Beamter (59) geht als „Frau“ früher in Pension

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Staat ausgetrickst

Beamter (59) geht als „Frau“ früher in Pension

Ein findiger Finanzbeamter hat in Argentinien formell sein Geschlecht geändert, um in den Genuss einer früheren Pensionierung zu kommen. Der Website InformaSalta zufolge ließ der 59-Jährige namens Sergio sein Geschlecht als weiblich eintragen und änderte seinen Namen in Sergia.

  Der Beamte nutzte ein Gesetz, wonach Transsexuelle rechtlich ihr Geschlecht ändern können, ohne sich einer operativen Geschlechtsumwandlung zu unterziehen. Durch die geänderten Buchstaben im Namen bekommt Sergio/Sergia nun fünf Jahre mehr Pension. In Argentinien können Frauen mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, Männer müssen fünf Jahre länger warten.

 Sergios Beispiel sei ein „klarer Fall von Missbrauch der Ruhestandsregelungen und der Gesetze zur geschlechtlichen Identität“, kritisierte der oberste Standesbeamte der Provinz Salta, Matias Assenato.

http://www.krone.at/1674336

Frauen- Pensionsantrittsalter und Gehaltsschere

Frauen- Pensionsantrittsalter Lohnscherre
Frauen- Pensionsantrittsalter Lohnscherre

 

Im Durchschnitt arbeiten Frauen daher 7 Jahre weniger als Männer bedingt durch die Teilzeitregelung, und zusätzlich nochmals 5 Jahre weniger als Männer bedingt durch das niedrigere gesetzliche Pensionsantrittsalter.
Die durchschnittliche gesamte Arbeitszeit bei Frauen (Karriere) ist daher um 12 Jahre deutlich geringer als bei Männern in Österreich!

Die derzeitige Pensionsregelung benachteiligt Männer sehr stark

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–> http://wp.me/p4RGV9-Wz
Tags; Frauen #Pensionslücke #Lohnschere #Arbeitsjahre #Gehaltsschere – Diskriminierung der Männer – Frauenpolitik

300 Euro Pension für Heimkinder-Opfer | Opfer droht Zwangsvollstreckung

Heimopfern droht Zwangsvollstreckung

1977 hat die Stadt Wien das Erziehungsheim am Wilhelminenberg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geschlossen. Die Ansprüche der „Heimkinder“ sind verjährt.

Früheren „Heimkindern“, die die Stadt Wien geklagt und verloren haben, droht die Zwangsexekution. Eine Klägerin wehrt sich, eine andere zahlt in Raten zurück

Wien – Die Mahnung vom 11. April 2017 ist kurz und bündig. Die Adressatin – zwischen ihrem achten und 15. Lebensjahr im städtischen Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg untergebracht und misshandelt – wird von der Justiz ersucht, die „bisher nicht bezahlten Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro“ zu bezahlen. Andernfalls drohe die gerichtliche Zwangsvollstreckung. Die Frau ist eines der „ehemaligen Heimkinder“ und Gewaltopfer der 1950er- bis 1970er-Jahre, bei denen sich die Republik im November in einem Festakt offiziell entschuldigt hat.

Ihr stehen nun weitere Zahlungen ins Haus. Mehr als 21.000 Euro haben ihr die Gerichte vorgeschrieben: Sie stehen der Gemeinde Wien als Prozesskostenersatz zu. Gegen sie hatte die Frau- nach Aufkommen des Heimskandals durch Berichte im Kurier 2011 und dem dadurch erfolgten quasi Aufwachen ihrer Erinnerungen – auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Stadt kann Exekution führen

Das Verfahren hat sie (und andere) in drei Instanzen verloren: Die Ansprüche waren verjährt. Die Folge: Die Stadt bekam mit den Urteilen ihre Prozesskosten zugesprochen und hat somit einen gültigen Exekutionstitel über die rund 21.000 Euro in der Hand. Sie kann der Frau, auf die sie einst hätte achten müssen und der sie eine „symbolhafte“ Entschädigung von 35.000 Euro gezahlt hat, jederzeit den Exekutor ins Haus schicken. Zu holen wäre für die Stadt nicht viel: Die Frau ist Mindestsicherungsbezieherin, für ihre Prozesse hatte sie Verfahrenshilfe bekommen.

Und, so ihr (ohne Bezahlung arbeitender) Anwalt Johannes Öhlböck im Schreiben an die Justiz: „Die Einbringung stellt eine unbillige Härte gegen ein Verbrechensopfer dar. Meiner Mandantin ist es bis dato aufgrund der Vorkommnisse während ihres Heimaufenthaltes nicht möglich, einem geregelten Leben nachzugehen. … Ich bitte Sie daher, von der Einhebung der Gerichtsgebühren und Kosten von 370 Euro abzusehen.“ Die Antwort der „Einbringungsstelle der Justiz“ steht aus.

Klägerin brachte Sache ins Rollen

Dabei hatten die Erzählungen der erfolglosen Klägerin über die Gewalt im städtischen Heim, so wie später die Schilderungen ihrer zahlreichen Schicksalsgenossen, das Offenbarwerden des Heimskandals erst so richtig ins Rollen gebracht. Die Wilhelminenbergkommission wurde eingesetzt, ein fassungslos machender Bericht über systematische Misshandlung erstellt – und vor einem halben Jahr hat sich die Republik bei den Opfern von Gewalt in Kinderheimen entschuldigt. Beim Festakt im historischen Sitzungssaal des Parlaments erklärte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), das „offizielle Österreich übernimmt Verantwortung“.

In der Folge beschloss der Nationalrat das Heimopferrentengesetz, auf dessen Basis (geschätzten) 7000 Menschen – die in Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Kirche und in Pflegefamilien malträtiert worden sind – eine Rente von monatlich 300 Euro zusteht. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Keine Antwort von Häupl

Ob sich die Gemeinde Wien die mehr als 21.000 Euro von ihrem einstigen Schützling holen wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Auf Anfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) nur darauf, dass die Stadt in Summe bereits 52 Millionen Euro für die Heimkinder zur Verfügung gestellt habe. Anwalt Öhlböck meint, dass die Eintreibung unverständlich sei, „wurden die Betroffenen doch durch von der Gemeinde Beschäftigte in diese Situation gebracht. Diese Leute haben ihnen in ihrer Kindheit unbeschreibliches Unrecht angetan.“

Die Prozessverliererin selbst hat sich Ende November in einem Brief an Bürgermeister Michael Häupl gewendet. Dass sie nun Schulden von mehr als 21.000 Euro bei der Stadt Wien habe, beschäme sie „auf tiefste Weise – obwohl mir das Schlimmste passiert ist, was man einer Kinderseele antun kann“. Die Frau schrieb, es sei „nun an Ihnen, die ganze Angelegenheit auf respektvolle Weise zu beenden“, und bat Häupl um einen Termin. Antwort bekam sie nicht.

Stadt lässt sich Raten bezahlen

In einem anderen von einem „Heimkind“ verlorenen Prozess gegen die Stadt Wien ist man schon weiter. Dieser Klägerin wurden Prozesskosten von 10.605,18 Euro vorgeschrieben. Sie hat sich mit Wien, um die Ungewissheit einer Eintreibung abzuwenden, auf eine Ratenzahlung geeinigt. Von ihr nimmt die Stadt nun 200 Euro pro Monat.

Abgeblitzt beim Menschrechtsgerichtshof

Abgeblitzt sind Gewaltopfer städtischer Heime übrigens auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – etwa der 61-jährige Wiener Theaterregisseur und Künstler Karl Welunschek. Er hat, wie berichtet, Beschwerde in Straßburg eingebracht, unter anderem mit der Argumentation, so wie die österreichischen Gerichte die Verjährungsregeln auslegten, verletzten sie das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit. Der Gerichtshof hat die Beschwerde nun für unzulässig erklärt.

Renate Graber6. Mai 2017, 11:00

http://derstandard.at/2000057082264/Stadt-Wien-Heimopfern-droht-Zwangsvollstreckung

Tags: Kinderheim – Heimkinder – Kindesmissbrauch  – Gewalt – Kindeswohlgefährdung – Internat – Zögling – Missbrauch – Opfer

Warum gibt es noch immer keine Gleichberechtigung

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BH
KARRIERE MIT BH


Lesenswert?

Warum gibt es noch immer keine Gleichberechtigung

beim Wehrdienst?

ich plädiere dafür, endlich für burschen UND mädchen eine verpflichtende zeitspanne (6 – 12 monate) einzuführen.
es kann sich jeder aussuchen, ob er zum bundesheer geht oder zivildienst macht.

das wäre in zeiten, wo gleichberechtigung immer eingefordert wird, nur gerecht!

Mein Graz,

Verpflichtender Grundwehrdienst für Frauen

Ein verpflichtender Grundwehrdienst für Frauen beim österreichischen Bundesherr, wäre auch wichtig um die Lohnschere zu schließen, da diese Zeiten auch bei der Pension angerechnet werden.
😉
leaksmaouse, 03 

Artikel:
Politik – Innenpolitik

Girls‘ Day  Mehr Mädchen für das Bundesheer

Ministerien und Betriebe öffnen heute ihre Pforten, um Mädchen für von Männern dominierte Berufe zu gewinnen.

 GLEICHBERECHTIGUNG MANN - FRAU / SOLDATIN / BUNDESHEER

GLEICHBERECHTIGUNG MANN – FRAU / SOLDATIN / BUNDESHEER © (c) GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com (GEORG HOCHMUTH) 

 Beim heutigen Girls’ Day stehen junge Frauen im Mittelpunkt. Ministerien, Unternehmen, Betriebe und Hochschulen laden Schülerinnen ab zehn Jahren dazu ein, Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik kennenzulernen.

Eingeführt wurde der Girls’ Day 2006 vom Frauenministerium. Langfristig soll damit der weiterhin geringe Anteil von Frauen in technischen Berufen erhöht werden. Denn finden sich zwar mehr Frauen in Studienrichtungen wie Veterinärmedizin (ca. 78 Prozent), Geisteswissenschaften (ca. 71) und Bildende und angewandte Kunst (ca. 63), sind es in den Studien Montanistik (ca. 77 Prozent), Technik (ca. 75) und Theologie (ca. 54) deutlich mehr Männer. „Wir sehen, dass Maßnahmen wie der Girls’ Day – langsam, aber sicher – greifen“, erklärt Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ). „Ein Blick auf die Lehrlingsstatistik zeigt, dass seit Jahren auch erstmals ein technischer Beruf unter den zehn beliebtesten Lehrberufen der Mädchen ist – nämlich die Metalltechnik.“
Bei den Mädchen will man heute mit Action punkten. Workshops zu den Themen Wasser und Blitze sowie Experimente mit Säuren sollen Lust auf Technik machen. Und auch das Bundesheer präsentiert sich in der Hoffnung, die Zahl der aktuell 468 Soldatinnen zu steigern. Ausrüstung, Geräte und Abteilungen werden vom Heerespersonal vorgestellt.
Eröffnet wird der „Tag der Mädchen“ aber von einem Mann: Vizekanzler und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner gibt gemeinsam mit der Cern-Direktorin Fabiola Gianotti im Naturhistorischen Museum in Wien den Startschuss.

Von CHRISTINA TRAAR | 05.06 Uhr, 27. April 2017
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5207769/Girls-Day_Mehr-Maedchen-fuer-das-Bundesheer
Tags: Männer – Frauen – Wehrdienst Zivildienst Frauentag – Mädchentag – Grundwehrdienst – ÖVP

Neues Kindergeld – weitere Diskriminierung der Väter in Österreich

Ist eigentlich die SPÖ oder die ÖVP hier interessiert die Väter weiter zu diskriminieren?

Wie kann es sein, dass ein neues Kindergeld-Gesetz gemacht wird mit einer flexiblen freien Karenzzeiteinteilung und die Väter (bzw. teilweise Mütter) ihre Karenzzeit dann gar nicht angerechnet bekommen in der Pension?

Familienministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin, wurde das jetzt mit Absicht gemacht oder hat der Sozialminister der SPÖ dies blockiert um die Väter weiter bei der Pensionsanrechnung zu diffamieren?

Lt. derzeitigen Pensionsversicherungsgesetz zur Pensionszeiten Anrechnung der Karenzzeit bzw. Kindererziehung:

 

         weiter Diskriminierung für Väter:

  • Waren beide Elternteile in der Pensionsversicherung pflichtversichert oder lag bei keinem der Elternteile eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung bzw. ein Kinderbetreuungsgeldbezug oder Karenzgeldbezug vor, besteht die Vermutung, dass die weibliche Versicherte das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Der männliche Versicherte kann diese Vermutung widerlegen.
    https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/Pensionszeiten/Kindererziehungszeiten.html
    <<<
    und wie ist das bei zwei Frauen?

Resume:
Die geteilte Karenzzeit reduziert die Väter-Pension, weil diese im Pensionsgesetz als Erziehung der Kinder nicht angerechnet wird!!!

 

Admin Familie & Familienrecht, am 20-6-2016

Tags: Karenzzeit – Karenzgeld – Kindergeld – Pensionsanrechnung – Pensionsgesetz – Pensionsversicherungsgesetz – Väterkarenz – Gesetze Österreich – Sophie Karmasin -Kindeswohl – Männerpension – Väterpension – Kindererziehungszeiten – ÖVP – Väter – Gleichberechtigung Gleichstellung – Obsorge – Sorgerecht – Väterbeteiligung – Kinderbetreuungsgeld Österreich  – gemeinsame – elterliche Sorge – Vaterkarenz – Diffamierung – Diskriminierung – Die Grünen –  FPÖ – HC Strache –  Männerpartei –  NEOS –  Team Stronach

4 Jahre Unterschied somit längere Pension

DIE WELT – KOMPAKT

Lebenserwartung: 83,1

83,1 Jahre alt werden Frauen im Schnitt im Kreis Stormarn und haben damit die höchste Lebenserwartung in Schleswig-Holstein. Dahinter folgen die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg (82,9) sowie Segeberg und Rendsburg-Eckernförde (82,6). Männer werden ebenfalls im Kreis Stormarn am ältesten (79,2 Jahre), dicht gefolgt von Segeberg (79,1) und Plön (78,7).

31.03.16
 http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article153828514/Lebenserwartung-83-1.html
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung

Frauen 83 Jahre – Männer 78 Jahre . . .

Deutschland:

Lebenserwartung erreicht Rekordwerte

 

Frauen werden im Schnitt fünf Jahre älter

 

Wer dieses Jahr geboren wird, hat beste Chancen, 80 Jahre alt zu werden. Laut Statistischem Bundesamt gibt es aber große Unterschiede zwischen Männern und Frauen – und von Bundesland zu Bundesland.
Babys, die jetzt zur Welt kommen, haben in Deutschland ein langes Leben vor sich: Für neugeborene Jungen beträgt die Lebenserwartung inzwischen 78 Jahre und zwei Monate, für Mädchen sogar 83 Jahre und einen Monat.

Das geht aus der am Freitag veröffentlichten Rechnung des Statistischen Bundesamtes hervor, für die alle Sterbefälle von 2012 bis 2014 und weitere Bevölkerungsdaten ausgewertet wurden.

 

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Lebenserwartung Neugeborener den Statistikern zufolge damit deutlich erhöht: Bei Jungen stieg sie um zwei Jahre und drei Monate, bei Mädchen um ein Jahr und sechs Monate. Die jetzigen Zahlen seien Rekordwerte, sagte ein Statistiker.

Baden-Württemberger werden besonders alt

Lebenserwartung bei Geburt in Jahren für die Bundesländer nach der Sterbetafel 2012/2014
Bundesländer Jungen Mädchen
Deutschland 78,1 83,1
Baden-Württemberg 79,4 83,9
Bayern 78,9 83,5
Berlin 77,8 83,0
Brandenburg 77,3 82,9
Bremen 76,9 82,3
Hamburg 78,2 83,0
Hessen 78,8 83,2
Mecklenburg-Vorpommern 76,5 82,8
Niedersachsen 77,8 82,8
Nordrhein-Westfalen 77,8 82,5
Rheinland-Pfalz 78,3 82,9
Saarland 77,2 82,2
Sachsen 77,6 83,5
Sachsen-Anhalt 76,2 82,5
Schleswig-Holstein 78,1 82,6
Thüringen 77,2 83,0

Auch für ältere Menschen stieg die Lebenserwartung demnach weiter an. Die noch verbleibende Lebenszeit für Männer im Alter von 65 Jahren stieg auf 17 Jahre und acht Monate. 65-jährige Frauen haben sogar statistisch gesehen noch fast 21 Lebensjahre vor sich.

Dabei holten die Männer etwas Zeit auf: Im Zehnjahresvergleich verbleiben 65-jährigen Männern ein Jahr und fünf Monate mehr Lebenszeit, bei den Frauen sind es ein Jahr und zwei Monate.

Mit Blick auf die einzelnen Bundesländer haben Männer in Baden-Württemberg mit 79 Jahren und fünf Monaten die höchste Lebenserwartung. Auch bei den Frauen ist das Bundesland Spitze: Sie haben eine Lebenserwartung von knapp 84 Jahren. Die niedrigsten Werte weisen Männer demnach in Sachsen-Anhalt mit 76 Jahren und zwei Monaten sowie Frauen mit 82 Jahren und zwei Monaten im Saarland auf.

Im Jahr 2014 endete das Leben der Menschen in Deutschland im Schnitt mit 78,1 Jahren. Knapp 40 Prozent der 868.356 Todesfälle in dem Jahr gingen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurück. Zweithäufigste Todesursache bleibt Krebs: Dieser verursachte 2014 ein Viertel aller Todesfälle. Bei Männern wurden Tumore der Verdauungs- und Atmungsorgane diagnostiziert, bei Frauen Krebs der Verdauungsorgane und in der Brust.

 

 

  • Freitag, 04.03.2016 – 11:38 Uhr

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/lebenserwartung-in-deutschland-erreicht-rekordwerte-a-1080584.html

Tags: Pension – Frauenpensionsalter – 

Männerdiskriminierung – Ungleiches Pensionsalter ist EU-rechtswidrig

Themenbild: Pension

Themenbild: Pension / Bild: Imago (Westend 61) 

Eine raschere Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen auf das der Männer erscheint aus faktischen und rechtlichen Gründen geboten. Das niedrigere Alter schafft Benachteiligungen – statt solche zu bekämpfen.

19.07.2015 | 18:09 |   (Die Presse)

Wien. Vorige Woche ist die Diskussion um eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters neu entbrannt. Politisch wie rechtlich erscheint eine Verteidigung des niedrigeren Frauenpensionsantrittsalters nicht nachvollziehbar.

Bereits in G 223/88 ua hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Verfassungswidrigkeit des unterschiedlichen Pensionsantrittsalters festgestellt. Der Gesetzgeber konterte mit einem Bundesverfassungsgesetz (BVG-Altersgrenzen) und entzog dadurch die vom VfGH festgestellte ungerechtfertigte Diskriminierung einer verfassungsrechtlichen Kontrolle. Laut BVG-Altersgrenzen sind unterschiedliche Altersgrenzen weiblicher und männlicher Versicherter zulässig, wie auch die Angleichung des niedrigeren Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer erst ab 2024. Ziel der bloß schrittweisen Angleichung von 2024 bis 2033 war laut Gesetzesmaterialien die Aufrechterhaltung des niedrigeren Regelpensionsalters für Frauen, solange dies aufgrund der „gesellschaftlichen, familiären und ökonomischen Benachteiligung“ erforderlich sei. Auf eine tatsächliche Benachteiligung wird aber gerade nicht abgestellt.

Grundrechtecharta geht vor

Seit 1.Dezember 2009 hat die Charta der Grundrechte der EU (GRC) Primärrechtsrang und steht somit nicht nur über nationalem (Verfassungs-)Recht, sondern auch über EU-Sekundärrecht (z.B. Verordnungen, Richtlinien). Art 21 Abs 1 GRC verbietet jede Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Geschlechts. Nach Art 23 GRC ist die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.

Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter ist unstrittig eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Bereits 1990 hat der VfGH eindeutig festgestellt, dass eine solche Ungleichbehandlung unzulässig ist. Das unterschiedliche Pensionsantrittsalter, dessen Verfassungswidrigkeit durch ein Verfassungsgesetz saniert wurde, ist folglich aufgrund der rechtlich höherwertigen Normen der GRC mittlerweile als europarechtswidrig anzusehen.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine europarechtliche Norm, die unter gewissen Bedingungen ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter zulässt: Art 7 Abs 1 lit a RL 79/7. Allerdings muss seit 1. Dezember 2009 auch diese Richtlinie im Einklang mit der GRC stehen. Zudem verpflichtet ihr Art 7 Abs 2 die Mitgliedstaaten, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklungen weiterhin gerechtfertigt ist, ein ungleiches Pensionsantrittsalter aufrechtzuerhalten. Österreich führt keine solchen Überprüfungen durch, sondern hat – im Gegenteil – den Angleichungszeitpunkt verfassungsrechtlich (erst!) mit Ende 2033 fixiert, ohne Rücksicht auf die tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklungen.

Eine vorzeitige Angleichung in kleinen Schritten selbst vor 2024 verstößt nicht gegen den Vertrauensschutz: Einerseits dürfen „nur pensionsnahe Jahrgänge nicht unmittelbar betroffen sein“, andererseits fand laut VfGH mit dem BVG-Altersgrenzen eine Absicherung des ungleichen Pensionsantrittsalters sogar über die nach dem Vertrauensschutz erforderliche Periode hinaus statt.

Eine rasche Angleichung ist zudem insofern geradezu erforderlich, als mehr als 20 Jahre nach Erlass des BVG-Altersgrenzen der Gender Pay Gap in Österreich 23Prozent beträgt. EU-Durchschnitt: (nur) 16,4Prozent, allerdings unbereinigte Werte ohne Abzug objektiver Faktoren wie etwa gerade jenes des Alters. Das BVG-Altersgrenzen stellt daher kein taugliches Mittel dar, die gesellschaftlichen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen zu verringern. Der Oberste Gerichtshof hat dies bereits 1989 anerkannt: „Kindererziehung und die […] vielleicht erfolgte Beschäftigung in unteren Lohngruppen und die geringeren Aufstiegschancen können nicht durch ein früheres Frauenpensionsantrittsalter kompensiert werden; […]ein früherer Pensionsantritt verstärkt noch die Benachteiligung der Frauen, die hiedurch […] weniger anrechenbare Zeiten erlangen. (Folglich wird) die Höhe der Pension noch geringer. Von einer bestehende Benachteiligungen ausgleichenden Regelung kann […] kaum gesprochen werden.“

Nur Österreich und Rumänien

Auch die EU-Kommission hat jüngst festgehalten, dass das niedrigere Frauenpensionsalter in Verbindung mit dem faktischen früheren Pensionsantritt zu unzureichenden Pensionen und einem großen Gender Pension Gap (Wachstum in Ö: von 35Prozent im Jahr 2008 auf 42Prozent 2012) führt. Dass Österreich hier eine unrühmliche Position einnimmt, belegt auch ein Blick auf das Pensionsantrittsalter von Frauen im europäischen Vergleich: 2020 werden Österreich und Rumänien die einzigen beiden EU-Länder sein, in denen das gesetzliche Frauenpensionsalter noch niedrige 60 Jahre beträgt; und wird Österreich noch nicht einmal mit der Angleichung des Pensionsantrittsalters begonnen haben, während 21 EU-Länder die Angleichung bereits abgeschlossen haben.

Fazit ist, dass die Aufrechterhaltung unterschiedlicher Pensionsantrittsalter geradezu ungeeignet ist, die einkommenstechnisch schlechtere Stellung von Frauen auszugleichen und zudem gegen Europarecht verstößt. Eine frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters ist daher nicht nur wünschenswert, sondern sogar geboten.

Dr. Klaus Kapuy ist Referent in der Abteilung Sozialpolitik der WKÖ und Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien;
Dr. Elisabeth Kohlbacher ist Universitätsassistentin und Habilitandin an der WU Wien.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 20.07.2015)
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4780278/Ungleiches-Pensionsalter-ist-EUrechtswidrig?xtor=CS1-15
Tags: Gleichberechtigung Gleichstellung

Pensionsreform zur Verringerung der Altersarbeitslosigkeit

eccellente – ottima idea

Leichter in die Pension

Matteo Renzi Roma 22 04 2015 Senato Informativa urgente del Presidente del Consiglio sulla tragedia

Matteo Renzi / Bild: (c) imago/Insidefoto (imago stock&people) 

 

Wegen hoher Altersarbeitslosigkeit und damit einhergehender Armut will Italiens Regierung den Zugang in die Pension vereinfachen.

Italien – Rom

Sieben Jahre Dauerkrise haben tiefe Spuren in Italien hinterlassen. Die Zahl der Menschen, die im Land unter die Armutsgrenze gerutscht sind, ist von elf Millionen auf 15 Millionen gestiegen. Besonders gefährdet sind Italiener zwischen 55 und 65 Jahren: In dieser Altersgruppe ist ein Zuwachs von 70 Prozent an Armen registriert worden. Lediglich zehn Prozent der Arbeitslosen über 55 Jahre finden wieder eine Beschäftigung. In dem von einer Jugendarbeitslosigkeit von über 40 Prozent geplagten Land werden auch ältere Arbeitnehmer zunehmend zum Problemfall.

Gegen die soziale Ausgrenzung will Premier Matteo Renzi jetzt eine ehrgeizige Offensive starten. Um seine Popularität kurz vor der kommende Woche (31. Mai) geplanten Regionalwahlen mit fast 20 Millionen Wahlberechtigten zu stützen, greift Renzi auf seine sozialdemokratischen Wurzeln zurück und kündigt jetzt eine Revision der seit 2012 geltenden Pensionsreform an. Dabei soll erstmals wieder über eine Senkung des Pensionsantrittsalters (aktuell 66 Jahre) diskutiert werden.
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Ziel ist, eine stärkere Flexibilität beim Pensionsantrittsalter zu garantieren. Wer ab dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand treten will, kann es tun, muss allerdings eine Pensionskürzung von zwei Prozent für jedes Jahr in Kauf nehmen, das ihn vom Pensionsantrittsalter von 66 Jahren trennt. Hat der Arbeitnehmer bereits 35 Pensionsbeitragsjahre eingezahlt, wird dieser Prozentsatz reduziert. „Wir wollen ab kommenden Jänner flexiblere Regeln einführen, für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlassen wollen. Die Pensionskassen können sich diese Reform leisten“, kündigte Vize-Wirtschaftsminister Pier Paolo Baretta an.

 

Grundeinkommen für Ältere

Zugleich will das Fürsorgeinstitut INPS im Juni einen Plan zur Einführung eines Grundeinkommens für Arbeitslose zwischen 55 und 65 Jahren vorlegen. „Die Probleme der älteren Arbeitnehmer sind ein neuer Notstand für das Land, denn der Arbeitsverlust ist der Hauptfaktor, der die Italiener in die Armut treibt“, betonte INPS-Chef Tito Boeri. Die Pläne für ein Mindesteinkommen bedeuten aber nicht, dass man die Bedürfnisse der jüngeren Bevölkerung ignoriere, die ebenfalls armutsgefährdet sei.
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Boeri bezog sich auf einen Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), laut der trotz wirtschaftlichen Wachstums die Zahl sozial ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse weltweit zunehme. Den Angaben zufolge arbeiten drei Viertel aller Erwerbstätigen weltweit in befristeten oder informellen Jobs. Insgesamt nahm laut ILO die Zahl der Arbeitslosen seit 2008 um 30 Millionen auf 201 Millionen zu. Dies bedeute einen Verlust von Gehältern in Höhe von 1218 Milliarden Euro weltweit.

(mt)
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 21.05.2015)
http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/4735843/Italien_Leichter-in-die-
Tag:  Pensionreform – Arbeitslosigkeit

Positive Resonanz des „Partnerschaftsbonus“ auch von Väter in Österreich erhalten

Sollte Fr. Sophie Karmasin ÖVP den Partnerschaftsbonus wirklich realisieren, wäre das  ein wichtiger Schritt, hört man von diversen Väter in Österreich, welche sich schon seit vielen Jahren Halbe-Halbe auch in der Karenzzeit wünschen !
Bisher war ja eine Betreuung von 50/50 in der Karenz nicht möglich. Es wäre ein kleiner Beitrag um der väterfeindlichen und vaterlosen Gesellschaft in Österreich entgegen zu wirken.

Das rasche ändern des Karenzmodell sollte jedoch nur mit Zustimmung beider Eltern erfolgen.
Es wäre für Väter auch bei Trennung oder Scheidung wesentlich, wenn hier z.b. vom 17 -36 Monat diese Väter,  im Zuge der „Elterlichen Verantwortung“ auch für ihr Kind sorgen und es betreuen könnten. Zu diesem Zweck wäre eine gesetzliche Verankerung, „Zustimmung und Bestätigung bei Änderung der Kindergeldvarianten beider Eltern“ wünschenswert.

Diverse Väter  in Österreich möchte Fr. Sophie Karmasin hier ausdrücklich daran erinnern, dass Eltern nicht nur in einer funktionierenden Ehe Verantwortung für ihre Kinder  haben.
Sondern Vater und Mutter ist man auch nach einer Trennung oder Scheidung, der Gesetzgeber sollte dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schafen und sicher stellen.

🙂
Admin Familie Familienrecht

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Kindergeld: Familien wollen laut Studie mehr Flexibilität

WIEN. Familien wünschen sich beim Kinderbetreuungsgeld mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit, das zeigt eine Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung Kindergeld: Dauerthema Zuverdienstgrenze

Bild: APA (Fohringer)

Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zeigte sich erfreut, dass der von ihr geplante „Partnerschaftsbonus“ auf positive Resonanz bei den Befragten stößt.

Die Reform des Kinderbetreuungsgeldes ist ein Kernprojekt des Ressorts dieses Jahr. Dabei sollen die derzeit vier Pauschalvarianten zu einem flexiblen Kinderbetreuungsgeld-Konto umgebaut werden. Die beliebte einkommensabhängige Variante bleibt in jetziger Form bestehen, versicherte Karmasin.

Die Befragung der 830 Personen widmete sich einerseits der Frage, welchen Einfluss die Wahl der Kindergeld-Variante auf den Erwerbsverlauf von Müttern hat, andererseits den Erwartungen an die Kindergeld-Reform.

Alle vorgeschlagenen Veränderungen wie etwa mehr Anreiz für Väter, gleichzeitiger Bezug durch beide Elternteile, Wechselmöglichkeit zwischen Varianten und die flexiblere Ausgestaltung werden von rund der Hälfte der Befragten für (eher) notwendig gehalten. Den stärksten Reformbedarf sehen zwei Drittel der Befragten bei der Wechselmöglichkeit zwischen den einzelnen Varianten, gefolgt von einer flexibleren Ausgestaltung der Höhe und Dauer des Kindergeldes (55,5 Prozent der Befragten). 55,4 Prozent sehen beim Thema Väterbeteiligung Reformpotenzial.

Einen finanziellen Bonus   für Paare, die sich den Bezug zu gleichen Teilen aufteilen, hält die überwiegende Mehrheit (66,2 Prozent) für eine sehr gute bzw. eher gute Idee. „Wie sich zeigt, decken sich diese Ansätze auch mit den Wünschen der Eltern. Besonders freut mich, dass der von mir angedachte ‚Partnerschaftsbonus‘ auf so positive Resonanz bei den befragten Eltern stößt“, erklärte Karmasin.

Die Studie zeigt weiters, dass Frauen in Kurzvarianten früher in den Erwerb wiedereinsteigen als Frauen in den längeren Varianten. Auch nimmt mit zunehmender Länge der Kindergeld-Variante die Wahrscheinlichkeit ab, nach der Geburt der Kinder wieder in einer leitenden Position zu arbeiten. Je länger der Erwerbsausstieg dauert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit bei einem anderen Arbeitgeber als vor der Geburt der Kinder zu arbeiten.

Die Wahlfreiheit habe oberste Priorität, betonte Karmasin: „Deswegen wird es auch in Zukunft eine Langvariante beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes geben müssen. Aber wir müssen vor allem die Mütter darauf aufmerksam machen, dass eine lange Zeit ohne Erwerbstätigkeit negative Folgen für den Karriereverlauf und die Pension haben kann.“

http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Kindergeld-Familien-wollen-laut-Studie-mehr-Flexibilitaet;art385,1719787