Frauenvolksbegehren braucht wirklich kein Schwein.

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Frauenvolksbegehren
Es gibt doch eh eine Frauenministerin – wozu also? – Kunstsinnig

Ein Frauenvolksbegehren 2.0 braucht wirklich kein Schwein.

Sie wird das Frauenvolksbegehren also nicht unterzeichnen, die Frauenministerin. (Es gilt die Unschuldsvermutung.) Ein Skandal! Aber sollte man nicht erst einmal abwarten, bevor man die Juliane Bogner-Strauß für etwas verurteilt, was sie eigentlich noch gar nicht – nicht getan hat? Nämlich abwarten, ob die Initiatorinnen die 8401 Unterstützungserklärungen zusammenkriegen? Ob es überhaupt etwas geben wird zum Nichtunterschreiben? Brauchen tun wir das Ganze jedenfalls nicht.

Denn wofür haben wir eine Frauenministerin? Die wird das mit der Gleichstellung schon machen. Ist schließlich ihr Job. Außerdem steht das doch eh alles im Regierungsprogramm. Unter „Frauen“. (Fast alles. Die Gratis-Abtreibung halt nicht.) Türkis und Blau wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bla, bla, bla. Und das, was die Frauen leisten („wie beispielsweise in der Erziehung, Pflege, Bildung, Wirtschaft, Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten“), soll endlich mehr gewürdigt werden.

Wobei: Ob es echt so g’scheit ist, den Frauen weiterhin die Erziehung des Nachwuchses zu überlassen? Generationen von Müttern (und Kindergartentanten und Volksschullehrerinnen) haben’s doch offenbar nicht geschafft, den Mädchen und Buben beizubringen, dass die mit dem Spatzi und die ohne gleich viel wert sind. Sonst wäre das Patriarchat ja längst Geschichte. Und wir könnten die Frauenministerin getrost auf den Mond schießen. Man sollte eventuell verpflichtende Wertekurse im Rahmen des Mutter-Kind-Passes andenken.

Apropos Pass: Was passt der Feministerin denn nicht am Volksbegehren? Na ja, zum Beispiel die geforderte Geschlechterquote von 50 Prozent auf allen Ebenen (auf den Wahllisten, in den Aufsichtsräten . . .). Gut, die stört mich auch. Erstens sollte das „Frauenquote“ heißen und die müsste zweitens 51 Prozent betragen. Entsprechend dem Anteil der Frauen an der Bevölkerung. In der haben sie ja die absolute Mehrheit. „Jeder zweite Sitz am Entscheidungstisch“ – wie bitte? Warum nicht jeder erste? Typisch. Sogar bei der Gleichberechtigung sollen sich die Frauen mit dem zweiten Platz zufriedengeben. Ach so, die 50 Prozent gehen ihr zu weit. Hm. Vielleicht sollte man einen Wertekurs für Frauenministerinnen einführen. (Oder einen Rechenkurs: 100 Prozent, geteilt durch zwei, ist?)

Die 30-Stunden-Woche ist aber tatsächlich eine Schnapsidee. Okay, berufstätige Frauen hätten mehr Zeit für den Haushalt und müssten nicht irgendeinen schlecht entlohnten Teilzeitjob annehmen. Stress hätten sie trotzdem mehr. Mit ihren männlichen Kollegen. Die noch am Freitag voll reinhackeln müssen, während sie selber bereits am Donnerstagnachmittag ins Wochenende abhauen dürfen und daheim nachher ein bissl bügeln tun und kochen und ihre vorm PC hockenden Gschrappen abstauben.

Was? 30 statt 40 Wochenstunden für alle? Für die Männer ebenfalls? Wie ungerecht. Drücken sich dauernd vor der Hausarbeit und kriegen dafür zur Belohnung zehn Stunden Freizeit zusätzlich. Oder ist die Idee, dass die dann plötzlich anfangen zu putzen? Halbe-halbe und so. Der Staat sollte lieber allen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen (ohne Binnen-I, wohlgemerkt) eine Putzfrau zahlen. Und würde obendrein noch Arbeitsplätze schaffen. In der Reinigungsbranche. Gern auch für Männer.

Von Claudia Aigner, vom 08.02.2018, 16:05 Uhr

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/glossen/946002_Es-gibt-doch-eh-eine-Frauenministerin-wozu-also.html

Tags: Feministin – Feminismus – Gleichberechtigung – Gleichstellung – Frauenquote – Genderwahnsinn – Regierung ÖVP – FPÖ – Frauenpolitik –  Gesetze Österreich – Vaterschaft – Vaterlose Gesellschaft

 

Das neue Baukindergeld der CDU/CSU und SPD

Das Geld der Steuerzahlern wird einseitig verteilt. Familien mit einer Mietwohnung sind die Verlierer.

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Artikel:

Subventionspläne zum Wohnungsmarkt – Baut, Bürger, baut!

Mit einem Baukindergeld wollen Union und SPD günstiges Wohnen fördern.

Doch die neue Subvention ist umstritten – auch wegen schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit.

© Christian O. Bruch/ laif Von David Böcking
Bauarbeiten in Schwerin (Archivbild)

Wer kann sich ein Dach über dem Kopf leisten? Das werde nicht weniger als „die soziale Frage des 21. Jahrhunderts sein“, sagt SPD-Vizechefin Natascha Kohnen. In der Arbeitsgruppe Wohnen hat sich ihre Partei mit der Union auf eine Reihe von Schritten verständigt, durch die Wohnraum trotz steigender Mieten und Grundstückspreise bezahlbar bleiben soll.

Am vielleicht wichtigsten wohnungspolitischen Vorhaben der Koalition gibt es jedoch erhebliche Zweifel: Durch das sogenannte Baukindergeld sollen junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Laut Wahlprogramm der Union wird die Subvention sowohl für Neubauten als auch den Kauf bestehender Immobilien gezahlt.

Pro Kind will der Staat jährlich 1200 Euro zuschießen, über eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren. Gewährt werden soll die Subvention bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro, wobei pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro gilt. Eine Familie mit einem Kind würde also bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 100.000 Euro im Jahr gefördert. Die Gesamtkosten werden mit rund 440 Millionen Euro im Jahr beziffert.

Viel Geld, finanziert von allen Steuerzahlern, das jedoch einseitig verteilt wird. Denn vom Baukindergeld profitieren natürlich nur jene, die sich den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie leisten können und wollen. In Deutschland ist das bislang nur etwa jeder Zweite. Europaweit leben dagegen sieben von zehn Bürgern in Wohnungen oder Häusern, die ihnen gehören.

Dass der Staat diese Quote im Kampf gegen die Wohnungsnot nun gezielt erhöhen will, hält Niels Nauhauser für problematisch: „Wir sehen es grundsätzlich skeptisch, wenn der Staat Einfluss auf die Entscheidung der Verbraucher nimmt, wie sie für das Alter vorsorgen wollen“, sagt der Abteilungsleiter für Altersvorsoge, Banken und Kredit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit werde eine falsche Sicherheit signalisiert. „Immobilien können auch im Preis fallen, das haben wir zuletzt in den USA und weiten Teilen Europas gesehen.“

In Deutschland steigen die Preise zwar noch kräftig, schon länger gibt es hierzulande aber auch Anzeichen für eine Überhitzung. Mit der neuen Subvention signalisiere der Staat dennoch: Baut, Bürger, baut! Ein Argument, das Banken, Immobilienmakler und andere dankbar aufgreifen werden. „Jede Förderung ist immer eine Steilvorlage für die Vertriebsmaschinerie“, sagt Nauhauser. „Niemand sollte so dumm sein, sich all die staatlichen Fördermittel entgehen zu lassen, wird es heißen.“

Dadurch könnte ein erheblicher Teil der staatlichen Gelder bei den falschen Empfängern landen. So war es schon bei der Eigenheimzulage, mit der bis 2005 der Hausbau gefördert wurde. Die staatliche Subvention trieb Studien zufolge die Bodenpreise in die Höhe und förderte die Zersiedelung der Landschaft.

Gerade in Großstädten, wo die Immobilienpreise besonders stark steigen, dürfte das Baukindergeld für die wenigsten Familien die Lösung sein. Hier wollen Union und SPD unter anderem durch zwei zusätzliche Milliarden für den sozialen Wohnungsbau und Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse helfen, die sich bislang als weitgehend wirkungslos erwiesen hat.

Mehr Bauland soll es unter anderem durch erleichterte Verkäufe von Grundstücken in Bundesbesitz und eine Reform der Grundsteuer geben, über die derzeit ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Über eine neue Grundsteuer C könnten ungenutzte Grundstücke dann höher besteuert werden, um die Besitzer zum Bauen zu animieren.

Reiner Braun vom Forschungsinstitut Empirica erwartet jedoch Rechtsstreitigkeiten über die Definition solcher Grundstücke. „Im Ergebnis wird die Grundsteuer C nicht wie erwartet ausreichend Bauland mobilisieren“, sagt er. Letztlich sei eine Reform in Richtung einer Bodenwertsteuer notwendig. Diese wäre unabhängig von der Art der Bebauung und würde nach Ansicht ihrer Befürworter zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Bauland führen.

Das Baukindergeld hält Braun ebenfalls für unzureichend, da es nicht eine „dringend erforderliche Sparförderung“ ersetze. So seien etwa die Einkommensgrenzen für die Wohnungsprämie – eine weitere Subvention für den Immobilienmarkt – seit 1996 nicht mehr angehoben worden. Außerdem gebe es immer mehr Kinderlose, die Eigentum erwerben wollten, aber zu wenig Eigenkapital und keine staatliche Förderung hätten.

Auch Niels Nauhauser findet, dass der Staat lieber Sparer allgemein statt nur Häuslebauer mit Kindern fördern sollte. Seine Verbraucherzentrale plädiert für einen staatlichen Vorsorgefonds nach schwedischem Vorbild, ohne die oft hohen Provisionen der Finanzindustrie. „Davon würden alle Verbraucher profitieren“, sagt Nauhauser. „Auch die, die nur 50 Euro im Monat zur Verfügung haben. Und das erfordert nicht einmal ein Mehr an Steuermitteln.“

Zusammengefasst: Union und SPD haben sich auf ein Baukindergeld geeinigt, das Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen soll. Umstritten ist die Subvention vor allem deshalb, weil nur ein Teil der Bevölkerung davon profitiert, der Immobilienmarkt schon jetzt überhitzt ist und das Geld in den falschen Händen landen könnte.

Montag, 05.02.2018   16:08 Uhr
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/baukindergeld-warum-die-groko-plaene-umstritten-sind-a-1191494.html

Ist Kinderarbeit wirklich verboten? Nein . . .

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Dürfen, müssen, sollen: Ist Kinderarbeit wirklich verboten?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Nachwuchs zur Mithilfe im Haushalt

Solange er dem

Solange er dem „elterlichen Haushalt angehört“, ist dieser junge Mann „verpflichtet, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise“ zu helfen, so heißt es im Gesetz. Zwingen wird ihn jedoch kein Richter.© Denizo71/shutterstock.com

Die Spülmaschine ausräumen oder den Müll aus dem Haus tragen – keine Aufgaben, die bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Schließlich sind Fernseher oder Computer doch viel wichtiger, wenn Mutter oder Vater an der Zimmertüre klopfen und um Hilfe im Haushalt bitten.

Dabei könnten genervte Eltern ihrem Kind das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, unter die Nase halten, wenn sie ein genervtes „Ja, gleich“ zu hören bekommen.

Denn rechtlich gesehen, so erklärt Brigitte Schuberth, Nürnberger Fachanwältin für Familienrecht, verpflichtet Paragraf 1619 Kinder dazu, im Haushalt mitzuhelfen.

Was das heißt? Hilft es, dem Sohn oder der Tochter mit dem Paragrafen zu kommen? Räum bitte dein Zimmer auf – sonst verklagen wir dich nach Paragraf 1619. Leere endlich die Spülmaschine, und schau doch mal, was in Paragraf 1619 steht…

Brigitte Schuberth: „Art und Umfang dieser familienrechtlichen Pflicht ist – ganz nach Alter und Fähigkeit der Kinder – unterschiedlich.“ Sie verdeutlicht mit Beispielen: Grundschüler könnten etwa verpflichtet werden, zu helfen, den Tisch abzuräumen. Ältere Kinder könnten Einkäufe erledigen oder die Spülmaschine ein- und ausräumen. Die Gerichte, so die Fachanwältin, haben dreieinhalb bis sieben Wochenstunden bei einem Zwölfjährigen für zumutbar erachtet – bis zu sieben Wochenstunden sind es ab Vollendung des 14. Lebensjahres. In einer Notlage, oder weil beide Elternteile berufstätig sind, kann sich auch eine höhere Wochenstundenzahl ergeben.

„Theoretisch kann man seine Kinder verklagen. Aber wer macht das? Zwangsmittel wäre in solchen Fällen beispielsweise eine Geldstrafe.“ Geldstrafen wegen nicht eingeräumter Spülmaschine? So weit kann es dann doch nicht kommen. „Selbst wenn man einen richterlichen Beschluss erwirken würde, wird das Urteil nicht vollstreckt — von dem häuslichen Frieden ganz zu schweigen“, wendet Brigitte Schuberth ein. Schließlich verbietet die Zivilprozessordnung („Nicht vertretbare Handlung“) das Urteil zu vollstrecken.

„Es wäre ja auch total sinnlos, wenn man sein eigenes Kind verklagen würde, weil es nicht mithilft. Dann hat man es sich wohl vollkommen verscherzt“, sagt Schuberth, die einen solchen Fall in all ihren Jahren als Anwältin noch nicht erlebt hat.

Das Gesetz legt ohnehin bereits Grenzen der Mitwirkungspflicht fest, beispielsweise wenn das Kind in Ausbildung ist. Pflicht zur Rücksichtnahme lautet die Definition. „Steht beispielsweise am nächsten Tag ein wichtiger Mathe-Test für die Schule an, muss das natürlich bedacht werden„, ergänzt die Juristin: „Im Regelfall besteht aber trotzdem noch Zeit, um der Mitwirkungspflicht im Haushalt nachzukommen.“

Ohrfeigen sind verboten

Völlig tabu ist in jedem Fall Gewalt – seit dem Jahr 2000 hält Paragraf 1631 BGB fest: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Klartext: Schläge, Ohrfeigen oder das Schütteln des Kindes ist verboten – aber angemessene Erziehungsmittel wie Hausarrest, Kürzungen des Taschengeldes oder Fernseh- oder Computerverbot sind denkbar, so Anwältin Schuberth. Ihr Tipp: Ganz unabhängig von Paragrafen sollten Eltern bedenken, dass Provokationen von Jugendlichen das Testen von Grenzen signalisieren kann – der Hinweis auf das BGB kann so auch den Eltern als „frecher Spruch“ dienen.

Micha Schneider und Ulrike Löw, 11.01.2018 08:00 Uhr
http://www.nordbayern.de/wirtschaft/durfen-mussen-sollen-ist-kinderarbeit-wirklich-verboten-1.7091098
Tags: Kinderarbeit nicht verboten – Fernsehverbot – Erziehung – Kindererziehung – familienrechtlichen Pflicht- Gewalt – Obsorge – Sorgerecht – gemeinsame – elterliche Sorge – Mutter – Vater – Jugendliche 

„Jetzt gehen die auch noch in Karenz“ – Kein Kündigungsschutz für Papamonat!

Männer artikulieren, wie wichtig ihnen Familienzeit ist. Noch sind es aber Einzelkämpfer, die diese Haltung auch

von der Arbeitswelt einfordern und zu Hause leben. Ein Symposium stellte „Väter und Arbeit“ ins Zentrum.

Innsbruck – Wer in Skandinavien als Vater nicht in Karenz
geht und sich an der Familienarbeit beteiligt, dem bleibt
so manche höhere Position verwehrt. Wie wichtig die Zeit
mit Frau und Kindern ist, artikulieren auch hierzulande
viele berufstätige Männer, „aber Wunsch und Wirklich-
keit klaffen auseinander“, sagte Johannes Huber kürzlich
beim Symposium „Väter und Arbeit“. Er ist wissenschaftli-
cher Mitarbeiter am Institut für psychosoziale Interventi-
on und Kommunikation der Universität Innsbruck.
„Nur drei Prozent der Tiroler Väter beziehen Kinderbetreu-
ungsgeld und der Papamonat wird in Anspruch genommen,
wenn das Haushaltsbudget passt.“ Diese Tiroler „Väter
und Arbeit“-Realität verpackte Elisabeth Stögerer-Schwarz
in ihre Grußworte. Sie ist die Leiterin des Bereiches Frauen
und Gleichstellung in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit
beim Land Tirol.
Seit diesem Jahr haben Väter Anspruch auf einen so ge-
nannten Papamonat. Diese Berufspause kann innerhalb
von 91 Tagen nach der Geburt in einem Ausmaß zwischen 28
und 31 Tagen in Anspruch genommen werden. Der finanzi-
elle Ausgleich für Väter beträgt ca. 700 Euro, sie bleiben kran-
ken- und pensionsversichert. Kündigungsschutz gibt es kei-
nen. Die Väterkarenz empfinden viele Arbeitgeber aber als
große Belastung: „Jetzt gehen die auch noch in die Karenz“
heißt es dann. Im Unterland erkämpft sich
gerade ein berufstätiger Vater seinen Wunsch und sein Recht
auf Kinderbetreuungszeit. Er arbeitet im Pflegebereich und
hat einen befristeten Vertrag. Den Rechtsanspruch auf Ka-
renzzeit konnte der Arbeitgeber nicht verhindern, dafür
bekam der Vater postwendend die Mitteilung, dass er nach
Ablauf der Befristung seinen Job los sei. Ein Fall für die
Arbeiterkammer (AK). „Bei dem Thema haben wir
dann das Ziel erreicht, . . .
 weiterlesen –> Hier der pdf-Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum runterladen.
http://www.vaeter-aktiv.it

 

Tags: Johannes Huber Universität Innsbruck – Väter aktiv – Kinderbetreuungsgeld -Karenzzeit – Familienrecht – Familie – Gesetze Österreich mangelhaft – Familienministerin Sophie Karmasin – Gleichberechtigung Gleichstellung – Kindeswohl – leaks family law austria  – elterliche Sorge – Vaterschaft

Familienarbeit ist nicht nur Frauensache – Pflicht-Elternzeit für Väter

Pflicht-Elternzeit für Väter
Familienarbeit ist nicht nur Frauensache

Familienarbeit ist nicht Frauensache.

Familienarbeit ist nicht Frauensache.

Foto: imago

Seit etwa 27 Jahren lebe ich in diesem Land, doch es gibt Momente, in denen ich mich fremd fühle. Neulich zum Beispiel wurde vom renommierten Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine repräsentative Studie herausgegeben, bei der es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ging.

Dabei kam heraus, dass die meisten Frauen (56 Prozent) glauben, Mütter sollten nach der Geburt des Kindes mindestens drei Jahre aus dem Beruf aussteigen. Ich konnte nicht glauben, was ich da las. Ich hatte nach der Geburt meines ersten Kindes nach einem Jahr wieder Lust auf den Job, mit allem Trennungsschmerz bei der Kita-Eingewöhnung, der dazugehört. Aber drei Jahre zu Hause?

Wenn die Frauen in den Beruf zurückkehren, las ich weiter, sollen sie höchstens stundenweise arbeiten. Vollzeit arbeiten, damit sind laut Befragung auch dreißig Wochenstunden gemeint, finden die Befragten offenbar schlimm, das kommt erst in Frage, wenn das Kind sieben Jahre alt ist.

Veraltete Zahlen

Mich erschreckte, was ich da las. Was ist los mit den Frauen? Haben sie keinen Job, den sie mögen? Wovon wollen sie leben, jetzt und später, wenn sie alt sind? Haben sie alle reiche Männer, Ersparnisse, Erbschaften?

Vor allem: Wie soll denn jemals eine gleichberechtigte Gesellschaft entstehen, wenn diejenigen, die am meisten davon profitieren würden, es offenbar gar nicht wollen? Man könnte meinen, die Zahlen, auf denen die Studie basiert, sind in den fünfziger Jahren im Adenauer-Deutschland erhoben worden.

Stimmt aber nicht. Sie stammen aus dem Jahr 2011, damals gab es schon das Elterngeld, aber noch nicht den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Geburtstag. Für die Studie wurden Frauen zwischen 18 und 60 Jahren befragt, gut, darunter sind wahrscheinlich auch etliche ältere westdeutsche Frauen, für die es normal war, als Mutter und Hausfrau jahrelang zu Hause zu bleiben.

Familienbett, Tragetuch und Langzeitstillen?

Jüngere Frauen und Frauen aus dem Osten können sich vorstellen, wieder früher in den Beruf einzusteigen. Aber auch ostdeutsche Frauen, wo die berufstätige Mutter jahrzehntelang die Regel war, halten nun laut Umfrage eine Babypause von zweieinhalb Jahren angemessen.

Liegt es daran, dass der Alltag mit kleinem Kind schon ohne Job schlaucht? Oder ist das sehr populäre Konzept des Attachment-Parenting Schuld, mit Familienbett, Tragetuch und Langzeitstillen?

So sehr der bindungsorientierte Ansatz das Kind stärken mag, die Unabhängigkeit der Mutter schränkt er ein, auch die Möglichkeiten des Partners, bei der Betreuung zu helfen. Wer sein Kind jahrelang rund um die Uhr stillen will, hat wenig Energie für anderes.

Gleichberechtigten Rollenmodelle

Sicher, man sollte jedes Lebensmodell akzeptieren, allerdings wird das oft besonders lautstark von jenen eingefordert, die ihr eigenes Modell dann als Ideal darstellen. Wenn Deutschland ein moderneres Land werden will, mit gleichberechtigten Rollenmodellen, wäre ich dafür, die Männer stärker einzubinden.

Bisher steigt nur jeder dritte Vater nach der Geburt des Kindes zeitweise aus dem Job aus. Es sollte zur Pflicht werden, dass auch die Väter einige Monate Elternzeit nehmen, damit beide Seiten sehen, dass es möglich ist, arbeiten mit Kind und sich zu Hause um Erziehung und Haushalt kümmern. Dann wird von Anfang an klar, dass die Familienarbeit nicht Frauensache ist. Die Männer, das steht übrigens auch in der Studie, würden gern weniger Stunden pro Woche arbeiten.


Sabine Rennefanz ,  17.04.17, 13:08 Uhr

http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/pflicht-elternzeit-fuer-vaeter-familienarbeit-ist-nicht-nur-frauensache-26714078
Tags: Teilzeit – Vollzeit – Karenz – Familienrecht

Familienbeihilfe – Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein!

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Thema ist Familienbeihilfe:
„Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

•deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
•deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen
zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.“

 

Warum gibt es daher
a.) überhaupt einen Anspruch für Kinder, die im Ausland leben und
b.) weshalb soll das ein Lohnbestandteil sein? Der Anspruch ist doch gar nicht an ein Einkommen gebunden…

Kann da mal jemand mir bitte aushelfen?

>>

Familienbeihilfe Vorrausetzungen

Familienbeihilfe Voraussetzungen

 

Tags: Kinderbeihilfe – Familienbeihilfe – ÖVP – Anspruch 

Gleichberechtigung: Frauen arbeiten nur 22 u. Männer satte 43 Stunden

Gleichberechtigung Väter haben das Schuften satt

Frauen sind in Führungspositionen noch immer wesentlich seltener vertreten als Männer. Die Bundeskanzlerin appelliert an die Wirtschaft, nicht Hindernisse sondern Möglichkeiten sollten gesucht werden.

Junge Eltern wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Vor allem die Männer wünschen sich mehr Gleichberechtigung. Bisher trauen viele Väter sich aber nicht, die Rolle auch anzunehmen.

Eines muss man der Politik lassen. Darüber, wie die Familie von heute zu sein hat, herrscht inzwischen ein klares Leitbild. „Wir erwarten von den Frauen, dass sie sich selbst versorgen und ihre Rente selbst erwirtschaften können“, sagt Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) nickt dazu. „Moderne Familienpolitik bedeutet, dass Mütter und Väter ihre Vorstellung von partnerschaftlicher Aufgabenteilung gleichberechtigt leben können. Das ist der Zukunftstrend“, sagt Schwesig.

Die Politik hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, mit Elterngeld, Vätermonaten und dem geplanten Rückkehrrecht auf Vollzeit, nicht zuletzt aber auch mit dem neuen Scheidungsrecht einiges dafür getan, Mütter nach der Geburt rasch zurück an den Schreibtisch und Väter an den Wickeltisch zu locken. Und die repräsentative Studie, die Schwesig und Allmendinger am Dienstag vorgestellt haben, legt nahe, dass die Botschaft verfangen hat. Die meisten jungen Eltern wollen inzwischen ein Familienmodell, in dem beide Elternteile gleichermaßen für Haushalt, Kinder und Geldverdienen zuständig sind.

Manuela Schwesig nimmt Männer in die Pflicht

Familienministerin Schwesig nimmt in der Debatte über Sexismus in Politik und Gesellschaft die Männer in die Pflicht. Viele Menschen meinen, bei Altherrenwitzen „soll man sich nicht so haben“, beklagt sie.

35 Prozent der Mütter und sogar 42 Prozent der Väter würden sich die Arbeit zu Hause und im Büro sogar am liebsten annähernd paritätisch aufteilen.

Die Realität sieht aber deutlich anders aus. Die Wunscharbeitszeit liegt für Frauen im Schnitt bei 24 und für Männer bei 35 Stunden – tatsächlich arbeiten Frauen aber nur 22 und Männer satte 43 Stunden.

Während sich Vollzeit arbeitende Mütter mit ihren Arbeitszeiten überfordert fühlen, hätten Nur-Hausfrauen am liebsten einen Halbtagsjob. Und die Väter wünschen sich fast durch die Bank mehr Zeit für die Familie.

Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will, dass Mütter und Väter gleichberechtigt sind
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) betrachtet Väter als Motor des Wandels

„Die Väter sind die Motoren des Wandels“, schlussfolgert Schwesig. Die vom WZB vorgelegte Studie „Warum nicht fifty-fifty?“ zeigt aber auch: Bisher trauen die Väter sich offenbar nicht, diese Rolle auch anzunehmen. 55 Prozent haben gar keine Elternzeit in Anspruch genommen, 28 Prozent nur zwei Vätermonate – obwohl sich mehr als die Hälfte der Männer sogar eine deutlich längere Auszeit mit ihren Kindern wünscht und 90 Prozent der Männer angeben, rückblickend hätte ihnen die Elternzeit nicht geschadet.

Oft scheitert der Wunsch nach mehr Gleichberechtigung an den finanziellen Möglichkeiten. Aber auch reelle – oder gefühlte – betriebliche Hindernisse können dem entgegenstehen. Schwesig will die Unternehmen deshalb in die Pflicht nehmen, nicht nur Müttern, sondern auch Vätern familienfreundliche Arbeitszeitmodelle anzubieten, ohne dass es ihrer Karriere schadet.

Bisher arbeiten nach der Erhebung des WZB nur 20 Prozent der Eltern in solch idealtypischen Betrieben. Die Wünsche der Eltern stellten aber keine Belastung für Arbeitgeber dar, sondern eine Chance, sagte Schwesig: „Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt.“ Ihr Fazit: „Hier ist noch Luft nach oben.“

Warum Väter glücklicher als Mütter sind – Barbara Karlich Show

Noch immer ist es in unserer Gesellschaft so, dass Frauen einen Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen.

Während junge Mütter daher mit Einschränkungen hinsichtlich ihrer Karriere, Selbstbestimmung und finanziellen Unabhängigkeit rechnen müssen, können Väter weiterhin ihren beruflichen und privaten Ambitionen nachgehen und ihre Vaterrolle nebenbei genießen.

15.11.2016
Tags: Männer – Haushalt – Karenz – Kindererziehung – Kindeswohl – Obsorge –
Familienrecht Familie – Teilzeit – Gleichberechtigung Gleichstellung – Vaterlose Gesellschaft

Vater abgezockt – Männerservice Österreich

Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!
1Mänerservice

Rainer Carneval lebte mit der Mutter seiner Kinder 10 Jahre zusammen und hatte die Kinder partnerschaftlich gut versorgt. Die Mutter seiner Kinder wollte in dieser Zeit stets, dass Rainer an einer anderen Wohnadresse gemeldet bleibt. Die Gründe dafür hat sie nie so recht verständlich geäußert, doch Rainer ist ihrem Wunsch damals nachgekommen.

Letztendlich geschieht die Trennung Ralfs von seinen Kindern im Jahre 2012, auf Wunsch der Mutter seiner Kinder.

Wie so oft, versucht ein Vater, sich in einer emotional belastenden Lage durch die Trennung von seinen Kindern erst einmal zurechtzufinden, doch über das Jugendamt fordert die Mutter seiner Kinder gleichzeitig schnell sehr hohen Unterhalt. Eine Forderung schockiert Rainer ganz besonders:

Auf einmal behauptet seine frühere Partnerin, sie habe nie mit Rainer zusammengelebt! Daher sei sie berechtigt, über die letzten 3 Jahre den Unterhalt rückwirkend ausrechnen zu lassen und zurückzufordern.

Sie fordert sogar von ihm eine Bestätigung, dass er nie mit ihr im gemeinsamen Haushalt gelebt habe, mit den Worten: „Unterschreibe, sonst siehst Du die Kinder nicht!“

Für Rainer beginnt nun ein Spießrutenlauf um seine Existenz. Zwar gibt selbst ihr Anwalt einmal zu, dass dieser gemeinsame Haushalt doch bestanden hätte, mehr noch: Er gibt zu, dass der rückwirkende Kindesunterhalt gar nicht für die Kinder sein soll, sondern eine persönliche „Altersvorsorge für die Kindesmutter“! Doch Rainer geht es wie vielen Vätern in Österreich: Fassungslos kann er zusehen, wie solche klaren Beweise einfach ignoriert werden.

Männerservice-Report #10, Veröffentlicht am 30. September 2016

Betroffene
Vater: Rainer Carneval
Kinder
Verwandte: Gattin aus zweiter Ehe

In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Amt für Jugend und Familie („Jugendamt“) Wien (10. Bezirk)
Anwalt

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2012

So viel bekommen Hartz-IV-Empfänger wirklich

stiegene Hartz-IV-Bezüge 751 statt 399 Euro:

Regelsatz, Hartz-IV-Empfänger, Hartz IV, Hartz-IV-Bezüge

dpa/Patrick Pleul  Für Kinder zahlt der Staat einen reduzierten Hartz-IV-Satz.

Zum 1. Januar wurde der Hartz-IV-Regelsatz von 391 auf 399 Euro erhöht. Sozialgeld, Miete und andere Leistungen lassen den ausgezahlten Betrag aber bis aufs Doppelte steigen. FOCUS Online zeigt, was ein Hartz-IV-Empfänger tatsächlich bekommt.

Zum 1. Januar ist der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher von 391 auf 399 Euro gestiegen (für einen Single). Durchschnittlich bekam eine Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2014 aber 891,35 Euro . Die 399 Euro decken nur den nötigsten Bedarf wie Kleidung, Nahrung, Bildung und Gesundheitspflege ab. Für alles andere gibt es zusätzliche Zahlungen.

So sehen die Zusatzleistungen aus

Eine oder mehrere Personen, die (gemeinsam) einen Haushalt führen, gelten in Deutschland als Bedarfsgemeinschaft (BG). Die durchschnittliche Größe einer BG liegt bei 1,8 Personen. Sie bekommen eine Regelleistung von durchschnittlich 359,33 Euro. Die restlichen 532,02 Euro bestehen aus:

  • Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 133,19 Euro
  • Sozialgeld in Höhe von 18,19 Euro
  • sonstigen Leistungen in Höhe von 5,88 Euro
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 374,76 Euro

Die verschiedenen Regelbedarfsstufen

Wie hoch letztlich der ausgezahlte Hartz-IV-Betrag ist, variiert je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft, Wohnort, Höhe der Zusatzleistungen und dem Mehrbedarf des Leistungsempfängers. Die Regelbedarfsstufen variieren ebenfalls:

  • alleinstehende oder alleinerziehende Person, die einen eigenen Haushalt führt: 399 Euro
  • zwei Leistungsberechtigte, die als Ehegatten oder ähnliche Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Haushalt führen: 360 Euro pro Person
  • Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen oder in einer lebenspartnerlichen Gemeinschaft leben: 320 Euro
  • Kinder zwischen 15 und 18 Jahren: 302 Euro
  • Kinder zwischen sieben und 14 Jahren: 267 Euro
  • Kinder unter sieben Jahren: 234 Euro
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Leistungen für Mehrbedarf

Neben Regelbedarf und den zusätzlichen Leistungen für die Unterkunft und Sozialgeld haben viele Erwerbsfähige (15 bis 65 Jahre) auch einen Anspruch auf weitere Leistungen durch Mehrbedarf. Sie bekommen dann einen bestimmten Anteil des Regelbedarfs. Anspruch auf Mehrbedarf haben:

  • Schwangere ab der 13. Woche – sie bekommen 17 Prozent des Regelbedarfs
  • erwerbsfähige behinderte Menschen35 Prozent
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändige Ernährung brauchen
  • im Einzelfall wiederholte Sonderzahlungen – zum Beispiel Kosten für Treffen mit den eigenen Kindern

In einzelnen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit auch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Mietschulden und Baukredite, die der Leistungsberechtigte nicht zurückzahlen kann, übernimmt der Staat unter gewissen Umständen.

Weitere einmalige Zahlungen

Neben den durchschnittlichen Zahlungen von 891,35 Euro können Hartz-IV-Empfänger noch einmalige Zahlungen beantragen: für die Geburt eines Kindes, die Gründung eines Haushalts oder die Versorgung mit orthopädischen Schuhen. Für schulpflichtige Kinder kann zudem ein Bildungspaket beantragt werden, das unter anderem Zuschüsse für Schulbedarf, Kultur und Sport, Lernförderung und Ausflüge beinhaltet.

So viel haben Hartz-IV-Empfänger durchschnittlich bekommen

Die letztendliche Höhe des Betrages pro Person ist entsprechend unterschiedlich und muss je nach Fall neu berechnet werden. So sahen die Zahlungen 2014 im Durchschnitt aus:

  • eine Single-Bedarfsgemeinschaft: 751 Euro
  • Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind: 928 Euro
  • Paare ohne Kinder: 889 Euro
  • Paare mit einem minderjährigen Kind: 1.194 Euro

Video: Schlecht ausgebildet, viele Kinder? Dann leben Sie besser mit Hartz IV


Symbolbild
FOCUS Online/Wochit Schlecht ausgebildet, viele Kinder? Dann leben Sie besser mit Hartz IV
Donnerstag, 29.01.2015, 13:18 · von FOCUS-Online-Autorin
Tags: Besuchskontakte – Armut – Umgangsrecht Kontaktrecht Besuchsrecht – Fahrtkosten – Fahrtspesen