Wien. Vorige Woche ist die Diskussion um eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters neu entbrannt. Politisch wie rechtlich erscheint eine Verteidigung des niedrigeren Frauenpensionsantrittsalters nicht nachvollziehbar.
Bereits in G 223/88 ua hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Verfassungswidrigkeit des unterschiedlichen Pensionsantrittsalters festgestellt. Der Gesetzgeber konterte mit einem Bundesverfassungsgesetz (BVG-Altersgrenzen) und entzog dadurch die vom VfGH festgestellte ungerechtfertigte Diskriminierung einer verfassungsrechtlichen Kontrolle. Laut BVG-Altersgrenzen sind unterschiedliche Altersgrenzen weiblicher und männlicher Versicherter zulässig, wie auch die Angleichung des niedrigeren Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer erst ab 2024. Ziel der bloß schrittweisen Angleichung von 2024 bis 2033 war laut Gesetzesmaterialien die Aufrechterhaltung des niedrigeren Regelpensionsalters für Frauen, solange dies aufgrund der „gesellschaftlichen, familiären und ökonomischen Benachteiligung“ erforderlich sei. Auf eine tatsächliche Benachteiligung wird aber gerade nicht abgestellt.
Grundrechtecharta geht vor
Seit 1.Dezember 2009 hat die Charta der Grundrechte der EU (GRC) Primärrechtsrang und steht somit nicht nur über nationalem (Verfassungs-)Recht, sondern auch über EU-Sekundärrecht (z.B. Verordnungen, Richtlinien). Art 21 Abs 1 GRC verbietet jede Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Geschlechts. Nach Art 23 GRC ist die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.
Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter ist unstrittig eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Bereits 1990 hat der VfGH eindeutig festgestellt, dass eine solche Ungleichbehandlung unzulässig ist. Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter, dessen Verfassungswidrigkeit durch ein Verfassungsgesetz saniert wurde, ist folglich aufgrund der rechtlich höherwertigen Normen der GRC mittlerweile als europarechtswidrig anzusehen.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine europarechtliche Norm, die unter gewissen Bedingungen ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter zulässt: Art 7 Abs 1 lit a RL 79/7. Allerdings muss seit 1. Dezember 2009 auch diese Richtlinie im Einklang mit der GRC stehen. Zudem verpflichtet ihr Art 7 Abs 2 die Mitgliedstaaten, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklungen weiterhin gerechtfertigt ist, ein ungleiches Pensionsantrittsalter aufrechtzuerhalten. Österreich führt keine solchen Überprüfungen durch, sondern hat – im Gegenteil – den Angleichungszeitpunkt verfassungsrechtlich (erst!) mit Ende 2033 fixiert, ohne Rücksicht auf die tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklungen.
Eine vorzeitige Angleichung in kleinen Schritten selbst vor 2024 verstößt nicht gegen den Vertrauensschutz: Einerseits dürfen „nur pensionsnahe Jahrgänge nicht unmittelbar betroffen sein“, andererseits fand laut VfGH mit dem BVG-Altersgrenzen eine Absicherung des ungleichen Pensionsantrittsalters sogar über die nach dem Vertrauensschutz erforderliche Periode hinaus statt.
Eine rasche Angleichung ist zudem insofern geradezu erforderlich, als mehr als 20 Jahre nach Erlass des BVG-Altersgrenzen der Gender Pay Gap in Österreich 23Prozent beträgt. EU-Durchschnitt: (nur) 16,4Prozent, allerdings unbereinigte Werte ohne Abzug objektiver Faktoren wie etwa gerade jenes des Alters. Das BVG-Altersgrenzen stellt daher kein taugliches Mittel dar, die gesellschaftlichen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen zu verringern. Der Oberste Gerichtshof hat dies bereits 1989 anerkannt: „Kindererziehung und die […] vielleicht erfolgte Beschäftigung in unteren Lohngruppen und die geringeren Aufstiegschancen können nicht durch ein früheres Frauenpensionsantrittsalter kompensiert werden; […]ein früherer Pensionsantritt verstärkt noch die Benachteiligung der Frauen, die hiedurch […] weniger anrechenbare Zeiten erlangen. (Folglich wird) die Höhe der Pension noch geringer. Von einer bestehende Benachteiligungen ausgleichenden Regelung kann […] kaum gesprochen werden.“
Nur Österreich und Rumänien
Auch die EU-Kommission hat jüngst festgehalten, dass das niedrigere Frauenpensionsalter in Verbindung mit dem faktischen früheren Pensionsantritt zu unzureichenden Pensionen und einem großen Gender Pension Gap (Wachstum in Ö: von 35Prozent im Jahr 2008 auf 42Prozent 2012) führt. Dass Österreich hier eine unrühmliche Position einnimmt, belegt auch ein Blick auf das Pensionsantrittsalter von Frauen im europäischen Vergleich: 2020 werden Österreich und Rumänien die einzigen beiden EU-Länder sein, in denen das gesetzliche Frauenpensionsalter noch niedrige 60 Jahre beträgt; und wird Österreich noch nicht einmal mit der Angleichung des Pensionsantrittsalters begonnen haben, während 21 EU-Länder die Angleichung bereits abgeschlossen haben.
Fazit ist, dass die Aufrechterhaltung unterschiedlicher Pensionsantrittsalter geradezu ungeeignet ist, die einkommenstechnisch schlechtere Stellung von Frauen auszugleichen und zudem gegen Europarecht verstößt. Eine frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters ist daher nicht nur wünschenswert, sondern sogar geboten.
Dr. Klaus Kapuy ist Referent in der Abteilung Sozialpolitik der WKÖ und Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien;
Dr. Elisabeth Kohlbacher ist Universitätsassistentin und Habilitandin an der WU Wien.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.07.2015)
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4780278/Ungleiches-Pensionsalter-ist-EUrechtswidrig?xtor=CS1-15
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung
Warum gibt es noch immer keine Gleichberechtigung
beim Wehrdienst?
ich plädiere dafür, endlich für burschen UND mädchen eine verpflichtende zeitspanne (6 – 12 monate) einzuführen.
es kann sich jeder aussuchen, ob er zum bundesheer geht oder zivildienst macht.
das wäre in zeiten, wo gleichberechtigung immer eingefordert wird, nur gerecht!
Mein Graz, 27.04.2017 um 12:50 Uhr
Lesenswert?
Verpflichtender Grundwehrdienst für Frauen
Ein verpflichtender Grundwehrdienst für Frauen beim österreichischen Bundesherr, wäre auch wichtig um die Lohnschere zu schließen, da diese Zeiten auch bei der Pension angerechnet werden.
😉
leaksmaouse, 03.05.2017 um 09:30 Uhr
Artikel:
Politik – Innenpolitik
Girls‘ Day Mehr Mädchen für das Bundesheer
Ministerien und Betriebe öffnen heute ihre Pforten, um Mädchen für von Männern dominierte Berufe zu gewinnen.
Beim heutigen Girls’ Day stehen junge Frauen im Mittelpunkt. Ministerien, Unternehmen, Betriebe und Hochschulen laden Schülerinnen ab zehn Jahren dazu ein, Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik kennenzulernen.
Eingeführt wurde der Girls’ Day 2006 vom Frauenministerium. Langfristig soll damit der weiterhin geringe Anteil von Frauen in technischen Berufen erhöht werden. Denn finden sich zwar mehr Frauen in Studienrichtungen wie Veterinärmedizin (ca. 78 Prozent), Geisteswissenschaften (ca. 71) und Bildende und angewandte Kunst (ca. 63), sind es in den Studien Montanistik (ca. 77 Prozent), Technik (ca. 75) und Theologie (ca. 54) deutlich mehr Männer. „Wir sehen, dass Maßnahmen wie der Girls’ Day – langsam, aber sicher – greifen“, erklärt Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ). „Ein Blick auf die Lehrlingsstatistik zeigt, dass seit Jahren auch erstmals ein technischer Beruf unter den zehn beliebtesten Lehrberufen der Mädchen ist – nämlich die Metalltechnik.“
Bei den Mädchen will man heute mit Action punkten. Workshops zu den Themen Wasser und Blitze sowie Experimente mit Säuren sollen Lust auf Technik machen. Und auch das Bundesheer präsentiert sich in der Hoffnung, die Zahl der aktuell 468 Soldatinnen zu steigern. Ausrüstung, Geräte und Abteilungen werden vom Heerespersonal vorgestellt.
Eröffnet wird der „Tag der Mädchen“ aber von einem Mann: Vizekanzler und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner gibt gemeinsam mit der Cern-Direktorin Fabiola Gianotti im Naturhistorischen Museum in Wien den Startschuss.
Von CHRISTINA TRAAR | 05.06 Uhr, 27. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5207769/Girls-Day_Mehr-Maedchen-fuer-das-Bundesheer
Tags: Männer – Frauen – Wehrdienst Zivildienst Frauentag – Mädchentag – Grundwehrdienst – ÖVP