UNFASSBAR – Mann muss zahlen – Ex-Frau erschlich Schwangerschaft

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Schwere Mißstände in der deutschen Familienpolitik. Auch die Ein-Eltern-Politik von Angela Merkel ist nicht mehr zeitgemäß.
CDU/CSU und SPD sind für keinerlei Gleichberechtigung im Familienrecht. Ein neuer Gesetzesvorschlag (FDP) Shared parenting (Doppelresidenz) als Regelfall wird weiter blockiert.

Admin  Familie u. Familienrecht, am 2-5-2018

Artikel:

Ex-Frau erschlich sich Schwangerschaft: Mann muss zahlen

Seine Ex-Frau ließ sich ohne seine Zustimmung befruchtete Eizellen einsetzen und wurde schwanger – Unterhalt muss der Mann für das ungewollte Kind trotzdem zahlen.

Foto: shutterstock

Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts München I am Mittwoch entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich von den Unterhaltspflichten hatte freistellen lassen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau ließ sich Eizellen nach Trennung einpflanzen

Vor etwa fünf Jahren hatte das damalige Ehepaar Eizellen der Frau in einer Praxis entnehmen, befruchten und einfrieren lassen. Der Mann hatte dem Eingriff schriftlich zugestimmt. Kurz darauf jedoch eskalierten die Beziehungsprobleme und es kam zur Trennung. Die Frau hielt an ihrem Kinderwunsch fest und fälschte die Unterschrift des Mannes, um sich die Eizellen einpflanzen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein zweiter mehrere Monate später – erneut mit gefälschter Unterschrift – führte schließlich zur Schwangerschaft und zur Geburt eines Sohnes. Der Mann wollte für das Kind nicht zahlen – stattdessen wollte er die Praxis verpflichtet sehen, den Unterhalt zu übernehmen.

Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln – zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.

Vater gibt an, Einwillung widerrufen zu haben

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Praxis-Angestellten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Transfer der Eizellen widerrufen habe.

Das Telefonat, so argumentiert das Gericht, habe aber keinen eindeutigen Inhalt gehabt – und der Mann habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen.

dpa, Artikel vom Mittwoch, 2. Mai 2018

https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Ex-Frau-erschlich-sich-Schwangerschaft-Mann-muss-zahlen
Tags: Zahlväter – Justiz – Feminismus – Gleichberechtigung – Angela Merkel – Familienrecht Deutschland -Frauenpolitik – Missbrauch mit dem Missbrauch- Justizopfer – Samenspende – Scheidung – Trennung

Noch immer keine Gleichberechtigung für getrennte Väter

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Familie

Trotz neuem Unterhaltsrecht: Gerichte benachteiligen getrennte Väter

Noch immer werden Väter benachteiligt bei einer Trennung.

Noch immer werden Väter benachteiligt bei einer Trennung.

© KEYSTONE

Seit etwas über einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht. Nun ziehen die Männer dazu eine vernichtende Bilanz: Nach wie vor würden die Gerichte die Väter bei Trennungen benachteiligen, klagt der Verband Männer.ch in einer Resolution.

Väter hätten es schwer, die geteilte Obhut zu erstreiten, klagt der Verband Männer.ch. Und dies, obwohl vor einem Jahr das neue Unterhaltsrecht eingeführt wurde. Oft bleibe ihnen nur die Rolle als Zahlvater, der zudem teilweise absurd hohen Unterhalt begleichen müsse. «Uns sind Fälle bekannt, wo ein Mann 50 oder mehr Prozent der Betreuungsarbeit geleistet hat – und trotzdem bekam nach der Trennung die Frau die Obhut, während er wieder voll arbeiten musste», sagt Co-Geschäftsleiter Nicolas Zogg in der «NZZ am Sonntag».

Bild

Zumindest in diesem Punkt wird die Kritik der Männer nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht auch in der Fachwelt geteilt: Sind sich Mutter und Vater über die Betreuung nicht einig, sind die Chancen der Väter klein, schreibt die Zeitung. Auch Praktiker haben festgestellt, dass eine Mutter faktisch die geteilte Obhut verhindern kann, wenn sie es darauf anlegt. Doch nicht nur deswegen ist das neue Recht umstritten.

Eine erste Bilanz zeigt etwa, dass vielerorts ganz unterschiedlich beurteilt wird, ab wann der betreuende Elternteil auch selber wieder eine Erwerbstätigkeit übernehmen muss. Und auch die fälligen Unterhaltsbeiträge werden überall wieder etwas anders festgesetzt, die Differenz beträgt hunderte Franken pro Monat.

Jonas Schweighauser, Professor für Familienrecht, sagt dazu, die Politik hätte den Gerichten wohl etwas engere Leitplanken setzen sollen. Den Männern rät Schweighauser, sich schon während der Beziehung ihre Rolle in der Familie gut zu überlegen. Denn bei einer Trennung würden die Gerichte oft das bisher gelebte Modell fortführen. Laut dem Männerverband ist dies eben nicht sicher. Darum fordert er, dass nun die geteilte Obhut als Regelfall festgeschrieben wird.

Verwandtes Thema:

Zuletzt aktualisiert am 18.3.2018 um 15:04 Uhr

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/trotz-neuem-unterhaltsrecht-gerichte-benachteiligen-getrennte-vaeter-132334484
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung – Justiz – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Vaterlose Gesellschaft – Vaterschaft


Zahl-Väter in Brandenburg – Unfassbar?

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Familie

Eltern müssen bei Familienproblemen vierte Ausbildung zahlen

Direkt aus dem dpa-NewskanalBrandenburg (dpa/tmn) – Ein volljähriges Kind kann ausnahmsweise Anspruch auf Kindesunterhalt für eine vierte Ausbildung haben. Voraussetzung ist, dass die vorherigen Ausbildungen aufgrund besonderer familiärer Umstände erfolglos waren.Die häuslichen Verhältnisse müssen sich negativ auf die Entwicklung und Ausbildung des Kindes ausgewirkt haben. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt (Az.: 10WF19/16).In dem verhandelten Fall verlangte der mittlerweile volljährige junge Mann von seinem Vater Kindesunterhalt. Drei vorherige Ausbildungen hatte er abgebrochen, nun absolvierte er eine vierte. Die erste Ausbildung war aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Begabung ungeeignet gewesen. Der Abbruch der Fachoberschule war durch den Umzug der Mutter in ein anderes Bundesland bedingt. Der gerade volljährig gewordene Sohn begleitete sie. Die nach einem Vierteljahr abgebrochene dritte Ausbildung zum Hotelfachmann erwies sich ebenfalls als Fehlschlag. Es war die erste Ausbildung, die der Sohn im Erwachsenenalter aufgenommen hatte.Nach Auffassung des Gerichts steht dem Sohn Ausbildungsunterhalt vom Vater zu. Und zwar auch dann, wenn dies die vierte Ausbildung sei. Die Eltern hätten eine erhöhte Finanzierungspflicht. Grund für den dreimaligen Ausbildungsabbruch seien schwierige häusliche Verhältnisse. Deshalb müsse ihm eine Orientierungsphase zugestanden werden.Bei der dritten abgebrochenen Ausbildung handele es sich um die erste Ausbildung, die der junge Mann als Volljähriger aufgenommen habe. Während der Zeit habe er im Wesentlichen seinen Unterhalt auch selbst bestritten, das müsse berücksichtigt werden. Die vierte Ausbildung sei somit die zweite Ausbildung, die er als Erwachsener beginne. Daher stehe ihm auch ein Ausbildungsunterhalt zu. Im Normalfall haben volljährige Kinder nur bis zum Ende der ersten Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.
http://www.sueddeutsche.de/news/leben/familie-eltern-muessen-bei-familienproblemen-vierte-ausbildung-zahlen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180216-99-101017
Tags: Justiz – Familienrecht 

Hausfrauenprinzip – Mama betreut Papa zahlt

Ich habe kein vertrauen in die Justiz mehr, sagt Vater Marco.
Väter  leiden, weil die Mütter den Umgang erschweren und sogar verhindern, wie ein Fall aus Schwerin zeigt, man spricht von Eltern-Kind-Entfremdung.
Die Exfrau des Vater hat sich nach Peru abgesetzt.
Zur Not will der Vater bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Marcus Witt Väteraufbruch e.V.
Gerichte ordnen nur selten das gemeinsame Sorgerecht Elternschaft an.
Phillipp von Wrangell – Fachanwalt Familienrecht –

3-1-2016
Tags: Unterhalt – Zwangsgelder – Gerichtsvollzieher – Familienrecht, Hasufrauenprinzip, Väter, Mütter, Familiengericht, Umgang, Selbstjustiz, Marcus Witt,Väteraufbruch,anwalt, Phillipp von Wrangell, Unterhalt, Zwangsgelder, Gerichtsvollzieher, Justiz, Vater, Menschenrechte – Zahlväter – Justizopfer – Gleichberechtigung – Feminismus – feministische – Feministin – Frauenpolitik – Gerichte – Familiengerichte – Vaterlose Gesellschaft – Video

Zahl-Väter noch immer Menschen 2.Klasse in Österreich

Parlament
Parlament


SPÖ ÖVP NEOS Die Grünen ignorieren noch immer das menschenverachtende Gesetz
der Anspannung im Familienrecht, welche Zahlväter (tlw. Zahlmütter) zu Menschen 2.Klasse abstempelt, so wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Novelle der Exekutionsordnung im Parlament nicht unterstützt?
APA OTS

APA Presseinformation OTS0197 vom , 19. Okt. 2016:

Zum Thema Exekutionsordnung steuerten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (1396/A(E)) bei, in dem Harald Stefan die Forderung nach Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltspfändungen erhebt. Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Betroffen seien davon vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene, die als Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren müssen.

Diese Initiative, die ausdrücklich auch von Christoph Hagen (T) unterstützt wurde, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161019_OTS0197/justizausschuss-verabschiedet-novellen-zur-exekutionsordnung-und-zum-rechtspflegergesetz

Die Mindestsicherung wird eigentlich als Grundsicherung eines jeden Menschen bzw. Steuerzahler in Österreich gedacht.
Leider werden Väter, welche Unterhaltszahler sind in Österreich nicht so behandelt.
Während jeder Schuldner lt. Exekutionsordnung nicht unterhalb des Existenzminimums gepfändet werden kann, gilt dies bei Zahl-Väter nicht?

Jeder Flüchtling in Österreich kann nicht von seiner Grundsicherung bzw. Mindestsicherung gepfändet werden.
Die österreichischen Väter insbesondere Unterhaltszahler (teilweise auch Mütter)  werden jedoch menschenunwürdig nochmals 25% unterhalb des Existenzminimums exekutiert,  egal wieviel Geld sie selbst verdienen oder sich z.B. durch Überstunden selbst erarbeitet haben.

Viele Väter designieren, werden depressive Langzeitarbeitslose. Einige Personen wandern aufgrund dieser menschenverachtenden Situation aus. Es wird ihnen unmöglich gemacht ihre Firma (KMU) als Selbstständiger in Österreich weiter zu betreiben oder als fleißiger Arbeitnehmer durch Mehrdienstleistungen etwas für einen Urlaub oder sonstiges zu ersparen. Eine Anschaffung, eines neuen Elektrogerätes z.b. bei Defekt der alten Waschmaschine,  wird hier schon zum riesigen Problem.
Oft kommt dann auch noch die Entfremdung des eigenen Kindes hinzu.

Väter bzw. Justizopfer dieser menschenunwürdigen Exekutionsordnung haben oft jahrelang Existenzängste, können nachts nicht einschlafen und finden oft keinen Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation.
Einige der betroffenen Unterhaltszahler  haben fast täglich Alpträume und Suizidgedanken.

Warum hier die Familienministerin der ÖVP, Sophie Karmasin, diesen hervorragenden Entschließungsantrag nicht zugestimmt hat, ist für mich NICHT nachvollziehbar, da sie ja immer behauptet etwas gegen die Vaterlose Gesellschaft zu machen und sich „angeblich“ dafür einsetzt, dass Österreich in einigen Jahren zum familienfreundlichsten Land werden soll?

Admin Familie & Familienrecht, am 20-10-2016

Tags:  Anspannungsgrundsatz, Armut, Österreich,ÖVP, Bezirksgericht, Die Grünen, Exekution, Familie, Familienrecht, FPÖ – HC Strache, Gesetze Österreich,Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizausschuss Parlament, Justizopfer, Kinder, Kindesunterhalt – Alimente, leaks, Menschenrechtsverletzung, NEOS, Scheidungs Videos, Sophie Karmasin, SPÖ, SPÖ Frauen,Team Stronach, Unterhalt, Vater, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel 

Kinder als Waffe – Trennungsväter

Es ist Ferienzeit – und für nicht wenige Väter nach einer Scheidung oder Trennung stellt sich die Frage:
Kann ich mit meinen Kindern auch einen Teil der Ferien verbringen?
Das Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) ist dafür die rechtliche Grundlage.

Experten-Talk zum Thema „Trennungsväter“ mit Hannes Hausblichler (Männerservice) und Vater Günther Hellrigl.

Guten Morgen Österreich, am 19-07-2016
Tags: Familienrecht – Zahlväter – Zahlvater – Erziehung – Familie – Kinder –  Kindeswohl – Österreich – gemeinsame Obsorge – Väter Artikel Video – Vorarlberg

„Ich möchte mein Kind alleine erziehen“ – Trennungsväter

Es ist Ferienzeit – und für nicht wenige Väter nach einer Scheidung oder Trennung stellt sich die Frage: Kann ich mit meinen Kindern auch einen Teil der Ferien verbringen?

Das Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) ist dafür die rechtliche Grundlage.

Experten-Talk zum Thema „Trennungsväter“ mit Hannes Hausblichler (Männerservice) und Vater Florian Strohmaier.

Guten Morgen Österreich, 19-7-2016
Tags: Alleinerzieherin – Zahlväter – Familienrecht – Video – Frauenpolitik – austria family law leaks  – Gesetze Österreich –  Gleichberechtigung Gleichstellung –  Justiz – Richter – Kinder –  Kinderrechte – Scheidungs Videos – Menschenrechtsverletzung Art. 8 EMRK – Mutter – Vater – Väter –  Vaterlose Gesellschaft – psychische Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge

Unterhalt – Warum viele Väter doppelt zahlen

Ungerechter Unterhalt – Warum manche Väter für ihre Kinder doppelt zahlen

Vater Uwe Reimann wollte bei Gericht das Wechselmodell (Doppelresidenz) erreichen, aber es ist im deutschen Gesetz 2015 leider noch nicht vorhanden.
Obwohl mein Sohn fast 50% bei mir ist  . . .
Ich bekomme auch kein Kindergeld?

Familienrechtlerin Prof. Hildegund Sünderhauf

In vielen Ländern ist die Doppelrsidenz bereits völlig normal, dass sich Väter und Mütter gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern, wie Australien, Brasilien, Länder in Europa wie Belgien, Spanien.
Schweden, Großbritanien, Portugal, Niederlande, Norwegen, Dännemark, Schweiz und Frankreich ist Doppelresidenz Option und wird häufig von den Familiengerichten angeordnet. Hier gibt es auch eine Reduktion des Unterhalt ab 30% der Betreuung des Kindes.

Vater Sven Kuhne (Klage beim EGMR) sagt, Kinder brauchen  Mutter und Vater . . .

Tags: Familienrecht Familie – Kindesunterhalt – Doppelresidenz – Wechselmodell – Unterhaltsrecht – Zahlväter – feministische Justiz – Ungerechtigkeit – Diskriminierung – Gleichberechtigung Gleichstellung – feministische Justiz – Scheidung – Trennung – Zahlväter – Video – Kindergeld – Kinderbeihilfe – Verfassungsbeschwerde – Justizministerium

Jugendamt – Urteil ignoriert – Vater war fassungslos!

„Falscher Vater“ will Schadenersatz

Horst W. mit Sohn…
Foto: /Privat  Horst W. aus Leverkusen hat auch einen „echten“ Sohn (5)

Deutscher gab 4000 Euro für Anwälte aus, weil Betrüger seinen Namen verwendete.

Horst W. kann sich noch gut an jenen Tag Anfang Jänner 2015 erinnern, der sein privates Glück auf eine harte Probe gestellt hat. Im Postkasten fand der Deutsche einen Brief des Bezirksgerichts Hallein vor. Darin wurde er – wie berichtet – aufgefordert, den Unterhaltsvorschuss für einen damals fünfjährigen Buben aus Kuchl (Salzburg) zu leisten, dessen Vater er sein sollte. Mindestens 200 Euro wären pro Monat fällig gewesen. Bis zum Jahr 2020.

„Ich war fassungslos“, sagt der 32-Jährige aus Leverkusen. Die Mutter des Kindes kannte er nicht. W. erinnerte sich an einen Anruf der Kriminalpolizei im Jahr 2011 zurück – sein Ausweis war in Österreich von einem Unbekannten verwendet worden. Der Verlust des Dokuments lag da bereits vier Jahre zurück.

Für den Deutschen begann ein langwieriger Kampf mit der österreichischen Bürokratie. „Es war alles sehr hektisch. Ich musste so schnell wie möglich einen Anwalt organisieren. Anfangs wollte aber niemand den Fall übernehmen“, schildert W. die Tage, nachdem er den Brief erhalten hatte. Am 15. Juni kam es am Bezirksgericht Hallein zu einer Verhandlung. „Das Gericht hat dabei festgesetzt, dass ich nicht der Vater sein kann, weil ich nie Geschlechtsverkehr mit dieser Frau hatte. Das hat sie auch so ausgesagt.“

Behörde ignorierte Urteil

Das Gericht erklärte die Vaterschaftsanerkenntnis für unwirksam. Die Forderung blieb dennoch bestehen. „Das Jugendamt wollte das Urteil nicht wahrhaben. Die haben einen Sündenbock gebraucht, der zahlt„, empört sich der 32-Jährige. Erst als er sich bei der ORF-Serie „Am Schauplatz Gericht“ meldete, zog die Behörde zurück. Halleins Bezirkshauptmann Helmut Fürst beteuert, er habe erst im Oktober durch den Anruf der Journalisten von dem Fall erfahren. „Am nächsten Tag habe ich angewiesen, dass alle Rekurse unsererseits zurückgezogen werden.“ Seine Mitarbeiter hätten über das Ziel hinausgeschossen. „Das Wohl des Kindes stand im Vordergrund“, sagt Fürst. Erst Mitte Dezember beendete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Posse endgültig.

Ausgestanden ist die Causa für W. nicht – trotz des OGH-Urteils zu seinen Gunsten. Seine Anwaltskosten belaufen sich auf mehr als 4000 Euro. Für den Koch in einer Betriebskantine „verdammt viel Geld“. Der Geschädigte musste eigenen Angaben zufolge einen Kredit aufnehmen. Eine Schadenersatzklage steht im Raum. „Wir müssen das noch überlegen, aber die Möglichkeit gibt es, ja“, sagt Karl-Heinz Pühl, der Anwalt von Horst W.

Mitleid mit Mutter

Der Geschädigte wartet bis heute auf eine Entschuldigung der Halleiner Behörden. Für die Mutter des Kindes empfindet Horst W., selbst Vater eines fünfjährigen Sohnes, Mitleid. „Die Frau hat sich bei mir entschuldigt. Das fand ich sehr nett. Sie kam mir verzweifelt vor. Sie hat einen Mann geliebt, den sie nicht wirklich kannte.“

Die Suche nach dem wahren Vater des Kindes läuft weiter. Rund zehn Hinweise aus Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg sind eingegangen. „Mit ziemlicher Sicherheit wird der Täter festgestellt“, meint Polizei-Sprecherin Valerie Hillebrand. Details gebe man in den kommenden Tagen bekannt.

POLIZEIBILD/FAHNDUNGSFOTO: BETRUG, SCHWERER BETRUG

Foto: APA/POLIZEIDieser Mann soll der leibliche Vater eines heute sechsjährigen Buben sein

 

(kurier) Erstellt am 25.02.2016, 06:00
http://kurier.at/chronik/oesterreich/falscher-vater-will-schadenersatz/183.177.977
Tags: Exekution – Rechtsstaat – Gericht – Jugendamt – Pfändung – Vater – Kindesunterhalt – Unterhaltsklage – Justizopfer – Väter –  Missbrauch mit dem Missbrauch – Zahlvater – 

SPÖ Beschimpfungen am 1.Mai als Nazi und Faschisten ?

Jetzt reicht es mir!

AUSTRITT AUS DER GEWERKSCHAFT!
Das Verhalten einiger SPÖ FRAUEN und die Mehrheit einer SPÖ in der Gewerkschaftsbewegung, die Beschimpfung als Nazi und Faschist am 1.Mai sind ein NO GO.
Als ehemaliger FSG Betriebsrat bin ich nur mehr enttäuscht.
 

Werner G. 2 Std. ·

Austritt Gewerkschaft FSG
Austritt Gewerkschaft FSG – entsorgter Zahlvater


Austritt eines SPÖ Gewerkschaftsvertreter aus der Gewerkschaft – Kündigung

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Tags: Anspannungsgrundsatz, Armut, Exekution, Feminismus feministische, Frauenpolitik, Genderwahn, Gesetze Österreich, Gewalt, Gewalt weibliche Frauen, Gleichberechtigung Gleichstellung, Justiz, Justizopfer, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindesunterhalt – Alimente, Kindeswohl, leaks, Menschenrechte EGMR, Menschenrechtsverletzung, Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge, PAS Eltern-Kind-Entfremdung, psychische Gewalt, SPÖ Frauen, Termine – Veranstaltungen – Demo etc., Unterhalt, Unterhaltsvorschussgesetz, Vaterlose Gesellschaft, Väter Artikel, Väter ohne Rechte, Vereine – Österreich