wusste ich nicht, was tun, und habe die Polizei angerufen. Am Ende habe ich die Streife abbestellt, weil Jan eingelenkt hat.

Lisa Frieda Cossham © PR

Wie hat Ihr Ex-Mann auf Ihre wöchentliche Kolumne reagiert, in der Sie viel von Ihrer Familie preisgeben?
Ich weiß, dass er die Kolumne nur sporadisch gelesen hat. Einige Texte habe ich ihm geschickt und mir sein Einverständnis geholt. Wenn er nicht wollte, dass ich über etwas Bestimmtes schreibe, ein gemeinsames Weihnachtsfest zum Beispiel, hat er das gesagt. Daran habe ich mich dann gehalten, klar.

Was sagt die Familie zu dem Buch, den TV-Auftritten?
Die Kinder haben das Buch nicht gelesen, sie haben es nur in der Hand gehalten und sich über den Titel gewundert: Wieso steht da Rabenmutter? Das ist kein gebräuchliches Wort in unserer Familie. Am liebsten würden sie der Welt erklären, dass das nicht zutrifft.

Warum hat die Kolumne so kontroverse Facebook-Kommentare ausgelöst?
Diese Kommentare haben mich überrascht, denn in meinem direkten Umfeld hat niemand auf diese Weise reagiert. Ich glaube, dass es immer noch unerhört scheint, wenn die Frau sich trennt und freiwillig auf Zeit mit ihren Kindern verzichtet. Unserem alten Mutterideal nach müsste ihr größtes Bedürfnis sein, die Kinder um und bei sich zu haben. Dass sie ihre Familie für eine neue Liebe verlässt, gehört sich nicht. Das gilt als unnormal. Und zum anderen glaube ich, dass es auch Neid weckt, wenn man liest, wie jemand seinen eigenen Weg einschlägt. Oder sich selbstverwirklicht, wie auch immer man das nennen möchte. Das wünschen sich sicher viele Frauen und nicht immer lassen die Umstände das zu.

Wie haben die Kinder die Trennung verkraftet?
Am Ende gut, denke ich. Anfangs haben sie sich mit meinem Ex-Mann solidarisiert. Sie haben ihn in seinem Schmerz beobachtet, gesehen, wie er geweint und sich verlassen gefühlt hat und sind still geworden. Unnahbar. Ich habe mich darum bemüht ihnen zu zeigen, wie sehr ich sie wertschätze. Und auch ihren Vater. Jan zählt zu meinen besten Freunden, und diese Nähe spüren meine Kinder. Richtig erleichtert waren sie, als er mit seiner neuen Freundin zusammengekommen ist. Plötzlich wollten sie auch meinen neuen Freund kennenlernen, sie wollten ihre Eltern glücklich wissen. Sie haben die Trennung echt cooler genommen als wir Eltern. Trotzdem fragt man sich als Eltern natürlich, in welcher Form sich das alles auf ihr Bindungsverhalten auswirken wird.

Ist es nicht bitter, dass Sie für Paul soviel aufgegeben haben – und dann geht diese Liebe doch in die Brüche?
Ich hatte nie die Illusion, dass es mit Paul besser sein würde als mit Jan. Es war mehr ein Reinstraucheln, ich bin meinen Emotionen gefolgt. Und das habe ich nie bereut.

Thema Beratung. Sie haben sich auch für einen Mediator entschieden, warum?
Der war ganz wichtig für uns. Gerade bei einer großen Patchworkfamilie wird vieles komplizierter, und diese Gespräche helfen, Klarheit zu behalten: Warum bedrückt mich diese oder jene Situation? In welchen Beziehungsmustern bewegen wir uns? Manchmal hat der Mediator gesagt: Sie muten sich alle viel zu. Das hatte etwas Tröstliches.

Haben Sie eigentlich mit Müttern, die in Teilzeit arbeiten ein Problem?
Nein, absolut nicht. Aber ich fände es gut, wir würden uns den Erziehungsaufgaben gleichberechtigt stellen. Es ist doch schade, dass 90 Prozent der Trennungskinder bei einem Elternteil bleiben und fast immer die Mutter die Alleinerziehende ist und sie deshalb oftmals beruflich zurücksteht. Ich kann natürlich nur für mich sprechen: Ich bin eine bessere Mutter, wenn ich arbeiten gehe. Ich würde nach Wochen zwischen Supermarkt, Waschmaschine und Herd sehr ungnädig werden, mein Ex-Mann hat das immer gewusst. Aber das muss jede Frau, jedes Paar für sich entscheiden. Trotzdem habe ich das Gefühl, dass so ein Satz wie: Ich habe doch keine Kinder gekriegt, um sie dann fremd betreuen lassen, uns ganz schön geprägt hat und uns immer noch prägt.

Sie schneiden auch das Thema Regretting Motherhood an …
Ich habe es in meinem Buch erwähnt, weil ich in den Reaktionen auf die Studie eine gewisse Parallele sehe zu denen auf meine Kolumne: Mütter scheinen das als Angriff zu erleben, wenn man nur laut darüber nachdenkt, welche Rolle man überhaupt einnehmen kann und will. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass Frauen (und auch Männer) unsicher sind, wie sie mit den vielfältigen Anforderungen zurechtkommen sollen und das Lebensmodell anderer Familien ablehnen, um das eigen aufzuwerten.

Was vermisst man in dem neuen Lebensmodell?
Du nimmst mir die Hälfte ihrer Kindheit, hat Jan mal gesagt. Das stimmt, wir sehen unsere Kinder weniger, ich kenne nur noch einen Ausschnitt ihrer Lebenswelt. Und auch wenn es unseren Töchtern fröhlich sind, sie sich gut entwickeln und ich die freie Zeit genieße, die ich als Teilzeitmutter habe, so bleibt es das Modell ein Kompromiss: Zu viert haben wir es eben nicht geschafft.

 

Florian Koch 26. Februar 2017 um 15:46 Uhr
http://www.bunte.de/tipps-tricks/mamaglueck/bestsellerautorin-lisa-frieda-cossham-darum-hat-sie-ihre-familie-fuer-die-liebe-verlassen.html
Tags: Kindeswohl – Familienrecht – Halbe-Halbe –

Gleichberechtigung: Frauen arbeiten nur 22 u. Männer satte 43 Stunden

Gleichberechtigung Väter haben das Schuften satt

Frauen sind in Führungspositionen noch immer wesentlich seltener vertreten als Männer. Die Bundeskanzlerin appelliert an die Wirtschaft, nicht Hindernisse sondern Möglichkeiten sollten gesucht werden.

Junge Eltern wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Vor allem die Männer wünschen sich mehr Gleichberechtigung. Bisher trauen viele Väter sich aber nicht, die Rolle auch anzunehmen.

Eines muss man der Politik lassen. Darüber, wie die Familie von heute zu sein hat, herrscht inzwischen ein klares Leitbild. „Wir erwarten von den Frauen, dass sie sich selbst versorgen und ihre Rente selbst erwirtschaften können“, sagt Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) nickt dazu. „Moderne Familienpolitik bedeutet, dass Mütter und Väter ihre Vorstellung von partnerschaftlicher Aufgabenteilung gleichberechtigt leben können. Das ist der Zukunftstrend“, sagt Schwesig.

Die Politik hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, mit Elterngeld, Vätermonaten und dem geplanten Rückkehrrecht auf Vollzeit, nicht zuletzt aber auch mit dem neuen Scheidungsrecht einiges dafür getan, Mütter nach der Geburt rasch zurück an den Schreibtisch und Väter an den Wickeltisch zu locken. Und die repräsentative Studie, die Schwesig und Allmendinger am Dienstag vorgestellt haben, legt nahe, dass die Botschaft verfangen hat. Die meisten jungen Eltern wollen inzwischen ein Familienmodell, in dem beide Elternteile gleichermaßen für Haushalt, Kinder und Geldverdienen zuständig sind.

Manuela Schwesig nimmt Männer in die Pflicht

Familienministerin Schwesig nimmt in der Debatte über Sexismus in Politik und Gesellschaft die Männer in die Pflicht. Viele Menschen meinen, bei Altherrenwitzen „soll man sich nicht so haben“, beklagt sie.

35 Prozent der Mütter und sogar 42 Prozent der Väter würden sich die Arbeit zu Hause und im Büro sogar am liebsten annähernd paritätisch aufteilen.

Die Realität sieht aber deutlich anders aus. Die Wunscharbeitszeit liegt für Frauen im Schnitt bei 24 und für Männer bei 35 Stunden – tatsächlich arbeiten Frauen aber nur 22 und Männer satte 43 Stunden.

Während sich Vollzeit arbeitende Mütter mit ihren Arbeitszeiten überfordert fühlen, hätten Nur-Hausfrauen am liebsten einen Halbtagsjob. Und die Väter wünschen sich fast durch die Bank mehr Zeit für die Familie.

Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will, dass Mütter und Väter gleichberechtigt sind
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) betrachtet Väter als Motor des Wandels

„Die Väter sind die Motoren des Wandels“, schlussfolgert Schwesig. Die vom WZB vorgelegte Studie „Warum nicht fifty-fifty?“ zeigt aber auch: Bisher trauen die Väter sich offenbar nicht, diese Rolle auch anzunehmen. 55 Prozent haben gar keine Elternzeit in Anspruch genommen, 28 Prozent nur zwei Vätermonate – obwohl sich mehr als die Hälfte der Männer sogar eine deutlich längere Auszeit mit ihren Kindern wünscht und 90 Prozent der Männer angeben, rückblickend hätte ihnen die Elternzeit nicht geschadet.

Oft scheitert der Wunsch nach mehr Gleichberechtigung an den finanziellen Möglichkeiten. Aber auch reelle – oder gefühlte – betriebliche Hindernisse können dem entgegenstehen. Schwesig will die Unternehmen deshalb in die Pflicht nehmen, nicht nur Müttern, sondern auch Vätern familienfreundliche Arbeitszeitmodelle anzubieten, ohne dass es ihrer Karriere schadet.

Bisher arbeiten nach der Erhebung des WZB nur 20 Prozent der Eltern in solch idealtypischen Betrieben. Die Wünsche der Eltern stellten aber keine Belastung für Arbeitgeber dar, sondern eine Chance, sagte Schwesig: „Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt.“ Ihr Fazit: „Hier ist noch Luft nach oben.“

Warum Väter glücklicher als Mütter sind – Barbara Karlich Show

Noch immer ist es in unserer Gesellschaft so, dass Frauen einen Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen.

Während junge Mütter daher mit Einschränkungen hinsichtlich ihrer Karriere, Selbstbestimmung und finanziellen Unabhängigkeit rechnen müssen, können Väter weiterhin ihren beruflichen und privaten Ambitionen nachgehen und ihre Vaterrolle nebenbei genießen.

15.11.2016
Tags: Männer – Haushalt – Karenz – Kindererziehung – Kindeswohl – Obsorge –
Familienrecht Familie – Teilzeit – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Genderwahnsinn – Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016

6 Kandidaten und 5 Personen zur Bundespräsidentenwahl  sind dem Genderwahnsinn als Feministen verfallen.

Wer ist Feminist oder Feministin in Österreich?

Ja, sagt Rudolf Hundsdorfer SPÖ
Ja, ich bin Feministin, sagt Irmgard Griss, die ehemalige OGH Richterin.
Ja, sagt „Van der Bellen“ von den Grünen Österreichs
Ja, sagt Richard Richard  Lugner
Ja, ich bin für Emanzipation, sagt Andreas Kohl von der ÖVP

Nein, sagt Norbert Hofer von der FPÖ

 Feministin Irmgard Griss - Bundespräsidentenwahl 2016
Feministin Irmgard Griss (Richterin a.D.) – Bundespräsidentenwahl 2016
Weiteres Video der Feministin Irmgard Griss, hier werden ebenfalls Unwahrheiten über die Lohnschere suggeriert:

Irmgard Griss wird im Wahlkampf von den NEOS unterstützt, setzt sich für die Homoehe, Homoadoption, Frauenquote, Abschaffung der Flüchtlings-Obergrenze ein. Vorbild ist für sie Angela Merkel.

Richtigstellung von Admin Familie & Familienrecht:


Einseitige Frauenpolitik und Hetze gegen Väter schadet der Familienpolitik.
Bei dem Punkt, wo die Bevorzugung von Frauen anfängt (Frauenquote), diskriminiert man die Männer.
Frau Irmgard Griss und Rudolf Hundsdorfer SPÖ versuchen hier Hetze gegen Männer zu machen. Sie wollen den Leuten suggerieren, dass die Lohnscherre entsteht, weil Frauen bei gleicher Arbeit  nicht den gleichen Lohn bekommen, dass ist UNRICHTIG!!!
Jede Frau und Mann bekommen laut Kollektivvertrag in ihrer Berufsgruppe  den gleichen Lohn in Österreich.
 Im Durchschnitt arbeiten Frauen um 5 Jahre weniger als Männer, weil sie um 5 Jahre früher in Pension  gehen dürfen lt. Pensionsgesetz. Weiters ensteht die Lohnschere durch den Gehaltsunterschied zwischen Teilzeit und Vollzeitbeschäftigung.
 Frauen arbeiten vorwiegend nur Teilzeit, dadurch verdienen sie auch weniger Geld.
Richtig ist, dass bei gleicher Arbeit Frauen und Männer gleich viel Geld in Österreich verdienen!!!
Admin Familienrecht, am 16-04-2016

Tags: Feminismus – Feministin –  Vaterlose Gesellschaft – Familienpolitik – feministische Justiz – feministische Richterin OGH – Oberster Gerichtshof – Väter – Diskriminierung – Familienpolitik – Scheidung – Trennung – Rosenkrieg – Feminist Irmgard Griss – Presidential election 2016 Austria – Feminist justice – Familienrecht – feminist judge – linke Frauen

Weltfrauentag 8.März – MÄNNER IN TEILZEIT

8. März ist der internationaler Weltfrauentag 

Weltfrauentag

MÄNNER IN TEILZEIT

Frauenquote geht nicht ohne Väter

Man wird nicht richtig ernst genommen, kriegt weniger Geld und unwichtigere Projekte: Mütter kennen das nur allzu gut. Doch wo bleiben die Väter? Mit der Teilzeit machen sie die gleichen Erfahrungen wie die Frauen.
Frauentag

BerlinNeulich bei einer Unternehmensberatung. Der Name tut nichts zur Sache. Es war eine der großen vier, aber die Szene könnte überall stattgefunden haben. Ein Kollege von Sonja Niemann war gerade zum Partner ernannt worden, er gab eine kleine Party. Irgendwann, es war nach 18 Uhr, trat einer der Senior Manager an ihn heran. Er würde jetzt gern gehen, sagte der junge Mann leise, seine Frau sei den ganzen Tag allein gewesen mit dem Baby. Als der Senior Manager weg war, wandte sich der Partner Beifall suchend an Niemann: „Der wollte zwei Monate Elternzeit haben! Ich hab ihm einen gegeben.“ Er lachte laut.

Niemann lachte nicht. Sie leerte ihr Sektglas und dachte an ihre Tochter, die krank im Bett lag, und an ihren Mann, der bei dem Kind war. Sie blickte sich um und sah wenig Frauen, und viele Männer, die scheinbar keine Eile hatten, nach Hause zu kommen – oder sich vielleicht auch bloß nicht trauten, das zu sagen.

Wenn in Deutschland über Frauen in Führungspositionen diskutiert wird, kommt das Wort Mann selten vor. Wir reden über die Frauenquote, die Anerkennung von Teilzeit-Müttern und die Bezahlung von Erzieherinnen. Das ist alles richtig und wichtig. Aber genutzt hat es nicht viel. Vielleicht sollten wir mal über die Väter sprechen.

Seit die Regierung das Elterngeld eingeführt hat, bleiben immer mehr Männer nach der Geburt eines Kindes zu Hause. 2008 war erst jeder fünfte Vater eines Jahrgangs ein Elterngeldbezieher, 2013 war es fast jeder dritte. Doch die meisten kehren schnell in ihren Job zurück. Die Frauen beziehen länger Elterngeld: So gingen im ersten Quartal 2015 insgesamt 88 Prozent aller Leistungsbezüge an Mütter und nur zwölf Prozent an Väter.

„Such Dir einen Mann, der den Abwasch macht“, rät Facebook-Chefin Sheryl Sandberg den Frauen in ihrem Karriereratgeber „Lean in.“ Aber Chefärztinnen heiraten keine Pfleger, und Managerinnen keine Grundschullehrer, von denen es ohnehin nur sehr wenige gibt. Und so konkurrieren die berufstätigen Mütter im Büro mit Vätern, deren Frauen die eigene Karriere vernachlässigen, während sie selbst weiter 150 Prozent arbeiten.

Und das nicht nur, weil ihnen die Kinder zu Hause auf die Nerven gehen. Dem Väterbarometer zufolge, eine Umfrage des Familienministeriums in Zusammenarbeit mit Unternehmen, wünscht sich die Hälfte der Väter kürzere oder flexiblere Arbeitszeiten. Theoretisch bieten vier von fünf Arbeitgebern das auch an. In der Praxis aber machen die Männer jetzt die gleichen Erfahrungen mit der Teilzeit wie vor ihnen die Frauen: Man wird nicht so richtig ernst genommen, kriegt weniger Geld und unwichtigere Projekte. Das Kind wird zum Karrierekiller. Mütter kennen das nur allzu gut.

Frauen arbeiten 23 Prozent weniger als Männer

Berufstätige Mutter: Je mehr Kinder, desto weniger Stunden

Mehr Kinder, weniger Zeit für die Arbeit – klingt logisch. Für Mütter geht diese Gleichung auch auf. Väter dagegen arbeiten sogar länger und seltener in Teilzeitjobs als kinderlose Kollegen.

Nicht nur beim Gehalt, auch bei der Arbeitszeit öffnet sich eine enorme Schere zwischen Männern und Frauen: Frauen arbeiten im Durchschnitt neun Stunden kürzer pro Woche als Männer in ihrem Beruf. Sozialwissenschaftler bezeichnen das als „Gender Time Gap“, als Geschlechterlücke bei der Arbeitszeit – mit den entsprechenden Nachteilen bei Karriereaussichten und Gehalt.

by CloudScout
X

Während männliche Angestellte oder Beamte im Jahr 2013 auf eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 39,6 Stunden kamen, waren es bei Frauen 30,3 Stunden. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

In den letzten 20 Jahren ist der Arbeitszeitunterschied sogar gewachsen und beträgt inzwischen 23 Prozent. Ursache: Männer und Frauen sind höchst ungleich auf die einzelnen Arbeitszeitgruppen verteilt. „64 Prozent der Männer arbeiten in einer ‚Normalarbeitszeit‘ zwischen 36 und 40 Stunden die Woche“, schreiben die Autorinnen Christina Klenner und Sarah Lillemeier, „ein weiteres Fünftel arbeitet länger als 40 Stunden.“

Dagegen arbeiten nur vier von zehn Frauen Vollzeit; sieben Prozent der Frauen haben Arbeitszeiten über 40 Stunden. Aber: „Immer häufiger finden sich Frauen in den Arbeitszeitgruppen im Teilzeitbereich“, so die Forscherinnen. Statistisch machen sich dabei besonders die Arbeitszeitgruppen zwischen 15 und 30 Wochenstunden (ein Drittel der Frauen) sowie unter 15 Stunden (jede siebte Frau) bemerkbar.

Sehr klassische Rollenverteilung

Jobs mit so kurzen Arbeitszeiten, warnen die Forscherinnen, sichern nicht einmal die Existenz. Und sie wirken sich massiv auf das Durchschnittseinkommen von Frauen aus. Dieser „Gender Pay Gap“, der Geschlechterunterschied beim Einkommen, liegt durchschnittlich bei 22 Prozent.

by CloudScout
X

Besonders groß ist die Arbeitszeit-Lücke zwischen Männern und Frauen, wenn Kinder im Haushalt leben. Besonders in Westdeutschland fällt auf, dass jedes zusätzliche Kind den „Gender Time Gap“ noch vergrößert: Den WSI-Zahlen zufolge verdoppelt bei den Arbeitszeiten bereits ein Kind den Unterschied von sieben Stunden (Frauen und Männer ohne Kinder) auf fast 15 Stunden.

„Der mit der Kinderzahl wachsende Unterschied bei den Arbeitszeiten zwischen Männern und Frauen gründet nahezu ausschließlich auf den kürzeren Arbeitszeiten der Frauen. Die Arbeitszeiten der Familienväter bleiben relativ stabil, unabhängig davon ob bzw. wie viele Kinder im Haushalt leben“, heißt es beim WSI. Dabei haben die Forscherinnen sogar einen kuriosen Effekt beobachtet: Je mehr Kinder eine Frau hat, desto geringer ist ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit als Angestellte – bei Männern dagegen steigt die Zahl der Arbeitsstunden sogar.

„Teilzeit als Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird hauptsächlich von Frauen genutzt“, so die WSI-Forscherinnen: Die Teilzeitquote von Müttern beträgt aktuell 70 Prozent, bei Frauen ohne Kinder ist sie nur halb so hoch. Auch hier reagieren die Männer anders auf Kinder: Väter arbeiten sogar deutlich seltener in Teilzeit (sechs Prozent) als männliche Angestellte ohne Kinder (zehn Prozent) – eine noch immer sehr traditionelle Rollenverteilung.

01.04.2015

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/gender-time-gap-frauen-arbeiten-kuerzer-als-maenner-a-1026548.html
Tags: Equal Pay – Pension – Frauen – Lohnschere – Männer

Steuerreform: Vätern wird das „Mehr vom netto“ gleich wieder aus der Hand genommen.

Email not displaying correctly? View it in your browser.
Presseaussendung
2015-03-17
Steuerreform: Vätern wird das „Mehr vom netto“ gleich wieder aus der Hand genommen.

Kurzfassung: Durch die Steuerreform bleibt Trennungsvätern nicht viel mehr Geld in der Tasche: Jeder Nettomehrverdienst kann bei einer Unterhaltserhöhung deutlich geschmälert werden.

Die Männerpartei fordert eine Reduktion der Unterhaltsprozentsätze um 2%, womit der Unterhalt summenmäßig gleich bleibt, und weiterhin die Totalreform des Familienrechts: Gleichwertige Elternschaft, rechtlich abgesichert, mit erhöhtem Eigenerwerb von Frauen und Familienengagement von Männern ohne Risiko, in die Zahlvaterrolle abgeschoben zu werden dabei.

Volltext:
Die Steuerreform ist beschlossen. Doch Trennungsväter sollen sich von der Regierung nicht zu viel versprechen lassen. „Das „mehr vom Netto“ ist schneller weg, als viele denken!“, so der Bundesvorsitzende der Männerpartei, Hannes Hausbichler:
– Teilzeitangestellte, damit zumeist Mütter, werden bereits überproportional entlastet. Doch ihren Mehrverdienst dürfen sie für sich behalten. Väter hingegen haben von ihrem Mehreinkommen eine grossen Teil abzugeben: 40% davon werden einem getrennten Vater mit zwei Kindern (10 und 12) aus der Hand genommen, bevor er das Geld umgedreht hat.

Selbst vom Unterhaltsabsetzbetrag, der erhöht werden soll, wird bei unserem Beispiel 40% in der Unterhaltsnachberechnung abgezogen. Ein schlechter Scherz der Politik, wie so oft für Trennungsväter: Die Politik gibt, und nimmt in selben Zug wieder weg. Diesmal verteilt sie gleich mehrfach Geld an Mütter, nämlich direkt durch die Steuerreform durch niedere Eingangssätze und höhere Alleinerzieherabsetzbeträge und indirekt, indem sie Vätern zuerst mehr gibt und ihnen dieses Geld dann wieder nimmt, indem sie es als Unterhalt an die Mütter ihrer Kinder überweisen müssen.

– Die Erfahrung der Männerpartei lässt schließen: Die Gerichte werden 2016 überlastet sein, denn sofort werden viele Trennungsmütter einen Unterhaltserhöhungsantrag stellen, weil die Väter schliesslich netto mehr verdienen. Ebenso ist zu befürchten: Jugendwohlfahrten und Frauenberatungen werden wohl die Mütter darauf ansetzen, doch aus der Steuerreform noch ein drittes mal, nämlich über das höhere Netto der Väter, zu profitieren – Ämter, die Väter mit ihrem Steuergeld bezahlen, streuen auf diese Weise erst recht Unfrieden, wenn sie anstacheln, dass Vätern schon wieder der letzte Cent abgenötigt wird.

„Wieder einmal lernen Männer daraus: Wer Vater ist in diesem Staat, hat das Nachsehen. Während jeder Kinderlose die Vorzüge der Steuerreform für sich frei einplanen kann, werden viele Väter oftmals von Müttern, die vielfach obendrein ihre Kinder gegen sie aufhetzen, um die fairen Entlastungen gebracht.“, so Hausbichler. „Es ist daher Zeit, ein Zeichen für Väter, für faire Elternschaft für alle Menschen in Österreich zu setzen.“, nennt der Bundesvorsitzende die Forderungen der Männerpartei an die Regierung:

– Spätestens ab 2016 Reduktion aller Unterhaltsprozentsätze pro Kind um 2 Prozentpunkte. Durch diese Reduktion bleibt der Kindesunterhalt summenmäßig unverändert. Unterhaltserhöhungsverfahren aufgrund der Steuerreform können somit ausbleiben. Mütter werden so durch ihr eigenes „mehr Netto vom Brutto“ ermuntert, durch eigene berufliche Absicherung mehr Geld zu erwerben, statt mehr Geld über den Kindesunterhalt vom Vater einzutreiben.

– Selbstverständlich bleibt die Forderung aufrecht: Totalreform des Familienrechts. Zahlvater soll nur mehr sein, wer sein Kind nicht zu gleichen Teilen selbst versorgen will. Wer jedoch für sein Kind da ist, soll nicht zu Unterhalt verpflichtet werden, sondern sich Teilzeitbeschäftigung leisten können.

– Die Förderung der Berufstätigkeit und somit Eigenabsicherung von Frauen sowie des Familienengagements von Männern durch die Förderung von Teilzeitmodellen über 70-80% für alle bei gleichzeitig rechtlich abgesicherter gleichwertiger Elternschaft.

„Mehr netto vom Brutto soll künftig auch für Väter gelten. Wieder nimmt die Männerpartei im Zug der Steuerreform ihre Rolle als Aufpasser und einziges politisches Korrektiv für Väter und Männer in Österreich wahr. Die Regierung ist gut beraten, ihre Betriebsblindheit aufzugeben, bevor ihr Österreichs Wähler die Augen öffnen!“, mahnt Hausbichler im Hinblick auf die stetig stärker werdenden Aktivitäten der Männerpartei abschließend.

Kontakt:

Hannes Hausbichler
Bundesvorsitzender
hannes.hausbichler@maennerpartei.at
Tel.: +43/664/7867456